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Strafrechtliche Risiken und zivilrechtliche Fallen für Steuerberater ...

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Rechtsprechung zur Haftung des <strong>Steuerberater</strong>sOLG Schleswig, Urteil vom 2. September 2011, Az.: 17 U 14/11*Keine Haftung des <strong>Steuerberater</strong>s, wenn er auf die Insolvenzgefahr hingewiesen hat, auchwenn der Hinweis nur einmalig <strong>und</strong> unvollständig war. Bei dem Hinweis war der Ehemannder Geschäftsführerin (Rechtsanwalt) anwesend.Das LG Koblenz hat die Haftung eines <strong>Steuerberater</strong>sabgelehnt, obwohl er das Mandat nicht niedergelegt hat (15 O 397/08,22.7.2009). Dem Geschäftsführer waren die wirtschaftliche Situation desUnternehmens <strong>und</strong> die daraus resultierenden Folgen klar.*Die Revision wurde zugelassen, weil•eine höchstrichterliche Bescheidung der Reichweite eines denkbaren Drittschutzesbei Steuerberatungsverträgen noch aussteht <strong>und</strong>•eine höchstrichterliche Entscheidung betreffend der an die Belehrungspflicht des<strong>Steuerberater</strong>s bei Insolvenzgefahr anzulegenden Maßstäbe noch nicht abschließendvorliegt.<strong>Strafrechtliche</strong> <strong>Risiken</strong> <strong>und</strong> <strong>zivilrechtliche</strong> <strong>Fallen</strong> für <strong>Steuerberater</strong> /Wirtschaftsprüfer; K.-H. Domke, September 201242

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