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Eins Zwei

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Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V.<br />

Drei<br />

»Von der WertV 88<br />

zur ImmoWertV«<br />

Der Trilogie letzter Teil<br />

<strong>Zwei</strong><br />

Dynastie-Anfänger<br />

Vater und Sohn<br />

im Interview<br />

<strong>Eins</strong><br />

mit Körper und Seele?<br />

Was tun,<br />

wenn’s brennt?<br />

DPAG PVSt G 50591 »Entgelt bezahlt« BDVI Berlin<br />

35. Jahrgang<br />

2009<br />

ISSN 0342-6165<br />

H E F T 4


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Bundesregierung/Steffen Kugler<br />

_ ANDERE LÄNDER,<br />

ANDERE SITTEN<br />

Studienreise des BDVI<br />

nach Südafrika<br />

Am 2. November 2009 begann für 36 Kolle -<br />

ginnen und Kollegen die elftägige Studienreise<br />

an die Südspitze Afrikas, um Land und<br />

Leute und fachliche Hintergründe kennen zu<br />

lernen.<br />

In Kapstadt war die Gruppe zu Gast beim Landes<br />

vermessungsamt der Republik Südafrika. Diese<br />

Behörde ist verantwortlich für den Aufbau und Betrieb des landes -<br />

weiten Satellitenpositionierungsdienstes »TrigNet«, für die Herstel lung<br />

der kleinmaßstäbigen Karten (1:25.000 bis 1:1 Mio.), für regel mäßige<br />

Befliegungen des Landes und die daraus abgeleiteten Ortho photo-<br />

Karten und das DTM (Digital Terrain Mo del), für die Archi vie rung aller<br />

historischen Karten und vieles mehr.<br />

Ebenso große Resonanz fand unter den Teilnehmern der Besuch des<br />

Katasteramtes (General Surveyor) in Kapstadt, das für die Kappro vinzen<br />

zuständig ist. Die Informationen über die Struktur des Ka tas ter -<br />

wesens in Südafrika waren sehr interessant. Die operative Tätig keit<br />

wird von ca. 500 privaten lizenzierten Landvermessern ausgeführt,<br />

das Katasteramt ist für die Übernahme der Vermessungen und die<br />

Führung des Katasters zuständig. Die freiberuflichen Kollegen können<br />

rund um die Uhr alle Unterlagen des Katasters online im PDF-<br />

Format abrufen. Die Übernahmezeit für beigebrachte Vermessungs -<br />

schriften beträgt im Durchschnitt lediglich zehn Tage. Was würde so<br />

manche Verwaltung in Deutschland von einem Erfahrungsaustausch<br />

halten?<br />

In weiteren Fachvorträgen wurde über die Planung und den Bau eines<br />

Die BDVI-Reisegruppe Südafrika<br />

neuen Nah ver kehrs projekts in der Region Johannesburg und Pretoria<br />

(Gautrain-Schnellzugnetz) sowie über die Felssicherung eines be rühmten<br />

Abschnittes der Küstenstraße (Chapman’s Peak) auf der Kaphalbinsel<br />

berichtet.<br />

Natürlich waren auch die touristischen Impres sionen der Reise sehr<br />

reizvoll. Der Tafelberg von Kapstadt präsentierte sich im Sonnenschein,<br />

wäh rend es am Kap der Guten Hoffnung – auch als Sturmkap<br />

bekannt – tatsächlich sehr stürmisch war. Das Weinland um Stellenbosch<br />

zeig te seine Vorzüge bei einer Weinprobe in einem Weingut<br />

und die Region im Nordosten Süd afrikas zwischen Johannesburg und<br />

Mosambik bot sich als wildes Afrika dar. Die Landschaft mit dem Blyde<br />

Canyon war überwältigend und den ganztägigen Ausflug in den Krü -<br />

ger-Nationalpark wird niemand vergessen. Auf der Fotosafari in offenen<br />

Jeeps waren neben vielen anderen Tieren alle »Big Five« (Löwen,<br />

Leoparden, Elefanten, Nashörner und Kapbüffel) zu sehen.<br />

Alle Teilnehmer waren mit der Organisation der Reise und den beiden<br />

Reiseführerinnen sehr zufrieden und werden sich noch lange an<br />

die vielen schönen Erlebnisse erinnern.<br />

Dieter Seitz | Offenburg | info@seitz-stark-burger.de<br />

_ BUNDESVERBAND DER FREIEN BERUFE<br />

Oesingmann bei Konjunkturgipfel im Kanzleramt<br />

MOSAIK<br />

Um die Lage auf den Finanzmärkten, in der übrigen Wirtschaft und auf dem<br />

Arbeitsmarkt zu analysieren, hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Anfang<br />

Dezember zu einem erneuten Treffen im Zuge der Wirtschaftskrise in ihren Amts -<br />

sitz geladen. Dabei wurde insbesondere die Kreditklemme ins Visier genommen.<br />

Unter den 35 Teilnehmern waren neben den Bundesministern auch Vertreter des<br />

Bankensektors, der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Wissenschaft, der Bundes -<br />

agentur für Arbeit und der Spitzenverbände der Wirtschaft. BFB-Präsident Dr. Ulrich<br />

Oesingmann vertrat die Freien Berufe. Im Rahmen des Treffens umriss er die Aus wir -<br />

kungen der Krise auf die Freiberufler. Mit Blick auf den erschwerten Zugang zu Kre -<br />

diten forderte Oesingmann eine verstärkte Einzelfallbetrachtung. Zudem unter strich<br />

er, dass bei der Kreditvergabe an Freiberufler zukünftig verstärkt Faktoren wie Wissen,<br />

Persönlichkeitsstruktur und Marktprognose berücksichtigt werden müssten, was<br />

nach heutigem Vorgehen im Rahmen von Basel II zwar möglich ist, aber viel zu wenig<br />

praktiziert wird. Quelle: Bundesverband der Freien Berufe (BFB)<br />

4<br />

185


MOSAIK<br />

_ DER KAMPF-ÖBVI<br />

Auszeichnung des BDVI durch ver.di<br />

_ UNTERSTÜTZUNG GEFRAGT<br />

Betriebspraktikum für Studenten aus Sibirien<br />

186<br />

Die Verhandlungen zwischen Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern<br />

und Berufsverbänden zur Neugestaltung der Ausbildungsberufe<br />

in der Geoinformationstechnologie gestalteten<br />

sich äußerst schwierig, es drohte sogar der Abbruch. Eine Seite,<br />

u. a. AdV und ver.di – sprach sich für die Zusammenführung<br />

der Ausbildungsberufe Vermessungstechniker und Kartograph<br />

zum neuen Beruf Geomatiker aus. Die zweite Gruppe, da runter<br />

Die Staatliche Sibirische Geodätische Akademie (SSGA) in No -<br />

wosibirsk/Russland ist die größte geodätische Institution der<br />

Welt, an der 9.000 Studenten in den Bereichen Geodäsie, Ma -<br />

na gement, Optoelektronik, Kataster, Landneuordnung, Geo öko -<br />

logie, Erforschung von Naturressourcen und Kartographie ausgebildet<br />

werden. Die SSGA ist Veranstalter der »GEO-Sibir«,<br />

ei ner internationalen Fachmesse mit wissenschaftlichem Kon -<br />

gress.<br />

Die SSGA möchte ihren angehenden Ingenieuren die Chance bie -<br />

ten, im Ausland berufliche Erfahrungen und interkulturelle Kompetenzen<br />

zu sammeln. Aus diesem Grund werden für die qualifi -<br />

zierten und motivierten Studenten<br />

PRAKTIKUMSPLÄTZE IN DEUTSCHLAND<br />

gesucht. Der BDVI und die Ingenieurkammer Thüringen unterstüt -<br />

zen als Partner der Staatlichen Sibirischen Geodätischen Akademie<br />

dieses Projekt. Bereits in den vergangenen zwei Jahren konnte je -<br />

weils ein Student das Praktikum bei einem ÖbVI in Thüringen erfolgreich<br />

absolvieren.<br />

Die Dauer des Praktikums beträgt drei Monate. Die Studenten sol -<br />

len Einblick in die vielseitigen Aufgabengebiete erhalten und im<br />

4<br />

BDVI, VDV und IGVB, setzte<br />

sich für den Erhalt der zwei<br />

Berufe in der Geoinformationstechnologie<br />

ein, da es<br />

trotz Gemeinsamkeiten zahl -<br />

reiche gravierende Unterschie<br />

de in der Datenerfassungs-<br />

und Arbeitsmethodik gibt.<br />

Schließlich konnte dann doch eine Einigung erzielt werden. Neben<br />

dem neu geschaffenen Ausbildungsberuf Geomatiker/-in, hervor -<br />

gegangen aus dem Beruf Kartograph/-in, wird weiterhin der mo der -<br />

nisierte Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/-in angeboten,<br />

mit Differenzierung zwischen Vermessung und Bergbau im dritten<br />

Jahr.<br />

Dr. Hubertus Brauer vertrat den BDVI im gesamten Verhandlungs -<br />

prozess mit einer außerordentlichen Konsequenz und sehr hohem<br />

Engagement. Für seine Hartnäckigkeit wurde Dr. Brauer nun mit<br />

der »Kampfente« von ver.di ausgezeichnet, überreicht von dessen<br />

Vertreter Lothar Zindel bei einem Treffen Anfang November in Hannover.<br />

Die Freude ist beiden Verhandlungspartnern deutlich an -<br />

zu sehen.<br />

Der »Kampf-ÖbVI« hat diese Auszeichnung gern angenommen.<br />

Innen- und Außendienst die Arbeitsmethoden und die Verfahren<br />

der Datengewinnung und -verarbeitung sowie die Technik umfas -<br />

send kennen lernen. Ebenso sollen rechtliche Hintergründe und<br />

der Aufbau der Vermessungsverwaltung vermittelt werden. Idea -<br />

lerweise wird den Praktikanten die Gelegenheit geboten, eine Landesbehörde<br />

oder ein Katasteramt zu besuchen.<br />

Das Vermessungsbüro ist für die Durchführung des Praktikums ver -<br />

antwortlich, stellt die Unterkunft zur Verfügung und zahlt eine<br />

angemessene Vergütung. Die Praktikanten sollten nach Mög lich -<br />

keit bei einer Gastfamilie wohnen, um auch den Lebensalltag in<br />

Deutschland zu erfahren. Die SSGA organisiert die Formalitäten<br />

zur Ein- und Ausreise (Visum, Ticket), Krankenversicherung und die<br />

sprachliche Ausbildung (Deutsch oder Englisch).<br />

Wenn Sie mehr über das Projekt erfahren oder gar einen Praktikumsplatz<br />

zur Verfügung stellen möchten, wenden Sie sich bitte<br />

an den unten stehenden Ansprechpartner.<br />

Lassen Sie uns gemeinsam Brücken bauen.<br />

Anregungen, Anfragen und Hinweise richten Sie bitte an:<br />

Evelyn Lach (Dipl.-Ing. FH/SU) | c/o ÖbVI Bernd Lach<br />

Bahnhofstraße 4 | 37339 Leinefelde-Worbis | OT Worbis<br />

Telefon 036074/313 86 | Mobil 0160/91 80 48 22<br />

E-Mail evelyn.lach@lach-oebvi.de<br />

_ GEMEINSAME POSITIONEN ERARBEITEN<br />

AdV/BDVI-Eckwertekommission<br />

Zum zweiten Mal tagte am 16. Oktober 2009 in diesem Jahr die<br />

AdV/BDVI-Eckwertekommission – diesmal in Hannover.<br />

Mit Rückblick auf die vorhergehende Sitzung im Februar ist fest -<br />

zuhalten, dass eine Evaluierung des AdV/BDVI-Memorandums<br />

über die Zusammenarbeit im amtlichen Vermessungswesen spä -<br />

testens nach fünf Jahren erfolgen soll.<br />

Zudem wurde, ergänzend zu dem AdV/BDVI-Memorandum ver -<br />

einbart, gemeinsame Positionspapiere zu den Themen Grundsätze<br />

der Neuorientierung der Werbung durch ÖbVI, SAPOS,<br />

Ge bäudeeinmessungspflicht sowie Abmarkungsgebot zu erarbei<br />

ten und diese dann zur Beschlussfassung sowohl dem AdV-<br />

Plenum als auch dem BDVI-Vorstand vorzulegen.<br />

In der jüngsten Sitzung lagen Entwürfe der Positionspapiere für<br />

die Themenbereiche SAPOS und Gebäudevermessung vor. Beide<br />

Papiere wurden inhaltlich als konsensfähig befunden und<br />

für eine redaktionelle Überarbeitung freigegeben.<br />

Die Wandlung des Werbeverbots der Freien Berufe hin zum li -<br />

beralisierten Werberecht hat ihren Niederschlag auch in der Aufstellung<br />

und Verabschiedung von »Thesen zur Werbung durch<br />

_ NACHWUCHS GEWINNEN<br />

PORTAL »ARBEITSPLATZ ERDE«<br />

»Passt Geodäsie zu mir?« Das ist eine<br />

Frage, die sich viele Jugendliche bei der<br />

Berufs wahl stellen und nun auf der Internetpräsenz<br />

www.arbeitsplatz-erde.de be -<br />

ant worten können. Mit acht Klicks fin -<br />

det man heraus, ob persönliche Voraussetzungen<br />

zur Berufswahl der Geodäsie<br />

bestehen.<br />

Diese Internetpräsenz, die gemeinsam von<br />

DVW, BDVI und dem VDV initiiert wurde, um<br />

die Jugend über Berufswege und Berufs aus -<br />

sichten in der Geodäsie zu informieren, ist<br />

am 23. September 2009 auf der INTERGEO<br />

in Karlsruhe von DVW-Präsident Dr.-Ing.<br />

Karl-Friedrich Thöne, BDVI-Präsident Dipl.-<br />

Ing. Michael Zurhorst und VDV-Präsident<br />

Dipl.-Ing. Wilfried Grunau freigeschaltet<br />

worden. Die Präsidenten zeigten sich zuver -<br />

sichtlich, dass dieses neue Portal den Jugendlichen<br />

ei nen besseren Zugang zu dem überaus<br />

spannenden Berufsfeld der Geodäten in<br />

all sei nen Ausprägungen und Facetten auf -<br />

zeigen wird und aktiv die Kommunikation<br />

um den Berufsnachwuchs gestalten kann,<br />

um Nach wuchs zu gewinnen und damit dem<br />

absehbaren Ingenieurmangel in der Geodäsie<br />

entgegenzuwirken.<br />

MOSAIK<br />

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure« gefunden. In ei -<br />

ner Anlage zum Thesenpapier wird es ein umfangreiches Stichwortverzeichnis<br />

zur Auslegung des Werberechts der ÖbVI geben,<br />

das allen Beteiligten eine Hilfestellung in Entscheidungssituationen<br />

geben soll.<br />

Eine baldige Veröffentlichung wird in den Nachrichten der Vermessungsverwaltungen<br />

der Länder NRW und Niedersachen und<br />

im FORUM erfolgen.<br />

Die Kommission war sich einig, dass die Frage der Abmarkung<br />

von Grenzpunkten ein zentrales Thema für die nächsten Sitzungen<br />

sein soll. Für die zukünftige Entwicklung des Eigentums -<br />

sicherungssystems »Kataster« bedarf es konkreter Aussagen zur<br />

amtlichen Dokumentation und Kenntlichmachung von Grenzen.<br />

Eine vom Kollegen Hans Ulrich Esch vorbereitete Themensamm -<br />

lung wird als Anfangspapier für die weitere Vertiefung der Dis -<br />

kussion angesehen. Wie weit hierzu Einigkeit über die Landesgrenzen<br />

hinaus zu verabreden ist, bleibt auszuloten.<br />

Die nächste Sitzung wird im Frühjahr 2010 in Düsseldorf statt -<br />

finden.<br />

Die Webseite wendet sich an Schüler und<br />

Schülerinnen insbesondere der Klassen 12<br />

und 13. Sie stellt den Ingenieurberuf des<br />

Geodäten, der vielen zu wenig bekannt ist,<br />

in seiner ganzen Tätigkeitsbreite und in sei -<br />

ner Attraktivität dar. Spielerisch mit Inter -<br />

views, Blogs und kleinem Selbsttest hat der<br />

Nutzer die Möglichkeit, sich mit Berufs welt<br />

und Ausbildungswegen vertraut zu ma chen.<br />

Die Welt der Geodäsie wird in jugend ge -<br />

rechter Sprache mit den Themen »Was ist<br />

Geodäsie?«, »Praxis & Alltag«, »Stu dium«<br />

und »Arbeiten« in der Geodäsie lebendig und<br />

erlebbar präsentiert. Eine Ru brik mit »Jobporträts«<br />

vertieft dies und zeigt die Viel -<br />

fältigkeit des Berufs auf. In einem Blog-<br />

Forum können sich Schüler, Studenten und<br />

Auszubildende austauschen.<br />

Insgesamt handelt es sich um eine Internetseite,<br />

die man aufgrund der vielseitigen<br />

Darstellungen der Geodäsie seinen Kindern,<br />

Schülern, Praktikanten und Auszubildenden<br />

ans Herz legen kann.<br />

Quelle: DVW Landesverein<br />

Berlin-Brandenburg e. V.<br />

4<br />

187


188<br />

EDITORIAL<br />

35. Jahrgang, 2009, Heft 4<br />

Alles hat seinen Wert<br />

4<br />

EDITORIAL<br />

S ucht<br />

man im Internet nach einer Definition für Wert, stößt man auf folgende Aussage:<br />

»Werte sind Vorstellungen über Eigenschaften, die Dingen, Ideen usw. von einer Gesellschaft<br />

oder Einzelnen beigelegt werden und die den Wertenden wichtig oder wünschenswert sind.«<br />

So weit, so Wikipedia. Und genau in diesem Sinne versteht sich das vorliegende FORUM als An -<br />

sammlung freiberuflicher Werte. Mittelbar und unmittelbar.<br />

Natürlich ist es plakativ, Schwenk und seinen letzten Teil der Trilogie »Von der WertV 88 zur<br />

ImmoWertV« zusätzlich mit der Marke »Wert« zu versehen.<br />

Aber genau an diesem Beispiel wird es deutlich: die Immobilie, der eine Vorstellung von ei ner<br />

Eigenschaft beigelegt wird (durch den Seezugang maximale Erholung bietend, dadurch soundso<br />

teuer), die der Wertende – in dem Falle der Käufer – als wünschenswert und wichtig erachtet<br />

und den resultierenden Preis (als Einheit des Wertes) als angemessen ansieht. (Die Fachwelt verzeihe<br />

huldvoll diese Küchentisch-Wertermittlerei).<br />

Wikipedia hat also recht. Und auch der Wert der gesamten Ausführungen über die Wertermitt -<br />

lung ist für den interessierten Leser nicht gerade gering. Wichtig ist dem Wertenden – also dem<br />

Unternehmer – das neue Betätigungsfeld, das mit den Vorstellungen von vergrößertem Ertrag<br />

oder höherem Maß an Verwirklichung einhergeht. Und ein solches Betätigungsfeld ist die Wertermittlung.<br />

Ebenfalls wertvoll ist, gerade wenn man viele (bzw. zu viele) Betätigungsfelder hat, die eigene<br />

Gesundheit. Insbesondere die psychische Gesundheit, die in vielen Fällen stärker strapaziert wird<br />

als die physische. Mit zehn Kniebeugen vor dem offenen Fenster und dem täglichen Verzehr ei -<br />

nes Apfels beugt man zwar vielerlei Zipperlein vor, nicht aber einem Ausbrennen der eigenen<br />

Seele – dem Burnoutsyndrom. Amelie Festag widmet sich einem Thema, welches in einer Vermessungszeitschrift<br />

zunächst deplatziert wirkt, in einer Publikation von und vor allem für frei -<br />

be ruf liche Unternehmer jedoch besser gar nicht untergebracht sein kann.<br />

In diesem Sinne könnte man weiter durch das Heft blättern und jedem Beitrag seinen Wert zu -<br />

sprechen. So ist es beispielsweise ein Wert an sich, Justitiare zu haben, die den Berufsverband in<br />

rechtlichen Belangen zur Seite stehen. Die Tatsache, dass Frau Dr. Lisa Keddo nun ebenfalls zum<br />

Justitiar-Team gehört (siehe Interview), kann hier sogar als Wertzuwachs verstanden werden.<br />

Und sicher ist es auch wertvoll, die Ansichten von Friedrich und Christian Jänicke kennen zu<br />

lernen, die als Sozietät aus Vater und Sohn ein ÖbVI-Büro führen und über die Erfahrungen der<br />

letzten 20 Jahre sprechen. Oder wenn der Leser die Veranstaltungsangebote mit den eigenen<br />

Interessen abgleicht. Letztendlich aber – wenn man nach obiger Definition vorgeht – legt der<br />

Leser ganz allein den Wert der Beiträge fest. Für sich.<br />

Doch auch der Berufsverband fragt nach Werten. Nicht nur für sich, sondern für die Mitglieder.<br />

In seinen Beiträgen in den Heften 1 und 2 des Jahres 2009 sprach der Präsident des BDVI Michael<br />

Zurhorst die »inneren Werte« in Form von Schlagworten wie Standesregel, Schiedsordnung, Vertrauensmarketing<br />

oder, da ist es wieder, Wertekern an. Viel wurde in den entsprechenden Gremien<br />

darüber nachgedacht und diskutiert.<br />

Für welche Werte steht das BDVI-Mitglied?<br />

Welche Vorstellung über Eigenschaften<br />

wer den den ÖbVI von der Ge -<br />

sellschaft oder von Einzelnen beige legt?<br />

Wie kann man diese Werte publizieren?<br />

Berufspolitische Wertermittlung sozu -<br />

sagen.<br />

Und nicht zuletzt wegen dieser Form der<br />

Wertermittlung stand der BDVI-Kongress<br />

in Oberhausen in diesem Jahr unter dem<br />

Motto »Wandel wagen – Werte wahren«.<br />

Es ist zu vermuten, dass die Frage nach den<br />

Werten, den verbandspolitischen, den ge -<br />

sellschaftlichen, aber auch nach den pe -<br />

kuniären, den BDVI und seine Mitglieder<br />

auch im nächsten Jahr stark beschäftigen<br />

wird. Alles andere wäre auch verwunderlich.<br />

Der FORUM-Redaktion geht es ebenso.<br />

Hinter allem steht die Frage nach dem<br />

Wert. Die Frage nach dem Wert des Heftes<br />

für den einzelnen Leser. Oder herunter ge -<br />

brochen: die Frage des Wertes jedes einzelnen Beitrags. Man ches scheint wichtig, ist aber nutzlos.<br />

Manches scheint nutzlos und ist es tatsächlich auch. Und doch: Die Mehrheit der Beiträge,<br />

so die Hoffnung und das erklärte Ziel, soll dem Leser einen Mehrwert verschaffen. Und sei es<br />

der Anstoß zu einer Diskussion im Kollegenkreis.<br />

Das FORUM wünscht allen Lesern eine schöne und geruhsame Weihnachtszeit und einen<br />

guten Start in das Jahr 2010. Und, um bei der Überschrift zu bleiben: Wir wünschen Ihnen<br />

die Möglichkeit, ein wenig Zeit der Erholung mit dem zu verbringen, was Ihnen am<br />

wertvollsten ist.<br />

Ihr<br />

EDITORIAL<br />

4<br />

189


190<br />

IN DIESEM HEFT IN DIESEM HEFT<br />

IN DIESEM HEFT<br />

4<br />

35. Jahrgang, 2009, Heft 4<br />

MOSAIK 185<br />

EDITORIAL<br />

Alles hat seinen Wert<br />

Andreas Bandow 188<br />

IMMOBILIEN<br />

Von der WertV 88 zur ImmoWertV (3)<br />

Marktgerecht? Das Ertragswertverfahren in der ImmoWertV<br />

Walter Schwenk 192<br />

MANAGEMENT<br />

Sozius Vater, Sozius Sohn<br />

»Eine reine Geschäftsbeziehung wäre problematischer«<br />

FORUM-Interview 200<br />

Aus dem Lot geraten<br />

Hilfe und Selbsthilfe beim Burnoutsyndrom<br />

Amelie Festag 210<br />

Die »MV-Torte«<br />

Umfrage zur Kostenverteilung<br />

Andreas Golnik 226<br />

NACHWUCHS<br />

Theoretisch praxistauglich?<br />

Zukünftige ÖbVI und das Referendariat<br />

Christoph Richard 216<br />

FORUM GLOSSAR<br />

Glauben oder Wissen?<br />

Ich glaube, ich weiß es nicht!<br />

Martin Ullner 219<br />

RECHT<br />

Erste Berührungen mit dem Grenzzeugnis<br />

Widerspruch zwecklos?<br />

Andreas Bandow 207<br />

Aller guten Dinge<br />

sind drei.<br />

192<br />

Mit seinem Beitrag zum Ertragswertverfahren in der ImmoWertV<br />

komplettiert Schwenk seine Serie »Von der WertV 88 zur Immo -<br />

WertV«. Das Ertragswertverfahren als eines der drei normierten<br />

Verfahren der WertV 88 gilt im Vergleich als das modernste der<br />

drei Methoden, da es den gegenwärtigen »Marktstatus« und die<br />

zukünftige Marktfähigkeit eines Objektes berücksichtigt. Wie<br />

wirkt sich nun die geplante »Auffächerung« des Verfahrens aus?<br />

Lesen Sie selbst …<br />

Erfolgsmodell Familie<br />

200<br />

Im Jahr 2010 wird Deutschland, das ist bekannt, 20 Jahre wie der -<br />

vereinigt sein. Das Interview mit Friedrich und Christian Jä nicke<br />

zeigt, wie sich ein ÖbVI-<br />

Büro im Land Brandenburg<br />

von seiner Neugründung<br />

1990 bis heute ent wickelt<br />

hat und wie aus einem<br />

Familienunter neh men<br />

eine ÖbVI-Sozietät zwi -<br />

schen Vater und Sohn<br />

wurde.<br />

Neu bei den Justitiaren …<br />

220<br />

… aber durchaus bereits mitten im Thema ÖbVI ist Dr. Lisa Keddo.<br />

Seit kurzem in der Kanzlei Esser<br />

und Dr. Holthausen beschäftigt,<br />

spricht sie über die Arbeit der Jus -<br />

titiare, über ihr Buch zur Stellung<br />

und Funktion des ÖbVI im Rechts -<br />

system und darüber, wie überhaupt<br />

man als Juristin auf das Thema<br />

»Öffentlich bestellte Vermessungs -<br />

ingenieure« kommt.<br />

Burnout –<br />

eine Modeerscheinung?<br />

210<br />

Wohl kaum. Amelie Festag nähert sich einem Thema, das auch<br />

unter Freiberuflern nicht mehr unter den Teppich zu kehren ist.<br />

Woher kommt Burnout? Wer ist gefährdet? Kann man es verhindern?<br />

Gibt es Anzeichen? Wie kann ich mich schützen? Fragen und<br />

Antworten. Bitte lesen!<br />

Wertermittlung,<br />

die zweite …<br />

230<br />

Auch auf der INTERGEO 2009 in Karlsruhe widmete man sich der<br />

Wertermittlung. Die dortige Vortragsveranstaltung BDVI-Forum<br />

stand unter der Überschrift »Pflichtaufgabe Bodenrichtwerte«, das<br />

Podium war mit ausgewiesenen Fachleuten bestückt und die Dis -<br />

kussion lebhaft. Ein Report.<br />

Theorie und Praxis …<br />

216<br />

… sind zwei verschiedene Dinge, die im besten Falle korrelieren.<br />

Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit der Ausbildung<br />

im Referendariat und der eventuell darauf folgenden Selbststän -<br />

digkeit als ÖbVI? Ist man vorbereitet? Oder sollten Ausbildungs -<br />

inhalte überdacht werden? Ansichten eines Referendars.<br />

RECHT<br />

»Die Grundwerte des<br />

Berufsstandes dürfen nicht leiden«<br />

Dr. Lisa Keddo, LL. M., im Interview<br />

FORUM-Interview 220<br />

Die Streitverkündung – das unbekannte Wesen<br />

Rüdiger Holthausen 234<br />

Eine gute HOAI ist eine gute Zukunftsinvestition<br />

für unser Land<br />

BM Ramsauer auf der AHO-Herbsttagung am 24. November 2009<br />

Pressemitteilung 237<br />

INTERNATIONAL<br />

Das Kataster der öffentlich-rechtlichen<br />

Eigentumsbeschränkungen<br />

Cadastre 2014<br />

Dieter Seitz 228<br />

FORUM FACTUM<br />

Pflichtaufgabe Bodenrichtwerte<br />

BDVI-Forum auf der INTERGEO 2009<br />

Martin Ullner 230<br />

Nachruf<br />

Zum Tode von Heinz Peter Funcke<br />

Peter Dübbert 236<br />

FORUM FUNDUS<br />

Leserbrief<br />

»Nachwuchswerbung ist so wichtig …«<br />

Ottmar Weinrich 233<br />

Falsche Informationen zur<br />

Neustrukturierung der Berufsausbildung<br />

in der Geoinformationstechnologie<br />

Artikel in der BUSINESS GEOMATICS,<br />

Ausgabe 10/09 vom 19. Oktober 2009<br />

BDVI-Bundesgeschäftsstelle 238<br />

BÜCHER 240<br />

FORUM FUTURA 242<br />

MOSAIK 247<br />

IMPRESSUM 248<br />

4<br />

191


INHALTIMMOBILIEN<br />

192<br />

Marktgerecht?<br />

Das Ertragswertverfahren<br />

in der ImmoWertV<br />

Von der WertV 88 zur ImmoWertV (3)<br />

WALTER SCHWENK | BERLIN<br />

4<br />

I n<br />

einem dritten Anlauf der Beschäftigung mit der (2010 zu erwartenden) ImmoWertV soll die<br />

