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die städtebauliche o von standortentwick für belastete ... - Difu.de

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2 | REFINA: | MESOTES


Mesotes [mäsòtäß] (griech. ‚Mitte’),auch: Maß halten, ist ein Terminus <strong>de</strong>rantiken Philosophie, <strong>de</strong>r durch Aristotelessystematisch in <strong>die</strong> Ethik eingeführtwur<strong>de</strong>. Es bezeichnet laut Aristoteles<strong>die</strong> Stellung einer Tugend zwischenzwei einan<strong>de</strong>r entgegengesetzten Untugen<strong>de</strong>n,<strong>de</strong>m ‚Zuviel’ und <strong>de</strong>m ‚Zuwenig’.Im Zusammenhang mit <strong>die</strong>ser Arbeitsteht Mesotes <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wahrung <strong>de</strong>rVerhältnismäßigkeit <strong>von</strong> Maßnahmen.REFINA: | MESOTES | 3


optirisk wird ausdrücklich unterstütztvom Thüringer Ministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt,<strong>von</strong> <strong>de</strong>r Thüringer Lan<strong>de</strong>sanstalt <strong>für</strong> Umwelt und Geologie,<strong>de</strong>m Staatlichen Umweltamt Gera,<strong>de</strong>r kreisfreien Stadt Jena,<strong>von</strong> <strong>de</strong>n Städten Bad Lobenstein, Pößneck und Sonneberg,<strong>de</strong>r Verwaltungsgemein<strong>de</strong> Hörselberg-Hainich,<strong>de</strong>r GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung <strong>von</strong> AltstandortenmbHAutorenJENA-GEOS®-Ingenieurbüro GmbHDr. rer. nat. Kersten RoseltDipl.-Geol. Andreas SchaubsCo - AutorenRedaktion:Dr. rer. nat. Gerold HesseDipl.-Ing. agr. Christoph ScheibertB.Sc. geogr. Anika HomuthDipl.-Ing. Clemens BormannDipl.-Geol. J. SchmidtDr. rer. nat. Kersten RoseltBearbeitungszeitraum:07 / 2006 – 08 / 2009REFINA: | MESOTES | 5


Inhaltsverzeichnis1. Vorbemerkung und Einordnung <strong>de</strong>r Arbeit .............................................................................. 81.1. REFINA und optirisk .......................................................................................................... 81.2. Ziele und wesentliche Inhalte <strong>de</strong>s Vorhabens optirisk ...................................................... 92. Prognose <strong>de</strong>s Haftungs- / Inanspruchnahmerisikos ............................................................. 112.1. Aktueller Stand und grundlegen<strong>de</strong> Methodik .................................................................... 112.2. Verpflichtungstypen ........................................................................................................... 132.2.1. Privatrechtlich begründbare Ansprüche .................................................................. 132.2.1.1. Vom Standort auf Nachbarschaftsgrundstücke ausgehen<strong>de</strong>nachteilige Auswirkungen ............................................................................... 132.2.1.1.1. Grenzen ........................................................................................................... 132.2.1.1.2. Netze <strong>de</strong>r technischen Infrastruktur ................................................................ 132.2.1.1.3. Gebäu<strong>de</strong> / Anlagen ......................................................................................... 132.2.1.1.4. Umwelt ............................................................................................................ 132.2.1.1.5. Weitere nachteilige Auswirkungen .................................................................. 142.2.1.2. Verpflichtungen <strong>de</strong>s Grundstückseigentümers aus privatrechtlichvertraglichem Grund ........................................................................................ 142.2.2. Verpflichtungen im Rahmen <strong>de</strong>r öffentlich-rechtlichen Verantwortung und <strong>de</strong>rRechtspflichten <strong>de</strong>s Grundstücksbesitzers ............................................................. 142.2.2.1. Verpflichtungsgrundtyp bestandskräftige Anordnung ..................................... 142.2.2.2. Verpflichtungsgrundtyp behebungspflichtige ökologische Lasten .................. 142.2.2.2.1. Verpflichtungstyp Gefahrenerforschungsmaßnahmen ................................... 152.2.2.2.2. Verpflichtungstyp Gefahrenabwehr ................................................................. 152.2.2.3. Verpflichtungsgrundtyp Rekultivierung / Stilllegung <strong>von</strong> Altablagerungen /Deponien ......................................................................................................... 172.2.2.4. Verpflichtungsgrundtyp Abfallentsorgung ....................................................... 182.2.2.5. Verpflichtungsgrundtyp Anlagenverwahrung gem. WHG ............................... 182.2.2.6. Verpflichtungsgrundtyp Bergrecht ................................................................... 182.2.2.7. Verpflichtungsgrundtyp Atomrecht .................................................................. 192.2.2.8. Verpflichtungsgrundtyp öffentlich-rechtlicher Vertrag ..................................... 192.3. Definition <strong>de</strong>s Ist-Zustan<strong>de</strong>s: Standortbezogene rechtliche Konkretisierung <strong>von</strong>Haftungs- / Inanspruchnahmerisiken – Prüftabelle – ........................................................ 202.4. Rechtliche Konkretisierung <strong>de</strong>s tolerablen Sollzustan<strong>de</strong>s und Ableitung geeigneterMaßnahmen zu seiner Erreichung .................................................................................... 232.4.1. Vorbemerkung ........................................................................................................ 232.4.2. Umsetzung <strong>de</strong>r Grundsätze <strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit und <strong>de</strong>r Nachhaltigkeitin <strong>de</strong>r Altlastensanierung - aktueller Stand und Problematik .................................. 242.4.3. Lösungsprinzip eines risikobasierten Prüfsystems ................................................. 252.4.3.1. Grundprinzip .................................................................................................... 252.4.3.2. Schutzgutbezogene Graduierung <strong>de</strong>r Risikofaktoren ..................................... 262.4.3.3. Prinzipielle Ableitung verhältnismäßiger Maßnahmen .................................... 272.4.4. Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei bo<strong>de</strong>nschutzbezogenenSanierungsmaßnahmen .......................................................................................... 282.4.4.1. Einstufung / Graduierung bo<strong>de</strong>nschutzbezogener Risikofaktoren .................. 282.4.4.2. Prüfmatrix: Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r jeweiligen Bo<strong>de</strong>nfunktion 542.4.4.3. Darstellung <strong>de</strong>r Methodik an einem konkreten Beispiel .................................. 552.4.4.4. Statistische Auswertung <strong>de</strong>r Relevanz- und Beeinträchtigungsprüfung<strong>von</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktionen anhand <strong>von</strong> Standorten aus <strong>de</strong>m Begutachtungsportfolio<strong>de</strong>r JENA-GEOS ® -Ingenieurbüro GmbH ........................................... 602.4.4.5. Ausblick auf <strong>die</strong> Umsetzung bo<strong>de</strong>nschutzrechtlicher Verhältnismäßigkeitserwägungenim EU-Recht ........................................................................ 662.4.5. Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Sanierungsmaßnahmenzum Schutz <strong>de</strong>r Oberflächengewässer ................................................................... 676 | REFINA: | MESOTES


2.4.5.1. Einstufung / Graduierung gewässerschutzbezogener Risikofaktoren ............. 672.4.5.2. Prüfmatrix: Ableitung <strong>de</strong>r Risikoklasse <strong>für</strong> ein betroffenes Oberflächengewässer......................................................................................................... 692.4.5.3. Darstellung <strong>de</strong>r Methodik an einem konkreten Beispiel .................................. 702.4.5.4. Statistische Auswertung <strong>de</strong>r Relevanz- und Beeinträchtigungsprüfung<strong>von</strong> Oberflächengewässern anhand <strong>von</strong> Standorten aus <strong>de</strong>m Begutachtungsportfolio<strong>de</strong>r JENA-GEOS ® -Ingenieurbüro GmbH ............................ 712.4.6. Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Sanierungsmaßnahmenzum Schutz <strong>de</strong>s Grundwassers .............................................................................. 712.4.6.1. Einstufung / Graduierung gewässerschutzbezogener Risikofaktoren ............. 712.4.6.1.1. Prüfkriterium Ressourcenwert <strong>de</strong>s Grundwasservorkommens ....................... 712.4.6.1.2. Prüfkriterium Schadstoffausbreitungsten<strong>de</strong>nz im Grundwasser ..................... 722.4.6.1.3. Ermittlung <strong>de</strong>r Ausbreitungsten<strong>de</strong>nz industrieller Schadstoffe im Grundwasserim Abstrom <strong>von</strong> Schadstoffquellen ..................................................... 742.4.6.2. Prüfmatrix: Ableitung <strong>de</strong>r Risikoklasse <strong>für</strong> ein betroffenes Grundwasser ....... 762.4.6.3. Darstellung <strong>de</strong>r Methodik an einem konkreten Beispiel .................................. 772.4.6.4. Statistische Auswertung <strong>de</strong>r Relevanz- und Beeinträchtigungsprüfung<strong>von</strong> Grundwässern anhand <strong>von</strong> Standorten aus <strong>de</strong>m Begutachtungsportfolio<strong>de</strong>r JENA-GEOS ® -Ingenieurbüro GmbH ........................................... 792.4.6.5. Ausblick auf <strong>die</strong> Umsetzung grundwasserschutzrechtlicher Verhältnismäßigkeitserwägungenim EU-Recht .............................................................. 792.5. Auswahl geeigneter wirtschaftlicher Sanierungstechniken und Kostenprognose <strong>de</strong>rMaßnahmen ................................................................................................................. 802.5.1. Metho<strong>de</strong> .................................................................................................................. 802.5.2. Beispiel .................................................................................................................. 822.6. Zusammenfassung und Ausblick ....................................................................................... 843. Prognose <strong>de</strong>s Investitionsrisikos ............................................................................................ 853.1. Einführung, Herangehensweise und Prüfkriterien ............................................................. 853.2. Son<strong>de</strong>rfall theoretisches maximales Investitionsrisiko ...................................................... 873.3. Kostenprognose................................................................................................................. 873.3.1. Grundsätze .............................................................................................................. 873.3.2. Beispiele .................................................................................................................. 873.3.2.1. Ermittlung <strong>de</strong>s Investitionsrisikos <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandort C (TanklagerJena-Nord) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nachnutzung als Wertstoffhof ........................................... 873.3.2.2. Ermittlung <strong>de</strong>s theoretischen maximalen Investitionsrisikos <strong>für</strong> <strong>de</strong>nMo<strong>de</strong>llstandort C Tanklager Jena-Nord .......................................................... 904. Die Risikoprognosekarte als Werkzeug zur I<strong>de</strong>ntifizierung und Visualisierung <strong>von</strong>Haftungs- und Investitionsrisiken ............................................................................................ 944.1. Das schematische Risikoprognoseprofil als ergänzen<strong>de</strong> Darstellung umweltrelevanterSachverhalte ..................................................................................................... 944.2. Aufgabe und Inhalt einer Risikoprognosekarte ................................................................. 955. Spezielle Literatur (Auswahl) .................................................................................................. 101Glossar ....................................................................................................................... 104Abbildungsverzeichnis ...................................................................................................................... 105Tabellenverzeichnis ....................................................................................................................... 106REFINA: | MESOTES | 7


1. Vorbemerkung und Einordnung <strong>de</strong>r Arbeit1.1. REFINA und optiriskDie historisch gewachsene disperse Siedlungsstruktur ist überwiegend ein Resultat ökonomischerZwänge anthropogener Bedürfnisbefriedigung. Ebenso mussten bislang in <strong>de</strong>n urbanen Räumenlangfristig angelegte, ganzheitliche und optimale Stadtentwicklungskonzepte <strong>de</strong>n kurzfristig jeweilsnäher liegen<strong>de</strong>n wirtschaftlichen Lösungen weichen. Diese immer noch mehrheitlich betriebswirtschaftlichestatt volkswirtschaftliche Betrachtungsweise führt dazu, dass <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>städtebauliche</strong>Entwicklung präferierten Flächen aufgrund vergleichsweise hoher Sanierungs- und Freilegungskostensowie negativer Stigmatisierungseffekte, z.B. durch <strong>de</strong>n ‚Altlastenmakel’, brach liegen undsomit unnötigerweise wertvolle Ressourcen außerhalb o<strong>de</strong>r am Ran<strong>de</strong> städtischer Siedlungen inAnspruch genommen wer<strong>de</strong>n. Trotz Bevölkerungsrückgang und schrumpfen<strong>de</strong>r Städte kann <strong>die</strong>serTrend bisher nicht durchbrochen wer<strong>de</strong>n, da neben ökonomischen auch soziale Aspekte, wie kurzfristigzu gewinnen<strong>de</strong> Arbeitsplätze entschei<strong>de</strong>nd bei <strong>de</strong>r Standortwahl sind.Die vom Nachhaltigkeitsrat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung angestrebte Reduzierung <strong>de</strong>s Flächenverbrauchs<strong>von</strong> 105 ha (2002) auf 30 ha pro Tag bis zum Jahr 2020 erfor<strong>de</strong>rt durchgreifend neue Wege inRegional- und Stadtplanung. Die großen Disparitäten beispielsweise zwischen Wachstumsräumenauf <strong>de</strong>r einen Seite (überwiegend alte Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r) und strukturschwachen ost<strong>de</strong>utschen Räumenauf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite, verlangen differenzierte und strategisch ausgerichtete neue Entwicklungskonzeptionen(Abb. 1). Dem insgesamt enormen Flächenverbrauch stehen bun<strong>de</strong>sweit128.000 ha vorgenutzte Standorte (sog. ‚brownfields’) gegenüber, <strong>für</strong> <strong>die</strong> gewerbliche Investorengesucht wer<strong>de</strong>n (BURMEIER et al. 2000). Ein haushälterisches Bo<strong>de</strong>nmanagement hat als Mengenziel‚Fläche sparen’ und als Qualitätsziel ‚Bo<strong>de</strong>n schonen’. Nur so kann <strong>de</strong>r im Baugesetzbuchverankerte Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n erreicht, ein nachhaltiges und gleichzeitig ökonomischesFlächenmanagement eingeleitet und damit gleichzeitig eine notwendige Revitalisierung unsererStädte vorangetrieben wer<strong>de</strong>n.Abb. 1: industrielle Brachfläche mit AltlastenverdachtDas vom Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>für</strong> Bildung und Forschung geför<strong>de</strong>rte Programm ‚Forschung <strong>für</strong> <strong>die</strong>Reduzierung <strong>de</strong>r Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement (REFINA)’vereint eine Vielzahl <strong>von</strong> Forschungsarbeiten.8 | REFINA: | MESOTES


Das Forschungsprojekt optirisk, ‚Die <strong>städtebauliche</strong> Optimierung <strong>von</strong> Standortentwicklungskonzepten<strong>belastete</strong>r Grundstücke auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntifizierung und Monetarisierung behebungspflichtigerund investitionshemmen<strong>de</strong>r Risiken’, hat eine Verbesserung <strong>de</strong>r Reaktivierungschancensolcher Grundstücke zum Inhalt, in<strong>de</strong>m <strong>die</strong> ökologischen Risiken klar <strong>de</strong>finiert undmonetarisiert wer<strong>de</strong>n sowie bei <strong>de</strong>r Standort-Nachnutzung <strong>die</strong>se Risiken <strong>de</strong>rart berücksichtigt wer<strong>de</strong>n,dass bauliche Maßnahmen kostenoptimiert wer<strong>de</strong>n können.Das Verbundprojekt optirisk wird <strong>de</strong>m För<strong>de</strong>rschwerpunkt II.A <strong>de</strong>s REFINA-Forschungsprogrammes<strong>de</strong>s BMBF zugeordnet: ‚Weiterentwicklung <strong>von</strong> Lösungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachungbrachliegen<strong>de</strong>r ehemals genutzter und zum Teil <strong>belastete</strong>r Flächen und Altablagerungen (Flächenrecycling)sowie Strategien zur Sicherung und Verbesserung <strong>de</strong>r Umweltqualität in Städten undGemein<strong>de</strong>n, z.B. im Rahmen kompakter Siedlungsformen’.1.2. Ziele und wesentliche Inhalte <strong>de</strong>s Vorhabens optiriskZiel <strong>de</strong>s Verbundprojektes optirisk ist <strong>die</strong> Optimierung <strong>von</strong> Standortentwicklungskonzepten <strong>für</strong><strong>belastete</strong> Grundstücke auf <strong>de</strong>r Basis einer interdisziplinären Analyse. Neben technischen, ökologischenund abfallrechtlichen, juristischen und ökonomischen Belangen wer<strong>de</strong>n <strong>städtebauliche</strong> Aspektein <strong>die</strong> Untersuchung einbezogen. Zielkonflikte und Risiken sollen so frühzeitig i<strong>de</strong>ntifiziertund umsetzungsorientiert bewertet wer<strong>de</strong>n. Die auf <strong>die</strong>ser Basis entwickelten Integrierten Standortentwicklungskonzeptionenermöglichen eine Optimierung <strong>de</strong>s Investitionsbedarfes mit <strong>de</strong>m Ziel<strong>de</strong>r Verbesserung <strong>de</strong>r Reaktivierungschancen <strong>belastete</strong>r Grundstücke (Abb. 2).Das Projekt befasst sich mit<strong>de</strong>m Wi<strong>de</strong>rspruch zwischen<strong>de</strong>m ökologisch nicht vertretbarenFlächenentzug und<strong>de</strong>m wirtschaftlichen undgesellschaftlichen Erfor<strong>de</strong>rnis,Flächen zu erschließenund anschließend zu bebauenund zu nutzen. Mit <strong>die</strong>seman sich rein technischenVorgang sind im urbanenBereich außer baurechtlichen,finanztechnischen undjuristischen Fragen auchFragen zur altlasten- undabfallrechtlichen Situation<strong>de</strong>s Standortes zu klären.Abb. 2: Projektziel <strong>von</strong> optirisk ist <strong>die</strong> Rückführung <strong>von</strong> Problemflächenin <strong>de</strong>n Grundstücksverkehr (in Anlehnung an das A-B-C-Mo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>sEuropäischen Brachenflächenforschungsverbun<strong>de</strong>s CABERNET)Angeregt durch <strong>die</strong> langjährige praktische Bearbeitung <strong>von</strong> innerstädtischen Industrie- bzw. Gewerbegrundstückenund Militärliegenschaften im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Privatisierung ost<strong>de</strong>utscherUnternehmen hat JENA-GEOS ® Grundlagen <strong>für</strong> einen integralen Bewertungsansatz entworfen.Er <strong>die</strong>nt <strong>de</strong>r finanziellen Konkretisierung <strong>de</strong>s altlasten- und abfallrechtlichen InanspruchnahmeundInvestitionsrisikos, um unkalkulierbare monetäre Risiken bei <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>r-Inanspruchnahme <strong>von</strong>‚brownfields’ auszuschalten.REFINA: | MESOTES | 9


Die angedachte ‚Philosophie’ <strong>de</strong>s Verfahrens beinhaltet <strong>die</strong> rechtliche Konkretisierung <strong>de</strong>s Kontaminationsrisikos.Dabei han<strong>de</strong>lt es sich um einen transdisziplinären Bewertungsansatz, <strong>de</strong>r sowohltechnischen und <strong>städtebauliche</strong>n als auch wirtschaftlichen und juristischen Sachverstand beinhaltet.Die I<strong>de</strong>ntifizierung und Monetarisierung <strong>de</strong>s Altlastenrisikos soll im Rahmen <strong>die</strong>ses Projektes gezieltdahin führen, kostenoptimale und gleichzeitig risikoarme Nachnutzungen auf einem abgestimmtenSanierungsniveau vorzunehmen, wobei <strong>die</strong> höchste Effektivität durch <strong>die</strong> mit einer Sanierungverknüpften Flächenneuentwicklung / Investition erreicht wird.Anzustreben ist dabei, dass <strong>de</strong>r finanzielle Umfang einer Sanierung <strong>de</strong>n Marktwert eines un<strong>belastete</strong>nVergleichsgrundstückes nicht signifikant überschreitet. Im Allgemeinen gilt, dass nicht allenachgewiesenen Belastungen eines Grundstückes <strong>de</strong>rart eine Gefahr <strong>für</strong> <strong>die</strong> Umwelt darstellen,dass ihre Beseitigung nach BBodSchG zwingend erfor<strong>de</strong>rlich wäre. Dies ist auch unmittelbaresErgebnis <strong>de</strong>r gutachterlichen Auftragstätigkeit <strong>de</strong>r JENA-GEOS ® an bisher ca. 1.800 altlastenverdächtigenStandorten Deutschlands und im Ausland.Aus <strong>de</strong>n genannten Umstän<strong>de</strong>n ist abzuleiten, dass eine planungsrechtlich zulässige Standortentwicklungim Rahmen eines Flächenrecyclings auch auf altlastenbehafteten Grundstücken marktwirtschaftlichund ökologisch vertretbar erfolgen kann.Das wissenschaftlich-technische Ziel <strong>de</strong>s Forschungsprojektes ist somit <strong>die</strong> Schaffung <strong>von</strong> Synergienzwischen Funktion / Gestalt und Natur / Umwelt zum Zwecke <strong>de</strong>r Kostenoptimierung <strong>für</strong> vierMo<strong>de</strong>llstandorte, dass erreicht wer<strong>de</strong>n soll durch:a) <strong>die</strong> Entwicklung / Weiterentwicklung <strong>von</strong> Instrumenten <strong>für</strong> Wirtschaftsakteure zur Bewertung<strong>von</strong> ökologischen Risiken bei einer Flächeninanspruchnahme unter ordnungs- undgenehmigungsrechtlichen Aspekten, undb) <strong>die</strong> Umsetzung <strong>de</strong>r Bewertungsergebnisse bereits im Frühstadium <strong>städtebauliche</strong>r Planungenzur Gewährleistung <strong>de</strong>r umweltfachlichen und -rechtlichen Umsetzbarkeit und zurOptimierung <strong>von</strong> Investitionen.Das Instrumentarium soll <strong>die</strong> Umsetzung <strong>de</strong>s Umweltrechts in ordnungsrechtlichen und genehmigungsrechtlichenBereichen ermöglichen und im Rahmen <strong>de</strong>r Flächenplanung und <strong>de</strong>s Flächenrecyclingsim urbanen Raum <strong>die</strong> Entscheidungsträger bei <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntifizierung und Bewertung <strong>de</strong>r jeweiligenPlanungsressourcen unterstützen.Der Arbeitsplan <strong>für</strong> das Verbundprojekt optirisk sieht in einer ersten Projektphase- <strong>die</strong> I<strong>de</strong>ntifizierung und Monetarisierung <strong>de</strong>r altlastenbedingten Risiken auf <strong>de</strong>r Basis eines zuentwickeln<strong>de</strong>n risikobasierten Prüfsystems und- <strong>de</strong>n Entwurf <strong>städtebauliche</strong>r Entwicklungskonzepte auf <strong>de</strong>r Basis einer standortbezogenenMakro- und Mikroanalysean vier geeigneten Mo<strong>de</strong>llstandorten vor.Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich unter Einbeziehung aller Standortinformationen in Datenbankenund Geografischen Informationssystemen. Als Ergebnis <strong>de</strong>r genannten Projektphase wird herausgearbeitet,in welcher Form <strong>die</strong> entwickelten <strong>städtebauliche</strong>n Entwicklungskonzepte in <strong>de</strong>r Phase<strong>de</strong>r Umsetzung mit <strong>de</strong>n <strong>de</strong>finierten altlastenbedingten Risiken in Konflikt stehen bzw. welcherOptimierungsbedarf besteht.In einer zweiten Projektphase wer<strong>de</strong>n Integrierte Standortentwicklungskonzepte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mo<strong>de</strong>llstandorteauf <strong>de</strong>r Basis einer <strong>de</strong>taillierten Konfliktanalyse entwickelt. Dabei wird zunächst zwischenStandorten mit und ohne vorhabensbezogener Nutzungs- und Bebauungskonzeption unterschie<strong>de</strong>n;<strong>für</strong> letztere eine Vorzugsvariante auf <strong>de</strong>r Grundlage eines zu schaffen<strong>de</strong>n Bewertungssystemsabgeleitet.10 | REFINA: | MESOTES


