ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen
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Arbeitsordnung<br />
NB : Periode von aufeinander folgenden freien Tage :<br />
Kann aus einer Kombination von Urlaubstagen, Zusatzurlaubstagen, Kulturtag,<br />
Anwesenheitstagen, AZV oder Feiertage bestehen. Im Falle eines Ausgleichsruhetages (für<br />
einen Feiertag) oder Überstundenabbaus gilt diese Regel nicht, da diese trotz Krankheit<br />
später genommen werden können.<br />
h) Bei Entfernung vom Arbeitsplatz, Mutterschaftsurlaub und <strong>St</strong>illurlaub<br />
In diesem Fall hat man weiterhin Anrecht auf die Urlaubstage.<br />
Zu den Punkten g) und h):<br />
Falls Ende des Jahres noch Urlaubstage zu nehmen sind, werden diese im Dezember<br />
ausgezahlt. Während dieser Zeit zahlt die Krankenkasse keine Entschädigung.<br />
i) Abwesenheiten von längerer Dauer, die kein Anrecht auf die Urlaubstage geben<br />
Hierbei handelt es sich um folgende Abwesenheiten:<br />
Elternurlaub (bei vollständiger Abwesenheit)<br />
Zeitkredit (bei vollständiger Abwesenheit)<br />
Krankheit über 1 Jahr<br />
....<br />
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, die während eines Jahres 3 Monate Elternurlaub (bei<br />
vollständiger Abwesenheit) genommen hat, hat im darauffolgenden Jahr nur Anrecht auf 15<br />
Urlaubstage.<br />
j) Bemerkung<br />
Die Anfragen der restlichen Urlaubstage müssen bis zum 1. Oktober auf der Urlaubskarte<br />
eingetragen sein, damit der Dienstleiter diese im <strong>St</strong>undenplan vom November oder<br />
Dezember berücksichtigen kann.<br />
Im Prinzip sollen bis Ende des Jahres alle Tage genommen werden.<br />
Ist dies bis zum 31.12 nicht geschehen, werden sie in Einverständnis mit dem Dienstleiter,<br />
der Direktion und dem Betriebsrat ausbezahlt.<br />
4) 4 Zusatzurlaubstage<br />
a) Ausrechnung:<br />
Diese Tage werden ausgerechnet auf Basis der gearbeiteten Monate während des<br />
Referenzjahres. (= voriges Jahr) und werden ab dem 15. des ersten Monates eines<br />
beginnenden Trimesters berechnet.<br />
Beispiel:<br />
Jemand, der ab dem 15/1 des Referenzjahres im Krankenhaus gearbeitet hat, hat<br />
Anrecht im darauffolgenden Jahr auf 4 Zusatzurlaubstage.<br />
Ab dem 15/4 hat er Anrecht auf 3 Zusatzurlaubstage<br />
Ab dem 15/7 hat er Anrecht auf 2 Zusatzurlaubstage<br />
Ab dem 15/10 hat er Anrecht auf 1 Zusatzurlaubstag.<br />
b) Zu nehmen: Bis zum 31/5 (Pflegepersonal) und bis zum 30/6 für alle anderen.<br />
c) Anwendung:<br />
Die Anzahl ausgerechneter Tage werden zum aktuellen Prozentsatz genommen (z.B. 7,6 <strong>St</strong>.<br />
oder 3,8 <strong>St</strong> etc.).<br />
d) Bezahlung:<br />
Die Berechnung der Bezahlung wird auf Basis der gearbeiteten Monate und des<br />
durchschnittlich geleisteten Prozentsatzes im Referenzjahr bestimmt.<br />
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