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Strafrechtliche Risiken und zivilrechtliche Fallen für Steuerberater ...

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Der <strong>Steuerberater</strong> der Einzelkanzlei haftet inder Regel allein, wenn der Beratungsvertragzwischen ihm <strong>und</strong> dem Mandantenabgeschlossen wurde.<strong>Strafrechtliche</strong> <strong>Risiken</strong> <strong>und</strong> <strong>zivilrechtliche</strong> <strong>Fallen</strong> für <strong>Steuerberater</strong> /Wirtschaftsprüfer; K.-H. Domke, September 20123

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