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Dienst- und Besoldungsreglement für das Personal der ... - Zofingen

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- 14 -3 Die bestehenden, diesem Reglement wi<strong>der</strong>sprechenden Beamtenverhältnissewerden mit Ablauf <strong>der</strong> Amtsperiode 1994/97 den Bestimmungen diesesReglementes angepasst.4 Eine Übergangsrente gemäss § 7 Abs. 5 kann nur von <strong>Personal</strong> geltendgemacht werden, <strong>das</strong> ab 1. Januar 1998 in den Ruhestand tritt.5 Die Festsetzung <strong>der</strong> Besoldungen für <strong>das</strong> Jahr 1998 erfolgt gemäss denBestimmungen dieses Reglementes. Für die im Zeitpunkt <strong>der</strong> Inkraftsetzungdes neuen <strong>Besoldungsreglement</strong>es gültige Basisbesoldung (ohne Zulagen),wird <strong>der</strong> Besitzstand garantiert.§ 49Dieses Reglement wurde vom Einwohnerrat am 12. Mai 1997 genehmigt.Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. Juni 1997 hat dieses vomEinwohnerrat beschlossene Reglement auch für <strong>das</strong> <strong>Personal</strong> <strong>der</strong> Ortsbürgergemeindeals verbindlich erklärt.3. GenehmigungIM NAMEN DES EINWOHNERRATES ZOFINGENDer PräsidentHans LanzDer ProtokollführerThomas GloorIM NAMEN DER ORTSBÜRGERGEMEINDE ZOFINGENDer StadtammannUrs LocherDer StadtschreiberArthur SennAnhang1 Besoldungskonzept2 Stellenstruktur3 Stufenumschreibungen Führungsfunktionen4 Stufenumschreibungen Fachfunktionen5 Besoldungsbän<strong>der</strong> Stufen 1 - 106 Familienzulage

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