Strafrechtliche Risiken und zivilrechtliche Fallen für Steuerberater ...
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§§Beispiele für Pflichten des <strong>Steuerberater</strong>s‣Verhalten bei der Mandatsübernahme <strong>und</strong> Mandatsablehnung• Umfängliche Beratung <strong>und</strong> Belehrung• Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung‣Büroorganisation, z.B.• Mitarbeiteranleitung• Fristenüberwachung• Führung von Mandantenakten‣Fortbildungsverpflichtung‣Verschwiegenheitspflicht‣Pflichten bei der mit dem Beruf „vereinbaren“ Tätigkeiten‣Besondere Pflichten bei der Mandatsbeendigung<strong>Strafrechtliche</strong> <strong>Risiken</strong> <strong>und</strong> <strong>zivilrechtliche</strong> <strong>Fallen</strong> für <strong>Steuerberater</strong> /Wirtschaftsprüfer; K.-H. Domke, September 201212