Auffächerung des Ertragswertverfahrens vorgestellt werden.<br />

Auch diese Neuerung unterstreicht die Absicht des Verordnungsgebers (neben der Aufnahme nicht<br />

normierter Wertermittlungs verfahren, der Berücksichtigung zukünftiger, absehbarer Entwicklun-<br />

gen und der Ausgestaltung der Ermittlung von Bodenrichtwerten), die Wertermittlung an der Ent -<br />

wicklung der Immobilienmärkte in den letzten 20 Jahren zu spiegeln und weiterzuentwickeln.<br />

In der Tat haben sich stadtentwicklungs- und allgemeinpolitische Rahmenbedingungen tiefgreifend<br />

verändert, so dass nur begrüßt werden kann, wenn die »Grundsätze bei der Ermittlung der Verkehrs -<br />

werte und bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten einschließlich der<br />

Bodenrichtwerte« (§ 199 Abs. 1 BauGB) in aktualisierter Form der Praxis zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

DAS ERTRAGSWERTVERFAHREN – EINE ZEITGEMÄSSE<br />

FORM DER WERTERMITTLUNG VON IMMOBILIEN<br />

Unter den drei normierten Wertermittlungsverfahren der WertV<br />

88 ist das Ertragswertverfahren das »modernste«. Während das<br />

Vergleichswertverfahren sich auf die am Markt bis zum Wertermittlungsstichtag<br />

erzielten Kaufpreise stützt und im Sach -<br />

wertverfahren die Wertableitung aus einem zeitlich zurückliegenden<br />

Herstellungswert der baulichen Anlagen vorgenommen<br />

wird, umfasst die Wertermittlung einer Immobilie nach<br />

dem Ertragswertverfahren ihren gegenwärtigen »Marktstatus«<br />

und die zukünftige Marktfähigkeit des Objekts.<br />

Das Ertragswertverfahren verdeutlicht damit in besonderer Wei -<br />

se, dass der Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB auf<br />

die Zukunft gerichtet ist. Dies gilt für bebaute wie für unbe -<br />

baute Grundstücke.<br />

IMMOBILIEN<br />

Beispiel | Ein Gewerbegrundstück wird von einem Zulieferbetrieb<br />

für die Autoindustrie genutzt. Die zurückliegenden Bilanzen<br />

sind glänzend. Seit 2008 ist der Umsatz jedoch eingebrochen.<br />

Über die wirtschaftliche Zukunft lässt sich nur Unklares<br />

sagen. Die Planungen des Inhabers und Eigentümers<br />

gehen von einem Rückgang der Renditefähigkeit um 20 %<br />

aus. Bei der Besichtigung wird erkennbar, dass notwendige<br />

In standhaltungsmaßnahmen nicht durchgeführt bzw. aus<br />

Geld mangel verschoben wurden.<br />

Die Wertermittlung wird in diesem Fall zwar das Gewerbegrund -<br />

stück in seiner verkehrlichen Anbindung, in seiner Infrastruktur<br />

und Betriebsanlage würdigen, aber es sind auch Fragen nach<br />

der künftigen Marktpräsenz zu stellen. Gegebenenfalls werden<br />

für das Grundstück alternative Nutzungen erwogen werden<br />

müssen.<br />

4<br />

193


KONFGRESS IMMOBILIEN<br />

KONGRESS IMMOBILIEN<br />

194<br />

Der Verkehrswert ergibt sich dann aus den Erträgen zum Wertermittlungsstichtag,<br />

die über die auf dem Grundstücksmarkt<br />

vorherrschende »Wertschätzung« des Grundstücks Auskunft<br />

geben, unter besonderer Berücksichtigung der Zukunftsbedingungen<br />

für das Gewerbegrundstück.<br />

Kern jedes Ertragswertverfahrens ist es, den auf den Wertermitt<br />

lungsstichtag bezogenen Barwert aller künftigen Erträge<br />

zu ermitteln.<br />

Die Nähe zum Zeitgeist zeigt sich bei dem Ertragswertverfahren<br />

u. a. darin, dass neben den allgemeinen Renditeobjekten wie<br />

Mietwohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken<br />

oder Einzelhandelsimmobilien seit einiger Zeit auch Fabriken,<br />

Ein- und <strong>Zwei</strong>familienhäuser und zunehmend auch Gemein -<br />

bedarfsgrundstücke, die früher nach ihrem Sachwert beurteilt<br />

wurden, aus dem Blickwinkel einer nachhaltigen Ertragsfähig -<br />

keit bewertet werden.<br />

NOTWENDIGE UNTERSCHEIDUNG<br />

Wer sich mit der Ertragsfähigkeit von Immobilien auseinander -<br />

setzt, hat gelernt, zwischen zwei Verfahrensweisen zu unterscheiden:<br />

Das dynamische Ertragswertverfahren (»direct ca pitalization«),<br />

bei dem der am Wertermittlungsstichtag ge ge bene Jahresreinertrag<br />

als für die Zukunft konstant unterstellt wird und mit einem<br />

dynamischen Liegenschaftszinssatz (»all risk yield« bzw. »overall<br />

capitalization rate«) diskontiert wird, der in sich die vom Grundstücksmarkt<br />

erwartete künftige Entwicklung berück sichtigt.<br />

Die Güte dieses Verfahrens entscheidet sich in dem Ansatz des<br />

Zinssatzes, mit dem der konstant gehaltene Jahresreinertrag in<br />

der Weise kapitalisiert wird, dass in<br />

ihm die Gesamtheit der zum Wertermittlungsstichtag<br />

annehm baren<br />

künftigen Entwicklungen Berücksichtigung<br />

findet.<br />

Für die Verkehrswertermittlung des o. g. Gewerbegrundstücks<br />

wäre bei Anwendung des Ertragswertverfahrens ein Liegenschaftszinssatz<br />

anzusetzen, der aus Kaufpreisen oder sekun -<br />

dären Marktdaten abgeleitet wurde und Ertragsmög lich keiten<br />

wie Marktunsicherheiten zum Wertermittlungs stich tag wi der -<br />

spiegelt.<br />

Die ImmoWertV fordert – im Unterschied zur WertV – für die<br />

einzelnen Teilmärkte jeweils aus dem Grundstücksmarkt abzu -<br />

leitende Liegenschaftszinssätze:<br />

|1| Entwurf der Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV, Stand 30. September 2009<br />

4<br />

§ 14 Abs. 3 ImmoWertV<br />

Die Liegenschaftszinssätze (Kapitalisierungszinssätze, § 193<br />

Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 des BauGB) sind die Zinssätze, mit denen<br />

Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im<br />

Durchschnitt marktüblich verzinst werden. Sie sind auf der<br />

Grundlage geeigneter Kaufpreise und der ihnen entsprechenden<br />

Reinerträge für gleichartig bebaute und genutzte Grundstücke<br />

unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer der Ge -<br />

bäude nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens (§§ 17<br />

bis 20) abzuleiten.<br />

Bei dem Prognoseverfahren werden die künftigen Erträge auf<br />

der Grundlage einer Ertragsanalyse prognostiziert und mit Hilfe<br />

eines geeigneten Zinssatzes auf den Wertermittlungsstichtag<br />

diskontiert. Dieses Verfahren ist in erster Linie ein Investo -<br />

ren verfahren, das direkt zum »investment value« und nicht zum<br />

Verkehrswert führt. Dieses Verfahren wird in der Immobilienwirtschaft<br />

als »Discounted-Cashflow-Verfahren« bezeichnet. (1)<br />

In dem Beispiel kann für die Abschätzung der zukünftigen<br />

Wirtschaftlichkeit der Gewerbenutzung das Prognoseverfah -<br />

ren von Nutzen sein, wenn neben der Fortsetzung der Nutzung<br />

auch alternative Nutzungen erwogen werden und bei einer<br />

allmählichen Umstellung mit Phasen unterschiedlicher Erträge<br />

gerechnet wird.<br />

Naturgemäß hängen<br />

dem Verfahren alle Unsicherheiten<br />

an, die mit<br />

Prognoseaussagen für<br />

die Zukunft verbunden<br />

sind. Dazu gehören die<br />

Prognosen über die Ent -<br />

wicklung der Jahresrein -<br />

erträge, des Diskontierungszinssatzes, der immobilienwirt schaftlichen<br />

Rahmenbedingungen und der Besonderheiten des regionalen<br />

und sektoralen Grundstücksmarktes. Diese Nachteile<br />

wandeln sich zu Vorzügen, wenn man mit dem Prognoseverfahren<br />

verschiedene Szenarien einer Immobilienent wicklung<br />

»durchspielen« will, um damit die Entwicklungs mög lichkeiten<br />

einer Immobilie ausloten zu können.<br />

Unglücklicherweise wurde und wird das DCF-Verfahren immer<br />

wieder gegen das Ertragswertverfahren ausgespielt. Besonders<br />

Immobilienfachleute, die mit Kenntnissen über die Gepflogenheiten<br />

der internationalen Immobilienmärkte aufwarten, kriti<br />

sieren die unbeweglichen deutschen Wertermittlungsverfah -<br />

ren und heben hierbei den »starren« Liegenschaftszinssatz im<br />

Ertragswertverfahren hervor.<br />

%<br />

4,5<br />

4,0<br />

3,5<br />

3,0<br />

2,5<br />

2,0<br />

1,5<br />

1,0<br />

0,5<br />

0<br />

D F S CH NL GB DK FIN E IRL I<br />

Deutscher Wohnimmobilienmarkt ist langfristig stabil<br />

%<br />

40<br />

30<br />

20<br />

GB<br />

10<br />

D<br />

NL<br />

S<br />

0<br />

F<br />

1981 1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009<br />

-10<br />

-20<br />

-30<br />

Der deutsche Büroimmobilienzyklus ist flach<br />

%<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

FIN AUS GB E USA DK NL F J D<br />

Deutsche Wohnimmobilien sind wenig zinsreagibel<br />

Standardabweichung der<br />

Hauspreisveränderungen<br />

in Prozentpunkten<br />

Quelle: OECD, IW Köln<br />

Total Return von<br />

Büro immobilienanlagen<br />

1981 bis 2008 in %<br />

im Ländervergleich<br />

Quelle: IPD<br />

Infolge einer überraschenden<br />

Zinssenkung steigen die<br />

Wohnimmobilienpreise nach<br />

zwei Jahren um insgesamt …<br />

Prozentpunkte<br />

Quelle: Jäger und Voigtländer, 2006<br />

4<br />

195


196<br />

IMMOBILIEN<br />

Anteil der Hypothekendarlehen<br />

mit einer Zinsbindung<br />

von 5 Jahren und mehr in %<br />

Quelle: BIS<br />

mehr als 5 Jahre<br />

1 bis 5 Jahre<br />

weniger als 1 Jahr<br />

Quelle: Deutsche Bundesbank<br />

Dr. Michael Voigtländer,<br />

Die Immobilienmärkte aus<br />

gesamtwirtschaftlicher Sicht,<br />

10. September 2009<br />

4<br />

%<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

S E FIN I GB D NL B DK F<br />

In Deutschland dominieren Festzinskredite<br />

%<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Wohnungs -<br />

unterneh men<br />

Gewerbeimmo -<br />

bilienunternehmen<br />

Fahrzeugbau;<br />

Maschinenbau<br />

Lange Zinsbindungen in der deutschen Immobilienwirtschaft<br />

Baugewerbe<br />

Handel; Instandhltg./<br />

Reparatur Kfz<br />

Beteiligungs -<br />

gesellschaften<br />

Gastgewerbe<br />

Polyzentrische Wirtschaftsstruktur erlaubt einen Standortwettbewerb.<br />

Kommunen konkurrieren mit dem Instrument der Baulandausweisung<br />

um Haushalte und Unternehmen.<br />

Hohe Wohnimmobilienpreise sind kein politisches Ziel.<br />

Medien berichten nur wenig über Immobilienpreisentwicklungen.<br />

Die Immobilienmärkte sind sehr kleinteilig.<br />

Drei Viertel der Wohnungen befinden sich in der Hand von privaten Haushalten.<br />

Im Gegensatz zu institutionellen Anlegern gibt es bei privaten Anlegern kein Herdenverhalten.<br />

Weitere Grunde fur die große Stabilität des Marktes<br />

Ungeachtet dessen, dass sich kaum jemand aus dem Kreis der<br />

Kritiker ernsthaft auf eine Fachdiskussion über die unterschied -<br />

liche Ausrichtung und Ausprägung der beiden Wertermittlungs -<br />

verfahren einlässt, und eingedenk der wirtschaftlich motivier -<br />

ten Expansionsbestrebungen mancher DCF-Verfechter bewirkt<br />

diese Auseinandersetzung doch ein Nachdenken in der deut -<br />

schen Wertermittlung.<br />

Hat man in der Vergangenheit möglicherweise zu stark »re tro -<br />

spektiv« bewertet? Waren aus der WertV die möglichen Ver -<br />

fahrensvarianten der ertragsbezogenen Wertermittlung nicht<br />

herauszulesen? Würde eine definitorische Klarstellung helfen,<br />

die unterschiedlichen Anwendungsfelder des DCF- und Ertrags -<br />

wertverfahrens besser zu unterscheiden?<br />

Das Sachverständigengremium zur Vorbereitung der Immo WertV<br />

war sich einig, dass das in der WertV normierte Ertrags wert -<br />

verfahren sowohl dem gesetzlichen Auftrag des § 194 BauGB<br />

als auch den Marktgegebenheiten in Deutschland ent spricht.<br />

Es galt also bestenfalls, das Ertragswertverfahren den Anwendern<br />

(aber auch den Kritikern) zu verdeutlichen.<br />

BESONDERHEITEN DER<br />

DEUTSCHEN IMMOBILIENMÄRKTE<br />

Das Gremium kann sich nachträglich durch eine Studie des Instituts<br />

der deutschen Wirtschaft Köln (2) bestätigt sehen. Darin wird<br />

u. a. der Unterschied zwischen dem Verhalten des interna tionalen<br />

gegenüber dem deutschen Grundstücksmarkt als deut lich und signifikant<br />

herausgestellt. Einige Aspekte seien hier erwähnt:<br />

Deutsche Wohnimmobilien sind wenig zinsreagibel. Wie in den<br />

letzten Jahren zu beobachten, steigen die Wohnimmobilienpreise<br />

infolge einer überraschenden Kapitalzinssenkung nur geringfügig.<br />

Das wird u. a. damit begründet, dass in Deutschland gegenüber<br />

Märkten in Großbritannien oder USA Festzinskredite dominieren.<br />

In der deutschen Immobilienwirtschaft überwiegen Zinsbin dun -<br />

gen von mehr als fünf Jahren. Das gilt für Haushalte wie für<br />

Unter nehmen. Vorwiegend in den angelsächsischen Ländern domi<br />

nieren dagegen zinsvariable Darlehen. Die Märkte reagieren<br />

dort auf jede wirtschaftliche Veränderung mit Zinsverände -<br />

rungen. Hinzu kommt, dass in Deutschland für die Finanzierung<br />

der Beleihungs wert als Maßgröße dient, nicht der Kaufpreis.<br />

Herausgestellt wird auch, dass der starke Mietwohnungsmarkt<br />

sowie die föderale Wirtschaftsstruktur einen stabilisierenden<br />

Einfluss auf den Immobilienmarkt haben. Im Ergebnis ist die Volati<br />

lität der Immobilienpreise nur halb so groß wie beispiels -<br />

weise in Groß britannien und Spanien.<br />

IMMOBILIEN<br />

Zusammenfassend wird deutlich, dass der deutsche Immobi -<br />

lienmarkt einige Besonderheiten aufweist und damit Wertermittlungs<br />

verfahren rechtfertigt, mit denen das spezifische Marktge<br />

schehen in Deutschland abgebildet wird. Der Liegenschafts -<br />

zins satz ist nicht »starr«, sondern repräsentiert die Kontinuität<br />

des Immobilienmarktes – sofern er aus dem Marktgeschehen<br />

ab geleitet wird. Willkürliche Zinsansätze, die anderen Intentio<br />

nen als denen des Marktes folgen, sind für die Ermittlung<br />

des Verkehrs werts nicht geeignet.<br />

ERTRAGSWERTVERFAHREN FÜR DIE ERMITTLUNG<br />

VON VERKEHRSWERTEN<br />

Das Sachverständigengremium wie auch der Verordnungsgeber<br />

folgen diesem Grundsatz. Die nunmehr in der ImmoWertV<br />

verankerten drei Ertragswertverfahren dienen der Ermittlung<br />

des Ertragswerts.<br />

§ 17 ImmoWertV<br />

(1) Im Ertragswertverfahren wird der Ertragswert auf der Grundlage<br />

marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Soweit die Ertragsverhältnisse<br />

absehbar wesentlichen Veränderungen unterliegen<br />

oder wesentlich von den marktüblich erzielbaren Er -<br />

trägen abweichen, kann der Ertragswert auch auf der Grund -<br />

lage periodisch unterschiedlicher Erträge ermittelt werden.<br />

(2) Im Ertragswertverfahren auf der Grundlage marktüblich<br />

erzielbarer Erträge wird der Ertragswert ermittelt<br />

1| aus dem nach § 16 ermittelten Bodenwert und dem um<br />

den Betrag der angemessenen Verzinsung des Bodenwerts<br />

verminderten und sodann kapitalisierten Reinertrag (§ 18<br />

Abs. 1); der Ermittlung des Bodenwertverzinsungsbetrags<br />

ist der für die Kapitalisierung nach § 20 maßgebliche Lie -<br />

gen schaftszinssatz zugrunde zu legen; bei der Ermittlung<br />

des Bodenwertverzinsungsbetrags sind selbstständig nutz -<br />

bare Teilflächen nicht zu berücksichtigen (allgemeines Ertrags<br />

wert verfahren), oder<br />

2| aus dem nach § 20 kapitalisierten Reinertrag (§ 18 Abs. 1)<br />

und dem nach § 16 ermittelten Bodenwert, der mit Ausnahme<br />

des Werts von selbstständig nutzbaren Teilflächen<br />

auf den Wertermittlungsstichtag nach § 20 abzuzinsen ist<br />

(vereinfachtes Ertragswertverfahren).<br />

Eine selbstständig nutzbare Teilfläche ist der Teil eines Grundstücks,<br />

der für die angemessene Nutzung der baulichen Anlagen<br />

nicht benötigt wird und selbstständig genutzt oder ver -<br />

wer tet werden kann.<br />

(3) Im Ertragswertverfahren auf der Grundlage periodisch<br />

un terschiedlicher Erträge wird der Ertragswert aus den durch<br />

ge sicherte Daten abgeleiteten periodisch erzielbaren Reiner-<br />

4<br />

197


198<br />

IMMOBILIEN<br />

trägen (§ 18 Abs. 1) innerhalb eines Betrachtungszeitraums<br />

und dem Restwert des Grundstücks am Ende des Betrachtungs<br />

zeitraums ermittelt. Die periodischen Reinerträge sowie<br />

der Restwert des Grundstücks sind jeweils auf den Wertermittlungsstichtag<br />

nach § 20 abzuzinsen. |2|<br />

Neu gegenüber der WertV 88 ist das so genannte »vereinfachte<br />

Ertrags wertverfahren«, eigentlich nur eine Umstellung des »all -<br />

gemeinen Ertragswertverfahrens« mit dem Charme des Ver zichts<br />

auf die Bodenwertverzinsung des bebauten Grundstücks. Auch<br />

das Ertragswertverfahren auf der Grundlage periodisch unterschied<br />

licher Erträge unter Berücksichtigung eines Restwerts<br />

führt zum Verkehrswert – wenn Liegenschaftszinssätze verwen -<br />

det werden, die aus dem Marktgeschehen abgeleitet wurden.<br />

An dieser Stelle sei eingeräumt, dass Liegenschaftszinssätze<br />

unter der Maßgabe periodisch unterschiedlicher Erträge noch<br />

nicht aus Kaufpreisen abgeleitet wurden. Es ist nicht auszu -<br />

schließen, dass sich durch die periodische Betrachtung das Risiko<br />

der Erzielung des Ertragswerts ändert. In diesem Fall wären Zuund<br />

Abschläge auf den Liegenschaftszinssatz anzubringen. (3)<br />

In der Praxis darf »in erster Näherung« aber durchaus davon ausgegangen<br />

werden, dass in den Kauffällen, die für die Ab leitung<br />

der Liegenschaftszinssätze herangezogen wurden, auch Vertrags -<br />

gestaltungen mit veränderlichen Erträgen anzuhalten sind.<br />

EW = (RE - p x BW) x V + BW<br />

EW = RE x V + BW/qn EW ≈ RE x V<br />

EW = RE 1/q 1 + RE 2/q 2 + RE 3/q 3 + … + RE i/q i + Restwert/q n<br />

wobei EW = Ertragswert<br />

RE = Reinertrag<br />

BW = Bodenwert<br />

V = Vervielfältiger<br />

q = Zinsfaktor (1 + p)<br />

p = Liegenschaftszinssatz<br />

n = Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen<br />

Forderung: Alle drei Verfahren führen zum Verkehrswert<br />

Die in den verschiedenen Ausprägungen der DCF-Verfahren verwendeten<br />

Zinssätze bauen dagegen auf einem risikolosen bank -<br />

üblichen Basiszinssatz auf und enthalten Zu- und Abschläge,<br />

die gegebenenfalls aus dem Verhalten des Grundstücksmarktes<br />

abgeleitet werden, immer aber an dem jeweiligen Verwendungs -<br />

zweck ausge richtet sind. Damit führt ein DCF-Verfahren nicht<br />

zwangsläufig zum Verkehrswert.<br />

|2| Entwurf der Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV, Stand 30. September 2009<br />

4<br />

Eigentlich ist damit alles gesagt: Das periodische Ertragswert ver -<br />

fahren entspricht zwar der Konstruktion nach dem DCF-Verfah<br />

ren, unterscheidet sich jedoch von diesem, weil es per defini -<br />

tionem zum Verkehrswert führt und sich daher auf die aus dem<br />

Grundstücksmärkten abgeleiteten Liegenschaftszinssätze stützt.<br />

Für Verwirrung hat eigentlich nur die schon vor dem Erlass der<br />

ImmoWertV verbreitete Begründung zur Vorschrift beigetragen,<br />

wo in verfehlterweise von dem neu in die ImmoWertV eingeführ<br />

ten DCF-Verfahren die Rede ist. Versöhnlich hier ein (schon<br />

vor dem Inkrafttreten der Verordnung) publizierter »Tipp für<br />

die täg liche Praxis«:<br />

»Wenn das DCF-Verfahren als Methode des Ertragswertverfahrens<br />

mit unterschiedlichen Ertragsperioden verstanden wird,<br />

dann ist es in der ImmoWertV erwähnt. Sollte das DCF-Verfahren<br />

als Prognoseverfahren genutzt werden, dann findet es<br />

in der ImmoWertV keine Grundlage.« (3)<br />

Hilfreich ist vielleicht die folgende tabellarische Gegenüberstel<br />

lung der Besonderheiten von Ertragswert- und DCF-Verfahren<br />

(4):<br />

LITERATURHINWEISE<br />

(1) Simon Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken,<br />

5. Aufl., S. 1375 ff.<br />

(2) Markus Demary, Paul Gans, Rüdiger Meng, Ansgar<br />

Schmitz-Veltin, Michael Voigtländer und Peter Westerheide,<br />

Die Immobilienmärkte aus gesamtwirtschaftlicher<br />

Perspek tive, Zeitschrift für Immobilienökonomie,<br />

Sonderausgabe 2009<br />

(3) Bischoff, Das neue Wertermittlungsrecht in Deutschland,<br />

OLZOG-Verlag, 2009<br />

(4) Schmökel, Kapitalzinssatz, Kapitalisierungszinssatz,<br />

Liegen schafts zinssatz, Vortrag ISB Berlin, 2009<br />

DCF-VERFAHREN<br />

VERHÄLTNIS ZUM PERIODISCHEN<br />

ERTRAGSWERTVERFAHREN<br />

DCF-Verfahren<br />

Barwert der Zahlungsströme in Zeitscheiben<br />

(zzgl. diskontierten »Restwerts« der Immobilie)<br />

Erwerberspezifische<br />

Berechnung zur Ermittlung<br />

einer Preisvorstellung<br />

=> subjektiver Investitionswert<br />

Prognostizierte Jahres -<br />

überschüsse auf Grundlage<br />

indi vi dueller<br />

Ertragserwartungen<br />

Individuelle<br />

Investitionsplanung<br />

Diskontierungszinssatz<br />

aus dem Kapitalmarkt<br />

(z. B. Umlaufrendite) +<br />

div. Markt-/Objektrisiko -<br />

zuschläge<br />

=> Prognosewert<br />

(abzugrenzen vom<br />

Verkehrswert)<br />

Man wird sehen, ob die verbreiterte Darstellung des Ertrags -<br />

wert verfahrens in der ImmoWertV und insbesondere die Aufnahme<br />

des periodischen Ertragswertverfahrens ein Schritt in<br />

die Richtung zu einem besseren Verständnis der Wertermittlung<br />

von renditeorientierten Immobilien unter Berücksichtigung der<br />

Gegebenheiten des deutschen Grundstücksmarktes sein wird.<br />

Zumindest das Bemühen darum ist in der ImmoWertV deutlich<br />

erkennbar.<br />

Dr.-Ing. Walter Schwenk<br />

Maxstraße 3a | 13347 Berlin<br />

E-Mail W.Schwenk@rsp-bewertung.de<br />

Ertragswertermittlung nach<br />

ImmoWertV mit periodisch<br />

unterschiedlichen Erträgen<br />

Voraussetzung:<br />

absehbare wesentliche<br />

Veränderungen der Erträge<br />

Marktorientierte<br />

Bewertung zur Ermittlung eines<br />

marktüblichen Wertes<br />

=> Marktwert (Verkehrswert)<br />

Reinertrag aus marktüblichen<br />

Ertragserwartungen<br />

aus gesicherten Daten<br />

(Mietverträge)<br />

Marktüblicher<br />

Investitions aufwand<br />

Marktübliche Verzinsung<br />

(Liegenschaftszinssatz)<br />

aus Kaufpreisen und<br />

marktüblicher Bewertung der<br />

Immobilie (ggf. Anpassungen)<br />

=> führt zum Verkehrswert<br />

als »Marktwert für jedermann«<br />

© P. Schmökel<br />

Höchste Genauigkeit<br />

Die Leica GNSS Antennen garantieren<br />

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des Phasenzentrums von


200<br />

MANAGEMENT<br />

4<br />

»EINE REINE GESCHÄFTSBEZIEHUNG<br />

WÄRE PROBLEMATISCHER«<br />

Sozius Vater,<br />

Sozius Sohn<br />

EIN FORUM-INTERVIEW | VON ANDREAS BANDOW<br />

Blickt man sich in der bundesdeutschen Vermessungslandschaft um, fallen einem, wenn man<br />

genau genug hinsieht, viele Büros Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure ins Auge,<br />

die nun schon in dritter oder vierter Auflage als Generationskooperation geführt werden. Vater/<br />

