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Chancengleichheitsgesetz

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(2) Bei der Beurteilung der Eignung sind<br />

die in der Familienarbeit und in ehrenamtlicher<br />

Tätigkeit erworbenen überfachlichen<br />

Kompetenzen einzubeziehen, soweit<br />

sie für die vorgesehene Tätigkeit von<br />

Bedeutung sind und in das Bewerbungsverfahren<br />

eingebracht werden.<br />

- 25 -<br />

rufliche Aufstieg erfolgt. Am deutlichsten<br />

ist die Unterrepräsentanz von Frauen in<br />

Positionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben.<br />

Anzustreben ist auch hier<br />

ein gleich hoher Anteil von Frauen und<br />

Männern.<br />

In Absatz 1 wird das Wort „Zeitvorgaben“<br />

gestrichen, da die nach § 6 Abs. 2 im<br />

Chancengleichheitsplan aufzustellenden<br />

Zielvorgaben für die Geltungsdauer von<br />

fünf Jahren zu beachten sind.<br />

Um den gleichen Zugang von Frauen zum<br />

öffentlichen Dienst und insbesondere<br />

auch den qualifizierten Aufstieg tatsächlich<br />

zu gewährleisten, wird zeitlich begrenzt<br />

- solange, wie die Frauen in einem<br />

bestimmten Bereich unterrepräsentiert<br />

sind - die Möglichkeit eingeräumt, Frauen<br />

zu bevorzugen. Die Förderung von Frauen<br />

steht, wie ausdrücklich im Gesetzestext<br />

ausgeführt, unter dem gesetzlichen<br />

Vorbehalt des Vorrangs von Eignung, Befähigung<br />

und fachlicher Leistung. Den<br />

Frauen ist nicht absolut und unbedingt<br />

Vorrang vor den Männern zu gewähren.<br />

Zur Wahrung der verfassungsrechtlich<br />

gebotenen individuellen Chancengleichheit<br />

und Einzelfallgerechtigkeit hat die<br />

Auswahlentscheidung auf Grund sorgfältiger<br />

Prüfung des Einzelfalls zu erfolgen.<br />

Neben dem Ziel der Frauenförderung -<br />

das zugunsten der Bewerberinnen streitet<br />

- hat die Dienststelle die in der Person der<br />

Bewerber liegenden Umstände zu berücksichtigen<br />

und gegeneinander abzuwägen.<br />

Absatz 2 berücksichtigt, dass neben der<br />

fachspezifischen Qualifikation zunehmend<br />

überfachliche Kompetenzen wie Organisation,<br />

Planung, Koordinierung, Kontrolle,<br />

Zeitmanagement, komplexes Problemlösungsverhalten,<br />

Belastbarkeit, Integrations-<br />

und Konfliktfähigkeit sowie Kommunikations-<br />

und Kontaktfähigkeit von Bedeutung<br />

sind. Diese so genannten<br />

Schlüsselqualifikationen können durch die<br />

Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen<br />

im häuslichen Bereich (Famili-

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