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Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V.<br />
Drei<br />
»Von der WertV 88<br />
zur ImmoWertV«<br />
Der Trilogie letzter Teil<br />
<strong>Zwei</strong><br />
Dynastie-Anfänger<br />
Vater und Sohn<br />
im Interview<br />
<strong>Eins</strong><br />
mit Körper und Seele?<br />
Was tun,<br />
wenn’s brennt?<br />
DPAG PVSt G 50591 »Entgelt bezahlt« BDVI Berlin<br />
35. Jahrgang<br />
2009<br />
ISSN 0342-6165<br />
H E F T 4
SAMMEL ORDNER<br />
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Bundesregierung/Steffen Kugler<br />
_ ANDERE LÄNDER,<br />
ANDERE SITTEN<br />
Studienreise des BDVI<br />
nach Südafrika<br />
Am 2. November 2009 begann für 36 Kolle -<br />
ginnen und Kollegen die elftägige Studienreise<br />
an die Südspitze Afrikas, um Land und<br />
Leute und fachliche Hintergründe kennen zu<br />
lernen.<br />
In Kapstadt war die Gruppe zu Gast beim Landes<br />
vermessungsamt der Republik Südafrika. Diese<br />
Behörde ist verantwortlich für den Aufbau und Betrieb des landes -<br />
weiten Satellitenpositionierungsdienstes »TrigNet«, für die Herstel lung<br />
der kleinmaßstäbigen Karten (1:25.000 bis 1:1 Mio.), für regel mäßige<br />
Befliegungen des Landes und die daraus abgeleiteten Ortho photo-<br />
Karten und das DTM (Digital Terrain Mo del), für die Archi vie rung aller<br />
historischen Karten und vieles mehr.<br />
Ebenso große Resonanz fand unter den Teilnehmern der Besuch des<br />
Katasteramtes (General Surveyor) in Kapstadt, das für die Kappro vinzen<br />
zuständig ist. Die Informationen über die Struktur des Ka tas ter -<br />
wesens in Südafrika waren sehr interessant. Die operative Tätig keit<br />
wird von ca. 500 privaten lizenzierten Landvermessern ausgeführt,<br />
das Katasteramt ist für die Übernahme der Vermessungen und die<br />
Führung des Katasters zuständig. Die freiberuflichen Kollegen können<br />
rund um die Uhr alle Unterlagen des Katasters online im PDF-<br />
Format abrufen. Die Übernahmezeit für beigebrachte Vermessungs -<br />
schriften beträgt im Durchschnitt lediglich zehn Tage. Was würde so<br />
manche Verwaltung in Deutschland von einem Erfahrungsaustausch<br />
halten?<br />
In weiteren Fachvorträgen wurde über die Planung und den Bau eines<br />
Die BDVI-Reisegruppe Südafrika<br />
neuen Nah ver kehrs projekts in der Region Johannesburg und Pretoria<br />
(Gautrain-Schnellzugnetz) sowie über die Felssicherung eines be rühmten<br />
Abschnittes der Küstenstraße (Chapman’s Peak) auf der Kaphalbinsel<br />
berichtet.<br />
Natürlich waren auch die touristischen Impres sionen der Reise sehr<br />
reizvoll. Der Tafelberg von Kapstadt präsentierte sich im Sonnenschein,<br />
wäh rend es am Kap der Guten Hoffnung – auch als Sturmkap<br />
bekannt – tatsächlich sehr stürmisch war. Das Weinland um Stellenbosch<br />
zeig te seine Vorzüge bei einer Weinprobe in einem Weingut<br />
und die Region im Nordosten Süd afrikas zwischen Johannesburg und<br />
Mosambik bot sich als wildes Afrika dar. Die Landschaft mit dem Blyde<br />
Canyon war überwältigend und den ganztägigen Ausflug in den Krü -<br />
ger-Nationalpark wird niemand vergessen. Auf der Fotosafari in offenen<br />
Jeeps waren neben vielen anderen Tieren alle »Big Five« (Löwen,<br />
Leoparden, Elefanten, Nashörner und Kapbüffel) zu sehen.<br />
Alle Teilnehmer waren mit der Organisation der Reise und den beiden<br />
Reiseführerinnen sehr zufrieden und werden sich noch lange an<br />
die vielen schönen Erlebnisse erinnern.<br />
Dieter Seitz | Offenburg | info@seitz-stark-burger.de<br />
_ BUNDESVERBAND DER FREIEN BERUFE<br />
Oesingmann bei Konjunkturgipfel im Kanzleramt<br />
MOSAIK<br />
Um die Lage auf den Finanzmärkten, in der übrigen Wirtschaft und auf dem<br />
Arbeitsmarkt zu analysieren, hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Anfang<br />
Dezember zu einem erneuten Treffen im Zuge der Wirtschaftskrise in ihren Amts -<br />
sitz geladen. Dabei wurde insbesondere die Kreditklemme ins Visier genommen.<br />
Unter den 35 Teilnehmern waren neben den Bundesministern auch Vertreter des<br />
Bankensektors, der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Wissenschaft, der Bundes -<br />
agentur für Arbeit und der Spitzenverbände der Wirtschaft. BFB-Präsident Dr. Ulrich<br />
Oesingmann vertrat die Freien Berufe. Im Rahmen des Treffens umriss er die Aus wir -<br />
kungen der Krise auf die Freiberufler. Mit Blick auf den erschwerten Zugang zu Kre -<br />
diten forderte Oesingmann eine verstärkte Einzelfallbetrachtung. Zudem unter strich<br />
er, dass bei der Kreditvergabe an Freiberufler zukünftig verstärkt Faktoren wie Wissen,<br />
Persönlichkeitsstruktur und Marktprognose berücksichtigt werden müssten, was<br />
nach heutigem Vorgehen im Rahmen von Basel II zwar möglich ist, aber viel zu wenig<br />
praktiziert wird. Quelle: Bundesverband der Freien Berufe (BFB)<br />
4<br />
185
MOSAIK<br />
_ DER KAMPF-ÖBVI<br />
Auszeichnung des BDVI durch ver.di<br />
_ UNTERSTÜTZUNG GEFRAGT<br />
Betriebspraktikum für Studenten aus Sibirien<br />
186<br />
Die Verhandlungen zwischen Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern<br />
und Berufsverbänden zur Neugestaltung der Ausbildungsberufe<br />
in der Geoinformationstechnologie gestalteten<br />
sich äußerst schwierig, es drohte sogar der Abbruch. Eine Seite,<br />
u. a. AdV und ver.di – sprach sich für die Zusammenführung<br />
der Ausbildungsberufe Vermessungstechniker und Kartograph<br />
zum neuen Beruf Geomatiker aus. Die zweite Gruppe, da runter<br />
Die Staatliche Sibirische Geodätische Akademie (SSGA) in No -<br />
wosibirsk/Russland ist die größte geodätische Institution der<br />
Welt, an der 9.000 Studenten in den Bereichen Geodäsie, Ma -<br />
na gement, Optoelektronik, Kataster, Landneuordnung, Geo öko -<br />
logie, Erforschung von Naturressourcen und Kartographie ausgebildet<br />
werden. Die SSGA ist Veranstalter der »GEO-Sibir«,<br />
ei ner internationalen Fachmesse mit wissenschaftlichem Kon -<br />
gress.<br />
Die SSGA möchte ihren angehenden Ingenieuren die Chance bie -<br />
ten, im Ausland berufliche Erfahrungen und interkulturelle Kompetenzen<br />
zu sammeln. Aus diesem Grund werden für die qualifi -<br />
zierten und motivierten Studenten<br />
PRAKTIKUMSPLÄTZE IN DEUTSCHLAND<br />
gesucht. Der BDVI und die Ingenieurkammer Thüringen unterstüt -<br />
zen als Partner der Staatlichen Sibirischen Geodätischen Akademie<br />
dieses Projekt. Bereits in den vergangenen zwei Jahren konnte je -<br />
weils ein Student das Praktikum bei einem ÖbVI in Thüringen erfolgreich<br />
absolvieren.<br />
Die Dauer des Praktikums beträgt drei Monate. Die Studenten sol -<br />
len Einblick in die vielseitigen Aufgabengebiete erhalten und im<br />
4<br />
BDVI, VDV und IGVB, setzte<br />
sich für den Erhalt der zwei<br />
Berufe in der Geoinformationstechnologie<br />
ein, da es<br />
trotz Gemeinsamkeiten zahl -<br />
reiche gravierende Unterschie<br />
de in der Datenerfassungs-<br />
und Arbeitsmethodik gibt.<br />
Schließlich konnte dann doch eine Einigung erzielt werden. Neben<br />
dem neu geschaffenen Ausbildungsberuf Geomatiker/-in, hervor -<br />
gegangen aus dem Beruf Kartograph/-in, wird weiterhin der mo der -<br />
nisierte Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/-in angeboten,<br />
mit Differenzierung zwischen Vermessung und Bergbau im dritten<br />
Jahr.<br />
Dr. Hubertus Brauer vertrat den BDVI im gesamten Verhandlungs -<br />
prozess mit einer außerordentlichen Konsequenz und sehr hohem<br />
Engagement. Für seine Hartnäckigkeit wurde Dr. Brauer nun mit<br />
der »Kampfente« von ver.di ausgezeichnet, überreicht von dessen<br />
Vertreter Lothar Zindel bei einem Treffen Anfang November in Hannover.<br />
Die Freude ist beiden Verhandlungspartnern deutlich an -<br />
zu sehen.<br />
Der »Kampf-ÖbVI« hat diese Auszeichnung gern angenommen.<br />
Innen- und Außendienst die Arbeitsmethoden und die Verfahren<br />
der Datengewinnung und -verarbeitung sowie die Technik umfas -<br />
send kennen lernen. Ebenso sollen rechtliche Hintergründe und<br />
der Aufbau der Vermessungsverwaltung vermittelt werden. Idea -<br />
lerweise wird den Praktikanten die Gelegenheit geboten, eine Landesbehörde<br />
oder ein Katasteramt zu besuchen.<br />
Das Vermessungsbüro ist für die Durchführung des Praktikums ver -<br />
antwortlich, stellt die Unterkunft zur Verfügung und zahlt eine<br />
angemessene Vergütung. Die Praktikanten sollten nach Mög lich -<br />
keit bei einer Gastfamilie wohnen, um auch den Lebensalltag in<br />
Deutschland zu erfahren. Die SSGA organisiert die Formalitäten<br />
zur Ein- und Ausreise (Visum, Ticket), Krankenversicherung und die<br />
sprachliche Ausbildung (Deutsch oder Englisch).<br />
Wenn Sie mehr über das Projekt erfahren oder gar einen Praktikumsplatz<br />
zur Verfügung stellen möchten, wenden Sie sich bitte<br />
an den unten stehenden Ansprechpartner.<br />
Lassen Sie uns gemeinsam Brücken bauen.<br />
Anregungen, Anfragen und Hinweise richten Sie bitte an:<br />
Evelyn Lach (Dipl.-Ing. FH/SU) | c/o ÖbVI Bernd Lach<br />
Bahnhofstraße 4 | 37339 Leinefelde-Worbis | OT Worbis<br />
Telefon 036074/313 86 | Mobil 0160/91 80 48 22<br />
E-Mail evelyn.lach@lach-oebvi.de<br />
_ GEMEINSAME POSITIONEN ERARBEITEN<br />
AdV/BDVI-Eckwertekommission<br />
Zum zweiten Mal tagte am 16. Oktober 2009 in diesem Jahr die<br />
AdV/BDVI-Eckwertekommission – diesmal in Hannover.<br />
Mit Rückblick auf die vorhergehende Sitzung im Februar ist fest -<br />
zuhalten, dass eine Evaluierung des AdV/BDVI-Memorandums<br />
über die Zusammenarbeit im amtlichen Vermessungswesen spä -<br />
testens nach fünf Jahren erfolgen soll.<br />
Zudem wurde, ergänzend zu dem AdV/BDVI-Memorandum ver -<br />
einbart, gemeinsame Positionspapiere zu den Themen Grundsätze<br />
der Neuorientierung der Werbung durch ÖbVI, SAPOS,<br />
Ge bäudeeinmessungspflicht sowie Abmarkungsgebot zu erarbei<br />
ten und diese dann zur Beschlussfassung sowohl dem AdV-<br />
Plenum als auch dem BDVI-Vorstand vorzulegen.<br />
In der jüngsten Sitzung lagen Entwürfe der Positionspapiere für<br />
die Themenbereiche SAPOS und Gebäudevermessung vor. Beide<br />
Papiere wurden inhaltlich als konsensfähig befunden und<br />
für eine redaktionelle Überarbeitung freigegeben.<br />
Die Wandlung des Werbeverbots der Freien Berufe hin zum li -<br />
beralisierten Werberecht hat ihren Niederschlag auch in der Aufstellung<br />
und Verabschiedung von »Thesen zur Werbung durch<br />
_ NACHWUCHS GEWINNEN<br />
PORTAL »ARBEITSPLATZ ERDE«<br />
»Passt Geodäsie zu mir?« Das ist eine<br />
Frage, die sich viele Jugendliche bei der<br />
Berufs wahl stellen und nun auf der Internetpräsenz<br />
www.arbeitsplatz-erde.de be -<br />
ant worten können. Mit acht Klicks fin -<br />
det man heraus, ob persönliche Voraussetzungen<br />
zur Berufswahl der Geodäsie<br />
bestehen.<br />
Diese Internetpräsenz, die gemeinsam von<br />
DVW, BDVI und dem VDV initiiert wurde, um<br />
die Jugend über Berufswege und Berufs aus -<br />
sichten in der Geodäsie zu informieren, ist<br />
am 23. September 2009 auf der INTERGEO<br />
in Karlsruhe von DVW-Präsident Dr.-Ing.<br />
Karl-Friedrich Thöne, BDVI-Präsident Dipl.-<br />
Ing. Michael Zurhorst und VDV-Präsident<br />
Dipl.-Ing. Wilfried Grunau freigeschaltet<br />
worden. Die Präsidenten zeigten sich zuver -<br />
sichtlich, dass dieses neue Portal den Jugendlichen<br />
ei nen besseren Zugang zu dem überaus<br />
spannenden Berufsfeld der Geodäten in<br />
all sei nen Ausprägungen und Facetten auf -<br />
zeigen wird und aktiv die Kommunikation<br />
um den Berufsnachwuchs gestalten kann,<br />
um Nach wuchs zu gewinnen und damit dem<br />
absehbaren Ingenieurmangel in der Geodäsie<br />
entgegenzuwirken.<br />
MOSAIK<br />
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure« gefunden. In ei -<br />
ner Anlage zum Thesenpapier wird es ein umfangreiches Stichwortverzeichnis<br />
zur Auslegung des Werberechts der ÖbVI geben,<br />
das allen Beteiligten eine Hilfestellung in Entscheidungssituationen<br />
geben soll.<br />
Eine baldige Veröffentlichung wird in den Nachrichten der Vermessungsverwaltungen<br />
der Länder NRW und Niedersachen und<br />
im FORUM erfolgen.<br />
Die Kommission war sich einig, dass die Frage der Abmarkung<br />
von Grenzpunkten ein zentrales Thema für die nächsten Sitzungen<br />
sein soll. Für die zukünftige Entwicklung des Eigentums -<br />
sicherungssystems »Kataster« bedarf es konkreter Aussagen zur<br />
amtlichen Dokumentation und Kenntlichmachung von Grenzen.<br />
Eine vom Kollegen Hans Ulrich Esch vorbereitete Themensamm -<br />
lung wird als Anfangspapier für die weitere Vertiefung der Dis -<br />
kussion angesehen. Wie weit hierzu Einigkeit über die Landesgrenzen<br />
hinaus zu verabreden ist, bleibt auszuloten.<br />
Die nächste Sitzung wird im Frühjahr 2010 in Düsseldorf statt -<br />
finden.<br />
Die Webseite wendet sich an Schüler und<br />
Schülerinnen insbesondere der Klassen 12<br />
und 13. Sie stellt den Ingenieurberuf des<br />
Geodäten, der vielen zu wenig bekannt ist,<br />
in seiner ganzen Tätigkeitsbreite und in sei -<br />
ner Attraktivität dar. Spielerisch mit Inter -<br />
views, Blogs und kleinem Selbsttest hat der<br />
Nutzer die Möglichkeit, sich mit Berufs welt<br />
und Ausbildungswegen vertraut zu ma chen.<br />
Die Welt der Geodäsie wird in jugend ge -<br />
rechter Sprache mit den Themen »Was ist<br />
Geodäsie?«, »Praxis & Alltag«, »Stu dium«<br />
und »Arbeiten« in der Geodäsie lebendig und<br />
erlebbar präsentiert. Eine Ru brik mit »Jobporträts«<br />
vertieft dies und zeigt die Viel -<br />
fältigkeit des Berufs auf. In einem Blog-<br />
Forum können sich Schüler, Studenten und<br />
Auszubildende austauschen.<br />
Insgesamt handelt es sich um eine Internetseite,<br />
die man aufgrund der vielseitigen<br />
Darstellungen der Geodäsie seinen Kindern,<br />
Schülern, Praktikanten und Auszubildenden<br />
ans Herz legen kann.<br />
Quelle: DVW Landesverein<br />
Berlin-Brandenburg e. V.<br />
4<br />
187
188<br />
EDITORIAL<br />
35. Jahrgang, 2009, Heft 4<br />
Alles hat seinen Wert<br />
4<br />
EDITORIAL<br />
S ucht<br />
man im Internet nach einer Definition für Wert, stößt man auf folgende Aussage:<br />
»Werte sind Vorstellungen über Eigenschaften, die Dingen, Ideen usw. von einer Gesellschaft<br />
oder Einzelnen beigelegt werden und die den Wertenden wichtig oder wünschenswert sind.«<br />
So weit, so Wikipedia. Und genau in diesem Sinne versteht sich das vorliegende FORUM als An -<br />
sammlung freiberuflicher Werte. Mittelbar und unmittelbar.<br />
Natürlich ist es plakativ, Schwenk und seinen letzten Teil der Trilogie »Von der WertV 88 zur<br />
ImmoWertV« zusätzlich mit der Marke »Wert« zu versehen.<br />
Aber genau an diesem Beispiel wird es deutlich: die Immobilie, der eine Vorstellung von ei ner<br />
Eigenschaft beigelegt wird (durch den Seezugang maximale Erholung bietend, dadurch soundso<br />
teuer), die der Wertende – in dem Falle der Käufer – als wünschenswert und wichtig erachtet<br />
und den resultierenden Preis (als Einheit des Wertes) als angemessen ansieht. (Die Fachwelt verzeihe<br />
huldvoll diese Küchentisch-Wertermittlerei).<br />
Wikipedia hat also recht. Und auch der Wert der gesamten Ausführungen über die Wertermitt -<br />
lung ist für den interessierten Leser nicht gerade gering. Wichtig ist dem Wertenden – also dem<br />
Unternehmer – das neue Betätigungsfeld, das mit den Vorstellungen von vergrößertem Ertrag<br />
oder höherem Maß an Verwirklichung einhergeht. Und ein solches Betätigungsfeld ist die Wertermittlung.<br />
Ebenfalls wertvoll ist, gerade wenn man viele (bzw. zu viele) Betätigungsfelder hat, die eigene<br />
Gesundheit. Insbesondere die psychische Gesundheit, die in vielen Fällen stärker strapaziert wird<br />
als die physische. Mit zehn Kniebeugen vor dem offenen Fenster und dem täglichen Verzehr ei -<br />
nes Apfels beugt man zwar vielerlei Zipperlein vor, nicht aber einem Ausbrennen der eigenen<br />
Seele – dem Burnoutsyndrom. Amelie Festag widmet sich einem Thema, welches in einer Vermessungszeitschrift<br />
zunächst deplatziert wirkt, in einer Publikation von und vor allem für frei -<br />
be ruf liche Unternehmer jedoch besser gar nicht untergebracht sein kann.<br />
In diesem Sinne könnte man weiter durch das Heft blättern und jedem Beitrag seinen Wert zu -<br />
sprechen. So ist es beispielsweise ein Wert an sich, Justitiare zu haben, die den Berufsverband in<br />
rechtlichen Belangen zur Seite stehen. Die Tatsache, dass Frau Dr. Lisa Keddo nun ebenfalls zum<br />
Justitiar-Team gehört (siehe Interview), kann hier sogar als Wertzuwachs verstanden werden.<br />
Und sicher ist es auch wertvoll, die Ansichten von Friedrich und Christian Jänicke kennen zu<br />
lernen, die als Sozietät aus Vater und Sohn ein ÖbVI-Büro führen und über die Erfahrungen der<br />
letzten 20 Jahre sprechen. Oder wenn der Leser die Veranstaltungsangebote mit den eigenen<br />
Interessen abgleicht. Letztendlich aber – wenn man nach obiger Definition vorgeht – legt der<br />
Leser ganz allein den Wert der Beiträge fest. Für sich.<br />
Doch auch der Berufsverband fragt nach Werten. Nicht nur für sich, sondern für die Mitglieder.<br />
In seinen Beiträgen in den Heften 1 und 2 des Jahres 2009 sprach der Präsident des BDVI Michael<br />
Zurhorst die »inneren Werte« in Form von Schlagworten wie Standesregel, Schiedsordnung, Vertrauensmarketing<br />
oder, da ist es wieder, Wertekern an. Viel wurde in den entsprechenden Gremien<br />
darüber nachgedacht und diskutiert.<br />
Für welche Werte steht das BDVI-Mitglied?<br />
Welche Vorstellung über Eigenschaften<br />
wer den den ÖbVI von der Ge -<br />
sellschaft oder von Einzelnen beige legt?<br />
Wie kann man diese Werte publizieren?<br />
Berufspolitische Wertermittlung sozu -<br />
sagen.<br />
Und nicht zuletzt wegen dieser Form der<br />
Wertermittlung stand der BDVI-Kongress<br />
in Oberhausen in diesem Jahr unter dem<br />
Motto »Wandel wagen – Werte wahren«.<br />
Es ist zu vermuten, dass die Frage nach den<br />
Werten, den verbandspolitischen, den ge -<br />
sellschaftlichen, aber auch nach den pe -<br />
kuniären, den BDVI und seine Mitglieder<br />
auch im nächsten Jahr stark beschäftigen<br />
wird. Alles andere wäre auch verwunderlich.<br />
Der FORUM-Redaktion geht es ebenso.<br />
Hinter allem steht die Frage nach dem<br />
Wert. Die Frage nach dem Wert des Heftes<br />
für den einzelnen Leser. Oder herunter ge -<br />
brochen: die Frage des Wertes jedes einzelnen Beitrags. Man ches scheint wichtig, ist aber nutzlos.<br />
Manches scheint nutzlos und ist es tatsächlich auch. Und doch: Die Mehrheit der Beiträge,<br />
so die Hoffnung und das erklärte Ziel, soll dem Leser einen Mehrwert verschaffen. Und sei es<br />
der Anstoß zu einer Diskussion im Kollegenkreis.<br />
Das FORUM wünscht allen Lesern eine schöne und geruhsame Weihnachtszeit und einen<br />
guten Start in das Jahr 2010. Und, um bei der Überschrift zu bleiben: Wir wünschen Ihnen<br />
die Möglichkeit, ein wenig Zeit der Erholung mit dem zu verbringen, was Ihnen am<br />
wertvollsten ist.<br />
Ihr<br />
EDITORIAL<br />
4<br />
189
190<br />
IN DIESEM HEFT IN DIESEM HEFT<br />
IN DIESEM HEFT<br />
4<br />
35. Jahrgang, 2009, Heft 4<br />
MOSAIK 185<br />
EDITORIAL<br />
Alles hat seinen Wert<br />
Andreas Bandow 188<br />
IMMOBILIEN<br />
Von der WertV 88 zur ImmoWertV (3)<br />
Marktgerecht? Das Ertragswertverfahren in der ImmoWertV<br />
Walter Schwenk 192<br />
MANAGEMENT<br />
Sozius Vater, Sozius Sohn<br />
»Eine reine Geschäftsbeziehung wäre problematischer«<br />
FORUM-Interview 200<br />
Aus dem Lot geraten<br />
Hilfe und Selbsthilfe beim Burnoutsyndrom<br />
Amelie Festag 210<br />
Die »MV-Torte«<br />
Umfrage zur Kostenverteilung<br />
Andreas Golnik 226<br />
NACHWUCHS<br />
Theoretisch praxistauglich?<br />
Zukünftige ÖbVI und das Referendariat<br />
Christoph Richard 216<br />
FORUM GLOSSAR<br />
Glauben oder Wissen?<br />
Ich glaube, ich weiß es nicht!<br />
Martin Ullner 219<br />
RECHT<br />
Erste Berührungen mit dem Grenzzeugnis<br />
Widerspruch zwecklos?<br />
Andreas Bandow 207<br />
Aller guten Dinge<br />
sind drei.<br />
192<br />
Mit seinem Beitrag zum Ertragswertverfahren in der ImmoWertV<br />
komplettiert Schwenk seine Serie »Von der WertV 88 zur Immo -<br />
WertV«. Das Ertragswertverfahren als eines der drei normierten<br />
Verfahren der WertV 88 gilt im Vergleich als das modernste der<br />
drei Methoden, da es den gegenwärtigen »Marktstatus« und die<br />
zukünftige Marktfähigkeit eines Objektes berücksichtigt. Wie<br />
wirkt sich nun die geplante »Auffächerung« des Verfahrens aus?<br />
Lesen Sie selbst …<br />
Erfolgsmodell Familie<br />
200<br />
Im Jahr 2010 wird Deutschland, das ist bekannt, 20 Jahre wie der -<br />
vereinigt sein. Das Interview mit Friedrich und Christian Jä nicke<br />
zeigt, wie sich ein ÖbVI-<br />
Büro im Land Brandenburg<br />
von seiner Neugründung<br />
1990 bis heute ent wickelt<br />
hat und wie aus einem<br />
Familienunter neh men<br />
eine ÖbVI-Sozietät zwi -<br />
schen Vater und Sohn<br />
wurde.<br />
Neu bei den Justitiaren …<br />
220<br />
… aber durchaus bereits mitten im Thema ÖbVI ist Dr. Lisa Keddo.<br />
Seit kurzem in der Kanzlei Esser<br />
und Dr. Holthausen beschäftigt,<br />
spricht sie über die Arbeit der Jus -<br />
titiare, über ihr Buch zur Stellung<br />
und Funktion des ÖbVI im Rechts -<br />
system und darüber, wie überhaupt<br />
man als Juristin auf das Thema<br />
»Öffentlich bestellte Vermessungs -<br />
ingenieure« kommt.<br />
Burnout –<br />
eine Modeerscheinung?<br />
210<br />
Wohl kaum. Amelie Festag nähert sich einem Thema, das auch<br />
unter Freiberuflern nicht mehr unter den Teppich zu kehren ist.<br />
Woher kommt Burnout? Wer ist gefährdet? Kann man es verhindern?<br />
Gibt es Anzeichen? Wie kann ich mich schützen? Fragen und<br />
Antworten. Bitte lesen!<br />
Wertermittlung,<br />
die zweite …<br />
230<br />
Auch auf der INTERGEO 2009 in Karlsruhe widmete man sich der<br />
Wertermittlung. Die dortige Vortragsveranstaltung BDVI-Forum<br />
stand unter der Überschrift »Pflichtaufgabe Bodenrichtwerte«, das<br />
Podium war mit ausgewiesenen Fachleuten bestückt und die Dis -<br />
kussion lebhaft. Ein Report.<br />
Theorie und Praxis …<br />
216<br />
… sind zwei verschiedene Dinge, die im besten Falle korrelieren.<br />
Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit der Ausbildung<br />
im Referendariat und der eventuell darauf folgenden Selbststän -<br />
digkeit als ÖbVI? Ist man vorbereitet? Oder sollten Ausbildungs -<br />
inhalte überdacht werden? Ansichten eines Referendars.<br />
RECHT<br />
»Die Grundwerte des<br />
Berufsstandes dürfen nicht leiden«<br />
Dr. Lisa Keddo, LL. M., im Interview<br />
FORUM-Interview 220<br />
Die Streitverkündung – das unbekannte Wesen<br />
Rüdiger Holthausen 234<br />
Eine gute HOAI ist eine gute Zukunftsinvestition<br />
für unser Land<br />
BM Ramsauer auf der AHO-Herbsttagung am 24. November 2009<br />
Pressemitteilung 237<br />
INTERNATIONAL<br />
Das Kataster der öffentlich-rechtlichen<br />
Eigentumsbeschränkungen<br />
Cadastre 2014<br />
Dieter Seitz 228<br />
FORUM FACTUM<br />
Pflichtaufgabe Bodenrichtwerte<br />
BDVI-Forum auf der INTERGEO 2009<br />
Martin Ullner 230<br />
Nachruf<br />