In <strong>de</strong>r III. Projektphase wird vor <strong>de</strong>m Hintergrund einer immer stärker in <strong>de</strong>n Fokus rücken<strong>de</strong>nnachhaltigen Energiepolitik <strong>de</strong>r integrierte Ansatz gleichzeitig dazu genutzt, Nutzungsoptionen <strong>für</strong><strong>die</strong> energetische Produktion, Umwandlung o<strong>de</strong>r Verteilung aufzuzeigen. Durch <strong>die</strong> konkrete Aussicht<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung soll <strong>die</strong> Brachfläche gezielt aufgewertet wer<strong>de</strong>n. Dabei wer<strong>de</strong>nverschie<strong>de</strong>nste Optionen zur Nutzung erneuerbarer Energien unter Einbeziehung <strong>de</strong>s <strong>städtebauliche</strong>nUmfel<strong>de</strong>s untersucht.2. Prognose <strong>de</strong>s Haftungs- / Inanspruchnahmerisikos2.1. Aktueller Stand und grundlegen<strong>de</strong> MethodikUnter <strong>de</strong>m ‚Inanspruchnahme-’‚ o<strong>de</strong>r auch ‚Haftungsrisiko’ wird <strong>die</strong> unmittelbare Verpflichtungdurch ordnungs-, umwelt- und / o<strong>de</strong>r zivilrechtliche Tatbestän<strong>de</strong> verstan<strong>de</strong>n. Grundlage <strong>für</strong> eineInanspruchnahme ist <strong>die</strong> jeweilige Rechtslage.Ggf. muss <strong>de</strong>r Eigentümer, Erwerber / Investor, <strong>de</strong>r keine Kenntnis über einen Altlastentatbestandbesitzt damit rechnen, <strong>für</strong> Maßnahmen zur Gefahrenabwehr herangezogen zu wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nn erträgt o<strong>de</strong>r übernimmt <strong>die</strong> Verantwortung <strong>für</strong> ihm unbekannte und <strong>von</strong> ihm nicht verursachte Altlasten.Daher ist es wichtig, rechtzeitig das Inanspruchnahmerisiko zu prognostizieren, insbeson<strong>de</strong>rewenn noch keine bestandskräftigen Anordnungen zuständiger Behör<strong>de</strong>n vorliegen. Die Behör<strong>de</strong>nentscheidungeneinschließlich <strong>de</strong>s behördlichen Maßnahmeermessens muss in solchen Fällenantizipiert wer<strong>de</strong>n.Zur I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>von</strong> Inanspruchnahmerisiken <strong>für</strong> einen Standort ist es erfor<strong>de</strong>rlich, <strong>die</strong> Sachlageauf <strong>die</strong> einzelnen, rechtsbezogen möglichen Verpflichtungstypen zu prüfen, was über <strong>die</strong> alleinigeBewertung technischer Sachverhalte hinaus geht.Von wesentlicher Be<strong>de</strong>utung ist jedoch, dass <strong>die</strong> bloße Erkennung eines standortrelevantenVerpflichtungstyps nicht zwangsläufig <strong>die</strong> Ableitung kostenintensiver Maßnahmen nachsich ziehen muss. Hierzu ist erst eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfor<strong>de</strong>rlich, <strong>de</strong>ren Inhaltund Methodik wesentlicher innovativer Bestandteil vorliegen<strong>de</strong>r Arbeit ist. Mit <strong>de</strong>m Begriff<strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit wird in <strong>de</strong>r Praxis noch recht verschwommen umgegangen und esfehlen bislang reproduzierbare Algorithmen <strong>für</strong> zielgenaue Verhältnismäßigkeitsprüfungen.Von wesentlichem Interesse schließlich sind <strong>die</strong> Kosten, <strong>die</strong> bei einer verhältnismäßigen Umsetzungzu einem gefahrlosen Zustand entstehen. Diese können mit Hilfe <strong>de</strong>r ‚Monetarisierung i. e. S.’ermittelt wer<strong>de</strong>n. Ergebnis <strong>die</strong>ser Monetarisierung ist somit <strong>die</strong> stichtagsbezogene Einschätzung<strong>de</strong>s Inanspruchnahmerisikos als Grundstücksmin<strong>de</strong>rwert.REFINA: | MESOTES | 11


InanspruchnahmerisikoPrivatrechtÖffentliches RechtPHASE IAnalyse standortrelevanter Verpflichtungstypennachbarschafts-rechtlichvertraglichbestandskräftige AnordnungGef.-erforschungbehebungspflichtigeökolog. LastenGefahrenabwehrAltablagerungen / DeponienSchutzgüterMenschAnlagenverwahrungWHGEntsorgung gem. Krw.-/AbfGBergrechtAtomrechtBo<strong>de</strong>nÖRVOberflächengewässerWeitere (?)GrundwassersonstigeErgebnis:Herausfilterung standortrelevanter VerpflichtungstypenPHASE IIVerhältnismäßigkeitsprüfungBetroffenheitSensibilitätSanierungsoptionErgebnis:Ableitung erfor<strong>de</strong>rlicher und verhältnismäßiger Maßnahmen zur Erreichung <strong>de</strong>smin<strong>de</strong>st hinnehmbaren Zustan<strong>de</strong>s(Sollzustand mit hinnehmbaren Restrisiko)PHASE IIIMonetariserungErgebnis:Kalkulation prognostischer LeistungsverzeichnisseGRUNDSTÜCKSMINDERWERTbezogen auf das InanspruchnahmerisikoAbb. 3:Methodik: Prognose und Monetarisierung <strong>de</strong>s Inanspruchnahmerisikos12 | REFINA: | MESOTES


vant sind. Die verbliebenen relevanten Bo<strong>de</strong>nfunktionen wer<strong>de</strong>n anschließend hinsichtlich ihresBeeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s geprüft.Hinsichtlich <strong>de</strong>r bewertungsrelevanten Bo<strong>de</strong>nfunktionen ist zu beachten, dass bei <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>raltlastenbezogenen Pflichten gem. § 4 Abs. 4 BBodSchG das Schutzbedürfnis aus <strong>de</strong>r planungsrechtlichzulässigen Nutzung abzuleiten ist, soweit <strong>die</strong>s mit <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>r nicht nutzungsbedingtenBo<strong>de</strong>nfunktionen zu vereinbaren ist.‚…Anhaltspunkte <strong>für</strong> das Vorliegen einer Altlast bestehen bei einem Altstandort insbeson<strong>de</strong>re,wenn auf Grundstücken über einen längeren Zeitraum o<strong>de</strong>r in erheblicher Menge mit Schadstoffenumgegangen wur<strong>de</strong> und <strong>die</strong> jeweilige Betriebs-, Bewirtschaftungs- o<strong>de</strong>r Verfahrensweise o<strong>de</strong>rStörungen <strong>de</strong>s bestimmungsgemäßen Betriebs nicht unerhebliche Einträge solcher Stoffe in <strong>de</strong>nBo<strong>de</strong>n vermuten lassen. Bei Altablagerungen sind <strong>die</strong>se Anhaltspunkte insbeson<strong>de</strong>re dann gegeben,wenn <strong>die</strong> Art <strong>de</strong>s Betriebs o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zeitpunkt <strong>de</strong>r Stilllegung <strong>de</strong>n Verdacht nahe legen, dassAbfälle nicht sachgerecht behan<strong>de</strong>lt, gelagert o<strong>de</strong>r abgelagert wur<strong>de</strong>n. … Anhaltspunkte <strong>für</strong> dasVorliegen einer schädlichen Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rung ergeben sich dazu ergänzend insbeson<strong>de</strong>re durchallgemeine o<strong>de</strong>r konkrete Hinweise auf1. <strong>de</strong>n Eintrag <strong>von</strong> Schadstoffen über einen längeren Zeitraum und in erheblicher Mengeüber <strong>die</strong> Luft o<strong>de</strong>r Gewässer o<strong>de</strong>r durch eine Aufbringung erheblicher Frachten an Abfälleno<strong>de</strong>r Abwässer auf Bö<strong>de</strong>n,2. eine erhebliche Freisetzung naturbedingt erhöhter Gehalte an Schadstoffen in Bö<strong>de</strong>n,3. erhöhte Schadstoffgehalte in Nahrungs- o<strong>de</strong>r Futterpflanzen am Standort,4. das Austreten <strong>von</strong> Wasser mit erheblichen Frachten an Schadstoffen aus Bö<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>rAltablagerungen,5. erhebliche Bo<strong>de</strong>nabträge und -ablagerungen durch Wasser o<strong>de</strong>r Wind…’ 7Gem. BBodSchG § 8 können zur Beurteilung <strong>von</strong> schädlichen Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen bestimmteWerte herangezogen wer<strong>de</strong>n:1. Werte, bei <strong>de</strong>ren Überschreiten unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nnutzung eine einzelfallbezogenePrüfung durchzuführen und festzustellen ist, ob eine schädliche Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungo<strong>de</strong>r Altlast vorliegt (Prüfwerte)2. Werte <strong>für</strong> Einwirkungen o<strong>de</strong>r Belastungen, bei <strong>de</strong>ren Überschreiten unter Berücksichtigung<strong>de</strong>r jeweiligen Bo<strong>de</strong>nnutzung in <strong>de</strong>r Regel <strong>von</strong> einer schädlichen Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungo<strong>de</strong>r Altlast auszugehen ist und Maßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich sind (Maßnahmenwerte)Schutzgut OberflächengewässerHier wird geprüft, ob Anhaltspunkte <strong>für</strong> behördlich durchsetzbare Umweltschutzmaßnahmen zurAbwehr <strong>von</strong> Gefahren <strong>für</strong> betroffene Oberflächengewässer vorliegen. Solche Gefahren könnenvorliegen, wenn <strong>die</strong> Qualität eines Oberflächengewässers durch <strong>die</strong> Standortnutzung in <strong>de</strong>r Vergangenheitund gegenwärtig schädlich verän<strong>de</strong>rt bzw. beeinträchtigt wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r eine solche Beeinträchtigungin <strong>de</strong>r Zukunft zu erwarten ist. Dabei kann es sich sowohl um organoleptisch festgestellteals auch analytisch nachgewiesene Beaufschlagungen <strong>von</strong> Oberflächengewässern auf o<strong>de</strong>rin <strong>de</strong>r relevanten Umgebung <strong>de</strong>s Standortes mit standortbürtigen Schadstoffen han<strong>de</strong>ln.Ein erster Anhaltspunkt <strong>für</strong> eine solche Beeinträchtigung bei Fließgewässern ist, wenn sich <strong>die</strong>Gewässergüte (Biologisch-chemische Güte nach <strong>de</strong>m Saprobiensystem) in Fließrichtung unterhalb<strong>de</strong>s Ortes <strong>de</strong>r Beaufschlagung signifikant gegenüber <strong>de</strong>r anstromigen Güte verschlechtert hat.Bei stehen<strong>de</strong>n Gewässern darf das Trophiensystem keiner Verschlechterung unterliegen.7 BBodSchV, § 3 (1) und (2)16 | REFINA: | MESOTES


Das Thüringer Wassergesetz z. B. schreibt vor, dass <strong>die</strong> <strong>für</strong> Bo<strong>de</strong>nverunreinigungen Verantwortlichen<strong>die</strong> erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen zur Scha<strong>de</strong>nsermittlung und zur Beseitigung <strong>von</strong> Verunreinigungendurchzuführen haben, wenn <strong>die</strong>se eine nachhaltige Gewässerverunreinigung besorgenlassen (§ 87 Abs. 1 ThürWG).Die <strong>für</strong> Gewässerverunreinigungen Verantwortlichen haben <strong>die</strong> erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen zurScha<strong>de</strong>nsermittlung und Scha<strong>de</strong>nsbegrenzung und zur Beseitigung <strong>von</strong> Verunreinigungen durchzuführen,soweit <strong>die</strong>se nicht bereits nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutzgesetzesgefor<strong>de</strong>rt sind. Die Sanierung hat sich an <strong>de</strong>n Bewirtschaftungszielen sowie <strong>de</strong>n jeweiligen Maßnahmenprogrammennach § 36 WHG auszurichten.Schutzgut GrundwasserEs ist zu prüfen, ob Anhaltspunkte <strong>für</strong> signifikante Beeinflussungen <strong>de</strong>s Grundwasservorkommensvorliegen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> zuständige Behör<strong>de</strong> veranlassen könnte, Gefahrenabwehrmaßnahmen anzuordnen.Solche Gefahren können vorliegen, wenn <strong>die</strong> Qualität <strong>de</strong>s Grundwassers durch <strong>die</strong> Standortnutzungin <strong>de</strong>r Vergangenheit und gegenwärtig schädlich verän<strong>de</strong>rt bzw. beeinträchtigt wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>reine solche Beeinträchtigung in <strong>de</strong>r Zukunft zu erwarten ist.Eine solche Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Grundwassergüte tritt in <strong>de</strong>r Regel ein, wenn durch Direkteintrag(z.B. Leckagen / Havarien an <strong>de</strong>fekten Tanks, maro<strong>de</strong> Kanalisationen, Versenkbrunnen etc.) o<strong>de</strong>rdurch Migration <strong>von</strong> Schadstoffen durch <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nschichten (nachhaltige schädliche Verän<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c) vom betreffen<strong>de</strong>n Standort ausgehend das Grundwasser mitstandortbürtigen Schadstoffen <strong>de</strong>rart beaufschlagt wur<strong>de</strong>, dass gemäß <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaftWasser (1998) 8 <strong>von</strong> einem erheblichen Grundwasserscha<strong>de</strong>n zu sprechen ist, d.h. <strong>die</strong>Geringfügigkeitsschwelle nach LAWA (1998) überschritten wur<strong>de</strong>.Die <strong>für</strong> Gewässerverunreinigungen Verantwortlichen haben <strong>die</strong> erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen zurScha<strong>de</strong>nsermittlung und Scha<strong>de</strong>nsbegrenzung und zur Beseitigung <strong>von</strong> Verunreinigungen durchzuführen,soweit <strong>die</strong>se nicht bereits nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutzgesetzesgefor<strong>de</strong>rt sind (signifikante Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c). Die Autoren gehen aus ihrertechnischen Sicht da<strong>von</strong> aus, dass auch beim Grundwasser <strong>die</strong> Frage <strong>de</strong>s Bewirtschaftungsgrundsatzes- sowohl unter ökologischem als auch unter wasserwirtschaftlichem Aspekt - unter <strong>de</strong>mBlickwinkel <strong>de</strong>r nachhaltigen Entwicklung zu betrachten ist.Sonstige SchutzgüterUnter ‚sonstige Schutzgüter’ wer<strong>de</strong>n hier solche verstan<strong>de</strong>n, <strong>die</strong> aufgrund <strong>de</strong>r speziellen Situationeines jeweiligen Standortes <strong>für</strong> <strong>die</strong> Allgemeinheit schützenswert sind und nicht in <strong>de</strong>n vorherigenAbschnitten aufgeführt sind. Sie können <strong>de</strong>r Art nach vielfältig sein z.B. Arbeitsplätze, Biotope,Geotope usw..2.2.2.3. Verpflichtungsgrundtyp Rekultivierung / Stilllegung <strong>von</strong> Altablagerungen/ DeponienDie zuständige Behör<strong>de</strong> kann <strong>für</strong> Deponien, <strong>die</strong> vor <strong>de</strong>m 11. Juni 1972 betrieben wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r mit<strong>de</strong>ren Errichtung begonnen war, <strong>für</strong> <strong>de</strong>ren Betrieb Befristungen, Bedingungen und Auflagen anordnen.Sie kann <strong>de</strong>n Betrieb <strong>die</strong>ser Anlagen ganz o<strong>de</strong>r teilweise untersagen, wenn eine erheblicheBeeinträchtigung <strong>de</strong>s Wohles <strong>de</strong>r Allgemeinheit durch Auflagen, Bedingungen o<strong>de</strong>r Befristungennicht verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kann. In <strong>de</strong>n neuen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn kann <strong>die</strong> zuständige Behör<strong>de</strong> <strong>für</strong> Deponien,<strong>die</strong> vor <strong>de</strong>m 1. Juli 1990 betrieben wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>ren Errichtung begonnen war, Befristungen,Bedingungen und Auflagen <strong>für</strong> <strong>de</strong>ren Errichtung und Betrieb anordnen 9 .8 Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA): ‚Geringfügigkeitsschwellen (Prüfwerte) zur Beurteilung <strong>von</strong>Grundwasserschä<strong>de</strong>n und ihre Begründung’, 21.12.19989 Gesetz zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kreislaufwirtschaft und Sicherung <strong>de</strong>r umweltverträglichen Beseitigung <strong>von</strong> Abfällen(KrW-/AbfG) vom 27. September 1994, § 35 Bestehen<strong>de</strong> AbfallbeseitigungsanlagenREFINA: | MESOTES | 17


Die zuständige Behör<strong>de</strong> verpflichtet <strong>de</strong>n Inhaber <strong>de</strong>r Deponie, auf seine Kosten das Gelän<strong>de</strong>, das<strong>für</strong> eine Deponie verwandt wor<strong>de</strong>n ist, zu rekultivieren und alle sonstigen erfor<strong>de</strong>rlichen Vorkehrungen,einschließlich <strong>de</strong>r Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen während <strong>de</strong>r Nachsorgephase,zu treffen.Besteht <strong>de</strong>r Verdacht, dass <strong>von</strong> einer stillgelegten Deponie schädliche Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>rsonstige Gefahren <strong>für</strong> <strong>de</strong>n einzelnen o<strong>de</strong>r <strong>die</strong> Allgemeinheit ausgehen, so fin<strong>de</strong>n <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erfassung,Untersuchung, Bewertung und Sanierung <strong>die</strong> Vorschriften <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutzgesetzes Anwendung10 .2.2.2.4. Verpflichtungsgrundtyp AbfallentsorgungDer Besitzer muss sich beweglicher Sachen im Sinne <strong>de</strong>s Absatzes 1 KrW- / AbfG entledigen,wenn <strong>die</strong>se entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung nicht mehr verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n,aufgrund ihres konkreten Zustan<strong>de</strong>s geeignet sind, gegenwärtig o<strong>de</strong>r künftig das Wohl <strong>de</strong>r Allgemeinheit,insbeson<strong>de</strong>re <strong>die</strong> Umwelt zu gefähr<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>ren Gefährdungspotential nur durch eineordnungsgemäße und schadlose Verwertung o<strong>de</strong>r gemeinwohlverträgliche Beseitigung nach <strong>de</strong>nVorschriften <strong>de</strong>s KrW- / AbfG und <strong>de</strong>r aufgrund <strong>die</strong>ses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungenausgeschlossen wer<strong>de</strong>n kann 11 .Anmerkung: Es muss keine konkrete Gefahr vorliegen. Das Entledigungsgebot greift aber erstdann, wenn das Gefährdungspotential nicht bereits mit herkömmlichem Ordnungsrecht (Gefahrstoff-,Chemikalien-, Immissionsschutz-, Baurecht) beherrschbar ist.2.2.2.5. Verpflichtungsgrundtyp Anlagenverwahrung gem. WHG 12Anlagen, <strong>die</strong> <strong>de</strong>m Umgang mit wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen <strong>die</strong>nten, sind gem. WHG stillzulegenbzw. zu verwahren. Hierzu gehören nach § 19g WHG (1) und (2) Anlagen zum Lagern, Abfüllen,Umschlagen, Herstellen und Behan<strong>de</strong>ln wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Stoffe sowie Anlagen zum Verwen<strong>de</strong>nwassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Stoffe.Unter Wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffe gem. § 19g WHG (5) wer<strong>de</strong>n feste, flüssige und gasförmigeStoffe verstan<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re Säuren, Laugen, Alkalimetalle, Siliciumlegierungen mit über 30vom Hun<strong>de</strong>rt Silicium, metallorganische Verbindungen, Halogene, Säurehalogeni<strong>de</strong>,Metallcarbonyle und Beizsalze, Mineral- und Teeröle sowie <strong>de</strong>ren Produkte, flüssige sowie wasserlöslicheKohlenwasserstoffe, Alkohole, Al<strong>de</strong>hy<strong>de</strong>, Ketone, Ester, halogen-, stickstoff- und schwefelhaltigeorganische Verbindungen und Gifte, <strong>die</strong> geeignet sind, nachhaltig <strong>die</strong> physikalische,chemische o<strong>de</strong>r biologische Beschaffenheit <strong>de</strong>s Wassers nachteilig zu verän<strong>de</strong>rn.Solche stillgelegten o<strong>de</strong>r nicht mehr in Nutzung befindlichen Anlagen müssen <strong>de</strong>rart verwahrt wer<strong>de</strong>n,dass gegenwärtig und zukünftig eine Gefährdung <strong>von</strong> Grund- und Oberflächenwasser auszuschließenist.2.2.2.6. Verpflichtungsgrundtyp BergrechtDer Betrieb <strong>von</strong> bergbaulichen Anlagen zur Gewinnung <strong>von</strong> Bo<strong>de</strong>nschätzen ist durch <strong>die</strong> betriebsbedingteNutzung <strong>von</strong> Kompartimenten <strong>de</strong>s allgemeinen Naturraums, wie Grundfläche, Bo<strong>de</strong>n,Wasser, Luft usw., mit einem zeitlich begrenzten Eingriff in <strong>de</strong>n allgemeinen Naturraum verbun<strong>de</strong>n.Im Bun<strong>de</strong>sberggesetz 13 sind <strong>die</strong> bergrechtlichen Verpflichtungen zur Verwahrung und / o<strong>de</strong>r zumAbbruch <strong>von</strong> unter Bergaufsicht stehen<strong>de</strong>n Baulichkeiten geregelt.Primäres Ziel <strong>de</strong>r Stilllegung und <strong>de</strong>s Rückbaus <strong>von</strong> Betriebsanlagen sowie <strong>de</strong>r Nachsorge <strong>de</strong>rbetriebsbedingten Schä<strong>de</strong>n an Schutzgütern <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts ist <strong>die</strong> Rückführung <strong>de</strong>r genutztenKompartimente in <strong>de</strong>n allgemeinen Natur- o<strong>de</strong>r Kulturraum <strong>für</strong> eine Folgenutzung. Hierbei10 KrW-/AbfG, § 3611 KrW-/AbfG § 3 Abs. 412 Gesetz zur Ordnung <strong>de</strong>s Wasserhaushalts (WHG) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 19. August 200213 Bun<strong>de</strong>sberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980, zuletzt geän<strong>de</strong>rt am 31. Oktober 2006 durch Artikel 159 <strong>de</strong>rNeunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung18 | REFINA: | MESOTES


gilt es das Wohl <strong>de</strong>r Allgemeinheit nachhaltig zu sichern. Bei bergbaulichen Anlagen wird <strong>die</strong>s zunächstdurch eine Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung <strong>de</strong>r (Tages-) Oberfläche realisiert.Letztlich wird <strong>die</strong> Entlastung <strong>de</strong>r <strong>für</strong> <strong>die</strong> Stilllegung und Nachsorge Pflichtigen mit <strong>de</strong>r Beendigung<strong>de</strong>r Bergaufsicht nach BBergG <strong>für</strong> bergbauliche Anlagen erstrebt. Mit <strong>die</strong>sem Vorgang ist auch <strong>die</strong>Übergabe an <strong>de</strong>n Folgenutzer verbun<strong>de</strong>n. Die Maßnahmen <strong>de</strong>r Stilllegung und Nachsorge müssen<strong>de</strong>m Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgen und somit ein angemessenes Verhältnis zwischen Aufwandund Nutzen sowie <strong>die</strong> Zumutbarkeit <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Pflichtigen berücksichtigen.Die Maßnahmen zur Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung <strong>de</strong>r Erdoberfläche wer<strong>de</strong>n <strong>für</strong> <strong>die</strong> noch unter Bergaufsichtstehen<strong>de</strong>n Flächen durch <strong>de</strong>n gemäß § 4 Abs. 4 14 und § 55 Abs. 2 Nr. 2 15 BBergG erstelltenund zugelassenen ABP (Abschlussbetriebsplan) bestimmt. Nach <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>rNutzbarkeit <strong>de</strong>r betroffenen Oberflächen nach Bergrecht unterliegen <strong>die</strong>se Flächen wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>mallgemeinen Umwelt- und Ordnungsrecht. Nach Beendigung <strong>de</strong>r Bergaufsicht <strong>für</strong> bergbaulicheAnlagen wird <strong>die</strong>ser Bereich <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n- und Altlastengesetzgebung nach BBodSchG erfasst.2.2.2.7. Verpflichtungsgrundtyp AtomrechtEs ist zu prüfen ob <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Standort Verpflichtungen zur atomrechtlich vorschriftsgemäßen Behandlungund Entsorgung <strong>von</strong> Strahlungsträgern; zur Stilllegung und Abbau <strong>von</strong> Anlagen /Einrichungen bestehen.Relevant sind das Atomgesetz (AtG) 16 und <strong>die</strong> Strahlenschutzverordnung 17 . Wer Anlagen, in <strong>de</strong>nenmit Kernbrennstoffen umgegangen wird, errichtet, betreibt, sonst innehat, wesentlich verän<strong>de</strong>rt,stillegt o<strong>de</strong>r beseitigt, außerhalb solcher Anlagen mit radioaktiven Stoffen umgeht o<strong>de</strong>r Anlagen zurErzeugung ionisieren<strong>de</strong>r Strahlen betreibt, hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass anfallen<strong>de</strong> radioaktive Reststoffesowie ausgebaute o<strong>de</strong>r abgebaute radioaktive Anlagenteile <strong>de</strong>n bezeichneten Zwecken entsprechendschadlos verwertet wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r als radioaktive Abfälle geordnet beseitigt wer<strong>de</strong>n. Werradioaktive Abfälle besitzt, hat <strong>die</strong>se an eine Anlage nach Absatz 3 abzuliefern 18.2.2.2.8. Verpflichtungsgrundtyp öffentlich-rechtlicher VertragEs ist zu prüfen, inwieweit ein öffentlich-rechtlicher Vertrag vorliegt. Bei einem öffentlich-rechtlichenVertrag (örV) schließt eine Behör<strong>de</strong> mit einer an<strong>de</strong>ren Vertragspartei einen Vertrag über ein öffentlich-rechtlichesThema, hier beispielsweise <strong>de</strong>r Standortsanierung. Grundlegend geregelt ist <strong>die</strong>seForm <strong>de</strong>s Verwaltungshan<strong>de</strong>lns in §§ 54 ff. VwVfG.Projekte <strong>de</strong>s Flächenrecycling berühren in <strong>de</strong>r Regel <strong>die</strong> Zuständigkeiten unterschiedlicher Fachbehör<strong>de</strong>n(Handlungsbereich Genehmigungsverfahren / Bün<strong>de</strong>lung). Durch <strong>die</strong> Beteiligung <strong>de</strong>rverschie<strong>de</strong>nen Fachbehör<strong>de</strong>n kommt es häufig zu einer zeitlichen Verzögerung <strong>de</strong>s Projektablaufs.Hinzu kommt, dass <strong>die</strong> Beteiligung <strong>de</strong>r einzelnen Fachbehör<strong>de</strong>n nur unzureichend koordiniert wird.Das rechtliche Instrument, um hier <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Projektträger notwendige Planungssicherheit zuvermitteln, ist <strong>de</strong>r öffentlich-rechtliche Vertrag. Dieser ist in <strong>de</strong>r Lage, neben <strong>de</strong>r Bün<strong>de</strong>lung undKoordinierung <strong>de</strong>r Verwaltungsverfahren eine Beschleunigung <strong>de</strong>s Projektablaufs und damit eineVerringerung <strong>von</strong> Projektkosten herbeizuführen. Für <strong>de</strong>n Projektträger entsteht daraus eine höhereKalkulationssicherheit.Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist ein Instrument, das aus Sicht <strong>von</strong> Eigentümern o<strong>de</strong>r Erwerbernkontaminierter Grundstücke in hohem Maße geeignet ist, Haftungsrisiken zu verringern. Seine14 BBergG § 4, (4): Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung ist <strong>die</strong> ordnungsgemäße Gestaltung <strong>de</strong>r vom Bergbau in Anspruchgenommenen Oberfläche unter Beachtung <strong>de</strong>s öffentlichen Interesses.15 BBergG § 55, (2) Nr. 2: Für <strong>die</strong> Erteilung <strong>de</strong>r Zulassung eines Abschlussbetriebsplanes gilt …. , dass <strong>die</strong> Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung<strong>de</strong>r Oberfläche in <strong>de</strong>r vom einzustellen<strong>de</strong>n Betrieb in Anspruch genommenen Fläche sichergestelltsein muss.16 Atomgesetz (AtG): Gesetz über <strong>die</strong> friedliche Verwendung <strong>de</strong>r Kernenergie und <strong>de</strong>n Schutz gegen ihre Gefahrenvom 23. Dezember 195917 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Verordnung über <strong>de</strong>n Schutz vor Schä<strong>de</strong>n durch ionisieren<strong>de</strong> Strahlenvom 20. Juli 200118 AtG § 9a Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver AbfälleREFINA: | MESOTES | 19


