Ostern - Pfingsten - Sommerferien 2012 - Verbandsgemeinde ...
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Rülzheim - 5 - Ausgabe 48/2011<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> Rülzheim<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> Rülzheim 7. Sitzung / 8. Sitzung<br />
Am Dienstag, 6.12.2011, 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses<br />
in Rülzheim eine gemeinsame öffentliche Sitzung des<br />
Ausschusses für Feuerwehrwesen, Hochwasser- und Katastrophenschutz<br />
und des Ausschusses für Planung, Bauwesen und<br />
Umweltschutz der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Rülzheim sowie des Ausschusses<br />
für Bauwesen und Ortsentwicklung und des Werksausschusses<br />
der Ortsgemeinde Rülzheim statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Multifunktionsgebäude<br />
1.1 Auftragsvergabe Bodengutachten<br />
1.2 Besprechung der Baudetails mit Beschluss über das weitere Vorgehen<br />
2. Kenntnisgaben<br />
Rülzheim, 28.11.2011<br />
gez. Hör, Ortsbürgermeister<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> Rülzheim 17. Sitzung<br />
Einladung<br />
Am Donnerstag, 8.12.2011, 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses<br />
in Rülzheim eine<br />
Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates Rülzheim<br />
statt. Hierzu ergeht Einladung.<br />
Tagesordnung<br />
A) Öffentliche Sitzung<br />
1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes<br />
2. Umbesetzung von Ausschüssen<br />
3. Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson<br />
4. Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs (MZF 2) für die Feuerwehreinheit<br />
Leimersheim<br />
5. Anbau an das Feuerwehrhaus Leimersheim<br />
6. Anschaffung eines Atemschutzprüfgerät für die Feuerwehreinheit Rülzheim<br />
7. Sanierung Sporthalle Realschule plus/IGS; Auftragsvergaben<br />
7.1 Möblierung<br />
7.2 Sportgeräte<br />
7.3 Reparatur Tribüne<br />
8. Festlegung des Einmaligen Beitrages für die erstmalige Herstellung<br />
der Schmutzwasser-Kanalisation in der Gartenstraße,<br />
Siedlerstraße, Am Rottenbach, in der Ortsgemeinde Kuhardt<br />
9. Einwohner-Fragestunde<br />
10. Kenntnisgaben<br />
B) Nichtöffentliche Sitzung<br />
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung werden Personalangelegenheiten<br />
behandelt.<br />
Rülzheim, 28.11.2011<br />
gez. Hör, Bürgermeister<br />
Haushaltssatzung des Zweckverbandes<br />
Gruppenkläranlage Rülzheim / Herxheim<br />
für das Wirtschaftsjahr <strong>2012</strong><br />
Aufgrund der Verbandsordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung<br />
für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153)<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2010 (GVBl. S. 280) wird<br />
nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 08.11.2010 für das Wirtschaftsjahr<br />
<strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Der Wirtschaftsplan wird für das Wirtschaftsjahr <strong>2012</strong> im Erfolgsplan<br />
in den Erträgen auf 955.850 €<br />
in den Aufwendungen auf 955.850 €<br />
und im Vermögensplan<br />
in den Einnahmen auf 97.500 €<br />
in den Ausgaben auf 97.500 €<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Es werden festgesetzt:<br />
für das Wirtschaftsjahr <strong>2012</strong><br />
1. Der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 €<br />
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 €<br />
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 200.000 €<br />
§ 3<br />
Die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr <strong>2012</strong> tritt zum 01.01.<strong>2012</strong> in Kraft.<br />
Rülzheim, den 21. November 2011<br />
gez. Hör, Verbandsvorsteher<br />
Hinweis:<br />
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Trier, hat mit Schreiben<br />
vom 14.11.2011 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan<br />
für das Wirtschaftsjahr <strong>2012</strong> überprüft wurde. Bedenken<br />
wegen Rechtsverletzung wurden nicht geltend gemacht.<br />
Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Gruppenkläranlage<br />
Rülzheim / Herxheim liegt zur Einsichtnahme vom 05.12.2011 bis<br />
16.12.2011 von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, außerdem dienstags von<br />
14.00 Uhr bis 16.30 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00<br />
Uhr in Zimmer 23 der Verbands- und Gemeindewerke Rülzheim, Mittlere<br />
Ortsstraße 106, Rülzheim, öffentlich aus.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen<br />
über Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung<br />
und die Tagesordnung von Sitzungen der Verbandsversammlung<br />
unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der<br />
öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung<br />
der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen<br />
können, gegenüber der Verwaltung des Zweckverbandes geltend<br />
gemacht worden ist.<br />
Rülzheim, den 21.11.2011<br />
gez.Hör, Bürgermeister<br />
Zweckverband Gruppenkläranlage<br />
Rülzheim / Herxheim<br />
Öffentliche Bekanntmachung: Jahresabschluss 2010<br />
Der Jahresabschluss 2010 des Zweckverbandes Gruppenkläranlage<br />
Rülzheim / Herxheim wurde von dem Wirtschaftsprüfer Dr. M. Burret, Ludwigshafen,<br />
geprüft und liegt zusammen mit Lagebericht, Bestätigungsbericht<br />
und Bestätigungsvermerk in der Zeit vom 05.12.2011 bis 16.12.2011<br />
bei der Verwaltung der Verbands- und Gemeindewerke Rülzheim, Mittlere<br />
Ortsstraße 106, Zimmer 23 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers lautet:<br />
„Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und<br />
Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung<br />
und den Lagebericht des Zweckverbandes Gruppenkläranlage Rülzheim/<br />
Herxheim für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 geprüft.<br />
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht<br />
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden<br />
landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />
der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des<br />
Betriebes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten<br />
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89<br />
GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu<br />
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich<br />
auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht<br />
vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich<br />
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.<br />
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche<br />
Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler<br />
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit<br />
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie<br />
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und<br />
Lagebericht überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt.<br />
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen<br />
Vertreter des Betriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />
des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung,<br />
dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für<br />
meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen<br />
geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung<br />
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen<br />
handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen<br />
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und<br />
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht<br />
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein<br />
zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen<br />
und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“<br />
Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung am 19.10.2011 dem<br />
Jahresabschluss 2010 zugestimmt. Die Unterlagen können während<br />
den Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und<br />
zusätzlich dienstags von 14.00 bis 16.30 Uhr sowie donnerstags von<br />
14.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.<br />
Rülzheim, den 21. November 2011<br />
gez. Götz, stellv. Geschäftsführer