Strafrechtliche Risiken und zivilrechtliche Fallen für Steuerberater ...
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In ca. 20% der Haftungsfälle von <strong>Steuerberater</strong>n* wird derVersicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ganzoder teilweise wegen eines bestimmten Ausschlusstatbestandes versagt,der sog.„wissentlichen Pflichtverletzung.“Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche…wegen Schadenverursachung durch wissentliches Abweichen von Gesetz,Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Auftraggebers oder durch sonstigewissentliche Pflichtverletzung.…*http://www.fiala.de/rechtsanwalt/index.php?id=760&no_cache=1&tx_usrmediendb_pi1%5Barticel%5D=1383&tx_usrmediendb_pi1%5Bthema%5D=24&tx_usrmediendb_pi1%5Bquelle%5D=&tx_usrmediendb_pi1%5Bsword%5D=<strong>Strafrechtliche</strong> <strong>Risiken</strong> <strong>und</strong> <strong>zivilrechtliche</strong> <strong>Fallen</strong> für <strong>Steuerberater</strong> /Wirtschaftsprüfer; K.-H. Domke, September 201252