Sohn, Mutter/Tochter und alle anderen denkbaren Verwandtschaftskonstellationen sind zu finden.<br />

Die wirklich »alten ÖbVI-Dynastien« sind jedoch eher in den politisch älteren Bundesländern anzu -<br />

treffen als in denen, die seit nunmehr 20 Jahren als »neu« bezeichnet werden. Das liegt in der Natur<br />

der Sache. Doch seit der Wiedereinführung der ÖbVI-Büros in Ostdeutschland gibt es auch dort<br />

die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Nachwuchs.<br />

1990 wurde das Vermessungsbüro Jänicke von Friedrich Jänicke in Blankenfelde im Land Bran-<br />

den burg als Vermessungsbefugter gegründet. Mittlerweile arbeiten Vater und Sohn seit zehn Jahren<br />

als Kooperation zweier Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure zusammen. Zum gelebten<br />

Familienmodell, zur Arbeit im Wandel der Zeit, zum Berufsverband oder zum Kleinen Geodätentag<br />

in Brandenburg stellten sich Vater und Sohn den Fragen des FORUM.<br />

WIE FÜHLT MAN SICH ALS<br />

ÖBVI-DYNASTIE?<br />

christian jänicke | Auweia, dass<br />

hört sich ja ziemlich gewaltig an.<br />

Ich glaube, ich werde mir gleich<br />

einen neuen Klingelton zulegen.<br />

Ich denke, der Begriff »Unter neh -<br />

men« mit Familientradition klingt<br />

besser. Da ich aber erst die zweite<br />

Generation bin, ist die Frage noch<br />

verfrüht. Dazu sollten wir uns in<br />

zehn Jahren noch mal unterhalten.<br />

Allerdings gehört auch dazu, dass<br />

wir unseren Standort seit Beginn<br />

im gleichen Ort haben und und dies<br />

auch ein gewisses Maß an Treue<br />

darstellt. Dies ist ein wichtiger Bestandteil<br />

einer beginnenden Tradition.<br />

friedrich jänicke | Ich fühle mich<br />

nicht als Teil einer ÖbVI-Dynastie,<br />

eher schlicht als Mitglied eines<br />

(seit der Gründung) ortsansässigen<br />

Ver messungsbüros mit einer breiten Palette von Dienstleistungen,<br />

das stets versucht sich zu ver bessern.<br />

IST DIE ZUSAMMENARBEIT VATER/SOHN<br />

PROBLEMATISCHER ODER EINFACHER ALS<br />

EINE REINE GESCHÄFTSPARTNERSCHAFT?<br />

cj | Die Frage lässt sich natürlich nicht so einfach beantworten.<br />

Problematisch ist sie, weil man die betrieblichen Probleme permanent<br />

in den privaten Bereich mitschleppt und selbst beim<br />

Grillabend mit den Eltern noch darüber spricht. Das Abschalten<br />

fällt unheimlich schwer. Diese Probleme hat man in einer<br />

reinen Geschäftspartnerschaft nicht. Ansonsten gibt es die üb -<br />

lichen Konflikte zu Abläufen und Organisationsfragen. Ich glaube<br />

aber, dass der größte Vorteil darin liegt, dass hier Alt und Jung<br />

zusammenarbeiten und man auf die Erfahrung zurückgreifen<br />

kann.<br />

fj | Eine reine Geschäftspartnerschaft ist meiner Meinung nach<br />

problematischer. Bei der Zusammenarbeit Vater/Sohn (oder ähnlich)<br />

tritt der Neidfaktor oder Verdacht, dass »der andere mich<br />

benachteiligt«, im Grunde nicht auf. Wäre auch von unter ge -<br />

ordneter Bedeutung, denn es bleibt ja doch in der Familie.<br />

Im Übrigen ist ja durch die gesetzlichen Vorschriften die strenge<br />

Trennung der Auftragnehmer bestimmt, so dass wir nie gemein-<br />

MANAGEMENT<br />

sam als Auftragnehmer auftreten. Bei der »Aufteilung« der An -<br />

träge gehen wir nach den vorhandenen freien Kapazitäten, um<br />

eine schnelle Abarbeitung gewährleisten zu können. In anderen<br />

Fällen spielt natürlich auch eine Rolle, wer in einem be stimmten<br />

Projekt schon länger einbezogen war und daher das bessere<br />

Detailwissen besitzt. Auch dies kommt dem Kunden zugute.<br />

Ich kann mir vorstellen, dass in reinen Geschäftspartnerschaf -<br />

ten der interne Verwaltungsaufwand höher ist, da die Nutzung<br />

von gegenseitigen Ressourcen in einem Vertrag ge staltet sein<br />

muss.<br />

cj | Ansonsten ist davon unabhängig eine Kooperation unter<br />

ÖbVI natürlich immer vorteilhaft, da man auf gemeinsame Res -<br />

sourcen zurückgreifen kann, Vertretungsfragen einfach ge regelt<br />

werden können und natürlich bei eigener Abwesenheit trotzdem<br />

ein ÖbVI für die Beratungsfragen zur Verfügung steht. Ge -<br />

nauso wichtig ist die Möglichkeit, die Anwendung von Vor schriften<br />

gemeinsam zu besprechen.<br />

KANN EIN ÖBVI-BÜRO EIN<br />

FAMILIENUNTERNEHMEN SEIN?<br />

cj | Ja, kann es, muss es aber nicht.<br />

fj | Also ein Familienunternehmen waren wir ja nur bis zur Zulassung<br />

des Juniors als ÖbVI am 1. Dezember 1999. Der Senior<br />

4<br />

201


202<br />

MANAGEMENT MANAGEMENT<br />

als ÖbVI, mit Frau als Büro leiterin und der Sohn als angestellter<br />

Assessor. Das hat gut und unkompliziert funktioniert und<br />

war sehr vorteilhaft, als ich mal länger krankheitsbedingt abwesend<br />

war.<br />

FRAGE AN DEN SENIOR: WAR ES RÜCKWIRKEND<br />

GESEHEN GUT, DEM BERUFSVERBAND ANZUGEHÖREN?<br />

GAB ES VOR- ODER NACHTEILE GERADE IN HINBLICK<br />

AUF DIE ANFANGSZEIT/NACHWENDEZEIT?<br />

fj | Es war sicher richtig, von Anfang an dem Berufsverband<br />

anzugehören. Gerade in der Anfangszeit ab 1990 haben wir eine<br />

sehr große Unterstützung bekommen. Vertreter des BDVI Bund<br />

haben uns damals berufspolitisch weitergebildet, bei der Bildung<br />

des Landesverbandes geholfen, bewirkt, dass der Tarif -<br />

ver trag eingeführt wurde und nach einer einheitlichen Kos ten -<br />

ordnung abgerechnet werden konnte.<br />

Für mich von besonderer Bedeutung war außerdem, dass mit<br />

Hilfe des BDVI Vorschriften erlassen wurden, die den Ostkollegen<br />

die Möglichkeit eröffneten, durch erfolgreiches Ablegen<br />

einer Prüfung den Status des ÖbVI zu erlangen, ohne selbst die<br />

Referendarausbildung absolviert zu haben. Den Vorteil haben<br />

aber auch Kollegen aus den alten Bundesländern für sich ge -<br />

nutzt, was ich nicht ganz nachvollziehen kann.<br />

4<br />

DIPL.-ING. CHRISTIAN JÄNICKE<br />

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />

Geburtsdatum 2. Mai 1968<br />

Ausbildung Berufsausbildung mit Abitur zum<br />

Fahrzeugschlosser (1984–1987)<br />

Maschinenbaustudium an der<br />

TU Dresden (1989–1991)<br />

Geödäsiestudium an der TU Dresden<br />

(1991–1995)<br />

Abschluss als Dipl.-Ing. Vermessungs -<br />

wesen (1995)<br />

Referendarausbildung in Sachsen-<br />

Anhalt (1995–1997)<br />

Abschluss als Vermessungsassessor<br />

(1997)<br />

Berufl. Stationen Fahrzeugschlosser im VEB IFA Auto -<br />

mobilwerk Ludwigsfelde (1987–1989)<br />

Angestellter beim Senior als Vermessungsassessor<br />

(1997–1999)<br />

Freiberuflich<br />

tätig seit 1. Dezember 1999<br />

Zulassung<br />

zum ÖbVI 1. Dezember 1999<br />

Hobbys früher aktiv als Fußballspieler (größter<br />

sportlicher Erfolg: Debüt in der<br />

Landesliga Süd im hohen Alter von 38<br />

Jahren), heute Trainer/Betreuer und<br />

Gelegenheitssportler (spielt kein Golf)<br />

Mir persönlich haben aber die persönlichen Ratschläge und Fürsprachen<br />

einiger Kollegen aus »Westberlin« besonders geholfen,<br />

die mich hinsichtlich des Aufbaus notwendiger Strukturen<br />

personeller und technologischer Art entsprechend unterstützt<br />

ha ben. Angefangen bei der Frage, was ich an Technik brauche,<br />

bis zu den Besonderheiten im katasterlichen Föderalismus. Wir<br />

durf ten den Kollegen sozusagen in die Karten schauen.<br />

Zu den Vorteilen gehören aber auch Nachteile. Da ich den Tarif -<br />

vertrag als Grundlage für die Gestaltung der Arbeitsverträge<br />

vereinbart und eingehalten habe, führt dies heute zu einem<br />

Wett bewerbsnachteil.<br />

Der Tarifvertrag ist zwar gekündigt, aber durch die langjährige<br />

betriebliche Übung ist dieser für mich immer noch bindend.<br />

Hinzu kommt, dass jedes Nichtmitglied uneingeschränkt partizipiert<br />

an den Dingen, die der BDVI erkämpft hat, und das<br />

Ganze beitragsfrei.<br />

FRAGE AN DEN JUNIOR: IST ES HEUTE EHER<br />

WICHTIG ODER EHER UNWICHTIG, ORGANISIERT,<br />

IN WELCHER FORM AUCH IMMER, ZU SEIN?<br />

cj | Aus meiner Sicht kann ich sagen, dass ich die Entscheidung<br />

für den Berufsverband nie bereut habe. Das liegt aber auch<br />

am Brandenburger Landesverband und der Branden burger Spe -<br />

ziali tät der gemeinsamen Fachtagung.<br />

Also kurz gesagt: Es ist wichtig, organisiert zu sein.<br />

WEIL WEIHNACHTEN IST: JEDER HAT ZWEI<br />

WÜNSCHE AN DEN BERUFSVERBAND, ZWEI<br />

AN DIE POLITIK UND ZWEI AN DIE BERUFS -<br />

KOLLEGEN.<br />

fj | An den Berufsverband: Ich würde mir wünschen,<br />

dass die Beitragsregelung für ÖbVI a. D. überprüft<br />

wird, sonst muss ich ewig weiterarbeiten, und sei es<br />

nur wegen der Bei trags sätze.<br />

Außerdem wünsche ich mir, dass sich eine Arbeitsgruppe<br />

des Problems »Kataster« intensiver annimmt.<br />

An die Politik: Es ist notwendig, dass finanzielle Mittel<br />

bereitgestellt werden, die der Verbesserung des<br />

Lie genschafts katasters dienen, z. B. Beseitigung<br />

von Aufnahmefeh lern oder rechtswidrig gebildeten<br />

Gren zen, Abstimmung der vorliegenden Koordi na -<br />

ten be stän de, Klärung der Widersprüche zwischen<br />

SAPOS-Anschluss und Anschluss an das (frühere)<br />

Lagefestpunktfeld, Prüfung der Lagegenauigkeits -<br />

einstufungen, mit dem Ziel, eine einheit lichere Aus -<br />

legung bzw. Handhabung der Vorschriften zu er -<br />

reichen.<br />

Dinge, die als Fehler betrachtet werden, sind nicht<br />

wirklich Fehler. Sie stammen u. a. aus der Vermi -<br />

schung der Koordinaten(systeme).<br />

cj | Ach ja, ist ja schon wieder Weihnachten. Ich hab<br />

jetzt keine direkten Wünsche, sondern mehr so Denkanstöße.<br />

An den Bundesverband: Wahrung der Traditionen. WWW und<br />

Globalisierung sind nicht alles im Leben. Der ÖbVI hat eine lange<br />

Tradition. Gedankenspiele zur Einfüh rung einer bundesweiten<br />

ÖbVI-Zulassung oder Einführung von <strong>Zwei</strong>gstellen sind kontraproduktiv<br />

und erinnern mich an eine Heuschreckenmen ta li tät.<br />

An den Landesverband: Hier wünsche ich mir noch mehr Transparenz<br />

bezüglich der Arbeit der Fachausschüsse.<br />

An die Politik: Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe, eine<br />

funk tionierende ge setzliche Regelung, die sich seit Jahren bewährt<br />

hat, permanent zu hinterfragen. Ständig sollen Standards<br />

reduziert werden, nur um Kosten zu reduzieren. Immer wie der<br />

wird nach Büro kratieabbau gerufen.<br />

Die möglichen Folgen für den Rechts staat und das Eigentums -<br />

sicherungssystem in Deutsch land werden bei solchen Dingen<br />

voll kommen außer Acht gelassen.<br />

4<br />

203


204<br />

MANAGEMENT<br />

BGB und Grundbuchordnung ha ben seit mehr als 100 Jah ren<br />

Bestand. Und sie funktionieren. Die Einführung moderner Begriffe<br />

und Regelungen führt nicht automatisch dazu, dass per<br />

Knopfdruck alles in Ordnung ist. Insbesondere im Kataster (oder<br />

muss ich jetzt sagen, bei den Geobasisinformationen?) ist noch<br />

lange nicht alles in Ordnung. Aus Zeitdruck und Geldknappheit<br />

haben die alten Preußen schon nur das Notwendigste auf den<br />

Weg gebracht. Aber nur, wenn die Geobasisdaten flächende -<br />

ckend in guter Qualität vorliegen, wird das Produkt den ent -<br />

sprechenden Stellenwert in der Gesellschaft erlangen können.<br />

Hier ist noch viel nachzuholen. Wir müssen aufpassen, dass wir<br />

uns nicht überholen, ohne uns einzuholen.<br />

An die Kollegen: Wer in der Grube im Glashaus sitzt, sollte nicht<br />

mit Steinen werfen. Ab und zu etwas mehr Achtung vor den<br />

Kollegen wäre schön.<br />

Einfach mal wieder mit Prisma, Lot, Messband und Lattenrichter<br />

(für die, die nicht [mehr] wissen, was das ist: Ich hab das noch<br />

in meiner Schublade!) eine Katastervermessung ausführen, dann<br />

hört hoffentlich die Koordinatenhörigkeit auf.<br />

Wir haben zwar Koordinaten im Kataster aber kein Koordinaten -<br />

kataster. Das sollte uns bewusst sein.<br />

4<br />

DIE GEMEINSAME FACHTAGUNG ALS BRANDEN -<br />

BURGER SPEZIALITÄT – WIE WIRD SIE BEURTEILT, WIE<br />

HAT SIE SICH VERÄNDERT, WAS, WENN ÜBERHAUPT,<br />

BRINGT SIE, AUCH ÜBER DIE JAHRE HINWEG, DEM<br />

EINZELNEN ÖBVI?<br />

cj | Also die Fachtagung war früher ein Zusammentreffen, bei<br />

dem die Probleme des Vermesseralltags übergreifend diskutiert<br />

wurden.<br />

Das hatte zur positiven Folge, dass man mal die andere Seite<br />

(also ÖbVI Katasteramt und umgedreht) besser verstehen konnte<br />

(was nicht heißt, dass man immer Verständnis für die andere<br />

Seite hatte).<br />

Leider gab es eine (zum Glück kleine) Zwischenzeit, wo der Eindruck<br />

vermittelt wurde,<br />

die Fachtagung sei nur<br />

noch dazu da, Kollegen -<br />

schelte zu betrei ben.<br />

Die ÖbVI wurden redu -<br />

ziert auf die (durchaus<br />

strittige) Anwendung<br />

der Kos ten ord nung. Es<br />

wur de alles pau schaliert.<br />

Die hoheit liche Vermessung<br />

wurde redu ziert<br />

auf Kostenfragen. Das<br />

hat sich in diesem Jahr<br />

wieder geändert.<br />

fj | Die gemeinsame<br />

Fachtagung hat sich ge -<br />

genüber den Anfangsjahren<br />

verändert. Die<br />

Themen ent spre chen<br />

dem Zeitgeist. Sie sind<br />

der Entwicklung von<br />

Ver messung und Katas -<br />

ter zu Geo in for matio -<br />

nen angepasst. Globale<br />

Themen (z. B. Stellung<br />

des Freiberuflers in Europa,<br />

Geoinformation<br />

aus dem Weltall) haben Informationen über die Entwicklung<br />

des Berufsstandes oder der Qualität der Vermessungsergebnisse<br />

weitestgehend abgelöst.<br />

Es ist unbefriedigend, wenn zwar dargestellt wird, dass die<br />

Quali tät schlechter geworden ist, aber die Hintergründe nicht<br />

erörtert und diskutiert werden. So wäre es gut gewesen, über<br />

den Praxisbericht* zu diskutieren, denn die Hilfestellung, die<br />

wir Ostkollegen in der Startphase unserer<br />

freiberuflichen Tätig keit durch<br />

die Kollegen aus den alten Bundes -<br />

ländern bekommen haben, wird nicht<br />

von allen so schlecht gesehen, wie es<br />

im Bericht dargestellt wurde.<br />

Sicher wird die Fachtagung von jedem<br />

Einzelnen anders betrachtet. Sie<br />

geht von »Sie bringt mir gar nichts,<br />

dafür ist mir mein Beitrag zu schade«<br />

über die Feststellung, dass es wieder<br />

interessant war, zu erfahren, woran<br />

andere so arbeiten, bis zur Freude da -<br />

rüber, dass es den anderen auch nicht<br />

viel anders geht als einem selbst und<br />

die Probleme überall die gleichen zu<br />

sein scheinen.<br />

* Anm. d. Red.: 16. Gemeinsame Fach -<br />

tagung am 4./5. September 2009 in<br />

Erkner, Vortrag »Praxisbericht eines<br />

ÖbVI« von ÖbVI Günter Sydow<br />

WIE HAT SICH DAS TÄTIGKEITSSPEKTRUM DES<br />

BÜROS IN DEN LETZTEN 20 JAHREN ENTWICKELT?<br />

VOM BOOM BIS HEUTE – ODER GAB ES KEINEN BOOM?<br />

fj | Vor 20 Jahren gab es einen enormen Nachholbedarf bei den<br />

Liegenschaftsvermessungen, so dass natürlich dieser Bereich das<br />

Haupttätigkeitsfeld war. Das hat sich von der Grundstruktur<br />

bei mir kaum geändert.<br />

cj | Andere Bereiche haben sich erst später entwickelt. Es kam<br />

FALKE dazu, DIBOS usw. Die heutige Tätigkeit ist eine ganz heit -<br />

liche Dienstleistung rund um den Bereich Bauen, Grundstücks -<br />

entwicklung.<br />

Inzwischen gehören auch die Grundstücksbe wertung, die Ge -<br />

bäudeenergieberatung einschließlich Thermographiegut achten,<br />

GIS-Dienstleistungen und besonders Beratungs- (oder neu -<br />

deutsch: Consulting-) Leistungen in Vermessungs- und Grundstücksfragen<br />

für verschiedene Projekte, Planer und Investoren<br />

als fester Bestandteil dazu. Diese Leistungen werden im eigenen<br />

Hause erbracht, auch über die Grenzen Brandenburgs hinweg.<br />

Ich habe mir zu Beginn meiner ÖbVI-Tätigkeit vor zehn Jahren<br />

nicht vorstellen können, mal ein Projekt im Ausland zu betreuen.<br />

Das ist heute anders.<br />

DIPL.-ING. FRIEDRICH JÄNICKE<br />

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />

Geburtsdatum 25. Dezember 1936<br />

:::::: MANAGEMENT<br />

Ausbildung Studium an der TH Dresden (1956–1961)<br />

Abschluss als Dipl.-Ing. Vermessungs -<br />

wesen (1961)<br />

Berufl. Stationen Tätigkeit in der Landesvermessung<br />

1961–1963 in Schwerin (MV)<br />

Tätigkeit in der Ingenieurvermessung<br />

1964–1970 (VEB Ingenieur<br />

Vermessungs wesen Potsdam)<br />

Tätigkeit in der Ingenieurvermessung<br />

1971–1990 (VEB Kombinat<br />

Geodäsie und Kartographie Berlin)<br />

Freiberuflich<br />

tätig seit 1. Juni 1990<br />

Zulassung<br />

zum ÖbVI 4. Dezember 1996<br />

Hobbys früher aktiv als Handballspieler (größter<br />

sportlicher Erfolg: Bezirksmeister im<br />

Feldhandball 1957 mit Lok Wünsdorf),<br />

heute Passivsportler (spielt kein Golf)<br />

4<br />

205


206<br />

MANAGEMENT<br />

WIE HAT SICH DIE ÖFFENTLICHE<br />

WAHRNEHMUNG DES ÖBVI IN DEN<br />

LETZTEN 20 JAHREN ENTWICKELT?<br />

GAB ES ÜBERHAUPT EINE ENTWICKLUNG?<br />

fj | In den Anfangsjahren kamen die Kunden sogar sonntags<br />

zur Mittagszeit, um mit uns zu sprechen. Das war so eine Art<br />

7-Tage-Woche mit Rund-um-die-Uhr-Service. Das hatte natürlich<br />

damit zu tun, dass der räumliche Abstand der Büros untereinander<br />

größer und die Anzahl der Büros kleiner war.<br />

Die Eigentumsprobleme waren groß, der Nachholbedarf beim<br />

Wohnungsbau enorm. So wurde man bekannt und durch klassische<br />

Mundpropaganda weiterempfohlen.<br />

Manche Kunden sind seit Beginn an bei uns. Andere haben mal<br />

woanders getestet und sind wiedergekommen. Besonders interessant<br />

ist es, wenn schon mal die Enkelkinder früherer Auftraggeber<br />

als »Neukunden« kommen.<br />

cj | Die öffentliche Wahrnehmung (also jetzt außerhalb der Werbung)<br />

des ÖbVI ist von einer hohen Akzeptanz geprägt. Früher<br />

(Mann, klingt das komisch) musste man den Leuten am Telefo<br />

n die einzelnen Buchstaben noch erklären.<br />

Heute kennt die eigentlich jeder, der mit uns Kontakt aufnimmt,<br />

bis auf die vielen Banker aus Afrika, die mir jeden Tag per E-Mail<br />

neue Geschäftsmodelle anbieten.<br />

Allerdings ist der Kundenkontakt heute viel technischer oder<br />

quasi elektronischer geworden. In Zeiten von WWW, Web 2.0,<br />

E-Mail und 24/7 ist ein persönlicher Kontakt seltener gewor-<br />

4<br />

GESCHICHTE<br />

1. Juni 1990 Bürogründung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in<br />

Form der freiberuf lichen Tätigkeit als Vermessungsbefugter.<br />

Zu Beginn der Tätigkeit stand eine Bürogemeinschaft mit<br />

einem Berufskollegen. Der Firmensitz war zunächst in<br />

Blankenfelde das heimische Wohnzimmer.<br />

Juli 1990 <strong>Eins</strong>tellung der ersten zwei Vermessungstechniker<br />

August 1990 Umzug auf das Gelände des Lehrlingswohnheims der<br />

Milchviehanlage Blankenfelde<br />

September 1990 Personalerweiterung. Die Bürostärke steigt auf 5 Angestellte.<br />

März–Juli 1991 <strong>Eins</strong>tellung 7 weiterer Mitarbeiter<br />

August 1991 Umzug in das Verwaltungsgebäude der Firma Dahlback<br />

in Dahlewitz. Die Anzahl der Mitarbeiter wächst in den<br />

folgenden Jahren auf 22 an.<br />

4. Dezember 1996 Friedrich Jänicke wird als Öffentlich bestellter Vermessungs -<br />

ingenieur zugelassen.<br />

1. Dezember 1999 Christian Jänicke wird als Öffentlich bestellter Vermessungs -<br />

ingenieur zugelassen und beginnt seine freiberufliche<br />

Tätigkeit.<br />

1. Januar 2000 Umzug in das neue Büro in Dahlewitz, Bahnhofstraße 96<br />

den, außer beim Grenztermin, wo die Leute dann wieder ein<br />

Gesicht bekommen. Vor zehn Jahren waren rund 80 % unse rer<br />

Kunden noch so genannte Laufkundschaft, also Leute, die persönlich<br />

ins Büro kamen. Das ist heute anders.<br />

IST DAS MODELL VATER/SOHN EIN ERFOLGSMODELL?<br />

cj | Es ist in jedem Fall ein sehr gutes Modell. Ob es aber zum<br />

Erfolgsmodell wird, hängt von den Beteiligten ab. Bei uns würde<br />

ich dies bejahen.<br />

Wobei zu erwähnen ist, dass meine Eltern zu mir in der 9. Klasse<br />

sagten, ich sollte was Vernünftiges und nicht Vermesser werden.<br />

Was ich dann auch gemacht habe (zumindest ein paar<br />

Jahre).<br />

fj | Das Modell Vater/Sohn oder Alt/Jung ist bei uns erfolg -<br />

reich, weil in der Startphase der »Junge« auf die Erfahrung, die<br />

Technik und den Kundenkreis zurückgreifen kann, selbst aber<br />

frischen Schwung reinbringt, weil einfach mal etwas in Frage<br />

gestellt wird. Entscheidend ist dabei, dass trotzdem eine strenge<br />

Trennung zwischen den ÖbVI bleibt und keine Betriebsübernahme<br />

erfolgt. In der »Endphase« des »Alten« ist es von Vorteil,<br />

dass kein Nachfolger gesucht werden muss und die Tradition<br />

trotzdem weitergeführt wird.<br />

Vermessungsbüro Jänicke<br />

Bahnhofstraße 96<br />

15827 Blankenfelde-Mahlow, OT Dahlewitz<br />

www.vbjaenicke.de<br />

Widerspruch zwecklos?<br />

Erste Berührungen<br />

ANDREAS BANDOW | BAD BELZIG<br />

RECHT<br />

mit dem Grenzzeugnis<br />

Am 1. Juli 2009 wurde im Land Brandenburg das Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz<br />

(VermLiegG) durch das neue Brandenburgische Geoinformations- und Vermessungsgesetz<br />

