ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen
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Arbeitsordnung<br />
Artikel 5.5.<br />
Dem KAA 74 vom 17.11.1999 hat jeder Arbeitnehmer bei folgenden Gelegenheiten Anrecht<br />
auf einen Sonderurlaub mit Beibehaltung seiner Vergütung:<br />
Abwesenheitsgründe<br />
Abwesenheitsdauer<br />
1. Heirat des Arbeitnehmers 2 Tage, die in der Woche der Heirat oder der<br />
ihr<br />
folgenden Woche nach Wunsch des<br />
Betreffenden<br />
genommen werden kann<br />
2. Heirat<br />
Tag der Heirat<br />
Kind des Arbeitnehmers oder des<br />
Ehepartners, Bruder, Schwester,<br />
Schwager, Schwägerin, Vater, Mutter,<br />
Schwiegervater, Schwiegermutter,<br />
<strong>St</strong>iefmutter, <strong>St</strong>iefvater<br />
Enkelkind des Arbeitnehmers<br />
3. Weihe oder Ordenseintritt<br />
Kind des Arbeitsnehmers, Partners, Bruder,<br />
Schwester, Schwager, Schwägerin<br />
Der Tag der Zeremonie<br />
4. Geburt des Kindes des Arbeitnehmers 10 Tage innerhalb von 4 Wochen nach der<br />
Entbindung. Drei Tage werden vom<br />
Arbeitgeber bezahlt, die anderen 7 von der<br />
Krankenkasse<br />
5. Adoption laut gesetzlichen Bestimmungen<br />
6. Tod<br />
Partner*, Kind des Arbeitnehmers oder des<br />
Partners*, Vater, Mutter, Schwiegervater,<br />
Schwiegermutter, <strong>St</strong>iefmutter, <strong>St</strong>iefvater,<br />
Enkelkind des Arbeitnehmers<br />
7. Tod<br />
Bruder, Schwester, Schwager, Schwägerin,<br />
Großeltern, Urgroßeltern, Enkel, Urenkel,<br />
Schwiegersohn, Schwiegertochter<br />
Für den vorgesehenen Urlaub bei<br />
<strong>St</strong>erbefall werden Eltern, Geschwister,<br />
Schwager, Schwägerin, Großeltern,<br />
Urgroßeltern des Partners denen des<br />
Arbeitnehmers gleichgestellt<br />
8. Kommunion oder Jugendweihe<br />
Kind des Arbeitnehmers oder seines<br />
Partners*<br />
9. Gericht<br />
Vorladung als Zeuge, persönliches<br />
3 Tage zu wählen zwischen dem Todestag<br />
und dem Tag der Bestattung<br />
Der Verstorbene wohnt beim Arbeitnehmer:<br />
2 Tage zu wählen zwischen Todestag und<br />
Bestattung<br />
Der Verstorbene wohnt nicht beim<br />
Arbeitnehmer: Tag der Bestattung<br />
Tag des Ereignisses oder normaler<br />
Arbeitstag vor oder nach dem Ereignis, wenn<br />
dieses auf einen Sonntag oder Feiertag oder<br />
einen gewöhnlichen freien Tag fällt<br />
Die notwendige Zeit mit einem Maximum von<br />
5 Tagen<br />
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