DER WEG ZUM BAUWERK — Ein Kompendium für Bauherren ...
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Arbeitspaket 2.2 Entwurfsphasen Bauherr<br />
Planer<br />
Ausführende<br />
Genehmigungsplanung<br />
Bauantrag | Der Bauherr ist zu beraten, ob sein Bauvorhaben genehmigungspflichtig<br />
ist und welches formale Verfahren in Frage kommt. In der Genehmigungsplanung<br />
wird das Planungsergebnis der Entwurfsphasen vom Architekten<br />
und den anderen beteiligten Planern zeichnerisch, schriftlich und tabellarisch entsprechend<br />
der jeweils regional gültigen Bauvorlagenverordnung aufbereitet. Die<br />
so erarbeiteten Unterlagen werden – je nach <strong>für</strong> das Bauvorhaben zutreffende<br />
Genehmigungsverfahren (Baugenehmigungsverfahren, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren<br />
oder Genehmigungsfreistellung) – zusammengestellt und vom<br />
Bauherrn oder dem bevollmächtigten Architekten bei der zuständigen Genehmigungsbehörde<br />
eingereicht. Falls ein Bauantrag gestellt werden muss, muss er alle<br />
notwendigen Anträge <strong>für</strong> sonstige Zustimmungen und Ausnahmegenehmigungen<br />
enthalten (z. B. einen Antrag auf Zustimmung zur Unterschreitung einer Abstandsfläche<br />
durch ein Gartengerätehaus).<br />
Generell sollte in dieser Phase nicht mehr »geplant« bzw. entworfen werden,<br />
da sich die Konsequenzen, die sich aus Änderungen und Umplanungen ergeben,<br />
z. B. in Bezug auf die Baukosten oder die Inhalte der Fachplanungen<br />
nicht mehr rechtzeitig und vollständig nachführen lassen.<br />
Die eingereichten Planungsunterlagen sind im engen Kontakt mit den Behörden<br />
bei Bedarf zu vervollständigen oder auch an die erforderliche Genehmigungsfähigkeit<br />
anzupassen.<br />
Ergebnisse<br />
Planungsergebnisse<br />
Unterlagen der Planungsbeteiligten:<br />
• amtlicher Lageplan<br />
• Skizzen und Vorentwurfspläne mit Darstellung des Projektes<br />
• Entwurfs- und Genehmigungspläne mit Darstellung aller Grundrisse,<br />
Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100<br />
• Perspektiven und Modelle, soweit vertraglich vereinbart<br />
• Tragwerksplanung, Genehmigungsstatik<br />
• Technische Pläne <strong>für</strong> die Planung von Heizung, Sanitär- und Elektroinstallation<br />
sowie Genehmigungspläne, soweit genehmigungsrechtlich<br />
erforderlich<br />
• Berechnungen zu Baukosten und Flächen<br />
• Bauplanungsrechtliche Kennzahlen (GFZ,GRZ)<br />
• Baubeschreibungen mit Angaben zur Konstruktion, Materialität<br />
und Ausstattung sowie zur Gebäudetechnik<br />
<strong>DER</strong> <strong>WEG</strong> <strong>ZUM</strong> <strong>BAUWERK</strong><br />
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