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lung nicht berücksichtigt werden dürfen. Zudem stellt er statt<br />

auf das Betrachtungsobjekt Kind auf die Lebenssituation Alleinerziehender<br />

ab, obwohl diese in Bezug auf das Kind nicht<br />

mehr Aufwand haben als andere Eltern. Er könnte die Ehe im<br />

Bereich der doppelten Haushaltsführung benachteiligen und<br />

tut dies mindestens bis zum 14. Lebensjahr der Kinder bei der<br />

Berücksichtigung des beruflich bedingten Betreuungsaufwands.<br />

Durch die geringe Entdeckungsgefahr von Falschangaben<br />

ist er zudem mit einem Vollzugsdefizit belastet.<br />

Schulenburg, Deutsche <strong>Steuer</strong>-Zeitung 2007, 428 13/07<br />

zu bestellen unter: www.dws-institut.de<br />

�<strong>Steuer</strong>berater, 070701bo028.xml<br />

Mehr Klarheit bei der Besteuerung von<br />

Finanzinnovationen?<br />

Der BFH befasste sich in seinem Urteil vom 13.12.2006 - VIII<br />

R 6/05 - mit der Frage, inwieweit die Veräußerung einer<br />

Down-Rating-Anleihe eine Besteuerung aus Kapitalvermögen<br />

nach § 20 Abs. 2 Nr. 4c EStG auf Basis der Marktrendite nach<br />

sich zieht. Im Ergebnis verneint er diese Frage; er sieht lediglich<br />

Raum für eine Besteuerung unter dem Gesichtspunkt des<br />

§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (privates Veräußerungsgeschäft). Im<br />

konkreten Fall war die Jahresfrist des § 23 EStG jedoch verstrichen,<br />

so dass der Gewinn aus der Veräußerung nicht steuerpflichtig<br />

wurde. Das Urteil steht in einer Reihe mehrerer<br />

Entscheidungen aus dem vergangenen Jahr zur Besteuerung<br />

von Kapitalanlageprodukten. Der Autor versucht, eine dogmatische<br />

Linie in der jüngsten Rechtsprechung aufzuzeigen.<br />

Geurts, Deutsche <strong>Steuer</strong>-Zeitung 2007, 393 12/07<br />

zu bestellen unter: www.dws-institut.de<br />

�<strong>Steuer</strong>berater, 070701bo040.xml<br />

Anrechnung und Abzug<br />

ausländischer <strong>Steuer</strong>n<br />

Bisher bestand bei steuerfreien Erträgen die Möglichkeit des<br />

Abzugs nach § 34c Abs. 2 EStG. Durch das JStG 2007 ist diese<br />

Möglichkeit ausdrücklich entfallen. Damit wird der Abzug der<br />

ausländischen <strong>Steuer</strong>n von der Bemessungsgrundlage bei § 8b<br />

