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Strafrechtliche Risiken und zivilrechtliche Fallen für Steuerberater ...

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§ 283a StGB: Besonders schwerer Fall des Bankrotts§ 283b StGB: Verletzung der Buchführungspflicht§ 283c StGB: Gläubigerbegünstigung<strong>Strafrechtliche</strong> <strong>Risiken</strong> <strong>und</strong> <strong>zivilrechtliche</strong> <strong>Fallen</strong> für <strong>Steuerberater</strong> /Wirtschaftsprüfer; K.-H. Domke, September 201236

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