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Behörden MAGAZIN

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Titelthema - Betriebliche Gesundheitsvorsorge<br />

Suchtmitteln oder suchtbedingten Verhaltensweisen sollte möglichst<br />

vermieden werden, doch manchmal ist sie nicht zu umgehen. Grundsätzlich<br />

handelt es sich bei Kündigungen um Einzelfallentscheidungen,<br />

die juristisch genau zu prüfen sind.<br />

• Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn Ihr<br />

Mitarbeiter sein Verhalten unter Alkoholeinfluss noch steuern kann,<br />

es aber zu wiederholten Vertragspflichtver-letzungen gekommen ist,<br />

d. h. mindestens eine Abmahnung oder ein erneutes Fehlverhalten<br />

wie ein Verstoß gegen das Alkoholverbot vorliegen.<br />

Glasermeister<br />

Lindenstraße 14 · 95028 Hof<br />

Tel. 0 92 81 / 8 47 52 oder 8 63 98<br />

Fax 0 92 81/141327 oder 1 66 45<br />

E-mail: info@hochfrankenglas.de<br />

62 DAS BEHÖRDEN<strong>MAGAZIN</strong> Juni/2012<br />

• Eine krankheitsbedingte (personenbedingte) Kündigung kommt in<br />

Betracht, wenn eine Abhängigkeitserkrankung nachgewiesen werden<br />

kann. Aus medizinischer und rehabilitativer Sicht kommt dies in Frage,<br />

wenn bei der Person keine Aussicht auf Besserung in einem für den<br />

Arbeitgeber zumutbaren Zeitraum besteht, die Fehlzeiten erheblich<br />

sind und somit enorme betriebliche Auswirkungen mit sich bringen.<br />

Eine alkoholbedingte fristlose Kündigung ist in diesem Fall nur rechtens,<br />

wenn ein erheblicher Personen- und/oder Sachschaden entstanden<br />

ist bzw. die Unfallgefahr sehr hoch war (vgl. Rehwald et al. 2008).<br />

Keine Macht den Drogen e.V. und das <strong>Behörden</strong>magazin<br />

bedankt sich für die Unterstützung<br />

®<br />

Unser Ziel ist es, Kindern und<br />

Jugendlichen zu zeigen:<br />

Was macht dich fit und was<br />

fördert dich im Leben?<br />

Gemeinsam können wir viel<br />

verändern.<br />

www.kmdd.de<br />

Dipl.-Psychologin (Univ.)<br />

Martina Killer-Jakubowitz<br />

Psychologische Psychotherapeutin<br />

Bild: Gerd Altmann/pixelio.de<br />

Unterstützen Sie unsere Aktion „Sport<br />

gegen Gewalt und Drogen“ im <strong>Behörden</strong>magazin<br />

– Fachzeitschrift für Polizeibeamte<br />

und den öffentlichen Dienst. Helfen<br />

Sie mit, Kinder und Jugendliche gegen<br />

Alkohol und Drogen stark zu machen!<br />

Vielen Dank!<br />

Lorenzstraße 4 � 95028 Hof � Telefon 0 92 81 / 160 444

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