Rechtmäßigkeit bestimmt sich nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Verwaltungsverfahrensgesetzes. Seinemwesentlichen Inhalt nach regelt <strong>de</strong>r öffentlich-rechtliche Vertrag als Sanierungsvertrag im Sinne<strong>de</strong>s § 13 Abs. 4 BBodSchG im Zusammenhang mit Altlasten regelmäßig <strong>die</strong> technischen, zeitlichenund finanziellen Einzelheiten zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen und damit gleichzeitig<strong>die</strong> Haftungsvoraussetzungen <strong>de</strong>s Altlastenverantwortlichen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag kannbei Beachtung <strong>de</strong>r rechtlichen Voraussetzungen durchaus ein Mittel sein, Inanspruchnahmerisiken<strong>de</strong>r Verantwortlichen zu minimieren. Auch aus Sicht <strong>de</strong>r Verwaltung ist er aufgrund seiner Flexibilitätbeson<strong>de</strong>rs geeignet, einen Interessensausgleich zwischen öffentlicher und privater Seite zuerreichen, wenn <strong>die</strong> einseitige Durchsetzung behördlicher Maßnahmen verbun<strong>de</strong>n mit anschließen<strong>de</strong>ngerichtlichen Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen <strong>die</strong> Durchführung <strong>von</strong> Sanierungsmaßnahmen aufunabsehbare Zeit hinausschiebt 19 .2.3. Definition <strong>de</strong>s Ist-Zustan<strong>de</strong>s: Standortbezogene rechtliche Konkretisierung<strong>von</strong> Haftungs- / Inanspruchnahmerisiken– Prüftabelle –Es erfolgt eine Prüfung <strong>de</strong>r Standortdatenlage im Hinblick auf das Vorliegen <strong>von</strong> Haftungs- /Inanspruchnahmerisiken bezüglich möglicher Gefahrenwirkungen und / o<strong>de</strong>r ordnungsrechtlichunzulässiger Einwirkungen, <strong>die</strong> <strong>von</strong> Anlagen, Bauwerken o<strong>de</strong>r Abfällen o<strong>de</strong>r <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Stoffbelastung<strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns ausgehen.Tab. 1: Prüftabelle zur Ermittlung <strong>de</strong>s Vorliegens <strong>von</strong> Haftungs- / Inanspruchnahmerisikenjanein1 Privatrechtlich begründbare Ansprüche1.1 Vom Standort auf Nachbarschaftsgrundstücke ausgehen<strong>de</strong> nachteilige Auswirkungen1.1.1 Grenzen1.1.2 Me<strong>die</strong>na) Bestehen Anhaltspunkte <strong>für</strong> nachbarrechtliche Ansprüche zur Errichtungo<strong>de</strong>r Reparatur <strong>von</strong> Einfriedungen bzw. <strong>die</strong> Rück- o<strong>de</strong>r Vorverlegung <strong>von</strong>Einfriedungen auf <strong>die</strong> Flurstücksgrenze?b) Stehen zum Bewertungsstandort gehören<strong>de</strong> Gebäu<strong>de</strong> / Anlagen auf Nachbargrundstücken,<strong>die</strong> Inhalt <strong>von</strong> Scha<strong>de</strong>nsersatz- o<strong>de</strong>r Beseitigungsansprüchensein können?c) Können nachbarrechtliche Ansprüche <strong>für</strong> bestehen<strong>de</strong> Dachtraufen geltendgemacht wer<strong>de</strong>n?d) Können nachbarrechtliche Ansprüche bezüglich <strong>de</strong>r Grenzbepflanzung (Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong>)geltend gemacht wer<strong>de</strong>n?a) Führen Me<strong>die</strong>n- und an<strong>de</strong>re Leitungen vom betrachteten Standort auf Nachbargrundstückeund kann <strong>de</strong>ren Beseitigung / Rückbau gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n?1.1.3 Gebäu<strong>de</strong> / Anlagen / Baugrunda) Besteht Einsturzgefahr durch aufragen<strong>de</strong> Bausubstanz / Anlagen auf Nachbargrundstücke?b) Existieren Nachbarwän<strong>de</strong>, aus <strong>de</strong>ren pflichtgemäßem Erhalt nachbarrechtlicheFor<strong>de</strong>rungen erwachsen können?c) Besteht eine Lärmbelästigung durch <strong>die</strong> Nutzung bzw. Tätigkeiten, <strong>die</strong> zunachbarrechtlichen For<strong>de</strong>rungen führen können?19 siehe: Handlungsempfehlungen <strong>für</strong> ein effektives Flächenrecycling. UFOPLAN - FKZ 203 40 827. – DB AG /GPE i.A. d. UBA, 199920 | REFINA: | MESOTES


janein1.1.4 Umweltd) Können nachbarrechtliche Ansprüche bezüglich bestehen<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nerhöhungenan Grundstücksgrenzen geltend gemacht wer<strong>de</strong>n?e) Führen Entsiegelungen auf <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Grundstück zu Vernässungen /Baugrundbeeinträchtigungen <strong>de</strong>s Nachbargrundstückes, <strong>die</strong> zu entsprechen<strong>de</strong>nFor<strong>de</strong>rungen führen können?f) Bestehen Anhaltspunkte zu weiteren Sachverhalten bzgl. <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> /Anlagen und <strong>de</strong>s Baugrun<strong>de</strong>s, <strong>die</strong> zu nachbarrechtlichen Ansprüchen führenkönnen?a) Wer<strong>de</strong>n über <strong>de</strong>n Luftweg Schadstoffe auf Nachbargrundstücke getragen?b) Wird das Grundwasser auf Nachbargrundstücken im Abstrom kontaminiert?c) Wer<strong>de</strong>n Oberflächenwässer auf Nachbargrundstücken kontaminiert?d) Wur<strong>de</strong>n Abfälle auf Nachbargrundstücke verbracht?e) Gehen vom zu bewerten<strong>de</strong>n Grundstück Geruchsbelästigungen auf Nachbargrundstückeaus?f) Existieren weitere Anhaltspunkte <strong>für</strong> vom Standort ausgehen<strong>de</strong> nachteiligeökologische Auswirkungen auf Nachbarschaftsgrundstücke? (z.B. Gefährdung<strong>von</strong> Flora & Fauna)1.1.5 Sonstige nachteilige Auswirkungen auf Nachbargrundstückea) Bestehen weitere Anhaltspunkte <strong>für</strong> nachteilige Auswirkungen auf Nachbargrundstücke,insbeson<strong>de</strong>re aufgrund nachbarrechtlicher Regelungen <strong>de</strong>rBun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r?1.2 Verpflichtungen <strong>de</strong>s Grundstückseigentümers aus privatrechtlich vertraglichem Grunda) Bestehen privatrechtlich vertragliche Verpflichtungen zum Rückbau <strong>von</strong>Gebäu<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Anlagen?b) Bestehen privatrechtlich vertragliche Verpflichtungen <strong>für</strong> umweltschutzbezogeneMehraufwendungen bei zukünftigen Baumaßnahmen einschließlichRückbau?c) Bestehen privatrechtlich vertragliche Verpflichtungen zur Abfallbeseitigung?d) Existieren For<strong>de</strong>rungen auf Entschädigungen (z.B. Haftung <strong>für</strong> Berg- u. a.Schä<strong>de</strong>n)e) Bestehen weitere privatrechtlich vertragliche Verpflichtungen?2 Verpflichtungen im Rahmen <strong>de</strong>r öffentlich-rechtlichen Verantwortung und <strong>de</strong>r Rechtspflichten <strong>de</strong>sGrundstücksbesitzers2.1 Verpflichtungsgrundtyp einer bestandskräftigen Anordnung2.1.1 Verpflichtungsgrundtyp bestandskräftige Anordnung Untersuchunga) Liegt eine bestandskräftige Anordnung zur Durchführung <strong>von</strong> Untersuchungen/ Gefahrenerforschungsmaßnahmen vor?2.2.2 Verpflichtungsgrundtyp bestandskräftige Anordnung Gefahrenabwehra) Liegt eine bestandskräftige Anordnung zur Durchführung <strong>von</strong> Umweltschutzmaßnahmenzur Herstellung <strong>de</strong>s ordnungsgemäßen Zustan<strong>de</strong>s vor?2.2 Verpflichtungsgrundtyp behebungspflichtige ökologische Lasten2.2.1 Verpflichtungstyp GefahrenerforschungsmaßnahmenREFINA: | MESOTES | 21


janeina) Bestehen konkrete Anhaltspunkte eines hinreichen<strong>de</strong>n Verdachtes einerschädlichen Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r einer Altlast, <strong>die</strong> <strong>die</strong> zuständige Behör<strong>de</strong>veranlassen könnten, Gefahrenerforschungsmaßnahmen (Gefährdungsabschätzung…)anzuordnen?b) Bestehen konkrete Anhaltspunkte eines hinreichen<strong>de</strong>n Verdachtes <strong>von</strong> Gewässerverunreinigungen,<strong>die</strong> <strong>die</strong> zuständige Behör<strong>de</strong> veranlassen könnte,Gefahrenerforschungsmaßnahmen anzuordnen?c) Bestehen Anhaltspunkte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anordnung an<strong>de</strong>rer o<strong>de</strong>r weiterer Gefahrenerforschungsmaßnahmen?2.2.2 Verpflichtungstyp Gefahrenabwehr2.2.2.1 Schutzgut MenschLassen sich unter Berücksichtigung aller relevanten standortspezifischen Fakten und <strong>de</strong>s Stan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r wissenschaftlichenErkenntnis über <strong>die</strong> ökologischen Konsequenzen <strong>de</strong>r recherchierten UmweltsachverhalteAnhaltspunkte da<strong>für</strong> ableiten, dass Leben und Gesundheit <strong>von</strong> Menschen gefähr<strong>de</strong>t wären?a) Bestehen konkrete Anhaltspunkte zu Gesundheitsgefährdungen durch Ausgasungenund partikelgetragenen Transport <strong>von</strong> gesundheitsgefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nSchadstoffen (incl. Asbest)?b) Bestehen konkrete Anhaltspunkte zu Gesundheitsgefährdungen durchSchadstoffeintrag in öffentlich genutzte Oberflächenwässer wie z.B. Ba<strong>de</strong>gewässer?c) Bestehen Anhaltspunkte zu Gesundheitsgefährdungen durch Schadstoffeintragin Trinkwasservorkommen?d) Bestehen Anhaltspunkte zu Gesundheitsgefährdungen durch Schadstoffeintragin genutzte Grundwässer?e) Bestehen Anhaltspunkte zu Gesundheitsgefährdungen durch Kampfstoffeund Munition?f) Bestehen Anhaltspunkte zu Gesundheitsgefährdungen / akute Verletzungsgefahrdurch Einstürze <strong>von</strong> Gebäu<strong>de</strong>n und an<strong>de</strong>ren Bauwerken wie auchStützeinrichtungen, Anlagen, Böschungen und Felswän<strong>de</strong>n, Rutschungen,sowie Einbrüche in <strong>de</strong>n Untergrund?g) Bestehen Anhaltspunkte zu weiteren Gesundheitsgefährdungen?2.2.2.2 Schutzgut Bo<strong>de</strong>na) Liegen Hinweise auf schädliche Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen vor?b) Lassen sich unter Berücksichtigung aller relevanten standortspezifischenFakten Anhaltspunkte da<strong>für</strong> ableiten, dass <strong>die</strong> standortrelevanten Bo<strong>de</strong>nfunktionendurch schädliche Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen i. S. § 2 Abs. 3BbodSchG beeinträchtigt sein können?2.2.2.3 Schutzgut Oberflächengewässera) Existieren Oberflächengewässer in <strong>de</strong>r Standortumgebung, <strong>die</strong> <strong>von</strong> <strong>die</strong>semumweltrelevant beeinflusst wer<strong>de</strong>n könnten?b) Lassen sich unter Berücksichtigung aller relevanten standortspezifischenFakten und <strong>de</strong>s Stan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r wissenschaftlichen Erkenntnis über <strong>die</strong> ökologischenKonsequenzen <strong>de</strong>r recherchierten Umweltsachverhalte (Kontaminationenusw.) Anhaltspunkte da<strong>für</strong> ableiten, dass eine Beeinflussung <strong>von</strong> Oberflächenwässernzu besorgen wäre?2.2.2.4 Schutzgut Grundwassera) Existieren Grundwasservorkommen im Standortbereich, <strong>die</strong> <strong>von</strong> <strong>die</strong>semumweltrelevant beeinflusst wer<strong>de</strong>n könnten?22 | REFINA: | MESOTES


janeinb) Lassen sich unter Berücksichtigung aller relevanten standortspezifischenFakten und <strong>de</strong>s Stan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r wissenschaftlichen Erkenntnis über <strong>die</strong> ökologischenKonsequenzen <strong>de</strong>r recherchierten Umweltsachverhalte (Kontaminationenusw.) Anhaltspunkte da<strong>für</strong> ableiten, dass eine Beeinflussung <strong>de</strong>rGrundwassergüte zu besorgen wäre(Überschreitung <strong>de</strong>r Geringfügigkeitsschwellen im Grundwasser durchstandortbürtige Schadstoffe)?2.2.2.5 Sonstige betroffene Schutzgütera) Existieren im Standortbereich weitere Schutzgüter?b) Liegen Anhaltspunkte <strong>für</strong> behördlich durchsetzbare Umweltschutzmaßnahmenwegen ökologischer Sachverhalte zur Abwehr <strong>von</strong> Gefahren <strong>für</strong> sonstigebetroffene Schutzgüter vor?2.3 Verpflichtungsgrundtyp Rekultivierung / Stilllegung <strong>von</strong> Altablagerungen / Deponiena) Befin<strong>de</strong>n sich auf <strong>de</strong>m Standort Altablagerungen / Deponien?b) Ist eine Behandlung gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geboten?2.4 Verpflichtungsgrundtyp Abfallentsorgunga) Befin<strong>de</strong>n sich, bezogen auf <strong>de</strong>n Stichtag, auf <strong>de</strong>m Standort Abfälle, <strong>die</strong> gemäߧ 3 Abs. 4 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu entsorgen sind?2.5 Verpflichtungsgrundtyp Anlagenverwahrung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG)a) Sind auf <strong>de</strong>m Standort Anlagen zum Umgang mit wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffenvorhan<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren vorschriftsmäßige Stilllegung erfor<strong>de</strong>rlich ist?2.6 Verpflichtungsgrundtyp Bergrechta) Steht <strong>de</strong>r Standort unter Bergrecht?b) Liegen Anhaltspunkte <strong>für</strong> bergrechtlich durchsetzbare Maßnahmen zumRückbau <strong>von</strong> bergbaulichen Anlagen, zur Verwahrung <strong>von</strong> Schächten undStollen, zur Rekultivierung und Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung o<strong>de</strong>r hinsichtlichwieterer bergrechtlicher Verpflichtungen vor?2.7 Verpflichtungsgrundtyp Atomrechta) Liegen Anhaltspunkte da<strong>für</strong> vor, dass am Standort mit radioaktiven Stoffenumgegangen wur<strong>de</strong>?b) Liegen Anhaltspunkte <strong>für</strong> atomrechtliche Entsorgungs- und Rückbauverpflichtungenvor?2.8 Verpflichtungsgrundtyp öffentlich-rechtlicher Vertraga) Liegt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag vor?b) Erwachsen aus <strong>de</strong>m öffentlich-rechtlichen Vertrag Verpflichtungen, <strong>die</strong> nichtin <strong>de</strong>n voran stehen<strong>de</strong>n Grundtypen enthalten sind?2.4. Rechtliche Konkretisierung <strong>de</strong>s tolerablen Sollzustan<strong>de</strong>s und Ableitunggeeigneter Maßnahmen zu seiner Erreichung2.4.1. VorbemerkungIm Ergebnis <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Abschnitten 2.2 und 2.3 dargestellten Prüfung wird herausgestellt, welcheVerpflichtungstypen <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Standort relevant sind (Ermittlung und rechtliche Konkretisierung <strong>de</strong>sIstzustan<strong>de</strong>s).REFINA: | MESOTES | 23


Zur Ermittlung und rechtlichen Konkretisierung <strong>de</strong>s Sollzustan<strong>de</strong>s sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verpflichtungstypen- Privatrecht- Bestandskräftige Anordnung- Rekultivierung / Stilllegung <strong>von</strong> Deponien- Abfallentsorgung gem. § 3 Abs. 4 Krw.- / AbfG- Anlagenverwahrung gem. WHG- Bergrecht- Atomrecht- öffentlich-rechtlicher Vertrag<strong>die</strong> erfor<strong>de</strong>rlichen und geeigneten Maßnahmen und <strong>de</strong>ren Kosten weitgehend unmittelbar abzuleiten.Für Verpflichtungstypen, <strong>die</strong> im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Altlastenproblematik stehen, d.h. Gefahrenabwehrmaßnahmen<strong>für</strong> behebungspflichtige ökologische Lasten darstellen, sind gemäßBBodSchG einer Verhältnismäßigkeitsprüfung 20 zu unterziehen.2.4.2. Umsetzung <strong>de</strong>r Grundsätze <strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit und <strong>de</strong>r Nachhaltigkeitin <strong>de</strong>r Altlastensanierung - aktueller Stand und ProblematikAltlasten sind nach <strong>de</strong>utschem Recht ‚stillgelegte Anlagen und sonstige Grundstücke, durch <strong>die</strong>schädliche Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r sonstige Gefahren hervorgerufen wer<strong>de</strong>n’. (gekürzt nach § 2Abs. 5 BBodSchG).Verursacher, Eigentümer solcher Anlagen o<strong>de</strong>r Grundstücke o<strong>de</strong>r ggf. an<strong>de</strong>re Verantwortlichegem. § 4 BBodSchG haben <strong>die</strong> Pflicht, Altlasten sowie durch Altlasten verursachte Verunreinigungenzu sanieren. Die Pflicht zur Altlastensanierung ist ausschließlich mit <strong>de</strong>n Instrumentarien <strong>de</strong>sGefahrenabwehrrechts gegen <strong>de</strong>n Pflichtigen durchsetzbar, <strong>de</strong>r im Fall seiner Inanspruchnahme<strong>die</strong> Rechtmäßigkeit <strong>de</strong>s ihn belasten<strong>de</strong>n Verwaltungsakts am Kriterium <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzesprüft. 21Das Verhältnismäßigkeitsprinzip, auch als Grundsatz <strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit bezeichnet, ist einMerkmal <strong>de</strong>s Rechtsstaats. Zweck <strong>de</strong>s Grundsatzes ist es, vor übermäßigen Eingriffen <strong>de</strong>s Staatsin Grundrechte, insbeson<strong>de</strong>re auch in <strong>die</strong> allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), zuschützen (daher oft auch Übermaßverbot genannt). Als verfassungsrechtliches Gebot ist <strong>de</strong>rGrundsatz <strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit gem. Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 GG <strong>für</strong> <strong>die</strong> gesamte Staatsgewaltunmittelbar verbindlich.Die Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsprinzips be<strong>de</strong>utet, dass <strong>die</strong> Maßnahme folgen<strong>de</strong>n Kriterienentsprechen muss:1. Die Maßnahme muss geeignet sein.Die Maßnahme ist geeignet, wenn sie <strong>die</strong> Erreichung <strong>de</strong>s Zwecks (das angestrebte Sanierungsziel)kausal bewirkt o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st för<strong>de</strong>rt.2. Die Maßnahme muss notwendig sein.Die Maßnahme ist erfor<strong>de</strong>rlich, wenn kein mil<strong>de</strong>res Mittel gleicher Eignung zur Verfügungsteht, genauer: wenn kein an<strong>de</strong>res Mittel verfügbar ist, das in gleicher (o<strong>de</strong>r sogar besserer)Weise geeignet ist, <strong>de</strong>n Zweck (das angestrebte Sanierungsziel) zu erreichen, aber<strong>de</strong>n Betroffenen weniger belastet.20 Dies gilt auch <strong>für</strong> behebungspflichtigen ökologischen Lasten, <strong>die</strong> im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Rekultivierung <strong>von</strong>Altablagerungen o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Bergrecht stehen21 Das gilt auch <strong>für</strong> öffentlich-rechtlich Verpflichtete, z. B <strong>die</strong> Freistellungsbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Freistaates Thüringen, <strong>die</strong>das Eigentum <strong>de</strong>r Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Sanierungsfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Vollzugsbehör<strong>de</strong>n zu schützenhat.24 | REFINA: | MESOTES


