Strafrechtliche Risiken und zivilrechtliche Fallen für Steuerberater ...
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Wissentliche PflichtverletzungBeispiel:Der <strong>Steuerberater</strong> erkennt die Insolvenzreife der GmbH <strong>und</strong> berät denMandanten nicht über die Notwendigkeit der rechtzeitigenInsolvenzanmeldung.Es handelt sich um eine wissentliche Belehrungspflichtverletzung, diedazu führt, dass der Versicherungsschutz versagt werden kann.Anders als beim Vorsatz ist bei der wissentlichen Pflichtverletzung nurdas Wissen der Rechtswidrigkeit <strong>und</strong> nicht gleichzeitig auch das Wollendes Erfolges Voraussetzung.<strong>Strafrechtliche</strong> <strong>Risiken</strong> <strong>und</strong> <strong>zivilrechtliche</strong> <strong>Fallen</strong> für <strong>Steuerberater</strong> /Wirtschaftsprüfer; K.-H. Domke, September 201254