Zum Tode von Heinz Peter Funcke<br />
Peter Dübbert 236<br />
FORUM FUNDUS<br />
Leserbrief<br />
»Nachwuchswerbung ist so wichtig …«<br />
Ottmar Weinrich 233<br />
Falsche Informationen zur<br />
Neustrukturierung der Berufsausbildung<br />
in der Geoinformationstechnologie<br />
Artikel in der BUSINESS GEOMATICS,<br />
Ausgabe 10/09 vom 19. Oktober 2009<br />
BDVI-Bundesgeschäftsstelle 238<br />
BÜCHER 240<br />
FORUM FUTURA 242<br />
MOSAIK 247<br />
IMPRESSUM 248<br />
4<br />
191
INHALTIMMOBILIEN<br />
192<br />
Marktgerecht?<br />
Das Ertragswertverfahren<br />
in der ImmoWertV<br />
Von der WertV 88 zur ImmoWertV (3)<br />
WALTER SCHWENK | BERLIN<br />
4<br />
I n<br />
einem dritten Anlauf der Beschäftigung mit der (2010 zu erwartenden) ImmoWertV soll die<br />
Auffächerung des Ertragswertverfahrens vorgestellt werden.<br />
Auch diese Neuerung unterstreicht die Absicht des Verordnungsgebers (neben der Aufnahme nicht<br />
normierter Wertermittlungs verfahren, der Berücksichtigung zukünftiger, absehbarer Entwicklun-<br />
gen und der Ausgestaltung der Ermittlung von Bodenrichtwerten), die Wertermittlung an der Ent -<br />
wicklung der Immobilienmärkte in den letzten 20 Jahren zu spiegeln und weiterzuentwickeln.<br />
In der Tat haben sich stadtentwicklungs- und allgemeinpolitische Rahmenbedingungen tiefgreifend<br />
verändert, so dass nur begrüßt werden kann, wenn die »Grundsätze bei der Ermittlung der Verkehrs -<br />
werte und bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten einschließlich der<br />
Bodenrichtwerte« (§ 199 Abs. 1 BauGB) in aktualisierter Form der Praxis zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
DAS ERTRAGSWERTVERFAHREN – EINE ZEITGEMÄSSE<br />
FORM DER WERTERMITTLUNG VON IMMOBILIEN<br />
Unter den drei normierten Wertermittlungsverfahren der WertV<br />
88 ist das Ertragswertverfahren das »modernste«. Während das<br />
Vergleichswertverfahren sich auf die am Markt bis zum Wertermittlungsstichtag<br />
erzielten Kaufpreise stützt und im Sach -<br />
wertverfahren die Wertableitung aus einem zeitlich zurückliegenden<br />
Herstellungswert der baulichen Anlagen vorgenommen<br />
wird, umfasst die Wertermittlung einer Immobilie nach<br />
dem Ertragswertverfahren ihren gegenwärtigen »Marktstatus«<br />
und die zukünftige Marktfähigkeit des Objekts.<br />
Das Ertragswertverfahren verdeutlicht damit in besonderer Wei -<br />
se, dass der Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB auf<br />
die Zukunft gerichtet ist. Dies gilt für bebaute wie für unbe -<br />
baute Grundstücke.<br />
IMMOBILIEN<br />
Beispiel | Ein Gewerbegrundstück wird von einem Zulieferbetrieb<br />
für die Autoindustrie genutzt. Die zurückliegenden Bilanzen<br />
sind glänzend. Seit 2008 ist der Umsatz jedoch eingebrochen.<br />
Über die wirtschaftliche Zukunft lässt sich nur Unklares<br />
sagen. Die Planungen des Inhabers und Eigentümers<br />
gehen von einem Rückgang der Renditefähigkeit um 20 %<br />
aus. Bei der Besichtigung wird erkennbar, dass notwendige<br />
In standhaltungsmaßnahmen nicht durchgeführt bzw. aus<br />
Geld mangel verschoben wurden.<br />
Die Wertermittlung wird in diesem Fall zwar das Gewerbegrund -<br />
stück in seiner verkehrlichen Anbindung, in seiner Infrastruktur<br />
und Betriebsanlage würdigen, aber es sind auch Fragen nach<br />
der künftigen Marktpräsenz zu stellen. Gegebenenfalls werden<br />
für das Grundstück alternative Nutzungen erwogen werden<br />
müssen.<br />
4<br />
193
KONFGRESS IMMOBILIEN<br />
KONGRESS IMMOBILIEN<br />
194<br />
Der Verkehrswert ergibt sich dann aus den Erträgen zum Wertermittlungsstichtag,<br />
die über die auf dem Grundstücksmarkt<br />
vorherrschende »Wertschätzung« des Grundstücks Auskunft<br />
geben, unter besonderer Berücksichtigung der Zukunftsbedingungen<br />
für das Gewerbegrundstück.<br />
Kern jedes Ertragswertverfahrens ist es, den auf den Wertermitt<br />
lungsstichtag bezogenen Barwert aller künftigen Erträge<br />
zu ermitteln.<br />
Die Nähe zum Zeitgeist zeigt sich bei dem Ertragswertverfahren<br />
u. a. darin, dass neben den allgemeinen Renditeobjekten wie<br />
Mietwohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken<br />
oder Einzelhandelsimmobilien seit einiger Zeit auch Fabriken,<br />
Ein- und <strong>Zwei</strong>familienhäuser und zunehmend auch Gemein -<br />
bedarfsgrundstücke, die früher nach ihrem Sachwert beurteilt<br />
wurden, aus dem Blickwinkel einer nachhaltigen Ertragsfähig -<br />
keit bewertet werden.<br />
NOTWENDIGE UNTERSCHEIDUNG<br />
Wer sich mit der Ertragsfähigkeit von Immobilien auseinander -<br />
setzt, hat gelernt, zwischen zwei Verfahrensweisen zu unterscheiden:<br />
Das dynamische Ertragswertverfahren (»direct ca pitalization«),<br />
bei dem der am Wertermittlungsstichtag ge ge bene Jahresreinertrag<br />
als für die Zukunft konstant unterstellt wird und mit einem<br />
dynamischen Liegenschaftszinssatz (»all risk yield« bzw. »overall<br />
capitalization rate«) diskontiert wird, der in sich die vom Grundstücksmarkt<br />
erwartete künftige Entwicklung berück sichtigt.<br />
Die Güte dieses Verfahrens entscheidet sich in dem Ansatz des<br />
Zinssatzes, mit dem der konstant gehaltene Jahresreinertrag in<br />
der Weise kapitalisiert wird, dass in<br />
ihm die Gesamtheit der zum Wertermittlungsstichtag<br />
annehm baren<br />
künftigen Entwicklungen Berücksichtigung<br />
findet.<br />
Für die Verkehrswertermittlung des o. g. Gewerbegrundstücks<br />
wäre bei Anwendung des Ertragswertverfahrens ein Liegenschaftszinssatz<br />
anzusetzen, der aus Kaufpreisen oder sekun -<br />
dären Marktdaten abgeleitet wurde und Ertragsmög lich keiten<br />
wie Marktunsicherheiten zum Wertermittlungs stich tag wi der -<br />
spiegelt.<br />
Die ImmoWertV fordert – im Unterschied zur WertV – für die<br />
einzelnen Teilmärkte jeweils aus dem Grundstücksmarkt abzu -<br />
leitende Liegenschaftszinssätze:<br />
|1| Entwurf der Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV, Stand 30. September 2009<br />
4<br />
§ 14 Abs. 3 ImmoWertV<br />
Die Liegenschaftszinssätze (Kapitalisierungszinssätze, § 193<br />
Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 des BauGB) sind die Zinssätze, mit denen<br />
Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im<br />
Durchschnitt marktüblich verzinst werden. Sie sind auf der<br />
Grundlage geeigneter Kaufpreise und der ihnen entsprechenden<br />
Reinerträge für gleichartig bebaute und genutzte Grundstücke<br />
unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer der Ge -<br />
bäude nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens (§§ 17<br />
bis 20) abzuleiten.<br />
Bei dem Prognoseverfahren werden die künftigen Erträge auf<br />
der Grundlage einer Ertragsanalyse prognostiziert und mit Hilfe<br />
eines geeigneten Zinssatzes auf den Wertermittlungsstichtag<br />
diskontiert. Dieses Verfahren ist in erster Linie ein Investo -<br />
ren verfahren, das direkt zum »investment value« und nicht zum<br />
Verkehrswert führt. Dieses Verfahren wird in der Immobilienwirtschaft<br />
als »Discounted-Cashflow-Verfahren« bezeichnet. (1)<br />
In dem Beispiel kann für die Abschätzung der zukünftigen<br />
Wirtschaftlichkeit der Gewerbenutzung das Prognoseverfah -<br />
ren von Nutzen sein, wenn neben der Fortsetzung der Nutzung<br />
auch alternative Nutzungen erwogen werden und bei einer<br />
allmählichen Umstellung mit Phasen unterschiedlicher Erträge<br />
gerechnet wird.<br />
Naturgemäß hängen<br />
dem Verfahren alle Unsicherheiten<br />
an, die mit<br />
Prognoseaussagen für<br />
die Zukunft verbunden<br />
sind. Dazu gehören die<br />
Prognosen über die Ent -<br />
wicklung der Jahresrein -<br />
erträge, des Diskontierungszinssatzes, der immobilienwirt schaftlichen<br />
Rahmenbedingungen und der Besonderheiten des regionalen<br />
und sektoralen Grundstücksmarktes. Diese Nachteile<br />
wandeln sich zu Vorzügen, wenn man mit dem Prognoseverfahren<br />
verschiedene Szenarien einer Immobilienent wicklung<br />
»durchspielen« will, um damit die Entwicklungs mög lichkeiten<br />
einer Immobilie ausloten zu können.<br />
Unglücklicherweise wurde und wird das DCF-Verfahren immer<br />
wieder gegen das Ertragswertverfahren ausgespielt. Besonders<br />
Immobilienfachleute, die mit Kenntnissen über die Gepflogenheiten<br />
der internationalen Immobilienmärkte aufwarten, kriti<br />
sieren die unbeweglichen deutschen Wertermittlungsverfah -<br />
ren und heben hierbei den »starren« Liegenschaftszinssatz im<br />
Ertragswertverfahren hervor.<br />
%<br />
4,5<br />
4,0<br />
3,5<br />
3,0<br />
2,5<br />
2,0<br />
1,5<br />
1,0<br />
0,5<br />
0<br />
D F S CH NL GB DK FIN E IRL I<br />
Deutscher Wohnimmobilienmarkt ist langfristig stabil<br />
%<br />
40<br />
30<br />
20<br />
GB<br />
10<br />
D<br />
NL<br />
S<br />
0<br />
F<br />
1981 1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009<br />
-10<br />
-20<br />
-30<br />
Der deutsche Büroimmobilienzyklus ist flach<br />
%<br />
9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
FIN AUS GB E USA DK NL F J D<br />
Deutsche Wohnimmobilien sind wenig zinsreagibel<br />
Standardabweichung der<br />
Hauspreisveränderungen<br />
in Prozentpunkten<br />
Quelle: OECD, IW Köln<br />
Total Return von<br />
Büro immobilienanlagen<br />
1981 bis 2008 in %<br />
im Ländervergleich<br />
Quelle: IPD<br />
Infolge einer überraschenden<br />
Zinssenkung steigen die<br />
Wohnimmobilienpreise nach<br />
zwei Jahren um insgesamt …<br />
Prozentpunkte<br />
Quelle: Jäger und Voigtländer, 2006<br />
4<br />
195
196<br />
IMMOBILIEN<br />
Anteil der Hypothekendarlehen<br />
mit einer Zinsbindung<br />
von 5 Jahren und mehr in %<br />
Quelle: BIS<br />
mehr als 5 Jahre<br />
1 bis 5 Jahre<br />
weniger als 1 Jahr<br />
Quelle: Deutsche Bundesbank<br />
Dr. Michael Voigtländer,<br />
Die Immobilienmärkte aus<br />
gesamtwirtschaftlicher Sicht,<br />
10. September 2009<br />
4<br />
%<br />
90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
S E FIN I GB D NL B DK F<br />
In Deutschland dominieren Festzinskredite<br />
%<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
Wohnungs -<br />
unterneh men<br />
Gewerbeimmo -<br />
bilienunternehmen<br />
Fahrzeugbau;<br />
Maschinenbau<br />
Lange Zinsbindungen in der deutschen Immobilienwirtschaft<br />
Baugewerbe<br />
Handel; Instandhltg./<br />
Reparatur Kfz<br />
Beteiligungs -<br />
gesellschaften<br />
Gastgewerbe<br />
Polyzentrische Wirtschaftsstruktur erlaubt einen Standortwettbewerb.<br />
Kommunen konkurrieren mit dem Instrument der Baulandausweisung<br />
um Haushalte und Unternehmen.<br />
Hohe Wohnimmobilienpreise sind kein politisches Ziel.<br />
Medien berichten nur wenig über Immobilienpreisentwicklungen.<br />
Die Immobilienmärkte sind sehr kleinteilig.<br />
Drei Viertel der Wohnungen befinden sich in der Hand von privaten Haushalten.<br />
Im Gegensatz zu institutionellen Anlegern gibt es bei privaten Anlegern kein Herdenverhalten.<br />
Weitere Grunde fur die große Stabilität des Marktes<br />
Ungeachtet dessen, dass sich kaum jemand aus dem Kreis der<br />
Kritiker ernsthaft auf eine Fachdiskussion über die unterschied -<br />
liche Ausrichtung und Ausprägung der beiden Wertermittlungs -<br />
verfahren einlässt, und eingedenk der wirtschaftlich motivier -<br />
ten Expansionsbestrebungen mancher DCF-Verfechter bewirkt<br />
diese Auseinandersetzung doch ein Nachdenken in der deut -<br />
schen Wertermittlung.<br />
Hat man in der Vergangenheit möglicherweise zu stark »re tro -<br />
spektiv« bewertet? Waren aus der WertV die möglichen Ver -<br />
fahrensvarianten der ertragsbezogenen Wertermittlung nicht<br />
herauszulesen? Würde eine definitorische Klarstellung helfen,<br />
die unterschiedlichen Anwendungsfelder des DCF- und Ertrags -<br />
wertverfahrens besser zu unterscheiden?<br />
Das Sachverständigengremium zur Vorbereitung der Immo WertV<br />
war sich einig, dass das in der WertV normierte Ertrags wert -<br />
verfahren sowohl dem gesetzlichen Auftrag des § 194 BauGB<br />
als auch den Marktgegebenheiten in Deutschland ent spricht.<br />
Es galt also bestenfalls, das Ertragswertverfahren den Anwendern<br />
(aber auch den Kritikern) zu verdeutlichen.<br />
BESONDERHEITEN DER<br />
DEUTSCHEN IMMOBILIENMÄRKTE<br />
Das Gremium kann sich nachträglich durch eine Studie des Instituts<br />
der deutschen Wirtschaft Köln (2) bestätigt sehen. Darin wird<br />
u. a. der Unterschied zwischen dem Verhalten des interna tionalen<br />
gegenüber dem deutschen Grundstücksmarkt als deut lich und signifikant<br />
herausgestellt. Einige Aspekte seien hier erwähnt:<br />
Deutsche Wohnimmobilien sind wenig zinsreagibel. Wie in den<br />
letzten Jahren zu beobachten, steigen die Wohnimmobilienpreise<br />
infolge einer überraschenden Kapitalzinssenkung nur geringfügig.<br />
Das wird u. a. damit begründet, dass in Deutschland gegenüber<br />
Märkten in Großbritannien oder USA Festzinskredite dominieren.<br />
In der deutschen Immobilienwirtschaft überwiegen Zinsbin dun -<br />
gen von mehr als fünf Jahren. Das gilt für Haushalte wie für<br />
Unter nehmen. Vorwiegend in den angelsächsischen Ländern domi<br />
nieren dagegen zinsvariable Darlehen. Die Märkte reagieren<br />
dort auf jede wirtschaftliche Veränderung mit Zinsverände -<br />
rungen. Hinzu kommt, dass in Deutschland für die Finanzierung<br />
der Beleihungs wert als Maßgröße dient, nicht der Kaufpreis.<br />
Herausgestellt wird auch, dass der starke Mietwohnungsmarkt<br />
sowie die föderale Wirtschaftsstruktur einen stabilisierenden<br />
Einfluss auf den Immobilienmarkt haben. Im Ergebnis ist die Volati<br />
lität der Immobilienpreise nur halb so groß wie beispiels -<br />
weise in Groß britannien und Spanien.<br />
IMMOBILIEN<br />
Zusammenfassend wird deutlich, dass der deutsche Immobi -<br />
lienmarkt einige Besonderheiten aufweist und damit Wertermittlungs<br />
verfahren rechtfertigt, mit denen das spezifische Marktge<br />
schehen in Deutschland abgebildet wird. Der Liegenschafts -<br />
zins satz ist nicht »starr«, sondern repräsentiert die Kontinuität<br />
des Immobilienmarktes – sofern er aus dem Marktgeschehen<br />
ab geleitet wird. Willkürliche Zinsansätze, die anderen Intentio<br />
nen als denen des Marktes folgen, sind für die Ermittlung<br />
des Verkehrs werts nicht geeignet.<br />
ERTRAGSWERTVERFAHREN FÜR DIE ERMITTLUNG<br />
VON VERKEHRSWERTEN<br />
Das Sachverständigengremium wie auch der Verordnungsgeber<br />
folgen diesem Grundsatz. Die nunmehr in der ImmoWertV<br />
verankerten drei Ertragswertverfahren dienen der Ermittlung<br />
des Ertragswerts.<br />
§ 17 ImmoWertV<br />
(1) Im Ertragswertverfahren wird der Ertragswert auf der Grundlage<br />
marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Soweit die Ertragsverhältnisse<br />
absehbar wesentlichen Veränderungen unterliegen<br />
oder wesentlich von den marktüblich erzielbaren Er -<br />
trägen abweichen, kann der Ertragswert auch auf der Grund -<br />
lage periodisch unterschiedlicher Erträge ermittelt werden.<br />
(2) Im Ertragswertverfahren auf der Grundlage marktüblich<br />
erzielbarer Erträge wird der Ertragswert ermittelt<br />
1| aus dem nach § 16 ermittelten Bodenwert und dem um<br />
den Betrag der angemessenen Verzinsung des Bodenwerts<br />
verminderten und sodann kapitalisierten Reinertrag (§ 18<br />
Abs. 1); der Ermittlung des Bodenwertverzinsungsbetrags<br />
ist der für die Kapitalisierung nach § 20 maßgebliche Lie -<br />
gen schaftszinssatz zugrunde zu legen; bei der Ermittlung<br />
des Bodenwertverzinsungsbetrags sind selbstständig nutz -<br />
bare Teilflächen nicht zu berücksichtigen (allgemeines Ertrags<br />
wert verfahren), oder<br />
2| aus dem nach § 20 kapitalisierten Reinertrag (§ 18 Abs. 1)<br />
und dem nach § 16 ermittelten Bodenwert, der mit Ausnahme<br />
des Werts von selbstständig nutzbaren Teilflächen<br />
auf den Wertermittlungsstichtag nach § 20 abzuzinsen ist<br />
(vereinfachtes Ertragswertverfahren).<br />
Eine selbstständig nutzbare Teilfläche ist der Teil eines Grundstücks,<br />
der für die angemessene Nutzung der baulichen Anlagen<br />
nicht benötigt wird und selbstständig genutzt oder ver -<br />
wer tet werden kann.<br />
(3) Im Ertragswertverfahren auf der Grundlage periodisch<br />
un terschiedlicher Erträge wird der Ertragswert aus den durch<br />
ge sicherte Daten abgeleiteten periodisch erzielbaren Reiner-<br />
4<br />
197
198<br />
IMMOBILIEN<br />
trägen (§ 18 Abs. 1) innerhalb eines Betrachtungszeitraums<br />
und dem Restwert des Grundstücks am Ende des Betrachtungs<br />
zeitraums ermittelt. Die periodischen Reinerträge sowie<br />
der Restwert des Grundstücks sind jeweils auf den Wertermittlungsstichtag<br />
nach § 20 abzuzinsen. |2|<br />
Neu gegenüber der WertV 88 ist das so genannte »vereinfachte<br />
Ertrags wertverfahren«, eigentlich nur eine Umstellung des »all -<br />
gemeinen Ertragswertverfahrens« mit dem Charme des Ver zichts<br />
auf die Bodenwertverzinsung des bebauten Grundstücks. Auch<br />
das Ertragswertverfahren auf der Grundlage periodisch unterschied<br />
licher Erträge unter Berücksichtigung eines Restwerts<br />
führt zum Verkehrswert – wenn Liegenschaftszinssätze verwen -<br />
det werden, die aus dem Marktgeschehen abgeleitet wurden.<br />
An dieser Stelle sei eingeräumt, dass Liegenschaftszinssätze<br />
unter der Maßgabe periodisch unterschiedlicher Erträge noch<br />
nicht aus Kaufpreisen abgeleitet wurden. Es ist nicht auszu -<br />
schließen, dass sich durch die periodische Betrachtung das Risiko<br />
der Erzielung des Ertragswerts ändert. In diesem Fall wären Zuund<br />
Abschläge auf den Liegenschaftszinssatz anzubringen. (3)<br />
In der Praxis darf »in erster Näherung« aber durchaus davon ausgegangen<br />
werden, dass in den Kauffällen, die für die Ab leitung<br />
der Liegenschaftszinssätze herangezogen wurden, auch Vertrags -<br />
gestaltungen mit veränderlichen Erträgen anzuhalten sind.<br />
EW = (RE - p x BW) x V + BW<br />
EW = RE x V + BW/qn EW ≈ RE x V<br />
EW = RE 1/q 1 + RE 2/q 2 + RE 3/q 3 + … + RE i/q i + Restwert/q n<br />
wobei EW = Ertragswert<br />
RE = Reinertrag<br />
BW = Bodenwert<br />
V = Vervielfältiger<br />
q = Zinsfaktor (1 + p)<br />
p = Liegenschaftszinssatz<br />
n = Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen<br />
Forderung: Alle drei Verfahren führen zum Verkehrswert<br />
Die in den verschiedenen Ausprägungen der DCF-Verfahren verwendeten<br />
Zinssätze bauen dagegen auf einem risikolosen bank -<br />
üblichen Basiszinssatz auf und enthalten Zu- und Abschläge,<br />
die gegebenenfalls aus dem Verhalten des Grundstücksmarktes<br />
abgeleitet werden, immer aber an dem jeweiligen Verwendungs -<br />
zweck ausge richtet sind. Damit führt ein DCF-Verfahren nicht<br />
zwangsläufig zum Verkehrswert.<br />
|2| Entwurf der Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV, Stand 30. September 2009<br />
4<br />
Eigentlich ist damit alles gesagt: Das periodische Ertragswert ver -<br />
fahren entspricht zwar der Konstruktion nach dem DCF-Verfah<br />
ren, unterscheidet sich jedoch von diesem, weil es per defini -<br />
tionem zum Verkehrswert führt und sich daher auf die aus dem<br />
Grundstücksmärkten abgeleiteten Liegenschaftszinssätze stützt.<br />
Für Verwirrung hat eigentlich nur die schon vor dem Erlass der<br />
ImmoWertV verbreitete Begründung zur Vorschrift beigetragen,<br />
wo in verfehlterweise von dem neu in die ImmoWertV eingeführ<br />
ten DCF-Verfahren die Rede ist. Versöhnlich hier ein (schon<br />
vor dem Inkrafttreten der Verordnung) publizierter »Tipp für<br />
die täg liche Praxis«:<br />
»Wenn das DCF-Verfahren als Methode des Ertragswertverfahrens<br />
mit unterschiedlichen Ertragsperioden verstanden wird,<br />
dann ist es in der ImmoWertV erwähnt. Sollte das DCF-Verfahren<br />
als Prognoseverfahren genutzt werden, dann findet es<br />
in der ImmoWertV keine Grundlage.« (3)<br />
Hilfreich ist vielleicht die folgende tabellarische Gegenüberstel<br />
lung der Besonderheiten von Ertragswert- und DCF-Verfahren<br />
(4):<br />
LITERATURHINWEISE<br />
(1) Simon Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken,<br />
5. Aufl., S. 1375 ff.<br />
(2) Markus Demary, Paul Gans, Rüdiger Meng, Ansgar<br />
Schmitz-Veltin, Michael Voigtländer und Peter Westerheide,<br />
Die Immobilienmärkte aus gesamtwirtschaftlicher<br />
Perspek tive, Zeitschrift für Immobilienökonomie,<br />
Sonderausgabe 2009<br />
(3) Bischoff, Das neue Wertermittlungsrecht in Deutschland,<br />
OLZOG-Verlag, 2009<br />
(4) Schmökel, Kapitalzinssatz, Kapitalisierungszinssatz,<br />
Liegen schafts zinssatz, Vortrag ISB Berlin, 2009<br />
DCF-VERFAHREN<br />
VERHÄLTNIS ZUM PERIODISCHEN<br />
ERTRAGSWERTVERFAHREN<br />
DCF-Verfahren<br />
Barwert der Zahlungsströme in Zeitscheiben<br />
(zzgl. diskontierten »Restwerts« der Immobilie)<br />
Erwerberspezifische<br />
Berechnung zur Ermittlung<br />
einer Preisvorstellung<br />
=> subjektiver Investitionswert<br />
Prognostizierte Jahres -<br />
überschüsse auf Grundlage<br />
indi vi dueller<br />
Ertragserwartungen<br />
Individuelle<br />
Investitionsplanung<br />
Diskontierungszinssatz<br />
aus dem Kapitalmarkt<br />
(z. B. Umlaufrendite) +<br />
div. Markt-/Objektrisiko -<br />
zuschläge<br />
=> Prognosewert<br />
(abzugrenzen vom<br />
Verkehrswert)<br />
Man wird sehen, ob die verbreiterte Darstellung des Ertrags -<br />
wert verfahrens in der ImmoWertV und insbesondere die Aufnahme<br />
des periodischen Ertragswertverfahrens ein Schritt in<br />
die Richtung zu einem besseren Verständnis der Wertermittlung<br />
von renditeorientierten Immobilien unter Berücksichtigung der<br />
Gegebenheiten des deutschen Grundstücksmarktes sein wird.<br />
Zumindest das Bemühen darum ist in der ImmoWertV deutlich<br />
erkennbar.<br />
Dr.-Ing. Walter Schwenk<br />
Maxstraße 3a | 13347 Berlin<br />
E-Mail W.Schwenk@rsp-bewertung.de<br />
Ertragswertermittlung nach<br />
ImmoWertV mit periodisch<br />
unterschiedlichen Erträgen<br />
Voraussetzung:<br />
absehbare wesentliche<br />
Veränderungen der Erträge<br />
Marktorientierte<br />
Bewertung zur Ermittlung eines<br />
marktüblichen Wertes<br />
=> Marktwert (Verkehrswert)<br />
Reinertrag aus marktüblichen<br />
Ertragserwartungen<br />
aus gesicherten Daten<br />
(Mietverträge)<br />
Marktüblicher<br />
Investitions aufwand<br />
Marktübliche Verzinsung<br />
(Liegenschaftszinssatz)<br />
aus Kaufpreisen und<br />
marktüblicher Bewertung der<br />
Immobilie (ggf. Anpassungen)<br />
=> führt zum Verkehrswert<br />
als »Marktwert für jedermann«<br />
© P. Schmökel<br />
Höchste Genauigkeit<br />
Die Leica GNSS Antennen garantieren<br />
höchste Messgenauigkeit. Die Stabilität<br />
des Phasenzentrums von
200<br />
MANAGEMENT<br />
4<br />
»EINE REINE GESCHÄFTSBEZIEHUNG<br />
WÄRE PROBLEMATISCHER«<br />
Sozius Vater,<br />
Sozius Sohn<br />
EIN FORUM-INTERVIEW | VON ANDREAS BANDOW<br />
Blickt man sich in der bundesdeutschen Vermessungslandschaft um, fallen einem, wenn man<br />
genau genug hinsieht, viele Büros Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure ins Auge,<br />
die nun schon in dritter oder vierter Auflage als Generationskooperation geführt werden. Vater/<br />
Sohn, Mutter/Tochter und alle anderen denkbaren Verwandtschaftskonstellationen sind zu finden.<br />
Die wirklich »alten ÖbVI-Dynastien« sind jedoch eher in den politisch älteren Bundesländern anzu -<br />