3. Die Maßnahme muss angemessen seinAngemessen ist eine Maßnahme nur dann, wenn <strong>die</strong> Nachteile, <strong>die</strong> mit <strong>de</strong>r Maßnahmeverbun<strong>de</strong>n sind, nicht völlig außer Verhältnis zu <strong>de</strong>n Vorteilen stehen, <strong>die</strong> sie bewirkt. An<strong>die</strong>ser Stelle ist eine Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile <strong>de</strong>r Maßnahme vorzunehmen.Abwägungskriterien können finanzieller Art, aber auch beispielsweise <strong>die</strong> Ökobilanzsein.Weil <strong>die</strong> ordnungsrechtliche Inanspruchnahme eines Pflichtigen zur Altlastensanierung in ihrerHöhe durch <strong>de</strong>n Grundsatz <strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit <strong>de</strong>r Mittel begrenzt wird und nur solche Maßnahmendurchgesetzt wer<strong>de</strong>n können, <strong>die</strong> geeignet, notwendig und angemessen sind, kommt <strong>de</strong>rUmsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei <strong>de</strong>r Altlastensanierung eine überragen<strong>de</strong>Be<strong>de</strong>utung zu. Bisher gibt es in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland zwar objektivierte Kriterien zurBeurteilung, ob eine Altlast vorliegt (z.B. Prüfwerte, Sickerwasserprognose), aber es wur<strong>de</strong>n bishernoch kein objektiviertes Prüfsystem entwickelt, das es tatsächlich gestattet, verhältnismäßige <strong>von</strong>unverhältnismäßigen Sanierungsmaßnahmen begrün<strong>de</strong>t und nachvollziehbar zu trennen.Zusätzlich soll <strong>die</strong> zu ergreifen<strong>de</strong> Maßnahme <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r Nachhaltigkeit entsprechen. DieserBegriff stammt ursprünglich aus <strong>de</strong>r Forstwirtschaft und wird auf eine Publikation <strong>von</strong> Hans Carl<strong>von</strong> Carlowitz aus <strong>de</strong>m Jahr 1713 zurückgeführt, in <strong>de</strong>r er <strong>von</strong> <strong>de</strong>r ‚nachhalten<strong>de</strong>n Nutzung’ <strong>de</strong>rWäl<strong>de</strong>r schrieb. Hermann Friedrich <strong>von</strong> Göchhausen bezeichnet 1732 <strong>die</strong> Bewirtschaftungsweiseeines Wal<strong>de</strong>s, bei welcher immer nur so viel Holz entnommen wird, wie nachwachsen kann, sodass <strong>de</strong>r Wald nie zur Gänze abgeholzt wird, son<strong>de</strong>rn sich immer wie<strong>de</strong>r regenerieren kann.Die Weltkommission <strong>für</strong> Umwelt und Entwicklung 22 <strong>de</strong>finiert <strong>die</strong> Nachhaltigkeit als Sozialethische,politische und ökologische Handlungsmaxime:‚Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, <strong>die</strong> <strong>de</strong>n Bedürfnissen <strong>de</strong>r heutigen Genertionentspricht, ohne <strong>die</strong> Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefähr<strong>de</strong>n, ihre eigenenBedürfnisse zu befriedigen.’Bezogen auf <strong>die</strong> Altlastensanierung be<strong>de</strong>utet <strong>die</strong>s, dass das Ergebnis <strong>de</strong>r durchgeführten Maßnahmenauch <strong>für</strong> künftige Generationen zumin<strong>de</strong>st ausreichend ist, d.h. auf keinen Fall wie<strong>de</strong>r eineVerschlechterung <strong>de</strong>s Zustan<strong>de</strong>s eintreten darf 23 .2.4.3. Lösungsprinzip eines risikobasierten Prüfsystems2.4.3.1. GrundprinzipDie Autoren haben durch eine systematische praktische und konzeptionelle Arbeit <strong>die</strong>se Problematikverfolgt und legen <strong>die</strong> Lösung in Form eines risikobasierten Prüfsystems vor.Das System basiert auf <strong>de</strong>r Kombination <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n <strong>für</strong> das Altlastenrisiko maßgeblichsten (prioritären)Risikofaktoren ‚Betroffenheit’ und ‚Sensibilität / Vulnerabilität’ 24 und <strong>de</strong>ren 4-stufiger Graduierung.Die bei<strong>de</strong>n prioritären Risikofaktoren spannen <strong>die</strong> maßgeblichste Risikoebene auf, <strong>die</strong> sichgrafisch als Prüfungs- bzw. Entscheidungsmatrix <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ableitung <strong>von</strong> Sanierungsmaßnahmendarstellen lässt (Abb. 4).22 sog. ‚Brundtland-Kommission’, 198723 gem. BBodSchG jedoch bezogen auf <strong>die</strong> planungsrechtlich zulässige Nachnutzung24 VerletzbarkeitREFINA: | MESOTES | 25


Legen<strong>de</strong>:schutzgutspezifischeBetroffenheitsgra<strong>de</strong>0 - nicht betroffen1 - geringfügig betroffen2 - betroffen3 - außer FunktionnutzungsspezifischeSensibilitäts- /Vulnerabilitätsgra<strong>de</strong>0 - robust1 - gering sensibel2 - sensibel3 - höchst sensibelAbb. 4: Entscheidungsmatrix zur Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzesbei Maßnahmen <strong>de</strong>r Altlastensanierung in ihrer allgemeinenFormMit <strong>die</strong>ser Matrix wird das Altlastenrisiko in <strong>die</strong> 6 Risikoklassen (RK)- RK 1: kein Risiko- RK 2: sehr geringes Risiko- RK 3: geringes Risiko- RK 4: mittleres Risiko- RK 5: hohes Risiko- RK 6: sehr hohes Risikozerlegt, <strong>die</strong> im Schema diagonal angeordneten Dominanzfel<strong>de</strong>r bil<strong>de</strong>n. Die praktische Umsetzung<strong>die</strong>ser risikobasierten Prüfung erfolgt in <strong>de</strong>r Weise, dass mit Hilfe <strong>de</strong>s dargestellten grafischen Prüfbzw.Entscheidungsschemas <strong>für</strong> je<strong>de</strong> Altlast eine Risikoeinstufung nach schutzgutspezifischenMaßstäben vorgenommen wird. An Hand <strong>von</strong> Prüfkriterien wird je<strong>de</strong>m standortrelevanten Schutzguteine Position in <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Prüfmatrix zugewiesen. Im Ergebnis <strong>die</strong>ser Prozedur fällt dasSchutzgut in das Dominanzfeld einer <strong>de</strong>r 6 Risikostufen.Die kompartimentsbezogenen standortspezifischen Sensibilitäts- / Vulnerabilitätsgra<strong>de</strong> und <strong>die</strong>jeweiligen schutzgutspezifische Betroffenheitsgra<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n bo<strong>de</strong>nschutzundgewässerschutzbezogenen Abschnitten (2.4.4 und 2.4.5) erläutert.2.4.3.2. Schutzgutbezogene Graduierung <strong>de</strong>r RisikofaktorenJe<strong>de</strong>r Risikofaktor besitzt eine schutzgutspezifische Ausprägung. Die Ausprägungen können bo<strong>de</strong>nschutz-und / o<strong>de</strong>r gewässerschutzbezogen sein:⇒Bo<strong>de</strong>nschutzbezogene Schutzgüter sind <strong>die</strong> standortrelevanten Bo<strong>de</strong>nfunktionen,<strong>de</strong>ren Betroffenheit und Sensibilität / Vulnerabilität <strong>für</strong> je<strong>de</strong>n zu bewerten<strong>de</strong>n Standortzu <strong>de</strong>finieren und zu graduieren sind.26 | REFINA: | MESOTES


⇒Gewässerschutzbezogene Schutzgüter sind <strong>die</strong> standortrelevanten Gewässer in Form<strong>de</strong>r einzelnen <strong>von</strong> bo<strong>de</strong>nbürtigen Schadstoffen erreichbaren Oberflächengewässerund Grundwasservorkommen, <strong>de</strong>ren Betroffenheit und Sensibilität / Vulnerabilität <strong>für</strong>je<strong>de</strong>n zu bewerten<strong>de</strong>n Standort zu <strong>de</strong>finieren und zu graduieren sind.Die Definition und Graduierung muss nach möglichst objektiven Maßstäben vorgenommen wer<strong>de</strong>n.Dazu wer<strong>de</strong>n <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Autoren <strong>die</strong> jeweils adäquaten Kriterien entwickelt und zugeordnet. Wegen<strong>de</strong>r rechtlichen Relevanz <strong>de</strong>s Altlastenrisikos als Inanspruchnahmerisiko leiten <strong>die</strong> Autoren <strong>die</strong>Kriterien daher direkt aus <strong>de</strong>n Strukturen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nschutzrechts und <strong>de</strong>s Gewässerschutzrechtsab.2.4.3.3. Prinzipielle Ableitung verhältnismäßiger Maßnahmen⇒Die Verhältnismäßigkeit <strong>von</strong> Maßnahmen ist <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Position <strong>de</strong>s Sanierungsobjektsim dargestellten Schema abhängig. Verhältnismäßig ist es in <strong>de</strong>r Regel immer, akuteGefahren (sehr hohe Risiken) zu beheben sowie hohe und zumeist auch mittlere Risikenzu min<strong>de</strong>rn. Unverhältnismäßig ist es, Verän<strong>de</strong>rungen innerhalb <strong>de</strong>s Niedrig-Risiko-Bereichs vorzunehmen, wenn <strong>die</strong>ser sicher erfasst und erkannt ist bzw. keineGefahr <strong>für</strong> an<strong>de</strong>re Schutzgüter ausgeht. Als unverhältnismäßig erweisen sich oft auch<strong>die</strong>jenigen Maßnahmen, <strong>de</strong>ren Ziel in <strong>de</strong>r Absenkung <strong>de</strong>s Risikos um mehr als nureine Risikoklasse besteht (außer bei Risikoklasse 6).Legen<strong>de</strong>:Betroffenheit0 - nicht betroffen1 - geringfügig betroffen2 - betroffen3 - außer FunktionSensibilitäts- / Vulnerabilität0 - robust1 - gering sensibel2 - sensibel3 - höchst sensibelRK = RisikoklassenRK 1: kein RisikoRK 2: sehr geringes RisikoRK 3: geringes RisikoRK 4: mittleres RisikoRK 5: hohes RisikoRK 6: sehr hohes Risiko /akute GefahrAbb. 5: Sanierungsoptionen zur Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzesbei Maßnahmen <strong>de</strong>r Altlastensanierung zur Verringerung <strong>de</strong>sBetroffenheitsgra<strong>de</strong>s (hier: <strong>für</strong> Gewerbeflächen)SanierungsoptionenSanierungsziel <strong>für</strong> gewerblicheNachnutzungREFINA: | MESOTES | 27


Für <strong>die</strong> praktische Umsetzung bewährt sich <strong>die</strong> Ableitung folgen<strong>de</strong>r Sanierungsziele:- Risikoklasse 3 (geringes Risiko) <strong>für</strong> gewerbliche Nutzung- Risikoklasse 2 (sehr geringes Risiko) <strong>für</strong> Wohnbebauung- Risikoklasse 1 (kein Risiko) <strong>für</strong> Kin<strong>de</strong>rspielplätzeIn <strong>de</strong>n meisten Fällen beinhalten <strong>die</strong> Maßnahmen eine Verringerung <strong>de</strong>s Betroffenheitsgra<strong>de</strong>s, wiemit <strong>de</strong>n senkrechten roten Pfeilen in Abb. 3 dargestellt. Eine Verringerung nutzungsspezifischerSensibilitäts- / Vulnerabilitätsgra<strong>de</strong> als Sanierungsoption ist durch Nutzungsbeschränkungen gem.BBodSchG § 4 möglich (entspräche waagerecht nach links gerichteten Pfeilen im Diagramm).2.4.4. Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei bo<strong>de</strong>nschutzbezogenenSanierungsmaßnahmenAltlastensanierung ist eine Aktivität <strong>de</strong>s nachsorgen<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nschutzes, <strong>die</strong> immer dann notwendigist, wenn in <strong>de</strong>r Vergangenheit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nschutzes nicht hinreichendRechnung getragen wur<strong>de</strong> - mit <strong>de</strong>r Konsequenz, dass sich dadurch ein nach heutigemVerständnis ordnungsrechtlich unzulässiger Zustand eingestellt hat. Unzulässig im bo<strong>de</strong>nschutzrechtlichenSinne ist, wenn <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Standort relevanten Bo<strong>de</strong>nfunktionen in gefahrenrelevanterWeise beeinträchtigt sind.⇒Als Konsequenz aus <strong>de</strong>r Altlasten<strong>de</strong>finition ergibt sich, dass das Ziel bo<strong>de</strong>nschutzbezogenerSanierungsmaßnahmen ausschließlich in <strong>de</strong>r angemessenen Verringerung<strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s <strong>von</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktionen bestehen kann 25 .2.4.4.1. Einstufung / Graduierung bo<strong>de</strong>nschutzbezogener RisikofaktorenIm § 2 Abs. 2 <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzgesetzes sind insgesamt 8 Bo<strong>de</strong>nfunktionen aufgeführt, <strong>die</strong>in natürliche Funktionen (Ziffer 1a, 1b, 1c), Archivfunktionen (Ziffer 2) und Nutzungsfunktionen(Ziffer 3a, 3b, 3c, 3d) geglie<strong>de</strong>rt sind.Als maßgebliche (prioritäre) Risikofaktoren erweisen sich <strong>für</strong> je<strong>de</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktion- ihre Standortrelevanz (als bo<strong>de</strong>nschutzbezogene Ausprägung <strong>de</strong>s Risikofaktors ‚Sensibilität/ Vulnerabilität’) und- ihr Beeinträchtigungsgrad (als bo<strong>de</strong>nschutzbezogene Ausprägung <strong>de</strong>s Risikofaktors ‚Betroffenheit’).Da <strong>für</strong> einen Standort in <strong>de</strong>r Regel nicht alle Bo<strong>de</strong>nfunktionen gleichbe<strong>de</strong>utend sind und <strong>die</strong> relevantenBo<strong>de</strong>nfunktionen hinsichtlich ihrer Be<strong>de</strong>utung untereinan<strong>de</strong>r konkurrieren, müssen sie zurUmsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gewichtet wer<strong>de</strong>n. Hierzu wer<strong>de</strong>n zunächst <strong>de</strong>rGrad <strong>de</strong>r Standortrelevanz und das Maß <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktionen geprüft (sieheTab. 2).25 Die Reduktion <strong>de</strong>s Altlastenrisikos auf ein Nullrisiko ist a priori unangemessen; <strong>die</strong> Erreichung <strong>de</strong>s ursprünglichenZustan<strong>de</strong>s ist zu<strong>de</strong>m meist technisch unmöglich. Eine solche For<strong>de</strong>rung wäre daher unverhältnismäßigund wür<strong>de</strong> <strong>die</strong> Rechtswidrigkeit eines entsprechen<strong>de</strong>n Verwaltungsaktes begrün<strong>de</strong>n.28 | REFINA: | MESOTES


Tab. 2: Prüftabelle zur Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r standortrelevanten Bo<strong>de</strong>nfunktionenBo<strong>de</strong>nfunktionengem. § 2 Abs. 2 BBodSchG1a1b1cFunktion als Lebensgrundlage undLebensraum <strong>für</strong> Menschen, Tiere,Pflanzen und Bo<strong>de</strong>norganismenFunktion als Bestandteil <strong>de</strong>s Naturhaushalts,insbeson<strong>de</strong>re mit seinenWasser- und NährstoffkreisläufenFunktion als Abbau-, AusgleichsundAufbaumedium <strong>für</strong> stofflicheEinwirkungen auf Grund <strong>de</strong>r Filter-,Puffer-, und Stoffumwandlungseigenschaften,insbeson<strong>de</strong>re auchzum Schutz <strong>de</strong>s Grundwassers2 Funktion als Archiv <strong>de</strong>r Natur- undKulturgeschichteRelevanz<strong>für</strong> <strong>de</strong>n Standort nicht standortrelevant bedingt standortrelevant standortrelevant standortdominant / / / / / / / / / / / / Einschätzung <strong>de</strong>rBeeinträchtigung <strong>de</strong>rBo<strong>de</strong>nfunktionen 26 unbeeinträchtigt geringfügig beeinträchtigt beeinträchtigt außer Funktion / / / / / / / / / / / / 3a Funktion als Rohstofflagerstätte / / / / / / 3bFunktion als Siedlungs- und Erholungsfläche / / / / / / 3cFunktion als Standort <strong>für</strong> <strong>die</strong> landundforstwirtschaftliche Nutzung / / / / / / 3dFunktion als Standort <strong>für</strong> sonstigewirtschaftliche und öffentliche Nutzungen,Verkehr, Ver- und Entsorgung / / / / / / Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Lage sowie <strong>de</strong>r gegenwärtigen und prinzipiell möglichen zukünftigenNutzung <strong>de</strong>s jeweiligen Standortes kann abgeleitet wer<strong>de</strong>n, dass <strong>von</strong> <strong>de</strong>n acht im BBodSchG aufgeführtenBo<strong>de</strong>nfunktionen meist nur einige relevant bzw. bedingt relevant sind. Nur <strong>die</strong>sen ist einentsprechen<strong>de</strong>s Schutzbedürfnis zuzuerkennen. Die restlichen Bo<strong>de</strong>nfunktionen sind <strong>für</strong> <strong>de</strong>nStandort nicht relevant und gelten im Sinne <strong>de</strong>r weiteren Bearbeitung als ‚unbeeinträchtigt’.Hinsichtlich <strong>de</strong>r bewertungsrelevanten Bo<strong>de</strong>nfunktionen ist zu beachten, dass bei <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>raltlastenbezogenen Pflichten gem. § 4 Abs. 4 BBodSchG das Schutzbedürfnis aus <strong>de</strong>r planungsrechtlichzulässigen Nutzung abzuleiten ist, soweit <strong>die</strong>s mit <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>r nicht nutzungsbedingtenBo<strong>de</strong>nfunktionen (natürliche Funktionen und Archivfunktion) zu vereinbaren ist. Bei <strong>de</strong>n meistenaltlastenbehafteten Brachflächen ist <strong>die</strong> Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns im Bezug auf <strong>die</strong> natürlichenFunktionen grundsätzlich herabgesetzt. Daraus resultiert, dass <strong>die</strong> natürlichen Bo<strong>de</strong>nfunktionenhier nicht <strong>de</strong>n gleichen Schutzanspruch genießen können, wie er bei einem naturnahen o<strong>de</strong>rhöherwertig genutzten Standort zu for<strong>de</strong>rn wäre. Die Standortrelevanz in ökologischer Hinsicht <strong>für</strong>Gewerbestandorte o<strong>de</strong>r gemischte Wohn- und Gewerbestandorte (Mischgebiete) leitet sich <strong>de</strong>mnachaus planungsrechtlichen Einstufungen <strong>für</strong> das Grundstück ab.26 Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r standortrelevanten Bo<strong>de</strong>nfunktionen durch schädliche Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen i. S. § 2Abs. 3 BBodSchGREFINA: | MESOTES | 29


Die Prüfmaßstäbe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktionen leiten <strong>die</strong> Verfasser im Allgemeinen wie folgt ab:- hinsichtlich <strong>de</strong>s Risikofaktors ‚Sensibilität / Vulnerabilität’ aus <strong>de</strong>r Standortrelevanz <strong>de</strong>rBo<strong>de</strong>nfunktion unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r planungs- bzw. fachschutzrechtlichen Einstufung27 und- hinsichtlich <strong>de</strong>s Risikofaktors ‚Betroffenheit’ im Wesentlichen aus <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>ranthropogenen Beeinflussung durch Kontaminationen sowie <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>rstandortspezifischen Stoffaustauschvorgänge im Bo<strong>de</strong>n.Die Graduierung <strong>de</strong>r Relevanz bzw. Sensibilität <strong>de</strong>r jeweiligen Bo<strong>de</strong>nfunktion wird nach folgen<strong>de</strong>nMaßstäben durchgeführt:Tab. 3: Allgemeine Graduierung <strong>de</strong>r Relevanz bzw. Sensibilität <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktionenKriterien Beschreibung / Beispiele X0 nicht relevant1 bedingt relevant2 relevant3 dominantFür <strong>de</strong>n Standort bestehen zum Status quo keine planungs- o<strong>de</strong>r fachschutzrechtlicheAusweisungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Anhaltspunkte, aus <strong>de</strong>neneine Relevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion abzuleiten wäre.Für <strong>de</strong>n Standort bestehen zum Status quo planungs- o<strong>de</strong>r fachschutzrechtlicheAusweisungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Anhaltspunkte da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong>Bo<strong>de</strong>nfunktion <strong>für</strong> Teilflächen <strong>de</strong>s Standortes relevant o<strong>de</strong>r <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gesamtfläche<strong>von</strong> geringer Relevanz ist.Für <strong>de</strong>n Standort existieren planungs- o<strong>de</strong>r fachschutzrechtliche Ausweisungeno<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Anhaltspunkte da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktion <strong>für</strong><strong>de</strong>n gesamten Standort relevant ist.Die planungsrechtliche Ausweisung o<strong>de</strong>r Vornutzung <strong>de</strong>s Standortesbedingt eine vorrangige Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion. Diese dominiertalle an<strong>de</strong>ren Bo<strong>de</strong>nfunktionen.Die Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r jeweiligen Bo<strong>de</strong>nfunktion wird nach folgen<strong>de</strong>n Maßstäbendurchgeführt:Tab. 4: Allgemeine Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>von</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktionenBeeinträchtigungsgrad Beschreibung / Beispiele XunbeeinträchtigtgeringfügigbeeinträchtigtbeeinträchtigtEs liegen zum Status quo keine Hinweise o<strong>de</strong>r Verdachtsmomentevor, aus <strong>de</strong>nen schädliche Stoffbelastungen, mechanischeVerän<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige Beeinträchtigungen<strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns aus <strong>de</strong>r Vornutzung <strong>de</strong>s Standortes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssenrelevantem Umfeld abzuleiten wären, bzw. es liegen Ergebnisse<strong>von</strong> Untersuchungen vor, <strong>die</strong> solche Beeinträchtigungenausschließen.Aus <strong>de</strong>r Vornutzung <strong>de</strong>s Standortes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen relevantemUmfeld sind schädliche Stoffbelastungen, mechanische Verän<strong>de</strong>rungeno<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nsorganoleptisch bzw. technisch-analytisch nachgewieseno<strong>de</strong>r zu prognostizieren. Die Beeinträchtigungen sind <strong>de</strong>rHöhe nach niedrig bzw. geringfügig und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verbreitungnach punktuell bzw. kleinflächig. Die Bo<strong>de</strong>nfunktion ist weitgehendintakt.Schädliche Stoffbelastungen, mechanische Verän<strong>de</strong>rungeno<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sind durch<strong>die</strong> Vornutzung <strong>de</strong>s Standortes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen relevantem Umfel<strong>de</strong>rfolgt. Der Nachweis ist organoleptisch bzw. technischanalytischerbracht.Diese eingetretenen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sind alsso hoch einzuschätzen bzw. nachgewiesen, dass über Teilareale<strong>de</strong>s Standortes eine nachhaltige schädliche Verän<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns und ein Versagen <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion wahrscheinlichist.27 Bestehen <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Standort keine planungsrechtlichen Ausweisungen, ist <strong>die</strong> Relevanz aus <strong>de</strong>r Vornutzung o<strong>de</strong>rstandortrelevanten Umfeldnutzung abzuleiten.30 | REFINA: | MESOTES


Beeinträchtigungsgrad Beschreibung / Beispiele Xaußer FunktionDer Bo<strong>de</strong>n ist durch <strong>die</strong> Standortnutzung bzw. durch <strong>die</strong> Nutzung<strong>de</strong>s relevanten Umfel<strong>de</strong>s über weite Areale <strong>de</strong>s Standortes<strong>de</strong>rart massiv beeinträchtigt, dass <strong>die</strong> <strong>de</strong>finierte Funktionzum Status quo nicht mehr wirkt.In zahlreichen Fällen wird <strong>die</strong> Relevanz- und Beeinträchtigungsprüfung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktionen anhand<strong>de</strong>r voran stehen<strong>de</strong>n Tab. 3 und Tab. 4 unter <strong>de</strong>r Voraussetzung gutachterlichen Sachverstan<strong>de</strong>srelativ problemlos möglich sein. Für komplizierte Fälle, <strong>die</strong> eine <strong>de</strong>taillierte Durchdringung<strong>de</strong>r Problematik erfor<strong>de</strong>rn, wird folgen<strong>de</strong> Erläuterung und Hilfestellung gegeben, in <strong>de</strong>r <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktionenhinsichtlich <strong>de</strong>r konkreten Gefährdungssachverhalte einzeln betrachtet wer<strong>de</strong>n.Nachfolgen<strong>de</strong>s Bewertungsmo<strong>de</strong>ll stellt <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktionen und ihre Teilfunktionen sowie <strong>die</strong>jeweils zugehörigen Kriterien und Parameter zur Ableitung <strong>von</strong> Relevanz und Beeinträchtigung dar.Die Einstufung in <strong>die</strong> Klassen bis erfolgt anhand <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>s Gra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Ausprägungzugewiesener Parameter <strong>für</strong> <strong>die</strong> Relevanz, sowie auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beeinträchtigung.REFINA: | MESOTES | 31


Abb. 6:Strukturelle Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktionen und ihrer Teilfunktionen mit zugeordneten Kriterien und Parameternzur Ableitung <strong>von</strong> Relevanz und Beeinträchtigung (A. Homuth, JENA-GEOS® 200932 | REFINA: | MESOTES


