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ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen

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Arbeitsordnung<br />

NB : Periode von aufeinander folgenden freien Tage :<br />

Kann aus einer Kombination von Urlaubstagen, Zusatzurlaubstagen, Kulturtag,<br />

Anwesenheitstagen, AZV oder Feiertage bestehen. Im Falle eines Ausgleichsruhetages (für<br />

einen Feiertag) oder Überstundenabbaus gilt diese Regel nicht, da diese trotz Krankheit<br />

später genommen werden können.<br />

h) Bei Entfernung vom Arbeitsplatz, Mutterschaftsurlaub und <strong>St</strong>illurlaub<br />

In diesem Fall hat man weiterhin Anrecht auf die Urlaubstage.<br />

Zu den Punkten g) und h):<br />

Falls Ende des Jahres noch Urlaubstage zu nehmen sind, werden diese im Dezember<br />

ausgezahlt. Während dieser Zeit zahlt die Krankenkasse keine Entschädigung.<br />

i) Abwesenheiten von längerer Dauer, die kein Anrecht auf die Urlaubstage geben<br />

Hierbei handelt es sich um folgende Abwesenheiten:<br />

Elternurlaub (bei vollständiger Abwesenheit)<br />

Zeitkredit (bei vollständiger Abwesenheit)<br />

Krankheit über 1 Jahr<br />

....<br />

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, die während eines Jahres 3 Monate Elternurlaub (bei<br />

vollständiger Abwesenheit) genommen hat, hat im darauffolgenden Jahr nur Anrecht auf 15<br />

Urlaubstage.<br />

j) Bemerkung<br />

Die Anfragen der restlichen Urlaubstage müssen bis zum 1. Oktober auf der Urlaubskarte<br />

eingetragen sein, damit der Dienstleiter diese im <strong>St</strong>undenplan vom November oder<br />

Dezember berücksichtigen kann.<br />

Im Prinzip sollen bis Ende des Jahres alle Tage genommen werden.<br />

Ist dies bis zum 31.12 nicht geschehen, werden sie in Einverständnis mit dem Dienstleiter,<br />

der Direktion und dem Betriebsrat ausbezahlt.<br />

4) 4 Zusatzurlaubstage<br />

a) Ausrechnung:<br />

Diese Tage werden ausgerechnet auf Basis der gearbeiteten Monate während des<br />

Referenzjahres. (= voriges Jahr) und werden ab dem 15. des ersten Monates eines<br />

beginnenden Trimesters berechnet.<br />

Beispiel:<br />

Jemand, der ab dem 15/1 des Referenzjahres im Krankenhaus gearbeitet hat, hat<br />

Anrecht im darauffolgenden Jahr auf 4 Zusatzurlaubstage.<br />

Ab dem 15/4 hat er Anrecht auf 3 Zusatzurlaubstage<br />

Ab dem 15/7 hat er Anrecht auf 2 Zusatzurlaubstage<br />

Ab dem 15/10 hat er Anrecht auf 1 Zusatzurlaubstag.<br />

b) Zu nehmen: Bis zum 31/5 (Pflegepersonal) und bis zum 30/6 für alle anderen.<br />

c) Anwendung:<br />

Die Anzahl ausgerechneter Tage werden zum aktuellen Prozentsatz genommen (z.B. 7,6 <strong>St</strong>.<br />

oder 3,8 <strong>St</strong> etc.).<br />

d) Bezahlung:<br />

Die Berechnung der Bezahlung wird auf Basis der gearbeiteten Monate und des<br />

durchschnittlich geleisteten Prozentsatzes im Referenzjahr bestimmt.<br />

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