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DER WEG ZUM BAUWERK — Ein Kompendium für Bauherren ...

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Arbeitspaket 3.2 Ausführungsplanung Bauherr<br />

Planer<br />

Ausführende<br />

Schnittstellen Architekt und Planungsbeteiligte<br />

• Ablaufplan zur Darstellung der Abhängigkeiten im Planungsprozess<br />

und Synchronisierung mit dem Realisierungsprozess<br />

• Koordinierung der Leistungen aller Planungsbeteiligten<br />

• Erarbeiten der Grundlagen <strong>für</strong> die anderen Planungsbeteiligten<br />

• Integration deren Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung<br />

• Planversand untereinander und an Dritte, Ausführungspläne Maßstab 1: 50<br />

mit den wesentlichen Maßen und Detailskizzen als Vorabzüge<br />

an die anderen Planungsbeteiligten<br />

• Terminfestlegungen zur Rücksprache und Abstimmung<br />

• Feinkoordination der einzelnen Sparten nach Klärung aller <strong>Ein</strong>flussfaktoren<br />

• Aufnahme der gesammelten Ergebnisse in Form von Symbolen<br />

und textlichen Ergänzungen in die Ausführungspläne<br />

• fertige Vermaßung<br />

• Gewährleistung von Übersichtlichkeit und Lesbarkeit<br />

Schnittstellen Statiker und Architekt | Ermittlung der Anschlusspunkte der<br />

Tragwerkskonstruktionen, Rückversand mit den <strong>Ein</strong>tragungen an den Architekten,<br />

Bewehrungspläne auf der Grundlage der vermaßten Pläne des Architekten<br />

Schnittstellen Fachplaner TGA und Architekt | Ermittlung aller erforderlichen<br />

Aussparungen, Montageöffnungen<br />

Schnittstellen zwischen Bauherr, Planungsbeteiligten, Ausführenden, Produktherstellern,<br />

Lieferanten<br />

• Weichenstellungen <strong>für</strong> Qualitäts- und Kostenmanagement,<br />

Vermeidung von späteren Bauschäden<br />

• Informationen zu Materialien, Baustoffen und Bauteilen<br />

Auch wenn der Architekt die Koordinierung übernimmt, ist der Bauherr <strong>für</strong><br />

die Beiträge der anderen Planungsbeteiligten verantwortlich, wenn ein Vertragsverhältnis<br />

zwischen dem Bauherrn und den Fachplanern besteht. Der<br />

Architekt hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den anderen an der Planung<br />

fachlich Beteiligten.<br />

Aktivitäten und Termine<br />

Fortschreibung, Ergänzung, Optimierung und Präzisierung der Ergebnisse<br />

der genehmigten Planung<br />

• Erarbeiten der Grundlagen <strong>für</strong> die Fachplaner<br />

• Integration der Beiträge der Fachplaner<br />

Erstellung maßstäblicher Werk- und Detailpläne als Grundlage <strong>für</strong> die am<br />

Bau tätigen ausführenden Unternehmen | Pläne M 1: 50 bis eventuell M 1:1<br />

sowie textliche Ergänzungen mit Angaben zu Baustoffen. Bei Umbaumaßnahmen<br />

lässt sich die vorhandene Situation nicht allein durch Pläne wiedergeben, deshalb<br />

sind zusätzliche Angaben vor Ort unverzichtbar.<br />

Festlegungen zu Art und Inhalten von Bauzeichnungen <strong>für</strong> die Objekt- und Tragwerksplanung<br />

sind in DIN 1356 zu finden, ebenso wie Grundregeln <strong>für</strong> die Darstellung<br />

in Bauzeichnungen:<br />

• Projektionsarten von Bauzeichnungen<br />

• Blattgrößen<br />

• Faltungen<br />

• Maßstäbe<br />

• Anordnung der Darstellung<br />

• Linienarten und -breiten<br />

• Bemaßung<br />

<strong>DER</strong> <strong>WEG</strong> <strong>ZUM</strong> <strong>BAUWERK</strong><br />

Präzise und übersichtliche<br />

Ausführungpläne erarbeiten,<br />

Terminplanung<br />

auf den neuesten Stand<br />

bringen, Kosten überwachen(Budgetüberwachung),<br />

Betriebskosten bei<br />

Planungsentscheidungen<br />

berücksichtigen.<br />

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