treffen als in denen, die seit nunmehr 20 Jahren als »neu« bezeichnet werden. Das liegt in der Natur<br />
der Sache. Doch seit der Wiedereinführung der ÖbVI-Büros in Ostdeutschland gibt es auch dort<br />
die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Nachwuchs.<br />
1990 wurde das Vermessungsbüro Jänicke von Friedrich Jänicke in Blankenfelde im Land Bran-<br />
den burg als Vermessungsbefugter gegründet. Mittlerweile arbeiten Vater und Sohn seit zehn Jahren<br />
als Kooperation zweier Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure zusammen. Zum gelebten<br />
Familienmodell, zur Arbeit im Wandel der Zeit, zum Berufsverband oder zum Kleinen Geodätentag<br />
in Brandenburg stellten sich Vater und Sohn den Fragen des FORUM.<br />
WIE FÜHLT MAN SICH ALS<br />
ÖBVI-DYNASTIE?<br />
christian jänicke | Auweia, dass<br />
hört sich ja ziemlich gewaltig an.<br />
Ich glaube, ich werde mir gleich<br />
einen neuen Klingelton zulegen.<br />
Ich denke, der Begriff »Unter neh -<br />
men« mit Familientradition klingt<br />
besser. Da ich aber erst die zweite<br />
Generation bin, ist die Frage noch<br />
verfrüht. Dazu sollten wir uns in<br />
zehn Jahren noch mal unterhalten.<br />
Allerdings gehört auch dazu, dass<br />
wir unseren Standort seit Beginn<br />
im gleichen Ort haben und und dies<br />
auch ein gewisses Maß an Treue<br />
darstellt. Dies ist ein wichtiger Bestandteil<br />
einer beginnenden Tradition.<br />
friedrich jänicke | Ich fühle mich<br />
nicht als Teil einer ÖbVI-Dynastie,<br />
eher schlicht als Mitglied eines<br />
(seit der Gründung) ortsansässigen<br />
Ver messungsbüros mit einer breiten Palette von Dienstleistungen,<br />
das stets versucht sich zu ver bessern.<br />
IST DIE ZUSAMMENARBEIT VATER/SOHN<br />
PROBLEMATISCHER ODER EINFACHER ALS<br />
EINE REINE GESCHÄFTSPARTNERSCHAFT?<br />
cj | Die Frage lässt sich natürlich nicht so einfach beantworten.<br />
Problematisch ist sie, weil man die betrieblichen Probleme permanent<br />
in den privaten Bereich mitschleppt und selbst beim<br />
Grillabend mit den Eltern noch darüber spricht. Das Abschalten<br />
fällt unheimlich schwer. Diese Probleme hat man in einer<br />
reinen Geschäftspartnerschaft nicht. Ansonsten gibt es die üb -<br />
lichen Konflikte zu Abläufen und Organisationsfragen. Ich glaube<br />
aber, dass der größte Vorteil darin liegt, dass hier Alt und Jung<br />
zusammenarbeiten und man auf die Erfahrung zurückgreifen<br />
kann.<br />
fj | Eine reine Geschäftspartnerschaft ist meiner Meinung nach<br />
problematischer. Bei der Zusammenarbeit Vater/Sohn (oder ähnlich)<br />
tritt der Neidfaktor oder Verdacht, dass »der andere mich<br />
benachteiligt«, im Grunde nicht auf. Wäre auch von unter ge -<br />
ordneter Bedeutung, denn es bleibt ja doch in der Familie.<br />
Im Übrigen ist ja durch die gesetzlichen Vorschriften die strenge<br />
Trennung der Auftragnehmer bestimmt, so dass wir nie gemein-<br />
MANAGEMENT<br />
sam als Auftragnehmer auftreten. Bei der »Aufteilung« der An -<br />
träge gehen wir nach den vorhandenen freien Kapazitäten, um<br />
eine schnelle Abarbeitung gewährleisten zu können. In anderen<br />
Fällen spielt natürlich auch eine Rolle, wer in einem be stimmten<br />
Projekt schon länger einbezogen war und daher das bessere<br />
Detailwissen besitzt. Auch dies kommt dem Kunden zugute.<br />
Ich kann mir vorstellen, dass in reinen Geschäftspartnerschaf -<br />
ten der interne Verwaltungsaufwand höher ist, da die Nutzung<br />
von gegenseitigen Ressourcen in einem Vertrag ge staltet sein<br />
muss.<br />
cj | Ansonsten ist davon unabhängig eine Kooperation unter<br />
ÖbVI natürlich immer vorteilhaft, da man auf gemeinsame Res -<br />
sourcen zurückgreifen kann, Vertretungsfragen einfach ge regelt<br />
werden können und natürlich bei eigener Abwesenheit trotzdem<br />
ein ÖbVI für die Beratungsfragen zur Verfügung steht. Ge -<br />
nauso wichtig ist die Möglichkeit, die Anwendung von Vor schriften<br />
gemeinsam zu besprechen.<br />
KANN EIN ÖBVI-BÜRO EIN<br />
FAMILIENUNTERNEHMEN SEIN?<br />
cj | Ja, kann es, muss es aber nicht.<br />
fj | Also ein Familienunternehmen waren wir ja nur bis zur Zulassung<br />
des Juniors als ÖbVI am 1. Dezember 1999. Der Senior<br />
4<br />
201
202<br />
MANAGEMENT MANAGEMENT<br />
als ÖbVI, mit Frau als Büro leiterin und der Sohn als angestellter<br />
Assessor. Das hat gut und unkompliziert funktioniert und<br />
war sehr vorteilhaft, als ich mal länger krankheitsbedingt abwesend<br />
war.<br />
FRAGE AN DEN SENIOR: WAR ES RÜCKWIRKEND<br />
GESEHEN GUT, DEM BERUFSVERBAND ANZUGEHÖREN?<br />
GAB ES VOR- ODER NACHTEILE GERADE IN HINBLICK<br />
AUF DIE ANFANGSZEIT/NACHWENDEZEIT?<br />
fj | Es war sicher richtig, von Anfang an dem Berufsverband<br />
anzugehören. Gerade in der Anfangszeit ab 1990 haben wir eine<br />
sehr große Unterstützung bekommen. Vertreter des BDVI Bund<br />
haben uns damals berufspolitisch weitergebildet, bei der Bildung<br />
des Landesverbandes geholfen, bewirkt, dass der Tarif -<br />
ver trag eingeführt wurde und nach einer einheitlichen Kos ten -<br />
ordnung abgerechnet werden konnte.<br />
Für mich von besonderer Bedeutung war außerdem, dass mit<br />
Hilfe des BDVI Vorschriften erlassen wurden, die den Ostkollegen<br />
die Möglichkeit eröffneten, durch erfolgreiches Ablegen<br />
einer Prüfung den Status des ÖbVI zu erlangen, ohne selbst die<br />
Referendarausbildung absolviert zu haben. Den Vorteil haben<br />
aber auch Kollegen aus den alten Bundesländern für sich ge -<br />
nutzt, was ich nicht ganz nachvollziehen kann.<br />
4<br />
DIPL.-ING. CHRISTIAN JÄNICKE<br />
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />
Geburtsdatum 2. Mai 1968<br />
Ausbildung Berufsausbildung mit Abitur zum<br />
Fahrzeugschlosser (1984–1987)<br />
Maschinenbaustudium an der<br />
TU Dresden (1989–1991)<br />
Geödäsiestudium an der TU Dresden<br />
(1991–1995)<br />
Abschluss als Dipl.-Ing. Vermessungs -<br />
wesen (1995)<br />
Referendarausbildung in Sachsen-<br />
Anhalt (1995–1997)<br />
Abschluss als Vermessungsassessor<br />
(1997)<br />
Berufl. Stationen Fahrzeugschlosser im VEB IFA Auto -<br />
mobilwerk Ludwigsfelde (1987–1989)<br />
Angestellter beim Senior als Vermessungsassessor<br />
(1997–1999)<br />
Freiberuflich<br />
tätig seit 1. Dezember 1999<br />
Zulassung<br />
zum ÖbVI 1. Dezember 1999<br />
Hobbys früher aktiv als Fußballspieler (größter<br />
sportlicher Erfolg: Debüt in der<br />
Landesliga Süd im hohen Alter von 38<br />
Jahren), heute Trainer/Betreuer und<br />
Gelegenheitssportler (spielt kein Golf)<br />
Mir persönlich haben aber die persönlichen Ratschläge und Fürsprachen<br />
einiger Kollegen aus »Westberlin« besonders geholfen,<br />
die mich hinsichtlich des Aufbaus notwendiger Strukturen<br />
personeller und technologischer Art entsprechend unterstützt<br />
ha ben. Angefangen bei der Frage, was ich an Technik brauche,<br />
bis zu den Besonderheiten im katasterlichen Föderalismus. Wir<br />
durf ten den Kollegen sozusagen in die Karten schauen.<br />
Zu den Vorteilen gehören aber auch Nachteile. Da ich den Tarif -<br />
vertrag als Grundlage für die Gestaltung der Arbeitsverträge<br />
vereinbart und eingehalten habe, führt dies heute zu einem<br />
Wett bewerbsnachteil.<br />
Der Tarifvertrag ist zwar gekündigt, aber durch die langjährige<br />
betriebliche Übung ist dieser für mich immer noch bindend.<br />
Hinzu kommt, dass jedes Nichtmitglied uneingeschränkt partizipiert<br />
an den Dingen, die der BDVI erkämpft hat, und das<br />
Ganze beitragsfrei.<br />
FRAGE AN DEN JUNIOR: IST ES HEUTE EHER<br />
WICHTIG ODER EHER UNWICHTIG, ORGANISIERT,<br />
IN WELCHER FORM AUCH IMMER, ZU SEIN?<br />
cj | Aus meiner Sicht kann ich sagen, dass ich die Entscheidung<br />
für den Berufsverband nie bereut habe. Das liegt aber auch<br />
am Brandenburger Landesverband und der Branden burger Spe -<br />
ziali tät der gemeinsamen Fachtagung.<br />
Also kurz gesagt: Es ist wichtig, organisiert zu sein.<br />
WEIL WEIHNACHTEN IST: JEDER HAT ZWEI<br />
WÜNSCHE AN DEN BERUFSVERBAND, ZWEI<br />
AN DIE POLITIK UND ZWEI AN DIE BERUFS -<br />
KOLLEGEN.<br />
fj | An den Berufsverband: Ich würde mir wünschen,<br />
dass die Beitragsregelung für ÖbVI a. D. überprüft<br />
wird, sonst muss ich ewig weiterarbeiten, und sei es<br />
nur wegen der Bei trags sätze.<br />
Außerdem wünsche ich mir, dass sich eine Arbeitsgruppe<br />
des Problems »Kataster« intensiver annimmt.<br />
An die Politik: Es ist notwendig, dass finanzielle Mittel<br />
bereitgestellt werden, die der Verbesserung des<br />
Lie genschafts katasters dienen, z. B. Beseitigung<br />
von Aufnahmefeh lern oder rechtswidrig gebildeten<br />
Gren zen, Abstimmung der vorliegenden Koordi na -<br />
ten be stän de, Klärung der Widersprüche zwischen<br />
SAPOS-Anschluss und Anschluss an das (frühere)<br />
Lagefestpunktfeld, Prüfung der Lagegenauigkeits -<br />
einstufungen, mit dem Ziel, eine einheit lichere Aus -<br />
legung bzw. Handhabung der Vorschriften zu er -<br />
reichen.<br />
Dinge, die als Fehler betrachtet werden, sind nicht<br />
wirklich Fehler. Sie stammen u. a. aus der Vermi -<br />
schung der Koordinaten(systeme).<br />
cj | Ach ja, ist ja schon wieder Weihnachten. Ich hab<br />
jetzt keine direkten Wünsche, sondern mehr so Denkanstöße.<br />
An den Bundesverband: Wahrung der Traditionen. WWW und<br />
Globalisierung sind nicht alles im Leben. Der ÖbVI hat eine lange<br />
Tradition. Gedankenspiele zur Einfüh rung einer bundesweiten<br />
ÖbVI-Zulassung oder Einführung von <strong>Zwei</strong>gstellen sind kontraproduktiv<br />
und erinnern mich an eine Heuschreckenmen ta li tät.<br />
An den Landesverband: Hier wünsche ich mir noch mehr Transparenz<br />
bezüglich der Arbeit der Fachausschüsse.<br />
An die Politik: Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe, eine<br />
funk tionierende ge setzliche Regelung, die sich seit Jahren bewährt<br />
hat, permanent zu hinterfragen. Ständig sollen Standards<br />
reduziert werden, nur um Kosten zu reduzieren. Immer wie der<br />
wird nach Büro kratieabbau gerufen.<br />
Die möglichen Folgen für den Rechts staat und das Eigentums -<br />
sicherungssystem in Deutsch land werden bei solchen Dingen<br />
voll kommen außer Acht gelassen.<br />
4<br />
203
204<br />
MANAGEMENT<br />
BGB und Grundbuchordnung ha ben seit mehr als 100 Jah ren<br />
Bestand. Und sie funktionieren. Die Einführung moderner Begriffe<br />
und Regelungen führt nicht automatisch dazu, dass per<br />
Knopfdruck alles in Ordnung ist. Insbesondere im Kataster (oder<br />
muss ich jetzt sagen, bei den Geobasisinformationen?) ist noch<br />
lange nicht alles in Ordnung. Aus Zeitdruck und Geldknappheit<br />
haben die alten Preußen schon nur das Notwendigste auf den<br />
Weg gebracht. Aber nur, wenn die Geobasisdaten flächende -<br />
ckend in guter Qualität vorliegen, wird das Produkt den ent -<br />
sprechenden Stellenwert in der Gesellschaft erlangen können.<br />
Hier ist noch viel nachzuholen. Wir müssen aufpassen, dass wir<br />
uns nicht überholen, ohne uns einzuholen.<br />
An die Kollegen: Wer in der Grube im Glashaus sitzt, sollte nicht<br />
mit Steinen werfen. Ab und zu etwas mehr Achtung vor den<br />
Kollegen wäre schön.<br />
Einfach mal wieder mit Prisma, Lot, Messband und Lattenrichter<br />
(für die, die nicht [mehr] wissen, was das ist: Ich hab das noch<br />
in meiner Schublade!) eine Katastervermessung ausführen, dann<br />
hört hoffentlich die Koordinatenhörigkeit auf.<br />
Wir haben zwar Koordinaten im Kataster aber kein Koordinaten -<br />
kataster. Das sollte uns bewusst sein.<br />
4<br />
DIE GEMEINSAME FACHTAGUNG ALS BRANDEN -<br />
BURGER SPEZIALITÄT – WIE WIRD SIE BEURTEILT, WIE<br />
HAT SIE SICH VERÄNDERT, WAS, WENN ÜBERHAUPT,<br />
BRINGT SIE, AUCH ÜBER DIE JAHRE HINWEG, DEM<br />
EINZELNEN ÖBVI?<br />
cj | Also die Fachtagung war früher ein Zusammentreffen, bei<br />
dem die Probleme des Vermesseralltags übergreifend diskutiert<br />
wurden.<br />
Das hatte zur positiven Folge, dass man mal die andere Seite<br />
(also ÖbVI Katasteramt und umgedreht) besser verstehen konnte<br />
(was nicht heißt, dass man immer Verständnis für die andere<br />
Seite hatte).<br />
Leider gab es eine (zum Glück kleine) Zwischenzeit, wo der Eindruck<br />
vermittelt wurde,<br />
die Fachtagung sei nur<br />
noch dazu da, Kollegen -<br />
schelte zu betrei ben.<br />
Die ÖbVI wurden redu -<br />
ziert auf die (durchaus<br />
strittige) Anwendung<br />
der Kos ten ord nung. Es<br />
wur de alles pau schaliert.<br />
Die hoheit liche Vermessung<br />
wurde redu ziert<br />
auf Kostenfragen. Das<br />
hat sich in diesem Jahr<br />
wieder geändert.<br />
fj | Die gemeinsame<br />
Fachtagung hat sich ge -<br />
genüber den Anfangsjahren<br />
verändert. Die<br />
Themen ent spre chen<br />
dem Zeitgeist. Sie sind<br />
der Entwicklung von<br />
Ver messung und Katas -<br />
ter zu Geo in for matio -<br />
nen angepasst. Globale<br />
Themen (z. B. Stellung<br />
des Freiberuflers in Europa,<br />
Geoinformation<br />
aus dem Weltall) haben Informationen über die Entwicklung<br />
des Berufsstandes oder der Qualität der Vermessungsergebnisse<br />
weitestgehend abgelöst.<br />
Es ist unbefriedigend, wenn zwar dargestellt wird, dass die<br />
Quali tät schlechter geworden ist, aber die Hintergründe nicht<br />
erörtert und diskutiert werden. So wäre es gut gewesen, über<br />
den Praxisbericht* zu diskutieren, denn die Hilfestellung, die<br />
wir Ostkollegen in der Startphase unserer<br />
freiberuflichen Tätig keit durch<br />
die Kollegen aus den alten Bundes -<br />
ländern bekommen haben, wird nicht<br />
von allen so schlecht gesehen, wie es<br />
im Bericht dargestellt wurde.<br />
Sicher wird die Fachtagung von jedem<br />
Einzelnen anders betrachtet. Sie<br />
geht von »Sie bringt mir gar nichts,<br />
dafür ist mir mein Beitrag zu schade«<br />
über die Feststellung, dass es wieder<br />
interessant war, zu erfahren, woran<br />
andere so arbeiten, bis zur Freude da -<br />
rüber, dass es den anderen auch nicht<br />
viel anders geht als einem selbst und<br />
die Probleme überall die gleichen zu<br />
sein scheinen.<br />
* Anm. d. Red.: 16. Gemeinsame Fach -<br />
tagung am 4./5. September 2009 in<br />
Erkner, Vortrag »Praxisbericht eines<br />
ÖbVI« von ÖbVI Günter Sydow<br />
WIE HAT SICH DAS TÄTIGKEITSSPEKTRUM DES<br />
BÜROS IN DEN LETZTEN 20 JAHREN ENTWICKELT?<br />
VOM BOOM BIS HEUTE – ODER GAB ES KEINEN BOOM?<br />
fj | Vor 20 Jahren gab es einen enormen Nachholbedarf bei den<br />
Liegenschaftsvermessungen, so dass natürlich dieser Bereich das<br />
Haupttätigkeitsfeld war. Das hat sich von der Grundstruktur<br />
bei mir kaum geändert.<br />
cj | Andere Bereiche haben sich erst später entwickelt. Es kam<br />
FALKE dazu, DIBOS usw. Die heutige Tätigkeit ist eine ganz heit -<br />
liche Dienstleistung rund um den Bereich Bauen, Grundstücks -<br />
entwicklung.<br />
Inzwischen gehören auch die Grundstücksbe wertung, die Ge -<br />
bäudeenergieberatung einschließlich Thermographiegut achten,<br />
GIS-Dienstleistungen und besonders Beratungs- (oder neu -<br />
deutsch: Consulting-) Leistungen in Vermessungs- und Grundstücksfragen<br />
für verschiedene Projekte, Planer und Investoren<br />
als fester Bestandteil dazu. Diese Leistungen werden im eigenen<br />
Hause erbracht, auch über die Grenzen Brandenburgs hinweg.<br />
Ich habe mir zu Beginn meiner ÖbVI-Tätigkeit vor zehn Jahren<br />
nicht vorstellen können, mal ein Projekt im Ausland zu betreuen.<br />
Das ist heute anders.<br />
DIPL.-ING. FRIEDRICH JÄNICKE<br />
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />
Geburtsdatum 25. Dezember 1936<br />
:::::: MANAGEMENT<br />
Ausbildung Studium an der TH Dresden (1956–1961)<br />
Abschluss als Dipl.-Ing. Vermessungs -<br />
wesen (1961)<br />
Berufl. Stationen Tätigkeit in der Landesvermessung<br />
1961–1963 in Schwerin (MV)<br />
Tätigkeit in der Ingenieurvermessung<br />
1964–1970 (VEB Ingenieur<br />
Vermessungs wesen Potsdam)<br />
Tätigkeit in der Ingenieurvermessung<br />
1971–1990 (VEB Kombinat<br />
Geodäsie und Kartographie Berlin)<br />
Freiberuflich<br />
tätig seit 1. Juni 1990<br />
Zulassung<br />
zum ÖbVI 4. Dezember 1996<br />
Hobbys früher aktiv als Handballspieler (größter<br />
sportlicher Erfolg: Bezirksmeister im<br />
Feldhandball 1957 mit Lok Wünsdorf),<br />
heute Passivsportler (spielt kein Golf)<br />
4<br />
205
206<br />
MANAGEMENT<br />
WIE HAT SICH DIE ÖFFENTLICHE<br />
WAHRNEHMUNG DES ÖBVI IN DEN<br />
LETZTEN 20 JAHREN ENTWICKELT?<br />
GAB ES ÜBERHAUPT EINE ENTWICKLUNG?<br />
fj | In den Anfangsjahren kamen die Kunden sogar sonntags<br />
zur Mittagszeit, um mit uns zu sprechen. Das war so eine Art<br />
7-Tage-Woche mit Rund-um-die-Uhr-Service. Das hatte natürlich<br />
damit zu tun, dass der räumliche Abstand der Büros untereinander<br />
größer und die Anzahl der Büros kleiner war.<br />
Die Eigentumsprobleme waren groß, der Nachholbedarf beim<br />
Wohnungsbau enorm. So wurde man bekannt und durch klassische<br />
Mundpropaganda weiterempfohlen.<br />
Manche Kunden sind seit Beginn an bei uns. Andere haben mal<br />
woanders getestet und sind wiedergekommen. Besonders interessant<br />
ist es, wenn schon mal die Enkelkinder früherer Auftraggeber<br />
als »Neukunden« kommen.<br />
cj | Die öffentliche Wahrnehmung (also jetzt außerhalb der Werbung)<br />
des ÖbVI ist von einer hohen Akzeptanz geprägt. Früher<br />
(Mann, klingt das komisch) musste man den Leuten am Telefo<br />
n die einzelnen Buchstaben noch erklären.<br />
Heute kennt die eigentlich jeder, der mit uns Kontakt aufnimmt,<br />
bis auf die vielen Banker aus Afrika, die mir jeden Tag per E-Mail<br />
neue Geschäftsmodelle anbieten.<br />
Allerdings ist der Kundenkontakt heute viel technischer oder<br />
quasi elektronischer geworden. In Zeiten von WWW, Web 2.0,<br />
E-Mail und 24/7 ist ein persönlicher Kontakt seltener gewor-<br />
4<br />
GESCHICHTE<br />
1. Juni 1990 Bürogründung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in<br />
Form der freiberuf lichen Tätigkeit als Vermessungsbefugter.<br />
Zu Beginn der Tätigkeit stand eine Bürogemeinschaft mit<br />
einem Berufskollegen. Der Firmensitz war zunächst in<br />
Blankenfelde das heimische Wohnzimmer.<br />
Juli 1990 <strong>Eins</strong>tellung der ersten zwei Vermessungstechniker<br />
August 1990 Umzug auf das Gelände des Lehrlingswohnheims der<br />
Milchviehanlage Blankenfelde<br />
September 1990 Personalerweiterung. Die Bürostärke steigt auf 5 Angestellte.<br />
März–Juli 1991 <strong>Eins</strong>tellung 7 weiterer Mitarbeiter<br />
August 1991 Umzug in das Verwaltungsgebäude der Firma Dahlback<br />
in Dahlewitz. Die Anzahl der Mitarbeiter wächst in den<br />
folgenden Jahren auf 22 an.<br />
4. Dezember 1996 Friedrich Jänicke wird als Öffentlich bestellter Vermessungs -<br />
ingenieur zugelassen.<br />
1. Dezember 1999 Christian Jänicke wird als Öffentlich bestellter Vermessungs -<br />
ingenieur zugelassen und beginnt seine freiberufliche<br />
Tätigkeit.<br />
1. Januar 2000 Umzug in das neue Büro in Dahlewitz, Bahnhofstraße 96<br />
den, außer beim Grenztermin, wo die Leute dann wieder ein<br />
Gesicht bekommen. Vor zehn Jahren waren rund 80 % unse rer<br />
Kunden noch so genannte Laufkundschaft, also Leute, die persönlich<br />
ins Büro kamen. Das ist heute anders.<br />
IST DAS MODELL VATER/SOHN EIN ERFOLGSMODELL?<br />
cj | Es ist in jedem Fall ein sehr gutes Modell. Ob es aber zum<br />
Erfolgsmodell wird, hängt von den Beteiligten ab. Bei uns würde<br />
ich dies bejahen.<br />
Wobei zu erwähnen ist, dass meine Eltern zu mir in der 9. Klasse<br />
sagten, ich sollte was Vernünftiges und nicht Vermesser werden.<br />
Was ich dann auch gemacht habe (zumindest ein paar<br />
Jahre).<br />
fj | Das Modell Vater/Sohn oder Alt/Jung ist bei uns erfolg -<br />
reich, weil in der Startphase der »Junge« auf die Erfahrung, die<br />
Technik und den Kundenkreis zurückgreifen kann, selbst aber<br />
frischen Schwung reinbringt, weil einfach mal etwas in Frage<br />
gestellt wird. Entscheidend ist dabei, dass trotzdem eine strenge<br />
Trennung zwischen den ÖbVI bleibt und keine Betriebsübernahme<br />
erfolgt. In der »Endphase« des »Alten« ist es von Vorteil,<br />
dass kein Nachfolger gesucht werden muss und die Tradition<br />
trotzdem weitergeführt wird.<br />
Vermessungsbüro Jänicke<br />
Bahnhofstraße 96<br />
15827 Blankenfelde-Mahlow, OT Dahlewitz<br />
www.vbjaenicke.de<br />
Widerspruch zwecklos?<br />
Erste Berührungen<br />
ANDREAS BANDOW | BAD BELZIG<br />
RECHT<br />
mit dem Grenzzeugnis<br />
Am 1. Juli 2009 wurde im Land Brandenburg das Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz<br />
(VermLiegG) durch das neue Brandenburgische Geoinformations- und Vermessungsgesetz<br />
(BbgGeoVermG) abgelöst. Unter anderem kam somit zum Betätigungsfeld der Öffentlich bestellten<br />
Vermessungsingenieure sowie der anderen behördlichen Vermessungsstellen ein neuer Verwal-<br />
tungsakt hinzu: die Ausstellung des Grenzzeugnisses gemäß § 14 BbgGeoVermG. Ein halbes Jahr<br />
nach Einführung stellen sich erneut Fragen zur korrekten Handhabung des Grenzzeugnisses. Oder<br />
ganz konkret: Was ist zu tun bei einem Widerspruch?<br />
Ein Zwischenbericht – Ausgang ungewiss.<br />
4<br />
207
208<br />
RECHT<br />
Das neue Gesetz war noch nicht in Kraft, da gab es bereits die<br />
ersten Verwirrungen um das Grenzzeugnis. Im FORUM 4/2008<br />
beschrieb Martin Ullner als brandenburgischer ÖbVI den neuen<br />
Verwaltungsakt – aufgrund der Brisanz des noch nicht in Kraft<br />
getretenen Gesetzes natürlich nicht ohne Rücksprache mit<br />
Berufskollegen und dem BDVI-Landesverband. Die Reaktionen<br />
auf diesen Beitrag waren geteilt. Es gab Zustimmung, es gab<br />
aber auch Gegenstimmen aus dem Kollegenkreis. In der Sache<br />
jedoch beschrieb Ullner die neue »hoheitliche Grenzanzeige«<br />
korrekt.<br />
Trotzdem wurde der FORUM-Beitrag in einer Dienstbespre chung<br />
zwischen Innenministerium und den ÖbVI des Landes ausgiebig<br />
behandelt. Ziel war es, die Unsicherheit in der Handhabung des<br />
Grenzzeugnisses aus der Welt zu schaffen. Den ge wünschten<br />
Erfolg hatte der sich dieser Thematik widmende Teil der Veran<br />
staltung leider nicht. Noch immer sind Fragen offen, welche<br />
selbst bei intensiverer Beschäftigung mit dem Grenz zeugnis<br />
nicht weniger werden.<br />
Gesetz über das Geoinformationsund<br />
amtliche Vermessungswesen<br />
im Land Brandenburg<br />
(Brandenburgisches Geoinformati onsund<br />
Vermessungsgesetz – Bbg Geo -<br />
VermG)<br />
§ 14<br />
Grenzzeugnis<br />
Der Verlauf einer festgestellten oder<br />
als festgestellt geltenden Grenze ist auf<br />
Antrag amtlich zu bestätigen (Grenz -<br />
zeugnis). Das Grenzzeugnis ist aus zu -<br />
stellen, sobald der Grenzverlauf nach<br />
dem Nachweis im Lie gen schafts ka tas -<br />
ter oder anderen verbind lichen Nachweisen<br />
in die Örtlichkeit übertragen<br />
ist (Grenzwiederherstellung).<br />
4<br />
Getreu dem Motto »Versuch<br />
macht kluch« wurde<br />
nun das Grenz zeugnis in<br />
die Produktpalette übernommen.<br />
Dabei kam zu -<br />
nächst zu Tage, dass das<br />
Grenzzeugnis durchaus<br />
über Potenzial verfügt.<br />
Tatsächlich genügt es manchen<br />
Kunden nicht, eine<br />
nichthoheitliche Grenz -<br />
anzeige durchfüh ren zu<br />
