DER WEG ZUM BAUWERK — Ein Kompendium für Bauherren ...
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Arbeitspaket 3.2 Ausführungsplanung Bauherr<br />
Planer<br />
Ausführende<br />
Schnittstellen Architekt und Planungsbeteiligte<br />
• Ablaufplan zur Darstellung der Abhängigkeiten im Planungsprozess<br />
und Synchronisierung mit dem Realisierungsprozess<br />
• Koordinierung der Leistungen aller Planungsbeteiligten<br />
• Erarbeiten der Grundlagen <strong>für</strong> die anderen Planungsbeteiligten<br />
• Integration deren Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung<br />
• Planversand untereinander und an Dritte, Ausführungspläne Maßstab 1: 50<br />
mit den wesentlichen Maßen und Detailskizzen als Vorabzüge<br />
an die anderen Planungsbeteiligten<br />
• Terminfestlegungen zur Rücksprache und Abstimmung<br />
• Feinkoordination der einzelnen Sparten nach Klärung aller <strong>Ein</strong>flussfaktoren<br />
• Aufnahme der gesammelten Ergebnisse in Form von Symbolen<br />
und textlichen Ergänzungen in die Ausführungspläne<br />
• fertige Vermaßung<br />
• Gewährleistung von Übersichtlichkeit und Lesbarkeit<br />
Schnittstellen Statiker und Architekt | Ermittlung der Anschlusspunkte der<br />
Tragwerkskonstruktionen, Rückversand mit den <strong>Ein</strong>tragungen an den Architekten,<br />
Bewehrungspläne auf der Grundlage der vermaßten Pläne des Architekten<br />
Schnittstellen Fachplaner TGA und Architekt | Ermittlung aller erforderlichen<br />
Aussparungen, Montageöffnungen<br />
Schnittstellen zwischen Bauherr, Planungsbeteiligten, Ausführenden, Produktherstellern,<br />
Lieferanten<br />
• Weichenstellungen <strong>für</strong> Qualitäts- und Kostenmanagement,<br />
Vermeidung von späteren Bauschäden<br />
• Informationen zu Materialien, Baustoffen und Bauteilen<br />
Auch wenn der Architekt die Koordinierung übernimmt, ist der Bauherr <strong>für</strong><br />
die Beiträge der anderen Planungsbeteiligten verantwortlich, wenn ein Vertragsverhältnis<br />
zwischen dem Bauherrn und den Fachplanern besteht. Der<br />
Architekt hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den anderen an der Planung<br />
fachlich Beteiligten.<br />
Aktivitäten und Termine<br />
Fortschreibung, Ergänzung, Optimierung und Präzisierung der Ergebnisse<br />
der genehmigten Planung<br />
• Erarbeiten der Grundlagen <strong>für</strong> die Fachplaner<br />
• Integration der Beiträge der Fachplaner<br />
Erstellung maßstäblicher Werk- und Detailpläne als Grundlage <strong>für</strong> die am<br />
Bau tätigen ausführenden Unternehmen | Pläne M 1: 50 bis eventuell M 1:1<br />
sowie textliche Ergänzungen mit Angaben zu Baustoffen. Bei Umbaumaßnahmen<br />
lässt sich die vorhandene Situation nicht allein durch Pläne wiedergeben, deshalb<br />
sind zusätzliche Angaben vor Ort unverzichtbar.<br />
Festlegungen zu Art und Inhalten von Bauzeichnungen <strong>für</strong> die Objekt- und Tragwerksplanung<br />
sind in DIN 1356 zu finden, ebenso wie Grundregeln <strong>für</strong> die Darstellung<br />
in Bauzeichnungen:<br />
• Projektionsarten von Bauzeichnungen<br />
• Blattgrößen<br />
• Faltungen<br />
• Maßstäbe<br />
• Anordnung der Darstellung<br />
• Linienarten und -breiten<br />
• Bemaßung<br />
<strong>DER</strong> <strong>WEG</strong> <strong>ZUM</strong> <strong>BAUWERK</strong><br />
Präzise und übersichtliche<br />
Ausführungpläne erarbeiten,<br />
Terminplanung<br />
auf den neuesten Stand<br />
bringen, Kosten überwachen(Budgetüberwachung),<br />
Betriebskosten bei<br />
Planungsentscheidungen<br />
berücksichtigen.<br />
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