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ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen

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Arbeitsordnung<br />

Artikel 5: Beim Ausgang<br />

Wenn der Mitarbeiter innerhalb von 10 Minuten nach der vorgesehenen Endzeit sticht, zählt<br />

die vorgesehene Endzeit.<br />

Wenn er nach den 10 Minuten sticht, wird die reelle <strong>St</strong>echzeit genommen. Der Dienstleiter<br />

überprüft die <strong>St</strong>echzeit und die Begründung in Absprache mit dem Mitarbeiter und<br />

entscheidet, ob gegebenenfalls noch eine Korrektur gemacht wird.<br />

Wenn jemand früher aufhört, wird die reelle Zeit genommen.<br />

Artikel 6: Gleitende Arbeitszeiten<br />

Die Dienste, die dieses System anwenden möchten, müssen eine Zusage des Betriebsrates<br />

erhalten.<br />

Eine gewisse Zeitspanne für den Arbeitsbeginn (z.B. 8-9 Uhr) und den Feierabend (z.B. 16-<br />

17 Uhr) wird festgesetzt. Hier wird dann die reelle Zeit von der <strong>St</strong>echuhr genommen für den<br />

Ein- und Ausgang während dieser Zeitspanne. Außerhalb der vorgesehenen gleitenden<br />

Arbeitszeit kann nur mit Begründung gearbeitet werden.<br />

Für die Mittagspausen gelten dieselben Regeln wir unter Artikel 4.<br />

Die Anzahl der Überstunden darf das Maximum von 30 <strong>St</strong>unden nicht überschreiten. Die<br />

Anzahl der Minusstunden darf das Maximum von –10 <strong>St</strong>unden nicht überstreiten.<br />

Falls dies trotzdem geschieht, muss der Dienstleiter sich mit dem Mitarbeiter einigen, um die<br />

<strong>St</strong>undenanzahl innerhalb der nächsten Monate zu regulieren.<br />

Artikel 7: Inkrafttreten und Dauer<br />

Das vorliegende Abkommen tritt am 1. Januar 2008 für eine unbestimmte Dauer in Kraft.<br />

Das Abkommen kann vorzeitig durch beide Parteien, mittels einer Kündigungsfrist von drei<br />

Monaten aufgekündigt werden.<br />

Artikel 8: Einregistrierung<br />

Die Parteien verpflichten sich, das vorliegende Kollektivabkommen durch den zuständigen<br />

Dienst der Kollektivbeziehungen des Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung<br />

einregistrieren zu lassen.<br />

Ausgestellt zu <strong>Eupen</strong>, den 1. Dezember 2007 in vier Exemplaren, wovon eines für das<br />

Ministerium für Arbeit und Beschäftigung bestimmt ist.<br />

CNE –CSC<br />

ST. NIKOLAUS-HOSPITAL<br />

M. Brüll-Veithen V. Hilt W. Heuschen<br />

Gewerkschafts-<br />

Direktor<br />

Sekretärin<br />

B. Veithen<br />

A. Schumacher F. Hoeters<br />

W. Lejoly<br />

Gewerkschaftsdelegierte<br />

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