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Evaluation der Umsetzung der Qualitätssicherungsrichtlinien und der

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Abschlussbericht des Steuerungsausschusses-BFT: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Qualitätssicherungsrichtlinien</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong> Nutzung<strong>der</strong> Forschungsergebnisse in <strong>der</strong> RessortforschungDer Steuerungsausschuss-BFT lehnt die Einrichtung eines Chief Scientific Officer über die gesamteForschung ab. Das vom SWTR angeführte Beispiel von industriellen Unternehmen ist auf die B<strong>und</strong>esverwaltungnicht anwendbar, da sich in <strong>der</strong> Industrie die Forschung auf dedizierte Gebiete beschränkt.Ein Chief Scientific Officer in <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esverwaltung für die Forschung in Rüstung, Energie <strong>und</strong> Agrarwirtschaftbis hin zu Virologie <strong>und</strong> Metrologie erscheint aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> sehr breiten Forschungsgebiete<strong>und</strong> <strong>der</strong> unterschiedlichsten Kontexte <strong>der</strong> Resultatenutzung nicht sinnvoll. Die Generierung einesZusatznutzens mit <strong>der</strong> Etablierung eines Chief Scientific Officer ist nicht erkennbar.Anregung 4:‣ Beizug von wissenschaftlichen Berater/innen, welche direkt mit dem Steuerungsausschuss-BFTzusammenarbeiten, zur Sicherung <strong>der</strong> ForschungsfreiheitAuch Ressortforschung braucht Forschungsfreiheit. Diese erst bildet die Voraussetzung dafür, dasswissenschaftliches Wissen für die Politik nicht dazu missbraucht wird, durch ‚policy based evidence’bestimmte Politiken bloss zu legitimieren. Enge Bezüge zwischen Ressortforschung <strong>und</strong> Wissenschaft,etwa verkörpert durch wissenschaftliche BeraterInnen, könnten unter Umständen helfen, dieFreiheit <strong>der</strong> Ressortforschung zu sichern. Der SWTR regt an zu prüfen, ob ein wissenschaftlicher Beirat,<strong>der</strong> mit dem Steuerungsausschuss-BFT direkt zusammenarbeitet, ihn in <strong>der</strong> Reflexion unterstützt<strong>und</strong> ihm Experten vermittelt, zweckdienlich sein könnte.Stellungnahme Steuerungsausschuss-BFTDer Steuerungsausschuss-BFT stimmt mit <strong>der</strong> Ansicht <strong>der</strong> internationalen Expertengruppe, bzw. desSWTR überein, dass die Ressortforschung nicht als Mittel gebraucht werden soll, um bestehende Politikenzu legitimieren. Wie in <strong>der</strong> Stellungnahme zu Anregung 3 dargelegt, verfolgt <strong>der</strong> Steuerungsausschuss-BFTdie Strategie, dass die Steuerungsmöglichkeiten nach Möglichkeit bei den in die Ressortforschungdirekt involvierten B<strong>und</strong>esinstitutionen angesiedelt sind. Da die Ressortforschung einsehr breites Themenspektrum bearbeitet, ist es unabdingbar, dass bei <strong>der</strong> Selektion <strong>der</strong> Forschungsthemendie politischen Vorgaben sowie die strategische Agenda <strong>der</strong> Ämter <strong>und</strong> ihr organisatorischerKontext berücksichtigt werden <strong>und</strong> die Entscheidfindung den fachlich kompetenten Akteuren in denB<strong>und</strong>esinstitutionen zugeordnet wird. Wie aus dem Synthesebericht <strong>der</strong> internen <strong>Evaluation</strong> hervorgeht,hat die Mehrzahl <strong>der</strong> grösseren B<strong>und</strong>esinstitution wissenschaftliche Beiträte eingerichtet, welchenauch Vertreter aus dem Hochschulbereich angehören. Die B<strong>und</strong>esinstitutionen mit kleinen Forschungsbudgetskennen zwar keine wissenschaftlichen Beiräte, jedoch werden bei Bedarf wissenschaftlicheBegleitgruppen zusammengestellt o<strong>der</strong> externe Experten konsultiert.Der Steuerungsausschuss-BFT ist in das operative Geschäft <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esinstitutionen nicht direkt involviert,son<strong>der</strong>n er übernimmt Koordinationsaufgaben z.B. bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Forschungskonzepte,<strong>der</strong> Auswahl von Nationalen Forschungsprogrammen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Informationsnotiz an den B<strong>und</strong>esrat.Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sind wissenschaftliche BeraterInnen, welche direkt mit dem Steuerungsausschuss-BFTregelmässig zusammenarbeiten, nicht zweckdienlich. Der Steuerungsausschuss-BFTbehält sich aber vor, auf Mandatsbasis weiterhin wissenschaftliche Experten aus dem Hochschulbereichfür spezifische Abklärungen beizuziehen.13

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