Strafrechtliche Risiken und zivilrechtliche Fallen für Steuerberater ...
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Wissentliche PflichtverletzungDer <strong>Steuerberater</strong> kann versuchen, sich gegen die Anwendung diesesAusschlusses wie folgt zur Wehr zu setzen:•Er legt dar, dass ihm die Pflicht nicht bekannt gewesen sei, bzw.•er legt dar, das er kein Pflichtverletzungsbewusstsein hatte, da ihm nichtbewusst war, dass er eine Pflicht verletzt habe.Der Versicherer wird sich darauf berufen, dass dem <strong>Steuerberater</strong> diespeziellen beruflichen Vorschriften bekannt sind. Insbesondere beif<strong>und</strong>amentalen Gr<strong>und</strong>regeln wird dies kaum anfechtbar sein.Je größer die Berufserfahrung, desto schwieriger wird es auch für den<strong>Steuerberater</strong>, sich gegen den Ausschluss zu wehren.<strong>Strafrechtliche</strong> <strong>Risiken</strong> <strong>und</strong> <strong>zivilrechtliche</strong> <strong>Fallen</strong> für <strong>Steuerberater</strong> /Wirtschaftsprüfer; K.-H. Domke, September 201255