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DER WEG ZUM BAUWERK — Ein Kompendium für Bauherren ...

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Arbeitspaket 2.2 Entwurfsphasen Bauherr<br />

Planer<br />

Ausführende<br />

Genehmigungsplanung<br />

Bauantrag | Der Bauherr ist zu beraten, ob sein Bauvorhaben genehmigungspflichtig<br />

ist und welches formale Verfahren in Frage kommt. In der Genehmigungsplanung<br />

wird das Planungsergebnis der Entwurfsphasen vom Architekten<br />

und den anderen beteiligten Planern zeichnerisch, schriftlich und tabellarisch entsprechend<br />

der jeweils regional gültigen Bauvorlagenverordnung aufbereitet. Die<br />

so erarbeiteten Unterlagen werden – je nach <strong>für</strong> das Bauvorhaben zutreffende<br />

Genehmigungsverfahren (Baugenehmigungsverfahren, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren<br />

oder Genehmigungsfreistellung) – zusammengestellt und vom<br />

Bauherrn oder dem bevollmächtigten Architekten bei der zuständigen Genehmigungsbehörde<br />

eingereicht. Falls ein Bauantrag gestellt werden muss, muss er alle<br />

notwendigen Anträge <strong>für</strong> sonstige Zustimmungen und Ausnahmegenehmigungen<br />

enthalten (z. B. einen Antrag auf Zustimmung zur Unterschreitung einer Abstandsfläche<br />

durch ein Gartengerätehaus).<br />

Generell sollte in dieser Phase nicht mehr »geplant« bzw. entworfen werden,<br />

da sich die Konsequenzen, die sich aus Änderungen und Umplanungen ergeben,<br />

z. B. in Bezug auf die Baukosten oder die Inhalte der Fachplanungen<br />

nicht mehr rechtzeitig und vollständig nachführen lassen.<br />

Die eingereichten Planungsunterlagen sind im engen Kontakt mit den Behörden<br />

bei Bedarf zu vervollständigen oder auch an die erforderliche Genehmigungsfähigkeit<br />

anzupassen.<br />

Ergebnisse<br />

Planungsergebnisse<br />

Unterlagen der Planungsbeteiligten:<br />

• amtlicher Lageplan<br />

• Skizzen und Vorentwurfspläne mit Darstellung des Projektes<br />

• Entwurfs- und Genehmigungspläne mit Darstellung aller Grundrisse,<br />

Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100<br />

• Perspektiven und Modelle, soweit vertraglich vereinbart<br />

• Tragwerksplanung, Genehmigungsstatik<br />

• Technische Pläne <strong>für</strong> die Planung von Heizung, Sanitär- und Elektroinstallation<br />

sowie Genehmigungspläne, soweit genehmigungsrechtlich<br />

erforderlich<br />

• Berechnungen zu Baukosten und Flächen<br />

• Bauplanungsrechtliche Kennzahlen (GFZ,GRZ)<br />

• Baubeschreibungen mit Angaben zur Konstruktion, Materialität<br />

und Ausstattung sowie zur Gebäudetechnik<br />

<strong>DER</strong> <strong>WEG</strong> <strong>ZUM</strong> <strong>BAUWERK</strong><br />

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