Dienst- und Besoldungsreglement für das Personal der ... - Zofingen
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- 11 -§ 381 Das <strong>Personal</strong> hat alljährlich Anspruch auf bezahlte Ferien.2 Der Ferienanspruch beträgt:13. Feriena) Ferienanspruchbis zum Kalen<strong>der</strong>jahr,in dem <strong>das</strong> 20. Altersjahrvollendet wird25 Arbeitstageab Kalen<strong>der</strong>jahr, in dem folgende Altersjahre erreicht werden:21. Altersjahr 20 Arbeitstage35. Altersjahr 23 Arbeitstage50. Altersjahr 25 Arbeitstage60. Altersjahr 30 Arbeitstage3 Für die Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen <strong>und</strong> die Klassenhilfen <strong>der</strong> HPS gilt die örtlicheSchulferienregelung.4 Wird <strong>das</strong> <strong>Dienst</strong>verhältnis während eines Kalen<strong>der</strong>jahres begründet o<strong>der</strong>aufgelöst, so richtet sich <strong>der</strong> Ferienanspruch nach <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> <strong>Dienst</strong>zeit.5 Die Ferien sind so anzusetzen, <strong>das</strong>s <strong>der</strong> <strong>Dienst</strong>betrieb durch sie nicht beeinträchtigtwird. Eine Übertragung des Ferienanspruchs auf <strong>das</strong> folgendeJahr ist nur in Ausnahmefällen <strong>und</strong> mit Bewilligung des zuständigen Abteilungsleiterszulässig.§ 39Für nicht bezogene Ferien wird keine Entschädigung ausgerichtet. ÜberAusnahmen entscheidet <strong>der</strong> Stadtrat.§ 40Bei Krankheit, Unfall, Militär-, Zivil-, Zivilschutz- <strong>und</strong> Feuerwehrdienst vonzusammen über 60 Arbeitstage im Kalen<strong>der</strong>jahr sowie für unbezahlten Urlaub<strong>und</strong> Schwangerschaftsurlaub werden die Ferien für jede weiteren 20Arbeitstage um 1/12 des jährlichen Anspruchs gekürzt. In jedem Fall werdenaber Ferien von einer Woche gewährt.§ 411 Als bezahlte Feiertage gelten, sofern sie nicht auf einen Samstag o<strong>der</strong>Sonntag fallen: Neujahr, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt,Pfingstmontag, Kin<strong>der</strong>fest, 1. August, Weihnachtstag <strong>und</strong> Stephanstag.b) Ferienbemessungc) Ferienfestsetzungd) Nicht bezogeneFeriene) Ferienkürzung14. Feiertage2 Diese Feiertage gelten nicht als Ferientage.3 Der Arbeitsschluss vor Feiertagen wird vom Stadtrat festgesetzt.