lassen. Oft ist der Wunsch<br />
nach etwas Offiziellem, ei -<br />
nem Dokument mit Siegel<br />
z. B., vorhanden. Und da<br />
dem Kunden nicht immer<br />
zu vermitteln ist, worum<br />
es sich bei einer Grenz fest -<br />
stellung gemäß Bbg Geo -<br />
VermG handelt und dass<br />
dieser Prozess nicht beliebig<br />
oft wie der holbar ist,<br />
kommt man in einigen Fäl -<br />
len am Grenz zeugnis ei gent lich nicht vorbei (die Verwaltungs -<br />
vor schrift zur Erfassung der Geobasisdaten der Liegenschaften<br />
und zur Durchführung der Vermessungsverfahren [VVLiegVerm]<br />
besagt, dass das Grenzzeugnis für jede festgestellte Grenze wie -<br />
der holt ge setzt werden kann).<br />
Der Ablauf der Erstellung eines Grenzzeugnisses ist, nachdem<br />
man überprüft hat, ob die fragliche Grenze wirklich als fest-<br />
gestellt gilt, zunächst identisch mit dem einer herkömmlichen<br />
Liegenschaftsvermessung. Allem zugrunde liegt die Grenz -<br />
wieder herstellung als nichthoheitlicher, mathematischer bzw.<br />
technischer Prozess. Ist man damit nach fachlichen und recht -<br />
lichen Maßgaben erfolgreich, kann das Grenzzeugnis aus gestellt<br />
werden. Außerdem: Auf Wunsch des Kunden ist es auch mög -<br />
lich, im Zuge des Verfahrens fehlende Abmarkungen der festge<br />
stellten, zu bezeugenden Grenze einzubringen.<br />
Die Bekanntgabe des Ergebnisses, also des Grenzzeugnisses selbst,<br />
erfolgt in einem so genannten Vermessungstermin – einer Ent -<br />
sprechung des Grenztermins. Die VVLiegVerm definiert den ge -<br />
nauen Zeitpunkt des Verwaltungsaktes so: »Der feststellende<br />
und beurkundende Verwaltungsakt kommt zustande, sobald die<br />
Grenzwiederherstellung abgeschlossen ist. Das Grenz zeugnis ist<br />
die Urkunde über das Ergebnis des Verfahrens.«<br />
Als Form gibt die VVLiegVerm ein ähnlich der Grenzniederschrift<br />
gestaltetes Dokument vor.<br />
Landkreis/kreisfreie Stadt Katasterbehörde<br />
Gemeinde Antrags.-Nr.<br />
Gemarkung Archivblatt<br />
Flur Flurstück Vermessungsstelle<br />
Anwesend:<br />
Grenzzeugnis und Abmarkung *)<br />
Die beigefügte Skizze ist Bestandteil dieser Aufzeichnung *)<br />
Aufgenommen:______________________, den________________<br />
als Beurkundende(r): ______________________<br />
als Beteiligte<br />
zu Nr. __________________ dem Beurkundenden<br />
von Person bekannt.<br />
zu Nr. __________________ durch den Anwesenden<br />
zu Nr. __________________ ausgewiesen.<br />
*) Nichtzutreffendes streichen<br />
Die Gestaltung des Vermessungstermins ist ebenfalls entspre -<br />
chend der eines Grenztermins. Die Beteiligten sind zu laden,<br />
vor Ort zeigt man die Grenzen auf und erläutert die Wiederherstellung.<br />
durch<br />
Mitgeteilt, aber nicht erschienen/nicht mehr anwesend *)<br />
Der Verlauf der in der Skizze dargestellten Grenze/n _____________________ wurde nach dem Nachweis im Liegenschaftskataster/<br />
________________ *) in die Örtlichkeit übertragen. Der/Die in der Skizze dargestellte/n Grenzpunkt/e<br />
____________________________wurde/n abgemarkt *). Der örtliche Grenzverlauf und die vorgenommene/n Abmarkung/en<br />
wurden dem/den Beteiligten _______________________im Vermessungstermin bekannt geben *). Die Beteiligten wurden<br />
darauf hingewiesen, dass die Abmarkung<br />
( ) aufgrund vorhandener Grenzeinrichtungen nicht erforderlich ist,<br />
( ) wegen der Art und Nutzung des Grundstücks nicht zweckmäßig ist,<br />
( ) auf Antrag unterbleiben kann, da Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegenstehen,<br />
( ) wegen des bestehenden öffentlichen Interesses erforderlich ist.<br />
Skizze:<br />
Datum Unterschrift Siegel<br />
(Nebenbei: Unklar bleibt dem Autor jedoch, ob auch die Grenz -<br />
nachbarn zu beteiligen sind, wenn keine neuen Abmar kungen<br />
eingebracht werden. Denn: Im Sinne der Definition eines Verwaltungsaktes<br />
wird [nach Auffassung des Autors] das Bestehen<br />
eines Rechtsverhältnisses nicht neu festgestellt, sondern<br />
bestätigt.)<br />
Sind alle Beteiligten mit dem Grenzzeugnis und den Abmar -<br />
kun gen einverstanden und erklären ihren Rechtsmittelverzicht,<br />
sollte es eigentlich keine Probleme geben. Die Vermessungs -<br />
schriften werden gemäß VVLiegVerm zusammengestellt und<br />
dem Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster<br />
eingereicht.<br />
Was geschieht jedoch im Falle eines Widerspruchs?<br />
Der konkrete Einzelfall stellt sich wie folgt dar: <strong>Zwei</strong> Nachbarn<br />
haben Differenzen wegen eines, aus Katastersicht betrachtet,<br />
unstrittigen Grenzverlaufs. Die Grenze wurde im Jahr 1957 festgestellt,<br />
die Grenzniederschrift mit den entsprechenden Unter -<br />
schriften liegt vor, die letzte Fortführungsvermessung, bei wel -<br />
cher die fragliche Grenze betroffen war, stammt aus dem Jahr<br />
2007 und wurde in das Kataster übernommen.<br />
Das das Grenzzeugnis ausfertigende Büro stellte also mathematisch<br />
die Grenze wieder her, überprüfte deren Rechtsstatus<br />
und markte zwei bestehende Grenzpunkte neu ab. Der Verwaltungsakt<br />
kam gemäß VVLiegVerm also zustande.<br />
Einer der zwei betroffenen Nachbarn erklärte nun beim Vermes<br />
sungstermin mündlich seinen Widerspruch, welcher fristgerecht<br />
von seiner Rechtsanwältin schriftlich wiederholt wurde.<br />
Ohne nähere Gründe zu nennen, wurde sowohl der Abmarkung<br />
als auch dem Grenzzeugnis als solchem widersprochen.<br />
Als Gründe dafür können ein Überbau<br />
und eine Fehlinter pretation des Kaufvertrages<br />
ge deu tet werden, für die recht liche Wirkung ist<br />
dies jedoch nicht von Belang.<br />
Der ÖbVI versuchte, dem Widerspruch mittels<br />
eines Schreibens abzuhelfen – erfolglos. Die<br />
Rechts anwältin folgte der Argu men tation zwar,<br />
konnte ihren Mandanten aber nicht umstimmen.<br />
Was nun?<br />
Bevor die Unterlagen zwecks Her beiführung ei -<br />
ner Entscheidung der Aufsichtsbehörde wei ter -<br />
geleitet werden, ist der An satz punkt für diesen<br />
Widerspruch grundsätzlich zu hinterfragen.<br />
Der Widerspruch gegen die Abmarkung, ob nun begründet oder<br />
nicht, ist eindeutig. Aber Widerspruch gegen das Grenzzeugnis?<br />
Welcher Sache genau wird denn widersprochen? Wenn, wie<br />
in der VVLiegVerm geschrieben, der Verwaltungsakt mit Beenden<br />
der Grenzwiederherstellung zustande kommt, könnte man<br />
zu der Auffassung gelangen, der Widerspruch richtete sich tatsächlich<br />
gegen ebendiese Grenzwiederherstellung als mathematisches<br />
bzw. technisches Verfahren. Was bekanntlich nicht<br />
geht. Ebenfalls sinnlos erscheint es, den Widerspruch gegen den<br />
Grenzverlauf zu deuten. Die Grenze gilt zweifelsfrei als festge -<br />
stellt, der damalige Verwaltungsakt erlangte noch 1957 Rechtskraft.<br />
Für den durchführenden ÖbVI ist eine Lösung nicht klar zu er -<br />
kennen. Höchstens ein Ansatz: Kann es sein, dass das Grenzzeugnis<br />
aus genau diesem Grund ein Verwaltungsakt ist? Um im Falle<br />
eines Widerspruchs den Grenzverlauf durch die Aufsichtsbehörde<br />
ein zweites Mal bestätigen zu lassen? Das wäre nach vollziehbar<br />
und offensichtlich auch nicht unredlich, lässt jedoch<br />
den Widerspruch bei richtiger Durchführung der Grenzwieder -<br />
herstellung, so wie in der gewollt provokanten Überschrift, für<br />
den Widerspruchsführer zwecklos werden.<br />
Selten wartet man so gespannt auf Post von der Aufsicht.<br />
Nachsatz: Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde wird in ge -<br />
eig neter Form publiziert werden. Nach Auskunft ist dieser Fall<br />
das erste Widerspruchsverfahren gegen ein Grenzzeugnis. Bis<br />
zu einer Entscheidung ist auch dieser Beitrag, bar jeden An spruchs<br />
auf vollständige Richtigkeit der Schlüsse, gerne als Anregung<br />
zu fachlicher Diskussion zu verstehen.<br />
Andreas Bandow | FORUM-Redaktion<br />
RECHT<br />
4<br />
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210<br />
MANAGEMENT<br />
HILFE UND SELBSTHILFE BEIM BURNOUTSYNDROM<br />
Aus dem<br />
Lot geraten<br />
AMELIE FESTAG | WIEN<br />
4<br />
Das »Ausbrennen« betrifft jeden. Unabhängig vom Alter, Beruf,<br />
Gehalt oder Geschlecht sollte man die wichtigsten Symptome<br />
und Maßnahmen kennen und in der Lage sein, sich selbst und andere<br />
zu unterstützen.<br />
Wer sich nicht rechtzeitig mit dem Phänomen Burnout beschäftigt,<br />
riskiert die psychische Gesundheit seiner selbst oder seiner Kollegen,<br />
was fast sicher wieder auf ihn zurückfällt.<br />
TECHNIK MANAGEMENT<br />
4<br />
211
212<br />
MANAGEMENT TECHNIK MANAGEMENT<br />
Burnout boomt. Seit einigen Jahren rangiert der zum ge -<br />
flü gelten Begriff gewordene Neologismus »Burnoutsyndrom«<br />
ganz oben in den Listen zum Unwort des Jahres und begegnet<br />
uns in den Medien sowie im Bekanntenkreis und natürlich am<br />
Arbeitsplatz mit immer höherer Frequenz.<br />
Plötzlich scheint jeder ausgebrannt oder zumindest gefährdet, die<br />
Eltern der heute Arbeitenden gelten als entweder resistent oder<br />
einer nicht so großen Belastung ausgesetzt, wie wir es heute sind.<br />
Normal berufstätige Personen verbringen ca. 70 % ihrer wachen<br />
Zeit mit Arbeit. Burnout als Suchbegriff liefert bei Google un -<br />
gefähr 14 Millionen Treffer, darunter interessanterweise ei ni -<br />
ge In serate von Kurhotels, Therapiezentren und Beratern, die<br />
kü chen psychologischen Foren noch ausgelassen.<br />
Ein sicheres Zei chen, dass die Angst vor Burnout und die Be -<br />
reitschaft wachsen, einiges in die Prävention und Bekämpfung<br />
zu investieren.<br />
Dabei ist das Phänomen des »Ausbrennens« gar nicht so jung,<br />
denn natürlich sind auch in den vergangenen Jahrhunderten<br />
Menschen ausgebrannt. Die früheste Erwähnung der damals<br />
noch »Eliasmüdigkeit« genannten Frustration und Depression<br />
findet man in der Bibel, z. B. im 1. Buch der Könige.<br />
Es ist der Begriff, der erst 35 Jahre alt ist. 1974 gab der Psychologe<br />
Herbert Freudenberger dem Burnoutsyndrom seinen Namen<br />
und damit den Startschuss zu wichtiger Forschung sowie<br />
der Anerkennung von Burnout als Krankheit, die eine lange<br />
»Auszeit« von der Arbeit sowie präventive Maßnahmen rechtfertigt.<br />
Während der 70er Jahre und noch lange Zeit danach galt das<br />
Syndrom als eine Pfleger- und Lehrerkrankheit, die vielleicht<br />
manchmal auch Seelsorger, Ärzte oder andere »Helfer« befal -<br />
len kann. Leider hält sich das Gerücht hartnäckig, bis die persönliche<br />
Erfahrung das Gegenteil beweist.<br />
Generell gilt: Studenten und Arbeitslose sind genauso gefährdet<br />
wie Politiker oder Astrophysiker!<br />
Forscher haben herausgefunden, dass der Grund dafür, dass es<br />
offenbar keinen »burnoutsicheren« Beruf mehr gibt, in der Verlagerung<br />
der Kompetenzen der meisten Tätigkeiten zu finden<br />
ist. Die Anforderungen an die soziale Kompetenz, so z. B. die<br />
Arbeit in großen oder kleineren Teams oder das Werben für die<br />
eigene Arbeit, sind gewachsen.<br />
Das bedeutet, dass man auf immer mehr Ebenen immer zwi schenmenschlicher<br />
arbeiten muss. Das Arbeiten im sozialen Kon text<br />
strengt uns mehr an, so dass Burnout schneller entsteht.<br />
4<br />
Burnout als Prozess<br />
Die Definitionen des Syndroms stimmen vor allem in der Be -<br />
schreibung als Erschöpfungszustand überein, der sowohl emotional<br />
als auch physisch oder mental sein kann. Der Oberbegriff<br />
hierzu heißt »Belastungsstörung«. Häufig ist auch die Bezeichnung<br />
als »Frustration«, die laut Theorien meistens in der Diskre -<br />
panz zwischen Vorhaben und realistischem Ziel, Engagement<br />
und Belohnung begründet liegt.<br />
In vielen Definitionen wird außerdem vor Leistungseinbußen<br />
und Chronifizierung gewarnt.<br />
Wichtig ist, dass Burnout in jeder heute anerkannten Definition<br />
entweder als Resultat eines längeren Prozesses oder als<br />
Pro zess selber beschrieben wird. Über den genauen Ablauf und<br />
die Geschwindigkeit sind sich die Wissenschaftler nicht komplett<br />
einig, sicher bestehen hier auch persönlichkeitsbedingte<br />
Unterschiede, dass es allerdings an jeder Stelle Interventionsmöglichkeiten<br />
gibt, steht außer Frage. Ein Umstand, der Ausbrennende<br />
sehr motivieren sollte.<br />
Die Frage nach bekannten Risiken, nach besonders gefährdeten<br />
Persönlichkeitstypen oder Berufsgruppen ist nicht unbe rechtigt.<br />
Unglücklicherweise entsteht dadurch häufig die Annahme,<br />
bestimmte Typen wären weniger oder gar nicht ge fährdet.<br />
Dadurch sinkt die so genannte Selbstaufmerksamkeit in dieser<br />
Beziehung, was im <strong>Zwei</strong>felsfall riskant werden kann. Selbst -<br />
aufmerksamkeit meint hier die Kontrolle des eigenen Verhaltens<br />
und der Tätigkeit.<br />
Um »auszubrennen«, bedarf es einer Flamme<br />
Der Persönlichkeitsfaktor, der in Bezug auf Burnout von besonders<br />
großer Bedeutung ist, ist die »Stressresistenz«.<br />
Stress, als der hauptsächliche Auslöser für Burnout, bedeutet<br />
nicht zwingend zeitlichen Stress, der umgangssprachlich meistens<br />
damit gemeint ist. Stress kann genauso gut emotionaler<br />
Stress sein. In jedem Fall ist er, in der ursprünglichen Bedeutung<br />
des Wortes, eine Reaktion auf eine wie auch immer geartete<br />
Belastung. Die Resistenz gegen ihn ist eines der hauptsächlichen<br />
Unterscheidungsmerkmale zwischen Persönlich kei ten. Jeder<br />
Mensch hat hier eine individuelle Grenze. Menschen mit gerin -<br />
ger Stressresistenz, also einer niedrigeren Schwelle, sind demnach<br />
gefährdeter, auszubrennen. Bei höherer Stressresistenz ist<br />
die Gefahr kleiner, aber existent!<br />
Ein weiterer Risikofaktor, der in der Persönlichkeit begründet<br />
liegt, ist der persönliche <strong>Eins</strong>atz, der übersteigerte Ehrgeiz. Um<br />
»auszubrennen«, bedarf es einer Flamme. Das »überhöhte Enga -<br />
gement« ist sozusagen die Grundvoraussetzung zur Entstehung<br />
von Stress und dem <strong>Eins</strong>etzen von Burnout. Häufig steht dieses<br />
Engagement in engem Zusammenhang mit sehr ehr gei zi gen<br />
Zielen, die oft innerhalb einer zu kurzen Zeitspanne angestrebt<br />
werden. Besonders gefährdet sind in dieser Be zie hung natürlich<br />
Berufsanfänger und Existenzgründer.<br />
Es ist also durchaus ratsam, sich bei der Erreichung seiner Ziele<br />
kein zu enges Zeitlimit zu setzen und sie nicht als Maß aller<br />
Dinge hin zustellen.<br />
Nicht nur der Berufseinstieg, auch ein Arbeitsplatzwechsel, ein<br />
Umzug, die Geburt eines Kindes, eine Hochzeit, auch der Tod<br />
einer nahestehenden Person sind biographische Zäsuren, die ein<br />
Risiko darstellen. Zu Arbeitsstress kommt emotionaler Stress,<br />
finanzieller Stress, kommt eine neue Herausforderung oder die<br />
Belastung hinzu, sich an die neue Situation anzupassen, gute<br />
Vorsätze werden gefasst, die häufig wieder in das oben erwähn -<br />
te übersteigerte Engagement leiten.<br />
Behebbare Ursachen<br />
Bereits in den 70er Jahren hat ein Wissenschaftler, der sich be sonders<br />
viel mit dem Phänomen des »Ausbrennens« und Arbeits psy -<br />
chologie im Allgemeinen beschäftigt hat, Cary Cherniss, eini ge<br />
Faktoren benannt, die er als Burnout verursachend ansah. Viele<br />
von ihnen lassen sich in der Praxis ohne großen Aufwand beheben:<br />
Bei der Einarbeitung von Mitarbeitern ist es, gleich ob sie<br />
zuvor eine ähnliche oder sogar anspruchsvollere Tätigkeit<br />
ausgeübt haben, wichtig, viel Zeit und Raum für Fragen<br />
zu lassen. Sofort Verantwortung in einem ungewohnten<br />
Feld zu übernehmen erzeugt vermeidbaren Stress für den<br />
neuen Mitarbeiter. Stress ist wieder ein Faktor, der die Anfälligkeit<br />
für Burnout steigert.<br />
Routine ist ein gefähr li cher<br />
Faktor, weil sie einerseits<br />
kognitiv entlastet, ande -<br />
rerseits zu wenig intellektuelle<br />
Anregung bietet.<br />
Kre ativität und Innovation<br />
sollte so viel Platz wie mög -<br />
lich geboten werden.<br />
Ein unvermeidbares Ri si ko<br />
ist die Bürokratie. Es ist<br />
vielleicht sogar entlastend<br />
zu lesen, dass der Überdruss<br />
an ihr vollkommen natürlich<br />
ist. Um ihn jedoch<br />
nicht pathologisch werden<br />
zu lassen, ist es das Einfachste, möglichst einfach hand -<br />
habbare Regelungen zur Bürokratie zu finden oder Diesbezügliches<br />
weitestgehend zu delegieren.<br />
Klar definierte Ziele sollten zu jedem Zeitpunkt gegeben<br />
sein. Wie bereits oben erwähnt, dürfen sie nicht zu ehr -<br />
geizig, zeitlich nicht zu pressierend, aber auch nicht zu weit<br />
entfernt sein. Ein klares Ziel vor Augen, ein Ende in Sicht,<br />
kleine Erfolge bei Erreichen eines Ziels im Alltag, das sind<br />
alles heilsame Erfahrungen, die Burnout entgegenwirken.<br />
Schließlich muss natürlich auch die Arbeitsbelastung in<br />
Stunden aufgeführt werden. In diesem Punkt ist es wichtig,<br />
zu begreifen, dass mit Ende der Arbeitszeit, auch wenn<br />
diese, und das sollte nicht die Regel sein, über die gesetz -<br />
lich festgelegten acht Stunden hinausgeht, auch jeder Ge -<br />
danke an die Arbeit beendet ist.<br />
Sich Arbeit, in welcher Form auch immer, als Gedanken,<br />
als Diensttelefon oder E-Mail-Account mit nach Hause zu<br />
nehmen, sollte auf keinen Fall passieren. Arbeitsdruck, der<br />
den Weg in die privaten vier Wände findet, könnte z. B. zu<br />
Schlafstörungen führen.<br />
Wer nachts schlecht schläft, ist am nächsten Tag schlecht<br />
ausgeruht und arbeitet schlechter, das erhöht den Druck und<br />
der Schlaf kommt wieder zu kurz. Ein einfacher Teufels -<br />
kreis – und einer von unzähligen des Burn outsyndroms.<br />
Allgemein ist es eine gute und einfach umzusetzende Metho -<br />
de, Ziele, Regeln und zu Erledigendes zu visualisieren, z. B. in<br />
»To-Do-Listen«. Visuelle Methoden haben den Vorteil, dass man<br />
die Ziele, die bereits erreicht wurden, buchstäblich abhaken und<br />
sich jederzeit einen Überblick über Organisa to risches verschaf -<br />
fen kann. Auch der planlose Berg von Arbeit lässt sich so strukturieren.<br />
4<br />
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214<br />
MANAGEMENT<br />
Ein menschliches Frühwarnsystem<br />
Glücklicherweise gibt es einige relativ einfache Anzeichen, die<br />
als Warnung verstanden werden dürfen und müssen. Dass man<br />
allerdings bei sich selbst Zeichen bemerken oder gar interpre -<br />
tieren könnte, ist unwahrscheinlich. Um trotzdem rechtzeitig auf<br />
eine Veränderung reagieren zu können, empfehlen Arbeits psy -<br />
cho logen, ein »menschliches Frühwarnsystem«. Das können<br />
z. B. Kollegen, Familie, Freunde oder der Partner sein, der die<br />
Symptome kennt und der genug Einfluss hat, mit dem Ausbrennenden<br />
die unangenehme Konsequenz, nämlich kürzerzu -<br />
treten, Aufgaben zu delegieren, durch zusetzen.<br />
Durch die Annahme, dass Burnout phasenweise verläuft, ergibt<br />
sich der Umstand, dass auch die Symptome in ihrer Intensität<br />
einer Steigerung unterliegen.<br />
Die ersten Symptome sind bekannt<br />
Meistens zählen dazu Ermüdung und Erschöpfung, nicht<br />
nur nach der Arbeit, sondern chronisch. Wer beim Ge -<br />
danken an die Arbeit schlechte Laune oder Erschöpfungsgefühle<br />
bemerkt, sollte dies beobachten. »Schlechte Laune«<br />
bedeutet nicht, keine Lust zu haben, zur Arbeit zu gehen,<br />
den wenigsten Menschen ist es vergönnt, eine Arbeit zu<br />
haben, auf die man sich auch noch nach Jahrzehnten aktiv<br />
freut, Gefühle wie Widerstand, Wut oder sogar Angst<br />
beim Gedanken an die Arbeit sind jedoch Warn zeichen.<br />
Auch an dieser Stelle sei wieder auf die persönliche Be -<br />
find lichkeit und Belastbarkeit hingewiesen. Eine exakte<br />
Intensität in den Abstufungen des Unmuts gegenüber der<br />
Arbeit zu nennen, ist aufgrund der großen Variation, die<br />
über Persönlichkeitsmerkmale, Ausbildungsstufen und<br />
z. B. kulturelle Hintergründe stattfindet, nicht möglich.<br />
4<br />
Dadurch, dass Arbeit als<br />
im mer anstrengender empfunden<br />
wird, steigt das Be -<br />
dürfnis nach Anerkennung.<br />
Für eine Arbeit, die dem<br />
Aus brennenden zu neh -<br />
mend schwerfällt, möch te<br />
er entsprechend belohnt<br />
werden. Es kann also sein,<br />
dass öfter der Gedanke auf -<br />
kommt, das Gehalt wäre<br />
unzureichend, die eigene<br />
Firma würde sich finanziell<br />
nicht lohnen oder die Kunden,<br />
Mitarbeiter, Chefs wä -<br />
ren undankbarer ge wor den.<br />
In diesem Zusammenhang werden häufig positive Erlebnisse<br />
schlechter erinnert.<br />
Aus dem gleichen Grund ergibt sich auch die Tatsache, dass<br />
sich oft das Bedürfnis nach Ruhe, nach Komfort und Frei -<br />
zeit hebt. Unternehmungen nach der Arbeit werden also<br />
häufig abgesagt, weil man »wenigstens zu Hause« seine<br />
Ruhe haben will und das subjektive Empfinden der »Ur -<br />
laubs reife« wächst.<br />
Meistens fühlen sich Menschen im Burnoutprozess zuneh -<br />
mend machtlos, gegenüber einer Hierarchie, in der sie viel -<br />
leicht arbeiten, gegenüber dem Überfluss oder dem Ausbleiben<br />
von Aufträgen, gegenüber Mitarbeitern oder An -<br />
ge stellten, der Bürokratie, die unüberschaubar zu werden<br />
scheint, und leider auch gegenüber Bedürfnissen der Fa -<br />
mi lie und dem Freundes- und Bekanntenkreis.<br />
Verständlicherweise resultiert daraus Spannung, die sich<br />
oft in gesteigerter Reizbarkeit aber auch Verletzbarkeit<br />
äußert.<br />
Diese Symptome der ersten Phasen führen Resignation herbei,<br />
die Betroffenen reagieren im nächsten Schritt mit Rückzug. Sie<br />
vermeiden alles, was mit der Arbeit zu tun hat, konkret können<br />
das beispielsweise Kollegen sein, Gespräche, Fortbildungen,<br />
insgesamt kognitive Beschäftigung mit dem Beruf.<br />
Viele Studien belegen, dass an dieser Stelle unmissverständlich<br />
Abschied von den vorher erwähnten hohen Erwartungen ge nommen<br />
werden muss. Diese Desillusionierung erfordert Trauer -<br />
arbeit! Für sie werden kognitive Ressourcen verbraucht, es<br />
kommt zu einer Verflachung des gesamten Verhaltens, auch im<br />
privaten Bereich. Gleichgültigkeit und Apathie sind Symptome<br />
für das Fortschreiten des Burnoutsyndroms und Zynismus, der<br />
im Rückblick auf den anfänglichen Ehrgeiz entsteht.<br />
Um sich kognitiv zu entlasten, wird auf Stereotype und routi -<br />
niertes Verhalten zurückgegriffen. Eingefahrenes Verhalten tilgt<br />
Innovation, Kreativität und Ehrgeiz, durch Mechanisierung ent -<br />
stehen Fehler, auf die Kollegen und/oder Vorgesetzte aufmerksam<br />
werden.<br />
Wird auf Fehler hingewiesen oder bemerkt man sie selbst, steigt<br />
der subjektiv empfundene Druck noch mehr. Gefühle der Insuf<br />
fizienz, Schuld, Verzweiflung sind die Folge, sie führen direkt<br />
zu starken Gefühlen der Angst.<br />
Als Spitze des Burnoutprozesses setzen spätestens jetzt psycho -<br />
somatische Symptome ein, die von Appetitlosigkeit über Überernährung<br />
und Migräne bis zu Übelkeit und Magen ge schwüren<br />
reichen.<br />
Häufig hat sich auch bereits im Vorfeld der Konsum an Genussmitteln,<br />
wie Kaffee, Zigaretten oder Alkohol, stark erhöht, ein<br />
Resultat des enormen Drucks, unter dem Menschen im Burnout<br />
stehen.<br />
Private Kontakte brechen ab, weil Apathie und stereotypes Verhalten<br />
