Steuer-Telex
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noch die bisher geplante <strong>Steuer</strong>reform mit ihrer Unterscheidung<br />
zwischen produktivem und nicht produktivem Betriebsvermögen<br />
in der Lage, eine zutreffende Abgrenzung des<br />
Kreises der Begünstigten von den Nichtbegünstigten zu erzielen.<br />
Auch bleiben Zweifel, ob der nach dem Abschmelzungsmodell<br />
noch erheblich höhere Abstand zu den Nichtbegünstigten<br />
im Hinblick auf die real erzielte Beförderung des<br />
Lenkungszwecks als angemessen bezeichnet werden kann.<br />
Schulte/Birnbaum, Deutsche <strong>Steuer</strong>-Zeitung 2007, 409 13/<br />
07<br />
zu bestellen unter: www.dws-institut.de<br />
�<strong>Steuer</strong>berater, 070701bo045.xml<br />
Stichtagsprinzip im<br />
Erbschaftsteuerrecht<br />
Das Stichtagsprinzip erfüllt bei richtigem Verständnis seine<br />
Aufgabe, die für die <strong>Steuer</strong>festsetzung maßgeblichen Verhältnisse<br />
auf das Datum der Entstehung der <strong>Steuer</strong> festzulegen.<br />
Dies führt im Rahmen des § 9 ErbStG mit gewissen Ausnahmen<br />
zu zufriedenstellenden Ergebnissen. Gleiches gilt auch für die<br />
Wertermittlung nach § 11 ErbStG, zumindest dann, wenn die<br />
Rechtsprechung im Rahmen der Bewertung börsennotierter<br />
Vermögensgegenstände einen begrenzten Zeitraum zur Ermittlung<br />
eines Durchschnittswerts zugrunde legen würde.<br />
Geck, Finanz-Rundschau 2007, 631 13/07<br />
zu bestellen unter: www.dws-institut.de<br />
�<strong>Steuer</strong>berater, 070701bo044.xml<br />
Ehegattenzuwendungen<br />
im Erbschaftsteuerrecht<br />
Schenken die Eltern eines Kindes, das in Gütergemeinschaft<br />
verheiratet ist, dem eigenen Kind einen Vermögensgegenstand,<br />
der automatisch von Gesetzes wegen in das Gesamtgut<br />
fällt, so ist allein das eigene Kind beschenkt. Es liegt keine<br />
schädliche Kettenschenkung vor, sondern eine hälftige freigebige<br />
Zuwendung des beschenkten Kindes an seinen Ehegatten.<br />
Der BFH sollte seine Rechtsprechung zur Schwiegerkindschenkung<br />
bei gesetzlichem Güterstand entsprechend anpassen.<br />
Wälzholz, Finanz-Rundschau 2007, 638 13/07<br />
zu bestellen unter: www.dws-institut.de<br />
�<strong>Steuer</strong>berater, 070701bo047.xml<br />
Mehrfache Nutzung<br />
von Freibeträgen<br />
Freibeträge können gem. § 14 ErbStG mehrfach in Anspruch<br />
genommen werden, wenn zwischen zwei Vermögensübergängen<br />
mehr als zehn Jahre liegen. Durch eine vorgezogene<br />
Schenkung lassen sich daher regelmäßig erbschaftsteuerliche<br />
Vorteile erzielen. Diese Überlegung kann jedoch zu kurz<br />
greifen, wenn der Ertragsteuersatz des Schenkers deutlich<br />
unter dem Ertragsteuersatz des Beschenkten liegt. In diesem<br />
Fall können erbschaftsteuerliche Vorteile durch eine mehrfache<br />
Nutzung von Freibeträgen durch ertragsteuerliche Nachteile<br />
auf Zinserträge aus dem Vermögen kompensiert werden.<br />
Die Autoren leiten in Abhängigkeit vom zu erwartenden<br />
STEUER-TELEX 31-32/07<br />
Erbschaftsteuersatz eine kritische Differenzierung der Ertragsteuersätze<br />
her, ab der sich eine vorgezogene Schenkung<br />
nicht mehr als vorteilhaft erweist.<br />
Eichfelder/Glawe, Der <strong>Steuer</strong>berater 2007, 258 7/07<br />
�<strong>Steuer</strong>berater,<br />
070701bo023.xml Überführung von Vermögensgegenständen<br />
in den gemeinnützigen Bereich<br />
Übertragungen in den gemeinnützigen Bereich werden von<br />
Erblassern oftmals nicht mehr rechtzeitig umgesetzt. Die Erben<br />
fühlen sich an den Erblasserwillen gebunden, treffen bei<br />
der Umsetzung aber auf die Schwierigkeit, dass die Übertragung<br />
von im Nachlass befindlichen Vermögensgegenständen<br />
nicht ohne weiteres möglich ist. Der Autor befasst sich mit<br />
der Frage, ob die <strong>Steuer</strong>freiheit entfällt, wenn der Erbe nicht<br />
die geerbten Vermögensgegenstände, sondern an ihre Stelle<br />
tretende Surrogate in den gemeinnützigen Bereich überführt.<br />
Lüdicke, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge<br />
2007, 254 6/07<br />
Verfahrensrecht<br />
�<strong>Steuer</strong>berater,<br />
070701bo024.xml Betriebswirtschaftliche Analyse<br />
als Mittel der Außenprüfung<br />
Der Anwendungserlass zu § 158 AO stellt klar, dass die Buchführung<br />
und Aufzeichnungen der Besteuerung nur dann zugrunde<br />
zu legen sind, wenn sie die tatsächlichen Verhältnisse<br />
abbilden. Deshalb kommt der Untersuchung der grundsätzlichen<br />
Richtigkeit der Buchführung bzw. der Aufzeichnungen<br />
während einer Betriebsprüfung eine besondere Bedeutung zu.<br />
Bis zur Einführung des Datenanalyseprogramms IDEA ließen<br />
sich die Unterlagen jedoch nur mit erheblichem Aufwand auf<br />
Glaubwürdigkeit prüfen. Durch die elektronische Prüfung von<br />
Massendaten ist es inzwischen möglich geworden, in kurzer<br />
Zeit die betriebswirtschaftliche und statistische Schlüssigkeit<br />
der vorgelegten Unterlagen zu beurteilen. So kann die Betriebsprüfung<br />
den hohen Anforderungen des § 158 AO gerecht<br />
werden. Der Autor stellt eine derartige kombinierte<br />
Schlüssigkeitsprüfung an einem Beispielsfall vor.<br />
Wähnert, Die <strong>Steuer</strong>beratung 2007, 289 6/07<br />
zu bestellen unter: www.dws-institut.de<br />
�<strong>Steuer</strong>berater,<br />
070701bo035.xml Verfassungsrechtliche Zweifel:<br />
Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte<br />
Die Gebührenregelung in § 89 Abs. 3 bis 5 AO widerspricht den<br />
Vorgaben der bundesstaatlichen Finanzverfassung, da sie sich<br />
nicht deutlich von einer <strong>Steuer</strong> unterscheidet. Es fehlt an einer<br />
Leistung; denn der Gesetzgeber hat die Gebührenregelung in einen<br />
Kernbereich der steuerlichen Eingriffsverwaltung implementiert.<br />
So werden Sachverhalte, die dem <strong>Steuer</strong>zugriff unterliegen<br />
sollen, nicht nur ins Fadenkreuz des <strong>Steuer</strong>zugriffs genommen,<br />
sondern überdies auch mit einer Gebühr belegt. Zwei-<br />
L 55