Strafrechtliche Risiken und zivilrechtliche Fallen für Steuerberater ...
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§§HaftungsbeschränkungenNur für fahrlässig verursachte Schäden kann eine Haftungsbegrenzung in denAGB auf den 4fachen Betrag der Mindestversicherungssumme vorgenommenwerden, wenn für den Schadenfall Versicherungsschutz in entsprechender Höhebesteht.Der <strong>Steuerberater</strong> kann die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausschliessen.Entgegen den Regelungen für Rechtsanwälte fehlt bei den <strong>Steuerberater</strong>n dieEinschränkung auf die einfache Fahrlässigkeit, so dass für jede Form derFahrlässigkeit eine Haftungsbeschränkung vorgenommen werden kann.<strong>Strafrechtliche</strong> <strong>Risiken</strong> <strong>und</strong> <strong>zivilrechtliche</strong> <strong>Fallen</strong> für <strong>Steuerberater</strong> /Wirtschaftsprüfer; K.-H. Domke, September 201217