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Evaluation der Umsetzung der Qualitätssicherungsrichtlinien und der

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Stellungnahme <strong>und</strong> Empfehlungen des Schweizerischen Wissenschafts-<strong>und</strong> Technologierates (SWTR)VorbemerkungDer SWTR hat die Ressortforschung unter zwei ausgewählten Aspekten <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Absicht, Antwortenauf konkrete Fragen zu geben, die ihm <strong>der</strong> B<strong>und</strong> vorgelegt hat, einer <strong>Evaluation</strong> unterzogen. Über dieseAntworten hinaus möchte er den Auftraggebern Anregungen zu Aspekten mitgeben, die in seinem Mandatnicht explizit erwähnt sind. Seine Feststellungen <strong>und</strong> Empfehlungen glie<strong>der</strong>t <strong>der</strong> SWTR dementsprechendin zwei von einan<strong>der</strong> getrennte Abschnitte (nachfolgend mit A <strong>und</strong> B bezeichnet).Folgende Fragen sollten im Abschnitt A gemäss Mandat beantwortet <strong>und</strong> zum Gegenstand von Empfehlungengemacht werden:1. Werden die Richtlinien für die Qualitätssicherung in den Ämtern faktisch umgesetzt?2. Haben sich die Richtlinien in <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> bewährt?3. Besteht eine Notwendigkeit, die Richtlinien anzupassen; wenn ja, wie?4. Existieren in den Ämtern Nutzungskonzepte für Ergebnisse <strong>der</strong> Ressortforschung?5. Existiert ein Reporting über die Nutzung von Ergebnissen <strong>der</strong> Ressortforschung?6. Zu welchem Grad (Schätzung des Anteils) erfolgt eine Nutzung wofür <strong>und</strong> durch wen?7. Können anhand konkreter Beispiele Erfolgsfaktoren für die Nutzung („best practice“) abgeleitetwerden?8. Welche (amts-, fachspezifischen o<strong>der</strong> generellen) Umstände sind <strong>der</strong> Nutzung för<strong>der</strong>lich o<strong>der</strong>hin<strong>der</strong>lich?A) Feststellungen <strong>und</strong> Empfehlungen des SWTR zu den im Mandat vorgegebenen FragenDer SWTR beantwortet aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> im vorliegenden Bericht dargestellten Abklärungen diese Fragenwie folgt:1. Die Qualitätssicherung in den Ämtern, die regelmässig Ressortforschung betreiben <strong>und</strong> zusammenmehr als 90% <strong>der</strong> Ressortforschungsausgaben tätigen, entspricht den Gr<strong>und</strong>sätzen, welche in den„Richtlinien“ von 2005 festgehalten sind. Insbeson<strong>der</strong>e wurden Verantwortliche für die Qualitätssicherungbezeichnet <strong>und</strong> Konzepte für die Qualitätssicherung erarbeitet. Diejenigen Ämter, die nur gelegentlichRessortforschung betreiben, haben die „Richtlinien“ unzureichend umgesetzt.2. Die „Richtlinien“ waren ein nützliches Instrument zur Schaffung einer Qualitätskultur in denjenigenÄmtern, in denen sie vor 2005 noch nicht ausgebildet gewesen war. Diejenigen Ämter, die bereits vor2005 interne, eigene Qualitätssicherungssysteme aufgebaut hatten, vergewisserten sich, dass ihreMassnahmen den Vorgaben von 2005 entsprachen.3. Für die kommende Planungsperiode hat eine Anpassung <strong>der</strong> generellen „Richtlinien“ keine Priorität.4. Nur wenige B<strong>und</strong>esstellen haben explizite Konzepte für die überblicksmässige, systematische, strategischenZwecken dienende Erfassung <strong>und</strong> Analyse <strong>der</strong> Nutzung ihrer Ressortforschungsresultateeingeführt.5. Die mit Ressortforschung befassten Mitarbeitenden <strong>der</strong> Ämter haben in <strong>der</strong> Regel ein klares Bewusstseinvon <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Resultatnutzung in den einzelnen Projekten <strong>der</strong> Ressortforschung.Sie kennen die Massnahmen, mit denen die Nutzung optimiert wird. Sie gewinnen für die von ihnendirekt betreuten Projekte ausreichende Informationen über die Nutzung <strong>der</strong> Resultate.4

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