(BbgGeoVermG) abgelöst. Unter anderem kam somit zum Betätigungsfeld der Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieure sowie der anderen behördlichen Vermessungsstellen ein neuer Verwal-<br />

tungsakt hinzu: die Ausstellung des Grenzzeugnisses gemäß § 14 BbgGeoVermG. Ein halbes Jahr<br />

nach Einführung stellen sich erneut Fragen zur korrekten Handhabung des Grenzzeugnisses. Oder<br />

ganz konkret: Was ist zu tun bei einem Widerspruch?<br />

Ein Zwischenbericht – Ausgang ungewiss.<br />

4<br />

207


208<br />

RECHT<br />

Das neue Gesetz war noch nicht in Kraft, da gab es bereits die<br />

ersten Verwirrungen um das Grenzzeugnis. Im FORUM 4/2008<br />

beschrieb Martin Ullner als brandenburgischer ÖbVI den neuen<br />

Verwaltungsakt – aufgrund der Brisanz des noch nicht in Kraft<br />

getretenen Gesetzes natürlich nicht ohne Rücksprache mit<br />

Berufskollegen und dem BDVI-Landesverband. Die Reaktionen<br />

auf diesen Beitrag waren geteilt. Es gab Zustimmung, es gab<br />

aber auch Gegenstimmen aus dem Kollegenkreis. In der Sache<br />

jedoch beschrieb Ullner die neue »hoheitliche Grenzanzeige«<br />

korrekt.<br />

Trotzdem wurde der FORUM-Beitrag in einer Dienstbespre chung<br />

zwischen Innenministerium und den ÖbVI des Landes ausgiebig<br />

behandelt. Ziel war es, die Unsicherheit in der Handhabung des<br />

Grenzzeugnisses aus der Welt zu schaffen. Den ge wünschten<br />

Erfolg hatte der sich dieser Thematik widmende Teil der Veran<br />

staltung leider nicht. Noch immer sind Fragen offen, welche<br />

selbst bei intensiverer Beschäftigung mit dem Grenz zeugnis<br />

nicht weniger werden.<br />

Gesetz über das Geoinformationsund<br />

amtliche Vermessungswesen<br />

im Land Brandenburg<br />

(Brandenburgisches Geoinformati onsund<br />

Vermessungsgesetz – Bbg Geo -<br />

VermG)<br />

§ 14<br />

Grenzzeugnis<br />

Der Verlauf einer festgestellten oder<br />

als festgestellt geltenden Grenze ist auf<br />

Antrag amtlich zu bestätigen (Grenz -<br />

zeugnis). Das Grenzzeugnis ist aus zu -<br />

stellen, sobald der Grenzverlauf nach<br />

dem Nachweis im Lie gen schafts ka tas -<br />

ter oder anderen verbind lichen Nachweisen<br />

in die Örtlichkeit übertragen<br />

ist (Grenzwiederherstellung).<br />

4<br />

Getreu dem Motto »Versuch<br />

macht kluch« wurde<br />

nun das Grenz zeugnis in<br />

die Produktpalette übernommen.<br />

Dabei kam zu -<br />

nächst zu Tage, dass das<br />

Grenzzeugnis durchaus<br />

über Potenzial verfügt.<br />

Tatsächlich genügt es manchen<br />

Kunden nicht, eine<br />

nichthoheitliche Grenz -<br />

anzeige durchfüh ren zu<br />

lassen. Oft ist der Wunsch<br />

nach etwas Offiziellem, ei -<br />

nem Dokument mit Siegel<br />

z. B., vorhanden. Und da<br />

dem Kunden nicht immer<br />

zu vermitteln ist, worum<br />

es sich bei einer Grenz fest -<br />

stellung gemäß Bbg Geo -<br />

VermG handelt und dass<br />

dieser Prozess nicht beliebig<br />

oft wie der holbar ist,<br />

kommt man in einigen Fäl -<br />

len am Grenz zeugnis ei gent lich nicht vorbei (die Verwaltungs -<br />

vor schrift zur Erfassung der Geobasisdaten der Liegenschaften<br />

und zur Durchführung der Vermessungsverfahren [VVLiegVerm]<br />

besagt, dass das Grenzzeugnis für jede festgestellte Grenze wie -<br />

der holt ge setzt werden kann).<br />

Der Ablauf der Erstellung eines Grenzzeugnisses ist, nachdem<br />

man überprüft hat, ob die fragliche Grenze wirklich als fest-<br />

gestellt gilt, zunächst identisch mit dem einer herkömmlichen<br />

Liegenschaftsvermessung. Allem zugrunde liegt die Grenz -<br />

wieder herstellung als nichthoheitlicher, mathematischer bzw.<br />

technischer Prozess. Ist man damit nach fachlichen und recht -<br />

lichen Maßgaben erfolgreich, kann das Grenzzeugnis aus gestellt<br />

werden. Außerdem: Auf Wunsch des Kunden ist es auch mög -<br />

lich, im Zuge des Verfahrens fehlende Abmarkungen der festge<br />

stellten, zu bezeugenden Grenze einzubringen.<br />

Die Bekanntgabe des Ergebnisses, also des Grenzzeugnisses selbst,<br />

erfolgt in einem so genannten Vermessungstermin – einer Ent -<br />

sprechung des Grenztermins. Die VVLiegVerm definiert den ge -<br />

nauen Zeitpunkt des Verwaltungsaktes so: »Der feststellende<br />

und beurkundende Verwaltungsakt kommt zustande, sobald die<br />

Grenzwiederherstellung abgeschlossen ist. Das Grenz zeugnis ist<br />

die Urkunde über das Ergebnis des Verfahrens.«<br />

Als Form gibt die VVLiegVerm ein ähnlich der Grenzniederschrift<br />

gestaltetes Dokument vor.<br />

Landkreis/kreisfreie Stadt Katasterbehörde<br />

Gemeinde Antrags.-Nr.<br />

Gemarkung Archivblatt<br />

Flur Flurstück Vermessungsstelle<br />

Anwesend:<br />

Grenzzeugnis und Abmarkung *)<br />

Die beigefügte Skizze ist Bestandteil dieser Aufzeichnung *)<br />

Aufgenommen:______________________, den________________<br />

als Beurkundende(r): ______________________<br />

als Beteiligte<br />

zu Nr. __________________ dem Beurkundenden<br />

von Person bekannt.<br />

zu Nr. __________________ durch den Anwesenden<br />

zu Nr. __________________ ausgewiesen.<br />

*) Nichtzutreffendes streichen<br />

Die Gestaltung des Vermessungstermins ist ebenfalls entspre -<br />

chend der eines Grenztermins. Die Beteiligten sind zu laden,<br />

vor Ort zeigt man die Grenzen auf und erläutert die Wiederherstellung.<br />

durch<br />

Mitgeteilt, aber nicht erschienen/nicht mehr anwesend *)<br />

Der Verlauf der in der Skizze dargestellten Grenze/n _____________________ wurde nach dem Nachweis im Liegenschaftskataster/<br />

________________ *) in die Örtlichkeit übertragen. Der/Die in der Skizze dargestellte/n Grenzpunkt/e<br />

____________________________wurde/n abgemarkt *). Der örtliche Grenzverlauf und die vorgenommene/n Abmarkung/en<br />

wurden dem/den Beteiligten _______________________im Vermessungstermin bekannt geben *). Die Beteiligten wurden<br />

darauf hingewiesen, dass die Abmarkung<br />

( ) aufgrund vorhandener Grenzeinrichtungen nicht erforderlich ist,<br />

( ) wegen der Art und Nutzung des Grundstücks nicht zweckmäßig ist,<br />

( ) auf Antrag unterbleiben kann, da Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegenstehen,<br />

( ) wegen des bestehenden öffentlichen Interesses erforderlich ist.<br />

Skizze:<br />

Datum Unterschrift Siegel<br />

(Nebenbei: Unklar bleibt dem Autor jedoch, ob auch die Grenz -<br />

nachbarn zu beteiligen sind, wenn keine neuen Abmar kungen<br />

eingebracht werden. Denn: Im Sinne der Definition eines Verwaltungsaktes<br />

wird [nach Auffassung des Autors] das Bestehen<br />

eines Rechtsverhältnisses nicht neu festgestellt, sondern<br />

bestätigt.)<br />

Sind alle Beteiligten mit dem Grenzzeugnis und den Abmar -<br />

kun gen einverstanden und erklären ihren Rechtsmittelverzicht,<br />

sollte es eigentlich keine Probleme geben. Die Vermessungs -<br />

schriften werden gemäß VVLiegVerm zusammengestellt und<br />

dem Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster<br />

eingereicht.<br />

Was geschieht jedoch im Falle eines Widerspruchs?<br />

Der konkrete Einzelfall stellt sich wie folgt dar: <strong>Zwei</strong> Nachbarn<br />

haben Differenzen wegen eines, aus Katastersicht betrachtet,<br />

unstrittigen Grenzverlaufs. Die Grenze wurde im Jahr 1957 festgestellt,<br />

die Grenzniederschrift mit den entsprechenden Unter -<br />

schriften liegt vor, die letzte Fortführungsvermessung, bei wel -<br />

cher die fragliche Grenze betroffen war, stammt aus dem Jahr<br />

2007 und wurde in das Kataster übernommen.<br />

Das das Grenzzeugnis ausfertigende Büro stellte also mathematisch<br />

die Grenze wieder her, überprüfte deren Rechtsstatus<br />

und markte zwei bestehende Grenzpunkte neu ab. Der Verwaltungsakt<br />

kam gemäß VVLiegVerm also zustande.<br />

Einer der zwei betroffenen Nachbarn erklärte nun beim Vermes<br />

sungstermin mündlich seinen Widerspruch, welcher fristgerecht<br />

von seiner Rechtsanwältin schriftlich wiederholt wurde.<br />

Ohne nähere Gründe zu nennen, wurde sowohl der Abmarkung<br />

als auch dem Grenzzeugnis als solchem widersprochen.<br />

Als Gründe dafür können ein Überbau<br />

und eine Fehlinter pretation des Kaufvertrages<br />

ge deu tet werden, für die recht liche Wirkung ist<br />

dies jedoch nicht von Belang.<br />

Der ÖbVI versuchte, dem Widerspruch mittels<br />

eines Schreibens abzuhelfen – erfolglos. Die<br />

Rechts anwältin folgte der Argu men tation zwar,<br />

konnte ihren Mandanten aber nicht umstimmen.<br />

Was nun?<br />

Bevor die Unterlagen zwecks Her beiführung ei -<br />

ner Entscheidung der Aufsichtsbehörde wei ter -<br />

geleitet werden, ist der An satz punkt für diesen<br />

Widerspruch grundsätzlich zu hinterfragen.<br />

Der Widerspruch gegen die Abmarkung, ob nun begründet oder<br />

nicht, ist eindeutig. Aber Widerspruch gegen das Grenzzeugnis?<br />

Welcher Sache genau wird denn widersprochen? Wenn, wie<br />

in der VVLiegVerm geschrieben, der Verwaltungsakt mit Beenden<br />

der Grenzwiederherstellung zustande kommt, könnte man<br />

zu der Auffassung gelangen, der Widerspruch richtete sich tatsächlich<br />

gegen ebendiese Grenzwiederherstellung als mathematisches<br />

bzw. technisches Verfahren. Was bekanntlich nicht<br />

geht. Ebenfalls sinnlos erscheint es, den Widerspruch gegen den<br />

Grenzverlauf zu deuten. Die Grenze gilt zweifelsfrei als festge -<br />

stellt, der damalige Verwaltungsakt erlangte noch 1957 Rechtskraft.<br />

Für den durchführenden ÖbVI ist eine Lösung nicht klar zu er -<br />

kennen. Höchstens ein Ansatz: Kann es sein, dass das Grenzzeugnis<br />

aus genau diesem Grund ein Verwaltungsakt ist? Um im Falle<br />

eines Widerspruchs den Grenzverlauf durch die Aufsichtsbehörde<br />

ein zweites Mal bestätigen zu lassen? Das wäre nach vollziehbar<br />

und offensichtlich auch nicht unredlich, lässt jedoch<br />

den Widerspruch bei richtiger Durchführung der Grenzwieder -<br />

herstellung, so wie in der gewollt provokanten Überschrift, für<br />

den Widerspruchsführer zwecklos werden.<br />

Selten wartet man so gespannt auf Post von der Aufsicht.<br />

Nachsatz: Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde wird in ge -<br />

eig neter Form publiziert werden. Nach Auskunft ist dieser Fall<br />

das erste Widerspruchsverfahren gegen ein Grenzzeugnis. Bis<br />

zu einer Entscheidung ist auch dieser Beitrag, bar jeden An spruchs<br />

auf vollständige Richtigkeit der Schlüsse, gerne als Anregung<br />

zu fachlicher Diskussion zu verstehen.<br />

Andreas Bandow | FORUM-Redaktion<br />

RECHT<br />

4<br />

209


210<br />

MANAGEMENT<br />

HILFE UND SELBSTHILFE BEIM BURNOUTSYNDROM<br />

Aus dem<br />

Lot geraten<br />

AMELIE FESTAG | WIEN<br />

4<br />

Das »Ausbrennen« betrifft jeden. Unabhängig vom Alter, Beruf,<br />

Gehalt oder Geschlecht sollte man die wichtigsten Symptome<br />

und Maßnahmen kennen und in der Lage sein, sich selbst und andere<br />

zu unterstützen.<br />

Wer sich nicht rechtzeitig mit dem Phänomen Burnout beschäftigt,<br />

riskiert die psychische Gesundheit seiner selbst oder seiner Kollegen,<br />

was fast sicher wieder auf ihn zurückfällt.<br />

TECHNIK MANAGEMENT<br />

4<br />

211


212<br />

MANAGEMENT TECHNIK MANAGEMENT<br />

Burnout boomt. Seit einigen Jahren rangiert der zum ge -<br />

flü gelten Begriff gewordene Neologismus »Burnoutsyndrom«<br />

ganz oben in den Listen zum Unwort des Jahres und begegnet<br />

uns in den Medien sowie im Bekanntenkreis und natürlich am<br />

Arbeitsplatz mit immer höherer Frequenz.<br />

Plötzlich scheint jeder ausgebrannt oder zumindest gefährdet, die<br />

Eltern der heute Arbeitenden gelten als entweder resistent oder<br />

einer nicht so großen Belastung ausgesetzt, wie wir es heute sind.<br />

Normal berufstätige Personen verbringen ca. 70 % ihrer wachen<br />

Zeit mit Arbeit. Burnout als Suchbegriff liefert bei Google un -<br />

gefähr 14 Millionen Treffer, darunter interessanterweise ei ni -<br />

ge In serate von Kurhotels, Therapiezentren und Beratern, die<br />

kü chen psychologischen Foren noch ausgelassen.<br />

Ein sicheres Zei chen, dass die Angst vor Burnout und die Be -<br />

reitschaft wachsen, einiges in die Prävention und Bekämpfung<br />

zu investieren.<br />

Dabei ist das Phänomen des »Ausbrennens« gar nicht so jung,<br />

denn natürlich sind auch in den vergangenen Jahrhunderten<br />

Menschen ausgebrannt. Die früheste Erwähnung der damals<br />

noch »Eliasmüdigkeit« genannten Frustration und Depression<br />

findet man in der Bibel, z. B. im 1. Buch der Könige.<br />

Es ist der Begriff, der erst 35 Jahre alt ist. 1974 gab der Psychologe<br />

Herbert Freudenberger dem Burnoutsyndrom seinen Namen<br />

und damit den Startschuss zu wichtiger Forschung sowie<br />

der Anerkennung von Burnout als Krankheit, die eine lange<br />

»Auszeit« von der Arbeit sowie präventive Maßnahmen rechtfertigt.<br />

Während der 70er Jahre und noch lange Zeit danach galt das<br />

Syndrom als eine Pfleger- und Lehrerkrankheit, die vielleicht<br />

manchmal auch Seelsorger, Ärzte oder andere »Helfer« befal -<br />

len kann. Leider hält sich das Gerücht hartnäckig, bis die persönliche<br />

Erfahrung das Gegenteil beweist.<br />

Generell gilt: Studenten und Arbeitslose sind genauso gefährdet<br />

wie Politiker oder Astrophysiker!<br />

Forscher haben herausgefunden, dass der Grund dafür, dass es<br />

offenbar keinen »burnoutsicheren« Beruf mehr gibt, in der Verlagerung<br />

der Kompetenzen der meisten Tätigkeiten zu finden<br />

ist. Die Anforderungen an die soziale Kompetenz, so z. B. die<br />

Arbeit in großen oder kleineren Teams oder das Werben für die<br />

eigene Arbeit, sind gewachsen.<br />

Das bedeutet, dass man auf immer mehr Ebenen immer zwi schenmenschlicher<br />

arbeiten muss. Das Arbeiten im sozialen Kon text<br />

strengt uns mehr an, so dass Burnout schneller entsteht.<br />

4<br />

Burnout als Prozess<br />

Die Definitionen des Syndroms stimmen vor allem in der Be -<br />

schreibung als Erschöpfungszustand überein, der sowohl emotional<br />

als auch physisch oder mental sein kann. Der Oberbegriff<br />

hierzu heißt »Belastungsstörung«. Häufig ist auch die Bezeichnung<br />

als »Frustration«, die laut Theorien meistens in der Diskre -<br />

panz zwischen Vorhaben und realistischem Ziel, Engagement<br />

und Belohnung begründet liegt.<br />

In vielen Definitionen wird außerdem vor Leistungseinbußen<br />

und Chronifizierung gewarnt.<br />

Wichtig ist, dass Burnout in jeder heute anerkannten Definition<br />

entweder als Resultat eines längeren Prozesses oder als<br />

Pro zess selber beschrieben wird. Über den genauen Ablauf und<br />

die Geschwindigkeit sind sich die Wissenschaftler nicht komplett<br />

einig, sicher bestehen hier auch persönlichkeitsbedingte<br />

Unterschiede, dass es allerdings an jeder Stelle Interventionsmöglichkeiten<br />

gibt, steht außer Frage. Ein Umstand, der Ausbrennende<br />

sehr motivieren sollte.<br />

Die Frage nach bekannten Risiken, nach besonders gefährdeten<br />

Persönlichkeitstypen oder Berufsgruppen ist nicht unbe rechtigt.<br />

Unglücklicherweise entsteht dadurch häufig die Annahme,<br />

bestimmte Typen wären weniger oder gar nicht ge fährdet.<br />

Dadurch sinkt die so genannte Selbstaufmerksamkeit in dieser<br />

Beziehung, was im <strong>Zwei</strong>felsfall riskant werden kann. Selbst -<br />

aufmerksamkeit meint hier die Kontrolle des eigenen Verhaltens<br />

und der Tätigkeit.<br />

Um »auszubrennen«, bedarf es einer Flamme<br />

Der Persönlichkeitsfaktor, der in Bezug auf Burnout von besonders<br />

großer Bedeutung ist, ist die »Stressresistenz«.<br />

Stress, als der hauptsächliche Auslöser für Burnout, bedeutet<br />

nicht zwingend zeitlichen Stress, der umgangssprachlich meistens<br />

damit gemeint ist. Stress kann genauso gut emotionaler<br />

Stress sein. In jedem Fall ist er, in der ursprünglichen Bedeutung<br />

des Wortes, eine Reaktion auf eine wie auch immer geartete<br />

Belastung. Die Resistenz gegen ihn ist eines der hauptsächlichen<br />

Unterscheidungsmerkmale zwischen Persönlich kei ten. Jeder<br />

Mensch hat hier eine individuelle Grenze. Menschen mit gerin -<br />

ger Stressresistenz, also einer niedrigeren Schwelle, sind demnach<br />

gefährdeter, auszubrennen. Bei höherer Stressresistenz ist<br />

die Gefahr kleiner, aber existent!<br />

Ein weiterer Risikofaktor, der in der Persönlichkeit begründet<br />

liegt, ist der persönliche <strong>Eins</strong>atz, der übersteigerte Ehrgeiz. Um<br />

»auszubrennen«, bedarf es einer Flamme. Das »überhöhte Enga -<br />

gement« ist sozusagen die Grundvoraussetzung zur Entstehung<br />

von Stress und dem <strong>Eins</strong>etzen von Burnout. Häufig steht dieses<br />

