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Einsatzplan

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3. Allgemeines:<br />

a) Der vorliegende <strong>Einsatzplan</strong> bezweckt die Sicherstellung eines raschen und wirksamen<br />

Einsatzes bei Flugnotfällen im Flugplatzrettungsbereich des Zivilflugplatzes des<br />

Landeskrankenhaus Feldkirch mit dem Rufzeichen<br />

und dem location indicator<br />

„Heliport LKH-Feldkirch“<br />

„LOIF“<br />

Ein Flugnotfall ist gem. § 2 der Zivilluftfahrt-Such-und –Rettungsdienstverordnung<br />

ZSRV 1999, BGBI. // Nr. 376/1999 dann gegeben, wenn ein Luftfahrzeug vermisst wird,<br />

einen Unfall erlitten hat oder auf andere Weise in Not geraten ist.<br />

b) Der Flugplatzrettungsbereich ist in einen inneren (Piste, Sicherheitsstreifen und<br />

Abstellposition = Heliport Feldkirch) und äußeren Rettungsbereich (Grenzen<br />

LKH- Feldkirch) geteilt.<br />

c) Gemäß § 21 ZFBO wird der <strong>Einsatzplan</strong> im Patientenübergaberaum, beim<br />

Informationsdienst und in der Verwaltungsdirektion aufgelegt.<br />

4. Alarmstufen und Alarmzeichen:<br />

1. Bereitschaftsstufe<br />

Stichwort „Bereitschaftsalarm“<br />

(gilt nur für die eingeteilten Einsatzkräfte auf dem Flugfeld)<br />

Auslösung durch den Einsatzleiter oder dessen Stellvertreter;<br />

a) Vor der Landung mit angemeldeten, beobachteten oder vermuteten technischen<br />

Störungen, die jedoch in der Regel der Durchführung einer sicheren Landung keine<br />

ernsten Schwierigkeiten bereiten bzw. bei denen eine Notlandung nicht<br />

wahrscheinlich ist.<br />

b) Vor Abflug und Landungen von Luftfahrzeugen bei<br />

� Ungünstigen Wetterverhältnissen (z.B. Föhn)<br />

� Ungünstiger Pistenbeschaffenheit (z.B. Eis- und Schneeglätte,...)<br />

� Flügen, die mit besonderen Gefahren verbunden sind<br />

2. Notstufe<br />

Stichwort „Großalarm“<br />

(gilt für alle Einsatzkräfte)<br />

Auslösung durch den Einsatzleiter oder dessen Stellvertreter<br />

a) Vor Landungen mit nicht angemeldeten, beobachteten oder vermuteten technischen<br />

Störungen, die einen Luftfahrzeugunfall befürchten lassen, bzw. bei denen eine<br />

Notlandung wahrscheinlich ist, sofern nicht mit dem Bereitschaftsalarm das<br />

Auslangen gefunden werden kann.<br />

b) Vor jedem unvermeindlichen Luftfahrzeugunfall und nach jedem Luftffahrzeugunfall.<br />

Anmerkung: Im Zweifelsfall ist immer die höhere Alarmstufe auszulösen.<br />

<strong>Einsatzplan</strong> Heliport LKHF Ausgabe vom 05.07.2006 Seite 3 von 11

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