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BFV-V<strong>erbandsinfo</strong><br />

Verbandsvorstand<br />

Änderung von Ordnungen<br />

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 13.<br />

Juni die nachfolgenden Änderungen (fett<br />

gedruckt) in der Spielordnung nach § 17<br />

Ziffer 3 der Satzung beschlossen. Sie treten<br />

zum 1.7.05 in Kraft.<br />

Der Begriff Nichtamateur ohne Lizenz<br />

wird durch den Begriff Vertragsspieler,<br />

der Begriff Nichtamateur mit Lizenz<br />

durch Lizenzspieler in der Satzung und<br />

den Ordnungen generell ersetzt.<br />

§ 7 (Status des Fußballspieles…..)<br />

Der Fußballsport wird von Amateuren und<br />

Nichtamateuren ausgeübt. Nichtamateure<br />

sind sowohl solche mit Lizenz<br />

(Lizenzspieler) als auch solche ohne<br />

Lizenz (Vertragsspieler). Die Begriffe<br />

Amateur und Vertragsspieler gelten für<br />

männliche und weibliche Spieler.<br />

Ziffer 1 bis 5 unverändert.<br />

§ 7a Vertragsspieler<br />

Ziffer 1 und 2 Absatz 2, 3 und 4 unverändert,<br />

Ziffer 2 Absatz 1 lautet:<br />

Die Vereine und die Spieler sind verpflichtet,<br />

Vertragsabschlüsse, Änderungen sowie<br />

die Verlängerung von Verträgen dem für die<br />

Erteilung der Spielerlaubnis zuständigen<br />

Verband unverzüglich nach Abschluss, Änderung<br />

bzw. Verlängerung durch Zusendung<br />

einer Ausfertigung des Vertrages anzuzeigen.<br />

Eine Registrierung der angezeigten<br />

Verträge findet nur statt, wenn diese<br />

die vom Verein an den Spieler zu leistende<br />

Vergütung oder andere geldwerte<br />

Vorteile in Höhe von mindestens<br />

150 Euro monatlich ausweisen. Eine<br />

weitergehende inhaltliche Prüfung<br />

durch den Verband findet nicht statt.<br />

Ziffer 3, 4, 5, 6, 7, 8 unverändert<br />

Ziffer 9 (neu)<br />

Ein Lizenzspieler oder Vertragsspieler<br />

eines Lizenzvereins kann an einen anderen<br />

Verein als Lizenz- oder Vertragsspieler<br />

ausgeliehen werden. Über die<br />

Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung<br />

zwischen dem Spieler und den<br />

beiden betroffenen Vereinen zu treffen,<br />

in der auch die Frage einer Ausbildungsentschädigung<br />

gemäß § 11b Ziffer<br />

4 der SpO zu regeln ist. Im übrigen<br />

gilt § 9 der SpO.<br />

Die Ausleihe muss sich mindestens auf<br />

die Zeit zwischen zwei Wechselperi-<br />

20<br />

Vorstand, Kreise, Jubilare<br />

oden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin,<br />

dass eine vertragliche Bindung<br />

mit dem ausleihenden Verein auch<br />

nach dem Ende der Ausleihe besteht.<br />

Ein Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedslandes,<br />

der am 1. Juli das 23. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet hat, kann<br />

auch nach Abschluss der Wechselperiode<br />

I noch ausgeliehen werden, spätestens<br />

jedoch bis zum 31. Oktober.<br />

Die Ausleihe eines Spieler zu einem<br />

anderen Verein stellt einen Vereinswechsel<br />

dar. Die Rückkehr des Spielers<br />

nach Ablauf der Ausleihfrist zum<br />

ausleihenden Verein gilt nicht als Vereinswechsel,<br />

ist jedoch nur in den<br />

Wechselperioden I und II möglich.<br />

Im übrigen gelten für den Vereinswechsel<br />

im Rahmen einer Ausleihe die<br />

§ 11a ff.<br />

Ein Verein, der einen Spieler ausgeliehen<br />

hat, darf diesen nur dann zu einem<br />

dritten Verein transferieren, wenn dazu<br />

die schriftliche Zustimmung des ausleihenden<br />

Vereins vorliegt..<br />

Ziffer 10 (neu)<br />

Die Bestimmungen gelten bei Vertragsspielern<br />

von Tochtergesellschaften<br />

entsprechend. Erforderliche Erklärungen<br />

und Anzeigen gegenüber dem Verband<br />

sind von Mutterverein, Tochtergesellschaft<br />

und Spieler gemeinsam abzugeben.<br />

Bisherige Ziffer 9 wird 11<br />

§ 9 Spielerlaubnis, Spielerpass<br />

Nachrichten aus Baden<br />

Ziffer 3 a Absatz 2 ändert sich wie folgt:<br />

Die Spielerlaubnis als Vertragsspieler<br />

darf in den Fällen des § 7 Nr. 4 der Beschäftigungsverordnung<br />

erst nach Vorlage<br />

einer Arbeitsaufenthaltserlaubnis erteilt<br />

werden, deren Restlaufzeit mindestens der<br />

Vertragslaufzeit entspricht. Dies trifft auch<br />

auf Spieler aus den Länder zu, die am 1. Mai<br />

2004 der EU beigetreten sind, solange für<br />

das betreffende Land die Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />

noch nicht gewährt wurde.<br />

Ronald Zimmermann, Präsident<br />

Sinsheim<br />

Außerordentlicher Kreistag<br />

Ein außerordentlicher Kreistag findet am<br />

Do., 14. Juli im Vereinsheim des FV Elzenz<br />

statt. Hierbei haben die Vereinsvertreter<br />

u.a. über die Einführung einer zweiten B-<br />

Klassen-Staffel zu entscheiden. Es ist eine<br />

Pflichtsitzung. Herwig Werschak<br />

Jugend-Abschlussbesprechung<br />

Die Jahresabschlussbesprechung der Jugendleiter<br />

findet am Mi., 13. Juli um 19 Uhr<br />

in der Kreuzgrundhalle in Rohrbach/S. statt.<br />

Anträge müssen bis 3. Juli bei Kreisjugendleiter<br />

Rothmeier schriftliche eingegangen<br />

sein. Pflichtsitzung! Bernd Rothmeier<br />

Jubilare im Juli<br />

17.7.1940: Helmut Kafka (Linkenheim),<br />

Juniorensportlehrer<br />

24.7.1945: Rolf Burghardt (Pforzheim), Beisitzer<br />

Schiedsrichtervereinigung Pforzheim.<br />

BFV-WFV-MAGAZIN 06/2005

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