ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen
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ST. NIKOLAUS-HOSPITAL EUPEN Tel. 087/599.599<br />
Hufengasse 4-8, 4700 <strong>Eupen</strong> Fax. 087/599.299<br />
Nachtrag 2 zur Arbeitsordnung vom 20.04.2011<br />
Ref. TXT/ARBORDN Nachtrag2<br />
Das Personal hat sich bereit erklärt, ab 2013 auf den 2. Weihnachtstag als Feiertag zu verzichten,<br />
ab September 2013 auf die Mahlzeitschecks zu verzichten und die zusätzliche Zahlung aus dem<br />
Solidaritätsfonds für krankheitsbedingte Abwesenheiten über 30 Tage nicht zu beanspruchen.<br />
Folgende Artikel der Arbeitsordnung ändern sich demnach wie folgt:<br />
SEITE 6:<br />
Artikel 5.2.<br />
Neben den freien Wochenenden bzw. den entsprechenden Ausgleichstagen hat der<br />
Arbeitnehmer Anrecht auf seinen gesetzlichen Urlaub, auf die in der paritätischen Kommission<br />
vereinbarten und innerbetrieblich gewährten Urlaubstage, auf 10 gesetzliche Feiertage, auf den<br />
2. Weihnachtstag sowie auf einen Kulturtag (siehe unter Anhang 4.)<br />
SEITE 23:<br />
Anhang 4+5<br />
5) 10 Feiertage pro Jahr<br />
a) Ausrechnung:<br />
Der Mitarbeiter hat im Laufe des Jahres Anrecht auf 10 Feiertage.<br />
Teilzeitbeschäftigte verfügen über ein <strong>St</strong>undenpotential entsprechend 10 Feiertagen multipliziert<br />
mit der durchschnittlichen Anzahl zu leistenden <strong>St</strong>unden pro Tag.<br />
Beispiel: Eine Halbzeitkraft hat Anrecht auf ein <strong>St</strong>undenpotential von 10 FT X 3.8 <strong>St</strong> = 41.8 <strong>St</strong>