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Weihnachten - Markt Regenstauf

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die<br />

Erhebung von Gebühren für die Benutzung der<br />

Bestattungseinrichtung des<br />

<strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> vom 11. Februar 2004<br />

Vom 09. Dezember 2009<br />

Auf Grund von Art. 2 Abs. 1, Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes<br />

(KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl.<br />

S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2008 (GVBl. S.<br />

460, ber. S. 580) erlässt der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> folgende Satzung:<br />

§ 1<br />

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung<br />

der Bestattungseinrichtung des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> vom 11.<br />

Feb ruar 2004, geändert durch Satzung vom 11. Mai 2005, wird<br />

wie folgt geändert:<br />

1. In § 2 Abs. 1 Nr. 4 werden nach dem Wort „Grabstätte“ die<br />

Wörter „oder Urnennische“ eingefügt.<br />

2. In § 3 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt:<br />

„(1 a) Die Gebühr für die Benutzung der Urnennische beträgt<br />

pro Jahr 59 Euro. Die einmalige Grundgebühr für das Recht<br />

zur Beschriftung der Verschlussplatte beträgt 77 Euro. Absatz<br />

1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.“<br />

3. In § 4 wird nach dem bisherigen Text folgender neuer Absatz 2<br />

eingefügt:<br />

„(2) Die Gebührenschuld für die Fundamentierung nach § 3<br />

Abs. 1 Nrn. 5 - 8 einer Grabstätte entsteht einmalig beim Erwerb<br />

des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte. Die Gebührenschuld<br />

für das Recht zur Beschriftung der Verschlussplatte einer Urnennische<br />

nach § 3 Abs. 1 a Satz 2 entsteht einmalig bei der<br />

Vergabe einer Urnennische.“<br />

Der bisherige Text wird Absatz 1.<br />

§ 2<br />

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die durch § 1 geänderte<br />

Satzung neu bekannt zu machen.<br />

§ 3<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.<br />

<strong>Regenstauf</strong>, 09.12.2009<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

Böhringer<br />

1. Bürgermeister<br />

Euris Super-Spartipps<br />

beim Kochen,<br />

Backen und Braten<br />

4<br />

Neuwahl des 1. Kommandanten der<br />

Freiwillige Feuer wehr <strong>Regenstauf</strong><br />

Gem. § 3 der Satzung für die Freiw. Feuerwehren lädt der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

zur Neuwahl des 1. Kommandanten der FFw <strong>Regenstauf</strong><br />

am 05.01.2010, um 19.30 Uhr, in die Gaststätte Deutsche Eiche,<br />

Jahnstr. 6 ein.<br />

Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistenden Mitglieder der<br />

FFw <strong>Regenstauf</strong>, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (Art. 8<br />

Abs. 2 Bay FwG).<br />

Neuwahl des 1. und 2. Kommandanten der<br />

Freiwillige Feuerwehr Heilinghausen<br />

Gem. § 3 der Satzung für die Freiw. Feuerwehren lädt der <strong>Markt</strong><br />

<strong>Regenstauf</strong> zur Neuwahl des 1. und 2. Kommandanten der FFw<br />

Heilinghausen, am 10.01.2010, um 14.00 Uhr, in die Gaststätte<br />

Schützenheim, Heilinghausen ein.<br />

Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistenden Mitglieder der<br />

FFw Heilinghausen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (Art. 8<br />

Abs. 2 Bay FwG).<br />

Neuwahl des 2. Kommandanten der<br />

Freiwillige Feuerwehr Ramspau<br />

Gem. § 3 der Satzung für die Freiw. Feuerwehren lädt der <strong>Markt</strong><br />

<strong>Regenstauf</strong> zur Neuwahl des 2. Kommandanten der FFw Ramspau<br />

am 12.01.2010, um 19.30 Uhr, in das Feuerwehrgerätehaus, Ramspau<br />

ein.<br />

Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistenden Mitglieder der<br />

FFw Ramspau, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (Art. 8<br />

Abs. 2 Bay FwG).<br />

Neuwahl des 1. Kommandanten der<br />

Freiwillige Feuerwehr Eitlbrunn<br />

Gem. § 3 der Satzung für die Freiw. Feuerwehren lädt der <strong>Markt</strong><br />

<strong>Regenstauf</strong> zur Neuwahl des 1. Kommandanten der FFw Eitlbrunn<br />

am 17.01.2010, um 19.30 Uhr, in die Gaststätte Hofherr, Eitlbrunn<br />

ein.<br />

Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistenden Mitglieder<br />

der FFw Eitlbrunn, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (Art. 8<br />

Abs. 2 Bay FwG).<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

� Nehmen Sie zum Wasserkochen einen elektrischen Wasserkocher statt der Herdplatte.<br />

� Haben Sie noch keinen Eierkocher? Diese Anschaffung lohnt sich:<br />

Der Eierkocher gart Ihr Frühstücksei mit 50 % weniger Strom im Vergleich zum Eierkochen im Topf.<br />

� Achten Sie darauf, dass Ihre neue Kaffeemaschine eine Warmhaltekanne besitzt.<br />

� Benutzen Sie einen Schnellkochtopf. Das spart bis zu 25 € und Sie kochen vitaminschonender damit.<br />

� Benutzen Sie nicht den Backofen zum Brötchen aufbacken. Ein Toaster mit Aufsatz braucht 70 % weniger Energie<br />

als der Backofen. Das sind pro Frühstück 0,21 €, für eine Familie im Jahr immerhin bis über 100 €!<br />

� Achten Sie auf Ihren Durchlauferhitzer. Bleibt er unnötig im Stand-by-Betrieb, kostet das sehr viel Geld!<br />

� Kochen, backen und braten Sie - wenn Sie (umstellen) können - wie die Profiköche mit Gas.<br />

Das kostet 70 % weniger Energie und 60 % weniger Kohlendioxid.<br />

� Nehmen Sie zum Braten öfter die Pfanne. Das verbraucht 50 % weniger Energie als der Backofen.<br />

� Braten Sie nur größere Fleischstücke im Backofen.<br />

� Schließen Sie den Topf beim Kochen und Braten immer mit einem Deckel.<br />

Das spart bis zu 65 % an Energie - und einiges an Zeit.<br />

� Erhitzen Sie nur so viel Wasser wie nötig. Kartoffeln und Gemüse brauchen zum Garen nur 10 mm Wasser.<br />

� Heizen Sie den Backofen nicht vor, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.<br />

� Seien Sie nicht ungeduldig, und öffnen Sie die Backofentür so selten wie möglich.<br />

� Nutzen Sie den Backofen voll aus. Bei Umlaufhitze können Sie zwei bis drei Ebenen gleichzeitig nutzen.<br />

Quelle: Das große Energie- und C0 -Sparbuch, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.<br />

2

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