Strafrechtliche Risiken und zivilrechtliche Fallen für Steuerberater ...
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Wissentliche PflichtverletzungHinweis/Empfehlung:Bitte überprüfen Sie Ihren Haftpflichtvertrag in Bezug auf denAusschluss „Vorsatz“ <strong>und</strong> „wissentliche Pflichtverletzung“!In diesem Zusammenhang soll das derzeitig aktuelle Deckungskonzeptder R+V Versicherung ab dem 01.07.2012 nicht unerwähnt bleiben. Hierinwird neben weiteren Einschlüssen, die auf dem Markt nichtselbstverständlich sind,Versicherungsschutz für (angeblichen) Vorsatz oder wissentlichePflichtverletzung in Form des sog. Abwehrschutzes zur Verfügunggestellt.D.h., dass solange Versicherungsschutz für die Abwehr der Ansprüchegewährt wird, bis der Vorsatz oder die wissentliche Pflichtverletzungrechtskräftig festgestellt wurde.<strong>Strafrechtliche</strong> <strong>Risiken</strong> <strong>und</strong> <strong>zivilrechtliche</strong> <strong>Fallen</strong> für <strong>Steuerberater</strong> /Wirtschaftsprüfer; K.-H. Domke, September 201258