Einsatzplan
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3. Allgemeines:<br />
a) Der vorliegende <strong>Einsatzplan</strong> bezweckt die Sicherstellung eines raschen und wirksamen<br />
Einsatzes bei Flugnotfällen im Flugplatzrettungsbereich des Zivilflugplatzes des<br />
Landeskrankenhaus Feldkirch mit dem Rufzeichen<br />
und dem location indicator<br />
„Heliport LKH-Feldkirch“<br />
„LOIF“<br />
Ein Flugnotfall ist gem. § 2 der Zivilluftfahrt-Such-und –Rettungsdienstverordnung<br />
ZSRV 1999, BGBI. // Nr. 376/1999 dann gegeben, wenn ein Luftfahrzeug vermisst wird,<br />
einen Unfall erlitten hat oder auf andere Weise in Not geraten ist.<br />
b) Der Flugplatzrettungsbereich ist in einen inneren (Piste, Sicherheitsstreifen und<br />
Abstellposition = Heliport Feldkirch) und äußeren Rettungsbereich (Grenzen<br />
LKH- Feldkirch) geteilt.<br />
c) Gemäß § 21 ZFBO wird der <strong>Einsatzplan</strong> im Patientenübergaberaum, beim<br />
Informationsdienst und in der Verwaltungsdirektion aufgelegt.<br />
4. Alarmstufen und Alarmzeichen:<br />
1. Bereitschaftsstufe<br />
Stichwort „Bereitschaftsalarm“<br />
(gilt nur für die eingeteilten Einsatzkräfte auf dem Flugfeld)<br />
Auslösung durch den Einsatzleiter oder dessen Stellvertreter;<br />
a) Vor der Landung mit angemeldeten, beobachteten oder vermuteten technischen<br />
Störungen, die jedoch in der Regel der Durchführung einer sicheren Landung keine<br />
ernsten Schwierigkeiten bereiten bzw. bei denen eine Notlandung nicht<br />
wahrscheinlich ist.<br />
b) Vor Abflug und Landungen von Luftfahrzeugen bei<br />
� Ungünstigen Wetterverhältnissen (z.B. Föhn)<br />
� Ungünstiger Pistenbeschaffenheit (z.B. Eis- und Schneeglätte,...)<br />
� Flügen, die mit besonderen Gefahren verbunden sind<br />
2. Notstufe<br />
Stichwort „Großalarm“<br />
(gilt für alle Einsatzkräfte)<br />
Auslösung durch den Einsatzleiter oder dessen Stellvertreter<br />
a) Vor Landungen mit nicht angemeldeten, beobachteten oder vermuteten technischen<br />
Störungen, die einen Luftfahrzeugunfall befürchten lassen, bzw. bei denen eine<br />
Notlandung wahrscheinlich ist, sofern nicht mit dem Bereitschaftsalarm das<br />
Auslangen gefunden werden kann.<br />
b) Vor jedem unvermeindlichen Luftfahrzeugunfall und nach jedem Luftffahrzeugunfall.<br />
Anmerkung: Im Zweifelsfall ist immer die höhere Alarmstufe auszulösen.<br />
<strong>Einsatzplan</strong> Heliport LKHF Ausgabe vom 05.07.2006 Seite 3 von 11