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ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen

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ST. NIKOLAUS-HOSPITAL EUPEN Tel. 087/599.599<br />

Hufengasse 4-8, 4700 <strong>Eupen</strong> Fax. 087/599.299<br />

Nachtrag 2 zur Arbeitsordnung vom 20.04.2011<br />

Ref. TXT/ARBORDN Nachtrag2<br />

Das Personal hat sich bereit erklärt, ab 2013 auf den 2. Weihnachtstag als Feiertag zu verzichten,<br />

ab September 2013 auf die Mahlzeitschecks zu verzichten und die zusätzliche Zahlung aus dem<br />

Solidaritätsfonds für krankheitsbedingte Abwesenheiten über 30 Tage nicht zu beanspruchen.<br />

Folgende Artikel der Arbeitsordnung ändern sich demnach wie folgt:<br />

SEITE 6:<br />

Artikel 5.2.<br />

Neben den freien Wochenenden bzw. den entsprechenden Ausgleichstagen hat der<br />

Arbeitnehmer Anrecht auf seinen gesetzlichen Urlaub, auf die in der paritätischen Kommission<br />

vereinbarten und innerbetrieblich gewährten Urlaubstage, auf 10 gesetzliche Feiertage, auf den<br />

2. Weihnachtstag sowie auf einen Kulturtag (siehe unter Anhang 4.)<br />

SEITE 23:<br />

Anhang 4+5<br />

5) 10 Feiertage pro Jahr<br />

a) Ausrechnung:<br />

Der Mitarbeiter hat im Laufe des Jahres Anrecht auf 10 Feiertage.<br />

Teilzeitbeschäftigte verfügen über ein <strong>St</strong>undenpotential entsprechend 10 Feiertagen multipliziert<br />

mit der durchschnittlichen Anzahl zu leistenden <strong>St</strong>unden pro Tag.<br />

Beispiel: Eine Halbzeitkraft hat Anrecht auf ein <strong>St</strong>undenpotential von 10 FT X 3.8 <strong>St</strong> = 41.8 <strong>St</strong>

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