Engagement in engem Zusammenhang mit sehr ehr gei zi gen<br />

Zielen, die oft innerhalb einer zu kurzen Zeitspanne angestrebt<br />

werden. Besonders gefährdet sind in dieser Be zie hung natürlich<br />

Berufsanfänger und Existenzgründer.<br />

Es ist also durchaus ratsam, sich bei der Erreichung seiner Ziele<br />

kein zu enges Zeitlimit zu setzen und sie nicht als Maß aller<br />

Dinge hin zustellen.<br />

Nicht nur der Berufseinstieg, auch ein Arbeitsplatzwechsel, ein<br />

Umzug, die Geburt eines Kindes, eine Hochzeit, auch der Tod<br />

einer nahestehenden Person sind biographische Zäsuren, die ein<br />

Risiko darstellen. Zu Arbeitsstress kommt emotionaler Stress,<br />

finanzieller Stress, kommt eine neue Herausforderung oder die<br />

Belastung hinzu, sich an die neue Situation anzupassen, gute<br />

Vorsätze werden gefasst, die häufig wieder in das oben erwähn -<br />

te übersteigerte Engagement leiten.<br />

Behebbare Ursachen<br />

Bereits in den 70er Jahren hat ein Wissenschaftler, der sich be sonders<br />

viel mit dem Phänomen des »Ausbrennens« und Arbeits psy -<br />

chologie im Allgemeinen beschäftigt hat, Cary Cherniss, eini ge<br />

Faktoren benannt, die er als Burnout verursachend ansah. Viele<br />

von ihnen lassen sich in der Praxis ohne großen Aufwand beheben:<br />

Bei der Einarbeitung von Mitarbeitern ist es, gleich ob sie<br />

zuvor eine ähnliche oder sogar anspruchsvollere Tätigkeit<br />

ausgeübt haben, wichtig, viel Zeit und Raum für Fragen<br />

zu lassen. Sofort Verantwortung in einem ungewohnten<br />

Feld zu übernehmen erzeugt vermeidbaren Stress für den<br />

neuen Mitarbeiter. Stress ist wieder ein Faktor, der die Anfälligkeit<br />

für Burnout steigert.<br />

Routine ist ein gefähr li cher<br />

Faktor, weil sie einerseits<br />

kognitiv entlastet, ande -<br />

rerseits zu wenig intellektuelle<br />

Anregung bietet.<br />

Kre ativität und Innovation<br />

sollte so viel Platz wie mög -<br />

lich geboten werden.<br />

Ein unvermeidbares Ri si ko<br />

ist die Bürokratie. Es ist<br />

vielleicht sogar entlastend<br />

zu lesen, dass der Überdruss<br />

an ihr vollkommen natürlich<br />

ist. Um ihn jedoch<br />

nicht pathologisch werden<br />

zu lassen, ist es das Einfachste, möglichst einfach hand -<br />

habbare Regelungen zur Bürokratie zu finden oder Diesbezügliches<br />

weitestgehend zu delegieren.<br />

Klar definierte Ziele sollten zu jedem Zeitpunkt gegeben<br />

sein. Wie bereits oben erwähnt, dürfen sie nicht zu ehr -<br />

geizig, zeitlich nicht zu pressierend, aber auch nicht zu weit<br />

entfernt sein. Ein klares Ziel vor Augen, ein Ende in Sicht,<br />

kleine Erfolge bei Erreichen eines Ziels im Alltag, das sind<br />

alles heilsame Erfahrungen, die Burnout entgegenwirken.<br />

Schließlich muss natürlich auch die Arbeitsbelastung in<br />

Stunden aufgeführt werden. In diesem Punkt ist es wichtig,<br />

zu begreifen, dass mit Ende der Arbeitszeit, auch wenn<br />

diese, und das sollte nicht die Regel sein, über die gesetz -<br />

lich festgelegten acht Stunden hinausgeht, auch jeder Ge -<br />

danke an die Arbeit beendet ist.<br />

Sich Arbeit, in welcher Form auch immer, als Gedanken,<br />

als Diensttelefon oder E-Mail-Account mit nach Hause zu<br />

nehmen, sollte auf keinen Fall passieren. Arbeitsdruck, der<br />

den Weg in die privaten vier Wände findet, könnte z. B. zu<br />

Schlafstörungen führen.<br />

Wer nachts schlecht schläft, ist am nächsten Tag schlecht<br />

ausgeruht und arbeitet schlechter, das erhöht den Druck und<br />

der Schlaf kommt wieder zu kurz. Ein einfacher Teufels -<br />

kreis – und einer von unzähligen des Burn outsyndroms.<br />

Allgemein ist es eine gute und einfach umzusetzende Metho -<br />

de, Ziele, Regeln und zu Erledigendes zu visualisieren, z. B. in<br />

»To-Do-Listen«. Visuelle Methoden haben den Vorteil, dass man<br />

die Ziele, die bereits erreicht wurden, buchstäblich abhaken und<br />

sich jederzeit einen Überblick über Organisa to risches verschaf -<br />

fen kann. Auch der planlose Berg von Arbeit lässt sich so strukturieren.<br />

4<br />

213


214<br />

MANAGEMENT<br />

Ein menschliches Frühwarnsystem<br />

Glücklicherweise gibt es einige relativ einfache Anzeichen, die<br />

als Warnung verstanden werden dürfen und müssen. Dass man<br />

allerdings bei sich selbst Zeichen bemerken oder gar interpre -<br />

tieren könnte, ist unwahrscheinlich. Um trotzdem rechtzeitig auf<br />

eine Veränderung reagieren zu können, empfehlen Arbeits psy -<br />

cho logen, ein »menschliches Frühwarnsystem«. Das können<br />

z. B. Kollegen, Familie, Freunde oder der Partner sein, der die<br />

Symptome kennt und der genug Einfluss hat, mit dem Ausbrennenden<br />

die unangenehme Konsequenz, nämlich kürzerzu -<br />

treten, Aufgaben zu delegieren, durch zusetzen.<br />

Durch die Annahme, dass Burnout phasenweise verläuft, ergibt<br />

sich der Umstand, dass auch die Symptome in ihrer Intensität<br />

einer Steigerung unterliegen.<br />

Die ersten Symptome sind bekannt<br />

Meistens zählen dazu Ermüdung und Erschöpfung, nicht<br />

nur nach der Arbeit, sondern chronisch. Wer beim Ge -<br />

danken an die Arbeit schlechte Laune oder Erschöpfungsgefühle<br />

bemerkt, sollte dies beobachten. »Schlechte Laune«<br />

bedeutet nicht, keine Lust zu haben, zur Arbeit zu gehen,<br />

den wenigsten Menschen ist es vergönnt, eine Arbeit zu<br />

haben, auf die man sich auch noch nach Jahrzehnten aktiv<br />

freut, Gefühle wie Widerstand, Wut oder sogar Angst<br />

beim Gedanken an die Arbeit sind jedoch Warn zeichen.<br />

Auch an dieser Stelle sei wieder auf die persönliche Be -<br />

find lichkeit und Belastbarkeit hingewiesen. Eine exakte<br />

Intensität in den Abstufungen des Unmuts gegenüber der<br />

Arbeit zu nennen, ist aufgrund der großen Variation, die<br />

über Persönlichkeitsmerkmale, Ausbildungsstufen und<br />

z. B. kulturelle Hintergründe stattfindet, nicht möglich.<br />

4<br />

Dadurch, dass Arbeit als<br />

im mer anstrengender empfunden<br />

wird, steigt das Be -<br />

dürfnis nach Anerkennung.<br />

Für eine Arbeit, die dem<br />

Aus brennenden zu neh -<br />

mend schwerfällt, möch te<br />

er entsprechend belohnt<br />

werden. Es kann also sein,<br />

dass öfter der Gedanke auf -<br />

kommt, das Gehalt wäre<br />

unzureichend, die eigene<br />

Firma würde sich finanziell<br />

nicht lohnen oder die Kunden,<br />

Mitarbeiter, Chefs wä -<br />

ren undankbarer ge wor den.<br />

In diesem Zusammenhang werden häufig positive Erlebnisse<br />

schlechter erinnert.<br />

Aus dem gleichen Grund ergibt sich auch die Tatsache, dass<br />

sich oft das Bedürfnis nach Ruhe, nach Komfort und Frei -<br />

zeit hebt. Unternehmungen nach der Arbeit werden also<br />

häufig abgesagt, weil man »wenigstens zu Hause« seine<br />

Ruhe haben will und das subjektive Empfinden der »Ur -<br />

laubs reife« wächst.<br />

Meistens fühlen sich Menschen im Burnoutprozess zuneh -<br />

mend machtlos, gegenüber einer Hierarchie, in der sie viel -<br />

leicht arbeiten, gegenüber dem Überfluss oder dem Ausbleiben<br />

von Aufträgen, gegenüber Mitarbeitern oder An -<br />

ge stellten, der Bürokratie, die unüberschaubar zu werden<br />

scheint, und leider auch gegenüber Bedürfnissen der Fa -<br />

mi lie und dem Freundes- und Bekanntenkreis.<br />

Verständlicherweise resultiert daraus Spannung, die sich<br />

oft in gesteigerter Reizbarkeit aber auch Verletzbarkeit<br />

äußert.<br />

Diese Symptome der ersten Phasen führen Resignation herbei,<br />

die Betroffenen reagieren im nächsten Schritt mit Rückzug. Sie<br />

vermeiden alles, was mit der Arbeit zu tun hat, konkret können<br />

das beispielsweise Kollegen sein, Gespräche, Fortbildungen,<br />

insgesamt kognitive Beschäftigung mit dem Beruf.<br />

Viele Studien belegen, dass an dieser Stelle unmissverständlich<br />

Abschied von den vorher erwähnten hohen Erwartungen ge nommen<br />

werden muss. Diese Desillusionierung erfordert Trauer -<br />

arbeit! Für sie werden kognitive Ressourcen verbraucht, es<br />

kommt zu einer Verflachung des gesamten Verhaltens, auch im<br />

privaten Bereich. Gleichgültigkeit und Apathie sind Symptome<br />

für das Fortschreiten des Burnoutsyndroms und Zynismus, der<br />

im Rückblick auf den anfänglichen Ehrgeiz entsteht.<br />

Um sich kognitiv zu entlasten, wird auf Stereotype und routi -<br />

niertes Verhalten zurückgegriffen. Eingefahrenes Verhalten tilgt<br />

Innovation, Kreativität und Ehrgeiz, durch Mechanisierung ent -<br />

stehen Fehler, auf die Kollegen und/oder Vorgesetzte aufmerksam<br />

werden.<br />

Wird auf Fehler hingewiesen oder bemerkt man sie selbst, steigt<br />

der subjektiv empfundene Druck noch mehr. Gefühle der Insuf<br />

fizienz, Schuld, Verzweiflung sind die Folge, sie führen direkt<br />

zu starken Gefühlen der Angst.<br />

Als Spitze des Burnoutprozesses setzen spätestens jetzt psycho -<br />

somatische Symptome ein, die von Appetitlosigkeit über Überernährung<br />

und Migräne bis zu Übelkeit und Magen ge schwüren<br />

reichen.<br />

Häufig hat sich auch bereits im Vorfeld der Konsum an Genussmitteln,<br />

wie Kaffee, Zigaretten oder Alkohol, stark erhöht, ein<br />

Resultat des enormen Drucks, unter dem Menschen im Burnout<br />

stehen.<br />

Private Kontakte brechen ab, weil Apathie und stereotypes Verhalten<br />

sowie Reizbarkeit überhandnehmen. Verzweiflung und<br />

Schlaflosigkeit bestärken sich gegenseitig, wodurch die An -<br />

spannung sich weiter steigert, bis es zum Nervenzusammenbruch<br />

kommt. Ein solcher hat im besten Fall eine therapeu ti -<br />

sche Intervention zur Folge, eine natürliche Genesung ohne<br />

Maßnahmen gibt es nicht.<br />

Je nachdem, wie weit der Prozess des »Ausbrennens« fortge schrit -<br />

ten ist, kann auch nach einer sehr langen »Auszeit« nur noch mit<br />

Therapie interveniert werden oder die Symptome kehren immer<br />

wieder. In seltenen Fällen besteht sogar Suizidgefahr.<br />

»Nein« ist ein wichtiges Wort<br />

In den Anfangsstadien ist eine Intervention noch mit ver gleichs -<br />

weise kleinem Aufwand verbunden. Es muss gelernt werden,<br />

sich abzugrenzen. Das bedeutet auch, dass Aufgaben an Menschen<br />

delegiert werden müssen, die sie schlechter ausfüh ren<br />

als man selbst, oder dass man jemanden enttäuschen muss.<br />

»Nein« ist ein wichtiges Wort! Perfektionismus und das Verlangen<br />

nach Kontrolle müssen zwangsläufig ignoriert werden.<br />

Es ist außerdem sinnvoll, einen Ausgleich zu schaffen, der einen<br />

Bereich abtrennt, in dem man ganz für sich und mit sich alleine<br />

ist. Bestenfalls hat dieser Bereich nichts mit der Arbeit zu tun,<br />

sondern bildet im Gegenteil das Gegengewicht zu ihr. Beispiele<br />

hierfür sind das Eintreten in einen Sportverein, Hobbys, ehren -<br />

amtliche Tätigkeiten.<br />

MANAGEMENT<br />

Auch hier bestehen interindividuelle Differenzen: Abhängig vom<br />

Persönlichkeitstyp sind unterschiedliche Stimulationsintensitäten<br />

ent spannend. Konkret bedeutet das, dass für den einen<br />

die klassi sche Entspannungsmethode mit einem guten Buch in<br />

der Hän ge matte funktioniert, der andere sich aber erst bei ei -<br />

ner Beschäftigung ent spannen kann, die ihn genügend anregt,<br />

wie z. B. Joggen oder Kochen.<br />

Regelmäßiger Urlaub ist besonders dann wirksam, wenn er nicht<br />

für eine längere Zeit angespart wird, sondern es über das Jahr<br />

verteilt kürzere Urlaubszeiten gibt. Das liefert immer wieder<br />

Lichtblicke im Alltag. Unbedingt aber sollte der Urlaub, der zur<br />

Verfügung steht, genutzt werden, nicht erst als Intervention,<br />

sondern schon als Prävention.<br />

In weiter fortgeschrittenen Phasen des Prozesses Burnout kann<br />

nur noch mittels einer Therapie geholfen werden. Ziel der Thera -<br />

pie ist es, Leidenszustände zu lindern und Kompetenzen zu vermitteln,<br />

um künftig selbst rechtzeitig intervenieren zu können.<br />

Die Therapieformen sind sehr vielfältig. Man will damit sicher -<br />

gehen, dass für jedes Individuum der geeignete Weg dabei ist.<br />

Therapie bedeutet also schon lange nicht mehr aus schließlich<br />

die sprichwörtliche Couch – also die Gesprächstherapie. Es gibt<br />

z. B. Gruppensitzungen, Gestalt- und Körpertherapie formen mit<br />

natürlich völlig unterschiedlichen Therapeuten.<br />

Das Burnoutsyndrom gilt als sich chronifizierende Erkrankung.<br />

Trotz dem muss in der heutigen rechtlichen und psychosozialen<br />

Versor gungssituation und in Anbetracht der vielfältigen Informations-<br />

und Fortbildungsangebote zum Thema niemand mehr<br />

daran scheitern.<br />

Sich über das Burnoutsyndrom sach kun dig zu machen befähigt<br />

schnell und im Verhältnis kostengünstig zur Hilfe und<br />

zur Selbsthilfe.<br />

Amelie Festag<br />

Rueppgasse 27 | 1020 Wien, Österreich<br />

E-Mail amelie.festag@gmx.de<br />

4<br />

215


216<br />

BERUFSRECHT NACHWUCHS<br />

NACHWUCHS<br />

4<br />

Theoretisch<br />

praxistauglich?<br />

ZUKÜNFTIGE ÖBVI<br />

UND DAS REFERENDARIAT<br />

CHRISTOPH RICHARD | HANNOVER<br />

Wird man als junger ÖbVI in den bis dato unbekannten Berufsalltag geworfen, begegnet<br />

man ständig Neuem. Ob es Probleme mit dem Steuerberater sind, ob es fachliche oder<br />

rechtliche Tücken auszumerzen gilt oder ob man sich der Frage stellen muss, wie man den eventuell<br />

schon vorhandenen Angestellten gegenüber auftritt.<br />

In (fast) allen Bundesländern gilt als Zulassungsvoraussetzung für Öffentlich bestellte Vermes-<br />

sungsingenieure u. a. hauptsächlich die Laufbahnbefähigung zum höheren vermessungstech ni -<br />

schen Verwaltungsdienst. An ein erfolgreich absolviertes Universitätsstudium schließt sich das<br />

zweijährige Referendariat an, in welchem die Aspiranten als Beamte auf Widerruf verschiedene<br />

berufliche Stationen in verschiedenen Behörden durchlaufen. Doch kann diese Verwaltungsaus-<br />

bildung auch wirklich das Rüstzeug sein, welches ein junger Freiberufler benötigt? Oder wäre eine<br />

Überarbeitung der Ausbildungsinhalte hinsichtlich der Ansprüche der zukünftigen ÖbVI notwendig?<br />

Dipl.-Ing. Christoph Richard nahm an einer Redaktionssitzung des FORUM teil und erklärte sich<br />

bereit, seine Erfahrungen im Referendariat zu Papier zu bringen. Hier der Bericht.<br />

Die Laufbahnausbildung für den höheren technischen Verwaltungsdienst<br />

der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschafts -<br />

wesen (Referendariat) dauert zwei Jahre und endet mit der<br />

großen Staatsprüfung. Mit erfolgreichem Abschluss des Refe -<br />

ren dariats erhält man die Befähigung für die Beamtenlaufbahn<br />

im höheren Dienst sowie die Voraussetzung für eine Zulassung<br />

als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Nach den Länder<br />

gesetzen obliegen die Aufgaben des amtlichen Vermessungs -<br />

wesens den Vermessungs- und Katasterbehörden. Öffentlich<br />

bestellte Vermessungsingenieure wirken an deren Erfüllung mit.<br />

Die Vermessungs- und Katasterverwaltung wird in ihrem Aufbau<br />

und ihren Strukturen schon seit Jahren modernisiert. Diese<br />

Mo der nisierung hat in erster Linie das Ziel, die Verwaltungs -<br />

organisation zu verschlanken, was Personalabbau und Aufga -<br />

ben verlagerungen zur Folge hat. Für die Katasterämter liegt in<br />

Zu kunft das Hauptaugenmerk auf der Führung des Katasters.<br />

Das eigentliche Vermessungsgeschäft soll nach und nach auf<br />

die ÖbVI verlagert werden.<br />

Die niedersächsischen Katasterämter z. B. haben mit dem für<br />

sie zuständigen Innenministerium Zielvereinbarungen getroffen,<br />

in denen festgehalten wird, dass der Anteil der von der Ver-<br />

waltung durchgeführten Liegenschaftsvermessungen nicht<br />

über 25 % liegen soll. Diese Forderungen werden im Landes -<br />

durchschnitt größtenteils eingehalten. Bei hoheitlichen Ver -<br />

messungen kann der Antragsteller aus einer Adressenliste aus -<br />

wählen, ob ein ÖbVI die Vermessungsarbeiten durchführen soll<br />

oder das Katasteramt. Dabei sind die fünf dem Antragsteller<br />

genannten Adressen entfernungsabhängig zu der betroffenen<br />

Liegenschaft geordnet, wobei das Katasteramt auf letzter Position<br />

steht. Somit entscheidet der Antragsteller selbst, wer die<br />

Arbeiten durchführt, und wird in seiner Entscheidung nur durch<br />

die Adressenreihenfolge von außen beeinflusst. Da das Ge samt -<br />

volumen der Vermessungsaufträge aus wirtschaftlichen und de -<br />

mographischen Gründen rückläufig ist, macht sich die Aufga benverlagerung<br />

hin zu den ÖbVI zurzeit nicht positiv bemerk bar.<br />

Um die Zukunft des Berufsstandes ÖbVI zu sichern, ist nach der -<br />

zeitigem Recht die Ausbildung von Referendaren von elemen -<br />

tarer Wichtigkeit. Daher soll die Ausbildung bezüglich der Aufgaben<br />

im selbstständigen Vermessungsgeschäft während des<br />

Referendariats näher beleuchtet werden.<br />

Während des Ausbildungsabschnittes Liegenschaftskataster im<br />

Referendariat werden die theoretischen Grundlagen rund um<br />

4<br />

217


218<br />

NACHWUCHS<br />

das Kataster gelehrt. Angefangen beim<br />

Steu erkataster über das Kataster zur Siche -<br />

rung des Eigentums bis zum Mehrzweckkataster.<br />

Die geschichtliche Entwicklung<br />

der Nachweise und Katasterakten sowie die<br />

der Messverfahren mit deren Ge nau ig keiten<br />

sind Inhalte dieses Ausbildungsabschnittes.<br />

Die ent spre chenden Verwaltungs vor schrif -<br />

ten, Gesetze und Arbeitsanwei sungen ge -<br />

ben den Rahmen einer Liegenschaftsvermessung vor.<br />

Neben den theoretischen Grundlagen bekommt der Referendar<br />

Einblicke in die praktische Umsetzung. Zunächst ist eine etwa<br />

sechswöchige Außendienstzeit Bestandteil des Ausbildungs ab -<br />

schnittes Liegenschaftskataster. Inhalte dieses Außendienstes<br />

sind u. a. die Durchführung von Ge bäu de einmes sun gen, von<br />

Grenzanzeigen und -feststellungen sowie z. B. die Umrings -<br />

vermessung für ein Flurbereinigungsverfah ren. Die im Felde re -<br />

gi strierten Daten konnten im Innendienst selbstständig in die<br />

ALK digitalisiert und Fortführungsrisse ge zeich net werden.<br />

Die durchzuführenden Aufgaben im Liegenschaftskataster sind<br />

sehr vielschichtig und immer eine neue Herausforderung für<br />

den Berufseinsteiger.<br />

Leider war es im Rahmen der Ausbildung (des Autors) nicht<br />

mög lich, eine Vermessung völlig selbstständig durchzuführen.<br />

Der Lernerfolg wäre dabei jedoch wesentlich größer gewesen,<br />

da die tatsächlichen Tücken im Arbeitsprozess erkannt sowie<br />

Erfahrungen zu deren Bewältigung gesammelt werden können.<br />

Auch um eine Vermessung qualitativ beurteilen zu können, egal<br />

ob in der Verwaltung oder als Selbstständiger, ist es wich tig,<br />

diese Vermessungsarbeiten auch selbst bzw. eigenständig unter<br />

Aufsicht durchgeführt zu haben. Unter anderem ließe sich so<br />

der zeitliche Umfang solcher Aufgaben besser abschätzen.<br />

Neben dem technischen und rechtlichen Wissen über die Lie -<br />

gen schaftsvermessung werden im Referendariat theoretische<br />

Modelle der Mitarbeiterführung vermittelt. Personal richtig ein -<br />

zusetzen und zu motivieren sowie erfolgreich leiten und lenken<br />

zu können ist jedoch nicht nur eine Aufgabe in der Verwaltung,<br />

sondern auch eine der Kernaufgaben des Freiberuflers.<br />

Die Bearbeitung dieses Themas kann, anders als die Liegenschafts -<br />

vermessungen, im Rahmen des Referendariats nur theo retisch<br />

erfolgen: So wurde z. B. theoretisch besprochen, wie ein Mit -<br />

arbeiter-Vorgesetzten-Gespräch abläuft und welchen Zweck es<br />

hat. Darüber hinaus waren u. a. die Mitarbeiterbeurteilungen<br />

und der Umgang unter und mit den Arbeitskollegen Thema. Leider,<br />

vielleicht der Sache geschuldet, fehlt es in der Ausbildung<br />

an der praktischen Umsetzung. Der Referendar kennt die Inhalte<br />

und Rahmenbedingungen; wie diese in die Realität über-<br />

4<br />

tragen werden, darin erhält er keinen Einblick. Ebenso fehlt in<br />

der Ausbildung der Aspekt, die gelehrten Füh rungs methoden<br />

auf kleine Büros herunterzubrechen. Momentaner Kenntnisstand:<br />

Hier handeln die Angestellten nach direkter Anweisung<br />

des Geschäftsführers.<br />

Die theoretischen »Lenken-und-Leiten-Modelle« angemessen<br />

in die Praxis eines selbstgeführten ÖbVI-Büros umzusetzen ist<br />

für den Referendar als Herausforderung anzusehen, der er sich<br />

erst im laufendem Geschäftsbetrieb stellen kann. Hierbei lernt<br />

er (möglicherweise schmerzhaft) aus den Erfahrungen, die er<br />

sammeln wird.<br />

Weitere Inhalte dieses Ausbildungsabschnittes sind Haftungsfragen<br />

oder Vorgaben der Arbeitssicherheit.<br />

Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass sich die Ausbildungsinhalte<br />

des Referendariats größtenteils auf Aufgabenbereiche<br />

in der Verwaltung ausrichten. Das mag vom Ansatz<br />

her logisch sein, da aber auch der zukünftige ÖbVI ausgebildet<br />

wird, sollte man diesem Gesichtspunkt Beachtung schenken.<br />

Allerdings überschneiden sich fachlich und rechtlich die Themen<br />

der Verwaltung und des beliehenen Selbstständigen in<br />

weiten Teilen, so dass sich während der Referendariatsausbildung<br />

auch Einblicke in Aufgabenfelder und Arbeiten der ÖbVI<br />

ergeben. Weitere Themenfelder, wie Kontaktpflege zur Kommune,<br />

zu Bauunternehmen und Architekten, die der Auftragsbeschaffung<br />

dienen, werden sich erst nach dem Referendariat<br />

in der praktischen Umsetzung in einem ÖbVI-Büro erschließen.<br />

Dazu gehören selbstverständlich auch betriebswirtschaftliche<br />

Kenntnisse, die Grundlage für ein erfolgreiches Unternehmen<br />

sind. Diese Themenfelder sind nicht Inhalte des Referendariats.<br />

Der zukünftige ÖbVI ist darauf angewiesen, vertiefte Kenntnisse<br />

hierüber beispielsweise während des Anerkennungsjahres in<br />

einem bereits bestehenden ÖbVI-Büro zu erlangen. Das betrifft<br />

ebenso das selbstständige und eigenverantwortliche Planen und<br />

Durchführen von Messungen sowie dessen Auswertung. Emp -<br />

feh lenswert wäre, dass der Ausbildungsabschnitt Lie gen schafts -<br />

kataster in Kooperation mit einem ÖbVI absolviert werden kann.<br />

Denkbar wäre eine Aufteilung des Abschnittes, so dass der Re -<br />

ferendar Einblicke in die Denk- und Arbeitsweise der Seiten des<br />

ÖbVI und des Katasteramtes erhält.<br />

Die trotz allem sehr gute und wichtige Ausbildung im Refe ren -<br />

dariat könnte so noch um einige Punkte wertvoller werden.<br />

Dipl.-Ing. Christoph Richard<br />

Geodäsiestudium an der Leibniz Universität Hannover 2003–2008<br />

Zurzeit Referendar in Niedersachsen mit Stationen in<br />

Osnabrück, Hannover, Braunschweig und Oldenburg<br />

E-Mail christoph_richard@web.de<br />

Glauben oder Wissen?<br />

AUFGABE EINES ÖFFENTLICH BESTELLTEN<br />

VERMESSUNGSINGENIEURS?<br />

FORUM GLOSSAR<br />

Dass die Kirchen in Deutschland einen gewissen Teil der Erdoberfläche im Grundeigentum haben, ist<br />

bekannt. Demzufolge hat der ÖbVI des Öfteren mit diesem Rechtssubjekt zu tun. Im Grenz termin insbesondere<br />

kommen sich beide (hoffentlich) als natürliche Personen sehr nahe, denn der ÖbVI muss<br />

prüfen, ob diese Person rechtsverbindliche Erklärungen für den Eigentümer abgeben darf.<br />

Zuvor steht die Arbeit an, den kirchlichen Grundeigentümer als solchen richtig zu laden. Das ALB gibt viele Mög lich -<br />

keiten her: Pfarre, Kirche, (evangelische/katholische) Kirchengemeinde, kirchliches Verwaltungsamt, Kirchen kreis –<br />

zum Teil ohne Gemeindename und/oder Adresse. Viele Organisationsformen der Kirchen haben Internetauftritte, so<br />

dass sich hierüber wichtige Fragen schnell klären lassen. Probleme verbleiben bei mittlerweile erfolg ten Gebiets -<br />

zusammenschlüssen, ausgelagerten Verwaltungseinheiten oder unbekannten hierarchischen Ver antwortungen.<br />

Der ÖbVI ist sich bewusst, für die Eigentümersuche immer Zeit einzuplanen. Sagt der Ermessensspielraum ihm vielleicht<br />

auch, kirchliche Grundordnungen oder Verfassungen zu studieren? Das gesprochene Wort am Telefon hilft selbst -<br />

verständlich weiter gehend, Unwissen zu minimieren.<br />

Es kommt also der Tag, an dem der ÖbVI sich im Felde als Beurkundender den Erkärungen einer Kirchenperson oder<br />

seines Vertreters zu stellen hat. Essenziell daran ist bei allem Respekt: Woher weiß ich, ob diese Person der Pfarrer bzw.<br />

der rechtmäßige Vertreter ist? Da der ÖbVI als Vermittler über jede Menge Selbstreflexion verfügt, begibt er sich in die<br />

Rolle seines Gegenübers und fragt sich: Woher soll ich wissen, ob der Beurkundende ein ÖbVI und kein Scharlatan ist?<br />

Der ÖbVI hat keinen Dienstausweis, er kann nur mit Indizien dienen: Siegel, Fahrzeug mit Aufschrift, Akte mit Kataster -<br />

unterlagen, Sondergenehmigung laut StVO, Verweis auf Aufsichtsbehörde und Liste im Internet, Bestellungsurkunde<br />

sowie als Nachweis der natürlichen Person auch der Personalausweis. Und er betreibt mit seinem speziellen Wissen<br />

(hier: individuelles) Vertrauensmarketing. Ähnliches hat dieser spezielle Beteiligte bestimmt auch zu bieten.<br />

Muss die Person der Kirche überhaupt Indizien ihrer Identität kommunizieren, betreibt sie nicht Vertrauens mar ke ting<br />

als Beruf(ung)? Ist es vielleicht sogar im höchsten Maße ehrabschneidend, dem Geistlichen zu suggerieren, mit ihm<br />

könnte etwas nicht in Ordnung sein? Ist es andersherum nicht aber auch so, dass der zornige ÖbVI bei ihm immer mit<br />

Wohlwollen und Verständnis zu rechnen hat? Würden wir nicht auch – wieder weitergedacht – jeden Streit zwischen<br />

den Beteiligten mit vertrauensvollen Worten schlichten?<br />

Sind wir den Notaren wirklich näher als den Geistlichen?<br />

Ich glaube, ich weiß es nicht!<br />

Neulich hatte ich endlich die Person des kirchlichen Verwaltungsamtes einer größeren Gemeinde am Apparat,<br />

der ich direkt die Einladung zum Grenztermin zustellen konnte. Sie erklärte mir aber gleich, dass als<br />

Beteiligter in der Rolle als Grenznachbar keiner erscheinen werde. – Ein zweiter ÖbVI führte zeit gleich auf<br />

dem gleichen (größeren) Grundstück auch eine Teilungsvermessung an anderer Stelle mit dem gleichen<br />

Grenznachbarn durch und ich beschloss, den Grenztermin wegen eines anderen Betei ligten zeitgleich<br />

ab zuhalten. Wochen später telefonierte ich mit dem ÖbVI zwecks Abgleich der Vermes -<br />

sungsschriften und erfuhr, dass bei ihm eine Person von der Kirche anwesend war.<br />

Und da dachte ich mir, irgend wann kriege ich sie.<br />

Martin Ullner | FORUM-Redaktion<br />

4<br />

219


220<br />

RECHT<br />

4<br />

IM INTERVIEW<br />

DR. LISA KEDDO, LL. M.,<br />

»Die Grundwerte des<br />

Berufsstandes dürfen<br />

EIN FORUM-INTERVIEW | VON ANDREAS BANDOW<br />

nicht leiden«<br />

Wie kommt man als Juristin<br />

auf das Thema ÖbVI?<br />

Ich war während meines rechtswissenschaftlichen Studiums am<br />

Kölner Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht tätig, das von<br />

Professor Dr. Martin Henssler geleitet wird. Das Institut be schäf -<br />

tigt sich nicht nur mit Arbeits- und dem Wirtschaftsrecht, sondern<br />

auch sehr intensiv mit dem Berufsrecht – vor allem dem<br />

der rechtsberatenden Berufe, aber auch der Heilberufe und der<br />

technischen Freien Berufe.<br />

Professor Henssler hatte 2003 gemeinsam mit Dr. Matthias Ki -<br />

li an ein erstes großes Gutachten für den BDVI zu europa recht -<br />

lichen Fragen erstellt und schlug mir dann nach meinem Staats -<br />

examen vor, eine Doktorarbeit zur »Rechtsstellung des Öffent -<br />

lich bestellten Vermessungsingenieurs« zu verfassen. Im Rahmen<br />

des europarechtlichen Gut achtens hatte sich nämlich gezeigt,<br />

dass es nur sehr wenig juris tische Literatur zum ÖbVI gibt und<br />

viele rechtliche Fragen bislang unbeantwortet sind.<br />

Wie haben Sie sich dem<br />

Thema ÖbVI genähert?<br />

Mein Buch habe ich ja mit dem Zitat »Das Vermessungsrecht<br />

führt in der juristischen Literatur ein Orchideendasein« begon -<br />

nen, und dieses Zitat trifft es auf den Punkt. Ich musste her-<br />

RECHT<br />

Spätestens seit ihr Buch »Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur – Stellung und Funktion<br />

im Rechtssystem« in die Büros der BDVI-Mitglieder geliefert wurde, ist der Name Lisa<br />

Keddo dem aufmerksamen ÖbVI ein Begriff. Vor kurzem kam darüber hinaus die Mitteilung, dass<br />

Frau Dr. Keddo die Justitiare des BDVI, Heinz Christian Esser und Dr. Rüdiger Holthausen in Köln,<br />

bei der Betreuung der BDVI-Mitglieder dauerhaft unterstützen wird.<br />

Um herauszufinden, was eine Juristin in die scheinbar endlosen Weiten einer Nischengesetz gebung<br />

von 15 Bundesländern treibt, unter welchen Umständen man das Keddo-Werk als praktizieren-<br />

der ÖbVI sofort zur Hand nehmen sollte oder wie die Kanzlei der Justitiare genau arbeitet, traf<br />

FORUM Frau Dr. Keddo am Rande der BDVI-Präsidiumssitzung am 26. November 2009 im Hotel<br />

»Albrechtshof« in Berlin.<br />

ausfinden, wie ich überhaupt an die spärliche Literatur zu dem<br />

Thema kommen konnte und welche Inhalte Gegenstand der Arbeit<br />

sein sollten. Hierfür bin ich durch Deutschland gereist, habe<br />

viele Vermessungskollegen aufgesucht, juristische Datenbanken<br />

und die Verbandszeitschrift FORUM durchforstet und mir im<br />

Laufe der Zeit eine private Hausbibliothek zu diesem Thema<br />

aufgebaut. Die 15 zum Teil sehr unterschied lichen Landes rege -<br />

lungen im Überblick zu behalten, war dabei besonders herausfordernd.<br />

Gab es Probleme bei der Bearbeitung<br />

des Themas? Und wenn ja: welche?<br />

Ein Vorteil meiner Arbeit war, dass ich den Aufbau der juristi -<br />

schen Themeninhalte sehr frei gestalten konnte und mangels<br />

Li teratur in diesem Bereich eigene juristische Standpunkte entwickeln<br />

musste. Ein besonderes Anliegen war, praxisrelevante<br />

Themen juristisch zu ergründen – z. B. das Thema der beruflichen<br />

Zusammenschlüsse von ÖbVI oder die Werbung.<br />

Da es nur wenig veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur<br />

zum Berufsrecht der ÖbVI gibt und dieses aufgrund der Zu stän -<br />

digkeit der Länder auch stark zersplittert ist, findet die berufs -<br />

rechtliche Diskussion bei weitem nicht so rege und dynamisch<br />

statt wie etwa im Berufsrecht des Notars. Manche Landes re ge -<br />

lungen sind nicht mehr zeitgemäß, da verfassungs recht liche<br />

4<br />

221


222<br />

RECHT<br />

Ent wicklungen im Bereich der Berufsausübungsfrei heit nicht<br />

überall nachvollzogen worden sind. Meine Aufgabe war dabei<br />

eine rein wissenschaftliche, neutrale Analyse.<br />

Ein Spagat war stets, dass die Arbeit nicht nur ÖbVI, sondern<br />

auch Juristen dienen soll, die sich mit dem Vermessungsrecht<br />

bzw. dem Berufsrecht des ÖbVI auseinandersetzen. Sie musste<br />

daher rechtswissenschaftlich genug sein, um Juristen überzeugen<br />

zu können, aber zugleich auch die Berufsangehörigen, denen<br />

sie Hilfe im Berufsalltag sein soll, ebenso erreichen wie Vermes -<br />

sungsstudenten, die sich über den Beruf informieren möchten.<br />

Eine ganz wesentliche Hilfe war mir übrigens der BDVI, der mich<br />

die ganze Zeit begleitet und unterstützt hat. Insbesondere bei<br />

praktischen technischen Fragestellungen, z. B. im Geodaten -<br />

dienst leistungsbereich, konnte ich immer wieder Rückfragen<br />

stellen – ich als Juristin musste mich in die eher technischen<br />

Fragen der Berufsausübung erst einmal hineindenken. Ohne die<br />

Hilfe vieler Vermessungsingenieure und die Unterstützung des<br />

BDVI wäre vieles wesentlich mühsamer gewesen.<br />

Ihr Buch »Der Öffentlich bestellte<br />

Vermessungsingenieur – Stellung<br />

und Funktion im Rechtssystem«<br />

wurde allen BDVI-Mitgliedern an<br />

die Hand gegeben und seine Lektüre<br />

wärmstens empfohlen. Jetzt die<br />

Frage für die ÖbVI, die Ihr Buch<br />

zwar im Schrank stehen, es aber<br />

noch nicht gelesen haben:<br />

In welcher Situation des täglichen<br />

4<br />

Berufslebens sollte er bzw. sie es<br />

zum ersten Mal in die Hand nehmen,<br />

um dann genau was nachzuschlagen?<br />

Ganz offen: Es gehört in permanente Reichweite. Denn das Buch<br />

soll als juristisches Nachschlagewerk dienen, um Problemstellungen<br />

der beruflichen Tätigkeit vor allem präventiv, aber auch<br />

im Nachhinein zu klären. Fragestellungen, die sich immer wieder<br />

ergeben, sind z. B.:<br />

Welche Auswirkungen hat mein Doppelstatus als Belie -<br />

he ner und Freiberufler? Warum können hier Spannungen<br />

entstehen und wie kann ich mich davor schützen,<br />

z. B. vor Ahndungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörde?<br />

