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Titelthema - Betriebliche Gesundheitsvorsorge<br />
Suchtmitteln oder suchtbedingten Verhaltensweisen sollte möglichst<br />
vermieden werden, doch manchmal ist sie nicht zu umgehen. Grundsätzlich<br />
handelt es sich bei Kündigungen um Einzelfallentscheidungen,<br />
die juristisch genau zu prüfen sind.<br />
• Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn Ihr<br />
Mitarbeiter sein Verhalten unter Alkoholeinfluss noch steuern kann,<br />
es aber zu wiederholten Vertragspflichtver-letzungen gekommen ist,<br />
d. h. mindestens eine Abmahnung oder ein erneutes Fehlverhalten<br />
wie ein Verstoß gegen das Alkoholverbot vorliegen.<br />
Glasermeister<br />
Lindenstraße 14 · 95028 Hof<br />
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62 DAS BEHÖRDEN<strong>MAGAZIN</strong> Juni/2012<br />
• Eine krankheitsbedingte (personenbedingte) Kündigung kommt in<br />
Betracht, wenn eine Abhängigkeitserkrankung nachgewiesen werden<br />
kann. Aus medizinischer und rehabilitativer Sicht kommt dies in Frage,<br />
wenn bei der Person keine Aussicht auf Besserung in einem für den<br />
Arbeitgeber zumutbaren Zeitraum besteht, die Fehlzeiten erheblich<br />
sind und somit enorme betriebliche Auswirkungen mit sich bringen.<br />
Eine alkoholbedingte fristlose Kündigung ist in diesem Fall nur rechtens,<br />
wenn ein erheblicher Personen- und/oder Sachschaden entstanden<br />
ist bzw. die Unfallgefahr sehr hoch war (vgl. Rehwald et al. 2008).<br />
Keine Macht den Drogen e.V. und das <strong>Behörden</strong>magazin<br />
bedankt sich für die Unterstützung<br />
®<br />
Unser Ziel ist es, Kindern und<br />
Jugendlichen zu zeigen:<br />
Was macht dich fit und was<br />
fördert dich im Leben?<br />
Gemeinsam können wir viel<br />
verändern.<br />
www.kmdd.de<br />
Dipl.-Psychologin (Univ.)<br />
Martina Killer-Jakubowitz<br />
Psychologische Psychotherapeutin<br />
Bild: Gerd Altmann/pixelio.de<br />
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und den öffentlichen Dienst. Helfen<br />
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Alkohol und Drogen stark zu machen!<br />
Vielen Dank!<br />
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