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SCHULE SEK. I + II

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258 405<br />

2/10<br />

Transfer in neue Beschäftigung<br />

Betriebliche Umstrukturierungen sind häufig mit Entlassungen verbunden. In einer solchen Situation sind<br />

die Arbeitnehmer verunsichert, das Betriebsklima ist meist angespannt. Bei geschickter Organisation<br />

und frühzeitiger Vermittlung kann aber zumindest ein Teil der Beschäftigten direkt aus der Arbeit in neue<br />

Beschäftigungsverhältnisse übergehen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt betroffene Unternehmen<br />

unabhängig von ihrer Größe mit der Förderung von Transferleistungen, z.B. Zuschüssen zu Transfermaßnahmen<br />

und Gewährung von Transferkurzarbeitergeld. Die gesetzlichen Leitlinien für den Einsatz<br />

dieser präventiven arbeitsmarktpolitischen Instrumente finden sich im SGB <strong>II</strong>I (§§ 216 a und b).<br />

Baut ein Unternehmen infolge einer Betriebsänderung Arbeitsplätze ab, kann es kurzfristig eine Transferagentur<br />

einrichten, die entlassene Mitarbeiter innerbetrieblich während der drei bis sieben Monate<br />

bis zum Ablauf ihrer Kündigungsfrist, also noch parallel zu ihrer Berufstätigkeit, qualifiziert und in neue<br />

Arbeit vermittelt. Für die Teilnahme an Beratungen und Training müssen die Arbeitnehmer teilweise von<br />

ihrer Arbeitspflicht freigestellt werden. Eine andere, oft zusätzliche Möglichkeit besteht darin, die Arbeitnehmer<br />

in einer eigenständigen Transfergesellschaft aufzufangen, für deren Gründung das Personal<br />

abbauende Unternehmen ggf. gemeinsam mit dem Betriebsrat einen privaten Träger bestellt sowie einen<br />

Transfer-Sozialplan erarbeitet. Die entlassenen Beschäftigten schließen direkt mit der Transfergesellschaft<br />

ein auf maximal 12 Monate befristetes Arbeitsverhältnis und werden gezielt für den Arbeitsmarkt<br />

qualifiziert – mittels Weiterbildung, Bewerbungs- und Motivationstraining, Existenzgründungsberatung,<br />

aber durch auch Praktika und Probearbeit. Zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten sie in dieser<br />

Zeit Transferkurzarbeitergeld, das vom ehemaligen Arbeitgeber meist noch aufgestockt wird.<br />

Die Umsetzung von Transferleistungen wird von einer Vielzahl privater Anbieter offeriert. Wie erfolgreich<br />

eine Transfergesellschaft als Sprungbrett in neue Beschäftigungsverhältnisse ist, hängt maßgeblich von<br />

der regionalen Vernetzung und der unermüdlichen Stellenakquise ihres Trägers ab. Letztlich kann er<br />

aber keine neuen Stellen schaffen, so dass zahlreiche Arbeitnehmer nach Auslaufen des Transfer-<br />

Arbeitsverhältnisses doch den Weg in die Arbeitslosigkeit antreten müssen. Eine kritische Analyse des<br />

Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) sieht die Chance auf Vermittlung durch Transfergesellschaften bestenfalls<br />

gleich hoch wie die durch die Bundesagentur für Arbeit – eine Position, der vom Bundesverband<br />

200 356<br />

der Träger im Beschäftigtentransfer (BVTB) aber energisch widersprochen wird.<br />

3/10<br />

Überschuldung und Staatsbankrott<br />

Ein Staat gilt als bankrott, wenn er seine Schulden oder seine fälligen Zinsverpflichtungen nicht mehr<br />

bedienen kann. Findet er auf dem internationalen Finanzmarkt keine Anleger mehr, die ihm neue<br />

Schuldenpapiere abkaufen, kann er sich nicht refinanzieren und ist zahlungsunfähig. Zu einer solchen<br />

Ausnahmesituation können mehrere Faktoren beitragen: Neben einer im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt<br />

sehr hohen Staatsverschuldung, einem steigenden Haushaltsdefizit und einer negativen<br />

Handelsbilanz spielen auch Unsicherheit an den Devisenmärkten und das Anlegerverhalten eine Rolle<br />

(wobei diese nicht Ursachen, sondern Verstärker sind). Die betroffenen Volkswirtschaften können sich in<br />

Größe und Struktur, in ihren Währungssystemen sowie in Art und Umfang der globalen finanziellen<br />

Verflechtungen stark unterscheiden. Kaum ein Staatsbankrott gleicht daher einem anderen. Zuletzt<br />

machte Island 2008 der Weltöffentlichkeit die Gefahr staatlicher Zahlungsunfähigkeit bewusst, als es mit<br />

seinem im Vergleich zur Volkswirtschaft überproportional großen Finanzsektor nach dem Zusammenbruch<br />

der Bank Lehman Brothers außerstande war, aus seinen Währungsreserven die Forderungen der<br />

Gläubiger zu begleichen.<br />

Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise machte auch vor den öffentlichen Haushalten der EU-<br />

Mitgliedstaaten nicht Halt. So stieg die Staatsverschuldung der Euro-Länder Griechenland, Italien, Irland,<br />

