10.07.2015 Aufrufe

Von Melkmaschinen und Traktoren ... - Zivilrecht VI

Von Melkmaschinen und Traktoren ... - Zivilrecht VI

Von Melkmaschinen und Traktoren ... - Zivilrecht VI

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Crashkurs SachenrechtThomas Grädler, LL.M.3) Übergabe (-), aber Übergabesurrogat gem. § 930 (vgl. oben)4) Einigsein im Zeitpunkt des Übergabesurrogats (+)5) Berechtigung des M?- wenn M Inhaber des Anwartschaftsrechts war, hier (+)- keine Beschränkung der Verfügungsberechtigung durchVereinbarung, dass die Melkmaschine nicht zuSicherungszwecken gegenüber anderen Kreditgeberneingesetzt wird, da § 137 S. 1 Übergang des Anwartschaftsrechts auf B<strong>Von</strong> <strong>Melkmaschinen</strong> <strong>und</strong> <strong>Traktoren</strong>Lösungsskizze10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!