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Evaluation der Umsetzung der Qualitätssicherungsrichtlinien und der

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Abschlussbericht des Steuerungsausschusses-BFT: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Qualitätssicherungsrichtlinien</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong> Nutzung<strong>der</strong> Forschungsergebnisse in <strong>der</strong> Ressortforschungsetzen. Mit <strong>der</strong> geplanten Totalrevision des Forschungs- <strong>und</strong> Innovationsför<strong>der</strong>ungsgesetzes (FIFG)erhält <strong>der</strong> Steuerungsausschuss-BFT 11 gemäss <strong>der</strong> Vernehmlassungsvorlage explizit auf gesetzlicherStufe die Aufgabe <strong>der</strong> Koordination <strong>und</strong> <strong>der</strong> Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Ressortforschung. Beim Letzterenist das Erlassen von Richtlinien für die Qualitätssicherung im Bereich <strong>der</strong> Ressortforschung vor<strong>der</strong>gründig.Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wird ein Hauptziel des Steuerungsausschusses-BFT für die neueBFI-Periode sein, die Verbreitung <strong>und</strong> den Austausch <strong>der</strong> in seinen Richtlinien dargelegten Gr<strong>und</strong>sätzevermehrt zu för<strong>der</strong>n.Dem Abschliessen von Vereinbarungen, in welchen mit ausgewählten Ämtern verbindliche Entwicklungsziele<strong>und</strong> Meilensteine festgelegt werden, <strong>und</strong> <strong>der</strong> entsprechenden Überprüfung steht <strong>der</strong> Steuerungsausschuss-BFTablehnend gegenüber. Die <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> Empfehlung ist nicht praktikabel, dagewisse Ämter direkt Leistungsvereinbarungen mit den Departementen abschliessen <strong>und</strong> entsprechenddie Rechenschaftsablegung über diese Departemente erfolgt. Der Steuerungsausschuss-BFTist auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> heute bestehenden Rechtsgr<strong>und</strong>lagen nicht mit entsprechenden Kompetenzenausgestattet. Des Weiteren sind die Themen, welche in <strong>der</strong> Ressortforschung zur Problemlösung inden unterschiedlichsten Kontexten bearbeitet werden, sehr heterogen. In den meisten B<strong>und</strong>esstellenmachen daher spezifische Prozessvorgaben zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Ressortforschung einenTeilbereich des ganzen Qualitätsmanagements <strong>der</strong> Ämter aus. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> sehr spezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> Qualitätssicherung liegt die Verantwortung bei den Ämtern selber, welche über entsprechendeQualitätsmanagementsysteme o<strong>der</strong> im Falle von kleinen Ämtern über Qualitätskontrollprozesseverfügen müssen. Der Steuerungsausschuss-BFT kann nur auf jene übergeordnete Bereiche <strong>der</strong>Qualitätssicherung Einfluss nehmen, welche bei allen Ämtern identisch ablaufen sollen. Der Steuerungsausschuss-BFTmuss daher besorgt sein, dass die generellen Vorgaben in <strong>der</strong> Qualitätssicherung,wie sie in seinen Richtlinien vorgegeben werden, in den Ämtern effizient umgesetzt werden.MASSNAHMENDer Steuerungsausschuss-BFT befürwortet die Weiterentwicklung von spezifischen Qualitätssicherungssystemeninnerhalb <strong>der</strong> einzelnen Ämter unter den obgenannten Voraussetzungen <strong>und</strong> denAusbau zur aktiven Plattform für den verstärkten Austausch von Qualitätssicherungspraxen. Für die<strong>Umsetzung</strong> werden folgende Hauptrichtungen verfolgt:‣ Die Definition <strong>der</strong> Prozessabläufe sowie Checklisten zur Qualitätssicherung in Bereichen, welchefür alle in <strong>der</strong> Ressortforschung tätigen Ämter relevant sind, werden ermittelt <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Einbau indie bestehenden Richtlinien des Steuerungsausschusses-BFT geprüft. Im Zuge dieser Arbeitensoll eine generelle Sichtung <strong>der</strong> Richtlinien erfolgen sowie <strong>der</strong>en mo<strong>der</strong>ate Aktualisierung vor demHintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Gesetzesvorlage FIFG abgeklärt werden. Als idealer Zeitpunkt für entsprechendeAbklärungen wird die Inkraftsetzung des FIFG betrachtet.‣ Vor <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Forschungskonzepte 2013-2016 werden Gr<strong>und</strong>sätze zur Erstellung <strong>der</strong>Forschungskonzepte erarbeitet. Ziel ist, eine gegenseitige Bezugsnahme <strong>und</strong> die Harmonisierung<strong>der</strong> Inhaltsstruktur <strong>der</strong> Forschungskonzepte für die nächste Periode zu erreichen. Die Qualitätssicherungsoll in den Forschungskonzepten zwingend <strong>und</strong> mit konkreten Zielen dargestellt werden.‣ Als aktive Plattform für den verstärkten Austausch von Qualitätssicherungspraxen wird <strong>der</strong> Steuerungsausschuss-BFTverstärkt seine Koordinationsgruppe einsetzen, in welcher die Forschungsverantwortlichen<strong>der</strong> grösseren in die Ressortforschung involvierten Ämter Einsitz haben.‣ Ein weiteres Ziel <strong>der</strong> Arbeiten soll die Prüfung <strong>und</strong> das Erarbeiten von Vorschlägen zur besserenDiffusion <strong>der</strong> Qualitätssicherungsgr<strong>und</strong>sätze des Steuerungsausschusses-BFT bei Ämtern, welchenur geringe Ressortforschungsaufwendungen betreiben, sein. Hierbei gilt zu berücksichtigen,dass viele kleinere B<strong>und</strong>esstellen, welche Ressortforschung in nur geringem Umfang betreiben,we<strong>der</strong> einen Vertreter in den Steuerungsausschuss-BFT noch in die Koordinationsgruppe entsenden.Der stärkere Einbezug dieser Ämter, um die bessere <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> Richtlinien des Steue-11 Gemäss <strong>der</strong> Vernehmlassungsvorlage <strong>der</strong> Totalrevision des Forschungs- <strong>und</strong> Innovationsför<strong>der</strong>ungsgesetzesFIFG wird <strong>der</strong> Steuerungsausschuss-BFT seiner Funktion besser entsprechend in interdepartementaler Koordinationsausschussfür die Ressortforschung des B<strong>und</strong>es umbenannt.5

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