Bo<strong>de</strong>nfunktion 1aFunktion als Lebensgrundlage und Lebensraum <strong>für</strong> Menschen,Tiere, Pflanzen und Bo<strong>de</strong>norganismen (‚Lebensraumfunktion’)a) Allgemeine BeschreibungIn allen terrestrischen Ökosystemen bil<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n zusammen mit Wasser, Luft, Nährstoffen undSonnenlicht <strong>die</strong> Lebensgrundlage <strong>für</strong> Menschen, Tiere, Pflanzen und Bo<strong>de</strong>norganismen. Praktischje<strong>de</strong> menschliche Tätigkeit beansprucht Bo<strong>de</strong>n; aus Sicht <strong>de</strong>s Individuums kommen <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>nwichtige Funktionen als Wohn-, Arbeits- und Freizeitstätte zu, womit <strong>die</strong>ser <strong>die</strong> Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong>Inanspruchnahme <strong>von</strong> Lebensraum bil<strong>de</strong>t. Als Lebensraum bzw. Standort <strong>von</strong> Pflanzen ist <strong>de</strong>rBo<strong>de</strong>n ein wichtiger Bestandteil aller Biozönosen, an Standorten mit seltenen Pflanzen und Tiereneine Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Biotop- und Artenschutz.In <strong>de</strong>r Gesetzesbegründung 28 heißt es: ‚Der Bo<strong>de</strong>n bil<strong>de</strong>t zusammen mit Wasser, Luft und Sonnenlicht<strong>die</strong> Grundlagen allen Lebens in Landökosystemen. Er ist darüber hinaus Ausgangs- und Endpunkt<strong>de</strong>r meisten wirtschaftlichen Aktivitäten <strong>de</strong>s Menschen. Der Bo<strong>de</strong>n ist <strong>de</strong>shalb unverzichtbarenatürliche Lebensgrundlage <strong>für</strong> Menschen, Tiere und Pflanzen und in <strong>die</strong>ser Funktion zu schützen.Der Bo<strong>de</strong>n ist darüber hinaus unmittelbarer Lebensraum <strong>für</strong> Bo<strong>de</strong>nlebewesen und Mikroorganismensowie Wurzelraum <strong>für</strong> Pflanzen.’b) Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Lebensraumfunktion hinsichtlich <strong>de</strong>r hier zu bewerten<strong>de</strong>n StandorteWesentlich <strong>für</strong> das weitere Verständnis ist, dass <strong>die</strong> hier entwickelte und praktisch anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>Methodik urbanen Standorten, <strong>die</strong> zumeist gewerblichen Nutzungen <strong>die</strong>nten, gilt, auf <strong>de</strong>nen entsprechend<strong>de</strong>r planungsrechtlichen Ausweisung eine Funktion als Lebensgrundlage <strong>für</strong> Tiere,Pflanzen und Bo<strong>de</strong>norganismen meist nur untergeordneter Natur sein kann und oft auch angesichts<strong>de</strong>r Flächengröße keine herausragen<strong>de</strong> Rolle spielt.Zumeist sind <strong>die</strong> hier zu bewerten<strong>de</strong>n Standorte durch ihre planungsrechtliche Ausweisung (Industrie-,Gewerbe- o<strong>de</strong>r Mischgebiet) ganz o<strong>de</strong>r mit Einschränkungen <strong>de</strong>m Lebensraum <strong>de</strong>s Menschenzugeordnet, <strong>de</strong>r <strong>die</strong> Fläche zur materiellen Produktion nutzte und wie<strong>de</strong>r nutzen, zumin<strong>de</strong>st <strong>de</strong>nanthropogenen Bedürfnissen unterordnen wird.Somit ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anwendung <strong>de</strong>r Methodik hier vorrangig <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nteilfunktion ‚Lebensgrundlage<strong>für</strong> Menschen’ zu bewerten. Bewertungskriterium ist <strong>die</strong> Überschreitung <strong>von</strong> Prüf- undMaßnahmewerten <strong>de</strong>r BBodSchV (Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch).Die Bo<strong>de</strong>nteilfunktionen ‚Lebensraum <strong>für</strong> Tiere’ und ‚Lebensraum <strong>für</strong> Bo<strong>de</strong>norganismen’ sind imZusammenhang mit <strong>de</strong>n zu bewerten<strong>de</strong>n Flächen nicht o<strong>de</strong>r nur im Ausnahmefall relevant. Darüberhinaus liegen <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Bo<strong>de</strong>nteilfunktionen nur teilweise operationalisierte Bewertungshilfen in<strong>de</strong>r Fachliteratur vor. Der Schutz <strong>de</strong>s Lebensraumes <strong>für</strong> in Oberflächengewässern leben<strong>de</strong> Tiere,<strong>de</strong>n Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n aquatische Lebensgemeinschaften (Fische, Frösche usw.) betreffend, wirdim Abschnitt 2.4.5 mit <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>s Oberflächengewässers unter ökosystemarem Aspektbehan<strong>de</strong>lt.In untergeordneten Fällen kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> hier relevanten Standorte <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nteilfunktion ‚Lebensraum<strong>für</strong> Pflanzen’ eine gewisse Be<strong>de</strong>utung haben, beispielsweise wenn planungsrechtlich eineUmnutzung im Sinne einer Renaturierung (z.B. Brachflächen im ländlichen Bereich, Stadtrandlagen)vorgesehen ist. Für Ausnahmestandorte im Sinne <strong>die</strong>ser Methodik, z.B. Naturräume, <strong>die</strong> ausdrücklichnicht <strong>für</strong> eine Nutzung durch <strong>de</strong>n Menschen bestimmt sind, sind jeweils <strong>de</strong>n Standortverhältnissenangemessene Bewertungskriterien heranzuziehen o<strong>de</strong>r zu entwickeln. Kriterien <strong>für</strong> <strong>die</strong>28 Gesetzesbegründung zum BBodSchG, BR-Drs, 702/96, S. 82fREFINA: | MESOTES | 33


Bewertung wären dann <strong>die</strong> natürliche Bo<strong>de</strong>nfruchtbarkeit und das Standortpotenzial <strong>für</strong> natürlichePflanzengesellschaften. Gleiches kann gelten, wenn <strong>de</strong>r zu betrachten<strong>de</strong> Standort planungsrechtlich<strong>de</strong>m Lebensraum <strong>de</strong>s Menschen zwar zugeordnet, in <strong>de</strong>r Realität <strong>die</strong>se Funktion jedoch nureinem min<strong>de</strong>r großen Teil <strong>de</strong>s Standortes gilt.c) Prüfung <strong>de</strong>r Standortrelevanz bzw. -sensibilität <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1aDie Teilfunktion als Lebensgrundlage und Lebensraum <strong>für</strong> Menschen ist zunächst hinsichtlich ihrerRelevanz <strong>für</strong> <strong>die</strong> zu beurteilen<strong>de</strong>n ökologisch <strong>belastete</strong>n Brachflächen zu prüfen.Die Graduierung <strong>de</strong>r Relevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1a <strong>für</strong> <strong>de</strong>n jeweiligen Standort wird nach folgen<strong>de</strong>nKriterien durchgeführt:Tab. 5: Relevanzprüfung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1a: Zuordnung zum Lebensraum <strong>de</strong>s MenschenKriterien Beschreibung / Beispiele Xnicht relevantbedingt relevantrelevantdominantFür <strong>de</strong>n Standort bestehen zum Status quo keinerlei planungs- o<strong>de</strong>rfachschutzrechtlichen Ausweisungen als Industrie-, Gewerbe- o<strong>de</strong>rMischgebiet sowie als Wohngebiet, Park- o<strong>de</strong>r Freizeitanlage. DerStandort wird auch nicht als solches genutzt.Aus <strong>de</strong>r Vornutzung <strong>de</strong>s Standortes sind keine Anhaltspunkte <strong>für</strong> eineRelevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion ableitbar.Der Standort ist planungs- o<strong>de</strong>r fachschutzrechtlich als Industrie-, Gewerbe-o<strong>de</strong>r Mischgebiet o<strong>de</strong>r als Wohngebiet, Park- o<strong>de</strong>r Freizeitanlageausgewiesen und wird bzw. wur<strong>de</strong> zu Teilen auch als solches genutzt.Der Standort ist planungs- o<strong>de</strong>r fachschutzrechtlich als Industrie-, Gewerbe-o<strong>de</strong>r Mischgebiet o<strong>de</strong>r als Wohngebiet, Park- o<strong>de</strong>r Freizeitanlageausgewiesen und wird bzw. wur<strong>de</strong> zum überwiegen<strong>de</strong>n Teil auch alssolches genutzt. Der überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>s Standortes ist <strong>de</strong>m Lebensraum<strong>de</strong>s Menschen zugeordnet.Der Standort ist planungs- o<strong>de</strong>r fachschutzrechtlich als Industrie-, Gewerbe-o<strong>de</strong>r Mischgebiet o<strong>de</strong>r als Wohngebiet, Park- o<strong>de</strong>r Freizeitanlageausgewiesen.Diese Einstufung und <strong>die</strong> tatsächliche Nutzung dominiert alle an<strong>de</strong>renFunktionen.*)*)*) trifft <strong>die</strong>s zu, ist auch <strong>die</strong> Relevanz <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Teilfunktionen (Pflanzen,Tiere, Bo<strong>de</strong>norganismen) zu prüfen.d) Beurteilung <strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1aBeeinträchtigungen <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion liegen vor, wenn <strong>de</strong>ren Funktion in Frage gestellt ist. MöglicheBeeinträchtigungen <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nteilfunktion ‚Lebensraum <strong>de</strong>s Menschen’ erfolgen im Wesentlichendurch Schadstoffeinträge. Beurteilungskriterien sind <strong>die</strong> Höhe <strong>de</strong>r Schadstoffkonzentrationenund <strong>die</strong> räumliche Verbreitung <strong>de</strong>r Schadstoffbelastung <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch innerhalb<strong>de</strong>s Beurteilungsintervalles <strong>von</strong> 0,0 bis 0,1m unter GOK.34 | REFINA: | MESOTES


Konkret heranzuziehen sind1. <strong>die</strong> Prüf- und Maßnahmewerte entsprechend Anhang 2 BBodSchV (Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch) bzw.2. bei dortigem Fehlen <strong>de</strong>r standortrelevanten Parameter an<strong>de</strong>re geeignete Bewertungshilfen,wie z.B. <strong>die</strong> <strong>de</strong>s Freistaates Sachsen 29 (Gefahrenbezogene Orientierungswerte <strong>de</strong>rKategorien I und II <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n-Mensch),jeweils unter Beachtung <strong>de</strong>s Grundprinzips <strong>de</strong>r Einzelfallprüfung (Berücksichtigung <strong>von</strong> Exposition,Versiegelung, Verfügbarkeit usw.).Tab. 6: Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1aBeeinträchtigungsgrad Beschreibung / Beispiele Xunbeeinträchtigtgeringfügigbeeinträchtigtbeeinträchtigtaußer FunktionEs liegen zum Status quo keine Hinweise o<strong>de</strong>r Verdachtsmomentevor, aus <strong>de</strong>nen schädliche Stoffbelastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns<strong>für</strong> <strong>de</strong>n Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch aus <strong>de</strong>r Vornutzung<strong>de</strong>s Standortes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen relevantem Umfeld abzuleitenwären, bzw. es liegen Ergebnisse <strong>von</strong> Untersuchungen vor, <strong>die</strong>solche Beeinträchtigungen ausschließen.Aus <strong>de</strong>r Vornutzung <strong>de</strong>s Standortes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen relevantemUmfeld sind schädliche Stoffbelastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns <strong>für</strong> <strong>de</strong>nWirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch organoleptisch bzw. technischanalytischnachgewiesen o<strong>de</strong>r zu prognostizieren. Die Beeinträchtigungensind <strong>de</strong>r Höhe nach niedrig bzw. geringfügig und/ o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verbreitung nach punktuell bzw. kleinflächig. DieBo<strong>de</strong>nfunktion ist weitgehend intakt.Schädliche Stoffbelastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns <strong>für</strong> <strong>de</strong>n WirkpfadBo<strong>de</strong>n Mensch sind durch <strong>die</strong> Vornutzung <strong>de</strong>s Standorteso<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen relevantem Umfeld erfolgt. Der Nachweis ist organoleptischbzw. technisch-analytisch erbracht.Diese eingetretenen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sind alsso hoch einzuschätzen bzw. nachgewiesen, dass über größereTeilareale <strong>de</strong>s Standortes eine nachhaltige schädliche Verän<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns und ein Versagen <strong>die</strong>ser Bo<strong>de</strong>nfunktionwahrscheinlich ist.Schädliche Stoffbelastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns <strong>für</strong> <strong>de</strong>n WirkpfadBo<strong>de</strong>n Mensch sind durch <strong>die</strong> Vornutzung <strong>de</strong>s Standorteso<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen relevantem Umfeld erfolgt. Der Nachweis ist organoleptischbzw. technisch-analytisch erbracht.Diese eingetretenen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sind <strong>de</strong>rarthoch, dass weite Areale <strong>de</strong>s Standortes massiv beeinträchtigtsind und <strong>die</strong> <strong>de</strong>finierte Funktion zum Status quo nicht mehrwirkt.Zusätzlich können sich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktion 1a Beeinträchtigungen durch <strong>die</strong> vorhan<strong>de</strong>ne Bausubstanz(incl. Versiegelung) und / o<strong>de</strong>r eine ungünstige Baugrundsituation am Standort ergeben.Dies ist bei <strong>de</strong>r Beurteilung im Einzelfall zu prüfen und fin<strong>de</strong>t seine Berücksichtigung bei <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nfunktionen3b und 3d.29 Bewertungshilfen bei <strong>de</strong>r Gefahrenverdachtsermittlung in <strong>de</strong>r Altlastenbehandlung,Teil A: Orientierungswerte zur Ermessensausübung sowie Prüf- und Maßnahmewerte,1. Direktpfad Bo<strong>de</strong>n-Mensch. –Hrsg,: Sächs. Lan<strong>de</strong>samt <strong>für</strong> Umwelt und Geologie, 2002 und FortschreibungenREFINA: | MESOTES | 35


Bo<strong>de</strong>nfunktion 1bFunktion als Bestandteil <strong>de</strong>s Naturhaushaltes, insbeson<strong>de</strong>remit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufena) Allgemeine Beschreibung‚Im Bo<strong>de</strong>n laufen unverzichtbare Teile <strong>de</strong>r Stoffkreisläufe <strong>de</strong>s Naturhaushaltes ab. Er erfüllt damitzentrale Regelungsfunktionen in <strong>de</strong>n Ökosystemen. Als beson<strong>de</strong>rs markantes Beispiel wird aufseine Funktion im Wasserhaushalt und bei <strong>de</strong>r Bereitstellung <strong>von</strong> Pflanzennährstoffen verwiesen.Bö<strong>de</strong>n sind auch wesentlich am globalen Kohlenstoff- und Stickstoff-Kreislauf beteiligt. Störungen<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktionen können zu zusätzlichen Freisetzungen klimawirksamer Spurengase führenund <strong>die</strong> CO2-Festlegung durch <strong>die</strong> Vegetation beeinträchtigen’ (BR-Drucksache, 702 / 96).Im Wesentlichen wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Bo<strong>de</strong>nteilfunktionen unterschie<strong>de</strong>n 30 :- Die Funktion <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns im Wasserhaushalt mit <strong>de</strong>n Kriteriena) Abflussregulierungb) Beitrag zur Grundwasserneubildungc) allgemeine Wasserhaushaltsverhältnissebeschreibt <strong>die</strong> Fähigkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, <strong>de</strong>n Zufluss zum Oberflächen- und Grundwasserzu steuern.- Die Funktion <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns im Nährstoffhaushalt mit <strong>de</strong>n Kriterien Nährstoffpotenzial undNährstoffverfügbarkeit beschreibt <strong>die</strong> Fähigkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, insbeson<strong>de</strong>re basische Kationen<strong>für</strong> Pflanzen zur Verfügung zu stellen, um eine ausreichen<strong>de</strong> Pflanzenernährungzu gewährleisten, sowie auch Nährstoffe <strong>für</strong> Bo<strong>de</strong>norganismen bereitzuhalten.- Die Funktion <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns im sonstigen Stoffhaushalt ist durch kein eigenständiges Kriteriumoperationalisiert. Entsprechen<strong>de</strong> Eigenschaften <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sind als Kriterien <strong>de</strong>rPuffer- und Filtereigenschaften bei <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c enthalten.b) Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1b hinsichtlich <strong>de</strong>r hier zu bewerten<strong>de</strong>n Standorte- Allgemein: Die Funktion im Naturhaushalt mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufenwird primär durch <strong>die</strong> Lage <strong>de</strong>r hier zu bewerten<strong>de</strong>n Standorte im urbanen Bereich und<strong>de</strong>r damit im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Ausglie<strong>de</strong>rung aus <strong>de</strong>r naturnahen Flächennutzung<strong>von</strong> vornherein zurückgedrängt. Durch zumeist großflächige Bo<strong>de</strong>nverdichtung,Überbauung bzw. Durchörterung mit unterflur verlegten Ver- und Entsorgungstrassen,Versiegelung, künstlicher Ableitung <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswassers und lokalen Verunreinigungenist <strong>die</strong> Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Naturhaushalt aufbauen<strong>de</strong>n Umweltgüter z.B.in <strong>de</strong>n Stadtgebieten <strong>de</strong>utlich reduziert. Zu<strong>de</strong>m ist oft <strong>de</strong>r Einfluss <strong>de</strong>r zu bewerten<strong>de</strong>nStandorte auf <strong>de</strong>n Naturhaushalt angesichts ihrer geringen Flächengröße anteilmäßig zuvernachlässigen.- Wasserhaushalt: Die Bo<strong>de</strong>nteilfunktion ‚Wasserhaushalt’ ist unter Berücksichtigung <strong>de</strong>rvoranstehen<strong>de</strong>n Einschränkungen relevant, wenn <strong>die</strong> strukturellen und substantiellen Eigenschaften<strong>de</strong>s Untergrun<strong>de</strong>s (auch angesichts <strong>de</strong>r anthropogenen Überprägung) einenspürbaren Einfluss <strong>de</strong>s Standortes auf <strong>de</strong>n Wasserhaushalt zulassen.- -Nährstoffhaushalt: Die Bo<strong>de</strong>nteilfunktion ‚Nährstoffhaushalt’ bezieht sich im Rahmen <strong>de</strong>rBewertung vorrangig auf <strong>die</strong> Pflanzenernährung. Sie ist bei brachliegen<strong>de</strong>n Gewerbestandorten<strong>für</strong> eine Beurteilung nur sinnvoll, wenn bei <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1a <strong>für</strong> <strong>de</strong>n gleichenStandort zumin<strong>de</strong>st eine teilweise Relevanz <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nteilfunktion ‚Lebensgrundlage<strong>für</strong> Pflanzen’ erkannt wur<strong>de</strong>.30 u.a. nach: Zusammenfassung und Strukturierung <strong>von</strong> relevanten Metho<strong>de</strong>n und Verfahren zur Klassifikation undBewertung <strong>von</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktionen <strong>für</strong> Planungs- und Zulassungsverfahren mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Vergleichbarkeit. –Planungsgruppe Ökologie + Umwelt GmbH, Juli 2003, i. A. <strong>de</strong>r LABO36 | REFINA: | MESOTES


c) Prüfung <strong>de</strong>r Standortrelevanz / -sensibilität <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1bDie Graduierung <strong>de</strong>r Relevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1b <strong>für</strong> <strong>die</strong> zu beurteilen<strong>de</strong>n ökologisch <strong>belastete</strong>nurbanen Standorte wird in Folge <strong>de</strong>r Erläuterungen unter Punkt b) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Teilfunktion ‚Wasserhaushalt’und untergeordnet <strong>für</strong> <strong>die</strong> Funktion ‚Nährstoffhaushalt’ durchgeführt:Tab. 7: Relevanzprüfung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1b: Zuordnung zum NaturhaushaltKriterien Beschreibung Xnicht relevantbedingt relevantrelevantdominantDie Bo<strong>de</strong>nfunktion ist hinsichtlich Lage (z.B. Urbanität) und Größe <strong>de</strong>sStandortes <strong>de</strong>rart unbe<strong>de</strong>utend, dass <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>n eine Regelungsfunktionenim örtlichen Ökosystem nicht zuzuerkennen bzw. zu vernachlässigenist.Der Bo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Standortes kann zum Status quo keine bzw. nur äußerstgeringe Funktionen bezüglich <strong>de</strong>s Wasser- und <strong>de</strong>s Nährstoffhaushalteserfüllen. 1)Der Anteil <strong>de</strong>s Standortes am Naturhaushalt ist angesichts seiner geringenGröße / Fläche gering. o<strong>de</strong>rDer Bo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Standortes hat einen geringen Einfluss auf <strong>de</strong>n Wasserhaushaltund / o<strong>de</strong>r einen geringen Anteil am Nährstoffhaushalt. 2)Der überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>s Standortes ist naturnah ausgeprägt. DerBo<strong>de</strong>n hat als unverzichtbarer Bestandteil <strong>de</strong>r ökosystemaren Einheiteinen <strong>de</strong>utlichen Einfluss auf <strong>de</strong>n Wasserhaushalt durch <strong>die</strong> Abflussregulierungzum Oberflächengewässer bzw. durch <strong>die</strong> Grundwasserneubildung<strong>de</strong>s Einzugsbereiches; und / o<strong>de</strong>r einen wichtigen Anteil amNährstoffhaushalt. 3)Der Standort ist naturnah ausgeprägt. Die Standorteigenschaften wer<strong>de</strong>ndurch <strong>die</strong> Naturhaushaltsfunktion <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns bestimmt. Der Standortist hinsichtlich Lage und Größe <strong>von</strong> hoher Be<strong>de</strong>utung bzgl. <strong>de</strong>r Regelung<strong>de</strong>s Naturhaushaltes im örtlichen Ökosystem. 4)Beispiele / nähere Erläuterungen:1)2)3)4)Der Standort ist <strong>von</strong> geringer Größe gemessen an <strong>de</strong>r ökosystemarenEinheit o<strong>de</strong>r im Untergrund existiert kein Grundwassero<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Standort ist frei <strong>von</strong> Vegetation.Der Bo<strong>de</strong>n hat einen geringfügigen Anteil an <strong>de</strong>r Abflussregulierungzum Oberflächengewässer bzw. einen geringen Anteil an <strong>de</strong>rGrundwasserneubildung im Einzugsbereich.Weite Areale <strong>de</strong>s Standortes sind naturnah ausgeprägt, es existierenbeeinflussbare Oberflächen- und / o<strong>de</strong>r Grundwasservorkommen.Der Bo<strong>de</strong>n führt <strong>de</strong>n Pflanzen ausreichend Nährstoffe zu.Der Standort hat be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n (Flächen-)Anteil an <strong>de</strong>r ökosystemarenEinheit. Er verfügt über Grund- und / o<strong>de</strong>r Oberflächenwasservorkommen(z.B. Wassergrundstücke) o<strong>de</strong>r erhaltenswerteBiotope, Pflanzengesellschaften. Der Bo<strong>de</strong>n führt <strong>de</strong>n Pflanzenausreichend Nährstoffe zu.d) Beurteilung <strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1bBeeinträchtigungen <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion liegen vor, wenn <strong>de</strong>ren Funktion in Frage gestellt ist. MöglicheBeeinträchtigungen <strong>de</strong>r Naturhaushaltsfunktion erfolgen- <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Wasserhaushalt durch Kontaminationen, Versiegelung, Verdichtung, künstlicherAbleitung <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswassers, etc. und- <strong>für</strong> das Nährstoffpotenzial o<strong>de</strong>r <strong>die</strong> Nährstoffverfügbarkeit ebenfalls durch mechanischeEingriffe (s.o.) o<strong>de</strong>r durch chemische Beeinträchtigung (Schadstoffe).REFINA: | MESOTES | 37