Welche Amtspflichten habe ich? Was heißt Selbst stän dig -<br />

keit, Eigenverantwortlichkeit, Gewissenhaftigkeit und<br />

Unparteilichkeit genau (Beurteilungsmaßstab), z. B.<br />

beim <strong>Eins</strong>atz von Hilfskräften, bei Haftungsfragen oder<br />

bei Auskunftsbegehren Dritter?<br />

Wie präsentiere ich mich in der Öffentlichkeit? Was muss<br />

ich bei meiner Außendarstellung beachten? Welche<br />

Werbung ist erlaubt, was ist amtswidrige Werbung?<br />

Wie kann ich mich mit anderen Freiberuflern beruflich<br />

zusammenschließen? Was erlaubt mir mein Berufsrecht?<br />

Wie gestalte ich den Vertrag hierfür?<br />

Was muss ich beim Zustandekommen, bei der Durchführung<br />

eines Vermessungsauftrags beachten? Welchen<br />

Vergütungsanspruch habe ich? Wie beschreite ich den<br />

Rechtsweg? Gilt öffentliches Recht oder Zivilrecht?<br />

Wie gehe ich mit dem Thema Haftung um? Wie<br />

verhalte ich mich gegenüber Schadensersatzansprüchen?<br />

Mitverschulden? Berufshaftpflichtversicherung?<br />

Was ist Gegenstand der Berufsaufsicht und wo liegen<br />

die Grenzen? Was gilt bei der Ahndung von Pflichtverletzungen?<br />

An vielen Stellen zeigt sich, dass die bestehende Gesetzeslage<br />

reformbedürftig ist (z. B. Werbung von ÖbVI in den Bundes -<br />

ländern) oder das Verständnis der Berufsaufsicht für die Freihei -<br />

ten des ÖbVI bei seiner Berufsausübung in der Rechtsanwendung<br />

gestärkt werden muss. Für mich war und ist es besonders<br />

reizvoll, zu dieser Reformdiskussion aus juristischer Sicht beizutragen<br />

und der Berufspolitik Argumentationshilfe geben zu<br />

können. Eine besonders glückliche Fügung ist es daher, dass ich<br />

seit einigen Monaten das Team der BDVI-Justitiare unterstütze<br />

und in der Kanzlei Esser & Dr. Holthausen tätig bin.<br />

Dann gleich die Frage nach den<br />

momentan größten rechtlichen<br />

Baustellen im Berufsrecht der ÖbVI.<br />

Zum Thema rechtliche Baustellen kommt mir spontan das Motto<br />

des letzten BDVI-Kongresses – »Werte wahren, Wandel wagen«<br />

– in den Sinn.<br />

Im Berufsrecht gibt es viele »Baustellen«, die künftig nicht nur<br />

aus berufspolitischen, sondern schon aus rechtlichen Gründen<br />

zu einem moderneren Berufsrechtsverständnis, zu einem Wandel<br />

führen müssen. Die manifestierten »Werte« im Sinne von<br />

Eckpfeilern des ÖbVI-Status als Beliehener sollten dabei aber<br />

keinesfalls aufgeweicht werden.<br />

Novellierungen im Sinne ei ner Deregulierung überkommener<br />

berufsrechtlicher Be schrän kun gen sollte es geben, aber stets<br />

in dem Bewusstsein, dass hierunter die bewährte Qualität des<br />

amtlichen Vermessungs wesens und die Grundwerte des Berufsstands<br />

nicht leiden dürfen. Es darf selbstverständlich nicht zu<br />

einer Deregulierung um einer bloßen Deregulierung willen kommen,<br />

ebenso wie die Berufspolitik bedenken muss, dass Erosionen<br />

im Kleinen irgend wann das Fundament angreifen können.<br />

Um zwei Baustellen aufzuzeigen: Die Werbung – vielleicht<br />

sollte man besser »Außendarstellung« sagen – ist ein schönes<br />

Beispiel für gewandelte Anschauungen: Nicht nur beim ÖbVI,<br />

sondern auch beim Anwaltsnotar, der wie der ÖbVI einen Doppelstatus<br />

als Amtsträger und als Freiberufler hat, zeigt sich eine<br />

Öffnung der erlaubten Werbemaßnahmen. Ihnen kann nicht<br />

das Recht abgesprochen werden, mit der Zeit zu gehen. Notare<br />

haben – wie auch ÖbVI – das grundrechtlich abgesicherte Recht<br />

Berufliche Laufbahn<br />

RECHT<br />

10/1999–03/2004 Studium der Rechtswissenschaft<br />

an der Universität zu Köln<br />

Schwerpunkt: Wirtschaftsrecht (hierzu zählt der<br />

gewerbliche Rechtsschutz: Urheberrecht, Lizenzrecht,<br />

unlauterer Wettbewerb) und Arbeitsrecht<br />

Abschluss: Erstes Juristisches Staatsexamen<br />

08/2000–03/2004 Tätigkeit am Institut für<br />

Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln<br />

bei Prof. Dr. Martin Henssler<br />

Schwerpunkt: Arbeits- und Wirtschaftsrecht<br />

04/2004–10/2008 Tätigkeit in einer mittel -<br />

ständischen Kanzlei (100 Mitarbeiter) in Köln<br />

Schwerpunkt: gewerblicher Rechtsschutz, Mitarbeit<br />

an Forschungsprojekten (Arbeitnehmererfindungsrecht,<br />

Patentlizenz- und Know-how-Vertrag)<br />

05/2004–02/2007 Promotion zum Thema<br />

»Rechtsstellung des Öffentlich bestellten Vermessungs -<br />

ingenieurs – Stellung und Funktion im Rechtssystem«<br />

07/2005–10/2006 Weiterbildungsstudiengang<br />

zur Wirtschaftsjuristin an der Universität zu Köln<br />

Schwerpunkt: Unternehmensführung<br />

(Betriebswirtschaftslehre)<br />

Abschluss: Master of Law (LL. M.)<br />

02/2007–03/2009 Rechtsreferendariat<br />

beim Landgericht Köln<br />

Abschluss: <strong>Zwei</strong>tes Juristisches Staatsexamen<br />

seit 09/2009 Rechtsanwältin bei den<br />

BDVI-Justitiaren Esser & Dr. Holthausen, Kanzlei in Köln<br />

Tätigkeit: Kataster- und Vermessungsrecht, Recht<br />

der Freien Berufe, gewerblicher Rechtsschutz und<br />

Wirtschaftsrecht<br />

zu werben. Bei verfassungskonformer Auslegung des Berufsrechts<br />

ist allein die amtswidrige Werbung unzulässig. Von ei -<br />

ner dem Amt widersprechenden Werbung muss ausgegangen<br />

werden, wenn der ÖbVI gezielt um Vermessungsaufträge wirbt,<br />

sich, wie bei gewerblichen Unter nehmen üblich, herausstellt oder<br />

wenn sein Verhalten ge eignet ist, <strong>Zwei</strong>fel an seiner Unabhän -<br />

gigkeit oder Unparteilichkeit aufkommen zu lassen, oder beim<br />

vermessungssuchenden Publikum Fehlvorstellungen über die<br />

Amtstätigkeit weckt.<br />

Auch im Gesellschaftsrecht, speziell im Bereich der Frage der<br />

beruflichen Zusammenarbeit, gibt es Änderungen. So ist es dem<br />

4<br />

223


224<br />

RECHT<br />

ÖbVI nunmehr z. B. in Baden-Württemberg (§ 12 Abs. 7 Satz 1<br />

VermG), Brandenburg (§ 6 Abs. 1 Satz 3 ÖbVIBO) und im Saarland<br />

(§ 25 Abs. 3 SVermKatG) gestattet, sich mit Angehörigen<br />

verwandter Freier Berufe zusammenzuschließen.<br />

Die interprofessionelle Zusammenarbeit, d. h. der Zusammenschluss<br />

von An gehörigen verwandter Berufe, verbessert die Wett -<br />

bewerbs fäh ig keit und entspricht einem Bedürfnis der Auftrag -<br />

geber. Auch bei den zulässigen Rechtsformen tut sich etwas:<br />

In Baden-Württemberg (§ 12 Abs. 7 Satz 1 VermG) und im Saarland<br />

(§ 25 Abs. 3 SVermKatG) dürfen sich ÖbVI auch zu einer<br />

Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes<br />

zusammenschlie ßen.<br />

Die Partnerschaftsgesellschaft hat im Vergleich zur Ge sellschaft<br />

bürgerlichen Rechts (GbR) deutliche Vorteile. Denn im Bereich<br />

der privatrechtlichen Tätigkeiten kommt es anders als bei der<br />

GbR zu einer Haftungsfreistellung der Ge sellschafter für berufliche<br />

Fehler, die ein Partner verursacht hat.<br />

Sie sprachen es vorhin an: Wie<br />

sind Sie zu den BDVI-Justitiaren<br />

gekommen?<br />

Wichtige Ansprechpartner für mich waren in den vergangenen<br />

Jahren neben vielen ÖbVI beim BDVI natürlich die beiden Justitiare<br />

des BDVI, die die Fachleute zum Thema Berufsrecht des<br />

ÖBVI in Deutschland sind.<br />

Wir hatten daher bereits einen lockeren Kontakt, der in diesem<br />

Jahr nicht zuletzt auch dank Herrn Teetzmann intensiviert wur -<br />

4<br />

de. Da ich mich seit fast fünf Jahren intensiv mit dem Berufsrecht<br />

der ÖbVI auseinandergesetzt und mir die Materie in dieser<br />

Zeit ans Herz gewachsen ist, habe ich mich ohne Zögern dafür<br />

entschieden, den ÖbVI »treu« zu blei ben, als mir das Angebot<br />

ge macht wurde, das Team zu verstär ken.<br />

Es kommt ja nicht allzu häufig vor, dass eine Doktorarbeit nicht<br />

in staubigen Bibliotheksregalen verschwindet, sondern aufgrund<br />

ihres Themas »praxistauglich« ist und berufliche Perspektiven<br />

eröffnet. Ich hätte es sehr bedauert, wenn mein Know-how verloren<br />

gegangen wäre, und offensichtlich haben dies der BDVI,<br />

Herr Esser und Herr Dr. Holthausen ähnlich gesehen.<br />

Um es dem BDVI-Mitglied zu veranschaulichen:<br />

Wie ist die Arbeit<br />

der Justitiare strukturiert?<br />

Es gibt zwei Schienen: Wie Sie wissen, hat der BDVI Herrn Esser<br />

und Herrn Dr. Holthausen seit Jahren mit der umfassenden Beratung<br />

des BDVI sowie seiner Landesgruppen beauftragt, soweit<br />

es um die Berufsausübung Öffentlich bestellter Vermessungs -<br />

ingenieure geht. Gleichrangig daneben steht die Beratung des<br />

einzelnen ÖbVI.<br />

Die Kanzlei hat in diesem Bereich seit rund 30 Jahren Erfahrung<br />

und Herr Esser und Herr Dr. Holthausen stehen in allen recht -<br />

lichen Fragen als Ansprechpartner für die BDVI-Mitglieder zur<br />

Verfügung. Sobald ein ÖbVI in seinem Beruf ein rechtliches Pro -<br />

blem gleich welcher Art hat, kontaktiert er unsere Kanzlei. Wir<br />

beraten ihn dann praxisnah hinsichtlich seines weiteren Vor -<br />

gehens.<br />

Und welche Position bekleiden<br />

Sie in dieser Struktur?<br />

Ich stehe neben Herrn Esser und Herrn Dr. Holthausen als An -<br />

sprech partnerin in allen Fragen rund um das Vermessungs- und<br />

Berufsrecht zur Verfügung. Darüber hinaus berate ich insbe -<br />

sondere im Bereich des Wirtschaftsrechts, z. B. im Gesell schafts -<br />

recht und im Wettbewerbsrecht.<br />

Letzte Frage: Welche Erkenntnisse<br />

gingen beim Kennenlernen des ÖbVI<br />

am weitesten mit eventuell vor -<br />

handenen Vorurteilen oder Vorstellungen<br />

von einem Vermesser aus -<br />

einander?<br />

Richtiggehende Vorurteile hatte ich keine, aber meine Vorstellung<br />

vom Beruf des ÖbVI war rückblickend wohl, dass es sich um<br />

einen primär »technischen Beruf« handelt – das Technische ist<br />

ja das, was man als Laie wahrnimmt, wenn man im Alltag einen<br />

ÖbVI bei der Vermessung beobachten kann. Im Laufe meiner<br />

Recherchen zur Tätigkeit des ÖbVI habe ich rasch festgestellt,<br />

welch viel fältiges Leistungsspektrum die Berufsangehörigen ge -<br />

gen über verschie den sten Personen, Unternehmen und Behörden<br />

erbringen. Be son ders interessant fand ich die Parallelen zum<br />

Notar, dessen Amt und Beruf einem Juristen natürlich zunächst<br />

vertrauter sind. Beide, Notar und ÖbVI, haben eine besondere<br />

Bedeutung für unser Rechtssystem, den Eigentumsschutz und<br />

den Rechtsfrieden.<br />

Ein FORUM-Interview von Andreas Bandow<br />

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226<br />

MANAGEMENT<br />

Umfrage zur Kostenverteilung<br />

Die »MV-Torte«<br />

ANDREAS GOLNIK | ROSTOCK<br />

KOSTENAUFTEILUNG EINES VERMESSUNGSAUFTRAGES<br />

Der Gesamtbruttobetrag eines durchgeführten Vermessungs auf trages<br />

zur Anfertigung von Lageplänen für eine Versor gungs leitung in Mecklenburg-Vorpommern<br />

wurde in seine Kostenbestandteile zerlegt.<br />

Die Aufteilung der Vermessungsleistung (33.193 E netto) erfolgte in:<br />

20 % Gewinn vor Steuer<br />

aufgeteilt in 40 % EKSt und<br />

60 % für Investitionen, Altersvorsorge,<br />

Sozialbeiträge und<br />

Lebensunterhalt des Freiberuflers<br />

80 % Kosten aufgeteilt in<br />

40 % Sachkosten<br />

60 % Personalkosten<br />

4<br />

Gewinn<br />

Personalkosten<br />

Sachkosten<br />

Gewinnbetrachtung für<br />

Freiberufler oder GbR<br />

Auf die Vermessungsleistung und die Geobasisdaten sind 19 % Mehr -<br />

wertsteuer zu berechnen. Zur Ermittlung der übrigen Steuer- und Abgabensätze<br />

wurden nachstehende Werte angenommen:<br />

40 % Einkommensteuer (EKSt) vom Gewinn<br />

33 % Sozialabgaben von den Personalkosten<br />

12 % Lohnsteuer von den Personalkosten<br />

5 % Steuern von den Sachkosten (Mineralöl, Kfz, Versich. etc.)<br />

Die zugrunde liegenden Verhältnisangaben für Sach- und Personal -<br />

kosten, Sozialabgaben, Gewinn und Steuern sind Schätzwerte. Sie sind<br />

nicht allgemeinverbindlich, variieren und sind im Einzelfall von den<br />

tatsächlichen Verhältnissen abhängig.<br />

3.983 E<br />

8 ,6 %<br />

1.912 E<br />

4,1 %<br />

steuer 40 % Steuern 60 %<br />

5,7 %<br />

2.655 E<br />

12 %<br />

Einkommens Gewinn nach<br />

Lohnsteuer<br />

5.258 E<br />

11,3 %<br />

Gewinn 20 %<br />

Sozialabgaben 33 %<br />

13,6 %<br />

6.307 E<br />

Mehrwertsteuer 19 % auf<br />

Vermessungsleistung<br />

2,4 %<br />

1.090 E<br />

N E T T O - V E R M E S S U N G S L E I S T U N G 3 3 . 1 9 3 , 2 8 E<br />

Personalkosten 60 %<br />

MWSt<br />

19 %<br />

auf<br />

Geobasisdaten<br />

Gesamtbruttobetrag<br />

46.328 R<br />

Kosten 80 %<br />

8.763 E<br />

18,9 %<br />

12,4 %<br />

5.737 E<br />

Geobasisdaten<br />

Nettolohnkosten 55 %<br />

531 E<br />

1,2 %<br />

10.091 E<br />

21,8 %<br />

Sie sollen dem Betrachter vermitteln, in welchen Größenordnungen<br />

die einzelnen Beträge zueinander stehen.<br />

Die Kosten in Höhe von 5.737 E gemäß 2. VermGebÄVO M-V für die<br />

Geobasis sind in diesem Beispiel durch die Bereitstellung von Bodenrichtwerten,<br />

ALK- und ALB-Daten entstanden.<br />

Sachkosten 40 %<br />

Steuern<br />

5 %<br />

Sachkosten ohne Steuern 95 %<br />

So weit, so schlecht. Denn die eigentlichen Probleme der Kredit -<br />

bewerbung, der totalen Haftung, der Übersteuerung stehen<br />

nicht zur Debatte.<br />

Herzlichen Dank (in diesem Fall) den Nordlichtern dafür, hier<br />

wieder aufzurütteln, indem sie einen Vermessungsauftrag einfach<br />

mal den Kosten nach aufteilen. Und beispielsweise zeigen,<br />

was von dem Gewinn vor Steuern übrig bleibt. Und welche<br />

Steuern, Abgaben und Kosten auf jedem Auftrag lasten.<br />

EINNAHMEN DER GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN<br />

IN MECKLENBURG-VORPOMMERN<br />

Der durchschnittliche Anteil der Gebietskörperschaften und der EU<br />

am Steueraufkommen in Deutschland betrug laut Bundesministe rium<br />

der Finanzen (BMF) für das Jahr 2006:<br />

Bund 5.217 E 41,7 %<br />

Länder 4.992 E 39,9 %<br />

Gemeinden 1.724 E 13,8 %<br />

EU 562 E 4,5 %<br />

Gesamt 12.495 % 100,0 %<br />

Ohne Berücksichtigung der Besonderheiten des Steuersystems der<br />

Bun desrepublik Deutschland ergeben sich für die Gebietskörperschaf -<br />

ten des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus dem Gesamtbruttobetrag<br />

des Vermessungsauftrages Einnahmen in Höhe von:<br />

Steueranteil Land M-V 4.992 E<br />

+ Gemeinden M-V 1.724 E<br />

= Steuereinnahmen M-V 6.716 E<br />

+ Geobasisdaten 5.737 E<br />

Gesamteinnahmen M-V 12.453 %<br />

ZUSAMMENFASSUNG<br />

Steuern 12.495 E 27,0 %<br />

Sozialabgaben 5.258 E 11,3 %<br />

Geobasisdaten 5.737 E 12,4 %<br />

Steuer + Abgaben + Gebühren 23.490 % 50,7 %<br />

Sachkosten 10.091 E 21,8 %<br />

Nettolohnkosten 8.763 E 18,9 %<br />

Gewinn 3.983 E 8,6 %<br />

Gesamt 46.328 % 100,0 %<br />

MANAGEMENT<br />

Es ist eine gute Übung der ÖbVI, die Öffentlichkeit über die wirtschaftlichen Aspekte des Berufs -<br />

standes zu informieren. In diesen Tagen betreiben die Politiker wieder bei den Freiberuflern<br />

eifrig Schulterklopfen. »Ihr seid das Rückgrat unserer Wirtschaft, ihr seid der Garant der Ausbil-<br />

dung, ihr seid der Ausbund der Verantwortlichkeit.«<br />

Aus den Kostengruppen müsste deutlich werden, wie schwierig<br />

es ist, einen Auftrag leistungs- und kostenmäßig innerhalb des<br />

Kalkulationsrahmens zu halten.<br />

Und dabei sind die Zinsnachteile, die sich aus den Zahlungszielen<br />

der Auftraggeber ergeben, noch nicht einmal eingerechnet …<br />

Dipl.-Ing. Andreas Golnik, ÖbVI<br />

Lise-Meitner-Ring 7 | 18059 Rostock | www.vbgolnik.de<br />

Vorwort von Dr.-Ing. Walter Schwenk | FORUM-Redaktion<br />

Zum Vergleich: Die durchschnittliche Abgabenquote für Steuern und<br />

Sozialabgaben betrug im Jahr 2006 in Deutschland 37,5 % des no -<br />

minalen Bruttoinlandsprodukts.<br />

Quelle: Monatsbericht des BMF, August 2007<br />

Es stellen sich Fragen zu den Steuereinnahmen und den Kosten der<br />

Geo basisdaten im Bezug zum Gesamtbetrag des Vermessungsauftrages:<br />

MWSt 19 %<br />

Verhältnismäßigkeit?<br />

Mehrwert- auf Geobasisdaten<br />

steuer 19 % GeoEinkommensbasisdaten<br />

Wirtschaftlichkeit?<br />

steuer<br />

Gewinn<br />

nach Steuern<br />

Sachkosten<br />

Wertschöpfung?<br />

Lohnsteuer<br />

ohne Steuern<br />

Innovationsfördernd?<br />

SozialabgabenNetto-<br />

Steuern<br />

lohnkosten<br />

???<br />

4<br />

227


Cadastre 2014<br />

Das Kataster der öffentlich-rechtlichen<br />

Eigentumsbeschränkungen<br />

228<br />

INTERNATIONAL<br />

DIETER SEITZ | OFFENBURG<br />

Die FIG-Kommission 7 stellte 1994 eine von den Schweizern Jürg Kaufmann und Daniel<br />

Steudler erarbeitete Publikation mit dem Titel »Cadastre 2014« vor. Darin wird die Vision<br />

eines allumfassenden Katasters vorgestellt, das nicht nur die eigentumsrechtlichen Bindungen<br />

des Grundstückes umfasst, sondern alle rechtlichen Einwirkungen, egal ob öffentlich-rechtlich<br />

oder privat.<br />

Als Vertreter des BDVI nahm ich am 19. Juni 2009 an der Mitgliederversammlung des IGS in Martigny<br />

teil. Dort hielt der stellvertretende Direktor des Bundesamts für Landestopographie Herr Dr. Wicki<br />

einen Vortrag über die Umsetzung der Vision »Cadastre 2014« in der Schweiz durch die Einführung<br />

des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster). Da ich dieses<br />

Kataster nicht nur für die Schweiz, sondern auch für uns in Deutschland für ein zukunfts trächtiges<br />

Modell halte, möchte ich auf der Grundlage des Vortrages von Herrn Dr. Wicki das Schweizer Modell<br />

vorstellen und zur Diskussion darüber anregen.<br />

4<br />

Auf der Grundlage des am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen<br />

Geoinformationsgesetzes der Schweiz wird eine Verordnung des<br />

Bundes zum 1. Oktober 2009 in Kraft treten, die die Einführung<br />

des ÖREB-Katasters regelt.<br />

ZIELE DER VERORDNUNG<br />

Erhöhung der Rechtssicherheit durch eine Erweiterung<br />

des bisherigen Katasters<br />

Gewährung der Zugänglichkeit zu dem ÖREB<br />

Gewährleistung der Harmonisierung und Homogenität<br />

der Daten<br />

Garantie der Vollständigkeit der gewählten Datensätze<br />

(aber nicht aller ÖREB)<br />

Definition des Betriebes des ÖREB-Katasters als<br />

Verbundaufgabe (Bund und Kantone)<br />

Erfassung und Fortführung der Daten inklusive der<br />

notwendigen Finanzierung werden in die Verantwortung<br />

der Fachbereiche übergeben.<br />

Der Katalog der ÖREB wird progressiv weiterentwickelt –<br />

was schon besteht, wird dabei berücksichtigt.<br />

Der Bund schreibt ein minimales Datenmodell vor –<br />

kantonale Erweiterungen sind möglich.<br />

INHALTE<br />

Die Inhalte des ÖREB-Katasters können alle öffentlich-recht -<br />

lichen Eigentumsbeschränkungen sein, die auf das betreffende<br />

Grundstück einwirken oder einwirken können. Das umfasst die<br />

Normen sowohl des Bundes als auch der Kantone und der Ge -<br />

meinden. Beispiele für Einwirkungen auf das Grundstück können<br />

folgende Vorschriften sein:<br />

Gewässerschutzgesetz (Wasserschutzzonen)<br />

Waldgesetz (durch Abstände zu Waldgrenzen)<br />

Nationalstraßengesetz<br />

Raumplanungsgesetz<br />

Bebauungspläne<br />

Bauvorschriften der Kantone und Gemeinden<br />

Baulasten<br />

Überfahrtsrechte, die nicht im Grundbuch gesichert sind<br />

usw.<br />

DATENHALTUNG<br />

Dabei ist nicht daran gedacht, alle Daten nun redundant in<br />

einem neuen Kataster zu führen. Das Prinzip der verteilten<br />

Datenhaltung wird angehalten, das bedeutet, dass die Daten<br />

bei den Gemeinden, Kantonen oder beim Bund in deren Ver-<br />

INTERNATIONAL<br />

ant wortung für die Laufendhaltung verbleiben, aber über ein<br />

gemeinsames Datenportal jeweils aktuell für eine bestimmte<br />

Parzelle abgerufen werden können, natürlich gemeinsam mit<br />

den Geo basisdaten der amtlichen Vermessung.<br />

ZEITABLAUF UND KOSTEN<br />

Nach dem Inkrafttreten der Bundesverordnung zum 1. Oktober<br />

2009 sollen in zwei bis fünf ausgewählten Kantonen die kanto -<br />

nalen Gesetzgebungen zum ÖREB-Kataster bis 2011 abge schlos -<br />

sen sein, so dass ab 2012 in diesen Kantonen der Teil betrieb beginnen<br />

kann. Ab 2016 soll der Vollbetrieb mit der kompletten<br />

Datenverfügbarkeit laufen.<br />

Parallel hierzu soll nach der Auswertung der Pilotphase in den<br />

ausgewählten Kantonen ab 2014 auch in den übrigen Kantonen<br />

die Gesetzgebung abgeschlossen und mit dem Teilbetrieb<br />

begonnen werden. Als Endziel ist das Jahr 2020 angedacht. Zu<br />

diesem Zeitpunkt soll in der ganzen Schweiz das ÖREB-Kataster<br />

bereitstehen.<br />

Die Finanzierung der Betriebskosten des ÖREB-Katasters ist eine<br />

Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Kantone und wird<br />

auf der Grundlage von mehrjährigen Programmen vereinbart.<br />

Die Kosten der Eintragungen in das ÖREB-Kataster sowie die<br />

Fortführung der Daten obliegen nach dem Verursacherprinzip<br />

den Stellen, die diese Beschränkungen beschließen und zu verantworten<br />

haben.<br />

FREIER BERUF<br />

Durch ihr spezifisches Wissen auf dem Gebiet des Rechts, in<br />

der Erfassung und Bearbeitung von Geodaten, im Umgang mit<br />

raum bezogenen Informationssystemen und in der Führung von<br />

Katastersystemen sind die Ingenieurgeometer (bzw. die ÖbVI in<br />

Deutschland) die geeigneten Partner der Gemeinden, Kantone<br />

und des Bundes für die Aufgaben der Erfassung, Verwaltung<br />

und Auskunftserteilung.<br />

Weitere Informationen, Publikationen und die Erlasse stehen<br />

ab Oktober 2009 auf der Seite www.cadastre.ch zur Verfügung.<br />

Dipl.-Ing. Dieter Seitz<br />

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />

Amalie-Hofer-Straße 4 | 77656 Offenburg<br />

www.seitz-stark-burger.de<br />

4<br />

229


230<br />

FORUM FACTUM<br />

BDVI-Forum auf der<br />

INTERGEO 2009<br />

Pflichtaufgabe<br />

Boden-<br />

richtwerte<br />

MARTIN ULLNER | SCHÖNEICHE BEI BERLIN<br />

G ehobene<br />

4<br />

politische Anforderungen verbunden mit stärkerer Transparenz sollen Bodenricht -<br />

werte einheitlicher und damit zukunftssicher machen.<br />

Vor allem die steigenden Ansprüche an die Gutachterausschüsse wurden in diesem Jahr im BDVI-<br />

Forum auf der INTERGEO in Karlsruhe unter dem Thema »Pflichtaufgabe Bodenrichtwerte – neue<br />

