Ostern - Pfingsten - Sommerferien 2012 - Verbandsgemeinde ...
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Rülzheim - 27 - Ausgabe 48/2011<br />
Ortsgemeinde Hördt<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Gemeindewerk Hördt<br />
Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2010<br />
Der Jahresabschluss 2010 des Gemeindewerks der Gemeinde Hördt<br />
wurde vom Wirtschaftsprüfer Dr. M. Burret, Ludwigshafen, geprüft<br />
und liegt zusammen mit Lagebericht, Bestätigungsbericht und Bestätigungsvermerk<br />
in der Zeit vom 05.12.2011 bis 16.12.2011 bei der<br />
Verwaltung der Verbands- und Gemeindewerke Rülzheim, Mittlere<br />
Ortsstraße 106, Zimmer 23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers lautet:<br />
„Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und<br />
Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung<br />
und den Lagebericht des Gemeindewerkes Hördt für das Geschäftsjahr<br />
vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 geprüft. Nach § 10 Abs. 4 EnWG<br />
umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung<br />
in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG.<br />
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht<br />
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den<br />
ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden<br />
Bestimmungen der Satzung sowie die Einhaltung der Pflichten nach<br />
§ 10 Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters<br />
des Betriebes.<br />
Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten<br />
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die<br />
interne Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG abzugeben.<br />
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89<br />
GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so<br />
zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die<br />
sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung<br />
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den<br />
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden<br />
und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob<br />
die Pflichten nach § 10 Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen<br />
erfüllt sind.<br />
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche<br />
Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler<br />
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit<br />
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie<br />
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und<br />
Lagebericht sowie in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3<br />
EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />
und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen<br />
Vertreters, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />
und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze<br />
und die Zuordnung der Konten in der internen Rechnungslegung nach<br />
§ 10 Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und<br />
der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Ich bin der Auffassung,<br />
dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine<br />
Beurteilung bildet.<br />
Meine Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung<br />
und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen<br />
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen<br />
und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und<br />
den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter<br />
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den<br />
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage des Betriebes.<br />
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt<br />
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt<br />
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen<br />
Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG hat zu keinen Einwendungen<br />
geführt.“<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Hördt hat in der Sitzung am<br />
23.11.2011 dem Jahresabschluss 2010 zugestimmt. Der Jahresgewinn<br />
in Höhe von 18.698,12 EUR ist mit dem Bilanzgewinn des Vorjahres<br />
auf neue Rechnung vorzutragen.<br />
Die Konzessionsabgabe 2010 des Gemeindewerks Hördt in Höhe von<br />
59.266,00 EUR ist an die Gemeinde abzuführen. Die Unterlagen können<br />
während den Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 bis<br />
12.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14.00 bis 16.30 Uhr sowie<br />
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.<br />
Hördt, den 24. November 2011<br />
gez. Götz, Werkleiter<br />
Amtliche Mitteilungen<br />
Jagdgenossenschaft Hördt<br />
Hinweis:<br />
Hiermit wird nochmals auf die am Donnerstag, 01.12.2011, um 19.30<br />
Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses Hördt stattfindende Mitgliederversammlung<br />
der Jagdgenossenschaft Hördt hingewiesen.<br />
Der Jagdgenossenschaft Hördt gehören alle Grundstückseigentümer<br />
des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes nach der Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses<br />
an. Ausgenommen hiervon sind die Eigentümer<br />
von Grundstücken auf denen die Jagd ruht. Es wird ausdrücklich darauf<br />
hingewiesen, dass die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der<br />
anwesenden Jagdgenossinen und Jagdgenossen beschlussfähig ist.<br />
Hördt, 01.12.2011<br />
gez. Max Frey, jun., Jagdvorsteher<br />
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters<br />
Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Gerd Rheude findet mittwochs<br />
von 18.00-19.30 Uhr oder nach Vereinbarung im Gemeindehaus<br />
statt.<br />
Ende amtlicher Teil<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Förderverein der Grundschule Hördt<br />
In der Weihnachtsbäckerei<br />
An den vier Montagen im Advent bietet der Förderverein der Grundschule<br />
nachmittags unter der ehrenamtlichen Leitung von Ursula<br />
Singer eine Back-AG für interessierte Kinder der dritten und vierten<br />
Klasse an.<br />
Beim ersten Termin hatte Ursula Plätzchenteig zum Ausstechen für die<br />
acht angemeldeten Kinder vorbereitet. In dem hellen und freundlichen<br />
Ambiente der neugestalteten Schulküche rollten die Kinder Teig aus,<br />
kneteten und verzierten mit viel Eifer und in gemütlicher Atmosphäre<br />
ihre »Ausstecherle«.<br />
Manche Kinder waren schon richtige Experten was das Thema Plätzchen<br />
backen betraf. Nach ca 1 1/2 Stunden wurden die letzten Plätzchen<br />
aus dem Backofen geholt. Gerecht aufgeteilt konnten die Kinder<br />
ihre Plätzchen mitnehmen und ihre Familien damit überraschen.<br />
Es stehen noch drei weitere Termine mit Ursula an und ganz bestimmt<br />
werden die Kinder danach alle Plätzchenbackprofis sein.