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ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen

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Arbeitsordnung<br />

durch ein Telefongespräch schnellstmöglich und vor Beginn des vorgesehenen<br />

Arbeitsantritts mitgeteilt werden. Die Abteilung informiert umgehend die<br />

Pflegedienstleitung beziehungsweise ihren Vorgesetzten im Direktionsteam.<br />

3.4.3. Jede Abwesenheit wegen Arbeitsunfähigkeit, länger als 24 <strong>St</strong>unden, muss der<br />

Arbeitnehmer seinem Dienstleiter so schnell wie möglich durch ein Telefongespräch<br />

mitteilen und zusätzlich ein ärztliches Attest innerhalb von 48 <strong>St</strong>unden ab Beginn der<br />

Arbeitsunfähigkeit vorlegen, außer es bestünde eine Verhinderung wegen höherer<br />

Gewalt. Das Attest gibt die voraussichtliche Krankheitsdauer an.<br />

Das Attest wird an Wochentagen im Personalbüro abgegeben und abends, am<br />

Wochenende oder an Feiertagen dem Rezeptionspersonal gegen<br />

Empfangsbestätigung ausgehändigt. Eine Zusendung per Post, Fax oder E-Mail ist<br />

auch möglich.<br />

Besteht die Arbeitsunfähigkeit über das vorgesehene Datum hinaus, muss der<br />

Arbeitnehmer seinen Dienstleiter unverzüglich und so schnell wie möglich durch ein<br />

Telefongespräch informieren und ein neues ärztliches Attest binnen 24 <strong>St</strong>unden<br />

einreichen.<br />

3.4.4. Arbeitnehmerinnen können zur Wahrnehmung einer vorgeburtlichen Untersuchung<br />

der Arbeit ohne Lohn- bzw. Gehaltsverlust fernbleiben, wenn der Arbeitgeber vorher<br />

informiert wird und ein ärztliches Attest nachgereicht wird.<br />

3.4.5. Andere nicht gerechtfertigte bzw. nicht genehmigte Abwesenheiten sind nicht erlaubt.<br />

Sie werden nicht entlohnt und können im Wiederholungsfall als Vertragsbruch gelten.<br />

3.4.6. Persönliche Besuche, Telefongespräche, der Gebrauch von Handy oder anderen<br />

Kommunikationsmitteln sowie ärztliche Konsultationen oder Behandlungen sind<br />

während den Arbeitsstunden nicht gestattet, außer in dringenden Fällen und mit<br />

vorheriger Erlaubnis des Dienstleiters. Falls eine vorherige Erlaubnis nicht möglich<br />

ist, muss der Arbeitnehmer diese im Nachhinein anfragen. Jede persönliche Arbeit ist<br />

untersagt.<br />

3.4.7. Jede nebenberufliche Tätigkeit, sei es als Mitarbeiter eines anderen Unternehmens<br />

oder freiberuflich, darf nicht in Konkurrenz treten zu den Aktivitäten des <strong>St</strong>. <strong>Nikolaus</strong>-<br />

<strong>Hospital</strong>s und darf das gute Funktionieren des Dienstes nicht beeinträchtigen.<br />

4. ARBEITSORGANISATION<br />

Artikel 4.1.<br />

Jeder Arbeitnehmer hat die Arbeit zu verrichten, die ihm in Ausführung des Arbeitsvertrages<br />

zugeteilt ist. Die Direktion hat das Recht zur Sicherstellung der Betriebsabläufe und unter<br />

Einhaltung der Bedingungen des Arbeitsvertrages, die Abteilung bzw. den Arbeitsort des<br />

Arbeitnehmers - kurzfristig zur Aushilfe in anderen Abteilungen oder langfristig- zu ändern.<br />

Diese langfristige Änderung darf aber keine finanzielle oder im <strong>St</strong>undeplan bedingte<br />

Nachteile für den Arbeitnehmer zur Folge haben.<br />

Artikel 4.2.<br />

Zur Ausführung seiner Arbeit stehen dem Arbeitnehmer Gebrauchsgüter, Gerätschaften und<br />

Einrichtungen zur Verfügung. Er ist für eine(n) kostenbewusste(n) und sachgerechte(n)<br />

Verbrauch und Nutzung dieser Sachgüter verantwortlich. Die nachweisbare Nichteinhaltung<br />

dieser Verantwortung ist durch den betroffenen Arbeitnehmer zu entschädigen. Davon<br />

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