Tab. 8: Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1bBeeinträchtigungsgrad Beschreibung / Beispiele Xunbeeinträchtigtgeringfügigbeeinträchtigtbeeinträchtigtaußer FunktionDer Bo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Standortes ist nicht o<strong>de</strong>r nur unwesentlichanthropogen überprägt. Es liegen keine Hinweise o<strong>de</strong>r Anhaltspunkteauf Schadstoffeinträge vor.Durch mechanische und / o<strong>de</strong>r chemische Beeinflussung ist<strong>die</strong> natürliche Abflussregelung zum Oberflächengewässer, <strong>die</strong>vormals natürliche Grundwasserneubildung und / o<strong>de</strong>r <strong>die</strong>Nährstoffbereitstellung durch <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n beeinträchtigt.Diese Beeinträchtigungen sind <strong>de</strong>r Höhe nach niedrig bzw.geringfügig und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verbreitung nach punktuell bzw.kleinflächig. Der Nachweis ist organoleptisch bzw. technischanalytischerbracht o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st entsprechend vorliegen<strong>de</strong>rIndizien zu prognostizieren.Die Bo<strong>de</strong>nfunktion ist weitgehend intakt.Es haben mit Versiegelung, Verdichtung, Bo<strong>de</strong>naustausch und/ o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren anthropogenen Überprägungen incl. chemischerBeeinträchtigungen (Schadstoffe) über größere Teilflächen<strong>de</strong>s Standortes Eingriffe in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n stattgefun<strong>de</strong>n.Dadurch kann <strong>die</strong>ser über weite Areale <strong>de</strong>s Standortes seinerursprünglichen Funktion und Be<strong>de</strong>utung <strong>für</strong> <strong>die</strong> natürliche Abflussregelungzum Oberflächengewässer, <strong>de</strong>r vormals natürlichenGrundwasserneubildung und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nährstoffbereitstellungnicht mehr gerecht wer<strong>de</strong>n. In <strong>die</strong>sen Bereichen isteine nachhaltige schädliche Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns und einVersagen <strong>die</strong>ser Bo<strong>de</strong>nfunktion wahrscheinlich. Der Nachweisist organoleptisch bzw. technisch-analytisch erbracht.Es haben mit Versiegelung, Verdichtung, Bo<strong>de</strong>naustausch und/ o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren anthropogenen Überprägungen incl. chemischerBeeinträchtigungen (Schadstoffe) <strong>de</strong>rart massive undgroßflächige Eingriffe in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n stattgefun<strong>de</strong>n, dass <strong>die</strong>serseiner ursprünglichen Be<strong>de</strong>utung <strong>für</strong> <strong>die</strong> natürliche Abflussregelungzum Oberflächengewässer, <strong>de</strong>r vormals natürlichenGrundwasserneubildung und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nährstoffbereitstellungnicht mehr gerecht wer<strong>de</strong>n kann. Der Nachweis ist organoleptischbzw. technisch-analytisch erbracht.38 | REFINA: | MESOTES


Bo<strong>de</strong>nfunktion 1cFunktion als Abbau, -Ausgleichs- und Aufbaumedium <strong>für</strong>stoffliche Einwirkungen auf Grund <strong>de</strong>r Filter-, Puffer- undStoffumwandlungseigenschaften, insbeson<strong>de</strong>re auch zumSchutz <strong>de</strong>s Grundwassersa) Allgemeine Beschreibung‚Die Fähigkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, als Filter und Puffer Stoffeinträge mechanisch zurückzuhalten o<strong>de</strong>rdurch Sorption festzulegen, trägt entschei<strong>de</strong>nd zum Schutz <strong>de</strong>s Grundwassers und <strong>de</strong>r Oberflächengewässergegen Schadstoffeinträge bei. Aufgrund <strong>de</strong>r in Nr. 1 u. 2 genannten Funktionenbe<strong>de</strong>utet Bo<strong>de</strong>nschutz insoweit zugleich GW-Schutz. Die in Nr. 3 genannte Bo<strong>de</strong>nfunktion min<strong>de</strong>rtauch <strong>die</strong> Weitergabe <strong>von</strong> schädlichen Stoffen an Pflanzen, Tiere o<strong>de</strong>r Menschen. Natürliche organischeReste wer<strong>de</strong>n im Bo<strong>de</strong>n unter Nährstofffreisetzung abgebaut o<strong>de</strong>r zu langlebigen Humusstoffenumgebaut. Darüber hinaus vermag <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n bestimmte organische Schadstoffe durchUmbau o<strong>de</strong>r Abbau zu verän<strong>de</strong>rn bzw. zu unbe<strong>de</strong>nklichen Stoffen zu mineralisieren. Die Leistungsfähigkeit<strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, stoffliche Einwirkungen zu kompensieren, ist jedoch begrenzt, ihreÜberfor<strong>de</strong>rung führt zur Min<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r zum Zusammenbruch wichtiger Bo<strong>de</strong>nfunktionen. Beispielsweiseführt <strong>die</strong> Überfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Pufferkapazität <strong>von</strong> Bö<strong>de</strong>n durch hohen Eintrag <strong>von</strong> Säurebildnernzu Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nbiologie, <strong>de</strong>r Humusbildung sowie zur Mobilisierung <strong>von</strong>Schadstoffen. ’ 31‚Bö<strong>de</strong>n können aufgrund ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften bestimmteSchadstoffe unschädlich machen o<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Stoffkreislauf entfernen. So wird z. B. das Nie<strong>de</strong>rschlagswasserwährend <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>npassage gefiltert, Nährstoffe wer<strong>de</strong>n zurückgehalten undSchadstoffe können in <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nmatrix eingelagert wer<strong>de</strong>n. Organische Schadstoffe wer<strong>de</strong>nhauptsächlich durch mikrobielle Prozesse im Bo<strong>de</strong>n umgewan<strong>de</strong>lt. Der Bo<strong>de</strong>n kann durch solcheund an<strong>de</strong>re Prozesse auch eine Senkenfunktion im Ökosystem erfüllen. Ebenso wer<strong>de</strong>n H + - undOH - -Ionen neutralisiert, d. h. Reaktionsän<strong>de</strong>rungen wer<strong>de</strong>n so abgepuffert, dass sich <strong>de</strong>r pH-Wertnicht o<strong>de</strong>r nur wenig än<strong>de</strong>rt. Eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaftenkann dazu führen, dass Schadstoffe mobilisiert wer<strong>de</strong>n und in das Grundwasser gelangen.’32b) Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion hinsichtlich <strong>de</strong>r hier zu bewerten<strong>de</strong>n StandorteEs wer<strong>de</strong>n <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nteilfunktionen mit folgen<strong>de</strong>n Bewertungskriterien unterschie<strong>de</strong>n:Tab. 9: Bo<strong>de</strong>nteilfunktionen und Bewertungskriterien <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c(Auszug aus Planungsgruppe Ökologie + Umwelt GmbH, Juli 2003, Anhang)Bo<strong>de</strong>nteilfunktion- Filter und Puffer <strong>für</strong> anorganische sorbierbareSchadstoffe- Filter, Puffer und Stoffumwandler <strong>für</strong> organischeSchadstoffe- Puffervermögen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns <strong>für</strong> saure EinträgeKriterium- Bindungsstärke <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns <strong>für</strong> Schwermetalle- Bindung und Abbau <strong>von</strong> organischen Schadstoffen- Säureneutralisationsvermögen- Filter <strong>für</strong> nicht sorbierbare Stoffe - Retention <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nwassersgenerelle Beurteilung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns als Medium zumSchutz <strong>de</strong>s GrundwassersSickerwasserverweilzeit, Schutzfunktion <strong>de</strong>r Grundwasserüber<strong>de</strong>ckung31 Bun<strong>de</strong>srat-Drucksache, 702/9632 aus: Bo<strong>de</strong>nbericht <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Mecklenburg-Vorpommern. – LUNG Lan<strong>de</strong>samt <strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz undGeologie, Güstrow, 2002REFINA: | MESOTES | 39


Die Erfahrungen <strong>de</strong>r Autoren zeigen, dass <strong>die</strong>se Bo<strong>de</strong>nfunktion <strong>für</strong> zahlreiche, insbeson<strong>de</strong>re ehemalsgewerblich genutzte Standorte eine hohe Be<strong>de</strong>utung hat. Ursache ist zumeist <strong>die</strong> historischeBesiedlung mit Wohnen und Gewerbe in <strong>de</strong>n Talauen (in <strong>de</strong>n Anfängen bereits seit <strong>de</strong>m Neolithikum).Die grundsätzliche geologisch-hydrogeologische Situation in <strong>de</strong>n mitteleuropäischen Auenist zumeist vergleichbar: Unter Mutterbo<strong>de</strong>n und Auffülle steht Auelehm an, unter <strong>de</strong>m sich zumeisteine grundwassererfüllte Kiessandterrasse befin<strong>de</strong>t. Die Korrespon<strong>de</strong>nz zwischen Fließgewässerund Grundwasser wird zumeist vom Kolmationsgrad bestimmt.Der Auelehm hat eine wichtige Grundwasserschutzfunktion inne; er bewahrt es vor einem Schadstoffeintrag.Er kann jedoch primär (sedimentär) o<strong>de</strong>r sekundär (erosionsbedingt) fehlen. Durch <strong>die</strong>Bebauung (Unterkellerungen, Fundamentgründungen etc.), aber auch in zahlreichen Fällen durchbergbauliche Tätigkeiten (Kiesgruben in <strong>de</strong>n Flußauen an <strong>de</strong>n Stadträn<strong>de</strong>rn) ist <strong>de</strong>r Auelehm inseiner Mächtigkeit in vielen Fällen reduziert bzw. völlig verritzt.Durch in <strong>de</strong>r Vergangenheit weniger umwelt-fachgerecht ausgelegte Produktionsanlagen, durchsorgloseren Umgang mit Chemikalien und Schadstoffen, durch Handhabungs- und Lagerungsverluste,aber auch durch Kriegseinwirkungen und Havarien, kam es zum Schadstoffeintrag in <strong>de</strong>nBo<strong>de</strong>n und - beim Versagen <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c - in das Grundwasser. Ein solcher Schadstoffeintragin das Grundwasser ist entwe<strong>de</strong>r <strong>die</strong> Folge eines äußerst massiven Eintrages (‚Durchschlagen’)o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s partiellen Fehlens <strong>de</strong>s Auelehms, beispielsweise im Bereich <strong>von</strong>Fundamentgründungen o<strong>de</strong>r Kanalisationen. Es bil<strong>de</strong>t sich in mo<strong>de</strong>llhafter Sichtweise eine Schadstofffahneim Grundwasser aus, <strong>de</strong>ren Größe und Erstreckung <strong>von</strong> geologischen Faktoren bestimmtwird.c) Prüfung <strong>de</strong>r Standortrelevanz / -sensibilität <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1cFür <strong>die</strong> Prüfung <strong>de</strong>r Standortrelevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c wird folgen<strong>de</strong>s Beurteilungsmustervorgestellt:Tab. 10: Relevanzkriterien und -prüfung <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1cKriterien Beschreibung / Beispiele Xnicht relevantbedingt relevantrelevantdominantEs existieren im vom Standort beeinflussbaren Bereich keineausgebil<strong>de</strong>ten Grundwässerkörper.Es existieren im vom Standort beeinflussbaren Bereich nur‚schweben<strong>de</strong> Grundwässer’, auch in überwiegend bindigenHorizonten.Der Standort ist entsprechend seiner Nutzung <strong>de</strong>rart weitflächigund wirksam versiegelt, dass <strong>die</strong> Grundwasserschutzfunktionnur eine ergänzen<strong>de</strong> ist.Der Bo<strong>de</strong>n nimmt eine wichtige Funktion zum Schutz <strong>de</strong>sGrundwassers ein.Die Funktion dominiert als alleinige o<strong>de</strong>r gegenüber an<strong>de</strong>rnrelevanten Funktionen herausragend <strong>die</strong> Nutzung. Beispiel:Grundstücke mit Wassergewinnungsanlagen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren unmittelbarerUmgebung.d) Beurteilung <strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1cAls Beurteilungshilfe <strong>für</strong> <strong>die</strong> in Tab. 13 erfolgen<strong>de</strong> Beurteilung <strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>rBo<strong>de</strong>nfunktion 1c kann folgen<strong>de</strong> Zusammenstellung herangezogen wer<strong>de</strong>n:40 | REFINA: | MESOTES


Tab. 11: Substantieller Aufbau <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Standort unterlagern<strong>de</strong>n Schichtenfolgen einschließlich anthropogener Schichten,<strong>de</strong>ren Mächtigkeit, ihres Rückhalte- und Puffervermögens gegenüber Schadstoffen bzw. Schadstoff führen<strong>de</strong>rWässer und ihrer hydrogeologischen Klassifizierung(grau: Beispiel Mo<strong>de</strong>llstandort C)Nr.MächtigkeitGesteinhydrgeol.KlassifizierungFilter-, Puffer-, UmwandlungsvermögengegenüberStandort-spezifischen SchadstoffenSchadstoffbelastungpunktuell lokal flächig1 0,0 - 4,0 AA GW-Leiter - 0 A B2 0,0 - 3,0 AL GW-Stauer + 0 A B3 2,0 - 5,0 KS GW-Leiter - 0 A B4 TST GW-Stauer + 0 - -↑Legen<strong>de</strong>: + stark A: Klassifizierung auf(+) eingeschränktAnalysen gestütztB: Klassifizierung prog-- nicht vorhan<strong>de</strong>nnostisch / Analogien0: nicht zutreffend? noch unklar↑Tab. 12: Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1cBeeinträchtigungsgrad Beschreibung / Beispiele Xunbeeinträchtigtgeringfügigbeeinträchtigtbeeinträchtigtaußer FunktionEs liegen keine Hinweise o<strong>de</strong>r Anhaltspunkte auf Schadstoffeinträgevor. Die Grundwasserschutzfunktion ist intakt.Stoffbelastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sind organoleptisch bzw. technisch-analytischnachgewiesen o<strong>de</strong>r zu prognostizieren. DieStoffbelastungen sind niedrig, mit geringer Umweltrelevanz und/ o<strong>de</strong>r punktuell. Stoffnachschub ist nicht o<strong>de</strong>r nur in geringemMaße zu prognostizieren. Die Bo<strong>de</strong>nfunktion ist weitgehendintakt (nur partiell, punktuell o<strong>de</strong>r geringfügig beeinträchtigt).Am Standort ist eine starke Stoffbelastung nachgewiesen, beispielsweisehaben Schadstoffe hoher Umweltrelevanz <strong>die</strong>Schichtenfolge über Teilareale <strong>de</strong>s Standortes durchdrungen.Die Grundwasserschutzfunktion <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns ist über Teilbereiche<strong>de</strong>s Standortes unwirksam und somit dort nachhaltigschädlich verän<strong>de</strong>rt, d.h. wenn <strong>die</strong> Schadstoffe <strong>die</strong> Schichtenfolgedurchdringen konnten, ist <strong>die</strong> Funktion <strong>de</strong>r Einzelschichtunwirksam.Am Standort ist eine sehr starke Stoffbelastung nachgewiesen,beispielsweise haben Schadstoffe mit hoher Umweltrelevanz<strong>die</strong> Schichtenfolge massiv und über weite Areale durchdrungen.Der Bo<strong>de</strong>n ist durch <strong>die</strong> Standortnutzung bzw. durch <strong>die</strong> Nutzung<strong>de</strong>s relevanten Umfel<strong>de</strong>s über weite Areale <strong>de</strong>s Standortes<strong>de</strong>rart massiv beeinträchtigt, dass <strong>die</strong> <strong>de</strong>finierte Funktionzum Status quo nicht mehr wirkt.REFINA: | MESOTES | 41


Bo<strong>de</strong>nfunktion 2Funktion als Archiv <strong>de</strong>r Natur- und Kulturgeschichtea) Allgemeine BeschreibungDer Bo<strong>de</strong>n dokumentiert <strong>die</strong> Erd- und Landschaftsgeschichte als Archiv <strong>de</strong>r Natur- und Kulturgeschichte.Er konserviert <strong>die</strong> Spuren seiner langen natürlichen Entwicklung.Als Archiv <strong>de</strong>r Kulturgeschichte enthalten Bö<strong>de</strong>n Zeugnisse <strong>de</strong>s menschlichen Han<strong>de</strong>lns. Dieseskönnen z. B. frühere Landnutzungsformen, Siedlungsreste o<strong>de</strong>r historische Bergbautätigkeitensein.In <strong>de</strong>r Gesetzesbegründung (BR-Drucksache, 702 / 96) heißt es: ‚Je nach seiner physikalischen,chemischen und biologischen Eigenschaft konserviert <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n <strong>die</strong> Spuren seiner langen Entstehungsgeschichteund <strong>die</strong> auf ihn erfolgten anthropogenen Einwirkungen, er wird somit zum Archiv<strong>de</strong>r Natur- und Kulturgeschichte. Soweit <strong>die</strong>s <strong>de</strong>r Fall ist, ist es Aufgabe <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nschutzes, <strong>de</strong>nBo<strong>de</strong>n vor beeinträchtigen<strong>de</strong>r Inanspruchnahme zu schützen.’b) Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion hinsichtlich <strong>de</strong>r hier zu bewerten<strong>de</strong>n StandorteDie Erfahrung <strong>de</strong>r Autoren an über 1.800 altlastenverdächtigen Standorten vorwiegend im Innenbereichzeigt, dass <strong>die</strong>se Bo<strong>de</strong>nfunktion <strong>für</strong> <strong>die</strong> hier in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Flächen sehr selten standortrelevantist. Dennoch ist eine Be<strong>de</strong>utung <strong>für</strong> einzelne Standorte nicht auszuschließen, wobeida<strong>von</strong> auszugehen ist, dass natur- und kulturgeschichtliche Schutzwürdigkeiten in <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>rGemein<strong>de</strong> festgeschrieben bzw. zur Festschreibung vorgesehen sind. Die Standortfunktion istsomit relevant, wenn eine fachrechtliche Schutzausweisung o<strong>de</strong>r ein begrün<strong>de</strong>ter Anhaltspunktvorliegt als:- Natur<strong>de</strong>nkmal / Flächennatur<strong>de</strong>nkmal- Geotop / Pedotop- Biotop- prähistorische Fundstelle- archäologische Fundstelle- kulturhistorisch wertvoller Landschaftsbestandteil- unbewegliche Kultur<strong>de</strong>nkmäler (Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal o<strong>de</strong>r Bau<strong>de</strong>nkmal mit Bo<strong>de</strong>nbezug)c) Prüfung <strong>de</strong>r Standortrelevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 2Für <strong>die</strong> Prüfung <strong>de</strong>r Standortrelevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 2 wird folgen<strong>de</strong>s Beurteilungsmuster vorgestellt:Tab. 13: Prüfung <strong>de</strong>r Relevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 2 <strong>für</strong> <strong>de</strong>n zu bewerten<strong>de</strong>n StandortKriterien Beschreibung / Beispiele Xnicht relevantbedingt relevantrelevantdominantEs existieren <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Standort keine fachsschutzrechtlichenAusweisungen o<strong>de</strong>r Anhaltspunkte <strong>für</strong> natur- o<strong>de</strong>r kulturgeschichtlicheSchutzwürdigkeiten.Es existieren <strong>für</strong> kleine Teilflächen <strong>de</strong>s Standortes fachschutzrechtlicheAusweisungen o<strong>de</strong>r Anhaltspunkte <strong>für</strong> natur- o<strong>de</strong>rkulturgeschichtliche Schutzwürdigkeiten.Für <strong>de</strong>n überwiegen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Standortes existierenfachsschutzrechtliche Ausweisungen o<strong>de</strong>r Anhaltspunkte <strong>für</strong>natur- o<strong>de</strong>r kulturgeschichtliche Schutzwürdigkeiten.Die fachrechtliche Schutzausweisung als Natur- o<strong>de</strong>r Kultur<strong>de</strong>nkmal(mit Bo<strong>de</strong>nbezug) betrifft <strong>de</strong>n gesamten Standort.Diese Schutzausweisung dominiert alle an<strong>de</strong>ren Nutzungen.42 | REFINA: | MESOTES


d) Beurteilung <strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 2Anhand folgen<strong>de</strong>r Tabelle kann <strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 2 abgeschätztwer<strong>de</strong>n:Tab. 14: Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 2Beeinträchtigungsgrad Beschreibung / Beispiele Xunbeeinträchtigtgeringfügigbeeinträchtigtbeeinträchtigtaußer FunktionDer Bo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Standortes ist nicht o<strong>de</strong>r nur unwesentlichanthropogen überprägt. Es liegen keine Hinweise auf Schadstoffeinträgevor.Aus <strong>de</strong>r Vornutzung <strong>de</strong>s Standortes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen relevantemUmfeld sind schädliche Stoffbelastungen, mechanische Verän<strong>de</strong>rungeno<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nsorganoleptisch bzw. technisch-analytisch nachgewieseno<strong>de</strong>r zu prognostizieren. Die Beeinträchtigungen sind <strong>de</strong>r Höhenach niedrig bzw. geringfügig und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verbreitung nachpunktuell bzw. kleinflächig. Die Archivfunktion ist weitgehendintakt.Schädliche Stoffbelastungen, mechanische Verän<strong>de</strong>rungeno<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sind durch<strong>die</strong> Vornutzung <strong>de</strong>s Standortes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen relevantem Umfel<strong>de</strong>rfolgt. Der Nachweis ist organoleptisch bzw. technischanalytischerbracht.Diese eingetretenen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sind alsso hoch einzuschätzen bzw. nachgewiesen, dass über Teilareale<strong>de</strong>s Standortes eine nachhaltige schädliche Verän<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns und ein Versagen <strong>de</strong>r Archivfunktion wahrscheinlichist.Der Bo<strong>de</strong>n ist durch <strong>die</strong> Standortnutzung bzw. durch <strong>die</strong> Nutzung<strong>de</strong>s relevanten Umfel<strong>de</strong>s über weite Areale <strong>de</strong>s Standortes<strong>de</strong>rart massiv beeinträchtigt, dass seine Archivfunktionzerstört ist.REFINA: | MESOTES | 43


Bo<strong>de</strong>nfunktion 3aFunktion als Rohstofflagerstättea) Allgemeine Beschreibung‚An speziellen Standorten enthalten Bö<strong>de</strong>n wichtige Rohstoffe, insbeson<strong>de</strong>re <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Bergbau und<strong>die</strong> Bauindustrie. Bo<strong>de</strong>nschutz <strong>die</strong>nt auch <strong>de</strong>r sparsamen und nachhaltigen Nutzung <strong>die</strong>ser Bo<strong>de</strong>nfunktionund hat <strong>die</strong> Zugriffsmöglichkeiten auf Rohstoffvorräte zu sichern.’ 33Da Vorräte oberflächennaher Rohstoffe nur in begrenztem Maße im Bo<strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>n sind, soll<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nschutz auch <strong>die</strong>se Funktion, d. h. <strong>die</strong> Möglichkeit <strong>die</strong>se Rohstoffe entsprechend <strong>de</strong>rRohstoffsicherungsklausel 34 <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sberggesetzes zu nutzen, bei gleichzeitiger Eindämmung<strong>de</strong>s Flächenverbrauches gewährleisten. Die Nutzung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns als Rohstofflagerstätte gerät mit<strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>r natürlichen Bo<strong>de</strong>nfunktionen in Konkurrenz, wenn beim Rohstoffabbau <strong>die</strong> Funktion<strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns als Teil <strong>de</strong>s Naturhaushalts stark beeinträchtigt wird.Bo<strong>de</strong>nschutz bezweckt somit hier auch <strong>de</strong>n sparsamen Abbau und <strong>die</strong> nachhaltige Nutzung <strong>die</strong>serin menschlichen Zeiträumen nicht erneuerbaren Bo<strong>de</strong>nfunktion (HIPP u.a. 35 ).b) Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion hinsichtlich <strong>de</strong>r hier zu bewerten<strong>de</strong>n StandortePrinzipiell besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, dass bei <strong>de</strong>n hier in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Standorten im UntergrundRohstoffe lagern, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Montanindustrie <strong>von</strong> Be<strong>de</strong>utung sein können. Dies betrifft nach <strong>de</strong>nErfahrungen <strong>de</strong>r Autoren zumeist Steine und Er<strong>de</strong>n. Jedoch ist nicht allein aus <strong>de</strong>m Vorhan<strong>de</strong>nseinbeispielsweise einer pleistozänen Kiessandterrasse auf <strong>die</strong> Schutzwürdigkeit eines abbauwürdigenKiessandvorkommens zu schließen. Die Lagerstätte muss planungsrechtlich ausgewiesen sein;o<strong>de</strong>r es muss zumin<strong>de</strong>st Anhaltspunkte da<strong>für</strong> geben, dass es sich um einen zum Abbau genehmigungsfähigen,wirtschaftlich gewinnbaren Rohstoff han<strong>de</strong>lt.c) Prüfung <strong>de</strong>r Standortrelevanz bzw. -sensibilität <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3aAls Hilfe <strong>für</strong> das unter b) beschriebene Erfor<strong>de</strong>rnis einer Einschätzung <strong>de</strong>s Rohstoff-Vorkommenshinsichtlich seiner Schutzwürdigkeit als Lagerstätte <strong>die</strong>nt folgen<strong>de</strong>r Fragenkatalog:Tab. 15: Zuordnung laut planungsrechtlicher Ausweisung bzw. fachlichen Anhaltspunktena) Ist aus <strong>de</strong>r geologisch-hydrogeologischen Situation das Vorhan<strong>de</strong>nsein <strong>von</strong> Rohstoffen/ Bo<strong>de</strong>nschätzen abzuleiten?b) Ist <strong>de</strong>r Rohstoff <strong>von</strong> wirtschaftlichem Interesse – sind wirtschaftlich gewinnbare Mengenund Qualitäten zu erwarten?janeinWenn a) und b) mit ‚ja’, dann weiter mit:Ist <strong>de</strong>r Rohstoff auf Grund <strong>de</strong>r Umfeldsituation und unter Beachtung <strong>von</strong> schutz- undnaturschutzrechtlichen Belangen gewinnbar?Besitzt <strong>de</strong>r Rohstoff eine bergrechtliche Einstufung?bergfreier Rohstoffgrun<strong>de</strong>igener RohstoffjaneinBesitzt <strong>de</strong>r Rohstoff eine infrastrukturelle Be<strong>de</strong>utung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Region?33 Bun<strong>de</strong>srat-Drucksache, 702/96, S. 8434 siehe § 48 Absatz 1 Satz 2 Bun<strong>de</strong>sberggesetz (BBergG)35 Hipp, L: Das Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutzgesetz mit Bo<strong>de</strong>nschutz- und Altlastenverordnung : Leitfa<strong>de</strong>n / Hipp / Rech /Turian. – 1. Aufl. – München ; Berlin : Rehm, 200044 | REFINA: | MESOTES


