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Von Melkmaschinen und Traktoren ... - Zivilrecht VI

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Crashkurs SachenrechtThomas Grädler, LL.M.Als der Getreidebauer Gerstner (G) – der Nachbar des W– Probleme mit seiner alten Zugmaschine hat, bittet erseinen langjährigen Fre<strong>und</strong> W um Hilfe. Da W denTraktor, den er der S zur Sicherheit übereignet hat,momentan ohnehin nicht selbst benötigt, vermietet erdiesen an G. Aus fre<strong>und</strong>schaftlicher Verb<strong>und</strong>enheitvereinbaren sie, dass – sollte der Traktor bei Gbeschädigt werden – G nur für Vorsatz <strong>und</strong> grobeFahrlässigkeit haften soll.<strong>Von</strong> <strong>Melkmaschinen</strong> <strong>und</strong> <strong>Traktoren</strong>Sachverhalt14

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