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Ostern - Pfingsten - Sommerferien 2012 - Verbandsgemeinde ...

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Rülzheim - 27 - Ausgabe 48/2011<br />

Ortsgemeinde Hördt<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Gemeindewerk Hördt<br />

Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2010<br />

Der Jahresabschluss 2010 des Gemeindewerks der Gemeinde Hördt<br />

wurde vom Wirtschaftsprüfer Dr. M. Burret, Ludwigshafen, geprüft<br />

und liegt zusammen mit Lagebericht, Bestätigungsbericht und Bestätigungsvermerk<br />

in der Zeit vom 05.12.2011 bis 16.12.2011 bei der<br />

Verwaltung der Verbands- und Gemeindewerke Rülzheim, Mittlere<br />

Ortsstraße 106, Zimmer 23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers lautet:<br />

„Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und<br />

Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung<br />

und den Lagebericht des Gemeindewerkes Hördt für das Geschäftsjahr<br />

vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 geprüft. Nach § 10 Abs. 4 EnWG<br />

umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung<br />

in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG.<br />

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht<br />

nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den<br />

ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden<br />

Bestimmungen der Satzung sowie die Einhaltung der Pflichten nach<br />

§ 10 Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters<br />

des Betriebes.<br />

Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten<br />

Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die<br />

interne Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG abzugeben.<br />

Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89<br />

GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so<br />

zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die<br />

sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung<br />

der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den<br />

Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden<br />

und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob<br />

die Pflichten nach § 10 Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen<br />

erfüllt sind.<br />

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />

über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche<br />

Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler<br />

berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit<br />

des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie<br />

Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und<br />

Lagebericht sowie in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3<br />

EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen<br />

Vertreters, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />

und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze<br />

und die Zuordnung der Konten in der internen Rechnungslegung nach<br />

§ 10 Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und<br />

der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Ich bin der Auffassung,<br />

dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine<br />

Beurteilung bildet.<br />

Meine Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung<br />

und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen<br />

Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen<br />

und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und<br />

den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter<br />

Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den<br />

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Betriebes.<br />

Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt<br />

insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt<br />

die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen<br />

Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG hat zu keinen Einwendungen<br />

geführt.“<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Hördt hat in der Sitzung am<br />

23.11.2011 dem Jahresabschluss 2010 zugestimmt. Der Jahresgewinn<br />

in Höhe von 18.698,12 EUR ist mit dem Bilanzgewinn des Vorjahres<br />

auf neue Rechnung vorzutragen.<br />

Die Konzessionsabgabe 2010 des Gemeindewerks Hördt in Höhe von<br />

59.266,00 EUR ist an die Gemeinde abzuführen. Die Unterlagen können<br />

während den Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 bis<br />

12.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14.00 bis 16.30 Uhr sowie<br />

donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.<br />

Hördt, den 24. November 2011<br />

gez. Götz, Werkleiter<br />

Amtliche Mitteilungen<br />

Jagdgenossenschaft Hördt<br />

Hinweis:<br />

Hiermit wird nochmals auf die am Donnerstag, 01.12.2011, um 19.30<br />

Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses Hördt stattfindende Mitgliederversammlung<br />

der Jagdgenossenschaft Hördt hingewiesen.<br />

Der Jagdgenossenschaft Hördt gehören alle Grundstückseigentümer<br />

des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes nach der Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses<br />

an. Ausgenommen hiervon sind die Eigentümer<br />

von Grundstücken auf denen die Jagd ruht. Es wird ausdrücklich darauf<br />

hingewiesen, dass die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der<br />

anwesenden Jagdgenossinen und Jagdgenossen beschlussfähig ist.<br />

Hördt, 01.12.2011<br />

gez. Max Frey, jun., Jagdvorsteher<br />

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Gerd Rheude findet mittwochs<br />

von 18.00-19.30 Uhr oder nach Vereinbarung im Gemeindehaus<br />

statt.<br />

Ende amtlicher Teil<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Förderverein der Grundschule Hördt<br />

In der Weihnachtsbäckerei<br />

An den vier Montagen im Advent bietet der Förderverein der Grundschule<br />

nachmittags unter der ehrenamtlichen Leitung von Ursula<br />

Singer eine Back-AG für interessierte Kinder der dritten und vierten<br />

Klasse an.<br />

Beim ersten Termin hatte Ursula Plätzchenteig zum Ausstechen für die<br />

acht angemeldeten Kinder vorbereitet. In dem hellen und freundlichen<br />

Ambiente der neugestalteten Schulküche rollten die Kinder Teig aus,<br />

kneteten und verzierten mit viel Eifer und in gemütlicher Atmosphäre<br />

ihre »Ausstecherle«.<br />

Manche Kinder waren schon richtige Experten was das Thema Plätzchen<br />

backen betraf. Nach ca 1 1/2 Stunden wurden die letzten Plätzchen<br />

aus dem Backofen geholt. Gerecht aufgeteilt konnten die Kinder<br />

ihre Plätzchen mitnehmen und ihre Familien damit überraschen.<br />

Es stehen noch drei weitere Termine mit Ursula an und ganz bestimmt<br />

werden die Kinder danach alle Plätzchenbackprofis sein.

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