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Von Melkmaschinen und Traktoren ... - Zivilrecht VI

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Crashkurs SachenrechtThomas Grädler, LL.M.b) Haftung gegenüber W?- Schadensersatzanspruch W gegen G aus §§ 280 I, 535, grds. (+)- Problem: - Vereinbarung, dass G nur für Vorsatz <strong>und</strong>grobe Fahrlässigkeit haften soll- G handelte aber nur leicht fahrlässig damit kein Vertretenmüssen gem. § 280 I 2Übertragung des Haftungsmaßstabs zwischen G <strong>und</strong> W auf dieHaftung G gegenüber S, § 991 IIErgebnis: Kein Anspruch S gegen G gem. §§ 991 II, 989.<strong>Von</strong> <strong>Melkmaschinen</strong> <strong>und</strong> <strong>Traktoren</strong>Lösungsskizze21

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