Portugal und Spanien 2009 sprunghaft an. Die Schuldenquote Italiens kletterte auf rund 115 % des BIP;<br />

in Griechenland, das seinen Haushalt zu über einem Zehntel aus Krediten finanzieren musste, erreichte<br />

sie nahezu 113 %. Wenn Rating-Agenturen die Bonität (Kreditwürdigkeit) eines Staates wegen der<br />

Verschlechterung seiner makroökonomischen Daten herabstufen, sinkt auf dem Kapitalmarkt das<br />

Vertrauen, dass er seine Schulden zurückzahlen kann. In der Folge schießen die Risikoaufschläge für<br />

Staatsanleihen in die Höhe. Anfang 2010 war der Zinssatz für griechische Anleihen auf dem Kapitalmarkt<br />

mit über 6 % doppelt so hoch wie der für deutsche Bundesanleihen – ein deutliches Indiz für die<br />

eingeschränkte Kreditwürdigkeit Griechenlands. Ein Bankrott im Sinne einer vollständigen Zahlungsunfähigkeit<br />

eines Staates ist in der EU oder im globalen Finanzsystem dennoch nicht sehr wahrscheinlich.<br />

Zum einen tritt der Internationale Währungsfonds ein, um gravierende Folgen für die vernetzte<br />

Weltwirtschaft zu verhindern. Zum anderen gelingt es meist, die Staatsschulden so umzustrukturieren,<br />

dass der Schuldnerstaat wieder Luft holen kann. Im Extremfall könnte es aber, verstärkt durch Ansteckungseffekte<br />

ausländischer Krisen, zu einem plötzlichen Versiegen der Kapitalzuflüsse kommen.<br />

PLUSPUNKTE<br />

auf einen Blick<br />

Arbeit lohnt sich<br />

287 111<br />

„Arbeit muss sich wieder lohnen“ – diese immer wieder vorgetragene Forderung steht im Zentrum einer<br />

intensiven politischen Diskussion. Die These, dass es für Bezieher der Grundsicherung kaum einen<br />

Arbeitsanreiz gebe, da sie sich bei Arbeitsaufnahme finanziell nicht verbessern oder teilweise sogar<br />

schlechter dastehen würden, wird recht gern ungeprüft weitergegeben. Der Paritätische Wohlfahrtsverband<br />

hat nun auf die Mängel der verbreiteten Beispielrechnungen hingewiesen und stellt in einer<br />

eigenen Studie das verfügbare Einkommen von Hartz IV-Empfängerhaushalten dem der Erwerbstätigenhaushalte<br />

gegenüber. Untersucht wurden in Ost- und Westdeutschland Fälle einfacher und gering<br />

qualifizierter, niedrig entlohnter Tätigkeit in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, klassifiziert nach Haushaltstypen.<br />

Anhand von insgesamt 196 Beispielen wird ein systematisches Abbild der unteren Lohngruppen<br />

erstellt: der vielzitierten Wachmänner, Verkäuferinnen und Zeitarbeiter. Zum Vergleich dient der<br />

durchschnittliche Bedarf an Leistungen der Mindestsicherung nach SGB <strong>II</strong>, zusammengesetzt aus dem<br />

monatlichen Regelsatz und den Durchschnittskosten für Kaltmiete, Heizung und ggf. den Schulstart.<br />

Fazit: Wo Vollzeit gearbeitet wird, steht in allen Haushaltskonstellationen deutlich mehr Geld zur Verfügung<br />

als im entsprechenden Erwerbslosenhaushalt. Dafür sorgen die Freibeträge auf das Erwerbseinkommen,<br />

die abhängig vom Bruttoentgelt ein „Aufstocken“ des Nettoentgelts mit Leistungen nach<br />

dem SGB <strong>II</strong> von bis zu 310 € im Monat erlauben. Außerdem kommen je nach Situation zum monatlichen<br />

Erwerbseinkommen Wohngeld, Kindergeld und eventuell ein Kinderzuschlag hinzu. Der Einkommens-<br />

entspricht einem Unterschied von mindestens 12 % bis zu 56 % zum Bedarf an Leistungen ohne<br />

Erwerbseinkommen. Beispielsweise ergibt sich für ein kinderloses Ehepaar bei einem Bruttoverdienst<br />

von 1 574 € ein Freibetrag von 280 €, der mit dem Nettoentgelt von 1 252 € verrechnet wird. Da der<br />

erhaltene Betrag das Existenzminimum unterschreitet, ergibt sich selbst ohne Zuschläge ein<br />

Aufstockungsbetrag von 125 € – das sind 20 % mehr als der Bedarfssatz. Das Lohnabstandsgebot,<br />

nach dem auch niedrige verfügbare Arbeitnehmereinkommen höher sein müssen als der Bedarf in<br />

einem Transferleistungen beziehenden vergleichbaren Haushalt, ist damit erfüllt. Experten der Hans-<br />

Böckler-Stiftung kritisieren diese Praxis als Subventionierung von Niedriglöhnen durch Steuergelder und<br />

falsches Signal für Arbeitgeber. Allerdings wird der Anspruch auf ergänzende staatliche Leistungen von<br />

etwa einer halben Million Vollzeit-Erwerbstätiger überhaupt nicht wahrgenommen.<br />

abstand zum Hartz IV-Haushalt summiert sich so auf Beträge zwischen 280 und 900 € pro Monat. Das<br />

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