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noch die bisher geplante <strong>Steuer</strong>reform mit ihrer Unterscheidung<br />

zwischen produktivem und nicht produktivem Betriebsvermögen<br />

in der Lage, eine zutreffende Abgrenzung des<br />

Kreises der Begünstigten von den Nichtbegünstigten zu erzielen.<br />

Auch bleiben Zweifel, ob der nach dem Abschmelzungsmodell<br />

noch erheblich höhere Abstand zu den Nichtbegünstigten<br />

im Hinblick auf die real erzielte Beförderung des<br />

Lenkungszwecks als angemessen bezeichnet werden kann.<br />

Schulte/Birnbaum, Deutsche <strong>Steuer</strong>-Zeitung 2007, 409 13/<br />

07<br />

zu bestellen unter: www.dws-institut.de<br />

�<strong>Steuer</strong>berater, 070701bo045.xml<br />

Stichtagsprinzip im<br />

Erbschaftsteuerrecht<br />

Das Stichtagsprinzip erfüllt bei richtigem Verständnis seine<br />

Aufgabe, die für die <strong>Steuer</strong>festsetzung maßgeblichen Verhältnisse<br />

auf das Datum der Entstehung der <strong>Steuer</strong> festzulegen.<br />

Dies führt im Rahmen des § 9 ErbStG mit gewissen Ausnahmen<br />

zu zufriedenstellenden Ergebnissen. Gleiches gilt auch für die<br />

Wertermittlung nach § 11 ErbStG, zumindest dann, wenn die<br />

Rechtsprechung im Rahmen der Bewertung börsennotierter<br />

Vermögensgegenstände einen begrenzten Zeitraum zur Ermittlung<br />

eines Durchschnittswerts zugrunde legen würde.<br />

Geck, Finanz-Rundschau 2007, 631 13/07<br />

zu bestellen unter: www.dws-institut.de<br />

�<strong>Steuer</strong>berater, 070701bo044.xml<br />

Ehegattenzuwendungen<br />

im Erbschaftsteuerrecht<br />

Schenken die Eltern eines Kindes, das in Gütergemeinschaft<br />

verheiratet ist, dem eigenen Kind einen Vermögensgegenstand,<br />

der automatisch von Gesetzes wegen in das Gesamtgut<br />

fällt, so ist allein das eigene Kind beschenkt. Es liegt keine<br />

schädliche Kettenschenkung vor, sondern eine hälftige freigebige<br />

Zuwendung des beschenkten Kindes an seinen Ehegatten.<br />

Der BFH sollte seine Rechtsprechung zur Schwiegerkindschenkung<br />

bei gesetzlichem Güterstand entsprechend anpassen.<br />

Wälzholz, Finanz-Rundschau 2007, 638 13/07<br />

zu bestellen unter: www.dws-institut.de<br />

�<strong>Steuer</strong>berater, 070701bo047.xml<br />

Mehrfache Nutzung<br />

von Freibeträgen<br />

Freibeträge können gem. § 14 ErbStG mehrfach in Anspruch<br />

genommen werden, wenn zwischen zwei Vermögensübergängen<br />

mehr als zehn Jahre liegen. Durch eine vorgezogene<br />

Schenkung lassen sich daher regelmäßig erbschaftsteuerliche<br />

Vorteile erzielen. Diese Überlegung kann jedoch zu kurz<br />

greifen, wenn der Ertragsteuersatz des Schenkers deutlich<br />

unter dem Ertragsteuersatz des Beschenkten liegt. In diesem<br />

Fall können erbschaftsteuerliche Vorteile durch eine mehrfache<br />

Nutzung von Freibeträgen durch ertragsteuerliche Nachteile<br />

auf Zinserträge aus dem Vermögen kompensiert werden.<br />

Die Autoren leiten in Abhängigkeit vom zu erwartenden<br />

STEUER-TELEX 31-32/07<br />

Erbschaftsteuersatz eine kritische Differenzierung der Ertragsteuersätze<br />

her, ab der sich eine vorgezogene Schenkung<br />

nicht mehr als vorteilhaft erweist.<br />

Eichfelder/Glawe, Der <strong>Steuer</strong>berater 2007, 258 7/07<br />

�<strong>Steuer</strong>berater,<br />

070701bo023.xml Überführung von Vermögensgegenständen<br />

in den gemeinnützigen Bereich<br />

Übertragungen in den gemeinnützigen Bereich werden von<br />

Erblassern oftmals nicht mehr rechtzeitig umgesetzt. Die Erben<br />

fühlen sich an den Erblasserwillen gebunden, treffen bei<br />

der Umsetzung aber auf die Schwierigkeit, dass die Übertragung<br />

von im Nachlass befindlichen Vermögensgegenständen<br />

nicht ohne weiteres möglich ist. Der Autor befasst sich mit<br />

der Frage, ob die <strong>Steuer</strong>freiheit entfällt, wenn der Erbe nicht<br />

die geerbten Vermögensgegenstände, sondern an ihre Stelle<br />

tretende Surrogate in den gemeinnützigen Bereich überführt.<br />

Lüdicke, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge<br />

2007, 254 6/07<br />

Verfahrensrecht<br />

�<strong>Steuer</strong>berater,<br />

070701bo024.xml Betriebswirtschaftliche Analyse<br />

als Mittel der Außenprüfung<br />

Der Anwendungserlass zu § 158 AO stellt klar, dass die Buchführung<br />

und Aufzeichnungen der Besteuerung nur dann zugrunde<br />

zu legen sind, wenn sie die tatsächlichen Verhältnisse<br />

abbilden. Deshalb kommt der Untersuchung der grundsätzlichen<br />

Richtigkeit der Buchführung bzw. der Aufzeichnungen<br />

während einer Betriebsprüfung eine besondere Bedeutung zu.<br />

Bis zur Einführung des Datenanalyseprogramms IDEA ließen<br />

sich die Unterlagen jedoch nur mit erheblichem Aufwand auf<br />

Glaubwürdigkeit prüfen. Durch die elektronische Prüfung von<br />

Massendaten ist es inzwischen möglich geworden, in kurzer<br />

Zeit die betriebswirtschaftliche und statistische Schlüssigkeit<br />

der vorgelegten Unterlagen zu beurteilen. So kann die Betriebsprüfung<br />

den hohen Anforderungen des § 158 AO gerecht<br />

werden. Der Autor stellt eine derartige kombinierte<br />

Schlüssigkeitsprüfung an einem Beispielsfall vor.<br />

Wähnert, Die <strong>Steuer</strong>beratung 2007, 289 6/07<br />

zu bestellen unter: www.dws-institut.de<br />

�<strong>Steuer</strong>berater,<br />

070701bo035.xml Verfassungsrechtliche Zweifel:<br />

Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte<br />

Die Gebührenregelung in § 89 Abs. 3 bis 5 AO widerspricht den<br />

Vorgaben der bundesstaatlichen Finanzverfassung, da sie sich<br />

nicht deutlich von einer <strong>Steuer</strong> unterscheidet. Es fehlt an einer<br />

Leistung; denn der Gesetzgeber hat die Gebührenregelung in einen<br />

Kernbereich der steuerlichen Eingriffsverwaltung implementiert.<br />

So werden Sachverhalte, die dem <strong>Steuer</strong>zugriff unterliegen<br />

sollen, nicht nur ins Fadenkreuz des <strong>Steuer</strong>zugriffs genommen,<br />

sondern überdies auch mit einer Gebühr belegt. Zwei-<br />

L 55

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