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Strafrechtliche Risiken und zivilrechtliche Fallen für Steuerberater ...

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Geschäftsführer haben die Insolvenzantragspflicht!§ 15a InsolvenzordnungAntragspflicht bei juristischen Personen <strong>und</strong> Gesellschaften ohneRechtspersönlichkeit(1) Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben dieMitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern,spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oderÜberschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen.<strong>Strafrechtliche</strong> <strong>Risiken</strong> <strong>und</strong> <strong>zivilrechtliche</strong> <strong>Fallen</strong> für <strong>Steuerberater</strong> /Wirtschaftsprüfer; K.-H. Domke, September 201230

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