sowie Reizbarkeit überhandnehmen. Verzweiflung und<br />
Schlaflosigkeit bestärken sich gegenseitig, wodurch die An -<br />
spannung sich weiter steigert, bis es zum Nervenzusammenbruch<br />
kommt. Ein solcher hat im besten Fall eine therapeu ti -<br />
sche Intervention zur Folge, eine natürliche Genesung ohne<br />
Maßnahmen gibt es nicht.<br />
Je nachdem, wie weit der Prozess des »Ausbrennens« fortge schrit -<br />
ten ist, kann auch nach einer sehr langen »Auszeit« nur noch mit<br />
Therapie interveniert werden oder die Symptome kehren immer<br />
wieder. In seltenen Fällen besteht sogar Suizidgefahr.<br />
»Nein« ist ein wichtiges Wort<br />
In den Anfangsstadien ist eine Intervention noch mit ver gleichs -<br />
weise kleinem Aufwand verbunden. Es muss gelernt werden,<br />
sich abzugrenzen. Das bedeutet auch, dass Aufgaben an Menschen<br />
delegiert werden müssen, die sie schlechter ausfüh ren<br />
als man selbst, oder dass man jemanden enttäuschen muss.<br />
»Nein« ist ein wichtiges Wort! Perfektionismus und das Verlangen<br />
nach Kontrolle müssen zwangsläufig ignoriert werden.<br />
Es ist außerdem sinnvoll, einen Ausgleich zu schaffen, der einen<br />
Bereich abtrennt, in dem man ganz für sich und mit sich alleine<br />
ist. Bestenfalls hat dieser Bereich nichts mit der Arbeit zu tun,<br />
sondern bildet im Gegenteil das Gegengewicht zu ihr. Beispiele<br />
hierfür sind das Eintreten in einen Sportverein, Hobbys, ehren -<br />
amtliche Tätigkeiten.<br />
MANAGEMENT<br />
Auch hier bestehen interindividuelle Differenzen: Abhängig vom<br />
Persönlichkeitstyp sind unterschiedliche Stimulationsintensitäten<br />
ent spannend. Konkret bedeutet das, dass für den einen<br />
die klassi sche Entspannungsmethode mit einem guten Buch in<br />
der Hän ge matte funktioniert, der andere sich aber erst bei ei -<br />
ner Beschäftigung ent spannen kann, die ihn genügend anregt,<br />
wie z. B. Joggen oder Kochen.<br />
Regelmäßiger Urlaub ist besonders dann wirksam, wenn er nicht<br />
für eine längere Zeit angespart wird, sondern es über das Jahr<br />
verteilt kürzere Urlaubszeiten gibt. Das liefert immer wieder<br />
Lichtblicke im Alltag. Unbedingt aber sollte der Urlaub, der zur<br />
Verfügung steht, genutzt werden, nicht erst als Intervention,<br />
sondern schon als Prävention.<br />
In weiter fortgeschrittenen Phasen des Prozesses Burnout kann<br />
nur noch mittels einer Therapie geholfen werden. Ziel der Thera -<br />
pie ist es, Leidenszustände zu lindern und Kompetenzen zu vermitteln,<br />
um künftig selbst rechtzeitig intervenieren zu können.<br />
Die Therapieformen sind sehr vielfältig. Man will damit sicher -<br />
gehen, dass für jedes Individuum der geeignete Weg dabei ist.<br />
Therapie bedeutet also schon lange nicht mehr aus schließlich<br />
die sprichwörtliche Couch – also die Gesprächstherapie. Es gibt<br />
z. B. Gruppensitzungen, Gestalt- und Körpertherapie formen mit<br />
natürlich völlig unterschiedlichen Therapeuten.<br />
Das Burnoutsyndrom gilt als sich chronifizierende Erkrankung.<br />
Trotz dem muss in der heutigen rechtlichen und psychosozialen<br />
Versor gungssituation und in Anbetracht der vielfältigen Informations-<br />
und Fortbildungsangebote zum Thema niemand mehr<br />
daran scheitern.<br />
Sich über das Burnoutsyndrom sach kun dig zu machen befähigt<br />
schnell und im Verhältnis kostengünstig zur Hilfe und<br />
zur Selbsthilfe.<br />
Amelie Festag<br />
Rueppgasse 27 | 1020 Wien, Österreich<br />
E-Mail amelie.festag@gmx.de<br />
4<br />
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216<br />
BERUFSRECHT NACHWUCHS<br />
NACHWUCHS<br />
4<br />
Theoretisch<br />
praxistauglich?<br />
ZUKÜNFTIGE ÖBVI<br />
UND DAS REFERENDARIAT<br />
CHRISTOPH RICHARD | HANNOVER<br />
Wird man als junger ÖbVI in den bis dato unbekannten Berufsalltag geworfen, begegnet<br />
man ständig Neuem. Ob es Probleme mit dem Steuerberater sind, ob es fachliche oder<br />
rechtliche Tücken auszumerzen gilt oder ob man sich der Frage stellen muss, wie man den eventuell<br />
schon vorhandenen Angestellten gegenüber auftritt.<br />
In (fast) allen Bundesländern gilt als Zulassungsvoraussetzung für Öffentlich bestellte Vermes-<br />
sungsingenieure u. a. hauptsächlich die Laufbahnbefähigung zum höheren vermessungstech ni -<br />
schen Verwaltungsdienst. An ein erfolgreich absolviertes Universitätsstudium schließt sich das<br />
zweijährige Referendariat an, in welchem die Aspiranten als Beamte auf Widerruf verschiedene<br />
berufliche Stationen in verschiedenen Behörden durchlaufen. Doch kann diese Verwaltungsaus-<br />
bildung auch wirklich das Rüstzeug sein, welches ein junger Freiberufler benötigt? Oder wäre eine<br />
Überarbeitung der Ausbildungsinhalte hinsichtlich der Ansprüche der zukünftigen ÖbVI notwendig?<br />
Dipl.-Ing. Christoph Richard nahm an einer Redaktionssitzung des FORUM teil und erklärte sich<br />
bereit, seine Erfahrungen im Referendariat zu Papier zu bringen. Hier der Bericht.<br />
Die Laufbahnausbildung für den höheren technischen Verwaltungsdienst<br />
der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschafts -<br />
wesen (Referendariat) dauert zwei Jahre und endet mit der<br />
großen Staatsprüfung. Mit erfolgreichem Abschluss des Refe -<br />
ren dariats erhält man die Befähigung für die Beamtenlaufbahn<br />
im höheren Dienst sowie die Voraussetzung für eine Zulassung<br />
als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Nach den Länder<br />
gesetzen obliegen die Aufgaben des amtlichen Vermessungs -<br />
wesens den Vermessungs- und Katasterbehörden. Öffentlich<br />
bestellte Vermessungsingenieure wirken an deren Erfüllung mit.<br />
Die Vermessungs- und Katasterverwaltung wird in ihrem Aufbau<br />
und ihren Strukturen schon seit Jahren modernisiert. Diese<br />
Mo der nisierung hat in erster Linie das Ziel, die Verwaltungs -<br />
organisation zu verschlanken, was Personalabbau und Aufga -<br />
ben verlagerungen zur Folge hat. Für die Katasterämter liegt in<br />
Zu kunft das Hauptaugenmerk auf der Führung des Katasters.<br />
Das eigentliche Vermessungsgeschäft soll nach und nach auf<br />
die ÖbVI verlagert werden.<br />
Die niedersächsischen Katasterämter z. B. haben mit dem für<br />
sie zuständigen Innenministerium Zielvereinbarungen getroffen,<br />
in denen festgehalten wird, dass der Anteil der von der Ver-<br />
waltung durchgeführten Liegenschaftsvermessungen nicht<br />
über 25 % liegen soll. Diese Forderungen werden im Landes -<br />
durchschnitt größtenteils eingehalten. Bei hoheitlichen Ver -<br />
messungen kann der Antragsteller aus einer Adressenliste aus -<br />
wählen, ob ein ÖbVI die Vermessungsarbeiten durchführen soll<br />
oder das Katasteramt. Dabei sind die fünf dem Antragsteller<br />
genannten Adressen entfernungsabhängig zu der betroffenen<br />
Liegenschaft geordnet, wobei das Katasteramt auf letzter Position<br />
steht. Somit entscheidet der Antragsteller selbst, wer die<br />
Arbeiten durchführt, und wird in seiner Entscheidung nur durch<br />
die Adressenreihenfolge von außen beeinflusst. Da das Ge samt -<br />
volumen der Vermessungsaufträge aus wirtschaftlichen und de -<br />
mographischen Gründen rückläufig ist, macht sich die Aufga benverlagerung<br />
hin zu den ÖbVI zurzeit nicht positiv bemerk bar.<br />
Um die Zukunft des Berufsstandes ÖbVI zu sichern, ist nach der -<br />
zeitigem Recht die Ausbildung von Referendaren von elemen -<br />
tarer Wichtigkeit. Daher soll die Ausbildung bezüglich der Aufgaben<br />
im selbstständigen Vermessungsgeschäft während des<br />
Referendariats näher beleuchtet werden.<br />
Während des Ausbildungsabschnittes Liegenschaftskataster im<br />
Referendariat werden die theoretischen Grundlagen rund um<br />
4<br />
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218<br />
NACHWUCHS<br />
das Kataster gelehrt. Angefangen beim<br />
Steu erkataster über das Kataster zur Siche -<br />
rung des Eigentums bis zum Mehrzweckkataster.<br />
Die geschichtliche Entwicklung<br />
der Nachweise und Katasterakten sowie die<br />
der Messverfahren mit deren Ge nau ig keiten<br />
sind Inhalte dieses Ausbildungsabschnittes.<br />
Die ent spre chenden Verwaltungs vor schrif -<br />
ten, Gesetze und Arbeitsanwei sungen ge -<br />
ben den Rahmen einer Liegenschaftsvermessung vor.<br />
Neben den theoretischen Grundlagen bekommt der Referendar<br />
Einblicke in die praktische Umsetzung. Zunächst ist eine etwa<br />
sechswöchige Außendienstzeit Bestandteil des Ausbildungs ab -<br />
schnittes Liegenschaftskataster. Inhalte dieses Außendienstes<br />
sind u. a. die Durchführung von Ge bäu de einmes sun gen, von<br />
Grenzanzeigen und -feststellungen sowie z. B. die Umrings -<br />
vermessung für ein Flurbereinigungsverfah ren. Die im Felde re -<br />
gi strierten Daten konnten im Innendienst selbstständig in die<br />
ALK digitalisiert und Fortführungsrisse ge zeich net werden.<br />
Die durchzuführenden Aufgaben im Liegenschaftskataster sind<br />
sehr vielschichtig und immer eine neue Herausforderung für<br />
den Berufseinsteiger.<br />
Leider war es im Rahmen der Ausbildung (des Autors) nicht<br />
mög lich, eine Vermessung völlig selbstständig durchzuführen.<br />
Der Lernerfolg wäre dabei jedoch wesentlich größer gewesen,<br />
da die tatsächlichen Tücken im Arbeitsprozess erkannt sowie<br />
Erfahrungen zu deren Bewältigung gesammelt werden können.<br />
Auch um eine Vermessung qualitativ beurteilen zu können, egal<br />
ob in der Verwaltung oder als Selbstständiger, ist es wich tig,<br />
diese Vermessungsarbeiten auch selbst bzw. eigenständig unter<br />
Aufsicht durchgeführt zu haben. Unter anderem ließe sich so<br />
der zeitliche Umfang solcher Aufgaben besser abschätzen.<br />
Neben dem technischen und rechtlichen Wissen über die Lie -<br />
gen schaftsvermessung werden im Referendariat theoretische<br />
Modelle der Mitarbeiterführung vermittelt. Personal richtig ein -<br />
zusetzen und zu motivieren sowie erfolgreich leiten und lenken<br />
zu können ist jedoch nicht nur eine Aufgabe in der Verwaltung,<br />
sondern auch eine der Kernaufgaben des Freiberuflers.<br />
Die Bearbeitung dieses Themas kann, anders als die Liegenschafts -<br />
vermessungen, im Rahmen des Referendariats nur theo retisch<br />
erfolgen: So wurde z. B. theoretisch besprochen, wie ein Mit -<br />
arbeiter-Vorgesetzten-Gespräch abläuft und welchen Zweck es<br />
hat. Darüber hinaus waren u. a. die Mitarbeiterbeurteilungen<br />
und der Umgang unter und mit den Arbeitskollegen Thema. Leider,<br />
vielleicht der Sache geschuldet, fehlt es in der Ausbildung<br />
an der praktischen Umsetzung. Der Referendar kennt die Inhalte<br />
und Rahmenbedingungen; wie diese in die Realität über-<br />
4<br />
tragen werden, darin erhält er keinen Einblick. Ebenso fehlt in<br />
der Ausbildung der Aspekt, die gelehrten Füh rungs methoden<br />
auf kleine Büros herunterzubrechen. Momentaner Kenntnisstand:<br />
Hier handeln die Angestellten nach direkter Anweisung<br />
des Geschäftsführers.<br />
Die theoretischen »Lenken-und-Leiten-Modelle« angemessen<br />
in die Praxis eines selbstgeführten ÖbVI-Büros umzusetzen ist<br />
für den Referendar als Herausforderung anzusehen, der er sich<br />
erst im laufendem Geschäftsbetrieb stellen kann. Hierbei lernt<br />
er (möglicherweise schmerzhaft) aus den Erfahrungen, die er<br />
sammeln wird.<br />
Weitere Inhalte dieses Ausbildungsabschnittes sind Haftungsfragen<br />
oder Vorgaben der Arbeitssicherheit.<br />
Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass sich die Ausbildungsinhalte<br />
des Referendariats größtenteils auf Aufgabenbereiche<br />
in der Verwaltung ausrichten. Das mag vom Ansatz<br />
her logisch sein, da aber auch der zukünftige ÖbVI ausgebildet<br />
wird, sollte man diesem Gesichtspunkt Beachtung schenken.<br />
Allerdings überschneiden sich fachlich und rechtlich die Themen<br />
der Verwaltung und des beliehenen Selbstständigen in<br />
weiten Teilen, so dass sich während der Referendariatsausbildung<br />
auch Einblicke in Aufgabenfelder und Arbeiten der ÖbVI<br />
ergeben. Weitere Themenfelder, wie Kontaktpflege zur Kommune,<br />
zu Bauunternehmen und Architekten, die der Auftragsbeschaffung<br />
dienen, werden sich erst nach dem Referendariat<br />
in der praktischen Umsetzung in einem ÖbVI-Büro erschließen.<br />
Dazu gehören selbstverständlich auch betriebswirtschaftliche<br />
Kenntnisse, die Grundlage für ein erfolgreiches Unternehmen<br />
sind. Diese Themenfelder sind nicht Inhalte des Referendariats.<br />
Der zukünftige ÖbVI ist darauf angewiesen, vertiefte Kenntnisse<br />
hierüber beispielsweise während des Anerkennungsjahres in<br />
einem bereits bestehenden ÖbVI-Büro zu erlangen. Das betrifft<br />
ebenso das selbstständige und eigenverantwortliche Planen und<br />
Durchführen von Messungen sowie dessen Auswertung. Emp -<br />
feh lenswert wäre, dass der Ausbildungsabschnitt Lie gen schafts -<br />
kataster in Kooperation mit einem ÖbVI absolviert werden kann.<br />
Denkbar wäre eine Aufteilung des Abschnittes, so dass der Re -<br />
ferendar Einblicke in die Denk- und Arbeitsweise der Seiten des<br />
ÖbVI und des Katasteramtes erhält.<br />
Die trotz allem sehr gute und wichtige Ausbildung im Refe ren -<br />
dariat könnte so noch um einige Punkte wertvoller werden.<br />
Dipl.-Ing. Christoph Richard<br />
Geodäsiestudium an der Leibniz Universität Hannover 2003–2008<br />
Zurzeit Referendar in Niedersachsen mit Stationen in<br />
Osnabrück, Hannover, Braunschweig und Oldenburg<br />
E-Mail christoph_richard@web.de<br />
Glauben oder Wissen?<br />
AUFGABE EINES ÖFFENTLICH BESTELLTEN<br />
VERMESSUNGSINGENIEURS?<br />
FORUM GLOSSAR<br />
Dass die Kirchen in Deutschland einen gewissen Teil der Erdoberfläche im Grundeigentum haben, ist<br />
bekannt. Demzufolge hat der ÖbVI des Öfteren mit diesem Rechtssubjekt zu tun. Im Grenz termin insbesondere<br />
kommen sich beide (hoffentlich) als natürliche Personen sehr nahe, denn der ÖbVI muss<br />
prüfen, ob diese Person rechtsverbindliche Erklärungen für den Eigentümer abgeben darf.<br />
Zuvor steht die Arbeit an, den kirchlichen Grundeigentümer als solchen richtig zu laden. Das ALB gibt viele Mög lich -<br />
keiten her: Pfarre, Kirche, (evangelische/katholische) Kirchengemeinde, kirchliches Verwaltungsamt, Kirchen kreis –<br />
zum Teil ohne Gemeindename und/oder Adresse. Viele Organisationsformen der Kirchen haben Internetauftritte, so<br />
dass sich hierüber wichtige Fragen schnell klären lassen. Probleme verbleiben bei mittlerweile erfolg ten Gebiets -<br />
zusammenschlüssen, ausgelagerten Verwaltungseinheiten oder unbekannten hierarchischen Ver antwortungen.<br />
Der ÖbVI ist sich bewusst, für die Eigentümersuche immer Zeit einzuplanen. Sagt der Ermessensspielraum ihm vielleicht<br />
auch, kirchliche Grundordnungen oder Verfassungen zu studieren? Das gesprochene Wort am Telefon hilft selbst -<br />
verständlich weiter gehend, Unwissen zu minimieren.<br />
Es kommt also der Tag, an dem der ÖbVI sich im Felde als Beurkundender den Erkärungen einer Kirchenperson oder<br />
seines Vertreters zu stellen hat. Essenziell daran ist bei allem Respekt: Woher weiß ich, ob diese Person der Pfarrer bzw.<br />
der rechtmäßige Vertreter ist? Da der ÖbVI als Vermittler über jede Menge Selbstreflexion verfügt, begibt er sich in die<br />
Rolle seines Gegenübers und fragt sich: Woher soll ich wissen, ob der Beurkundende ein ÖbVI und kein Scharlatan ist?<br />
Der ÖbVI hat keinen Dienstausweis, er kann nur mit Indizien dienen: Siegel, Fahrzeug mit Aufschrift, Akte mit Kataster -<br />
unterlagen, Sondergenehmigung laut StVO, Verweis auf Aufsichtsbehörde und Liste im Internet, Bestellungsurkunde<br />
sowie als Nachweis der natürlichen Person auch der Personalausweis. Und er betreibt mit seinem speziellen Wissen<br />
(hier: individuelles) Vertrauensmarketing. Ähnliches hat dieser spezielle Beteiligte bestimmt auch zu bieten.<br />
Muss die Person der Kirche überhaupt Indizien ihrer Identität kommunizieren, betreibt sie nicht Vertrauens mar ke ting<br />
als Beruf(ung)? Ist es vielleicht sogar im höchsten Maße ehrabschneidend, dem Geistlichen zu suggerieren, mit ihm<br />
könnte etwas nicht in Ordnung sein? Ist es andersherum nicht aber auch so, dass der zornige ÖbVI bei ihm immer mit<br />
Wohlwollen und Verständnis zu rechnen hat? Würden wir nicht auch – wieder weitergedacht – jeden Streit zwischen<br />
den Beteiligten mit vertrauensvollen Worten schlichten?<br />
Sind wir den Notaren wirklich näher als den Geistlichen?<br />
Ich glaube, ich weiß es nicht!<br />
Neulich hatte ich endlich die Person des kirchlichen Verwaltungsamtes einer größeren Gemeinde am Apparat,<br />
der ich direkt die Einladung zum Grenztermin zustellen konnte. Sie erklärte mir aber gleich, dass als<br />
Beteiligter in der Rolle als Grenznachbar keiner erscheinen werde. – Ein zweiter ÖbVI führte zeit gleich auf<br />
dem gleichen (größeren) Grundstück auch eine Teilungsvermessung an anderer Stelle mit dem gleichen<br />
Grenznachbarn durch und ich beschloss, den Grenztermin wegen eines anderen Betei ligten zeitgleich<br />
ab zuhalten. Wochen später telefonierte ich mit dem ÖbVI zwecks Abgleich der Vermes -<br />
sungsschriften und erfuhr, dass bei ihm eine Person von der Kirche anwesend war.<br />
Und da dachte ich mir, irgend wann kriege ich sie.<br />
Martin Ullner | FORUM-Redaktion<br />
4<br />
219
220<br />
RECHT<br />
4<br />
IM INTERVIEW<br />
DR. LISA KEDDO, LL. M.,<br />
»Die Grundwerte des<br />
Berufsstandes dürfen<br />
EIN FORUM-INTERVIEW | VON ANDREAS BANDOW<br />
nicht leiden«<br />
Wie kommt man als Juristin<br />
auf das Thema ÖbVI?<br />
Ich war während meines rechtswissenschaftlichen Studiums am<br />
Kölner Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht tätig, das von<br />
Professor Dr. Martin Henssler geleitet wird. Das Institut be schäf -<br />
tigt sich nicht nur mit Arbeits- und dem Wirtschaftsrecht, sondern<br />
auch sehr intensiv mit dem Berufsrecht – vor allem dem<br />
der rechtsberatenden Berufe, aber auch der Heilberufe und der<br />
technischen Freien Berufe.<br />
Professor Henssler hatte 2003 gemeinsam mit Dr. Matthias Ki -<br />
li an ein erstes großes Gutachten für den BDVI zu europa recht -<br />
lichen Fragen erstellt und schlug mir dann nach meinem Staats -<br />
examen vor, eine Doktorarbeit zur »Rechtsstellung des Öffent -<br />
lich bestellten Vermessungsingenieurs« zu verfassen. Im Rahmen<br />
des europarechtlichen Gut achtens hatte sich nämlich gezeigt,<br />
dass es nur sehr wenig juris tische Literatur zum ÖbVI gibt und<br />
viele rechtliche Fragen bislang unbeantwortet sind.<br />
Wie haben Sie sich dem<br />
Thema ÖbVI genähert?<br />
Mein Buch habe ich ja mit dem Zitat »Das Vermessungsrecht<br />
führt in der juristischen Literatur ein Orchideendasein« begon -<br />
nen, und dieses Zitat trifft es auf den Punkt. Ich musste her-<br />
RECHT<br />
Spätestens seit ihr Buch »Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur – Stellung und Funktion<br />
im Rechtssystem« in die Büros der BDVI-Mitglieder geliefert wurde, ist der Name Lisa<br />
Keddo dem aufmerksamen ÖbVI ein Begriff. Vor kurzem kam darüber hinaus die Mitteilung, dass<br />
Frau Dr. Keddo die Justitiare des BDVI, Heinz Christian Esser und Dr. Rüdiger Holthausen in Köln,<br />
bei der Betreuung der BDVI-Mitglieder dauerhaft unterstützen wird.<br />
Um herauszufinden, was eine Juristin in die scheinbar endlosen Weiten einer Nischengesetz gebung<br />
von 15 Bundesländern treibt, unter welchen Umständen man das Keddo-Werk als praktizieren-<br />
der ÖbVI sofort zur Hand nehmen sollte oder wie die Kanzlei der Justitiare genau arbeitet, traf<br />
FORUM Frau Dr. Keddo am Rande der BDVI-Präsidiumssitzung am 26. November 2009 im Hotel<br />
»Albrechtshof« in Berlin.<br />
ausfinden, wie ich überhaupt an die spärliche Literatur zu dem<br />
Thema kommen konnte und welche Inhalte Gegenstand der Arbeit<br />
sein sollten. Hierfür bin ich durch Deutschland gereist, habe<br />
viele Vermessungskollegen aufgesucht, juristische Datenbanken<br />
und die Verbandszeitschrift FORUM durchforstet und mir im<br />
Laufe der Zeit eine private Hausbibliothek zu diesem Thema<br />
aufgebaut. Die 15 zum Teil sehr unterschied lichen Landes rege -<br />
lungen im Überblick zu behalten, war dabei besonders herausfordernd.<br />
Gab es Probleme bei der Bearbeitung<br />
des Themas? Und wenn ja: welche?<br />
Ein Vorteil meiner Arbeit war, dass ich den Aufbau der juristi -<br />
schen Themeninhalte sehr frei gestalten konnte und mangels<br />
Li teratur in diesem Bereich eigene juristische Standpunkte entwickeln<br />
musste. Ein besonderes Anliegen war, praxisrelevante<br />
Themen juristisch zu ergründen – z. B. das Thema der beruflichen<br />
Zusammenschlüsse von ÖbVI oder die Werbung.<br />
Da es nur wenig veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur<br />
zum Berufsrecht der ÖbVI gibt und dieses aufgrund der Zu stän -<br />
digkeit der Länder auch stark zersplittert ist, findet die berufs -<br />
rechtliche Diskussion bei weitem nicht so rege und dynamisch<br />
statt wie etwa im Berufsrecht des Notars. Manche Landes re ge -<br />
lungen sind nicht mehr zeitgemäß, da verfassungs recht liche<br />
4<br />
221
222<br />
RECHT<br />
Ent wicklungen im Bereich der Berufsausübungsfrei heit nicht<br />
überall nachvollzogen worden sind. Meine Aufgabe war dabei<br />
eine rein wissenschaftliche, neutrale Analyse.<br />
Ein Spagat war stets, dass die Arbeit nicht nur ÖbVI, sondern<br />
auch Juristen dienen soll, die sich mit dem Vermessungsrecht<br />
bzw. dem Berufsrecht des ÖbVI auseinandersetzen. Sie musste<br />
daher rechtswissenschaftlich genug sein, um Juristen überzeugen<br />
zu können, aber zugleich auch die Berufsangehörigen, denen<br />
sie Hilfe im Berufsalltag sein soll, ebenso erreichen wie Vermes -<br />
sungsstudenten, die sich über den Beruf informieren möchten.<br />
Eine ganz wesentliche Hilfe war mir übrigens der BDVI, der mich<br />
die ganze Zeit begleitet und unterstützt hat. Insbesondere bei<br />
praktischen technischen Fragestellungen, z. B. im Geodaten -<br />
dienst leistungsbereich, konnte ich immer wieder Rückfragen<br />
stellen – ich als Juristin musste mich in die eher technischen<br />
Fragen der Berufsausübung erst einmal hineindenken. Ohne die<br />
Hilfe vieler Vermessungsingenieure und die Unterstützung des<br />
BDVI wäre vieles wesentlich mühsamer gewesen.<br />
Ihr Buch »Der Öffentlich bestellte<br />
Vermessungsingenieur – Stellung<br />
und Funktion im Rechtssystem«<br />
wurde allen BDVI-Mitgliedern an<br />
die Hand gegeben und seine Lektüre<br />
wärmstens empfohlen. Jetzt die<br />
Frage für die ÖbVI, die Ihr Buch<br />
zwar im Schrank stehen, es aber<br />
noch nicht gelesen haben:<br />
In welcher Situation des täglichen<br />
4<br />
Berufslebens sollte er bzw. sie es<br />
zum ersten Mal in die Hand nehmen,<br />
um dann genau was nachzuschlagen?<br />
Ganz offen: Es gehört in permanente Reichweite. Denn das Buch<br />
soll als juristisches Nachschlagewerk dienen, um Problemstellungen<br />
der beruflichen Tätigkeit vor allem präventiv, aber auch<br />
im Nachhinein zu klären. Fragestellungen, die sich immer wieder<br />
ergeben, sind z. B.:<br />
Welche Auswirkungen hat mein Doppelstatus als Belie -<br />
he ner und Freiberufler? Warum können hier Spannungen<br />