Ist <strong>de</strong>r Rohstoff <strong>von</strong> überregionaler Be<strong>de</strong>utung?janeinWelcher Erkundungsstand liegt <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Rohstoffkörper vor?VerdachtsflächeHöffigkeitsflächeAufsuchungerkun<strong>de</strong>te LagerstätteHat <strong>die</strong> Lagerstätte bergrechtlichen Bestandsschutz?BewilligungBergwerkseigentumIm Ergebnis <strong>die</strong>ser Recherche und Einstufung kann in folgen<strong>de</strong>r Tabelle <strong>die</strong> Prüfung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktionhinsichtlich ihrer Relevanz <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Standort vorgenommen wer<strong>de</strong>n.Tab. 16: Prüfung <strong>de</strong>r Relevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3a <strong>für</strong> <strong>de</strong>n zu bewerten<strong>de</strong>n StandortKriterien Beschreibung Xnicht relevantbedingt relevantrelevantdominantEs existieren im Untergrund <strong>de</strong>s Standortes keine wirtschaftlichgewinnbaren Rohstoffe.Es existieren Anhaltspunkte da<strong>für</strong>, dass im Untergrund <strong>de</strong>sStandortes wirtschaftlich gewinnbare Rohstoffe lagern.Der Standort ist planungsrechtlich als Vorrang- o<strong>de</strong>r Vorbehaltsgebietzum Abbau <strong>von</strong> Rohstoffen ausgewiesen.Der Standort ist planungsrechtlich als Rohstofflagerstätte ausgewiesen.Die Lagerstätte nimmt (min<strong>de</strong>stens) das gesamteStandortareal ein und dominiert <strong>die</strong> Nutzung zum Abbau wirtschaftlichbe<strong>de</strong>utsamer Rohstoffe.d) Beurteilung <strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3aAnhand Tab. 17 kann <strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3a abgeschätzt wer<strong>de</strong>n:Tab. 17: Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3aBeeinträchtigungsgrad Beschreibung Xunbeeinträchtigtgeringfügigbeeinträchtigtbeeinträchtigtaußer FunktionDer Bo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Standortes ist nicht o<strong>de</strong>r nur unwesentlichanthropogen überprägt. Es liegen keine Hinweise auf Schadstoffeinträgevor.Aus <strong>de</strong>r Vornutzung <strong>de</strong>s Standortes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen relevantemUmfeld sind schädliche Stoffbelastungen, mechanische Verän<strong>de</strong>rungeno<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nsorganoleptisch bzw. technisch-analytisch nachgewieseno<strong>de</strong>r zu prognostizieren.Die Beeinträchtigungen sind <strong>de</strong>r Höhe nach niedrig bzw. geringfügigund / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verbreitung nach punktuell bzw. kleinflächig.Die Bo<strong>de</strong>nfunktion ist weitgehend intakt. Die Rohstofflagerstätteist weiterhin gewinnbar.Die eingetretenen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sind als sohoch einzuschätzen bzw. nachgewiesen, dass über Teilareale<strong>de</strong>s Standortes eine nachhaltige schädliche Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>sBo<strong>de</strong>ns und ein Versagen <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion wahrscheinlichist. Die Qualität <strong>de</strong>r Rohstofflagerstätte ist beeinträchtigt.Der Bo<strong>de</strong>n ist durch <strong>die</strong> Standortnutzung bzw. durch <strong>die</strong> Nutzung<strong>de</strong>s relevanten Umfel<strong>de</strong>s über weite Areale <strong>de</strong>s Standortes<strong>de</strong>rart massiv beeinträchtigt, dass <strong>die</strong> <strong>de</strong>finierte Funktionzum Status quo nicht mehr wirkt.REFINA: | MESOTES | 45


Bo<strong>de</strong>nfunktion 3bFläche <strong>für</strong> Siedlung und Erholunga) Allgemeine Beschreibung‚Die Nutzung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns als Siedlungsfläche führt durch <strong>die</strong> Überbauung zu einem weitgehen<strong>de</strong>nVerlust <strong>de</strong>r natürlichen Bo<strong>de</strong>nfunktionen. Zugleich han<strong>de</strong>lt es sich hier um eine belastungsempfindlicheNutzung. So können stoffliche Belastungen <strong>die</strong> Eignung eines Grundstücks als Standort <strong>für</strong>Wohngebäu<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rspielplätze in Frage stellen.’ (Gesetzesbegründung zum BBodSchG,BR-Drucksache, 702 / 96)Zu<strong>de</strong>m ist bei einer Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns als Fläche <strong>für</strong> Siedlung und Erholung <strong>die</strong> Beeinträchtigungo<strong>de</strong>r irreversible Schädigung <strong>de</strong>r natürlichen Bo<strong>de</strong>nfunktionen oft <strong>die</strong> Folge. Insbeson<strong>de</strong>re<strong>die</strong> Versiegelung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns führt zu erheblichen Störungen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Regelungsfunktionenim Wasserhaushalt (z. B. durch <strong>die</strong> Verringerung <strong>de</strong>r Grundwasserneubildung).Neben <strong>de</strong>r Funktion als Fläche <strong>für</strong> Erholung trägt <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n an sich als prägen<strong>de</strong>s Element imErlebnis- o<strong>de</strong>r Erholungsraum zur eigentlichen Erholungsfunktion <strong>de</strong>r Landschaft bei.b) Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion hinsichtlich <strong>de</strong>r hier zu bewerten<strong>de</strong>n StandorteDiese Bo<strong>de</strong>nfunktion ist hinsichtlich <strong>de</strong>r hier zu bewerten<strong>de</strong>n Standorte in <strong>de</strong>r Praxis insbeson<strong>de</strong>re<strong>für</strong> gewerbliche Brachflächen in Mischgebieten, aber auch ehemalige innerstädtische Gewerbebrachen,<strong>die</strong> als Wohngebiete umgenutzt wer<strong>de</strong>n sollen, relevant. Eine Bewertung <strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s<strong>de</strong>r Funktion als Fläche <strong>für</strong> Siedlung und Erholung ist nur dann sinnvoll, wenn eineplanungsrechtliche Ausweisung o<strong>de</strong>r ein Bestandsschutz, zumin<strong>de</strong>st aber ein begrün<strong>de</strong>ter Anhaltspunktvorliegt als:- Wohngebiet- innerstädtisches Grün- Gartenanlage (bei Nutzpflanzen siehe Bo<strong>de</strong>nfunktion 3c)- Park- Naherholungsgebiet, Wasserfläche- Ortsverbindungstrasse- Wan<strong>de</strong>r- und Wintersportgebiet- Sportanlage- CampingplatzKin<strong>de</strong>rspielplätze wer<strong>de</strong>n aufgrund ihrer beson<strong>de</strong>ren Sensibilität innerhalb <strong>die</strong>ser Nutzung geson<strong>de</strong>rtbetrachtet.c) Prüfung <strong>de</strong>r Standortrelevanz / -sensibilität <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3bFür <strong>die</strong> Prüfung <strong>de</strong>r Standortrelevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3b wird folgen<strong>de</strong>s Beurteilungsmustervorgestellt:Tab. 18: Prüfung <strong>de</strong>r Relevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3b <strong>für</strong> <strong>de</strong>n zu bewerten<strong>de</strong>n StandortKriterien Beschreibung Xnicht relevantbedingt relevantrelevantEs existieren <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Standort keine planungsrechtlichen Ausweisungeno<strong>de</strong>r Anhaltspunkte <strong>für</strong> Nutzungen als Fläche <strong>für</strong> Siedlung undErholung.Es existieren <strong>für</strong> untergeordnete Teilflächen <strong>de</strong>s Standortes planungsrechtlicheAusweisungen o<strong>de</strong>r Anhaltspunkte <strong>für</strong> Nutzungen als Fläche<strong>für</strong> Siedlung und Erholung.Für <strong>de</strong>n überwiegen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Standortes existieren planungsrechtlicheAusweisungen o<strong>de</strong>r Anhaltspunkte <strong>für</strong> Nutzungen als Fläche <strong>für</strong>Siedlung und Erholung.46 | REFINA: | MESOTES


Kriterien Beschreibung XdominantDie planungsrechtliche Ausweisung als Fläche <strong>für</strong> Siedlung und Erholungbetrifft <strong>de</strong>n gesamten Standort. Diese Ausweisung dominiert allean<strong>de</strong>ren Nutzungen.d) Beurteilung <strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3bBo<strong>de</strong>nbezogene Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Fläche <strong>für</strong> Siedlung und Erholung erfolgen im Wesentlichendurch Schadstoffeinträge. Beurteilungskriterien sind <strong>die</strong> Höhe <strong>de</strong>r Schadstoffkonzentrationenund <strong>die</strong> räumliche Verbreitung <strong>de</strong>r Schadstoffbelastung <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch innerhalb<strong>de</strong>r Beurteilungsintervalle <strong>von</strong> 0,0 bis 0,1m 36 bzw. bis 0,1 bis 0,35m 37 (Kin<strong>de</strong>rspielplätze) unterGOK.Konkret können herangezogen wer<strong>de</strong>n:1. <strong>die</strong> Prüf- und Maßnahmewerte entsprechend Anhang 2 BBodSchV (Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch) bzw.2. ggf. an<strong>de</strong>re geeignete Bewertungshilfen, wie z.B. <strong>die</strong> <strong>de</strong>s Freistaates Sachsen 38 (GefahrenbezogeneOrientierungswerte <strong>de</strong>r Kategorien I und II <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n Mensch),jeweils unter Beachtung <strong>de</strong>s Grundprinzips <strong>de</strong>r Einzelfallprüfung (Berücksichtigung <strong>von</strong> Exposition,Versiegelung, Verfügbarkeit usw.).Mit nachfolgen<strong>de</strong>r Tabelle wird <strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3b abgeschätzt:Tab. 19: Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3bBeeinträchtigungsgrad Beschreibung XunbeeinträchtigtgeringfügigbeeinträchtigtbeeinträchtigtEs liegen zum Status quo keine Hinweise o<strong>de</strong>r Verdachtsmomentevor, aus <strong>de</strong>nen schädliche Stoffbelastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns <strong>für</strong> <strong>de</strong>nWirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch aus <strong>de</strong>r Vornutzung <strong>de</strong>s Standortes o<strong>de</strong>r<strong>de</strong>ssen relevantem Umfeld abzuleiten wären, bzw. es liegen Ergebnisse<strong>von</strong> Untersuchungen vor, <strong>die</strong> solche Beeinträchtigungen ausschließen.Aus <strong>de</strong>r Vornutzung <strong>de</strong>s Standortes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen relevantem Umfeldsind schädliche Stoffbelastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch organoleptisch bzw. technisch-analytisch nachgewieseno<strong>de</strong>r zu prognostizieren. Die Beeinträchtigungen sind <strong>de</strong>r Höhenach niedrig bzw. geringfügig und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verbreitung nach punktuellbzw. kleinflächig. Die Bo<strong>de</strong>nfunktion ist weitgehend intakt, <strong>die</strong>Fläche <strong>für</strong> Siedlung und Erholung nutzbar.Schädliche Stoffbelastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch sind durch <strong>die</strong> Vornutzung <strong>de</strong>s Standortes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen relevantemUmfeld erfolgt. Der Nachweis ist organoleptisch bzw. technisch-analytischerbracht.Diese eingetretenen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sind als sohoch einzuschätzen bzw. nachgewiesen, dass über größere Teilareale<strong>de</strong>s Standortes eine nachhaltige schädliche Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>sBo<strong>de</strong>ns erfolgt ist und eine uneingeschränkte Nutzung <strong>de</strong>r Fläche <strong>für</strong>Siedlung und Erholung ohne <strong>die</strong> Ergreifung geeigneter Maßnahmennicht mehr möglich ist.36 Kontaktbereich <strong>für</strong> orale und <strong>de</strong>rmale Schadstoffaufnahme, zusätzlich 0 bis 2cm bei Relevanz <strong>de</strong>s inhalativenAufnahmepfa<strong>de</strong>s, nach BBodSchV, Anhang 1, Tab. 137 durchschnittliche Mächtigkeit aufgebrachter Bo<strong>de</strong>nschichten; zugleich max. <strong>von</strong> Kin<strong>de</strong>rn erreichbare Tiefe,ebenda38 Bewertungshilfen bei <strong>de</strong>r Gefahrenverdachtsermittlung in <strong>de</strong>r Altlastenbehandlung,Teil A: Orientierungswerte zur Ermessensausübung sowie Prüf- und Maßnahmewerte,1. Direktpfad Bo<strong>de</strong>n-Mensch. –Hrsg,: Sächs. Lan<strong>de</strong>samt <strong>für</strong> Umwelt und Geologie, 2002 und FortschreibungenREFINA: | MESOTES | 47


Beeinträchtigungsgrad Beschreibung Xaußer FunktionDie Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sind massiv, hinsichtlich <strong>de</strong>rStoffbelastung hoch und erstrecken sich über <strong>die</strong> gesamte Fläche.Die Nutzungsfähigkeit <strong>de</strong>r Fläche <strong>für</strong> Siedlungs- und Erholungszweckeist ausgeschlossen.Mit <strong>de</strong>r Nutzung <strong>für</strong> Siedlungszwecke führt <strong>die</strong> damit im Zusammenhang stehen<strong>de</strong> Überbauung zueiner Beeinträchtigung <strong>de</strong>r in § 2 Abs. 2 Nr. 1 BBodSchG aufgeführten natürlichen Bo<strong>de</strong>nfunktionen,insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Funktionen 1a und 1b. Dies fin<strong>de</strong>t dort Berücksichtigung.48 | REFINA: | MESOTES


Bo<strong>de</strong>nfunktion 3cStandort <strong>für</strong> land- und forstwirtschaftliche Nutzunga) Allgemeine BeschreibungDie Eignung eines Bo<strong>de</strong>ns <strong>für</strong> land- und forstwirtschaftliche Nutzung hängt vor allem <strong>von</strong> <strong>de</strong>r natürlichenErtragsfähigkeit ab. Hier sind auch klimatische Faktoren und <strong>de</strong>ren Verän<strong>de</strong>rbarkeit unter<strong>de</strong>m Blickwinkel <strong>de</strong>s Klimawan<strong>de</strong>ls zu berücksichtigen. Die Ertragsfähigkeit ist zu<strong>de</strong>m <strong>von</strong> verschie<strong>de</strong>nenBo<strong>de</strong>nparametern (Bo<strong>de</strong>nart, Gefüge, Durchwurzelbarkeit, Wasserhaushalt, usw.)abhängig. Eine angepasste Bewirtschaftung nach guter fachlicher Praxis <strong>die</strong>nt <strong>de</strong>m Erhalt <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfruchtbarkeit,d.h. <strong>de</strong>r Produktivität <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns. Bo<strong>de</strong>nerosion und Bo<strong>de</strong>nverdichtung können<strong>die</strong> Ertragsfunktion landwirtschaftlich genutzter Bö<strong>de</strong>n gefähr<strong>de</strong>n.‚Die Funktion <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns als Standort <strong>für</strong> land- und forstwirtschaftliche Erzeugung kann in Fragegestellt sein, wenn stoffliche Belastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns wesentlich zur Belastung <strong>von</strong> Nahrungskettenmit unerwünschten Stoffen beitragen. Die Funktion als Standort <strong>von</strong> Nutzpflanzen kann auchdadurch in Frage gestellt wer<strong>de</strong>n, dass <strong>die</strong> Ertragsfähigkeit <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n durch Strukturän<strong>de</strong>rungennachhaltig gemin<strong>de</strong>rt wird.’ (Gesetzesbegründung zum BBodSchG, BR-Drucksache, 702 / 96)b) Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion hinsichtlich <strong>de</strong>r hier zu bewerten<strong>de</strong>n urbanen StandorteDiese Bo<strong>de</strong>nfunktion ist hinsichtlich <strong>de</strong>r hier zu bewerten<strong>de</strong>n Standorte in <strong>de</strong>r Praxis <strong>von</strong> untergeordneterBe<strong>de</strong>utung. Eine Bewertung <strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Funktion als Standort <strong>für</strong>land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist nur dann sinnvoll, wenn eine planungsrechtliche Ausweisungo<strong>de</strong>r ein Bestandsschutz, zumin<strong>de</strong>st aber ein begrün<strong>de</strong>ter Anhaltspunkt vorliegt als:- landwirtschaftliche Nutzfläche, umfassend: Ackerland, Dauergrünland (Wiesen, Wei<strong>de</strong>n /Viehhaltung, Hutungen), Streuwiesen, Gartenland, Obstplantagen, Flächen <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rkulturen(Wein, Hopfen, Tabak, Korbwei<strong>de</strong>n, Baumschulen), Flächen <strong>für</strong> kurzumtriebigeEnergieholzgewinnung sowie im Erwägungsfall auch <strong>die</strong> nicht genutzten, aber perspektivischlandwirtschaftlich nutzbaren Flächen- forstwirtschaftliche Nutzung nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>swaldgesetz (BWaldG) bzw. <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>swaldgesetzen,- Ausgleichs- / Renaturierungs- und Stilllegungsflächen,- land- und forstwirtschaftliche Brachen,- Lager- und Logistikflächen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Landwirtschaft.c) Prüfung <strong>de</strong>r Standortrelevanz / -sensibilität <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3cFür <strong>die</strong> Prüfung <strong>de</strong>r Standortrelevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3c wird folgen<strong>de</strong>s Beurteilungsmustervorgestellt:Tab. 20: Prüfung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3c hinsichtlich Relevanz und Sensibilitätsgra<strong>de</strong>n <strong>für</strong> <strong>de</strong>n zu bewerten<strong>de</strong>n StandortKriterien Beschreibung / Beispiele Xnicht relevantbedingt relevantrelevantdominantEs existieren <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Standort keine planungsrechtlichen Ausweisungeno<strong>de</strong>r Anhaltspunkte als Standort <strong>für</strong> land- und forstwirtschaftliche Nutzungen.Es existieren <strong>für</strong> untergeordnete Teilflächen <strong>de</strong>s Standortes planungsrechtlicheAusweisungen o<strong>de</strong>r Anhaltspunkte <strong>für</strong> land- und forstwirtschaftlicheNutzungen.Für <strong>de</strong>n überwiegen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Standortes existieren planungsrechtlicheAusweisungen o<strong>de</strong>r Anhaltspunkte <strong>für</strong> land- und forstwirtschaftlicheNutzungen.Die planungsrechtliche Ausweisung <strong>für</strong> land- und forstwirtschaftlicheNutzungen betrifft <strong>de</strong>n gesamten Standort. Diese Ausweisung dominiertalle an<strong>de</strong>ren Nutzungen.REFINA: | MESOTES | 49


d) Beurteilung <strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3cBo<strong>de</strong>nbezogene Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Nutzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Land- und Forstwirtschaft könnendurch Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nqualität (Schadstoffeinträge, Versauerung, etc.) sowie durch Verän<strong>de</strong>rungen<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nstruktur (Verdichtung, Erosion, etc.) erfolgen.Hinsichtlich <strong>de</strong>r stofflichen Belastungen sind als Beurteilungskriterien <strong>die</strong> Höhe <strong>de</strong>r Schadstoffkonzentrationenund <strong>die</strong> räumliche Verbreitung <strong>de</strong>r Schadstoffbelastung <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n (Nutz-)pflanze innerhalb <strong>de</strong>r Beurteilungs- bzw. Beprobungsintervalle <strong>von</strong>- 0 bis 0,3m 39 und 0,3 bis 0,6 m <strong>für</strong> Ackerbau, Nutzgarten- 0 bis 0,1m 40 und 0,1 bis 0,3m <strong>für</strong> Grünlandanzuwen<strong>de</strong>n. Heranzuziehen sind <strong>die</strong> Prüf- und Maßnahmewerte entsprechend Anhang 2BBodSchV (Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Nutzpflanze) bzw. ggf. an<strong>de</strong>re geeignete Bewertungshilfen.Mit nachfolgen<strong>de</strong>r Tabelle wird <strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3c abgeschätzt:Tab. 21: Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3cBeeinträchtigungsgrad Beschreibung / Beispiele Xunbeeinträchtigtgeringfügigbeeinträchtigtbeeinträchtigtaußer FunktionEs liegen zum Status quo keine Hinweise o<strong>de</strong>r Verdachtsmomentevor, aus <strong>de</strong>nen schädliche Stoffbelastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns <strong>für</strong> <strong>de</strong>nWirkpfad Bo<strong>de</strong>n Nutzpflanze aus <strong>de</strong>r Vornutzung <strong>de</strong>s Standorteso<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen relevantem Umfeld abzuleiten wären, bzw. es liegenErgebnisse <strong>von</strong> Untersuchungen vor, <strong>die</strong> solche Beeinträchtigungenausschließen.Durch chemisch-stoffliche und / o<strong>de</strong>r mechanische Beeinflussung sindBeeinträchtigungen <strong>de</strong>r land- o<strong>de</strong>r forstwirtschaftlichen Nutzbarkeit<strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns erfolgt.Die schädlichen Stoffbelastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Nutzpflanze sind <strong>de</strong>r Höhe nach niedrig bzw. geringfügig und / o<strong>de</strong>r<strong>de</strong>r Verbreitung nach punktuell bzw. kleinflächig. Der Nachweis istorganoleptisch bzw. technisch-analytisch erbracht o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>stentsprechend vorliegen<strong>de</strong>r Indizien zu prognostizieren.Die Bo<strong>de</strong>nfunktion ist weitgehend intakt, <strong>die</strong> Fläche <strong>für</strong> Land- undForstwirtschaft nutzbar.Schädliche Stoffbelastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Nutzpflanze sind durch <strong>die</strong> Vornutzung <strong>de</strong>s Standortes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssenrelevantem Umfeld erfolgt. Der Nachweis ist organoleptisch bzw.technisch-analytisch erbracht.Diese eingetretenen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sind als so hocheinzuschätzen bzw. nachgewiesen, dass über größere Teilareale <strong>de</strong>sStandortes eine nachhaltige schädliche Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nserfolgt ist und eine uneingeschränkte Nutzung <strong>de</strong>r Fläche <strong>für</strong> LandundForstwirtschaft ohne <strong>die</strong> Ergreifung geeigneter Maßnahmen nichtmehr möglich ist.Die Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sind massiv, hinsichtlich <strong>de</strong>rStoffbelastung hoch und erstrecken sich über <strong>die</strong> gesamte Fläche. DieNutzungsfähigkeit <strong>de</strong>r Fläche <strong>für</strong> Land- und Forstwirtschaft ist ausgeschlossen.39 Bearbeitungshorizont, nach BBodSchV, Anhang 1, Tab. 140 Hauptwurzelbereich, ebenda50 | REFINA: | MESOTES


