29.04.2015 Aufrufe

ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen

ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen

ARBEITSORDNUNG - St. Nikolaus-Hospital Eupen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Arbeitsordnung<br />

Artikel 5.5.<br />

Dem KAA 74 vom 17.11.1999 hat jeder Arbeitnehmer bei folgenden Gelegenheiten Anrecht<br />

auf einen Sonderurlaub mit Beibehaltung seiner Vergütung:<br />

Abwesenheitsgründe<br />

Abwesenheitsdauer<br />

1. Heirat des Arbeitnehmers 2 Tage, die in der Woche der Heirat oder der<br />

ihr<br />

folgenden Woche nach Wunsch des<br />

Betreffenden<br />

genommen werden kann<br />

2. Heirat<br />

Tag der Heirat<br />

Kind des Arbeitnehmers oder des<br />

Ehepartners, Bruder, Schwester,<br />

Schwager, Schwägerin, Vater, Mutter,<br />

Schwiegervater, Schwiegermutter,<br />

<strong>St</strong>iefmutter, <strong>St</strong>iefvater<br />

Enkelkind des Arbeitnehmers<br />

3. Weihe oder Ordenseintritt<br />

Kind des Arbeitsnehmers, Partners, Bruder,<br />

Schwester, Schwager, Schwägerin<br />

Der Tag der Zeremonie<br />

4. Geburt des Kindes des Arbeitnehmers 10 Tage innerhalb von 4 Wochen nach der<br />

Entbindung. Drei Tage werden vom<br />

Arbeitgeber bezahlt, die anderen 7 von der<br />

Krankenkasse<br />

5. Adoption laut gesetzlichen Bestimmungen<br />

6. Tod<br />

Partner*, Kind des Arbeitnehmers oder des<br />

Partners*, Vater, Mutter, Schwiegervater,<br />

Schwiegermutter, <strong>St</strong>iefmutter, <strong>St</strong>iefvater,<br />

Enkelkind des Arbeitnehmers<br />

7. Tod<br />

Bruder, Schwester, Schwager, Schwägerin,<br />

Großeltern, Urgroßeltern, Enkel, Urenkel,<br />

Schwiegersohn, Schwiegertochter<br />

Für den vorgesehenen Urlaub bei<br />

<strong>St</strong>erbefall werden Eltern, Geschwister,<br />

Schwager, Schwägerin, Großeltern,<br />

Urgroßeltern des Partners denen des<br />

Arbeitnehmers gleichgestellt<br />

8. Kommunion oder Jugendweihe<br />

Kind des Arbeitnehmers oder seines<br />

Partners*<br />

9. Gericht<br />

Vorladung als Zeuge, persönliches<br />

3 Tage zu wählen zwischen dem Todestag<br />

und dem Tag der Bestattung<br />

Der Verstorbene wohnt beim Arbeitnehmer:<br />

2 Tage zu wählen zwischen Todestag und<br />

Bestattung<br />

Der Verstorbene wohnt nicht beim<br />

Arbeitnehmer: Tag der Bestattung<br />

Tag des Ereignisses oder normaler<br />

Arbeitstag vor oder nach dem Ereignis, wenn<br />

dieses auf einen Sonntag oder Feiertag oder<br />

einen gewöhnlichen freien Tag fällt<br />

Die notwendige Zeit mit einem Maximum von<br />

5 Tagen<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!