10.07.2015 Aufrufe

Evaluation der Umsetzung der Qualitätssicherungsrichtlinien und der

Evaluation der Umsetzung der Qualitätssicherungsrichtlinien und der

Evaluation der Umsetzung der Qualitätssicherungsrichtlinien und der

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

weiter: „Ressortforschung ist Forschung, <strong>der</strong>en Ergebnisse von <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esverwaltung resp. <strong>der</strong> B<strong>und</strong>espolitikfür die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden.“ 4Zuletzt wurde ein Vorschlag für die Definition von Ressortforschung im Forschungs- <strong>und</strong> Innovationsför<strong>der</strong>ungsgesetz(FIFG) im Rahmen <strong>der</strong> Vernehmlassung zur Totalrevision dieses Gesetzes publiziert. Dortheisst es in Artikel 15 Absatz 1 des Entwurfs: „Ressortforschung ist praxisbezogene Forschung, <strong>der</strong>enResultate <strong>der</strong> Erfüllung von Aufgaben <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esverwaltung dienen. Sie ist im Gr<strong>und</strong>satz anwendungsorientierteForschung, kann bei ausgewiesenem Bedarf aber auch Gr<strong>und</strong>lagenforschung beinhalten“. 5Wesentlich an diesen Ansätzen ist die Definition <strong>der</strong> Ressortforschung durch ihren Zweck. Dies hat dengrossen Vorteil, dass auf eine Zuordnung zu bestimmten Forschungsstilen (angewandt, gr<strong>und</strong>lagenorientiertetc.) <strong>und</strong> auf eine entsprechende Typologie verzichtet <strong>und</strong> die Vielfalt wissenschaftlicher Tätigkeitenvoll genutzt werden kann. Dass es sich um ‚orientierte’ Forschung handelt, ergibt sich selbstverständlichaus <strong>der</strong> Definition über den Zweck. Somit sind auch die wichtigsten Kriterien zur Beurteilung von Ressortforschungangelegt, nämlich Zweckmässigkeit (Relevanz, ‚fitness for purpose’) <strong>und</strong> ‚gute Wissenschaft’.Das erste Kriterium findet seine Entsprechung in Nützlichkeit <strong>und</strong> Nutzung <strong>der</strong> Ergebnisse, das zweitesetzt unter an<strong>der</strong>em Forschungsfreiheit voraus. Wir werden weiter unten darauf zurückkommen.In <strong>der</strong> Diskussion wird gelegentlich <strong>der</strong> Forschungsbegriff angesprochen, <strong>der</strong> in ‚Ressortforschung’ enthaltenist. Wir werden sehen, dass eine recht verbreitete Auffassung darauf hinausläuft, dass Forschungnur dann diese Bezeichnung verdiene, wenn sie neues Wissen hervorbringt. Es gibt zwar gute Argumentedafür, dass dies auf einen allzu engen Begriff führen würde. Der Expertenbericht weist in diese Richtung.Der SWTR möchte aber davon abraten, den Begriff allzu weit zu fassen. So würde er einerseitsForschungsför<strong>der</strong>ung, an<strong>der</strong>erseits das einfache Kompilieren von Dokumenten nicht unter Forschungverstehen.Schliesslich wären zu den gängigen Redewendungen „Forschung in <strong>der</strong> Politik“ <strong>und</strong> „Forschung für diePolitik“ einige Überlegungen anzustellen. Der damit implizierte ‚policy’-Begriff gibt ausserhalb des wissenschaftlichenDiskussionszusammenhangs immer wie<strong>der</strong> zu Missverständnissen Anlass.Der SWTR möchte anregen, dass <strong>der</strong> Steuerungsausschuss-BFT die vorliegende <strong>Evaluation</strong> <strong>und</strong> dieArbeit an <strong>der</strong> Totalrevision des FIFG zum Anlass nimmt, über den Ressortforschungsbegriff für die wissenschaftlichenTätigkeiten des B<strong>und</strong>es intern zu diskutieren, <strong>und</strong> bei aller Rücksicht auf die Vielfalt <strong>der</strong>Aufgaben <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esstellen eine weitere Klärung versucht. Eine Begriffsklärung bringt wahrscheinlich füreine sachgerechte Qualitätssicherung nach innen <strong>und</strong> eine überzeugende Darstellung <strong>der</strong> Leistungennach aussen Vorteile.Dimensionen einer pragmatischen BegriffsbestimmungDie Begriffsbestimmungen von Ressortforschung beziehen sich auf den Gegenstand, den Zweck, dieTrägerschaft <strong>und</strong> den Finanzierer sowie auf den Kontext, in welchem sie arbeitet:a) Gegenstand: Forschung resp. wissenschaftliche Tätigkeiten (im Unterschied zur Verwaltungsarbeit<strong>und</strong> <strong>der</strong> eigentlichen politischen Arbeit);b) Zweck: Aufgabenerfüllung (im Unterschied zum Ziel <strong>der</strong> Wissenserweiterung o<strong>der</strong> –vertiefungohne Rücksicht auf konkrete praktische Zwecke);c) Träger <strong>und</strong> Finanzierer: Verwaltung (im Unterschied zu Elementen <strong>der</strong> Hochschullandschaft);d) Forschungskontext: an <strong>der</strong> Schwelle zur Politik, ausserhalb <strong>der</strong>selben (im Unterschied zu einerdurch Politik instrumentalisierten Pseudowissenschaft mit vorgegebenen Resultaten: ‚policy based/drivenevidence’).4Richtlinien, S. 3.5Staatssekretariat für Bildung <strong>und</strong> Forschung, Gesetzesentwurf Totalrevision FIFG vom 28.10.2009 für die Vernehmlassung, S. 8.Der zweite Satz („Sie ist im Gr<strong>und</strong>satz …“) erscheint in formaler Hinsicht an sich unnötig, wenn sich die Ressortforschung aus ihremZweck heraus definiert. Demzufolge sind alle Forschungsstile innerhalb <strong>der</strong> Ressortforschung zulässig, vorausgesetzt, sie dienen<strong>der</strong> Zielerreichung unter den allgemeinen Vorgaben <strong>der</strong> Effizienz.8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!