29.04.2015 Aufrufe

ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen

ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen

ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Arbeitsordnung<br />

5.VERFAHREN<br />

Das nachstehend beschriebene Verfahren muss eine schnelle, effektive und durchgreifende<br />

Lösung des Problems garantieren.<br />

Der Arbeitnehmer/Arbeitnehmer-Vertreter kann ein Klageverfahren nicht grundlos anstrengen.<br />

Wird das Verfahren grundlos angestrengt, sind die Sanktionen zu treffen, die im Punkt 6<br />

näher beschrieben werden.<br />

5.1 Informelles Verfahren<br />

Für jeden Arbeitnehmer, der glaubt Opfer von Gewalt oder moralischer oder sexueller<br />

Belästigung zu sein, ist es wichtig zeitig und informell zu handeln, indem er Kontakt zur<br />

Vertrauensperson und/oder dem Gewerkschaftsdelegierten und/oder dem zuständigem<br />

Vorsorge-Berater aufnimmt.<br />

Wenn die Vertrauensperson kontaktiert wurde, empfängt sie das Opfer und hört sich<br />

zuallererst dessen Aussage an, erteilt Ratschläge, hilft ihm und steht ihm bei.<br />

Auf Antrag des Opfers, kann sie ebenfalls versuchen zwischen dem Opfer und dem Urheber<br />

der Gewalt zu schlichten.<br />

Es muss erreicht werden, dass miteinander gesprochen wird, damit die Gewalttaten und<br />

Belästigungen aufhören.<br />

Der Arbeitnehmer kann sich , wenn er es wünscht, anstelle der Vertrauensperson, an den<br />

zuständigen Vorsorge-Berater wenden, der dann die Rolle des Zuhörers und Schlichters<br />

übernimmt.<br />

Führt die Schlichtung zu keinem Ergebnis oder erscheint eine Schlichtung unmöglich, klären<br />

die Vertrauensperson oder der Vorsorge-Berater den Arbeitnehmer über das formelle<br />

Verfahren auf.<br />

5.2 Das formelle Klageverfahren<br />

Der Arbeitnehmer, der glaubt Opfer von Gewalttaten oder moralischer oder sexueller<br />

Belästigungen am Arbeitsplatz zu sein, kann sich entweder an den zuständigen<br />

Vorsorge-Berater oder an die Vertrauenspersonen wenden, die ihm helfen seine<br />

begründete Klage einzureichen.<br />

Die begründete Klage wird in einem Dokument festgehalten, das durch den Klagenden mit<br />

Hilfe des Vorsorge-Beraters aufgesetzt wird.<br />

Wenn die Vertrauensperson eine begründete Klage eines Arbeitnehmers in Empfang nimmt,<br />

leitet sie diese sofort an den zuständigen Vorsorge-Berater weiter.<br />

Wenn ein Verfahren aufgrund einer begründeten Klage auf der Ebene des Krankenhauses<br />

eingeleitet wird, teilt der zuständige Vorsorge-Berater dem Arbeitgeber sofort mit, dass<br />

der betreffende Arbeitnehmer in den Genuss der Schutzmaßnamen gemäß Artikel 3.4<br />

der vorliegenden Arbeitsordnung kommt.<br />

Während der Untersuchung wird (werden) die angeklagte(n) Person(en) über die Art der<br />

beklagten Taten informiert und eingeladen sich hierzu zu äußern.<br />

Der zuständige Vorsorge-Berater erstellt ein individuelles Klagedossier, das einen<br />

vollständigen Bericht über alle Begegnungen, Interventionen und Analysen, sowie alle<br />

Dokumente, Erklärungen und vorgeschlagenen Maßnahmen und seine persönlichen<br />

Notizen und Feststellungen enthält. Diese Akte wird vom Vorsorge-Berater vertraulich<br />

behandelt.<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!