SCHULE SEK. I + II
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258 405<br />
2/10<br />
Transfer in neue Beschäftigung<br />
Betriebliche Umstrukturierungen sind häufig mit Entlassungen verbunden. In einer solchen Situation sind<br />
die Arbeitnehmer verunsichert, das Betriebsklima ist meist angespannt. Bei geschickter Organisation<br />
und frühzeitiger Vermittlung kann aber zumindest ein Teil der Beschäftigten direkt aus der Arbeit in neue<br />
Beschäftigungsverhältnisse übergehen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt betroffene Unternehmen<br />
unabhängig von ihrer Größe mit der Förderung von Transferleistungen, z.B. Zuschüssen zu Transfermaßnahmen<br />
und Gewährung von Transferkurzarbeitergeld. Die gesetzlichen Leitlinien für den Einsatz<br />
dieser präventiven arbeitsmarktpolitischen Instrumente finden sich im SGB <strong>II</strong>I (§§ 216 a und b).<br />
Baut ein Unternehmen infolge einer Betriebsänderung Arbeitsplätze ab, kann es kurzfristig eine Transferagentur<br />
einrichten, die entlassene Mitarbeiter innerbetrieblich während der drei bis sieben Monate<br />
bis zum Ablauf ihrer Kündigungsfrist, also noch parallel zu ihrer Berufstätigkeit, qualifiziert und in neue<br />
Arbeit vermittelt. Für die Teilnahme an Beratungen und Training müssen die Arbeitnehmer teilweise von<br />
ihrer Arbeitspflicht freigestellt werden. Eine andere, oft zusätzliche Möglichkeit besteht darin, die Arbeitnehmer<br />
in einer eigenständigen Transfergesellschaft aufzufangen, für deren Gründung das Personal<br />
abbauende Unternehmen ggf. gemeinsam mit dem Betriebsrat einen privaten Träger bestellt sowie einen<br />
Transfer-Sozialplan erarbeitet. Die entlassenen Beschäftigten schließen direkt mit der Transfergesellschaft<br />
ein auf maximal 12 Monate befristetes Arbeitsverhältnis und werden gezielt für den Arbeitsmarkt<br />
qualifiziert – mittels Weiterbildung, Bewerbungs- und Motivationstraining, Existenzgründungsberatung,<br />
aber durch auch Praktika und Probearbeit. Zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten sie in dieser<br />
Zeit Transferkurzarbeitergeld, das vom ehemaligen Arbeitgeber meist noch aufgestockt wird.<br />
Die Umsetzung von Transferleistungen wird von einer Vielzahl privater Anbieter offeriert. Wie erfolgreich<br />
eine Transfergesellschaft als Sprungbrett in neue Beschäftigungsverhältnisse ist, hängt maßgeblich von<br />
der regionalen Vernetzung und der unermüdlichen Stellenakquise ihres Trägers ab. Letztlich kann er<br />
aber keine neuen Stellen schaffen, so dass zahlreiche Arbeitnehmer nach Auslaufen des Transfer-<br />
Arbeitsverhältnisses doch den Weg in die Arbeitslosigkeit antreten müssen. Eine kritische Analyse des<br />
Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) sieht die Chance auf Vermittlung durch Transfergesellschaften bestenfalls<br />
gleich hoch wie die durch die Bundesagentur für Arbeit – eine Position, der vom Bundesverband<br />
200 356<br />
der Träger im Beschäftigtentransfer (BVTB) aber energisch widersprochen wird.<br />
3/10<br />
Überschuldung und Staatsbankrott<br />
Ein Staat gilt als bankrott, wenn er seine Schulden oder seine fälligen Zinsverpflichtungen nicht mehr<br />
bedienen kann. Findet er auf dem internationalen Finanzmarkt keine Anleger mehr, die ihm neue<br />
Schuldenpapiere abkaufen, kann er sich nicht refinanzieren und ist zahlungsunfähig. Zu einer solchen<br />
Ausnahmesituation können mehrere Faktoren beitragen: Neben einer im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt<br />
sehr hohen Staatsverschuldung, einem steigenden Haushaltsdefizit und einer negativen<br />
Handelsbilanz spielen auch Unsicherheit an den Devisenmärkten und das Anlegerverhalten eine Rolle<br />
(wobei diese nicht Ursachen, sondern Verstärker sind). Die betroffenen Volkswirtschaften können sich in<br />
Größe und Struktur, in ihren Währungssystemen sowie in Art und Umfang der globalen finanziellen<br />
Verflechtungen stark unterscheiden. Kaum ein Staatsbankrott gleicht daher einem anderen. Zuletzt<br />
machte Island 2008 der Weltöffentlichkeit die Gefahr staatlicher Zahlungsunfähigkeit bewusst, als es mit<br />
seinem im Vergleich zur Volkswirtschaft überproportional großen Finanzsektor nach dem Zusammenbruch<br />
der Bank Lehman Brothers außerstande war, aus seinen Währungsreserven die Forderungen der<br />
Gläubiger zu begleichen.<br />
Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise machte auch vor den öffentlichen Haushalten der EU-<br />
