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Dienst- und Besoldungsreglement für das Personal der ... - Zofingen

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- 6 -B. Rechte des <strong>Personal</strong>s1. Mitarbeitergespräch2. Besoldunga) Besoldungsanspruch§ 19Das <strong>Personal</strong> hat jährlich Anspruch auf ein Mitarbeitergespräch mit demVorgesetzten. Die Richtlinien dazu erlässt <strong>der</strong> Stadtrat.§ 201 Das <strong>Personal</strong> hat für seine Leistungen Anspruch auf die im Anhang zu diesemReglement vorgesehenen Besoldungen <strong>und</strong> Zulagen.b) Einreihung 2 Der Stadtrat stuft die Funktion <strong>der</strong> Aufgabe entsprechend gemäss <strong>der</strong> imAnhang enthaltenen Stellenstruktur <strong>und</strong> <strong>der</strong> Stufenumschreibung ein.c) Jahresbesoldung,13.Monatslohnd) NaturalleistungenBesoldungsanpassung3 Die Jahresbesoldung wird in 13 gleichen Teilen monatlich ausgerichtet, <strong>der</strong>13. Monatslohn zusammen mit <strong>der</strong> Dezember-Besoldung ca. Mitte Dezember.Bei Ein- o<strong>der</strong> Austritt im Laufe des Jahres wird <strong>der</strong> 13. Monatslohn anteilsmässigausbezahlt.§ 21Der Wert allfälliger Naturalbezüge wird vom Stadtrat festgesetzt.§ 221 Der Stadtrat legt im Rahmen <strong>der</strong> Voranschläge die für <strong>das</strong> folgende Jahrvorgesehene prozentuale Besoldungsanpassung fest. Unter an<strong>der</strong>en sindnachstehende Kriterien dabei massgebend:− Entwicklung <strong>der</strong> Lebenshaltungskosten− Allgemeine wirtschaftliche Situation− Finanzielle Situation <strong>der</strong> Stadt− Situation auf dem <strong>Personal</strong>markt2 Nach erfolgter Genehmigung <strong>der</strong> Voranschläge beschliesst <strong>der</strong> Stadtratdie prozentualen Anteile für die− generelle Besoldungsanpassung (gilt in <strong>der</strong> Regel für <strong>das</strong> gesamte <strong>Personal</strong>)<strong>und</strong> die− individuelle Besoldungsanpassung (leistungsbezogener Anteil).3 Bei <strong>der</strong> generellen Besoldungsanpassung ist eine Differenzierung nach <strong>der</strong>Höhe <strong>der</strong> Besoldung möglich.4 Vor <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Anteile wird <strong>der</strong> <strong>Personal</strong>verband angehört.5 Im Rahmen <strong>der</strong> vom Stadtrat beschlossenen Vorgaben sind die Vorgesetztenfür die Festlegung <strong>der</strong> individuellen Besoldungsanpassung zuständig,wobei die Mitarbeiterbeurteilung massgebend ist.

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