KStG voll (eigentlich müsste von 95 % ausgegangen werden)<br />

und bei § 3 Nr. 40 EStG zu 50 % (künftig 60 %) ausgeschlossen.<br />

Gleiches galt nach § 4 Abs. 3 InvStG für Investmentvermögen<br />

schon bisher. Nach der Anwendungsregelung des JStG 2007<br />

dürfte dieser Ausschluss erst ab VZ 2007 gelten.<br />

Roser, Der Ertrag-<strong>Steuer</strong>-Berater 2007, 227 6/07<br />

�<strong>Steuer</strong>berater, 070701bo038.xml<br />

Anwendung der 1-%-Regelung bei privater<br />

Pkw-Nutzung ab 2006<br />

Wird ein Fahrzeug zwar zu mehr als 50 % betrieblich, daneben<br />

aber auch noch zur Erzielung anderer Einkünfte (z.B. als<br />

Arbeitnehmer oder im Rahmen von Vermietungseinkünften)<br />

eingesetzt, ergibt sich vor dem Hintergrund der Entscheidung<br />

des BFH vom 26.04.2006 insoweit eine weitere Verkomplizierung<br />

der Privatanteilsermittlung. Nach Auffassung des<br />

BFH deckt die 1-%-Regelung lediglich die echten Privatfahrten<br />

STEUER-TELEX 31-32/07<br />

ab, nicht dagegen die Nutzungsentnahmen, die im Zusammenhang<br />

mit der Nutzung des Fahrzeugs zur Erzielung anderweitiger<br />

Einkünfte stehen. In einem solchen Fall sind also<br />

neben dem nach der 1-%-Regelung ermittelten Privatanteil die<br />

auf die Nutzung des Fahrzeugs zur Erzielung anderweitiger<br />

Einkünfte entfallenden Kosten ebenfalls abzugrenzen. Dabei<br />

kann es je nach Sachverhalt günstiger sein, sich für die Fahrtenbuch-Methode<br />

zu entscheiden.<br />

Günther, Der Ertrag-<strong>Steuer</strong>-Berater 2007, 222 6/07<br />

�<strong>Steuer</strong>berater,<br />

070701bo027.xml Abfärbewirkung von<br />

Rechnungslegungspflichten?<br />

Bei doppel- oder mehrstöckigen Personengesellschaften stellt<br />

sich bezüglich der steuerlichen Ergebnisermittlung die grundlegende<br />

Frage, ob es - sofern keine eigenständige Buchführungs-<br />

und Bilanzierungspflicht der einzelnen Gesellschaften<br />

besteht - in steuerlicher Hinsicht zu einer Abfärbewirkung bestehender<br />

Rechnungslegungspflichten in der Kette kommt<br />

(Top-down- oder Bottom-up-Infektion) und sich damit für die<br />

einzelne Personengesellschaft auch Auswirkungen auf die Art<br />

der steuerlichen Ergebnisermittlung ergeben können. Die Autoren<br />

kommen zu dem Ergebnis, dass - sofern steuerlich nicht<br />

ausnahmsweise bei einer rein vermögensverwaltend tätigen<br />

Personengesellschaft eine Bruchteilsbetrachtung vorzunehmen<br />

ist - keine solche Abfärbewirkung besteht. Die teilweise<br />

in der Literatur vorzufindende und mit der Rechtsprechung<br />

zur sog. Zebragesellschaft begründete gegenteilige Auffassung,<br />

dass eine Top-down-Infektion einer Rechnungslegungspflicht<br />

besteht, wird von den Autoren abgelehnt. Die Autoren<br />

zeigen, dass es im Fall einer Zebragesellschaft - anders als bei<br />

mitunternehmerischen Strukturen - lediglich zu einer Umqualifizierung<br />

der Einkunftsart von Überschuss- in Gewinneinkünfte<br />

kommt, so dass sich Auswirkungen auf die Rechnungslegung<br />

und folglich auch auf die Art der steuerlichen Ergebnisermittlung<br />

nur auf indirekte Weise ergeben.<br />

Schmidt/Heinz/Jung, GmbHRundschau 2007, 628 12/07<br />

zu bestellen unter: www.dws-institut.de<br />

�<strong>Steuer</strong>berater,<br />

070701bo039.xml Neue Pauschalierungsmöglichkeit<br />

für Sachzuwendungen<br />

Das Pauschalierungswahlrecht für Sachzuwendungen an eigene<br />

Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer kann nur einheitlich<br />

ausgeübt werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts erfolgt<br />

durch die Anmeldung der Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 4<br />

EStG. Das Pauschalierungswahlrecht kann grundsätzlich nach<br />

der amtlichen Gesetzesbegründung nicht widerrufen werden.<br />

In der Praxis wird zunehmend die Auffassung vertreten, dass<br />

durch die im Gesetz vorgenommene Differenzierung der Zuwendungsempfänger<br />

in Nichtarbeitnehmer (Anwendungsfall<br />

des § 37b Abs. 1 EStG) und Arbeitnehmer (Anwendungsfall<br />

des § 37b Abs. 2 EStG) zwei Pauschalierungskreise eröffnet<br />

werden, innerhalb derer das Pauschalierungswahlrecht einheitlich<br />

ausgeübt werden muss. Es bleibt jedoch abzuwarten,<br />

ob die Verwaltung dieser Sichtweise folgt.<br />

Warnke, Der Ertrag-<strong>Steuer</strong>-Berater 2007, 216 6/07<br />

L 51

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