Maßstäbe für die Ermitt lung der Bewertungsgrundlagen« diskutiert.<br />

Am Nachmittag des zweiten INTERGEO-Tages füllte sich der<br />

Kongresssaal gut zur Hälfte mit Interessierten. Der FORUM-Leser<br />

unter ihnen wurde zum Thema von Walter Schwenk in den beiden<br />

letzten Ausgaben (und folgt) hervorragend in Stellung gebracht,<br />

so dass jede Äußerung auf dem Podium oder aus dem<br />

Auditorium sofort den richtigen Rezeptor finden konnte.<br />

Die Anmoderation erfolgte von Dr.-Ing. Hubertus Brauer, Mitglied<br />

des BDVI-Präsidiums. Er führte unaufgeregt ins Thema ein<br />

und platzierte gleich die wichtigen Marken: flächendeckende<br />

Ausweisung, Vereinheitlichung und weitere Transparenz. Behördliche<br />

und freiberufliche Geodäten müssten die Kompetenz der<br />

Bereitstellung von »Basisinformationen« für sich bean spru chen.<br />

Zurückblickend stellte er fest, dass trotz aller Kritik Bodenricht -<br />

werte immer die Basis der Bewertung geblieben sind.<br />

Die Teilnehmer auf dem Podium waren Michael Rave, Referatsleiter<br />

in der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin und dort<br />

mit Grundsteuer, Vermögensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer,<br />

Bewertung beschäftigt, Dipl.-Ing. Herbert Troff, Leiter<br />

der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaf<br />

ten Aurich und Vorsitzender des Gutachterausschusses<br />

für Grund stückswerte des Landkreises Aurich, sowie Dipl.-Ing.<br />

Jürgen Kuse, Leiter des Kataster- und Vermessungsamtes des<br />

Landkreises Dahme-Spreewald und Vorsitzender des Oberen<br />

Gut ach terausschusses im Land Brandenburg.<br />

Herbert Troff rollte das Thema anhand des Baugesetzbuches und<br />

der kommenden Immobilienwertermittlungsverordnung als ers -<br />

FORUM FACTUM<br />

ter Vortragender aus und nannte die entscheidenden Punkte:<br />

Berücksichtigung unterschiedlicher Entwicklungszustände (Bau -<br />

land, Rohbauland, Bauerwartungsland), Bildung von Boden richt -<br />

wertzonen und Angabe der wertbeeinflussenden Maßnahmen …<br />

Gleich im Sitzen schloss Jürgen Kuse an. Als Vertreter der Gut -<br />

achterausschüsse aus den neuen Bundesländern führte er an,<br />

dass diese mittlerweile auch schon 20 Jahre tätig sind und trotz<br />

(oder gerade wegen) vieler emotionaler Bodenrichtwertsit zun -<br />

gen er diese Aufgabe als gern erfüllte »Pflicht« betrachtet. Aussagen<br />

wie »Wir können diese Veränderungen schaffen« und »Das<br />

ist leistbar!« waren von ihm zu den neuen Aufgaben zu hören.<br />

Die Gutachterausschüsse müssen sich bewusst machen, welche<br />

die prioritären Aufgaben sind. Deshalb sollten Diskussionen mit<br />

den Kunden wie der Finanzverwaltung geführt werden. So könn -<br />

ten auch Fragen zu nicht marktfähigen Grundstücken beantwor -<br />

tet werden, also in welchem Maße flächendeckende Boden richt -<br />

werte wirklich notwendig sind. Am Ende seines Diskurses kam<br />

Kuse zur bundesweiten Einheitlichkeit der Bodenricht wer te, indem<br />

er diese Aufgabe den Oberen Gutachteraus schüssen zuteilte.<br />

Anschließend nahm aus der Sicht der Finanzverwaltung Michael<br />

Rave Stellung. Er sei zwar ge spannt, wie die Recht sprechung<br />

um gesetzt wird, machte aber von Anfang an klar, dass er nicht<br />

in Sorge darum sei. Das neue Gesetz ist eine Wertschätzung der<br />

Arbeit der Gutachterausschüsse, war sogar aus seinem Munde zu<br />

hören. Besonders ihre Un abhängigkeit ist die Basis der Quali -<br />

tät. Die Gut achterausschüsse er füllen für die Finanz verwaltung<br />

4<br />

231


232<br />

FORUM FACTUM<br />

eine wirklich gewichtige Funkti on – nie würde die Ver wal tung<br />

besser Boden richtwerte ermitteln können.<br />

<strong>Zwei</strong> Punkte hält Rave bei der neuen Gesetzgebung für be -<br />

sonders wichtig für die Finanzverwaltung: Da wäre zum einen<br />

die flächendeckende Ermittlung, da bei Nichtvorhandensein<br />

steu er freie Räume bestehen. Zum anderen hält er die Nach -<br />

voll zieh barkeit bei der Generierung der Bodenrichtwerte (be -<br />

sonders bei der Zonenbildung) für bedeutsam.<br />

So hatte jeder vom Podium vorerst sein Scherflein zur Betrach -<br />

tung beigetragen. Und da der Messeort sich bekanntlich in<br />

Baden-Württemberg befindet, kamen bei der anschließenden<br />

Diskussions- bzw. Fragerunde zuerst die Auffassungen zur Spra -<br />

che, die die zukünftigen Aufgaben in diesem Bundesland vor<br />

dem Hintergrund der Organisation der Gutachterausschüsse bei<br />

den Gemeinden betreffen.<br />

Der erste Vertreter der Gutachtergilde bezweifelte die Leistungs -<br />

fähigkeit der Gutachterausschüsse gerade in kleinen Ge mein -<br />

den. Fachkompetenz und Zeit seien dahingehend nicht vorhanden.<br />

Die Lösung dieses Problems sei ihm völlig unklar. Kuse nahm<br />

sich seiner an und wies ganz klar darauf hin, dass die Länder<br />

die Voraussetzungen für einen funktionierenden Gutachteraus -<br />

schuss schaffen müssen.<br />

Deutlicher wurde Troff mit seiner Frage, ob die Gutachteraus -<br />

schussverordnung in Baden-Württemberg hinsichtlich der Organisation<br />

geändert werden soll. Ein weiterer einheimischer<br />

4<br />

Gutachter berichtete über laufende Diskussionen zum Thema.<br />

Seiner <strong>Eins</strong>chätzung nach werde es aber so bleiben.<br />

Jetzt nahm die Diskussion Fahrt auf, weil auch andere Mei nun -<br />

gen zu hören waren. »Reformen müssen kommen«, war aus ei -<br />

ner Ecke zu vernehmen. Das Gesetz zwingt den Landesgesetz -<br />

geber förmlich dazu. Als die Auffassung vertreten wurde, dass<br />

viele Gemeinden sowieso nur wenige Bodenrichtwertzonen zu<br />

bilden haben und es somit eigentlich machbär wäre, hob die<br />

Zuhörerschaft sogar zu leisem Applaus an. Dipl.-Ing. Dieter<br />

Kerts cher vom DVW-Arbeitskreis »Immobilienwertermittlung«<br />

machte daraufhin das konstruktive Angebot, Seminare zuerst<br />

in Baden-Württemberg zu veranstalten.<br />

Am Beispiel einer Hofstelle im Außenbereich wurde des Wei -<br />

te ren der Frage nachgegangen, wie genau Bodenrichtwert zonen<br />

zu bilden seien: ein Wert, höchstens zwei oder drei. Aber: Es gibt<br />

eben keinen »Punktwert eines Flurstücks« (Rave) und somit auch<br />

keine flurstücksscharfe Abgrenzung. Oder: Wie weit geht die<br />

Transparenz bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte? Eine Begründung<br />

ist nicht notwendig, Nachweise bei deduktiver Bestimmung<br />

sollen hinterlegt werden (Troff).<br />

Wie immer bei solchen Veranstaltungen hoffte man anfänglich<br />

auf mehr Engagement des Auditoriums, war dann aber überrascht,<br />

dass die Zeit schon vorbei war und noch gehobene Hände<br />

vertröstet werden mussten. Da hier aber der letzte Eindruck<br />

zählt, lobte Hubertus Brauer abschließend die Mitwirkenden und<br />

merkte an, dass die Diskussionen an anderer Stelle unbedingt<br />

fortgeführt werden müssten.<br />

Was sonst noch auf der INTERGEO passierte:<br />

Um dem Ingenieurmangel in der Geodäsie entgegenzuwirken,<br />

werben die Vereine DVW, VDV und BDVI unter www.ar beits -<br />

platz-erde.de um Nachwuchs. Dazu schalteten die Spitzen der<br />

Verbände diese Adresse öffentlichkeitswirksam auf der Messe<br />

frei. Anhand von Beispielen aus dem Alltag soll dem Interes sierten<br />

aufgezeigt werden, an welchen scheinbar auch alltäglichen<br />

Sachen der Geodät arbeitet.<br />

Unter dem Titel »Deine Berufung« stellte auch der BDVI für die<br />

Nachwuchswerbung an seinem Stand eine neue Broschüre vor.<br />

Diese ist an Vermessungsstudenten gerichtet und bringt schon<br />

schematisch auf der Frontseite zum Ausdruck, dass im Leben nicht<br />

zu zeitig in Richtung Vermessungsingenieur oder Verwal tung<br />

abgebogen werden sollte, sondern die Gerade aus spur zum ÖbVI<br />

vielleicht der geeignete Weg ist. Wer Fragen an die Mit arbeiter<br />

der Geschäftsstelle hatte oder beim Kaffee ein bisschen Erholung<br />

vom Messestress suchte, war bei der Geschäfts stellen leiterin<br />

Martina Wolkowa sowie den Vermessungsassessoren Sabine Seide<br />

witz und zum ersten Mal auch Guido Müller gut aufgehoben.<br />

Martin Ullner | FORUM-Redaktion<br />

Leserbrief von<br />

ÖbVI Ottmar Weinrich<br />

Sehr geehrter Herr Bandow,<br />

»Nachwuchswerbung ist so wichtig …«<br />

Ein Satz, den ich nur unterstreichen kann. Zu diesem Thema habe ich leider die gleichen Erfahrungen.<br />

Seit 1983 bin ich an der Ausbildung von Lehrlingen (als es noch so hieß) beteiligt, habe in Prüfungs -<br />

kommissionen gesessen und zur Nachwuchsbildung beigetragen. Viele meiner Schützlinge sind inzwischen<br />

selbst gestandene Ingenieure. Seit 1993, nun als Selbst und Ständiger, habe ich weiter für<br />

den Thüringer Vermessernachwuchs gesorgt. Etwa zehn Bewerber/Jahr sind in der Regel durch mein<br />

Büro gegangen, dazu jede Menge Schüler und Studenten. Bis 2002.<br />

Inzwischen bettele ich förmlich darum, dass ich einen Azubi bekomme. Ich habe überhaupt keine Bewerber<br />

mehr.<br />

Ich bin ab 2004 in die Gymnasien und Regelschulen gegangen, habe mich angeboten, kostenfrei Vorlesungen<br />

in angewandter Mathematik zu halten, Projektwochen oder Übungen usw. mit kompletter<br />

Messausrüstung (auch klassischer) auf den Schulhöfen durchzuführen. Genau einmal hat es funktioniert<br />

und dann wurde mir mitgeteilt, dass ich das Schulsystem durcheinanderbringe und nur den Ablauf<br />

störe. Nun könnte der Außenstehende urteilen, dass meine Methoden nicht mehr den modernen An -<br />

sprüchen genügen oder der Beruf allgemein unattraktiv ist. So richtig bekomme ich da keine Antwort.<br />

In den letzten fünf Jahren sind Schüler oft nach zwei Tagen, maximal nach einer Woche nicht wieder -<br />

gekommen. Nicht die Schüler meldeten sich, sondern die Mütter, die besorgt waren, dass ihr Sprössling<br />

im Außendienst nass wurde oder wohl doch eine falsche Vorstellung von der Vermessung hatte. Eine<br />

Mutter brachte mir sogar am nächsten Tag die im Außendienst dreckig gewordene Kleidung ihres Kindes<br />

zum Waschen vorbei. Natürlich hatte ich vorher gesagt, dass wetterfeste Kleidung mitzubringen sei und<br />

weiße Jeans und Salamanderpumps ungeeignet für den vermessungstechnischen Außendienst sind.<br />

Inzwischen weiß ich auch, dass es Jugendliche gibt, die in ihrem Leben weder einen Spaten benutzt noch<br />

gesehen haben und die den Messtruppführern lange Vorträge halten, dass in modernen Vermessungs -<br />

büros GPS verwendet wird, um Steine zu finden.<br />

Vielleicht erinnern Sie sich noch an den »Fall Nörthen« in Wingerode, der mir die Zulassung aberkennen<br />

lassen wollte. Dies allein wäre eine Kurzgeschichte wert. Das Thema beschäftigt immer noch Amts- und<br />

Verwaltungsgerichte. (Anm. d. Red.: demnächst hier)<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ottmar Weinrich<br />

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />

Rimbach 11 | 37308 Westhausen<br />

E-Mail Ottmar.Weinrich@vermessung-weinrich.de<br />

FORUM FUNDUS<br />

4<br />

233


234<br />

RECHT RECHT<br />

Die Streitverkündung –<br />

RÜDIGER HOLTHAUSEN | KÖLN<br />

das unbekannte Wesen<br />

Insbesondere für Baubeteiligte – aber auch darüber hinaus – ist die Streitverkündung ein probates<br />

Mittel, um häufig unübersichtlichen Haftungsverhältnissen im Rahmen eines Rechts -<br />

streits Rechnung zu tragen. Sie existiert allein im Zivilprozessrecht; der Verwaltungsprozess kennt<br />

keine Streitverkündung, dort erfüllt die Beiladung teilweise die Funktion der Streitverkündung.<br />

Streitverkündung bedeutet, dass eine Partei einem anderen, der bisher am Rechtsstreit nicht be tei -<br />

ligt ist, förmlich von diesem schwebenden Prozess benachrichtigt. Zweck der Streitverkündung ist:<br />

dem Dritten Gelegenheit zu geben, den Streitverkünder im Prozess gegen<br />

dessen Prozessgegner zu unterstützen<br />

eine spätere Rechtsverfolgung des Streitverkünders gegenüber dem Dritten vorzubereiten<br />

sich für den Fall dieser späteren Rechtsverfolgung des Streitverkünders gegen<br />

den Dritten gegen dessen etwaigen Einwand zu schützen, der Streitverkünder<br />

habe den Erstprozess mangelhaft geführt<br />

die Verjährungsfrist zu hemmen (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB)<br />

4<br />

Typische Konstellationen einer Streitverkündung sind etwa<br />

folgende Sachverhalte:<br />

(Nachfolgend: Fall A) Der Vermessungsingenieur erstellt<br />

einen (nichtamtlichen) Lageplan auf die Aufforderung<br />

des Architekten hin. Seine Leistung rechnet der Ingenieur<br />

ge gen über dem Bauherrn ab.<br />

Im Prozess bestreitet der Bau herr, dem Ingenieur einen Auftrag<br />

erteilt zu haben. Auf den Einwand des Ingenieurs, der<br />

Architekt habe ihn im Namen und auf Rechnung des Bau -<br />

herrn beauftragt, er klärt der Bauherr, der Architekt sei dazu<br />

gar nicht be voll mächtigt gewesen.<br />

(Nachfolgend: Fall B) Dem Vermessungsingenieur unterläuft<br />

bei der Gebäudeabsteckung ein Fehler, so dass<br />

die Baugrube zu tief ausgeschachtet wird. Den Fehler des<br />

Ingenieurs hätte der Bauunternehmer bemerken müssen.<br />

Gegenüber dem Bauherrn haften für den Fehler der Vermessungsingenieur<br />

und der Bauunternehmer als Gesamt -<br />

schuldner. Der Bauherr verklagt jedoch allein den Vermessungsingenieur<br />

und nimmt ihn in vollem Umfang auf<br />

Schadensersatz in Anspruch.<br />

Im Fall A stellt sich für den Vermessungsingenieur als Auftragnehmer<br />

das Problem, dass er die Vollmacht des Architekten<br />

zu seiner, des Ingenieurs, Beauftragung nachweisen muss.<br />

Gelingt ihm das nicht und unterliegt er deshalb in dem Rechts -<br />

streit gegen den Bauherrn, kommt eine Haftung des Archi -<br />

tekten als so genannter Vertreter ohne Vertretungsmacht (vgl.<br />

§ 179 BGB) in Betracht.<br />

Im Fall B hat der Vermessungsingenieur für den Fall seiner allei -<br />

ni gen Inanspruchnahme durch den Bauherrn einen internen<br />

Ausgleichsanspruch gegen den Bauunternehmer; grundsätz -<br />

lich haf ten Gesamtschuldner untereinander zu gleichen Teilen<br />

(§ 426 BGB).<br />

Im Fall A wird also der Ingenieur in seinem Honorarprozess<br />

gegen den Bauherrn dem Architekten und im Fall B in dem<br />

Haf tungsprozess des Bauherrn gegen ihn dem Bauunter neh -<br />

mer den Streit verkünden. Damit bewirkt er praktisch,<br />

dass im Fall A und unter der Voraussetzung, dass er den<br />

Honorarprozess gegen den Bauherrn deshalb verliert, weil<br />

der Architekt keine Vollmacht zur Beauftragung des Ingenieurs<br />

hatte, der Architekt im Folgeprozess gegen ihn<br />

selbst nicht behaupten kann, er sei sehr wohl durch den<br />

Bau herrn bevollmächtigt gewesen und der Ingenieur<br />

hätte den Vorprozess gegen den Bauherrn gewinnen können,<br />

wenn er ihn nur richtig geführt hätte.<br />

im Fall B und unter der Voraussetzung, dass der Ingenieur<br />

im Rechtsstreit des Bauherrn gegen ihn in vollem<br />

Umfange unterliegt, der Bauunternehmer im Folgepro -<br />

zess des Ingenieurs gegen ihn nicht behaupten kann, dass<br />

der Vermessungsingenieur bei richtiger Prozessführung<br />

eine Haftung hätte abwenden können.<br />

In beiden Fällen sind also die Streitverkündeten (Archi tekt/Bau -<br />

unternehmer) an das Ergebnis des Erstprozesses gebunden (so<br />

genannte Interventionswirkung, § 68 Zivilprozessord nung –<br />

ZPO).<br />

Die Streitverkündung erfolgt formal in der Weise, dass im<br />

Erstprozess – also im Fall A im Prozess des Ingenieurs gegen<br />

den Bauherrn und im Fall B im Prozess des Bauherrn gegen<br />

den Ingenieur – der Ingenieur einen formlosen Schriftsatz<br />

(hierfür besteht auch kein Anwaltszwang) bei Gericht mit der<br />

Benennung des Streitverkündeten und des Grundes der Streit -<br />

ver kündung einreicht.<br />

Beim Amtsgericht kann die Streitverkündung auch durch Er -<br />

klärung zu Protokoll des Urkundsbeamten erfolgen.<br />

Die Zustellung der Streitverkündungsschrift an den Dritten hat<br />

das Gericht von Amts wegen vorzunehmen; über den Zeitpunkt<br />

der Zustellung an den Streitverkündeten hat das Ge richt auf<br />

Antrag eine Bescheinigung zu erstellen, § 169 Abs. 1 ZPO.<br />

Der Streitverkündete ist frei in seiner Entscheidung darin,<br />

ob er sich an dem Rechtsstreit beteiligen will. Allerdings<br />

treten die oben beschriebenen Wirkungen der Streitverkündung<br />

ganz unabhängig davon ein, ob der Dritte dem Rechts -<br />

streit zur Unterstützung des Streitverkünders beitritt.<br />

Geschieht das, tritt der Streitverkündete also dem Rechts streit<br />

bei, wird er zum so genannten Streithelfer. Erfolgt der Bei -<br />

tritt,<br />

wird der Streithelfer nicht zur Prozesspartei, er kann also<br />

nach wie vor z. B. Zeuge sein.<br />

hat der Streithelfer aber die Möglichkeit, wie eine Pro zesspartei<br />

schriftsätzlich vorzutragen. Er ist zur münd lichen<br />

Verhandlung zu laden und kann daran teilnehmen. Insbesondere<br />

hat er die Möglichkeit, gegen das Urteil selbst<br />

und unabhängig von einem Rechtsmittel der von ihm unterstützten<br />

Partei Rechtsmittel einzulegen.<br />

darf er aber keine Erklärungen oder Handlungen vor neh -<br />

men, die im Widerspruch zu denen der von ihm unterstützten<br />

Hauptpartei stehen.<br />

4<br />

235


236<br />

RECHT<br />

Tritt der Streitverkündete dem Verfahren nicht bei, ist er<br />

auch an den Kosten des Rechtsstreits nicht beteiligt.<br />

Erfolgt ein Beitritt und ist der Streithelfer hierbei anwaltlich<br />

ver treten, so trägt der Streithelfer selbst die Kosten seines Anwalts,<br />

wenn und soweit die von ihm unterstützte Partei im<br />

Rechtsstreit unterliegt.<br />

Unterliegt der Gegner der vom Streit helfer unterstützten Par -<br />

tei, trägt er insoweit auch die Kosten der Streithilfe.<br />

Sollte dem Vermessungsingenieur selbst der Streit ver -<br />

kündet werden, muss nach alledem bedacht werden, ob ein<br />

Beitritt zu dem Rechtsstreit erfolgt. Das wird sich häufig daran<br />

entscheiden müssen, ob<br />

der Vermessungsingenieur davon überzeugt sein kann,<br />

dass in dem Rechtsstreit, in dem ihm der Streit verkündet<br />

wurde, der Sachverhalt von mindestens einer der beiden<br />

Parteien aus seiner Sicht bereits zutreffend vorgetragen<br />

und unter Beweis gestellt wurde.<br />

4<br />

Nachruf<br />

sich der Ingenieur die Möglichkeit offenhalten will, ge -<br />

gen ein Urteil selbst Rechtsmittel einzulegen.<br />

Das wird sich nur nach <strong>Eins</strong>ichtnahme in den bis zur Streit -<br />

ver kündung im Rechtsstreit aufgelaufenen Prozessstoff be -<br />

urteilen lassen. Der Streitverkündete hat einen Anspruch auf<br />

<strong>Eins</strong>icht in die Gerichtsakte (§ 299 Abs. 2 ZPO).<br />

Darüber hinaus sollte in Haftungsprozessen die Frage, ob der<br />

Ingenieur auf eine Streit verkündung einem Rechtsstreit bei -<br />

treten soll, natürlich nur in Absprache mit der Haft pflicht -<br />

versicherung geschehen.<br />

Dr. Rüdiger Holthausen<br />

Rechtsanwalt, BDVI-Justitiar<br />

c/o Esser u. Dr. Holthausen Rechtsanwälte<br />

Am Römerturm 1 | 50667 Köln<br />

E-Mail r.holthausen@esser-holthausen.de<br />

ZUM TODE VON HEINZ PETER FUNCKE,<br />

GRÜNDER DER INGENIEURKAMMER-BAU NRW<br />

Am 24. Oktober 2009 verstarb nach langer Krankheit Herr Dipl.-Ing. Heinz Peter Funcke, Beratender<br />

Ingenieur aus Essen, im Alter von 84 Jahren. Funcke hat 20 Jahre lang für die Errichtung<br />

der nordrhein-westfälischen Ingenieurkammer-Bau gekämpft und wurde 1994 ihr Gründungs -<br />

präsident. Er engagierte sich in einer Vielzahl von Ehrenämtern für die Ingenieurberufe und war<br />

1989 Mitbegründer der Bundesingenieurkammer. Mit ihm verliert die Ingenieurwelt im Bau -<br />

wesen von NRW und der Bundesrepublik eine starke Führungspersönlichkeit. Weil Heinz Peter<br />

Funcke sich immer für den Zusammenhalt aller Ingenieurdisziplinen einsetzte, war er auch ein Garant dafür, dass die ÖbVI und<br />

das gesamte Vermessungswesen in NRW in der Ingenieurkammer-Bau maßgeblichen Einfluss nehmen konnten. Die Ingenieu -<br />

rinnen und Ingenieure in NRW werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.<br />

Köln, im Oktober 2009<br />

Peter Dübbert<br />

RECHT<br />

BM Ramsauer auf der AHO-Herbsttagung am 24. November 2009<br />

Eine gute HOAI ist eine<br />

gute Zukunftsinvestition<br />

für<br />

unser Land<br />

Dr. Peter Ramsauer (re.)<br />

und Ernst Ebert<br />

Berlin. – »Eine gute HOAI ist eine gute Zukunftsinvestition für unser Land«, betonte<br />

der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Peter Ramsauer<br />

anlässlich der traditionellen AHO-Herbsttagung am 24. November 2009 im<br />

Ludwig Erhard Haus Berlin und stellte weiterhin heraus, dass die Honorarordnung<br />

für Architekten und Ingenieure (HOAI) für den Bereich des Planens und Bauens<br />

von ganz zentraler Bedeutung ist. Auch der Arbeit des AHO kommt in dieser Hinsicht<br />

eine außerordentlich große Bedeutung zu. Der Minister kündigte an, dass<br />

er seinen Beitrag nach Kräften für eine gute Zusammenarbeit leisten wird, wenn<br />

es darum geht, die HOAI weiterhin positiv auszugestalten.<br />

Der AHO-Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert erklärte, dass nicht zu -<br />

letzt auf dieser Basis mit Sicherheit ein Weg gefunden wird, die im<br />

Koa litionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP verankerte weitere No -<br />

vellierung der HOAI auf der Grundlage des Bundes rats beschlusses<br />

vom 12. Juni 2009 schnellstmöglich um zu set zen. Die nächsten Schrit -<br />

te zur angekündigten Novellierung der HOAI wurden im Rahmen der<br />

Veranstaltung mit dem Vertreter des Bundesministeriums für Wirt -<br />

schaft und Technologie Herrn Christian Dobler und dem Vertreter<br />

des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Herrn<br />

Dr. Rüdiger Krat zen berg diskutiert.<br />

Konkret ist die weitere Novellierung der HOAI aus Sicht des AHO in<br />

einer ersten Stufe relativ kurzfristig, ohne Einholung eines Gutach -<br />

tens, möglich, indem ein »grundsätzlicher Strukturfehler in der HOAI-<br />

Novelle 2009 beseitigt wird« und die ehemaligen Teile VI (Um welt -<br />

verträglichkeitsstudie) sowie die ehemaligen Teile X bis XIII HOAI<br />

1996 (Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Boden -<br />

me cha nik, Erd- und Grundbau, Vermessungstechnische Leistungen)<br />

eins zu eins in den verbindlichen Teil der HOAI zurückgeführt werden.<br />

Weiterhin müssen die Leistungsbilder und die Ho norarstruktur<br />

der HOAI aktualisiert und moder nisiert werden.<br />

Dass hier dringender<br />

Handlungsbedarf be -<br />

steht, hat das ebenfalls<br />

in dieser Veranstaltung<br />

präsentierte Ergebnis<br />

des AHO-Büro kos ten -<br />

ver gleichs 2008 mit der<br />

KOMMENTAR<br />

DER BDVI-JUSTITIARE<br />

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU<br />

und FDP sieht eine weitere Novellierung der<br />

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure<br />

(HOAI) auf der Grundlage des Bundesratsbeschlusses<br />

vom 12. Juni 2009 vor.<br />

Danach erteilt der Bundesrat der Bundes -<br />

regierung den Auftrag, eine Moder ni sie rung<br />

und Vereinheitlichung der Leistungsbilder,<br />

eine Wiederaufnahme der in den Teilen X<br />

bis XIII der HOAI 1996 (u. a. vermes sungs -<br />

technische Leistungen) geregelten Preisvorgaben<br />

in den verbindlichen Teil, eine Überprüfung<br />

der Honorarstruktur und eine wei -<br />

tere Verschlankung unter dem Blickwinkel<br />

der Berufsbilder, der Umweltbelange und<br />

der Regeln der Technik zu untersuchen. Ebenfalls<br />

mit dem Beschluss vom 12. Juni 2009<br />

hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten,<br />

innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten<br />

– also bis August 2010 – über die<br />

Entwicklung sowie über möglicherweise<br />

notwendige Anpassungsmaßnahmen u. a.<br />

im Hinblick auf die Aus kömmlichkeit der<br />

Honorarstruktur und die Leistungsbilder zu<br />

berichten.<br />

Die weitere Entwicklung bleibt daher ab -<br />

zuwarten.<br />

Aussage, dass trotz der überwiegend guten Kon junktur 2008 ein<br />

Drittel der Büros Verluste gemacht hat, deutlich aufgezeigt.<br />

Die Teilnehmer der hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion kamen<br />

darüber hinaus zu der <strong>Eins</strong>chätzung, dass konkrete Re ge lungen für<br />

das Planen und Bauen im Bestand ein weiterer Schwer punkt bei der<br />

nächs ten Novellierungsstufe der HOAI sein müssen.<br />

– Pressemitteilung –<br />

Verantwortlich: Ronny Herholz, Geschäftsführer<br />

AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der<br />

Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.<br />

Uhlandstraße 14 | 10623 Berlin<br />

E-Mail aho@aho.de | www.aho.de<br />

4<br />

237


238<br />

FORUM FUNDUS<br />

Artikel in der BUSINESS GEOMATICS,<br />

Ausgabe 10/09 vom 19. Oktober 2009<br />

NEUVERMESSUNG<br />

Die Neuordnung der Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie sorgt für erheb -<br />

liche Irritationen und zum Teil auch für die Verbreitung von falschen Informationen, wie<br />

der Artikel »Zukünftig gefragt: Daten mit Prozessen« in der Ausgabe 10/09 der BUSINESS GEO-<br />

