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BFV-V<strong>erbandsinfo</strong><br />
Verbandsvorstand<br />
Änderung von Ordnungen<br />
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 13.<br />
Juni die nachfolgenden Änderungen (fett<br />
gedruckt) in der Spielordnung nach § 17<br />
Ziffer 3 der Satzung beschlossen. Sie treten<br />
zum 1.7.05 in Kraft.<br />
Der Begriff Nichtamateur ohne Lizenz<br />
wird durch den Begriff Vertragsspieler,<br />
der Begriff Nichtamateur mit Lizenz<br />
durch Lizenzspieler in der Satzung und<br />
den Ordnungen generell ersetzt.<br />
§ 7 (Status des Fußballspieles…..)<br />
Der Fußballsport wird von Amateuren und<br />
Nichtamateuren ausgeübt. Nichtamateure<br />
sind sowohl solche mit Lizenz<br />
(Lizenzspieler) als auch solche ohne<br />
Lizenz (Vertragsspieler). Die Begriffe<br />
Amateur und Vertragsspieler gelten für<br />
männliche und weibliche Spieler.<br />
Ziffer 1 bis 5 unverändert.<br />
§ 7a Vertragsspieler<br />
Ziffer 1 und 2 Absatz 2, 3 und 4 unverändert,<br />
Ziffer 2 Absatz 1 lautet:<br />
Die Vereine und die Spieler sind verpflichtet,<br />
Vertragsabschlüsse, Änderungen sowie<br />
die Verlängerung von Verträgen dem für die<br />
Erteilung der Spielerlaubnis zuständigen<br />
Verband unverzüglich nach Abschluss, Änderung<br />
bzw. Verlängerung durch Zusendung<br />
einer Ausfertigung des Vertrages anzuzeigen.<br />
Eine Registrierung der angezeigten<br />
Verträge findet nur statt, wenn diese<br />
die vom Verein an den Spieler zu leistende<br />
Vergütung oder andere geldwerte<br />
Vorteile in Höhe von mindestens<br />
150 Euro monatlich ausweisen. Eine<br />
weitergehende inhaltliche Prüfung<br />
durch den Verband findet nicht statt.<br />
Ziffer 3, 4, 5, 6, 7, 8 unverändert<br />
Ziffer 9 (neu)<br />
Ein Lizenzspieler oder Vertragsspieler<br />
eines Lizenzvereins kann an einen anderen<br />
Verein als Lizenz- oder Vertragsspieler<br />
ausgeliehen werden. Über die<br />
Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung<br />
zwischen dem Spieler und den<br />
beiden betroffenen Vereinen zu treffen,<br />
in der auch die Frage einer Ausbildungsentschädigung<br />
gemäß § 11b Ziffer<br />
4 der SpO zu regeln ist. Im übrigen<br />
gilt § 9 der SpO.<br />
Die Ausleihe muss sich mindestens auf<br />
die Zeit zwischen zwei Wechselperi-<br />
20<br />
Vorstand, Kreise, Jubilare<br />
oden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin,<br />
dass eine vertragliche Bindung<br />
mit dem ausleihenden Verein auch<br />
nach dem Ende der Ausleihe besteht.<br />
Ein Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedslandes,<br />
der am 1. Juli das 23. Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet hat, kann<br />
auch nach Abschluss der Wechselperiode<br />
I noch ausgeliehen werden, spätestens<br />
jedoch bis zum 31. Oktober.<br />
Die Ausleihe eines Spieler zu einem<br />
anderen Verein stellt einen Vereinswechsel<br />
dar. Die Rückkehr des Spielers<br />
nach Ablauf der Ausleihfrist zum<br />
ausleihenden Verein gilt nicht als Vereinswechsel,<br />
ist jedoch nur in den<br />
Wechselperioden I und II möglich.<br />
Im übrigen gelten für den Vereinswechsel<br />
im Rahmen einer Ausleihe die<br />
§ 11a ff.<br />
Ein Verein, der einen Spieler ausgeliehen<br />
hat, darf diesen nur dann zu einem<br />
dritten Verein transferieren, wenn dazu<br />
die schriftliche Zustimmung des ausleihenden<br />
Vereins vorliegt..<br />
Ziffer 10 (neu)<br />
Die Bestimmungen gelten bei Vertragsspielern<br />
von Tochtergesellschaften<br />
entsprechend. Erforderliche Erklärungen<br />
und Anzeigen gegenüber dem Verband<br />
sind von Mutterverein, Tochtergesellschaft<br />
und Spieler gemeinsam abzugeben.<br />
Bisherige Ziffer 9 wird 11<br />
§ 9 Spielerlaubnis, Spielerpass<br />
Nachrichten aus Baden<br />
Ziffer 3 a Absatz 2 ändert sich wie folgt:<br />
Die Spielerlaubnis als Vertragsspieler<br />
darf in den Fällen des § 7 Nr. 4 der Beschäftigungsverordnung<br />
erst nach Vorlage<br />
einer Arbeitsaufenthaltserlaubnis erteilt<br />
werden, deren Restlaufzeit mindestens der<br />
Vertragslaufzeit entspricht. Dies trifft auch<br />
auf Spieler aus den Länder zu, die am 1. Mai<br />
2004 der EU beigetreten sind, solange für<br />
das betreffende Land die Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />
noch nicht gewährt wurde.<br />
Ronald Zimmermann, Präsident<br />
Sinsheim<br />
Außerordentlicher Kreistag<br />
Ein außerordentlicher Kreistag findet am<br />
Do., 14. Juli im Vereinsheim des FV Elzenz<br />
statt. Hierbei haben die Vereinsvertreter<br />
u.a. über die Einführung einer zweiten B-<br />
Klassen-Staffel zu entscheiden. Es ist eine<br />
Pflichtsitzung. Herwig Werschak<br />
Jugend-Abschlussbesprechung<br />
Die Jahresabschlussbesprechung der Jugendleiter<br />
findet am Mi., 13. Juli um 19 Uhr<br />
in der Kreuzgrundhalle in Rohrbach/S. statt.<br />
Anträge müssen bis 3. Juli bei Kreisjugendleiter<br />
Rothmeier schriftliche eingegangen<br />
sein. Pflichtsitzung! Bernd Rothmeier<br />
Jubilare im Juli<br />
17.7.1940: Helmut Kafka (Linkenheim),<br />
Juniorensportlehrer<br />
24.7.1945: Rolf Burghardt (Pforzheim), Beisitzer<br />
Schiedsrichtervereinigung Pforzheim.<br />
BFV-WFV-MAGAZIN 06/2005