ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen
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Arbeitsordnung<br />
Artikel 5: Beim Ausgang<br />
Wenn der Mitarbeiter innerhalb von 10 Minuten nach der vorgesehenen Endzeit sticht, zählt<br />
die vorgesehene Endzeit.<br />
Wenn er nach den 10 Minuten sticht, wird die reelle <strong>St</strong>echzeit genommen. Der Dienstleiter<br />
überprüft die <strong>St</strong>echzeit und die Begründung in Absprache mit dem Mitarbeiter und<br />
entscheidet, ob gegebenenfalls noch eine Korrektur gemacht wird.<br />
Wenn jemand früher aufhört, wird die reelle Zeit genommen.<br />
Artikel 6: Gleitende Arbeitszeiten<br />
Die Dienste, die dieses System anwenden möchten, müssen eine Zusage des Betriebsrates<br />
erhalten.<br />
Eine gewisse Zeitspanne für den Arbeitsbeginn (z.B. 8-9 Uhr) und den Feierabend (z.B. 16-<br />
17 Uhr) wird festgesetzt. Hier wird dann die reelle Zeit von der <strong>St</strong>echuhr genommen für den<br />
Ein- und Ausgang während dieser Zeitspanne. Außerhalb der vorgesehenen gleitenden<br />
Arbeitszeit kann nur mit Begründung gearbeitet werden.<br />
Für die Mittagspausen gelten dieselben Regeln wir unter Artikel 4.<br />
Die Anzahl der Überstunden darf das Maximum von 30 <strong>St</strong>unden nicht überschreiten. Die<br />
Anzahl der Minusstunden darf das Maximum von –10 <strong>St</strong>unden nicht überstreiten.<br />
Falls dies trotzdem geschieht, muss der Dienstleiter sich mit dem Mitarbeiter einigen, um die<br />
<strong>St</strong>undenanzahl innerhalb der nächsten Monate zu regulieren.<br />
Artikel 7: Inkrafttreten und Dauer<br />
Das vorliegende Abkommen tritt am 1. Januar 2008 für eine unbestimmte Dauer in Kraft.<br />
Das Abkommen kann vorzeitig durch beide Parteien, mittels einer Kündigungsfrist von drei<br />
Monaten aufgekündigt werden.<br />
Artikel 8: Einregistrierung<br />
Die Parteien verpflichten sich, das vorliegende Kollektivabkommen durch den zuständigen<br />
Dienst der Kollektivbeziehungen des Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung<br />
einregistrieren zu lassen.<br />
Ausgestellt zu <strong>Eupen</strong>, den 1. Dezember 2007 in vier Exemplaren, wovon eines für das<br />
Ministerium für Arbeit und Beschäftigung bestimmt ist.<br />
CNE –CSC<br />
ST. NIKOLAUS-HOSPITAL<br />
M. Brüll-Veithen V. Hilt W. Heuschen<br />
Gewerkschafts-<br />
Direktor<br />
Sekretärin<br />
B. Veithen<br />
A. Schumacher F. Hoeters<br />
W. Lejoly<br />
Gewerkschaftsdelegierte<br />
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