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Von Melkmaschinen und Traktoren ... - Zivilrecht VI

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Crashkurs SachenrechtThomas Grädler, LL.M.2) Übertragung des Anwartschaftsrechts von M auf B, §§ 929 S. 1,930 analog?a) Anwartschaftsrecht als „wesensgleiches Minus“ wie dasEigentum übertragbar, also Anwendbarkeit der §§ 929 ff.analogb) Dingliche Einigung M-B, § 929 S. 1 analog?- Einigung betraf zwar Eigentum- nach Parteiwillen ist aber zumindest die Übertragungdes AnwR gewolltBegr.: e.A.: Umdeutung gem. § 140a.A.: ergänzende Vertragsauslegung, §§ 133, 157<strong>Von</strong> <strong>Melkmaschinen</strong> <strong>und</strong> <strong>Traktoren</strong>Lösungsskizze9

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