entstehen und wie kann ich mich davor schützen,<br />
z. B. vor Ahndungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörde?<br />
Welche Amtspflichten habe ich? Was heißt Selbst stän dig -<br />
keit, Eigenverantwortlichkeit, Gewissenhaftigkeit und<br />
Unparteilichkeit genau (Beurteilungsmaßstab), z. B.<br />
beim <strong>Eins</strong>atz von Hilfskräften, bei Haftungsfragen oder<br />
bei Auskunftsbegehren Dritter?<br />
Wie präsentiere ich mich in der Öffentlichkeit? Was muss<br />
ich bei meiner Außendarstellung beachten? Welche<br />
Werbung ist erlaubt, was ist amtswidrige Werbung?<br />
Wie kann ich mich mit anderen Freiberuflern beruflich<br />
zusammenschließen? Was erlaubt mir mein Berufsrecht?<br />
Wie gestalte ich den Vertrag hierfür?<br />
Was muss ich beim Zustandekommen, bei der Durchführung<br />
eines Vermessungsauftrags beachten? Welchen<br />
Vergütungsanspruch habe ich? Wie beschreite ich den<br />
Rechtsweg? Gilt öffentliches Recht oder Zivilrecht?<br />
Wie gehe ich mit dem Thema Haftung um? Wie<br />
verhalte ich mich gegenüber Schadensersatzansprüchen?<br />
Mitverschulden? Berufshaftpflichtversicherung?<br />
Was ist Gegenstand der Berufsaufsicht und wo liegen<br />
die Grenzen? Was gilt bei der Ahndung von Pflichtverletzungen?<br />
An vielen Stellen zeigt sich, dass die bestehende Gesetzeslage<br />
reformbedürftig ist (z. B. Werbung von ÖbVI in den Bundes -<br />
ländern) oder das Verständnis der Berufsaufsicht für die Freihei -<br />
ten des ÖbVI bei seiner Berufsausübung in der Rechtsanwendung<br />
gestärkt werden muss. Für mich war und ist es besonders<br />
reizvoll, zu dieser Reformdiskussion aus juristischer Sicht beizutragen<br />
und der Berufspolitik Argumentationshilfe geben zu<br />
können. Eine besonders glückliche Fügung ist es daher, dass ich<br />
seit einigen Monaten das Team der BDVI-Justitiare unterstütze<br />
und in der Kanzlei Esser & Dr. Holthausen tätig bin.<br />
Dann gleich die Frage nach den<br />
momentan größten rechtlichen<br />
Baustellen im Berufsrecht der ÖbVI.<br />
Zum Thema rechtliche Baustellen kommt mir spontan das Motto<br />
des letzten BDVI-Kongresses – »Werte wahren, Wandel wagen«<br />
– in den Sinn.<br />
Im Berufsrecht gibt es viele »Baustellen«, die künftig nicht nur<br />
aus berufspolitischen, sondern schon aus rechtlichen Gründen<br />
zu einem moderneren Berufsrechtsverständnis, zu einem Wandel<br />
führen müssen. Die manifestierten »Werte« im Sinne von<br />
Eckpfeilern des ÖbVI-Status als Beliehener sollten dabei aber<br />
keinesfalls aufgeweicht werden.<br />
Novellierungen im Sinne ei ner Deregulierung überkommener<br />
berufsrechtlicher Be schrän kun gen sollte es geben, aber stets<br />
in dem Bewusstsein, dass hierunter die bewährte Qualität des<br />
amtlichen Vermessungs wesens und die Grundwerte des Berufsstands<br />
nicht leiden dürfen. Es darf selbstverständlich nicht zu<br />
einer Deregulierung um einer bloßen Deregulierung willen kommen,<br />
ebenso wie die Berufspolitik bedenken muss, dass Erosionen<br />
im Kleinen irgend wann das Fundament angreifen können.<br />
Um zwei Baustellen aufzuzeigen: Die Werbung – vielleicht<br />
sollte man besser »Außendarstellung« sagen – ist ein schönes<br />
Beispiel für gewandelte Anschauungen: Nicht nur beim ÖbVI,<br />
sondern auch beim Anwaltsnotar, der wie der ÖbVI einen Doppelstatus<br />
als Amtsträger und als Freiberufler hat, zeigt sich eine<br />
Öffnung der erlaubten Werbemaßnahmen. Ihnen kann nicht<br />
das Recht abgesprochen werden, mit der Zeit zu gehen. Notare<br />
haben – wie auch ÖbVI – das grundrechtlich abgesicherte Recht<br />
Berufliche Laufbahn<br />
RECHT<br />
10/1999–03/2004 Studium der Rechtswissenschaft<br />
an der Universität zu Köln<br />
Schwerpunkt: Wirtschaftsrecht (hierzu zählt der<br />
gewerbliche Rechtsschutz: Urheberrecht, Lizenzrecht,<br />
unlauterer Wettbewerb) und Arbeitsrecht<br />
Abschluss: Erstes Juristisches Staatsexamen<br />
08/2000–03/2004 Tätigkeit am Institut für<br />
Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln<br />
bei Prof. Dr. Martin Henssler<br />
Schwerpunkt: Arbeits- und Wirtschaftsrecht<br />
04/2004–10/2008 Tätigkeit in einer mittel -<br />
ständischen Kanzlei (100 Mitarbeiter) in Köln<br />
Schwerpunkt: gewerblicher Rechtsschutz, Mitarbeit<br />
an Forschungsprojekten (Arbeitnehmererfindungsrecht,<br />
Patentlizenz- und Know-how-Vertrag)<br />
05/2004–02/2007 Promotion zum Thema<br />
»Rechtsstellung des Öffentlich bestellten Vermessungs -<br />
ingenieurs – Stellung und Funktion im Rechtssystem«<br />
07/2005–10/2006 Weiterbildungsstudiengang<br />
zur Wirtschaftsjuristin an der Universität zu Köln<br />
Schwerpunkt: Unternehmensführung<br />
(Betriebswirtschaftslehre)<br />
Abschluss: Master of Law (LL. M.)<br />
02/2007–03/2009 Rechtsreferendariat<br />
beim Landgericht Köln<br />
Abschluss: <strong>Zwei</strong>tes Juristisches Staatsexamen<br />
seit 09/2009 Rechtsanwältin bei den<br />
BDVI-Justitiaren Esser & Dr. Holthausen, Kanzlei in Köln<br />
Tätigkeit: Kataster- und Vermessungsrecht, Recht<br />
der Freien Berufe, gewerblicher Rechtsschutz und<br />
Wirtschaftsrecht<br />
zu werben. Bei verfassungskonformer Auslegung des Berufsrechts<br />
ist allein die amtswidrige Werbung unzulässig. Von ei -<br />
ner dem Amt widersprechenden Werbung muss ausgegangen<br />
werden, wenn der ÖbVI gezielt um Vermessungsaufträge wirbt,<br />
sich, wie bei gewerblichen Unter nehmen üblich, herausstellt oder<br />
wenn sein Verhalten ge eignet ist, <strong>Zwei</strong>fel an seiner Unabhän -<br />
gigkeit oder Unparteilichkeit aufkommen zu lassen, oder beim<br />
vermessungssuchenden Publikum Fehlvorstellungen über die<br />
Amtstätigkeit weckt.<br />
Auch im Gesellschaftsrecht, speziell im Bereich der Frage der<br />
beruflichen Zusammenarbeit, gibt es Änderungen. So ist es dem<br />
4<br />
223
224<br />
RECHT<br />
ÖbVI nunmehr z. B. in Baden-Württemberg (§ 12 Abs. 7 Satz 1<br />
VermG), Brandenburg (§ 6 Abs. 1 Satz 3 ÖbVIBO) und im Saarland<br />
(§ 25 Abs. 3 SVermKatG) gestattet, sich mit Angehörigen<br />
verwandter Freier Berufe zusammenzuschließen.<br />
Die interprofessionelle Zusammenarbeit, d. h. der Zusammenschluss<br />
von An gehörigen verwandter Berufe, verbessert die Wett -<br />
bewerbs fäh ig keit und entspricht einem Bedürfnis der Auftrag -<br />
geber. Auch bei den zulässigen Rechtsformen tut sich etwas:<br />
In Baden-Württemberg (§ 12 Abs. 7 Satz 1 VermG) und im Saarland<br />
(§ 25 Abs. 3 SVermKatG) dürfen sich ÖbVI auch zu einer<br />
Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes<br />
zusammenschlie ßen.<br />
Die Partnerschaftsgesellschaft hat im Vergleich zur Ge sellschaft<br />
bürgerlichen Rechts (GbR) deutliche Vorteile. Denn im Bereich<br />
der privatrechtlichen Tätigkeiten kommt es anders als bei der<br />
GbR zu einer Haftungsfreistellung der Ge sellschafter für berufliche<br />
Fehler, die ein Partner verursacht hat.<br />
Sie sprachen es vorhin an: Wie<br />
sind Sie zu den BDVI-Justitiaren<br />
gekommen?<br />
Wichtige Ansprechpartner für mich waren in den vergangenen<br />
Jahren neben vielen ÖbVI beim BDVI natürlich die beiden Justitiare<br />
des BDVI, die die Fachleute zum Thema Berufsrecht des<br />
ÖBVI in Deutschland sind.<br />
Wir hatten daher bereits einen lockeren Kontakt, der in diesem<br />
Jahr nicht zuletzt auch dank Herrn Teetzmann intensiviert wur -<br />
4<br />
de. Da ich mich seit fast fünf Jahren intensiv mit dem Berufsrecht<br />
der ÖbVI auseinandergesetzt und mir die Materie in dieser<br />
Zeit ans Herz gewachsen ist, habe ich mich ohne Zögern dafür<br />
entschieden, den ÖbVI »treu« zu blei ben, als mir das Angebot<br />
ge macht wurde, das Team zu verstär ken.<br />
Es kommt ja nicht allzu häufig vor, dass eine Doktorarbeit nicht<br />
in staubigen Bibliotheksregalen verschwindet, sondern aufgrund<br />
ihres Themas »praxistauglich« ist und berufliche Perspektiven<br />
eröffnet. Ich hätte es sehr bedauert, wenn mein Know-how verloren<br />
gegangen wäre, und offensichtlich haben dies der BDVI,<br />
Herr Esser und Herr Dr. Holthausen ähnlich gesehen.<br />
Um es dem BDVI-Mitglied zu veranschaulichen:<br />
Wie ist die Arbeit<br />
der Justitiare strukturiert?<br />
Es gibt zwei Schienen: Wie Sie wissen, hat der BDVI Herrn Esser<br />
und Herrn Dr. Holthausen seit Jahren mit der umfassenden Beratung<br />
des BDVI sowie seiner Landesgruppen beauftragt, soweit<br />
es um die Berufsausübung Öffentlich bestellter Vermessungs -<br />
ingenieure geht. Gleichrangig daneben steht die Beratung des<br />
einzelnen ÖbVI.<br />
Die Kanzlei hat in diesem Bereich seit rund 30 Jahren Erfahrung<br />
und Herr Esser und Herr Dr. Holthausen stehen in allen recht -<br />
lichen Fragen als Ansprechpartner für die BDVI-Mitglieder zur<br />
Verfügung. Sobald ein ÖbVI in seinem Beruf ein rechtliches Pro -<br />
blem gleich welcher Art hat, kontaktiert er unsere Kanzlei. Wir<br />
beraten ihn dann praxisnah hinsichtlich seines weiteren Vor -<br />
gehens.<br />
Und welche Position bekleiden<br />
Sie in dieser Struktur?<br />
Ich stehe neben Herrn Esser und Herrn Dr. Holthausen als An -<br />
sprech partnerin in allen Fragen rund um das Vermessungs- und<br />
Berufsrecht zur Verfügung. Darüber hinaus berate ich insbe -<br />
sondere im Bereich des Wirtschaftsrechts, z. B. im Gesell schafts -<br />
recht und im Wettbewerbsrecht.<br />
Letzte Frage: Welche Erkenntnisse<br />
gingen beim Kennenlernen des ÖbVI<br />
am weitesten mit eventuell vor -<br />
handenen Vorurteilen oder Vorstellungen<br />
von einem Vermesser aus -<br />
einander?<br />
Richtiggehende Vorurteile hatte ich keine, aber meine Vorstellung<br />
vom Beruf des ÖbVI war rückblickend wohl, dass es sich um<br />
einen primär »technischen Beruf« handelt – das Technische ist<br />
ja das, was man als Laie wahrnimmt, wenn man im Alltag einen<br />
ÖbVI bei der Vermessung beobachten kann. Im Laufe meiner<br />
Recherchen zur Tätigkeit des ÖbVI habe ich rasch festgestellt,<br />
welch viel fältiges Leistungsspektrum die Berufsangehörigen ge -<br />
gen über verschie den sten Personen, Unternehmen und Behörden<br />
erbringen. Be son ders interessant fand ich die Parallelen zum<br />
Notar, dessen Amt und Beruf einem Juristen natürlich zunächst<br />
vertrauter sind. Beide, Notar und ÖbVI, haben eine besondere<br />
Bedeutung für unser Rechtssystem, den Eigentumsschutz und<br />
den Rechtsfrieden.<br />
Ein FORUM-Interview von Andreas Bandow<br />
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226<br />
MANAGEMENT<br />
Umfrage zur Kostenverteilung<br />
Die »MV-Torte«<br />
ANDREAS GOLNIK | ROSTOCK<br />
KOSTENAUFTEILUNG EINES VERMESSUNGSAUFTRAGES<br />
Der Gesamtbruttobetrag eines durchgeführten Vermessungs auf trages<br />
zur Anfertigung von Lageplänen für eine Versor gungs leitung in Mecklenburg-Vorpommern<br />
wurde in seine Kostenbestandteile zerlegt.<br />
Die Aufteilung der Vermessungsleistung (33.193 E netto) erfolgte in:<br />
20 % Gewinn vor Steuer<br />
aufgeteilt in 40 % EKSt und<br />
60 % für Investitionen, Altersvorsorge,<br />
Sozialbeiträge und<br />
Lebensunterhalt des Freiberuflers<br />
80 % Kosten aufgeteilt in<br />
40 % Sachkosten<br />
60 % Personalkosten<br />
4<br />
Gewinn<br />
Personalkosten<br />
Sachkosten<br />
Gewinnbetrachtung für<br />
Freiberufler oder GbR<br />
Auf die Vermessungsleistung und die Geobasisdaten sind 19 % Mehr -<br />
wertsteuer zu berechnen. Zur Ermittlung der übrigen Steuer- und Abgabensätze<br />
wurden nachstehende Werte angenommen:<br />
40 % Einkommensteuer (EKSt) vom Gewinn<br />
33 % Sozialabgaben von den Personalkosten<br />
12 % Lohnsteuer von den Personalkosten<br />
5 % Steuern von den Sachkosten (Mineralöl, Kfz, Versich. etc.)<br />
Die zugrunde liegenden Verhältnisangaben für Sach- und Personal -<br />
kosten, Sozialabgaben, Gewinn und Steuern sind Schätzwerte. Sie sind<br />
nicht allgemeinverbindlich, variieren und sind im Einzelfall von den<br />
tatsächlichen Verhältnissen abhängig.<br />
3.983 E<br />
8 ,6 %<br />
1.912 E<br />
4,1 %<br />
steuer 40 % Steuern 60 %<br />
5,7 %<br />
2.655 E<br />
12 %<br />
Einkommens Gewinn nach<br />
Lohnsteuer<br />
5.258 E<br />
11,3 %<br />
Gewinn 20 %<br />
Sozialabgaben 33 %<br />
13,6 %<br />
6.307 E<br />
Mehrwertsteuer 19 % auf<br />
Vermessungsleistung<br />
2,4 %<br />
1.090 E<br />
N E T T O - V E R M E S S U N G S L E I S T U N G 3 3 . 1 9 3 , 2 8 E<br />
Personalkosten 60 %<br />
MWSt<br />
19 %<br />
auf<br />
Geobasisdaten<br />
Gesamtbruttobetrag<br />
46.328 R<br />
Kosten 80 %<br />
8.763 E<br />
18,9 %<br />
12,4 %<br />
5.737 E<br />
Geobasisdaten<br />
Nettolohnkosten 55 %<br />
531 E<br />
1,2 %<br />
10.091 E<br />
21,8 %<br />
Sie sollen dem Betrachter vermitteln, in welchen Größenordnungen<br />
die einzelnen Beträge zueinander stehen.<br />
Die Kosten in Höhe von 5.737 E gemäß 2. VermGebÄVO M-V für die<br />
Geobasis sind in diesem Beispiel durch die Bereitstellung von Bodenrichtwerten,<br />
ALK- und ALB-Daten entstanden.<br />
Sachkosten 40 %<br />
Steuern<br />
5 %<br />
Sachkosten ohne Steuern 95 %<br />
So weit, so schlecht. Denn die eigentlichen Probleme der Kredit -<br />
bewerbung, der totalen Haftung, der Übersteuerung stehen<br />
nicht zur Debatte.<br />
Herzlichen Dank (in diesem Fall) den Nordlichtern dafür, hier<br />
wieder aufzurütteln, indem sie einen Vermessungsauftrag einfach<br />
mal den Kosten nach aufteilen. Und beispielsweise zeigen,<br />
was von dem Gewinn vor Steuern übrig bleibt. Und welche<br />
Steuern, Abgaben und Kosten auf jedem Auftrag lasten.<br />
EINNAHMEN DER GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN<br />
IN MECKLENBURG-VORPOMMERN<br />
Der durchschnittliche Anteil der Gebietskörperschaften und der EU<br />
am Steueraufkommen in Deutschland betrug laut Bundesministe rium<br />
der Finanzen (BMF) für das Jahr 2006:<br />
Bund 5.217 E 41,7 %<br />
Länder 4.992 E 39,9 %<br />
Gemeinden 1.724 E 13,8 %<br />
EU 562 E 4,5 %<br />
Gesamt 12.495 % 100,0 %<br />
Ohne Berücksichtigung der Besonderheiten des Steuersystems der<br />
Bun desrepublik Deutschland ergeben sich für die Gebietskörperschaf -<br />
ten des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus dem Gesamtbruttobetrag<br />
des Vermessungsauftrages Einnahmen in Höhe von:<br />
Steueranteil Land M-V 4.992 E<br />
+ Gemeinden M-V 1.724 E<br />
= Steuereinnahmen M-V 6.716 E<br />
+ Geobasisdaten 5.737 E<br />
Gesamteinnahmen M-V 12.453 %<br />
ZUSAMMENFASSUNG<br />
Steuern 12.495 E 27,0 %<br />
Sozialabgaben 5.258 E 11,3 %<br />
Geobasisdaten 5.737 E 12,4 %<br />
Steuer + Abgaben + Gebühren 23.490 % 50,7 %<br />
Sachkosten 10.091 E 21,8 %<br />
Nettolohnkosten 8.763 E 18,9 %<br />
Gewinn 3.983 E 8,6 %<br />
Gesamt 46.328 % 100,0 %<br />
MANAGEMENT<br />
Es ist eine gute Übung der ÖbVI, die Öffentlichkeit über die wirtschaftlichen Aspekte des Berufs -<br />
standes zu informieren. In diesen Tagen betreiben die Politiker wieder bei den Freiberuflern<br />
eifrig Schulterklopfen. »Ihr seid das Rückgrat unserer Wirtschaft, ihr seid der Garant der Ausbil-<br />
dung, ihr seid der Ausbund der Verantwortlichkeit.«<br />
Aus den Kostengruppen müsste deutlich werden, wie schwierig<br />
es ist, einen Auftrag leistungs- und kostenmäßig innerhalb des<br />
Kalkulationsrahmens zu halten.<br />
Und dabei sind die Zinsnachteile, die sich aus den Zahlungszielen<br />
der Auftraggeber ergeben, noch nicht einmal eingerechnet …<br />
Dipl.-Ing. Andreas Golnik, ÖbVI<br />
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Vorwort von Dr.-Ing. Walter Schwenk | FORUM-Redaktion<br />
Zum Vergleich: Die durchschnittliche Abgabenquote für Steuern und<br />
Sozialabgaben betrug im Jahr 2006 in Deutschland 37,5 % des no -<br />
minalen Bruttoinlandsprodukts.<br />
Quelle: Monatsbericht des BMF, August 2007<br />
Es stellen sich Fragen zu den Steuereinnahmen und den Kosten der<br />
Geo basisdaten im Bezug zum Gesamtbetrag des Vermessungsauftrages:<br />
MWSt 19 %<br />
Verhältnismäßigkeit?<br />
Mehrwert- auf Geobasisdaten<br />
steuer 19 % GeoEinkommensbasisdaten<br />
Wirtschaftlichkeit?<br />
steuer<br />
Gewinn<br />
nach Steuern<br />
Sachkosten<br />
Wertschöpfung?<br />
Lohnsteuer<br />
ohne Steuern<br />
Innovationsfördernd?<br />
SozialabgabenNetto-<br />
Steuern<br />
lohnkosten<br />
???<br />
4<br />
227
Cadastre 2014<br />
Das Kataster der öffentlich-rechtlichen<br />
Eigentumsbeschränkungen<br />
228<br />
INTERNATIONAL<br />
DIETER SEITZ | OFFENBURG<br />
Die FIG-Kommission 7 stellte 1994 eine von den Schweizern Jürg Kaufmann und Daniel<br />
Steudler erarbeitete Publikation mit dem Titel »Cadastre 2014« vor. Darin wird die Vision<br />
eines allumfassenden Katasters vorgestellt, das nicht nur die eigentumsrechtlichen Bindungen<br />
des Grundstückes umfasst, sondern alle rechtlichen Einwirkungen, egal ob öffentlich-rechtlich<br />
oder privat.<br />
Als Vertreter des BDVI nahm ich am 19. Juni 2009 an der Mitgliederversammlung des IGS in Martigny<br />
teil. Dort hielt der stellvertretende Direktor des Bundesamts für Landestopographie Herr Dr. Wicki<br />
einen Vortrag über die Umsetzung der Vision »Cadastre 2014« in der Schweiz durch die Einführung<br />
des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster). Da ich dieses<br />
Kataster nicht nur für die Schweiz, sondern auch für uns in Deutschland für ein zukunfts trächtiges<br />
Modell halte, möchte ich auf der Grundlage des Vortrages von Herrn Dr. Wicki das Schweizer Modell<br />
vorstellen und zur Diskussion darüber anregen.<br />
4<br />
Auf der Grundlage des am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen<br />
Geoinformationsgesetzes der Schweiz wird eine Verordnung des<br />
Bundes zum 1. Oktober 2009 in Kraft treten, die die Einführung<br />
des ÖREB-Katasters regelt.<br />
ZIELE DER VERORDNUNG<br />
Erhöhung der Rechtssicherheit durch eine Erweiterung<br />
des bisherigen Katasters<br />
Gewährung der Zugänglichkeit zu dem ÖREB<br />
Gewährleistung der Harmonisierung und Homogenität<br />
der Daten<br />
Garantie der Vollständigkeit der gewählten Datensätze<br />
(aber nicht aller ÖREB)<br />
Definition des Betriebes des ÖREB-Katasters als<br />
Verbundaufgabe (Bund und Kantone)<br />
Erfassung und Fortführung der Daten inklusive der<br />
notwendigen Finanzierung werden in die Verantwortung<br />
der Fachbereiche übergeben.<br />
Der Katalog der ÖREB wird progressiv weiterentwickelt –<br />
was schon besteht, wird dabei berücksichtigt.<br />
Der Bund schreibt ein minimales Datenmodell vor –<br />
kantonale Erweiterungen sind möglich.<br />
INHALTE<br />
Die Inhalte des ÖREB-Katasters können alle öffentlich-recht -<br />
lichen Eigentumsbeschränkungen sein, die auf das betreffende<br />
Grundstück einwirken oder einwirken können. Das umfasst die<br />
Normen sowohl des Bundes als auch der Kantone und der Ge -<br />
meinden. Beispiele für Einwirkungen auf das Grundstück können<br />
folgende Vorschriften sein:<br />
Gewässerschutzgesetz (Wasserschutzzonen)<br />
Waldgesetz (durch Abstände zu Waldgrenzen)<br />
Nationalstraßengesetz<br />
Raumplanungsgesetz<br />
Bebauungspläne<br />
Bauvorschriften der Kantone und Gemeinden<br />
Baulasten<br />
Überfahrtsrechte, die nicht im Grundbuch gesichert sind<br />
usw.<br />
DATENHALTUNG<br />
Dabei ist nicht daran gedacht, alle Daten nun redundant in<br />
einem neuen Kataster zu führen. Das Prinzip der verteilten<br />
Datenhaltung wird angehalten, das bedeutet, dass die Daten<br />
bei den Gemeinden, Kantonen oder beim Bund in deren Ver-<br />
INTERNATIONAL<br />
ant wortung für die Laufendhaltung verbleiben, aber über ein<br />
gemeinsames Datenportal jeweils aktuell für eine bestimmte<br />
Parzelle abgerufen werden können, natürlich gemeinsam mit<br />
den Geo basisdaten der amtlichen Vermessung.<br />
ZEITABLAUF UND KOSTEN<br />
Nach dem Inkrafttreten der Bundesverordnung zum 1. Oktober<br />
2009 sollen in zwei bis fünf ausgewählten Kantonen die kanto -<br />
nalen Gesetzgebungen zum ÖREB-Kataster bis 2011 abge schlos -<br />
sen sein, so dass ab 2012 in diesen Kantonen der Teil betrieb beginnen<br />
kann. Ab 2016 soll der Vollbetrieb mit der kompletten<br />
Datenverfügbarkeit laufen.<br />
Parallel hierzu soll nach der Auswertung der Pilotphase in den<br />
ausgewählten Kantonen ab 2014 auch in den übrigen Kantonen<br />
die Gesetzgebung abgeschlossen und mit dem Teilbetrieb<br />
begonnen werden. Als Endziel ist das Jahr 2020 angedacht. Zu<br />
diesem Zeitpunkt soll in der ganzen Schweiz das ÖREB-Kataster<br />
bereitstehen.<br />
Die Finanzierung der Betriebskosten des ÖREB-Katasters ist eine<br />
Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Kantone und wird<br />
auf der Grundlage von mehrjährigen Programmen vereinbart.<br />
Die Kosten der Eintragungen in das ÖREB-Kataster sowie die<br />
Fortführung der Daten obliegen nach dem Verursacherprinzip<br />
den Stellen, die diese Beschränkungen beschließen und zu verantworten<br />
haben.<br />
FREIER BERUF<br />
Durch ihr spezifisches Wissen auf dem Gebiet des Rechts, in<br />
der Erfassung und Bearbeitung von Geodaten, im Umgang mit<br />
raum bezogenen Informationssystemen und in der Führung von<br />
Katastersystemen sind die Ingenieurgeometer (bzw. die ÖbVI in<br />
Deutschland) die geeigneten Partner der Gemeinden, Kantone<br />
und des Bundes für die Aufgaben der Erfassung, Verwaltung<br />
und Auskunftserteilung.<br />
Weitere Informationen, Publikationen und die Erlasse stehen<br />
ab Oktober 2009 auf der Seite www.cadastre.ch zur Verfügung.<br />
Dipl.-Ing. Dieter Seitz<br />
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />
Amalie-Hofer-Straße 4 | 77656 Offenburg<br />
www.seitz-stark-burger.de<br />
4<br />
229
230<br />
FORUM FACTUM<br />
BDVI-Forum auf der<br />
INTERGEO 2009<br />
Pflichtaufgabe<br />
Boden-<br />
richtwerte<br />
MARTIN ULLNER | SCHÖNEICHE BEI BERLIN<br />
G ehobene<br />
4<br />
politische Anforderungen verbunden mit stärkerer Transparenz sollen Bodenricht -<br />
werte einheitlicher und damit zukunftssicher machen.<br />
Vor allem die steigenden Ansprüche an die Gutachterausschüsse wurden in diesem Jahr im BDVI-<br />
Forum auf der INTERGEO in Karlsruhe unter dem Thema »Pflichtaufgabe Bodenrichtwerte – neue<br />
Maßstäbe für die Ermitt lung der Bewertungsgrundlagen« diskutiert.<br />
Am Nachmittag des zweiten INTERGEO-Tages füllte sich der<br />
Kongresssaal gut zur Hälfte mit Interessierten. Der FORUM-Leser<br />
unter ihnen wurde zum Thema von Walter Schwenk in den beiden<br />
letzten Ausgaben (und folgt) hervorragend in Stellung gebracht,<br />
so dass jede Äußerung auf dem Podium oder aus dem<br />
Auditorium sofort den richtigen Rezeptor finden konnte.<br />
Die Anmoderation erfolgte von Dr.-Ing. Hubertus Brauer, Mitglied<br />
des BDVI-Präsidiums. Er führte unaufgeregt ins Thema ein<br />
und platzierte gleich die wichtigen Marken: flächendeckende<br />
Ausweisung, Vereinheitlichung und weitere Transparenz. Behördliche<br />
und freiberufliche Geodäten müssten die Kompetenz der<br />
Bereitstellung von »Basisinformationen« für sich bean spru chen.<br />
Zurückblickend stellte er fest, dass trotz aller Kritik Bodenricht -<br />
werte immer die Basis der Bewertung geblieben sind.<br />
Die Teilnehmer auf dem Podium waren Michael Rave, Referatsleiter<br />
in der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin und dort<br />
