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Von Melkmaschinen und Traktoren ... - Zivilrecht VI

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Crashkurs SachenrechtThomas Grädler, LL.M.2) Rechtshängigkeit oder Bösgläubigkeit?a) Rechtshängigkeit gem. §§ 253, 261 ZPO (-)b) Bösgläubigkeit des G? Bezugspunkt: eigenes Recht zum Besitz Maßstab: § 932 IIhier:- G gutgläubig, beachte insb. auch Vermutungsregel- auch keine spätere positive Kenntnis, § 990 I 2Ergebnis: Kein Anspruch der S gegen G aus §§ 989, 990 I.<strong>Von</strong> <strong>Melkmaschinen</strong> <strong>und</strong> <strong>Traktoren</strong>Lösungsskizze19

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