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DER WEG ZUM BAUWERK — Ein Kompendium für Bauherren ...

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Arbeitspaket 2.1 Entwurfsphasen Bauherr<br />

Planer<br />

Ausführende<br />

Produkthersteller und Ausführende | Bestimmte Ziele, Anforderungen oder<br />

Teillösungen können durch frühzeitigen Kontakt mit Produktherstellern und Ausführenden<br />

grundlegend technisch und wirtschaftlich abgesteckt und im Vorfeld<br />

geklärt werden.<br />

Nachbarn | Für den Fall, dass nachbarschaftliche Rechte durch die Baumaßnahme<br />

beeinträchtigt werden, bedarf es jeweils der nachbarschaftlichen Zustimmung.<br />

Aktivitäten und Termine<br />

Projektsteuerung | Der Bauherr steuert das Projekt und bestellt alle zur Realisierung<br />

notwendigen Planungs- und Bauleistungen. Er kann diese Aufgabe<br />

auch dem Architekten oder – bei größeren Bauvorhaben – einem Projektsteuerer<br />

übertragen.<br />

Verträge mit den Planungsbeteiligten | Der Architektenvertrag sowie weitere<br />

Verträge mit Planungsbeteiligten sollten vor dem Beginn der Planungstätigkeit<br />

vorliegen. Die Vergütung einschließlich Regelungen zu Abschlagszahlungen sollte<br />

Bestandteil des Vertrags sein.<br />

Architektenvertrag:<br />

• Charakter: Werkvertrag<br />

Regelungsinhalt / Pflichten des Architekten:<br />

• geschuldeter Erfolg<br />

• Beratungspflichten<br />

• Auskunftspflichten<br />

Regelungsinhalt / Pflichten des Bauherrn:<br />

• Mitwirkungspflichten<br />

• Vergütungspflicht<br />

Urheberrecht:<br />

• Urhebernutzungsrechte<br />

Vergütung:<br />

• zwischen Mindest- und Höchstsatz der HOAI,<br />

wenn schriftlich bei Auftragserteilung vereinbart<br />

• anderenfalls Mindestsatz<br />

• Abschlagszahlungen<br />

Regelung bei Pflichtverletzungen:<br />

• nur erforderlich, wenn Abweichungen zu den gesetzlichen<br />

Bestimmungen gewünscht sind<br />

, Info-Blatt Nr. 3.3 – Individuelle Planung mit Architekten und Ingenieuren<br />

Anforderung von Unterlagen bei Behörden | Der Bauherr kann diese Leistung<br />

an den Architekten delegieren, wenn er ihm eine entsprechende Vollmacht<br />

erteilt.<br />

Unterlagen:<br />

• amtlicher Lageplan (Vermessungsingenieur)<br />

• Bebauungsplan (Bauamt / Stadtplanung)<br />

• bei Alt- bzw. Umbauten Bestandspläne<br />

(Auszug aus der Bauakte des Bauamtes, aus Archiven etc.)<br />

…<br />

<strong>DER</strong> <strong>WEG</strong> <strong>ZUM</strong> <strong>BAUWERK</strong><br />

Steuerungsaufgaben<br />

in den Entwurfsphasen:<br />

vor Beginn der Planung<br />

Architektenvertrag abschließen,Planungsunterlagen<br />

bei den Behörden<br />

anfordern, Entscheidungen<br />

zu Ausführungs- und Ausstattungsstandards<br />

sowie<br />

zu den Kosten treffen,<br />

Planungsleistungen des<br />

Architekten abnehmen.<br />

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