Weihnachten - Markt Regenstauf
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Amtliche Bekanntmachungen<br />
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die<br />
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der<br />
Bestattungseinrichtung des<br />
<strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> vom 11. Februar 2004<br />
Vom 09. Dezember 2009<br />
Auf Grund von Art. 2 Abs. 1, Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes<br />
(KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl.<br />
S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2008 (GVBl. S.<br />
460, ber. S. 580) erlässt der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> folgende Satzung:<br />
§ 1<br />
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung<br />
der Bestattungseinrichtung des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> vom 11.<br />
Feb ruar 2004, geändert durch Satzung vom 11. Mai 2005, wird<br />
wie folgt geändert:<br />
1. In § 2 Abs. 1 Nr. 4 werden nach dem Wort „Grabstätte“ die<br />
Wörter „oder Urnennische“ eingefügt.<br />
2. In § 3 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt:<br />
„(1 a) Die Gebühr für die Benutzung der Urnennische beträgt<br />
pro Jahr 59 Euro. Die einmalige Grundgebühr für das Recht<br />
zur Beschriftung der Verschlussplatte beträgt 77 Euro. Absatz<br />
1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.“<br />
3. In § 4 wird nach dem bisherigen Text folgender neuer Absatz 2<br />
eingefügt:<br />
„(2) Die Gebührenschuld für die Fundamentierung nach § 3<br />
Abs. 1 Nrn. 5 - 8 einer Grabstätte entsteht einmalig beim Erwerb<br />
des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte. Die Gebührenschuld<br />
für das Recht zur Beschriftung der Verschlussplatte einer Urnennische<br />
nach § 3 Abs. 1 a Satz 2 entsteht einmalig bei der<br />
Vergabe einer Urnennische.“<br />
Der bisherige Text wird Absatz 1.<br />
§ 2<br />
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die durch § 1 geänderte<br />
Satzung neu bekannt zu machen.<br />
§ 3<br />
Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.<br />
<strong>Regenstauf</strong>, 09.12.2009<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />
Böhringer<br />
1. Bürgermeister<br />
Euris Super-Spartipps<br />
beim Kochen,<br />
Backen und Braten<br />
4<br />
Neuwahl des 1. Kommandanten der<br />
Freiwillige Feuer wehr <strong>Regenstauf</strong><br />
Gem. § 3 der Satzung für die Freiw. Feuerwehren lädt der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />
zur Neuwahl des 1. Kommandanten der FFw <strong>Regenstauf</strong><br />
am 05.01.2010, um 19.30 Uhr, in die Gaststätte Deutsche Eiche,<br />
Jahnstr. 6 ein.<br />
Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistenden Mitglieder der<br />
FFw <strong>Regenstauf</strong>, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (Art. 8<br />
Abs. 2 Bay FwG).<br />
Neuwahl des 1. und 2. Kommandanten der<br />
Freiwillige Feuerwehr Heilinghausen<br />
Gem. § 3 der Satzung für die Freiw. Feuerwehren lädt der <strong>Markt</strong><br />
<strong>Regenstauf</strong> zur Neuwahl des 1. und 2. Kommandanten der FFw<br />
Heilinghausen, am 10.01.2010, um 14.00 Uhr, in die Gaststätte<br />
Schützenheim, Heilinghausen ein.<br />
Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistenden Mitglieder der<br />
FFw Heilinghausen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (Art. 8<br />
Abs. 2 Bay FwG).<br />
Neuwahl des 2. Kommandanten der<br />
Freiwillige Feuerwehr Ramspau<br />
Gem. § 3 der Satzung für die Freiw. Feuerwehren lädt der <strong>Markt</strong><br />
<strong>Regenstauf</strong> zur Neuwahl des 2. Kommandanten der FFw Ramspau<br />
am 12.01.2010, um 19.30 Uhr, in das Feuerwehrgerätehaus, Ramspau<br />
ein.<br />
Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistenden Mitglieder der<br />
FFw Ramspau, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (Art. 8<br />
Abs. 2 Bay FwG).<br />
Neuwahl des 1. Kommandanten der<br />
Freiwillige Feuerwehr Eitlbrunn<br />
Gem. § 3 der Satzung für die Freiw. Feuerwehren lädt der <strong>Markt</strong><br />
<strong>Regenstauf</strong> zur Neuwahl des 1. Kommandanten der FFw Eitlbrunn<br />
am 17.01.2010, um 19.30 Uhr, in die Gaststätte Hofherr, Eitlbrunn<br />
ein.<br />
Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistenden Mitglieder<br />
der FFw Eitlbrunn, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (Art. 8<br />
Abs. 2 Bay FwG).<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />
� Nehmen Sie zum Wasserkochen einen elektrischen Wasserkocher statt der Herdplatte.<br />
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Der Eierkocher gart Ihr Frühstücksei mit 50 % weniger Strom im Vergleich zum Eierkochen im Topf.<br />
� Achten Sie darauf, dass Ihre neue Kaffeemaschine eine Warmhaltekanne besitzt.<br />
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als der Backofen. Das sind pro Frühstück 0,21 €, für eine Familie im Jahr immerhin bis über 100 €!<br />
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Das spart bis zu 65 % an Energie - und einiges an Zeit.<br />
� Erhitzen Sie nur so viel Wasser wie nötig. Kartoffeln und Gemüse brauchen zum Garen nur 10 mm Wasser.<br />
� Heizen Sie den Backofen nicht vor, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.<br />
� Seien Sie nicht ungeduldig, und öffnen Sie die Backofentür so selten wie möglich.<br />
� Nutzen Sie den Backofen voll aus. Bei Umlaufhitze können Sie zwei bis drei Ebenen gleichzeitig nutzen.<br />
Quelle: Das große Energie- und C0 -Sparbuch, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.<br />
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