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Dienst- und Besoldungsreglement für das Personal der ... - Zofingen

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- 7 -§ 23Bei Übernahme einer an<strong>der</strong>en Aufgabe/Funktion ist die Einstufung zu überprüfen<strong>und</strong> gegebenenfalls anzupassen.§ 241 Der Stadtrat ist befugt, in ausserordentlichen Fällen, insbeson<strong>der</strong>e zur Gewinnungo<strong>der</strong> Erhaltung beson<strong>der</strong>s geeigneten <strong>Personal</strong>s, im Einzelfall dieMaximas <strong>der</strong> Besoldungsstufen bis zu 10 % heraufzusetzen. Die gleicheBefugnis steht ihm für den Fall des Erwerbs von Berufsausweisen zu, diefür die Besetzung des Stelle nicht vorausgesetzt, jedoch für sie wertvoll <strong>und</strong>wünschenswert sind, sofern keine Beför<strong>der</strong>ung in eine höhere Besoldungsstufemöglich ist.2 Der Stadtrat ist ermächtigt, ausserordentliche Einzel- o<strong>der</strong> Teamleistungenmit einer Son<strong>der</strong>prämie abzugelten.§ 251 Das <strong>Personal</strong> hat Anspruch auf Kin<strong>der</strong>zulagen. Anspruchsberechtigung<strong>und</strong> Höhe richten sich nach <strong>der</strong> kantonalen Gesetzgebung.2 Die Familienzulage, <strong>der</strong>en Höhe <strong>der</strong> Stadtrat im Anhang regelt, wird an <strong>das</strong><strong>Personal</strong> ausgerichtet, <strong>das</strong> Anspruch auf eine Kin<strong>der</strong>zulage hat.Neueinstufung5. ZulagenSon<strong>der</strong>prämieKin<strong>der</strong>zulageFamilienzulage3 Anspruchsberechtigten Teilzeitbeschäftigten werden Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Familienzulagenach Massgabe <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>zulage anteilsmässig ausgerichtet.§ 261 Die Treueprämie beträgt ¾ einer Monatsbesoldung <strong>und</strong> wird erstmals nach10 <strong>Dienst</strong>jahren <strong>und</strong> anschliessend alle 5 Jahre ausgerichtet (wobei Lehrjahre<strong>und</strong> Urlaube nicht angerechnet werden).5. Treueprämien2 Als Bemessungsgr<strong>und</strong>lage gilt die Bruttobesoldung inklusive Familienzulage,jedoch ohne Kin<strong>der</strong>zulage <strong>und</strong> pauschale Entschädigungen.3 Der Anspruch auf die Ausrichtung <strong>der</strong> Treueprämie erlischt, wenn <strong>das</strong> Arbeitsverhältnisim Zeitpunkt <strong>der</strong> Fälligkeit gekündigt ist.4 Beim Austritt zufolge Erreichen <strong>der</strong> Altersgrenze o<strong>der</strong> zufolge Invaliditätwird dem <strong>Personal</strong> mit mehr als 10 <strong>Dienst</strong>jahren die Treueprämie anteilsmässigausgerichtet.5 Treueprämien können auf Wunsch des <strong>Personal</strong>s <strong>und</strong> soweit es die betrieblichenVerhältnisse zulassen, ganz o<strong>der</strong> wochenweise in Ferien umgewandeltwerden.6 Nach Vollendung des 25. <strong>und</strong> 40. Anstellungsjahres erhält <strong>das</strong> <strong>Personal</strong>eine Naturalgabe.Arbeitsjubiläum

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