DER WEG ZUM BAUWERK — Ein Kompendium für Bauherren ...
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Arbeitspaket 2.1 Entwurfsphasen Bauherr<br />
Planer<br />
Ausführende<br />
Produkthersteller und Ausführende | Bestimmte Ziele, Anforderungen oder<br />
Teillösungen können durch frühzeitigen Kontakt mit Produktherstellern und Ausführenden<br />
grundlegend technisch und wirtschaftlich abgesteckt und im Vorfeld<br />
geklärt werden.<br />
Nachbarn | Für den Fall, dass nachbarschaftliche Rechte durch die Baumaßnahme<br />
beeinträchtigt werden, bedarf es jeweils der nachbarschaftlichen Zustimmung.<br />
Aktivitäten und Termine<br />
Projektsteuerung | Der Bauherr steuert das Projekt und bestellt alle zur Realisierung<br />
notwendigen Planungs- und Bauleistungen. Er kann diese Aufgabe<br />
auch dem Architekten oder – bei größeren Bauvorhaben – einem Projektsteuerer<br />
übertragen.<br />
Verträge mit den Planungsbeteiligten | Der Architektenvertrag sowie weitere<br />
Verträge mit Planungsbeteiligten sollten vor dem Beginn der Planungstätigkeit<br />
vorliegen. Die Vergütung einschließlich Regelungen zu Abschlagszahlungen sollte<br />
Bestandteil des Vertrags sein.<br />
Architektenvertrag:<br />
• Charakter: Werkvertrag<br />
Regelungsinhalt / Pflichten des Architekten:<br />
• geschuldeter Erfolg<br />
• Beratungspflichten<br />
• Auskunftspflichten<br />
Regelungsinhalt / Pflichten des Bauherrn:<br />
• Mitwirkungspflichten<br />
• Vergütungspflicht<br />
Urheberrecht:<br />
• Urhebernutzungsrechte<br />
Vergütung:<br />
• zwischen Mindest- und Höchstsatz der HOAI,<br />
wenn schriftlich bei Auftragserteilung vereinbart<br />
• anderenfalls Mindestsatz<br />
• Abschlagszahlungen<br />
Regelung bei Pflichtverletzungen:<br />
• nur erforderlich, wenn Abweichungen zu den gesetzlichen<br />
Bestimmungen gewünscht sind<br />
, Info-Blatt Nr. 3.3 – Individuelle Planung mit Architekten und Ingenieuren<br />
Anforderung von Unterlagen bei Behörden | Der Bauherr kann diese Leistung<br />
an den Architekten delegieren, wenn er ihm eine entsprechende Vollmacht<br />
erteilt.<br />
Unterlagen:<br />
• amtlicher Lageplan (Vermessungsingenieur)<br />
• Bebauungsplan (Bauamt / Stadtplanung)<br />
• bei Alt- bzw. Umbauten Bestandspläne<br />
(Auszug aus der Bauakte des Bauamtes, aus Archiven etc.)<br />
…<br />
<strong>DER</strong> <strong>WEG</strong> <strong>ZUM</strong> <strong>BAUWERK</strong><br />
Steuerungsaufgaben<br />
in den Entwurfsphasen:<br />
vor Beginn der Planung<br />
Architektenvertrag abschließen,Planungsunterlagen<br />
bei den Behörden<br />
anfordern, Entscheidungen<br />
zu Ausführungs- und Ausstattungsstandards<br />
sowie<br />
zu den Kosten treffen,<br />
Planungsleistungen des<br />
Architekten abnehmen.<br />
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