Mitgliedstaaten nicht Halt. So stieg die Staatsverschuldung der Euro-Länder Griechenland, Italien, Irland,<br />
Portugal und Spanien 2009 sprunghaft an. Die Schuldenquote Italiens kletterte auf rund 115 % des BIP;<br />
in Griechenland, das seinen Haushalt zu über einem Zehntel aus Krediten finanzieren musste, erreichte<br />
sie nahezu 113 %. Wenn Rating-Agenturen die Bonität (Kreditwürdigkeit) eines Staates wegen der<br />
Verschlechterung seiner makroökonomischen Daten herabstufen, sinkt auf dem Kapitalmarkt das<br />
Vertrauen, dass er seine Schulden zurückzahlen kann. In der Folge schießen die Risikoaufschläge für<br />
Staatsanleihen in die Höhe. Anfang 2010 war der Zinssatz für griechische Anleihen auf dem Kapitalmarkt<br />
mit über 6 % doppelt so hoch wie der für deutsche Bundesanleihen – ein deutliches Indiz für die<br />
eingeschränkte Kreditwürdigkeit Griechenlands. Ein Bankrott im Sinne einer vollständigen Zahlungsunfähigkeit<br />
eines Staates ist in der EU oder im globalen Finanzsystem dennoch nicht sehr wahrscheinlich.<br />
Zum einen tritt der Internationale Währungsfonds ein, um gravierende Folgen für die vernetzte<br />
Weltwirtschaft zu verhindern. Zum anderen gelingt es meist, die Staatsschulden so umzustrukturieren,<br />
dass der Schuldnerstaat wieder Luft holen kann. Im Extremfall könnte es aber, verstärkt durch Ansteckungseffekte<br />
ausländischer Krisen, zu einem plötzlichen Versiegen der Kapitalzuflüsse kommen.<br />
PLUSPUNKTE<br />
auf einen Blick<br />
Arbeit lohnt sich<br />
287 111<br />
„Arbeit muss sich wieder lohnen“ – diese immer wieder vorgetragene Forderung steht im Zentrum einer<br />
intensiven politischen Diskussion. Die These, dass es für Bezieher der Grundsicherung kaum einen<br />
Arbeitsanreiz gebe, da sie sich bei Arbeitsaufnahme finanziell nicht verbessern oder teilweise sogar<br />
schlechter dastehen würden, wird recht gern ungeprüft weitergegeben. Der Paritätische Wohlfahrtsverband<br />
hat nun auf die Mängel der verbreiteten Beispielrechnungen hingewiesen und stellt in einer<br />
eigenen Studie das verfügbare Einkommen von Hartz IV-Empfängerhaushalten dem der Erwerbstätigenhaushalte<br />
gegenüber. Untersucht wurden in Ost- und Westdeutschland Fälle einfacher und gering<br />
qualifizierter, niedrig entlohnter Tätigkeit in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, klassifiziert nach Haushaltstypen.<br />
Anhand von insgesamt 196 Beispielen wird ein systematisches Abbild der unteren Lohngruppen<br />
erstellt: der vielzitierten Wachmänner, Verkäuferinnen und Zeitarbeiter. Zum Vergleich dient der<br />
durchschnittliche Bedarf an Leistungen der Mindestsicherung nach SGB <strong>II</strong>, zusammengesetzt aus dem<br />
monatlichen Regelsatz und den Durchschnittskosten für Kaltmiete, Heizung und ggf. den Schulstart.<br />
Fazit: Wo Vollzeit gearbeitet wird, steht in allen Haushaltskonstellationen deutlich mehr Geld zur Verfügung<br />
als im entsprechenden Erwerbslosenhaushalt. Dafür sorgen die Freibeträge auf das Erwerbseinkommen,<br />
die abhängig vom Bruttoentgelt ein „Aufstocken“ des Nettoentgelts mit Leistungen nach<br />
dem SGB <strong>II</strong> von bis zu 310 € im Monat erlauben. Außerdem kommen je nach Situation zum monatlichen<br />
Erwerbseinkommen Wohngeld, Kindergeld und eventuell ein Kinderzuschlag hinzu. Der Einkommens-<br />
entspricht einem Unterschied von mindestens 12 % bis zu 56 % zum Bedarf an Leistungen ohne<br />
Erwerbseinkommen. Beispielsweise ergibt sich für ein kinderloses Ehepaar bei einem Bruttoverdienst<br />
von 1 574 € ein Freibetrag von 280 €, der mit dem Nettoentgelt von 1 252 € verrechnet wird. Da der<br />
erhaltene Betrag das Existenzminimum unterschreitet, ergibt sich selbst ohne Zuschläge ein<br />
Aufstockungsbetrag von 125 € – das sind 20 % mehr als der Bedarfssatz. Das Lohnabstandsgebot,<br />
nach dem auch niedrige verfügbare Arbeitnehmereinkommen höher sein müssen als der Bedarf in<br />
einem Transferleistungen beziehenden vergleichbaren Haushalt, ist damit erfüllt. Experten der Hans-<br />
Böckler-Stiftung kritisieren diese Praxis als Subventionierung von Niedriglöhnen durch Steuergelder und<br />
falsches Signal für Arbeitgeber. Allerdings wird der Anspruch auf ergänzende staatliche Leistungen von<br />
etwa einer halben Million Vollzeit-Erwerbstätiger überhaupt nicht wahrgenommen.<br />
abstand zum Hartz IV-Haushalt summiert sich so auf Beträge zwischen 280 und 900 € pro Monat. Das<br />
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