Von Melkmaschinen und Traktoren ... - Zivilrecht VI
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Crashkurs SachenrechtThomas Grädler, LL.M.IV. Schadensersatzanspruch gem. §§ 992, 823(-) G hat Besitz weder durch verbotene Eigenmacht nochdurch eine Straftat erlangtV. Schadensersatzanspruch gem. § 823(-) Sperrwirkung des § 993 I a.E., welche den Schutz desgutgläubigen <strong>und</strong> unverklagten Besitzers bezwecktGesamtergebnis zu Teil 2:S hat gegen G keinen Anspruch aufSchadensersatz.<strong>Von</strong> <strong>Melkmaschinen</strong> <strong>und</strong> <strong>Traktoren</strong>Lösungsskizze22