Chancengleichheitsgesetz
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(2) Bei der Beurteilung der Eignung sind<br />
die in der Familienarbeit und in ehrenamtlicher<br />
Tätigkeit erworbenen überfachlichen<br />
Kompetenzen einzubeziehen, soweit<br />
sie für die vorgesehene Tätigkeit von<br />
Bedeutung sind und in das Bewerbungsverfahren<br />
eingebracht werden.<br />
- 25 -<br />
rufliche Aufstieg erfolgt. Am deutlichsten<br />
ist die Unterrepräsentanz von Frauen in<br />
Positionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben.<br />
Anzustreben ist auch hier<br />
ein gleich hoher Anteil von Frauen und<br />
Männern.<br />
In Absatz 1 wird das Wort „Zeitvorgaben“<br />
gestrichen, da die nach § 6 Abs. 2 im<br />
Chancengleichheitsplan aufzustellenden<br />
Zielvorgaben für die Geltungsdauer von<br />
fünf Jahren zu beachten sind.<br />
Um den gleichen Zugang von Frauen zum<br />
öffentlichen Dienst und insbesondere<br />
auch den qualifizierten Aufstieg tatsächlich<br />
zu gewährleisten, wird zeitlich begrenzt<br />
- solange, wie die Frauen in einem<br />
bestimmten Bereich unterrepräsentiert<br />
sind - die Möglichkeit eingeräumt, Frauen<br />
zu bevorzugen. Die Förderung von Frauen<br />
steht, wie ausdrücklich im Gesetzestext<br />
ausgeführt, unter dem gesetzlichen<br />
Vorbehalt des Vorrangs von Eignung, Befähigung<br />
und fachlicher Leistung. Den<br />
Frauen ist nicht absolut und unbedingt<br />
Vorrang vor den Männern zu gewähren.<br />
Zur Wahrung der verfassungsrechtlich<br />
gebotenen individuellen Chancengleichheit<br />
und Einzelfallgerechtigkeit hat die<br />
Auswahlentscheidung auf Grund sorgfältiger<br />
Prüfung des Einzelfalls zu erfolgen.<br />
Neben dem Ziel der Frauenförderung -<br />
das zugunsten der Bewerberinnen streitet<br />
- hat die Dienststelle die in der Person der<br />
Bewerber liegenden Umstände zu berücksichtigen<br />
und gegeneinander abzuwägen.<br />
Absatz 2 berücksichtigt, dass neben der<br />
fachspezifischen Qualifikation zunehmend<br />
überfachliche Kompetenzen wie Organisation,<br />
Planung, Koordinierung, Kontrolle,<br />
Zeitmanagement, komplexes Problemlösungsverhalten,<br />
Belastbarkeit, Integrations-<br />
und Konfliktfähigkeit sowie Kommunikations-<br />
und Kontaktfähigkeit von Bedeutung<br />
sind. Diese so genannten<br />
Schlüsselqualifikationen können durch die<br />
Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen<br />
im häuslichen Bereich (Famili-