mit Grundsteuer, Vermögensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer,<br />
Bewertung beschäftigt, Dipl.-Ing. Herbert Troff, Leiter<br />
der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaf<br />
ten Aurich und Vorsitzender des Gutachterausschusses<br />
für Grund stückswerte des Landkreises Aurich, sowie Dipl.-Ing.<br />
Jürgen Kuse, Leiter des Kataster- und Vermessungsamtes des<br />
Landkreises Dahme-Spreewald und Vorsitzender des Oberen<br />
Gut ach terausschusses im Land Brandenburg.<br />
Herbert Troff rollte das Thema anhand des Baugesetzbuches und<br />
der kommenden Immobilienwertermittlungsverordnung als ers -<br />
FORUM FACTUM<br />
ter Vortragender aus und nannte die entscheidenden Punkte:<br />
Berücksichtigung unterschiedlicher Entwicklungszustände (Bau -<br />
land, Rohbauland, Bauerwartungsland), Bildung von Boden richt -<br />
wertzonen und Angabe der wertbeeinflussenden Maßnahmen …<br />
Gleich im Sitzen schloss Jürgen Kuse an. Als Vertreter der Gut -<br />
achterausschüsse aus den neuen Bundesländern führte er an,<br />
dass diese mittlerweile auch schon 20 Jahre tätig sind und trotz<br />
(oder gerade wegen) vieler emotionaler Bodenrichtwertsit zun -<br />
gen er diese Aufgabe als gern erfüllte »Pflicht« betrachtet. Aussagen<br />
wie »Wir können diese Veränderungen schaffen« und »Das<br />
ist leistbar!« waren von ihm zu den neuen Aufgaben zu hören.<br />
Die Gutachterausschüsse müssen sich bewusst machen, welche<br />
die prioritären Aufgaben sind. Deshalb sollten Diskussionen mit<br />
den Kunden wie der Finanzverwaltung geführt werden. So könn -<br />
ten auch Fragen zu nicht marktfähigen Grundstücken beantwor -<br />
tet werden, also in welchem Maße flächendeckende Boden richt -<br />
werte wirklich notwendig sind. Am Ende seines Diskurses kam<br />
Kuse zur bundesweiten Einheitlichkeit der Bodenricht wer te, indem<br />
er diese Aufgabe den Oberen Gutachteraus schüssen zuteilte.<br />
Anschließend nahm aus der Sicht der Finanzverwaltung Michael<br />
Rave Stellung. Er sei zwar ge spannt, wie die Recht sprechung<br />
um gesetzt wird, machte aber von Anfang an klar, dass er nicht<br />
in Sorge darum sei. Das neue Gesetz ist eine Wertschätzung der<br />
Arbeit der Gutachterausschüsse, war sogar aus seinem Munde zu<br />
hören. Besonders ihre Un abhängigkeit ist die Basis der Quali -<br />
tät. Die Gut achterausschüsse er füllen für die Finanz verwaltung<br />
4<br />
231
232<br />
FORUM FACTUM<br />
eine wirklich gewichtige Funkti on – nie würde die Ver wal tung<br />
besser Boden richtwerte ermitteln können.<br />
<strong>Zwei</strong> Punkte hält Rave bei der neuen Gesetzgebung für be -<br />
sonders wichtig für die Finanzverwaltung: Da wäre zum einen<br />
die flächendeckende Ermittlung, da bei Nichtvorhandensein<br />
steu er freie Räume bestehen. Zum anderen hält er die Nach -<br />
voll zieh barkeit bei der Generierung der Bodenrichtwerte (be -<br />
sonders bei der Zonenbildung) für bedeutsam.<br />
So hatte jeder vom Podium vorerst sein Scherflein zur Betrach -<br />
tung beigetragen. Und da der Messeort sich bekanntlich in<br />
Baden-Württemberg befindet, kamen bei der anschließenden<br />
Diskussions- bzw. Fragerunde zuerst die Auffassungen zur Spra -<br />
che, die die zukünftigen Aufgaben in diesem Bundesland vor<br />
dem Hintergrund der Organisation der Gutachterausschüsse bei<br />
den Gemeinden betreffen.<br />
Der erste Vertreter der Gutachtergilde bezweifelte die Leistungs -<br />
fähigkeit der Gutachterausschüsse gerade in kleinen Ge mein -<br />
den. Fachkompetenz und Zeit seien dahingehend nicht vorhanden.<br />
Die Lösung dieses Problems sei ihm völlig unklar. Kuse nahm<br />
sich seiner an und wies ganz klar darauf hin, dass die Länder<br />
die Voraussetzungen für einen funktionierenden Gutachteraus -<br />
schuss schaffen müssen.<br />
Deutlicher wurde Troff mit seiner Frage, ob die Gutachteraus -<br />
schussverordnung in Baden-Württemberg hinsichtlich der Organisation<br />
geändert werden soll. Ein weiterer einheimischer<br />
4<br />
Gutachter berichtete über laufende Diskussionen zum Thema.<br />
Seiner <strong>Eins</strong>chätzung nach werde es aber so bleiben.<br />
Jetzt nahm die Diskussion Fahrt auf, weil auch andere Mei nun -<br />
gen zu hören waren. »Reformen müssen kommen«, war aus ei -<br />
ner Ecke zu vernehmen. Das Gesetz zwingt den Landesgesetz -<br />
geber förmlich dazu. Als die Auffassung vertreten wurde, dass<br />
viele Gemeinden sowieso nur wenige Bodenrichtwertzonen zu<br />
bilden haben und es somit eigentlich machbär wäre, hob die<br />
Zuhörerschaft sogar zu leisem Applaus an. Dipl.-Ing. Dieter<br />
Kerts cher vom DVW-Arbeitskreis »Immobilienwertermittlung«<br />
machte daraufhin das konstruktive Angebot, Seminare zuerst<br />
in Baden-Württemberg zu veranstalten.<br />
Am Beispiel einer Hofstelle im Außenbereich wurde des Wei -<br />
te ren der Frage nachgegangen, wie genau Bodenrichtwert zonen<br />
zu bilden seien: ein Wert, höchstens zwei oder drei. Aber: Es gibt<br />
eben keinen »Punktwert eines Flurstücks« (Rave) und somit auch<br />
keine flurstücksscharfe Abgrenzung. Oder: Wie weit geht die<br />
Transparenz bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte? Eine Begründung<br />
ist nicht notwendig, Nachweise bei deduktiver Bestimmung<br />
sollen hinterlegt werden (Troff).<br />
Wie immer bei solchen Veranstaltungen hoffte man anfänglich<br />
auf mehr Engagement des Auditoriums, war dann aber überrascht,<br />
dass die Zeit schon vorbei war und noch gehobene Hände<br />
vertröstet werden mussten. Da hier aber der letzte Eindruck<br />
zählt, lobte Hubertus Brauer abschließend die Mitwirkenden und<br />
merkte an, dass die Diskussionen an anderer Stelle unbedingt<br />
fortgeführt werden müssten.<br />
Was sonst noch auf der INTERGEO passierte:<br />
Um dem Ingenieurmangel in der Geodäsie entgegenzuwirken,<br />
werben die Vereine DVW, VDV und BDVI unter www.ar beits -<br />
platz-erde.de um Nachwuchs. Dazu schalteten die Spitzen der<br />
Verbände diese Adresse öffentlichkeitswirksam auf der Messe<br />
frei. Anhand von Beispielen aus dem Alltag soll dem Interes sierten<br />
aufgezeigt werden, an welchen scheinbar auch alltäglichen<br />
Sachen der Geodät arbeitet.<br />
Unter dem Titel »Deine Berufung« stellte auch der BDVI für die<br />
Nachwuchswerbung an seinem Stand eine neue Broschüre vor.<br />
Diese ist an Vermessungsstudenten gerichtet und bringt schon<br />
schematisch auf der Frontseite zum Ausdruck, dass im Leben nicht<br />
zu zeitig in Richtung Vermessungsingenieur oder Verwal tung<br />
abgebogen werden sollte, sondern die Gerade aus spur zum ÖbVI<br />
vielleicht der geeignete Weg ist. Wer Fragen an die Mit arbeiter<br />
der Geschäftsstelle hatte oder beim Kaffee ein bisschen Erholung<br />
vom Messestress suchte, war bei der Geschäfts stellen leiterin<br />
Martina Wolkowa sowie den Vermessungsassessoren Sabine Seide<br />
witz und zum ersten Mal auch Guido Müller gut aufgehoben.<br />
Martin Ullner | FORUM-Redaktion<br />
Leserbrief von<br />
ÖbVI Ottmar Weinrich<br />
Sehr geehrter Herr Bandow,<br />
»Nachwuchswerbung ist so wichtig …«<br />
Ein Satz, den ich nur unterstreichen kann. Zu diesem Thema habe ich leider die gleichen Erfahrungen.<br />
Seit 1983 bin ich an der Ausbildung von Lehrlingen (als es noch so hieß) beteiligt, habe in Prüfungs -<br />
kommissionen gesessen und zur Nachwuchsbildung beigetragen. Viele meiner Schützlinge sind inzwischen<br />
selbst gestandene Ingenieure. Seit 1993, nun als Selbst und Ständiger, habe ich weiter für<br />
den Thüringer Vermessernachwuchs gesorgt. Etwa zehn Bewerber/Jahr sind in der Regel durch mein<br />
Büro gegangen, dazu jede Menge Schüler und Studenten. Bis 2002.<br />
Inzwischen bettele ich förmlich darum, dass ich einen Azubi bekomme. Ich habe überhaupt keine Bewerber<br />
mehr.<br />
Ich bin ab 2004 in die Gymnasien und Regelschulen gegangen, habe mich angeboten, kostenfrei Vorlesungen<br />
in angewandter Mathematik zu halten, Projektwochen oder Übungen usw. mit kompletter<br />
Messausrüstung (auch klassischer) auf den Schulhöfen durchzuführen. Genau einmal hat es funktioniert<br />
und dann wurde mir mitgeteilt, dass ich das Schulsystem durcheinanderbringe und nur den Ablauf<br />
störe. Nun könnte der Außenstehende urteilen, dass meine Methoden nicht mehr den modernen An -<br />
sprüchen genügen oder der Beruf allgemein unattraktiv ist. So richtig bekomme ich da keine Antwort.<br />
In den letzten fünf Jahren sind Schüler oft nach zwei Tagen, maximal nach einer Woche nicht wieder -<br />
gekommen. Nicht die Schüler meldeten sich, sondern die Mütter, die besorgt waren, dass ihr Sprössling<br />
im Außendienst nass wurde oder wohl doch eine falsche Vorstellung von der Vermessung hatte. Eine<br />
Mutter brachte mir sogar am nächsten Tag die im Außendienst dreckig gewordene Kleidung ihres Kindes<br />
zum Waschen vorbei. Natürlich hatte ich vorher gesagt, dass wetterfeste Kleidung mitzubringen sei und<br />
weiße Jeans und Salamanderpumps ungeeignet für den vermessungstechnischen Außendienst sind.<br />
Inzwischen weiß ich auch, dass es Jugendliche gibt, die in ihrem Leben weder einen Spaten benutzt noch<br />
gesehen haben und die den Messtruppführern lange Vorträge halten, dass in modernen Vermessungs -<br />
büros GPS verwendet wird, um Steine zu finden.<br />
Vielleicht erinnern Sie sich noch an den »Fall Nörthen« in Wingerode, der mir die Zulassung aberkennen<br />
lassen wollte. Dies allein wäre eine Kurzgeschichte wert. Das Thema beschäftigt immer noch Amts- und<br />
Verwaltungsgerichte. (Anm. d. Red.: demnächst hier)<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ottmar Weinrich<br />
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />
Rimbach 11 | 37308 Westhausen<br />
E-Mail Ottmar.Weinrich@vermessung-weinrich.de<br />
FORUM FUNDUS<br />
4<br />
233
234<br />
RECHT RECHT<br />
Die Streitverkündung –<br />
RÜDIGER HOLTHAUSEN | KÖLN<br />
das unbekannte Wesen<br />
Insbesondere für Baubeteiligte – aber auch darüber hinaus – ist die Streitverkündung ein probates<br />
Mittel, um häufig unübersichtlichen Haftungsverhältnissen im Rahmen eines Rechts -<br />
streits Rechnung zu tragen. Sie existiert allein im Zivilprozessrecht; der Verwaltungsprozess kennt<br />
keine Streitverkündung, dort erfüllt die Beiladung teilweise die Funktion der Streitverkündung.<br />
Streitverkündung bedeutet, dass eine Partei einem anderen, der bisher am Rechtsstreit nicht be tei -<br />
ligt ist, förmlich von diesem schwebenden Prozess benachrichtigt. Zweck der Streitverkündung ist:<br />
dem Dritten Gelegenheit zu geben, den Streitverkünder im Prozess gegen<br />
dessen Prozessgegner zu unterstützen<br />
eine spätere Rechtsverfolgung des Streitverkünders gegenüber dem Dritten vorzubereiten<br />
sich für den Fall dieser späteren Rechtsverfolgung des Streitverkünders gegen<br />
den Dritten gegen dessen etwaigen Einwand zu schützen, der Streitverkünder<br />
habe den Erstprozess mangelhaft geführt<br />
die Verjährungsfrist zu hemmen (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB)<br />
4<br />
Typische Konstellationen einer Streitverkündung sind etwa<br />
folgende Sachverhalte:<br />
(Nachfolgend: Fall A) Der Vermessungsingenieur erstellt<br />
einen (nichtamtlichen) Lageplan auf die Aufforderung<br />
des Architekten hin. Seine Leistung rechnet der Ingenieur<br />
ge gen über dem Bauherrn ab.<br />
Im Prozess bestreitet der Bau herr, dem Ingenieur einen Auftrag<br />
erteilt zu haben. Auf den Einwand des Ingenieurs, der<br />
Architekt habe ihn im Namen und auf Rechnung des Bau -<br />
herrn beauftragt, er klärt der Bauherr, der Architekt sei dazu<br />
gar nicht be voll mächtigt gewesen.<br />
(Nachfolgend: Fall B) Dem Vermessungsingenieur unterläuft<br />
bei der Gebäudeabsteckung ein Fehler, so dass<br />
die Baugrube zu tief ausgeschachtet wird. Den Fehler des<br />
Ingenieurs hätte der Bauunternehmer bemerken müssen.<br />
Gegenüber dem Bauherrn haften für den Fehler der Vermessungsingenieur<br />
und der Bauunternehmer als Gesamt -<br />
schuldner. Der Bauherr verklagt jedoch allein den Vermessungsingenieur<br />
und nimmt ihn in vollem Umfang auf<br />
Schadensersatz in Anspruch.<br />
Im Fall A stellt sich für den Vermessungsingenieur als Auftragnehmer<br />
das Problem, dass er die Vollmacht des Architekten<br />
zu seiner, des Ingenieurs, Beauftragung nachweisen muss.<br />
Gelingt ihm das nicht und unterliegt er deshalb in dem Rechts -<br />
streit gegen den Bauherrn, kommt eine Haftung des Archi -<br />
tekten als so genannter Vertreter ohne Vertretungsmacht (vgl.<br />
§ 179 BGB) in Betracht.<br />
Im Fall B hat der Vermessungsingenieur für den Fall seiner allei -<br />
ni gen Inanspruchnahme durch den Bauherrn einen internen<br />
Ausgleichsanspruch gegen den Bauunternehmer; grundsätz -<br />
lich haf ten Gesamtschuldner untereinander zu gleichen Teilen<br />
(§ 426 BGB).<br />
Im Fall A wird also der Ingenieur in seinem Honorarprozess<br />
gegen den Bauherrn dem Architekten und im Fall B in dem<br />
Haf tungsprozess des Bauherrn gegen ihn dem Bauunter neh -<br />
mer den Streit verkünden. Damit bewirkt er praktisch,<br />
dass im Fall A und unter der Voraussetzung, dass er den<br />
Honorarprozess gegen den Bauherrn deshalb verliert, weil<br />
der Architekt keine Vollmacht zur Beauftragung des Ingenieurs<br />
hatte, der Architekt im Folgeprozess gegen ihn<br />
selbst nicht behaupten kann, er sei sehr wohl durch den<br />
Bau herrn bevollmächtigt gewesen und der Ingenieur<br />
hätte den Vorprozess gegen den Bauherrn gewinnen können,<br />
wenn er ihn nur richtig geführt hätte.<br />
im Fall B und unter der Voraussetzung, dass der Ingenieur<br />
im Rechtsstreit des Bauherrn gegen ihn in vollem<br />
Umfange unterliegt, der Bauunternehmer im Folgepro -<br />
zess des Ingenieurs gegen ihn nicht behaupten kann, dass<br />
der Vermessungsingenieur bei richtiger Prozessführung<br />
eine Haftung hätte abwenden können.<br />
In beiden Fällen sind also die Streitverkündeten (Archi tekt/Bau -<br />
unternehmer) an das Ergebnis des Erstprozesses gebunden (so<br />
genannte Interventionswirkung, § 68 Zivilprozessord nung –<br />
ZPO).<br />
Die Streitverkündung erfolgt formal in der Weise, dass im<br />
Erstprozess – also im Fall A im Prozess des Ingenieurs gegen<br />
den Bauherrn und im Fall B im Prozess des Bauherrn gegen<br />
den Ingenieur – der Ingenieur einen formlosen Schriftsatz<br />
(hierfür besteht auch kein Anwaltszwang) bei Gericht mit der<br />
Benennung des Streitverkündeten und des Grundes der Streit -<br />
ver kündung einreicht.<br />
Beim Amtsgericht kann die Streitverkündung auch durch Er -<br />
klärung zu Protokoll des Urkundsbeamten erfolgen.<br />
Die Zustellung der Streitverkündungsschrift an den Dritten hat<br />
das Gericht von Amts wegen vorzunehmen; über den Zeitpunkt<br />
der Zustellung an den Streitverkündeten hat das Ge richt auf<br />
Antrag eine Bescheinigung zu erstellen, § 169 Abs. 1 ZPO.<br />
Der Streitverkündete ist frei in seiner Entscheidung darin,<br />
ob er sich an dem Rechtsstreit beteiligen will. Allerdings<br />
treten die oben beschriebenen Wirkungen der Streitverkündung<br />
ganz unabhängig davon ein, ob der Dritte dem Rechts -<br />
streit zur Unterstützung des Streitverkünders beitritt.<br />
Geschieht das, tritt der Streitverkündete also dem Rechts streit<br />
bei, wird er zum so genannten Streithelfer. Erfolgt der Bei -<br />
tritt,<br />
wird der Streithelfer nicht zur Prozesspartei, er kann also<br />
nach wie vor z. B. Zeuge sein.<br />
hat der Streithelfer aber die Möglichkeit, wie eine Pro zesspartei<br />
schriftsätzlich vorzutragen. Er ist zur münd lichen<br />
Verhandlung zu laden und kann daran teilnehmen. Insbesondere<br />
hat er die Möglichkeit, gegen das Urteil selbst<br />
und unabhängig von einem Rechtsmittel der von ihm unterstützten<br />
Partei Rechtsmittel einzulegen.<br />
darf er aber keine Erklärungen oder Handlungen vor neh -<br />
men, die im Widerspruch zu denen der von ihm unterstützten<br />
Hauptpartei stehen.<br />
4<br />
235
236<br />
RECHT<br />
Tritt der Streitverkündete dem Verfahren nicht bei, ist er<br />
auch an den Kosten des Rechtsstreits nicht beteiligt.<br />
Erfolgt ein Beitritt und ist der Streithelfer hierbei anwaltlich<br />
ver treten, so trägt der Streithelfer selbst die Kosten seines Anwalts,<br />
wenn und soweit die von ihm unterstützte Partei im<br />
Rechtsstreit unterliegt.<br />
Unterliegt der Gegner der vom Streit helfer unterstützten Par -<br />
tei, trägt er insoweit auch die Kosten der Streithilfe.<br />
Sollte dem Vermessungsingenieur selbst der Streit ver -<br />
kündet werden, muss nach alledem bedacht werden, ob ein<br />
Beitritt zu dem Rechtsstreit erfolgt. Das wird sich häufig daran<br />
entscheiden müssen, ob<br />
der Vermessungsingenieur davon überzeugt sein kann,<br />
dass in dem Rechtsstreit, in dem ihm der Streit verkündet<br />
wurde, der Sachverhalt von mindestens einer der beiden<br />
Parteien aus seiner Sicht bereits zutreffend vorgetragen<br />
und unter Beweis gestellt wurde.<br />
4<br />
Nachruf<br />
sich der Ingenieur die Möglichkeit offenhalten will, ge -<br />
gen ein Urteil selbst Rechtsmittel einzulegen.<br />
Das wird sich nur nach <strong>Eins</strong>ichtnahme in den bis zur Streit -<br />
ver kündung im Rechtsstreit aufgelaufenen Prozessstoff be -<br />
urteilen lassen. Der Streitverkündete hat einen Anspruch auf<br />
<strong>Eins</strong>icht in die Gerichtsakte (§ 299 Abs. 2 ZPO).<br />
Darüber hinaus sollte in Haftungsprozessen die Frage, ob der<br />
Ingenieur auf eine Streit verkündung einem Rechtsstreit bei -<br />
treten soll, natürlich nur in Absprache mit der Haft pflicht -<br />
versicherung geschehen.<br />
Dr. Rüdiger Holthausen<br />
Rechtsanwalt, BDVI-Justitiar<br />
c/o Esser u. Dr. Holthausen Rechtsanwälte<br />
Am Römerturm 1 | 50667 Köln<br />
E-Mail r.holthausen@esser-holthausen.de<br />
ZUM TODE VON HEINZ PETER FUNCKE,<br />
GRÜNDER DER INGENIEURKAMMER-BAU NRW<br />
Am 24. Oktober 2009 verstarb nach langer Krankheit Herr Dipl.-Ing. Heinz Peter Funcke, Beratender<br />
Ingenieur aus Essen, im Alter von 84 Jahren. Funcke hat 20 Jahre lang für die Errichtung<br />
der nordrhein-westfälischen Ingenieurkammer-Bau gekämpft und wurde 1994 ihr Gründungs -<br />
präsident. Er engagierte sich in einer Vielzahl von Ehrenämtern für die Ingenieurberufe und war<br />
1989 Mitbegründer der Bundesingenieurkammer. Mit ihm verliert die Ingenieurwelt im Bau -<br />
wesen von NRW und der Bundesrepublik eine starke Führungspersönlichkeit. Weil Heinz Peter<br />
Funcke sich immer für den Zusammenhalt aller Ingenieurdisziplinen einsetzte, war er auch ein Garant dafür, dass die ÖbVI und<br />
das gesamte Vermessungswesen in NRW in der Ingenieurkammer-Bau maßgeblichen Einfluss nehmen konnten. Die Ingenieu -<br />
rinnen und Ingenieure in NRW werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.<br />
Köln, im Oktober 2009<br />
Peter Dübbert<br />
RECHT<br />
BM Ramsauer auf der AHO-Herbsttagung am 24. November 2009<br />
Eine gute HOAI ist eine<br />
gute Zukunftsinvestition<br />
für<br />
unser Land<br />
Dr. Peter Ramsauer (re.)<br />
und Ernst Ebert<br />
Berlin. – »Eine gute HOAI ist eine gute Zukunftsinvestition für unser Land«, betonte<br />
der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Peter Ramsauer<br />
anlässlich der traditionellen AHO-Herbsttagung am 24. November 2009 im<br />
Ludwig Erhard Haus Berlin und stellte weiterhin heraus, dass die Honorarordnung<br />
für Architekten und Ingenieure (HOAI) für den Bereich des Planens und Bauens<br />
von ganz zentraler Bedeutung ist. Auch der Arbeit des AHO kommt in dieser Hinsicht<br />
eine außerordentlich große Bedeutung zu. Der Minister kündigte an, dass<br />
er seinen Beitrag nach Kräften für eine gute Zusammenarbeit leisten wird, wenn<br />
es darum geht, die HOAI weiterhin positiv auszugestalten.<br />
Der AHO-Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert erklärte, dass nicht zu -<br />
letzt auf dieser Basis mit Sicherheit ein Weg gefunden wird, die im<br />
Koa litionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP verankerte weitere No -<br />
vellierung der HOAI auf der Grundlage des Bundes rats beschlusses<br />
vom 12. Juni 2009 schnellstmöglich um zu set zen. Die nächsten Schrit -<br />
te zur angekündigten Novellierung der HOAI wurden im Rahmen der<br />
Veranstaltung mit dem Vertreter des Bundesministeriums für Wirt -<br />
schaft und Technologie Herrn Christian Dobler und dem Vertreter<br />
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Herrn<br />
Dr. Rüdiger Krat zen berg diskutiert.<br />
Konkret ist die weitere Novellierung der HOAI aus Sicht des AHO in<br />
einer ersten Stufe relativ kurzfristig, ohne Einholung eines Gutach -<br />
tens, möglich, indem ein »grundsätzlicher Strukturfehler in der HOAI-<br />
Novelle 2009 beseitigt wird« und die ehemaligen Teile VI (Um welt -<br />
verträglichkeitsstudie) sowie die ehemaligen Teile X bis XIII HOAI<br />
1996 (Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Boden -<br />
me cha nik, Erd- und Grundbau, Vermessungstechnische Leistungen)<br />
eins zu eins in den verbindlichen Teil der HOAI zurückgeführt werden.<br />
Weiterhin müssen die Leistungsbilder und die Ho norarstruktur<br />
der HOAI aktualisiert und moder nisiert werden.<br />
Dass hier dringender<br />
Handlungsbedarf be -<br />
steht, hat das ebenfalls<br />
in dieser Veranstaltung<br />
präsentierte Ergebnis<br />
des AHO-Büro kos ten -<br />
ver gleichs 2008 mit der<br />
KOMMENTAR<br />
DER BDVI-JUSTITIARE<br />
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU<br />
und FDP sieht eine weitere Novellierung der<br />
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure<br />
(HOAI) auf der Grundlage des Bundesratsbeschlusses<br />
vom 12. Juni 2009 vor.<br />
Danach erteilt der Bundesrat der Bundes -<br />
regierung den Auftrag, eine Moder ni sie rung<br />
und Vereinheitlichung der Leistungsbilder,<br />
eine Wiederaufnahme der in den Teilen X<br />
bis XIII der HOAI 1996 (u. a. vermes sungs -<br />
technische Leistungen) geregelten Preisvorgaben<br />
in den verbindlichen Teil, eine Überprüfung<br />
der Honorarstruktur und eine wei -<br />
tere Verschlankung unter dem Blickwinkel<br />
der Berufsbilder, der Umweltbelange und<br />
der Regeln der Technik zu untersuchen. Ebenfalls<br />
mit dem Beschluss vom 12. Juni 2009<br />
hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten,<br />
innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten<br />
– also bis August 2010 – über die<br />
Entwicklung sowie über möglicherweise<br />
notwendige Anpassungsmaßnahmen u. a.<br />
im Hinblick auf die Aus kömmlichkeit der<br />
Honorarstruktur und die Leistungsbilder zu<br />
berichten.<br />
Die weitere Entwicklung bleibt daher ab -<br />
zuwarten.<br />
Aussage, dass trotz der überwiegend guten Kon junktur 2008 ein<br />
Drittel der Büros Verluste gemacht hat, deutlich aufgezeigt.<br />
Die Teilnehmer der hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion kamen<br />
darüber hinaus zu der <strong>Eins</strong>chätzung, dass konkrete Re ge lungen für<br />
das Planen und Bauen im Bestand ein weiterer Schwer punkt bei der<br />
nächs ten Novellierungsstufe der HOAI sein müssen.<br />
– Pressemitteilung –<br />
Verantwortlich: Ronny Herholz, Geschäftsführer<br />
AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der<br />
Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.<br />
Uhlandstraße 14 | 10623 Berlin<br />
E-Mail aho@aho.de | www.aho.de<br />
4<br />
237
238<br />
FORUM FUNDUS<br />
Artikel in der BUSINESS GEOMATICS,<br />
Ausgabe 10/09 vom 19. Oktober 2009<br />
NEUVERMESSUNG<br />
Die Neuordnung der Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie sorgt für erheb -<br />
liche Irritationen und zum Teil auch für die Verbreitung von falschen Informationen, wie<br />
der Artikel »Zukünftig gefragt: Daten mit Prozessen« in der Ausgabe 10/09 der BUSINESS GEO-<br />
MATICS zeigt.<br />
Der Artikel widmet sich dem Profil des neuen Ausbildungsberufs Geomatiker/-in, der – dem Ar-<br />
tikel zufolge – nach langer Diskussion den bisherigen Vermessungstechniker ablöst. Diese Infor-<br />
mationen entsprechen nicht den Tatsachen, sie sind regelrecht falsch.<br />
Der Vermessungstechniker bleibt erhalten.<br />
Die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie wird<br />
neu strukturiert: Auf Bundes- und Länderebene werden gegenwärtig<br />
die Weichen gestellt, damit voraussichtlich zum Termin<br />
1. August 2010 im Berufsumfeld der Geoinformationstech no -<br />
logie ein modernisierter Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/-in<br />
und ein neu geschaffener Ausbildungsberuf Geo ma -<br />
tiker/-in angeboten werden können.<br />
4<br />
Falsche Informationen<br />
zur Neustrukturierung<br />
der Berufsausbildung in der<br />
Geoinformationstechnologie<br />
Die Ausbildungszeit beträgt jeweils drei Jahre.<br />
Die Geoinformationstechnologie beschäftigt sich umfassend<br />
mit der Bearbeitung von Geobasisdaten der Vermessungs- und<br />
Katasterverwaltungen sowie von Geofachdaten im privatwirt -<br />
schaftlichen und behördlichen Umfeld.<br />
Die Bearbeitung von Geodaten beinhaltet u. a. die Erfassung<br />
(örtliche Vermessung, Digitalisierung, Fernerkundung), die In-<br />
terpretation und Qualifizierung, die Integration unterschied -<br />
licher Datenquellen, die Analyse sowie die Präsentation und die<br />
Bereitstellung von Da ten mit den jeweiligen modernen Verfahren<br />
und Techniken.<br />
Der Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/-in mit integrier -<br />
ter Fachrichtung Bergvermessungstechnik wird inhaltlich mo -<br />
dernisiert und folgt damit der technologischen Entwicklung in<br />
der Messtechnik (u. a. Laservermessung, Satellitenmessverfah -<br />
ren) und der computergestützten Weiterverarbeitung der Da -<br />
ten zu Produkten (Rissen, Karten und Plänen).<br />
Im Bauwesen ist auch der umgekehrte Arbeitsprozess erfor -<br />
derlich, nämlich aus georeferenzierten Projektdaten die örtliche<br />
Lage von Bau werken zu bestimmen. Hinzu kommen das Geodatenmanagement<br />
und die Visualisierung von Geodaten in geographischen<br />
Informationssystemen (GIS).<br />
Für das Berufsbild des Geomatikers liegt die Priorität in der Vermittlung<br />
einer breiten Prozesskette von der Geodatenerfassung<br />
über die Weiterverarbeitung (Interpretation, Integration, Ana -<br />
lyse, Speicherung) bis zur Visualisierung und dem Marketing.<br />
Der neu geschaffene Beruf Geomatiker/-in wird nicht nur die<br />
wichtigen Inhalte aus dem dann nicht mehr angebotenen Beruf<br />
Kartograph/-in auffangen, sondern daneben auch wesent liche<br />
Inhalte aus der Photogrammetrie und Fernerkundung auf -<br />
nehmen.<br />
Die gegenseitige inhaltliche Überdeckung in den beiden Berufen<br />
wird durch gemeinsame Ausbildungsinhalte von mindestens<br />
zwölf Monaten verdeutlicht.<br />
Gemeinsamkeiten gibt es dabei speziell im Umgang mit GIS und<br />
der modernen Informations- und Kommunikationstechnik.<br />
Ausbildungsstellen sind insbesondere die Vermessungs- und<br />
Katasterverwaltungen der Länder und des Bundes, Öffentlich<br />
be stellte Vermessungsingenieure/-ingenieurinnen, Bergbaube -<br />
triebe, Geo daten verarbeitende kommunale Dienststellen und<br />
Ingenieur büros sowie Betriebe der Photogrammetrie/Fern erkundung<br />
und der Kartographie.<br />
Wir bedauern es außerordentlich, dass mit gezielter Falsch infor -<br />
mation die Orientierung junger Menschen bei der Berufs wahl<br />
erschwert wird.<br />
BDVI-Bundesgeschäftsstelle<br />
Beste Verarbeitung<br />
Das Leica Qualitätsmanagement sichert<br />
die Fertigung nach höchsten Ansprüchen.<br />
Die Montage des Antennenelements<br />
erfolgt 10-fach genauer als eine<br />
Koordinate mit GNSS-Technologie<br />
bestimmt werden kann.<br />
www.leica-geosystems.de
240<br />
BÜCHER<br />
KUMMER/FRANKENBERGER (HRSG.)<br />
DAS DEUTSCHE VERMESSUNGS-<br />
UND<br />
GEOINFORMATIONS WESEN 2010<br />
Die Klammer zwischen<br />
Vermessung & Geoinformation<br />
4<br />
Ca. 900 Seiten, kartoniert<br />
Einführungspreis bis 31.12.2009: 98 E (D)<br />
Ab 01.01.2010: 118 E (D)<br />
ISBN 978-3-87907-487-7<br />
Erscheint Dezember 2009<br />
Raumbezogene Daten haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung<br />
gewonnen, und zwar nicht nur in den traditionellen<br />
Gebie ten der Vermessung, sondern vor allem auch in benachbarten<br />
Anwendungsgebieten wie Umweltschutz und Katastrophenab -<br />
wehr, Land- und Forstwirtschaft oder Kreditwirtschaft und Immo -<br />
bi lienverkehr. Für das Vermessungs- und Geoinformationswesen<br />
in Deutsch land ist das Herausforderung und Auftrag zugleich: Herausforderung,<br />
weil nunmehr jeder kleinste Fleck der Erdoberfläche<br />
digital in Pixel, Bits und Bytes verfügbar sein muss. Auftrag, weil<br />
Bürger, Wirtschaft, Verwaltung und Politik Geodaten künftig zur<br />
selbstverständlich verfügbaren staatlichen Infrastruktur rechnen –<br />
ähnlich wie den Strom aus der Steckdose.<br />
Das Jahrbuch bildet eine Klammer für die in den letzten Jahren für<br />
viele unüberschaubar ausgeweiteten Bereiche Vermessung und<br />
Geoinformation. Es bietet sowohl Grundlagenwissen als auch Informationen<br />
über laufende Entwicklungen, die in dieser Zusam-<br />
men schau an einer anderen Stelle kaum zu finden sind. Das Werk<br />
ist nicht nur für Fachleute ein unverzichtbares Nachschlagewerk,<br />
um im Gesamtgefüge erfolgreich arbeiten zu können. Auch in der<br />
GIS-Wirtschaft oder auf kommunaler Ebene und im privaten Be -<br />
reich liefert es Hintergründe für das Zusammenspiel der Informa -<br />
tionsgesellschaft und zeigt Partnerschaften und Potenziale auf.<br />
Die Autorenschaft des Jahrbuches besteht aus einem Team von 34<br />
namhaften Experten aus allen Teilen des deutschen Vermessungsund<br />
Geoinformationswesens, die ihr jeweiliges Fachgebiet in Deutschland<br />
führend vertreten und weiterentwickeln. Sie ge hören den einschlägigen<br />
Gremien und Institutionen an leiten der Stelle an und<br />
vertreten ihr Fachgebiet auch internatio nal.<br />
Herausgeber | Prof. Dr.-Ing. Klaus Kummer ist Präsident des Landes<br />
amtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.<br />
Seit 1991 ist er Mitglied des Plenums der AdV, von 2004 an stell -<br />
vertretender Vorsitzender und AdV-Vorsitzender der Jahre 2006<br />
und 2007. Daneben hat er eine Honorarprofessur an der TU Dres -<br />
den und ist dort Lehrbeauftragter in der Fach richtung Geo wissen -<br />
schaften.<br />
Ministerialdirigent a. D. Prof. Dr.-Ing. Josef Frankenberger leite -<br />
te im bayerischen Staatsministerium der Finanzen die Abteilung<br />
»Bayerische Vermessungsverwaltung; Informations- und Kommu -<br />
nikationstechnik« sowie den interministeriellen IuK-Fach aus schuss.<br />
Darüber hinaus war er Lehrbeauftragter der TU Mün chen und Mitglied<br />
der DGK sowie langjähriger Schriftleiter des Mitteilungsblatts<br />
des Landesvereins Bayern im DVW.<br />
Autoren | Dr.-Ing. Rainer Bauer, Konrad Birth, Heinz Brüggemann,<br />
Peter Creuzer, Gisela Fabian, Prof. Dr.-Ing. Josef Frankenberger,<br />
Wilfried Grunau, Bernhard Heckmann, Prof. Dr.-Ing. Christian Heipke,<br />
Cordula Jäger-Bredenfeld, Dr.-Ing. Ernst Jäger, Karlheinz Jäger,<br />
Dr.-Ing. Cord-Hinrich Jahn, Dr. Markus Kerber, Prof. Dr.-Ing. Theo<br />
Kötter, Prof. Dr.-Ing. Klaus Kummer, Prof. Dr.-Ing. Hans jörg Kutterer,<br />
Prof. Dr.-Ing. Ha rald<br />
Lucht, Dr. Markus Mei nert,<br />
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Mül ler,<br />
Prof. Dr. Rudolf Pü schel, Stefan<br />
Sandmann, Hans-Wolfgang<br />
Schaar, Andreas Schle -<br />
yer, Karin Schult ze, Dr.-Ing.<br />
Markus Seifert, Udo Stich-<br />
Information<br />
des Verlages,<br />
Buchbesprechung<br />
folgt in<br />
Heft 1/2010<br />
ling, Dr. Hartmut Streuff, Prof.<br />
Dr.-Ing. Joachim Tho mas, Hol -<br />
ger Wanzke, Wilfried Wie -<br />
denroth, Wilhelm Zeddies,<br />
Prof. Dr.-Ing. Werner Ziegenbein,<br />
Michael Zur horst.<br />
PROF. DR.-ING. HANS FRÖHLICH<br />
AUSGLEICHUNGSRECHNUNG<br />
FÜR VERMESSUNGSTECHNIKER<br />
107 Seiten mit 44 Abbildungen<br />
Format A5, Broschurheft<br />
Preis/Inland: 7 E inkl. 7 % MwSt. – portofrei<br />
bei Sammelbestellungen ab 5 Exemplare<br />
1 Exemplar frei<br />
Bei den Auswertungen von Vermessungen im Liegenschaftskataster<br />
setzt sich immer mehr das Gauß’sche Ausgleichungsverfahren nach<br />
der Methode der kleinsten Quadrate durch, z. B. in Verbindung mit dem<br />
Programmsystem KAFKA. Mit diesen komplexen Auswerteverfahren wer -<br />
den in Vermessungsbüros und -dienststellen auch Vermessungstechniker(innen)<br />
konfrontiert, zu deren Ausbildung die Ausgleichungs -<br />
rechnung nicht gehört.<br />
Um bei ihnen das Verständnis für die Ausgleichungsrechnung zu we -<br />
cken und ihnen Hilfestellungen bei der Interpretation und Beurteilung<br />
FÖRDERKREIS VERMESSUNGSTECHNISCHES MUSEUM E. V.<br />
MUSEUMSHANDBUCH (TEIL 2) –<br />
VERMESSUNGSGESCHICHTE<br />
Die Schausammlung Abteilung 22<br />
Förderkreis Vermessungstechnisches Museum e. V.<br />
3., überarbeitete, aktualisierte und erweiterte<br />
Auflage 2009<br />
ISBN 978-3-00-028449-6<br />
303 Seiten, 30 E<br />
Der Förderkreis Vermessungstechnisches Museum e. V. ist für die<br />
fachliche Betreuung der Schausammlung »Vermessungsge schich -<br />
te« verantwortlich, die seit 25 Jahren im Museum für Kunst und Kulturgeschichte<br />
in Dortmund ständig ausgestellt wird. Der Verein fördert<br />
den Erwerb von Museumsgut und Veröffentlichungen.<br />
Nach den ersten beiden Auflagen von 1984 und 1989 liegt das Museumshandbuch<br />
nun in der dritten Auflage vor, das auf der INTERGEO 2009<br />
in Karlsruhe erstmals der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Es zeigt als<br />
Katalog auf 300 Seiten und in 600 meist farbigen Abbildungen alle<br />
wesentlichen Exponate der vermessungsgeschichtlichen Ausstellung.<br />
BÜCHER<br />
von Ausgleichungsergebnissen an die Hand<br />
zu geben, entstand dieses Buch auf vielfachen<br />
Wunsch der Praxis. Es ist für Vermessungs -<br />
techniker(innen) verfasst, so dass die wissen<br />
schaft liche Strenge hinter die Verständ -<br />
lichkeit gestellt wurde. Bis auf we ni ge Ausnahmen<br />
wurde auch bewusst auf For meln<br />
verzichtet, dafür aber versucht, Klarheit durch<br />
viele Beispiele zu schaffen.<br />
Behutsam wird der/die Leser/-in über Fehlerarten und Normal ver -<br />
teilungen zur Methode der kleinsten Qua drate geführt, um sich dann<br />
»formellos« mit der Ausreißersuche, Zuverlässigkeiten und der Ausglei<br />
chung geodätischer Netze vertraut zu machen. Auf eine Reihe ausgewählter<br />
Beispiele aus der Praxis werden die Grundlagen abschlie -<br />
ßend angewendet, so dass sich das Buch auch an angehende Ingenieure<br />
und im Vermessungswesen tätige Praktiker richtet.<br />
Prof. Dr.-Ing. Hans Fröhlich<br />
Hochschule Bochum | FB V Vermessung und Geoinformatik<br />
Lennershofstraße 140 | 44801 Bochum<br />
E-Mail hans.froehlich@hs-bochum.de<br />
www.koordinatentransformation.de<br />
Das Buch im A4-Format ist komplett überarbeitet<br />
und wesentlich erweitert und<br />
da mit auf den heutigen Wissensstand gebracht<br />
worden. Es rich tet sich nicht nur<br />
an Vermessungs spezialisten, sondern bie -<br />
tet auch Nicht fachleuten aussagefähige<br />
und verständliche Informationen.<br />
Im Ausstellungsteil wird in sieben Kapiteln<br />
(Die Karte, Erdmessung, Landesvermessung,<br />
Feldmesskunst, Ingenieurvermessung in der<br />
Antike, Hö henmessung, Grenzmale) die Ge -<br />
schichte des Vermessungs wesens dokumentiert.<br />
Bilder von 320 Instrumenten und Exponaten, 100 Karten<br />
und etwa 75 Zeichnungen veranschaulichen die Ent wick lung der<br />
Geräte und Methoden von der Antike bis heute. Der aktualisierte und<br />
erweiterte Aufsatzteil besteht aus elf Beiträgen namhafter Autoren,<br />
die zu einzelnen Themen umfangreiche Hintergrundinformationen<br />
liefern. Eine Zeittafel und ein ausführliches Glossar sind in diesem<br />
Nachschlagewerk ebenfalls enthalten.<br />
Das Museumshandbuch ist qualitativ hochwertig gestaltet und eig -<br />
net sich daher, wie bereits die vorherigen Auflagen, auch sehr gut als<br />
Geschenk.<br />
Dipl.-Ing. Guido Müller | Berlin<br />
4<br />
241
JOBBÖRSE<br />
242<br />
FORUM FUTURA<br />
ANGEBOTE<br />
PLZ-Bereich 1<br />
Chiffre 5854 A Im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin ist die Stelle<br />
ei ner/eines Obervermessungsrätin/-rates bzw. Angestellten in der Vergütungsgruppe<br />
Ia BAT-O als Leiter/-in des Fachbereiches Vermessung zu besetzen.<br />
Fachliche Anforderungen:<br />
Abschluss einer Hochschule, Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen<br />
Befähigung für den höheren vermessungstechnischen Dienst<br />
fundierte Kenntnisse der Gesetze über das Berliner Vermessungswesen und<br />
einschlägiger Ausführungsvorschriften, haushalts- und gebührenrechtlicher<br />
Vorschriften sowie der Instrumente der Personalführung<br />
Nähere Informationen zu dieser Stelle und ausführliche Unterlagen können unter<br />
der Rufnummer 030/902 93 51 04 (Herr Sauer, Leiter des Internen Dienstes des<br />
Stadtentwicklungsamtes; E-Mail: jan.sauer@ba-mh.verwalt-berlin.de) eingeholt<br />
werden.<br />
Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung unter<br />
Angabe der Kennzahl 4620/01/2009 an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von<br />
Berlin, SE Personal, OE Personalmanagement, Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin<br />
zu richten.<br />
PLZ-Bereich 7<br />
Chiffre 5850 A ÖbVI in Südbaden sucht aus Altersgründen Nachfolger. Start -<br />
kapital nicht erforderlich.<br />
Chiffre 5853 A Gerst Amtliche Vermessungen ist innerhalb der Gerst-Gruppe<br />
ein gut eingeführtes Vermessungsbüro im Großraum Stuttgart-Karlsruhe mit Sitz<br />
in Mühlacker. Wir suchen für einen sehr abwechslungsreichen Arbeitsplatz als<br />
Verstärkung für unser Team im Bereich der Lie gen schaftsvermessung eine(n)<br />
Diplom-Ingenieur(in) (Univ./FH) Vermessungswesen oder Geoinformatik. Als Bewerber(in)<br />
sollten Sie unbedingt folgende Kenntnisse und Kompetenzen mitbringen:<br />
Aufgeschlossenheit gegenüber innovativen neuen Technologien<br />
Kenntnisse in CAD, vorzugsweise ACAD und GeoGraf<br />
Kenntnisse in KIVID, Geosamos oder Karibik wären gute Voraussetzungen<br />
Kenntnisse im Programmsystem CARD wären von Vorteil<br />
schnelle Auffassungsgabe<br />
Fähigkeit zu konzeptioneller und analytischer Arbeit<br />
sichere Kenntnisse in Microsoft Office<br />
Neben der fachlichen Kompetenz erwarten wir ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft<br />
sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit. Selbstständiges Arbei -<br />
ten und sicheres Ausdrucksvermögen setzen wir voraus. Gerne können sich auch<br />
4<br />
Berufsanfänger melden. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:<br />
Gerst Amtliche Vermessungen<br />
z. Hd. Herrn Siegfried Gerst<br />
Industriestraße 47 West<br />
75417 Mühlacker<br />
Gerne erwarten wir vollständige schriftliche Bewerbungsunterlagen<br />
ab 1. Februar 2010.<br />
PLZ-Bereich 8<br />
Chiffre 5851 A Wir sind eines der führenden Vermessungsbüros in München<br />
und leisten das komplette Spektrum der Ingenieurvermessung.<br />
Der <strong>Eins</strong>atz modernster Vermessungsinstrumente und -verfahren sowie die<br />
Nutzung aktueller Software sind für uns selbstverständlich.<br />
Unsere Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen:<br />
topographische Lage- und Höhenpläne<br />
Absteckberechnungen und -zeichnungen<br />
Absteckungen zur Bauausführung<br />
Kontroll- und Abnahmevermessungen<br />
gleis- und trassentechnische Vermessung und Berechnungen<br />
Festpunktnetze hoher Genauigkeit<br />
satellitengestützte Positionsbestimmung<br />
Industrie- und Maschinenvermessung<br />
Für einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz suchen wir zur Verstärkung<br />
unseres Teams eine(n)<br />
VERMESSUNGSTECHNIKER/-IN<br />
Neben der fachlichen Kompetenz erwarten wir ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft<br />
sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit. Selbstständiges<br />
Arbeiten und sicheres Ausdrucksvermögen setzen wir voraus.<br />
Bewerbungen von Berufsanfängern sind uns willkommen.<br />
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:<br />
KARNER INGENIEURE GmbH<br />
z. Hd. Herrn Goelz<br />
Ingolstädter Straße 12<br />
80807 München<br />
Oder per E-Mail an: mailbox@karner-ing.de<br />
Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen unter<br />
Telelefon 089/35 62 92-0 gerne zur Verfügung.<br />
ANZEIGENAUFTRAG<br />
Absender<br />
Name<br />
Straße<br />
PLZ / Ort<br />
Telefon / Fax<br />
E-Mail<br />
Datum / Unterschrift<br />
Zahlungsform<br />
[ ] VERRECHNUNGSSCHECK LIEGT BEI.<br />
[ ] BETRAG LIEGT BAR BEI.<br />
Chiffre 5852 A Wir sind eines der führenden Vermessungsbüros in München und leisten das komplette Spektrum der Ingenieur -<br />
vermessung. Für einen sehr abwechslungsreichen Arbeitsplatz suchen wir zur Verstärkung unseres Teams ab sofort eine(n)<br />
Wünschenswerte Kenntnisse und Kompetenzen:<br />
Rückfragen richten Sie bitte an: Frau Wolkowa 030/240 83 83<br />
* Bewerbungsunterlagen nur ausreichend frankiert mitsenden!<br />
DIPLOM-INGENIEUR/-IN (UNIV. / FH)<br />
VERMESSUNGSWESEN ODER GEOINFORMATIK<br />
Aufgeschlossenheit gegenüber innovativen neuen Technologien<br />
Kenntnisse in CAD, vorzugsweise ACAD und GeoGraf<br />
Kenntnisse in Trassierung (verm.esn, CARD) wären von Vorteil<br />
schnelle Auffassungsgabe<br />
Fähigkeit zu konzeptioneller und analytischer Arbeit<br />
sichere Kenntnisse in Microsoft Office<br />
Neben der fachlichen Kompetenz erwarten wir ein hohes Maß an<br />
Leistungsbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit.<br />
Selbstständiges Arbeiten und sicheres Ausdrucksvermögen setzen<br />
wir voraus.<br />
Gerne können sich auch Berufsanfänger melden.<br />
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:<br />
KARNER INGENIEURE GmbH<br />
z. Hd. Herrn Martin Goelz<br />
Ingolstädter Straße 12<br />
80807 München<br />
Oder per E-Mail an: mailbox@karner-ing.de<br />
[ ] BITTE VERÖFFENTLICHEN SIE MEIN STELLENANGEBOT:<br />
[ ] BITTE VERÖFFENTLICHEN SIE MEIN STELLENGESUCH:<br />
[ ] ICH INTERESSIERE MICH FÜR CHIFFRE-NR.:<br />
Textanzeigen in der Jobbörse<br />
[ ] Anzeigen je angefangene 300 Zeichen 20,00 E<br />
Zusätzliche Optionen:<br />
[ ] FETTDRUCK MIT EINER ZUSATZFARBE: + 13,00 E<br />
[ ] FARBIGER RAHMEN: + 13,00 E<br />
FORUM FUTURA<br />
ZUSCHRIFTEN* erbeten an:<br />
BDVI, »FORUM-Jobbörse«, Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />
4<br />
243
INHALT<br />
248<br />
MOSAIK<br />
_ NEUE SITZUNG, DIESELBEN FRAGEN<br />
ÖbVI-Büros in der Wertermittlung<br />
Nach Magdeburg und Kassel veranstaltete<br />
die BDVI-Wertermittlungskommission in die -<br />
sem Jahr in der Hochschule Neu bran den burg<br />
ihre öffentliche Sitzung. Offen für die ÖbVI-<br />
Kollegen der Nordregion, die bereits in der<br />
Wertermittlung tätig sind oder dies beabsichtigen,<br />
offen aber auch für Vertreter der<br />
Hochschule und der Gutachteraus schüsse. So<br />
konnte Herr Kutschke als Ver treter des zu -<br />
ständigen Innenministeriums in Mecklenburg-Vorpommern<br />
in der Kommission be -<br />
grüßt werden.<br />
Zweck der mit 35 Teilnehmern gut besuchten<br />
Ver anstaltung war auch dieses Mal die Vermittlung von aktuellen Informationen zur Wertermittlung<br />
und natürlich die Einladung an die interessierten Berufskollegen, ihre von der<br />
Vermessung geprägte Berufstätigkeit gegebenenfalls zu erweitern. Natürlich standen auch<br />
dieses Mal zwei Fragen im Vordergrund: »Wie soll ich neben meiner bisherigen Berufs aus -<br />
übung noch Zeit finden für die Erarbeitung eines neuen Berufsfeldes?« und »Woher kommen<br />
die Aufträge?«.<br />
Die Beschäftigung mit der ersten Frage führt unmittelbar zu neuen Organisationsmodellen<br />
für die ÖbVI-Büros.<br />
Neben der <strong>Eins</strong>tellung von geeigneten und fortbildungs willigen Mitarbeitern könnte eine<br />
Kooperation von ÖbVI-Kollegen die Zeitfrage beantworten. Zur Frage der Auftragsbe schaf -<br />
fung gaben die Mitglieder der Wertermittlungs kommissionen, selbst schon praktisch erfah -<br />
ren, zahlrei che Antworten: Qualifizierung, Netzwerk-Bereitschaft, kommunales Enga ge ment,<br />
Mitarbeit in den Gutachterausschüssen, Verknüpfung der Vermessungs- mit der Wertermittlungs<br />
tätigkeit.<br />
Nach Ende der Veranstaltung war es wie »immer«: Die Anwesenden fühlten sich angeregt<br />
und mit neuen Impulsen ausgestattet. Wichtig dabei war auch die Bereitschaft der Kommis<br />
sionsmitglieder, den Teilnehmern bei Fachfragen gern zur Verfügung zu stehen.<br />
4<br />
IMPRESSUM<br />
HERAUSGEBER<br />
Bund der Öffentlich bestellten<br />
Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)<br />
Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />
Telefon 030/240 83 83<br />
Fax 030/240 83 859<br />
SCHRIFTLEITUNG<br />
Dipl.-Ing. Andreas Bandow<br />
Dr.-Ing. Wolfgang Guske<br />
Magdeburger Straße 14,<br />
14806 Bad Belzig<br />
Telefon 033841/799 779<br />
Fax 033841/799 780<br />
bandow@franzen-bandow.de<br />
forum@bdvi.de<br />
REDAKTION<br />
Dr.-Ing. Walter Schwenk<br />
Dipl.-Ing. Karin Reimers<br />
Martina Wolkowa<br />
Dipl.-Ing. Martin Ullner<br />
Robert Lehmann<br />
REDAKTION MOSAIK<br />
Martina Wolkowa<br />
Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />
Telefon 030/240 83 83<br />
Fax 030/240 83 859<br />
ÜBERSETZUNGEN<br />
Christine von Kaler<br />
Wittlicher Straße 22, 15806 Zossen<br />
www.cvk-uebersetzungen.de<br />
KONZEPT + GESTALTUNG<br />
Nolte | Kommunikation<br />
Motzstraße 34, 10777 Berlin<br />
www.nolte-kommunikation.de<br />
DRUCK<br />
MEDIALIS Offsetdruck GmbH<br />
Gedruckt auf Zanders Megamatt<br />
MANUSKRIPTE<br />
Bitte an die Schriftleitung rich ten. Ge -<br />
zeich ne te Bei trä ge stellen die Ansicht<br />
des Ver fassers dar, nicht aber unbedingt<br />
die des BDVI oder der Schriftleitung.<br />
Mit der Annahme des Manus kriptes und<br />
der Veröffentlichung geht das alleinige<br />
Recht der Vervielfältigung und der Über -<br />
setzung auf den BDVI über.<br />
Alle Rechte vorbehalten, auch die des auszugs<br />
weisen Nachdrucks, der foto me chani<br />
schen Wiedergabe und Über setzung.<br />
Der Abdruck von Originalartikeln ohne<br />
vor herige Zustimmung der Schrift lei tung<br />
ist nicht gestattet.<br />
ABONNEMENT<br />
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