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Dienst- und Besoldungsreglement für das Personal der ... - Zofingen

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- 12 -15. Urlaub § 421 Ohne Kürzung <strong>der</strong> Besoldung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Ferien besteht Anspruch auf Gewährungfolgenden Urlaubes:a) Eigene Hochzeit 2 Tageb) Hochzeit in eigener Familie 1 Tagc) Geburt eigener Kin<strong>der</strong> 3 Taged) Tod eines Familienangehörigeno<strong>der</strong> des Lebenspartners1 - 3 Tagee) Tod eines nahen Teilnahme anBekannten<strong>der</strong> Beerdigungf) Wohnungsumzug 2 Tageg) Militärische Rekrutierung,Inspektionbis 1 Tagh) bei amtlichen Vorladungen die erfor<strong>der</strong>liche Zeiti) vom BIGA anerkannte höhereFach- sowie Berufsprüfungenbis 6 Tage2 Weitergehen<strong>der</strong> bezahlter Urlaub ist vom Stadtrat zu bewilligen.16. Mitspracherecht<strong>und</strong>Vorschlagswesen§ 43Das <strong>Personal</strong> <strong>und</strong> dessen Verbände haben <strong>das</strong> Recht, sich zu <strong>Personal</strong><strong>und</strong>Betriebsfragen zu äussern <strong>und</strong> Anträge zu stellen sowie im Sinne deszum Vorschlagswesen erlassenen Reglementes Verbesserungsvorschlägeeinzureichen.C. Disziplinarwesen1. <strong>Dienst</strong>pflichtverletzung2. Disziplinarverfahren§ 44Die schuldhafte Verletzung von <strong>Dienst</strong>pflichten wird disziplinarisch geahndet.§ 451 Disziplinarstrafen werden vom Stadtrat - § 46 Abs. 1 lit. a) vom Vorgesetzten- verhängt. Je<strong>der</strong> Massnahme soll die Einvernahme des Betroffenen<strong>und</strong> allfälliger Zeugen vorangehen. Die Einvernahmeverhandlung ist zu protokollieren.2 Dem Angeschuldigten ist <strong>das</strong> volle rechtliche Gehör zu gewähren. Er istberechtigt, einen Beistand beizuziehen.

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