ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen
ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen
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Arbeitsordnung<br />
- Vorsehen von geeigneten Sanktionen in der Arbeitsordnung.<br />
Maßnahmen nach Feststellung der Beeinträchtigung der Arbeitsabläufe und Verdacht auf,<br />
bzw. offensichtlichem problematischen Umgang mit Alkohol, bewusstseinsbeeinträchtigenden<br />
Medikamenten oder Drogen<br />
- Die in der Arbeitsordnung vorgesehenen Sanktionen anwenden.<br />
- Klare Aufforderung zur Veränderung des Konsumverhaltens.<br />
- Vorsehen von geeigneten Empfangs- und Begleitstrukturen für problematische<br />
Konsumenten in Konzertierung mit den Präventionsdienst(en) und mit dem kurativen<br />
Sektor. Ein informelles Gespräch mit der Vertrauensperson ist jederzeit möglich.<br />
- Festlegung der Arbeitsmethode und der Prozeduren, die nach einer Feststellung der<br />
Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters eingehalten werden müssen im Hinblick auf den<br />
Transport des Betreffenden nach Hause, dessen Begleitung und der<br />
Kostenregelung.<br />
Die oben beschriebenen Ziele und Maßnahmen finden Anwendung für alle im <strong>St</strong>. <strong>Nikolaus</strong><br />
<strong>Hospital</strong> beschäftigten Personen, auch jene, die im Auftrag von externen Firmen arbeiten.<br />
Die Umsetzung dieser Präventionspolitik ist eine gemeinsame Aufgabe der Direktion, der<br />
Führungskräfte und aller Mitarbeiter.<br />
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