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Bebauung des ehemaligen Kita-Gelände Escher ... - FWG Idstein

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<strong>Idstein</strong>er Zeitung vom 26. Februar 2013IDSTEINGeplante <strong>Bebauung</strong> <strong>des</strong> <strong>ehemaligen</strong> <strong>Kita</strong>-Gelän<strong>des</strong> in <strong>Idstein</strong> ruft Protesthervor26.02.2013 - IDSTEINVon Volker StavenowAuf die Mitglieder <strong>des</strong> <strong>Idstein</strong>er Bauausschusses (Heutiger Dienstag, 26. Februar, ab19 Uhr im alten Amtsgericht) und der Stadtverordnetenversammlung rollt einewichtige Entscheidung zu: Wie soll das ehemalige <strong>Gelände</strong> der Kindertagesstätte ander <strong>Escher</strong> Straße bebaut werden?Klares Nein der <strong>FWG</strong>Während sich die Mitglieder <strong>des</strong> Ortsbeirates <strong>Idstein</strong> Kern zu keiner Stellungnahmedurchringen konnten und es auf der jüngsten Sitzung keine Mehrheit für dieMagistratsvorlage gab, nehmen inzwischen Anwohner und die <strong>FWG</strong> zur <strong>Bebauung</strong>kein Blatt mehr vor den Mund, nachdem öffentlich wurde, dass zwischen Kurve undBeginn der Altstadt bis zu fünfstöckige Gebäude errichtet werden könnten. DieFreien Wähler stellen unmissverständlich fest: „Keine Wohnblöcke à la Nassauviertelan der <strong>Escher</strong> Straße!“„Ende 2011 war die <strong>FWG</strong> <strong>Idstein</strong> noch zufrieden damit, dass dieStadtverordnetenversammlung ein transparentes Ausschreibungsverfahren mitInteressenbekundungsverfahren für das Grundstück der <strong>ehemaligen</strong>Kindertagesstätte <strong>Escher</strong> Straße beschlossen hat. Aber das Ergebnis“, soFraktionsvorsitzender Gerhard Dernbecher, „ist ernüchternd. Lediglich zweiernsthafte Bewerber hat es gegeben, aber beide hatten keine Planungsideen, die dasAuswahlgremium überzeugten“. Deshalb habe die <strong>FWG</strong> einen Antrag eingebracht,der das Ziel habe, dieses Verfahren ergebnislos zu beenden und die Grundstückeeiner freien Verwertung zuzuführen.„Das Auswahlgremium ist allerdings mehrheitlich den ursprünglichen Planungsideengefolgt und will an dieser Stelle Gebäude zulassen, die bis zu fünf Geschosse plusausgebautes Dachgeschoss mächtig sein können. Dieser Absicht widersprechen wirganz entschieden und weisen darauf hin, dass die gesamte umgebende <strong>Bebauung</strong>baurechtlich als Zwei plus ausgebautes Dachgeschoss zu beurteilen ist – mithinwesentlich kleiner, gemütlicher und altstadtgemäßer als die geplanten Wohnburgen“,48

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