MATICS zeigt.<br />

Der Artikel widmet sich dem Profil des neuen Ausbildungsberufs Geomatiker/-in, der – dem Ar-<br />

tikel zufolge – nach langer Diskussion den bisherigen Vermessungstechniker ablöst. Diese Infor-<br />

mationen entsprechen nicht den Tatsachen, sie sind regelrecht falsch.<br />

Der Vermessungstechniker bleibt erhalten.<br />

Die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie wird<br />

neu strukturiert: Auf Bundes- und Länderebene werden gegenwärtig<br />

die Weichen gestellt, damit voraussichtlich zum Termin<br />

1. August 2010 im Berufsumfeld der Geoinformationstech no -<br />

logie ein modernisierter Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/-in<br />

und ein neu geschaffener Ausbildungsberuf Geo ma -<br />

tiker/-in angeboten werden können.<br />

4<br />

Falsche Informationen<br />

zur Neustrukturierung<br />

der Berufsausbildung in der<br />

Geoinformationstechnologie<br />

Die Ausbildungszeit beträgt jeweils drei Jahre.<br />

Die Geoinformationstechnologie beschäftigt sich umfassend<br />

mit der Bearbeitung von Geobasisdaten der Vermessungs- und<br />

Katasterverwaltungen sowie von Geofachdaten im privatwirt -<br />

schaftlichen und behördlichen Umfeld.<br />

Die Bearbeitung von Geodaten beinhaltet u. a. die Erfassung<br />

(örtliche Vermessung, Digitalisierung, Fernerkundung), die In-<br />

terpretation und Qualifizierung, die Integration unterschied -<br />

licher Datenquellen, die Analyse sowie die Präsentation und die<br />

Bereitstellung von Da ten mit den jeweiligen modernen Verfahren<br />

und Techniken.<br />

Der Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/-in mit integrier -<br />

ter Fachrichtung Bergvermessungstechnik wird inhaltlich mo -<br />

dernisiert und folgt damit der technologischen Entwicklung in<br />

der Messtechnik (u. a. Laservermessung, Satellitenmessverfah -<br />

ren) und der computergestützten Weiterverarbeitung der Da -<br />

ten zu Produkten (Rissen, Karten und Plänen).<br />

Im Bauwesen ist auch der umgekehrte Arbeitsprozess erfor -<br />

derlich, nämlich aus georeferenzierten Projektdaten die örtliche<br />

Lage von Bau werken zu bestimmen. Hinzu kommen das Geodatenmanagement<br />

und die Visualisierung von Geodaten in geographischen<br />

Informationssystemen (GIS).<br />

Für das Berufsbild des Geomatikers liegt die Priorität in der Vermittlung<br />

einer breiten Prozesskette von der Geodatenerfassung<br />

über die Weiterverarbeitung (Interpretation, Integration, Ana -<br />

lyse, Speicherung) bis zur Visualisierung und dem Marketing.<br />

Der neu geschaffene Beruf Geomatiker/-in wird nicht nur die<br />

wichtigen Inhalte aus dem dann nicht mehr angebotenen Beruf<br />

Kartograph/-in auffangen, sondern daneben auch wesent liche<br />

Inhalte aus der Photogrammetrie und Fernerkundung auf -<br />

nehmen.<br />

Die gegenseitige inhaltliche Überdeckung in den beiden Berufen<br />

wird durch gemeinsame Ausbildungsinhalte von mindestens<br />

zwölf Monaten verdeutlicht.<br />

Gemeinsamkeiten gibt es dabei speziell im Umgang mit GIS und<br />

der modernen Informations- und Kommunikationstechnik.<br />

Ausbildungsstellen sind insbesondere die Vermessungs- und<br />

Katasterverwaltungen der Länder und des Bundes, Öffentlich<br />

be stellte Vermessungsingenieure/-ingenieurinnen, Bergbaube -<br />

triebe, Geo daten verarbeitende kommunale Dienststellen und<br />

Ingenieur büros sowie Betriebe der Photogrammetrie/Fern erkundung<br />

und der Kartographie.<br />

Wir bedauern es außerordentlich, dass mit gezielter Falsch infor -<br />

mation die Orientierung junger Menschen bei der Berufs wahl<br />

erschwert wird.<br />

BDVI-Bundesgeschäftsstelle<br />

Beste Verarbeitung<br />

Das Leica Qualitätsmanagement sichert<br />

die Fertigung nach höchsten Ansprüchen.<br />

Die Montage des Antennenelements<br />

erfolgt 10-fach genauer als eine<br />

Koordinate mit GNSS-Technologie<br />

bestimmt werden kann.<br />

www.leica-geosystems.de


240<br />

BÜCHER<br />

KUMMER/FRANKENBERGER (HRSG.)<br />

DAS DEUTSCHE VERMESSUNGS-<br />

UND<br />

GEOINFORMATIONS WESEN 2010<br />

Die Klammer zwischen<br />

Vermessung & Geoinformation<br />

4<br />

Ca. 900 Seiten, kartoniert<br />

Einführungspreis bis 31.12.2009: 98 E (D)<br />

Ab 01.01.2010: 118 E (D)<br />

ISBN 978-3-87907-487-7<br />

Erscheint Dezember 2009<br />

Raumbezogene Daten haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung<br />

gewonnen, und zwar nicht nur in den traditionellen<br />

Gebie ten der Vermessung, sondern vor allem auch in benachbarten<br />

Anwendungsgebieten wie Umweltschutz und Katastrophenab -<br />

wehr, Land- und Forstwirtschaft oder Kreditwirtschaft und Immo -<br />

bi lienverkehr. Für das Vermessungs- und Geoinformationswesen<br />

in Deutsch land ist das Herausforderung und Auftrag zugleich: Herausforderung,<br />

weil nunmehr jeder kleinste Fleck der Erdoberfläche<br />

digital in Pixel, Bits und Bytes verfügbar sein muss. Auftrag, weil<br />

Bürger, Wirtschaft, Verwaltung und Politik Geodaten künftig zur<br />

selbstverständlich verfügbaren staatlichen Infrastruktur rechnen –<br />

ähnlich wie den Strom aus der Steckdose.<br />

Das Jahrbuch bildet eine Klammer für die in den letzten Jahren für<br />

viele unüberschaubar ausgeweiteten Bereiche Vermessung und<br />

Geoinformation. Es bietet sowohl Grundlagenwissen als auch Informationen<br />

über laufende Entwicklungen, die in dieser Zusam-<br />

men schau an einer anderen Stelle kaum zu finden sind. Das Werk<br />

ist nicht nur für Fachleute ein unverzichtbares Nachschlagewerk,<br />

um im Gesamtgefüge erfolgreich arbeiten zu können. Auch in der<br />

GIS-Wirtschaft oder auf kommunaler Ebene und im privaten Be -<br />

reich liefert es Hintergründe für das Zusammenspiel der Informa -<br />

tionsgesellschaft und zeigt Partnerschaften und Potenziale auf.<br />

Die Autorenschaft des Jahrbuches besteht aus einem Team von 34<br />

namhaften Experten aus allen Teilen des deutschen Vermessungsund<br />

Geoinformationswesens, die ihr jeweiliges Fachgebiet in Deutschland<br />

führend vertreten und weiterentwickeln. Sie ge hören den einschlägigen<br />

Gremien und Institutionen an leiten der Stelle an und<br />

vertreten ihr Fachgebiet auch internatio nal.<br />

Herausgeber | Prof. Dr.-Ing. Klaus Kummer ist Präsident des Landes<br />

amtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.<br />

Seit 1991 ist er Mitglied des Plenums der AdV, von 2004 an stell -<br />

vertretender Vorsitzender und AdV-Vorsitzender der Jahre 2006<br />

und 2007. Daneben hat er eine Honorarprofessur an der TU Dres -<br />

den und ist dort Lehrbeauftragter in der Fach richtung Geo wissen -<br />

schaften.<br />

Ministerialdirigent a. D. Prof. Dr.-Ing. Josef Frankenberger leite -<br />

te im bayerischen Staatsministerium der Finanzen die Abteilung<br />

»Bayerische Vermessungsverwaltung; Informations- und Kommu -<br />

nikationstechnik« sowie den interministeriellen IuK-Fach aus schuss.<br />

Darüber hinaus war er Lehrbeauftragter der TU Mün chen und Mitglied<br />

der DGK sowie langjähriger Schriftleiter des Mitteilungsblatts<br />

des Landesvereins Bayern im DVW.<br />

Autoren | Dr.-Ing. Rainer Bauer, Konrad Birth, Heinz Brüggemann,<br />

Peter Creuzer, Gisela Fabian, Prof. Dr.-Ing. Josef Frankenberger,<br />

Wilfried Grunau, Bernhard Heckmann, Prof. Dr.-Ing. Christian Heipke,<br />

Cordula Jäger-Bredenfeld, Dr.-Ing. Ernst Jäger, Karlheinz Jäger,<br />

Dr.-Ing. Cord-Hinrich Jahn, Dr. Markus Kerber, Prof. Dr.-Ing. Theo<br />

Kötter, Prof. Dr.-Ing. Klaus Kummer, Prof. Dr.-Ing. Hans jörg Kutterer,<br />

Prof. Dr.-Ing. Ha rald<br />

Lucht, Dr. Markus Mei nert,<br />

Prof. Dr.-Ing. Jürgen Mül ler,<br />

Prof. Dr. Rudolf Pü schel, Stefan<br />

Sandmann, Hans-Wolfgang<br />

Schaar, Andreas Schle -<br />

yer, Karin Schult ze, Dr.-Ing.<br />

Markus Seifert, Udo Stich-<br />

Information<br />

des Verlages,<br />

Buchbesprechung<br />

folgt in<br />

Heft 1/2010<br />

ling, Dr. Hartmut Streuff, Prof.<br />

Dr.-Ing. Joachim Tho mas, Hol -<br />

ger Wanzke, Wilfried Wie -<br />

denroth, Wilhelm Zeddies,<br />

Prof. Dr.-Ing. Werner Ziegenbein,<br />

Michael Zur horst.<br />

PROF. DR.-ING. HANS FRÖHLICH<br />

AUSGLEICHUNGSRECHNUNG<br />

FÜR VERMESSUNGSTECHNIKER<br />

107 Seiten mit 44 Abbildungen<br />

Format A5, Broschurheft<br />

Preis/Inland: 7 E inkl. 7 % MwSt. – portofrei<br />

bei Sammelbestellungen ab 5 Exemplare<br />

1 Exemplar frei<br />

Bei den Auswertungen von Vermessungen im Liegenschaftskataster<br />

setzt sich immer mehr das Gauß’sche Ausgleichungsverfahren nach<br />

der Methode der kleinsten Quadrate durch, z. B. in Verbindung mit dem<br />

Programmsystem KAFKA. Mit diesen komplexen Auswerteverfahren wer -<br />

den in Vermessungsbüros und -dienststellen auch Vermessungstechniker(innen)<br />

konfrontiert, zu deren Ausbildung die Ausgleichungs -<br />

rechnung nicht gehört.<br />

Um bei ihnen das Verständnis für die Ausgleichungsrechnung zu we -<br />

cken und ihnen Hilfestellungen bei der Interpretation und Beurteilung<br />

FÖRDERKREIS VERMESSUNGSTECHNISCHES MUSEUM E. V.<br />

MUSEUMSHANDBUCH (TEIL 2) –<br />

VERMESSUNGSGESCHICHTE<br />

Die Schausammlung Abteilung 22<br />

Förderkreis Vermessungstechnisches Museum e. V.<br />

3., überarbeitete, aktualisierte und erweiterte<br />

Auflage 2009<br />

ISBN 978-3-00-028449-6<br />

303 Seiten, 30 E<br />

Der Förderkreis Vermessungstechnisches Museum e. V. ist für die<br />

fachliche Betreuung der Schausammlung »Vermessungsge schich -<br />

te« verantwortlich, die seit 25 Jahren im Museum für Kunst und Kulturgeschichte<br />

in Dortmund ständig ausgestellt wird. Der Verein fördert<br />

den Erwerb von Museumsgut und Veröffentlichungen.<br />

Nach den ersten beiden Auflagen von 1984 und 1989 liegt das Museumshandbuch<br />

nun in der dritten Auflage vor, das auf der INTERGEO 2009<br />

in Karlsruhe erstmals der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Es zeigt als<br />

Katalog auf 300 Seiten und in 600 meist farbigen Abbildungen alle<br />

wesentlichen Exponate der vermessungsgeschichtlichen Ausstellung.<br />

BÜCHER<br />

von Ausgleichungsergebnissen an die Hand<br />

zu geben, entstand dieses Buch auf vielfachen<br />

Wunsch der Praxis. Es ist für Vermessungs -<br />

techniker(innen) verfasst, so dass die wissen<br />

schaft liche Strenge hinter die Verständ -<br />

lichkeit gestellt wurde. Bis auf we ni ge Ausnahmen<br />

wurde auch bewusst auf For meln<br />

verzichtet, dafür aber versucht, Klarheit durch<br />

viele Beispiele zu schaffen.<br />

Behutsam wird der/die Leser/-in über Fehlerarten und Normal ver -<br />

teilungen zur Methode der kleinsten Qua drate geführt, um sich dann<br />

»formellos« mit der Ausreißersuche, Zuverlässigkeiten und der Ausglei<br />

chung geodätischer Netze vertraut zu machen. Auf eine Reihe ausgewählter<br />

Beispiele aus der Praxis werden die Grundlagen abschlie -<br />

ßend angewendet, so dass sich das Buch auch an angehende Ingenieure<br />

und im Vermessungswesen tätige Praktiker richtet.<br />

Prof. Dr.-Ing. Hans Fröhlich<br />

Hochschule Bochum | FB V Vermessung und Geoinformatik<br />

Lennershofstraße 140 | 44801 Bochum<br />

E-Mail hans.froehlich@hs-bochum.de<br />

www.koordinatentransformation.de<br />

Das Buch im A4-Format ist komplett überarbeitet<br />

und wesentlich erweitert und<br />

da mit auf den heutigen Wissensstand gebracht<br />

worden. Es rich tet sich nicht nur<br />

an Vermessungs spezialisten, sondern bie -<br />

tet auch Nicht fachleuten aussagefähige<br />

und verständliche Informationen.<br />

Im Ausstellungsteil wird in sieben Kapiteln<br />

(Die Karte, Erdmessung, Landesvermessung,<br />

Feldmesskunst, Ingenieurvermessung in der<br />

Antike, Hö henmessung, Grenzmale) die Ge -<br />

schichte des Vermessungs wesens dokumentiert.<br />

Bilder von 320 Instrumenten und Exponaten, 100 Karten<br />

und etwa 75 Zeichnungen veranschaulichen die Ent wick lung der<br />

Geräte und Methoden von der Antike bis heute. Der aktualisierte und<br />

erweiterte Aufsatzteil besteht aus elf Beiträgen namhafter Autoren,<br />

die zu einzelnen Themen umfangreiche Hintergrundinformationen<br />

liefern. Eine Zeittafel und ein ausführliches Glossar sind in diesem<br />

Nachschlagewerk ebenfalls enthalten.<br />

Das Museumshandbuch ist qualitativ hochwertig gestaltet und eig -<br />

net sich daher, wie bereits die vorherigen Auflagen, auch sehr gut als<br />

Geschenk.<br />

Dipl.-Ing. Guido Müller | Berlin<br />

4<br />

241


JOBBÖRSE<br />

242<br />

FORUM FUTURA<br />

ANGEBOTE<br />

PLZ-Bereich 1<br />

Chiffre 5854 A Im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin ist die Stelle<br />

ei ner/eines Obervermessungsrätin/-rates bzw. Angestellten in der Vergütungsgruppe<br />

Ia BAT-O als Leiter/-in des Fachbereiches Vermessung zu besetzen.<br />

Fachliche Anforderungen:<br />

Abschluss einer Hochschule, Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen<br />

Befähigung für den höheren vermessungstechnischen Dienst<br />

fundierte Kenntnisse der Gesetze über das Berliner Vermessungswesen und<br />

einschlägiger Ausführungsvorschriften, haushalts- und gebührenrechtlicher<br />

Vorschriften sowie der Instrumente der Personalführung<br />

Nähere Informationen zu dieser Stelle und ausführliche Unterlagen können unter<br />

der Rufnummer 030/902 93 51 04 (Herr Sauer, Leiter des Internen Dienstes des<br />

Stadtentwicklungsamtes; E-Mail: jan.sauer@ba-mh.verwalt-berlin.de) eingeholt<br />

werden.<br />

Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung unter<br />

Angabe der Kennzahl 4620/01/2009 an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von<br />

Berlin, SE Personal, OE Personalmanagement, Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin<br />

zu richten.<br />

PLZ-Bereich 7<br />

Chiffre 5850 A ÖbVI in Südbaden sucht aus Altersgründen Nachfolger. Start -<br />

kapital nicht erforderlich.<br />

Chiffre 5853 A Gerst Amtliche Vermessungen ist innerhalb der Gerst-Gruppe<br />

ein gut eingeführtes Vermessungsbüro im Großraum Stuttgart-Karlsruhe mit Sitz<br />

in Mühlacker. Wir suchen für einen sehr abwechslungsreichen Arbeitsplatz als<br />

Verstärkung für unser Team im Bereich der Lie gen schaftsvermessung eine(n)<br />

Diplom-Ingenieur(in) (Univ./FH) Vermessungswesen oder Geoinformatik. Als Bewerber(in)<br />

sollten Sie unbedingt folgende Kenntnisse und Kompetenzen mitbringen:<br />

Aufgeschlossenheit gegenüber innovativen neuen Technologien<br />

Kenntnisse in CAD, vorzugsweise ACAD und GeoGraf<br />

Kenntnisse in KIVID, Geosamos oder Karibik wären gute Voraussetzungen<br />

Kenntnisse im Programmsystem CARD wären von Vorteil<br />

schnelle Auffassungsgabe<br />

Fähigkeit zu konzeptioneller und analytischer Arbeit<br />

sichere Kenntnisse in Microsoft Office<br />

Neben der fachlichen Kompetenz erwarten wir ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft<br />

sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit. Selbstständiges Arbei -<br />

ten und sicheres Ausdrucksvermögen setzen wir voraus. Gerne können sich auch<br />

4<br />

Berufsanfänger melden. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:<br />

Gerst Amtliche Vermessungen<br />

z. Hd. Herrn Siegfried Gerst<br />

Industriestraße 47 West<br />

75417 Mühlacker<br />

Gerne erwarten wir vollständige schriftliche Bewerbungsunterlagen<br />

ab 1. Februar 2010.<br />

PLZ-Bereich 8<br />

Chiffre 5851 A Wir sind eines der führenden Vermessungsbüros in München<br />

und leisten das komplette Spektrum der Ingenieurvermessung.<br />

Der <strong>Eins</strong>atz modernster Vermessungsinstrumente und -verfahren sowie die<br />

Nutzung aktueller Software sind für uns selbstverständlich.<br />

Unsere Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen:<br />

topographische Lage- und Höhenpläne<br />

Absteckberechnungen und -zeichnungen<br />

Absteckungen zur Bauausführung<br />

Kontroll- und Abnahmevermessungen<br />

gleis- und trassentechnische Vermessung und Berechnungen<br />

Festpunktnetze hoher Genauigkeit<br />

satellitengestützte Positionsbestimmung<br />

Industrie- und Maschinenvermessung<br />

Für einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz suchen wir zur Verstärkung<br />

unseres Teams eine(n)<br />

VERMESSUNGSTECHNIKER/-IN<br />

Neben der fachlichen Kompetenz erwarten wir ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft<br />

sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit. Selbstständiges<br />

Arbeiten und sicheres Ausdrucksvermögen setzen wir voraus.<br />

Bewerbungen von Berufsanfängern sind uns willkommen.<br />

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:<br />

KARNER INGENIEURE GmbH<br />

z. Hd. Herrn Goelz<br />

Ingolstädter Straße 12<br />

80807 München<br />

Oder per E-Mail an: mailbox@karner-ing.de<br />

Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen unter<br />

Telelefon 089/35 62 92-0 gerne zur Verfügung.<br />

ANZEIGENAUFTRAG<br />

Absender<br />

Name<br />

Straße<br />

PLZ / Ort<br />

Telefon / Fax<br />

E-Mail<br />

Datum / Unterschrift<br />

Zahlungsform<br />

[ ] VERRECHNUNGSSCHECK LIEGT BEI.<br />

[ ] BETRAG LIEGT BAR BEI.<br />

Chiffre 5852 A Wir sind eines der führenden Vermessungsbüros in München und leisten das komplette Spektrum der Ingenieur -<br />

vermessung. Für einen sehr abwechslungsreichen Arbeitsplatz suchen wir zur Verstärkung unseres Teams ab sofort eine(n)<br />

Wünschenswerte Kenntnisse und Kompetenzen:<br />

Rückfragen richten Sie bitte an: Frau Wolkowa 030/240 83 83<br />

* Bewerbungsunterlagen nur ausreichend frankiert mitsenden!<br />

DIPLOM-INGENIEUR/-IN (UNIV. / FH)<br />

VERMESSUNGSWESEN ODER GEOINFORMATIK<br />

Aufgeschlossenheit gegenüber innovativen neuen Technologien<br />

Kenntnisse in CAD, vorzugsweise ACAD und GeoGraf<br />

Kenntnisse in Trassierung (verm.esn, CARD) wären von Vorteil<br />

schnelle Auffassungsgabe<br />

Fähigkeit zu konzeptioneller und analytischer Arbeit<br />

sichere Kenntnisse in Microsoft Office<br />

Neben der fachlichen Kompetenz erwarten wir ein hohes Maß an<br />

Leistungsbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit.<br />

Selbstständiges Arbeiten und sicheres Ausdrucksvermögen setzen<br />

wir voraus.<br />

Gerne können sich auch Berufsanfänger melden.<br />

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:<br />

KARNER INGENIEURE GmbH<br />

z. Hd. Herrn Martin Goelz<br />

Ingolstädter Straße 12<br />

80807 München<br />

Oder per E-Mail an: mailbox@karner-ing.de<br />

[ ] BITTE VERÖFFENTLICHEN SIE MEIN STELLENANGEBOT:<br />

[ ] BITTE VERÖFFENTLICHEN SIE MEIN STELLENGESUCH:<br />

[ ] ICH INTERESSIERE MICH FÜR CHIFFRE-NR.:<br />

Textanzeigen in der Jobbörse<br />

[ ] Anzeigen je angefangene 300 Zeichen 20,00 E<br />

Zusätzliche Optionen:<br />

[ ] FETTDRUCK MIT EINER ZUSATZFARBE: + 13,00 E<br />

[ ] FARBIGER RAHMEN: + 13,00 E<br />

FORUM FUTURA<br />

ZUSCHRIFTEN* erbeten an:<br />

BDVI, »FORUM-Jobbörse«, Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />

4<br />

243


INHALT<br />

248<br />

MOSAIK<br />

_ NEUE SITZUNG, DIESELBEN FRAGEN<br />

ÖbVI-Büros in der Wertermittlung<br />

Nach Magdeburg und Kassel veranstaltete<br />

die BDVI-Wertermittlungskommission in die -<br />

sem Jahr in der Hochschule Neu bran den burg<br />

ihre öffentliche Sitzung. Offen für die ÖbVI-<br />

Kollegen der Nordregion, die bereits in der<br />

Wertermittlung tätig sind oder dies beabsichtigen,<br />

offen aber auch für Vertreter der<br />

Hochschule und der Gutachteraus schüsse. So<br />

konnte Herr Kutschke als Ver treter des zu -<br />

ständigen Innenministeriums in Mecklenburg-Vorpommern<br />

in der Kommission be -<br />

grüßt werden.<br />

Zweck der mit 35 Teilnehmern gut besuchten<br />

Ver anstaltung war auch dieses Mal die Vermittlung von aktuellen Informationen zur Wertermittlung<br />

und natürlich die Einladung an die interessierten Berufskollegen, ihre von der<br />

Vermessung geprägte Berufstätigkeit gegebenenfalls zu erweitern. Natürlich standen auch<br />

dieses Mal zwei Fragen im Vordergrund: »Wie soll ich neben meiner bisherigen Berufs aus -<br />

übung noch Zeit finden für die Erarbeitung eines neuen Berufsfeldes?« und »Woher kommen<br />

die Aufträge?«.<br />

Die Beschäftigung mit der ersten Frage führt unmittelbar zu neuen Organisationsmodellen<br />

für die ÖbVI-Büros.<br />

Neben der <strong>Eins</strong>tellung von geeigneten und fortbildungs willigen Mitarbeitern könnte eine<br />

Kooperation von ÖbVI-Kollegen die Zeitfrage beantworten. Zur Frage der Auftragsbe schaf -<br />

fung gaben die Mitglieder der Wertermittlungs kommissionen, selbst schon praktisch erfah -<br />

ren, zahlrei che Antworten: Qualifizierung, Netzwerk-Bereitschaft, kommunales Enga ge ment,<br />

Mitarbeit in den Gutachterausschüssen, Verknüpfung der Vermessungs- mit der Wertermittlungs<br />

tätigkeit.<br />

Nach Ende der Veranstaltung war es wie »immer«: Die Anwesenden fühlten sich angeregt<br />

und mit neuen Impulsen ausgestattet. Wichtig dabei war auch die Bereitschaft der Kommis<br />

sionsmitglieder, den Teilnehmern bei Fachfragen gern zur Verfügung zu stehen.<br />

4<br />

IMPRESSUM<br />

HERAUSGEBER<br />

Bund der Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)<br />

Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />

Telefon 030/240 83 83<br />

Fax 030/240 83 859<br />

SCHRIFTLEITUNG<br />

Dipl.-Ing. Andreas Bandow<br />

Dr.-Ing. Wolfgang Guske<br />

Magdeburger Straße 14,<br />

14806 Bad Belzig<br />

Telefon 033841/799 779<br />

Fax 033841/799 780<br />

bandow@franzen-bandow.de<br />

forum@bdvi.de<br />

REDAKTION<br />

Dr.-Ing. Walter Schwenk<br />

Dipl.-Ing. Karin Reimers<br />

Martina Wolkowa<br />

Dipl.-Ing. Martin Ullner<br />

Robert Lehmann<br />

REDAKTION MOSAIK<br />

Martina Wolkowa<br />

Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />

Telefon 030/240 83 83<br />

Fax 030/240 83 859<br />

ÜBERSETZUNGEN<br />

Christine von Kaler<br />

Wittlicher Straße 22, 15806 Zossen<br />

www.cvk-uebersetzungen.de<br />

KONZEPT + GESTALTUNG<br />

Nolte | Kommunikation<br />

Motzstraße 34, 10777 Berlin<br />

www.nolte-kommunikation.de<br />

DRUCK<br />

MEDIALIS Offsetdruck GmbH<br />

Gedruckt auf Zanders Megamatt<br />

MANUSKRIPTE<br />

Bitte an die Schriftleitung rich ten. Ge -<br />

zeich ne te Bei trä ge stellen die Ansicht<br />

des Ver fassers dar, nicht aber unbedingt<br />

die des BDVI oder der Schriftleitung.<br />

Mit der Annahme des Manus kriptes und<br />

der Veröffentlichung geht das alleinige<br />

Recht der Vervielfältigung und der Über -<br />

setzung auf den BDVI über.<br />

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weisen Nachdrucks, der foto me chani<br />

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