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Vorlagebeschluss - Hartz4-Plattform

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- 41 -S. 100 ff.). Den Senat überzeugt diese Auffassung, zumal die Bundesregierung selbstvorrechnet, dass der Kreuzungspunkt zwischen SGB II-Leistungen undArbeitseinkommen spätestens bei der vierköpfigen Familie mit einem Bruttoeinkommenvon 1.566 Euro erreicht ist (in 2008, vgl. BT-Drucks. 16/10004 v. 15. Juli 2008, S. 5 f.).Tatsache ist jedenfalls auch, dass bereits eine vierköpfige Einverdiener-Familie mitDurchschnittseinkommen mit ihrem verfügbaren Erwerbseinkommen das (steuerliche)Existenzminimum im Jahr 2005 deutlich unterschritten hat (vgl. die nachfolgendeTabelle).Steuerliches Existenzminimum und verfügbares Nettoeinkommen verschiedenerHaushaltstypen bei Durchschnittsbruttoeinkommen (2005)*led., 0vh.,0Vh,1vh.KinderKinderKind2 KinderBrutto 30.000 30.000 30.000 30.000-Lohnsteuer 4.860 1.634 1.634 1.634-Soli 237 0 0 0-Kirchensteuer 389 131 37 0-Sozialversicherung (AN-Anteil) 6.465 6.465 6.390 6.390+Kindergeld 1.848 3.696Netto 18.049 21.770 23.787 25.672Existenzminimum Erwachsene 7.664 15.328 15.328 15.328Sächliches EM Kinder 3.648 7.296Betreuung, Erziehung, Ausbildung 2.160 4.320Frei verfügbares Einkommen 10.385 6.442 2.651 -1.272* Die Bezugsgröße gemäß § 18 SGB Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für dieSozialversicherung (SGB IV) (= Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres) lag 2006 und2007 bei 29.400.- Euro.Erläuterungen: Gültig bis 30. Juni 2005. Es wurde der Beitragssatz der AOK Baden-Württemberg zuGrunde gelegt. Quelle: Landesfamilienrat Baden-Württemberg/Stresing- 42 -

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