Steuer-Telex
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Körperschaftsteuer<br />
�<strong>Steuer</strong>berater, 070701bo018.xml<br />
Zeitwertkonten als Vergütungsform für<br />
die mittelständische GmbH<br />
Das Zeitwertkonto ist auch für die mittelständische GmbH<br />
personalwirtschaftlich eine interessante Vergütungsform. Sowohl<br />
in der Anspar- wie auch in der Entnahmephase reizen<br />
weitreichende Flexibilitäten, wobei allerdings auch einschränkende<br />
Restriktionen zu beachten sind. <strong>Steuer</strong>betriebswirtschaftlich<br />
ist das Zeitwertkonto attraktiv. Der Vorteil ergibt<br />
sich aus dem Bruttoanlageeffekt, der umso größer ist, je<br />
länger die Ansparphase läuft, je höher die Rendite der von<br />
der GmbH gewählten Kapitalanlage ist und je höher die nachhaltige<br />
<strong>Steuer</strong>progression des Arbeitnehmers ist. Durch die<br />
geplante Abgeltungsteuer werden diese Vorteile des Zeitwertkontos<br />
gemindert, weil das Sparen im Zeitwertkonto<br />
nicht von der Abgeltungsteuer profitiert. Es ist zu vermuten,<br />
dass dies nicht der Wille des <strong>Steuer</strong>gesetzgebers ist. Daher<br />
wäre es sachgerecht, wenn die Abgeltungsteuer auch für den<br />
Renditebestandteil des Zeitwertkontos gelten würde.<br />
Stollenwerk, Der GmbH-<strong>Steuer</strong>-Berater 2007, 176 6/07<br />
�<strong>Steuer</strong>berater, 070701bo029.xml<br />
Pensionsverbindlichkeiten bei der<br />
GmbH-Liquidation<br />
Für konzerninterne Restrukturierungen oder zur Vorbereitung<br />
von Unternehmensverkäufen ist häufig die gesellschaftsrechtliche<br />
Bereinigung der Unternehmensstruktur erforderlich.<br />
Um sich von überflüssigen Konzerngesellschaften endgültig<br />
zu trennen, können diese nach §§ 60 ff. GmbHG liquidiert<br />
werden. Dies ist aber nur möglich, wenn sämtliche Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft vollumfänglich erfüllt worden<br />
sind. Einen finanziell umfangreichen - und in seiner rechtlichen<br />
und praktischen Handhabung komplexen - Posten stellen<br />
dabei regelmäßig die Pensionsverbindlichkeiten der<br />
GmbH dar. Ziel der Gesellschaft ist die möglichst unkomplizierte<br />
Befreiung von den Pensionsverbindlichkeiten - dies insbesondere<br />
ohne ein hemmendes Zustimmungserfordernis<br />
seitens der Versorgungsberechtigten. Allerdings hat der Gesetzgeber<br />
die Möglichkeit zur Befreiung von Pensionsverbindlichkeiten<br />
ganz erheblich eingeschränkt. Der Autor gibt einen<br />
Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen der Befreiung<br />
von Pensionsverbindlichkeiten bei der GmbH-Liquidation.<br />
Passarge, GmbHRundschau 2007, 701 13/07<br />
zu bestellen unter: www.dws-institut.de<br />
�<strong>Steuer</strong>berater, 070701bo031.xml<br />
Rückflüsse aus Besserungsscheinen<br />
nach Übertragung der Anteile<br />
Verzichtet ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gegenüber<br />
dieser auf eine Forderung gegen Besserungsschein, erlischt<br />
die Forderung und dem Gesellschafter entstehen durch<br />
den Vermögensverlust Aufwendungen, die sich abhängig von<br />
der Rechtsform des Gesellschafters, der Veranlassung des Forderungsverzichts<br />
und der Zuordnung der Anteile zum Betriebsoder<br />
Privatvermögen steuerlich niederschlagen. Die steuerli-<br />
chen Rechtsfolgen des Forderungsverzichts selbst sind durch<br />
Rechtsprechung und Verwaltung weitgehend geklärt; das Gleiche<br />
gilt auch für den Fall des Eintritts der Bedingungen des Besserungsscheins,<br />
wenn der Inhaber weiterhin Gesellschafter ist.<br />
Fragen wirft allerdings noch der Fall auf, wie die Vermögensmehrung<br />
bei Wiederaufleben der Forderung im Besserungsfall<br />
steuerlich zu charakterisieren ist, wenn der Inhaber des Besserungsscheins<br />
nicht mehr Gesellschafter der Schuldnerin ist. Die<br />
Brisanz der Thematik liegt dabei auf der Hand, handelt es sich<br />
doch in der Praxis regelmäßig um beträchtliche Beträge, die im<br />
Besserungsfall bei der Schuldnerin gewinnmindernd erfasst<br />
werden. Der Autor geht dieser Frage nach.<br />
Korn, GmbHRundschau 2007, 624 12/07<br />
zu bestellen unter: www.dws-institut.de<br />
�<strong>Steuer</strong>berater,<br />
070701bo019.xml Grenzüberschreitende Verschmelzungen<br />
nach neuem Recht<br />
Die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts im Fall<br />
der Hinausverschmelzung stellt insoweit, als die Dividenden<br />
aus der ausländischen aufnehmenden Kapitalgesellschaft<br />
möglicherweise der Quellensteuer unterliegen, keine Beschränkung<br />
i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG dar, da es sich<br />
hierbei nicht um die Beschränkung des Besteuerungsrechts<br />
im Hinblick auf die Verwertung des Anteils seiner Substanz<br />
nach (insbesondere Veräußerung) handelt.<br />
Schwedhelm, Der GmbH-<strong>Steuer</strong>-Berater 2007, 182 6/07<br />
�<br />
<strong>Steuer</strong>berater,<br />
070701bo030.xml § 8 Abs. 2 KStG: <strong>Steuer</strong>günstige Verteilung<br />
des Einkommens<br />
Nach der gesetzlichen Neuregelung des § 8 Abs. 2 KStG<br />
durch das SEStEG fallen unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften<br />
i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 KStG (sonstige juristische<br />
Personen des privaten Rechts, nicht rechtsfähige Vereine,<br />
Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des<br />
privaten Rechts, Betriebe gewerblicher Art von juristischen<br />
Personen des öffentlichen Rechts) nicht mehr in dessen Anwendungsbereich.<br />
Solche Körperschaften können daher dem<br />
Grunde nach (auch) Überschusseinkünfte erzielen. Bei deren<br />
Ermittlung bleiben Wertsteigerungen von zur Erzielung von<br />
Einkünften eingesetzten Vermögens außer Betracht. Dies<br />
kann im Bereich eines nicht rechtsfähigen Vereins zu vorteilhaften<br />
steuerlichen Effekten führen.<br />
Küffner/Eisgruber, GmbHRundschau 2007, 640 12/07<br />
zu bestellen unter: www.dws-institut.de<br />
�<strong>Steuer</strong>berater,<br />
070701bo041.xml Übertragung von Pensionszusagen<br />
auf Dritte<br />
Insbesondere bei geplanten Unternehmensverkäufen oder einem<br />
bevorstehenden Generationenwechsel erweisen sich in<br />
der Vergangenheit zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers<br />
einer GmbH erteilte Pensionszusagen als Gestaltungsbremse.<br />
Die steuerlichen Vorteile der oft über Jahrzehn-<br />
L 52 STEUER-TELEX 31-32/07