Bo<strong>de</strong>nfunktion 3dFunktion als Standort <strong>für</strong> sonstige wirtschaftliche undöffentliche Nutzung, Verkehr, Ver- und Entsorgunga) Allgemeine BeschreibungBo<strong>de</strong>n wird durch das BBodSchG auch unter Schutz gestellt, um als Standort <strong>für</strong> sonstige Nutzungen,<strong>für</strong> Verkehr und zur Ver- und Entsorgung zur Verfügung zu stehen, obwohl Bo<strong>de</strong>n sicherlichauch um <strong>die</strong> Erfüllung <strong>die</strong>ser Nutzungsfunktionen willen keines <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erfüllung <strong>de</strong>r natürlichenBo<strong>de</strong>nfunktionen vergleichbaren Schutzes bedarf (HIPP u. a. 41 ). Auch mit <strong>die</strong>sen Nutzungen aufbisher noch wenig beeinträchtigten Bö<strong>de</strong>n kann eine irreversible Beeinträchtigung <strong>de</strong>r natürlichenBo<strong>de</strong>nfunktionen verbun<strong>de</strong>n sein.‚Im Industrieland Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland prägen wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen<strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sowie <strong>de</strong>ssen Funktion als Standort <strong>für</strong> Verkehrswege, Ver- und Entsorgungsanlagenin hohem Maße <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nzustand. Das Ausmaß <strong>de</strong>r Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns und <strong>die</strong> damitverbun<strong>de</strong>nen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r natürlichen Bo<strong>de</strong>nfunktionen machen es notwendig, dassdurch <strong>die</strong>ses Gesetz und an<strong>de</strong>re Rechtsvorschriften zum Schutz <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns Ausmaß und Art<strong>die</strong>ser Inanspruchnahme so gesteuert wer<strong>de</strong>n, dass unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Nutzungsfunktionenkeine schädlichen Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen hervorgerufen wer<strong>de</strong>n.’ (Gesetzesbegründung zumBBodSchG, BR-Drucksache, 702 / 96)Bei <strong>die</strong>ser Bo<strong>de</strong>nfunktion ist eine Konkurrenz zu <strong>de</strong>n natürlichen Bo<strong>de</strong>nfunktionen ähnlich wie bei<strong>de</strong>r Nutzung als Fläche <strong>für</strong> Siedlung und Erholung abzuleiten. Angesichts höherer gelten<strong>de</strong>rSchwellenwerte <strong>für</strong> Schadstoffbelastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns kann durch <strong>die</strong>se Nutzung eine noch größereBeeinträchtigung natürlicher Bo<strong>de</strong>nfunktionen entstehen.Zur notwendigen Infrastruktur gehören ebenso <strong>die</strong> ordnungsgemäße Errichtung und <strong>de</strong>r Betrieb<strong>de</strong>r öffentlichen und privaten Daseinsvorsorge in <strong>de</strong>n Bereichen Ver- und Entsorgung (z.B. Energieversorgung,Abfallverwertung und -beseitigung, Wasserversorgung- und Abwasserbeseitigung).So beeinträchtigen z.B. Heizkraftwerke, Abfall<strong>de</strong>ponien, abflusslose Gruben und Kleinkläranlagenebenfalls <strong>die</strong> natürlichen Bo<strong>de</strong>nfunktionen, insbeson<strong>de</strong>re wenn sie unsachgemäß betrieben wur<strong>de</strong>n.b) Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion hinsichtlich <strong>de</strong>r hier zu bewerten<strong>de</strong>n StandorteBei <strong>de</strong>n hier betrachteten urbanen Standorten han<strong>de</strong>lt es sich fast ausschließlich um gewerblicheBrachen. Die Bo<strong>de</strong>nfunktion 3d ist hie<strong>für</strong> <strong>von</strong> herausragen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung. Sie betrifft allein stehen<strong>de</strong>Gewerbeflächen, gewerbliche Brachflächen in Mischgebieten und ganze Industriegebiete. EineBewertung <strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Funktion als Fläche <strong>für</strong> sonstige wirtschaftliche undöffentliche Nutzung, Verkehr, Ver- und Entsorgung setzt voraus, dass eine planungsrechtlicheAusweisung o<strong>de</strong>r ein Bestandsschutz, zumin<strong>de</strong>st aber ein begrün<strong>de</strong>ter Anhaltspunkt vorliegt <strong>für</strong>:wirtschaftliche Nutzungen- Industrie- bzw. Gewerbeflächen <strong>de</strong>s produzieren<strong>de</strong>n Gewerbes einschließlich Verwaltung,Lagerung, Verkehr und Logistik- Han<strong>de</strong>lseinrichtungen- Logistikstandorteöffentliche Nutzungen- öffentliche Straßen und Plätze- öffentliche / kommunale Gelän<strong>de</strong>, Verwaltung, Versorgung, Bildung, Gesundheitswesen41 Hipp, L: Das Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutzgesetz mit Bo<strong>de</strong>nschutz- und Altlastenverordnung : Leitfa<strong>de</strong>n / Hipp / Rech /Turian. – 1. Aufl. – München ; Berlin : Rehm, 2000REFINA: | MESOTES | 51


Verkehr- Überregionale Straßentrassen- Schienentrassen, Flugplätze und Häfen / Wasserstraßen und <strong>die</strong> dazugehörigen UmschlageinrichtungenVer- und Entsorgung- Flächen <strong>von</strong> Versorgungsträgern Energie- Standorte zur Abfallannahme, Lagerung, Recycling, Verwertung- Deponien, Abwasserreinigungsanlagenund an<strong>de</strong>re.c) Prüfung <strong>de</strong>r Standortrelevanz / -sensibilität <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3dFür <strong>die</strong> Prüfung <strong>de</strong>r Standortrelevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3d wird folgen<strong>de</strong>s Beurteilungsmustervorgestellt:Tab. 22: Prüfung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3d hinsichtlich Relevanz und Sensibilitätsgra<strong>de</strong>n <strong>für</strong> <strong>de</strong>n zu bewerten<strong>de</strong>n StandortKriterien Beschreibung / Beispiele Xnicht relevantbedingt relevantrelevantdominantEs existieren <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Standort keine planungsrechtlichen Ausweisungeno<strong>de</strong>r Anhaltspunkte als Standort <strong>für</strong> sonstige wirtschaftliche und öffentlicheNutzung, Verkehr, Ver- und Entsorgung.Es existieren <strong>für</strong> untergeordnete Teilflächen <strong>de</strong>s Standortes planungsrechtlicheAusweisungen o<strong>de</strong>r Anhaltspunkte <strong>für</strong> sonstige wirtschaftlicheund öffentliche Nutzung, Verkehr, Ver- und Entsorgung.Der überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>s Standortes ist einer wirtschaftlichen o<strong>de</strong>röffentlichen Nutzung, Verkehr, Ver- o<strong>de</strong>r Entsorgung zuzuordnen.Der Standort ist planungsrechtlich <strong>für</strong> sonstige wirtschaftliche und öffentlicheNutzungen, Verkehr, Ver- o<strong>de</strong>r Entsorgung ausgewiesen und<strong>von</strong> alleiniger Be<strong>de</strong>utung <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Nutzung im Vergleich zu seiner Umgebung.Es existieren <strong>für</strong> reale <strong>de</strong>rartige Nutzungen keine Ausweichmöglichkeitenauf umgeben<strong>de</strong> Standorte.d) Beurteilung <strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3dBo<strong>de</strong>nbezogene Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Nutzungen als Standort <strong>für</strong> sonstige wirtschaftliche undöffentliche Nutzung, Verkehr, Ver- und Entsorgung können durch Schadstoffeinträge sowie durchVerän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nstruktur (Verschlechterung <strong>de</strong>s Baugrun<strong>de</strong>s) erfolgen.Hinsichtlich <strong>de</strong>r stofflichen Belastungen sind als Beurteilungskriterien <strong>die</strong> Höhe <strong>de</strong>r Schadstoffkonzentrationenund <strong>die</strong> räumliche Verbreitung <strong>de</strong>r Schadstoffbelastung <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch innerhalb <strong>de</strong>r Beurteilungsintervalle <strong>von</strong> 0,0 bis 0,1m 42 unter GOK anzusetzen.Konkret können herangezogen wer<strong>de</strong>n:1. <strong>die</strong> Prüf- und Maßnahmewerte entsprechend Anhang 2 BBodSchV (Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch) bzw.2. ggf. an<strong>de</strong>re geeignete Bewertungshilfen, wie z.B. <strong>die</strong> <strong>de</strong>s Freistaates Sachsen 43 (GefahrenbezogeneOrientierungswerte <strong>de</strong>r Kategorien I und II <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n Mensch),42 Kontaktbereich <strong>für</strong> orale und <strong>de</strong>rmale Schadstoffaufnahme, zusätzlich 0 bis 2cm bei Relevanz <strong>de</strong>s inhalativenAufnahmepfa<strong>de</strong>s, nach BBodSchV, Anhang 1, Tab. 143 Bewertungshilfen bei <strong>de</strong>r Gefahrenverdachtsermittlung in <strong>de</strong>r Altlastenbehandlung,Teil A: Orientierungswerte zur Ermessensausübung sowie Prüf- und Maßnahmewerte, Direktpfad Bo<strong>de</strong>n-Mensch. –Hrsg,: Sächs. Lan<strong>de</strong>samt <strong>für</strong> Umwelt und Geologie, 2002 und Fortschreibungen52 | REFINA: | MESOTES


jeweils unter Beachtung <strong>de</strong>s Grundprinzips <strong>de</strong>r Einzelfallprüfung (Berücksichtigung <strong>von</strong> Exposition,Versiegelung, Verfügbarkeit usw.).Mit nachfolgen<strong>de</strong>r Tabelle wird <strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3d abgeschätzt:Tab. 23: Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3dBeeinträchtigungsgrad Beschreibung / Beispiele Xunbeeinträchtigtgeringfügigbeeinträchtigtbeeinträchtigtaußer FunktionEs liegen zum Status quo keine Hinweise o<strong>de</strong>r Verdachtsmomentevor, aus <strong>de</strong>nen schädliche Stoffbelastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns <strong>für</strong> <strong>de</strong>nWirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch aus <strong>de</strong>r Vornutzung <strong>de</strong>s Standortes o<strong>de</strong>r<strong>de</strong>ssen relevantem Umfeld abzuleiten wären, bzw. es liegen Ergebnisse<strong>von</strong> Untersuchungen vor, <strong>die</strong> solche Beeinträchtigungen ausschließen.Aus <strong>de</strong>r Vornutzung <strong>de</strong>s Standortes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen relevantem Umfeldsind schädliche Stoffbelastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch organoleptisch bzw. technisch-analytisch nachgewieseno<strong>de</strong>r zu prognostizieren.Die Beeinträchtigungen sind <strong>de</strong>r Höhe nach niedrig bzw. geringfügigund / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verbreitung nach punktuell bzw. kleinflächig. Die Bo<strong>de</strong>nfunktionist weitgehend intakt, <strong>die</strong> Fläche gewerblich nutzbar.o<strong>de</strong>r:Die Schadstoffbelastungen sind hoch und / o<strong>de</strong>r großflächig, jedochdurch eine wirksame Versiegelung, <strong>die</strong> auch <strong>für</strong> eine beabsichtigteNachnutzung erhalten bleibt, <strong>de</strong>m Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch nichtzugänglich.Schädliche Stoffbelastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch sind durch <strong>die</strong> Vornutzung <strong>de</strong>s Standortes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen relevantemUmfeld erfolgt. Der Nachweis ist organoleptisch bzw. technisch-analytischerbracht.Diese eingetretenen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sind als sohoch einzuschätzen bzw. nachgewiesen, dass über größere Teilareale<strong>de</strong>s Standortes eine nachhaltige schädliche Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>sBo<strong>de</strong>ns erfolgt ist und eine uneingeschränkte Nutzung <strong>de</strong>r Fläche <strong>für</strong>sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzung, Verkehr, Ver- undEntsorgung ohne <strong>die</strong> Ergreifung geeigneter Maßnahmen nicht mehrmöglich ist.Die Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sind massiv, hinsichtlich <strong>de</strong>rStoffbelastung hoch und erstrecken sich über <strong>die</strong> gesamte Fläche.Eine Nutzung <strong>de</strong>r Fläche <strong>für</strong> sonstige wirtschaftliche und öffentlicheNutzung, Verkehr, Ver- und Entsorgung ist ausgeschlossen.REFINA: | MESOTES | 53


2.4.4.2. Prüfmatrix: Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r jeweiligen Bo<strong>de</strong>nfunktionDie allgemeine Prüf- und Entscheidungsmatrix zur Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzesaus Abb. 5 wird nachfolgend <strong>für</strong> bo<strong>de</strong>nschutzbezogene Sanierungserfor<strong>de</strong>rnisse modifiziert:Legen<strong>de</strong>:Beeinträchtigungsgrad0 - unbeeinträchtigt1 - geringfügig beeinträchtigt2 - beeinträchtigt3 - außer FunktionStandortrelevanz0 - nicht relevant1 - bedingt relevant2 - relevant3 – dominantRisikoklassenRK 1: kein RisikoRK 2: sehr geringes RisikoRK 3: geringes RisikoRK 4: mittleres RisikoRK 5: hohes RisikoRK 6: sehr hohes Risiko /akute GefahrAbb. 7:Entscheidungsmatrix zur Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzesbo<strong>de</strong>nschutzbezogener Sanierungsmaßnahmen insgesamt(durchzuführen <strong>für</strong> alle 8 Bo<strong>de</strong>nfunktionen) mit Sanierungsoptionen(rote Pfeile) <strong>für</strong> eine gewerbliche Nachnutzung.SanierungsoptionenSanierungsziel <strong>für</strong> gewerblicheNachnutzungAnwendungsbeispiele:Dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen:- Sanierungsmaßnahmen zur Wie<strong>de</strong>rherstellung standortrelevanter Bo<strong>de</strong>nfunktionen, <strong>die</strong>signifikant o<strong>de</strong>r auch nur bedingt in ihrer Effektivität betroffen sind (z.B. Wie<strong>de</strong>rherstellung<strong>de</strong>r ‚Funktion als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium <strong>für</strong> stoffliche Einwirkungenauf Grund <strong>de</strong>r Filter-, Puffer-, und Stoffumwandlungseigenschaften, insbeson<strong>de</strong>re auchzum Schutz <strong>de</strong>s Grundwassers’ in ökologisch sensiblen Gebieten o<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung<strong>de</strong>r Nutzungsfunktion ‚Standort <strong>für</strong> Siedlung und Erholung’, wenn <strong>die</strong>se planungsrechtlichausgewiesen ist, jedoch durch vornutzungsbedingte Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen in Frage gestelltist.Dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wi<strong>de</strong>rsprechen:- Maßnahmen zur Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>von</strong> ursprünglichen Bo<strong>de</strong>nfunktionen, <strong>die</strong> planungsrechtlichund / o<strong>de</strong>r nutzungsbedingt nicht standortrelevant sind (z.B. Wie<strong>de</strong>rherstellung<strong>de</strong>r Nutzungsfunktion ‚Standort <strong>für</strong> land und forstwirtschaftliche Nutzung’, wenn es sichum ein innerstädtisches Gebiet han<strong>de</strong>lt)54 | REFINA: | MESOTES


- Maßnahmen zur Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>von</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktionen, <strong>die</strong> nur bedingt standortrelevantsind und <strong>die</strong> in ihrer Effektivität (Umwelt- o<strong>de</strong>r Nutzungseffektivität) nicht o<strong>de</strong>r nurbedingt betroffen sind (Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Nutzungsfunktion: ‚Funktion als Bestandteil<strong>de</strong>s Naturhaushalts, insbeson<strong>de</strong>re mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen’, wenn essich um ein versiegeltes Industriegebiet han<strong>de</strong>lt)- Maßnahmen zur Wie<strong>de</strong>rherstellung standortrelevanter Bo<strong>de</strong>nfunktionen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> es nachStand <strong>de</strong>r Technik keine geeigneten technischen Maßnahmen gibt.2.4.4.3. Darstellung <strong>de</strong>r Methodik an einem konkreten BeispielDie Methodik soll anhand eines konkreten Beispiels dargestellt wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>m zu bewerten<strong>de</strong>Standort han<strong>de</strong>lt es sich um ein ehemaliges militärisch genutztes Tanklager in einem Gewerbegebietin <strong>de</strong>r Saaletalaue im Nor<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Stadt Jena (= Mo<strong>de</strong>llstandort C <strong>de</strong>s optirisk-Projektes).Die 74 Erdtanks wur<strong>de</strong>n geleert und stillgelegt sowie <strong>die</strong> Füllstutzen mit Flugasche verfüllt. Untersuchungenergaben MKW-Kontaminationen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns in 2 Höhenniveaus (oberflächennaherEintrag und Leckagen im tiefer liegen<strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Tanks). Die tieferen MKW-Kontaminationenhaben sich <strong>de</strong>m Grundwasserhorizont mitgeteilt und wur<strong>de</strong>n dort flächig verbreitet. Hinsichtlich <strong>de</strong>rBelastungen <strong>de</strong>s Grundwassers spielen sie jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Hingegen führtenhistorische Leckagen an Lösemitteltanks zu einer im Abstrom über <strong>die</strong> Grundstücksgrenzenhinausreichen<strong>de</strong>n LHKW-Kontamination.Das Grundstück liegt brach und wird aktuell zu einem Teil <strong>de</strong>r Fläche als Wertstoffhof zwischengenutzt.nächste Seite:Abb. 8: a) bis h)Entscheidungsmatrices zur Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsat-zes bo<strong>de</strong>nschutzbezogenerSanierungsmaßnahmen <strong>für</strong> <strong>die</strong> 8 Bo<strong>de</strong>nfunkti-onen am Beispiel <strong>de</strong>s Mo<strong>de</strong>llstandortes C Tanklager JenaLegen<strong>de</strong> <strong>für</strong> alle Fig.Ordinate:Bo<strong>de</strong>nfunktionsbeeinträchtigung0 - unbeeinträchtigt1 - geringfügig beeinträchtigt2 - beeinträchtigt3 - außer FunktionAbszisse:nutzungsspezifischeSensibilitäts- / Vulnerabilitätsgra<strong>de</strong>0 - nicht standortrelevant1 - bedingt standortrelevant2 - standortrelevant3 - standortdominantFig. a) Bo<strong>de</strong>nfunktion 1aDie Bo<strong>de</strong>nfunktion 1a (Funktion als Lebensgrundlageund Lebensraum <strong>für</strong> Menschen,Tiere, Pflanzen und Bo<strong>de</strong>norganismen) ist <strong>für</strong><strong>de</strong>n Standort Tanklager nur bedingt standortrelevant(Stufe 1). Durch <strong>die</strong> planungsrechtlicheAusweisung <strong>de</strong>s Standortes als Industriegebietmit Einschränkungen ist <strong>die</strong>ser <strong>de</strong>mLebensraum <strong>de</strong>s Menschen zugeordnet, <strong>de</strong>r<strong>die</strong> Fläche zur Lagerung bzw. materiellenProduktion nutzte und wie<strong>de</strong>r nutzen wird.Die Bo<strong>de</strong>nfunktion 1a als Lebensgrundlage<strong>für</strong> <strong>de</strong>n Menschen ist jedoch am Standortdurch Bo<strong>de</strong>nkontaminationen, teilweisen Bo<strong>de</strong>nabtragund Versiegelung sowie durch <strong>die</strong>ungünstige Baugrundsituation (Tanks im Untergrund)beeinträchtigt.REFINA: | MESOTES | 55


Es wird entsprechend <strong>de</strong>r Methodik ein geringes Risiko hinsichtlich <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1a abgeleitet.Fig. b) Bo<strong>de</strong>nfunktion 1bDie Bo<strong>de</strong>nfunktion 1b (Funktion als Bestandteil<strong>de</strong>s Naturhaushalts, insbeson<strong>de</strong>remit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen)ist <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Standort Tanklagerebenfalls nur bedingt standortrelevant(Stufe 1).Der Naturhaushalt mit seinen Wasser- undNährstoffkreisläufen wird primär durch <strong>die</strong>Lage <strong>de</strong>s Betriebsgrundstücks im urbanenBereich und <strong>de</strong>r damit im Zusammenhangstehen<strong>de</strong>n Ausglie<strong>de</strong>rung aus <strong>de</strong>r naturnahenFlächennutzung beeinträchtigt.Durch großflächige Bo<strong>de</strong>nverdichtung, Überbauung bzw. Durchörterung mit unterflur verlegtenVer- und Entsorgungstrassen, Versiegelung, künstlicher Ableitung <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswassers undlokalen Verunreinigungen ist <strong>die</strong> Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Naturhaushalt aufbauen<strong>de</strong>n Umweltgüterim gesamten Stadtgebiet <strong>de</strong>utlich reduziert.Der Einfluss <strong>de</strong>s Betriebsstandortes ist dabei anteilmäßig zu vernachlässigen. Durch <strong>die</strong> Vornutzungwur<strong>de</strong> <strong>die</strong> Grundwasserqualität beeinträchtigt. Die Bo<strong>de</strong>nfunktion 1b kann als geringfügigbeeinträchtigt eingestuft wer<strong>de</strong>n.Fig. c) Bo<strong>de</strong>nfunktion 1cDie Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c (Funktion als Abbau-,Ausgleichs- und Aufbaumedium <strong>für</strong> stofflicheEinwirkungen auf Grund <strong>de</strong>r Filter-, Puffer-,und Stoffumwandlungseigenschaften, insbeson<strong>de</strong>reauch zum Schutz <strong>de</strong>s Grundwassers)ist <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Standort relevant.Diese Funktion ist dann voll wirksam, wenn in<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n eindringen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r bereits eingedrungeneSchadstoffe festgelegt und / o<strong>de</strong>rabgebaut wer<strong>de</strong>n, so dass es nicht zu einerBelastung natürlicher Wirkungspfa<strong>de</strong> kommt.Dadurch, dass zumin<strong>de</strong>st im oberflächennahen Grundwasser im Untergrund <strong>de</strong>s Grundstücks produktionsrelevanteSchadstoffe nachgewiesen wur<strong>de</strong>n, ist <strong>de</strong>r Schluss berechtigt, dass <strong>die</strong> Filter-,Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns in ihrer Effektivität reduziert sind. Siereichen nicht dazu aus, in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n bereits eingedrungene Schadstoffe an einer Immission in dasGrundwasser (möglicherweise geringfügig auch in das Fließgewässer) zu hin<strong>de</strong>rn.56 | REFINA: | MESOTES


Der ursprünglich durchgängig verbreitete Auelehm schützte <strong>de</strong>n Grundwasserhorizont vor eindringen<strong>de</strong>nSchadstoffen. Aufgrund <strong>de</strong>r Durchörterung <strong>de</strong>s Auelehms (Anlage <strong>von</strong> Tanks) und massivenSchadstoffmigrationen wur<strong>de</strong> über anteilig große Areale <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c nachhaltigschädlich verän<strong>de</strong>rt und somit über Teilbereiche unwirksam. Aufgrund eines rückläufigen Stoffnachschubesvom Bo<strong>de</strong>n in das Grundwasser ist angesichts <strong>de</strong>r Messreihen im Grundwasser <strong>von</strong>einer zumin<strong>de</strong>st stagnativen, wahrscheinlich regressiven Ausbreitungsten<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>r Schadstofffahneauszugehen.Daher wird hinsichtlich <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Standort ein mittleres Risiko abgeleitet.Fig. d) Bo<strong>de</strong>nfunktion 2Die Bo<strong>de</strong>nfunktion 2 (Funktion als Archiv <strong>de</strong>rNatur- und Kulturgeschichte) ist <strong>für</strong> <strong>de</strong>nStandort ohne Relevanz. Gemäß fachrechtlicherSchutzausweisung o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer fachlicherAnhaltspunkte ergibt sich kein Schutzbedürfnisals Archivfunktion.Es kann kein Risiko abgeleitet wer<strong>de</strong>n.Fig. e) Bo<strong>de</strong>nfunktion 3aDie Bo<strong>de</strong>nfunktion 3a (Funktion als Rohstofflagerstätte)ist <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Standort <strong>von</strong> Relevanz.Dies betrifft nicht <strong>die</strong> Kiesterrasse (aufgrundMächtigkeit und Qualität zum status quo nichtnutzbar), son<strong>de</strong>rn in tieferen Bereichen(Zechstein) befindliche artesische Solewässer,<strong>die</strong> zu thermal-balneologischen Zweckengenutzt wer<strong>de</strong>n könnten.Diese Solewässervorkommen sind durchüberlagern<strong>de</strong> Schichten gegen eineanthropogene Beeinflussung (beispielsweisedurch <strong>die</strong> oberflächennahen MKW-Kontaminationen <strong>de</strong>s Oberen Grundwasserleiters)wirksam geschützt. Die Bo<strong>de</strong>nfunktion3a ist damit unbeeinträchtigt, es besteht somitauch kein Risiko.REFINA: | MESOTES | 57


Fig. g) Bo<strong>de</strong>nfunktion 3cDie Bo<strong>de</strong>nfunktion 3c (Funktion als Standort<strong>für</strong> <strong>die</strong> land- und forstwirtschaftliche Nutzung)ist <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Standort nicht relevant. Der Standortbefin<strong>de</strong>t sich inmitten eines Industriegebietes.Es existieren keine planungsrechtlichenAusweisungen <strong>für</strong> land- o<strong>de</strong>r forstwirtschaftlicheNutzungen.Es besteht kein Risiko.Fig. h) Bo<strong>de</strong>nfunktion 3dDie Bo<strong>de</strong>nfunktion 3d (Funktion als Standort<strong>für</strong> sonstige wirtschaftliche und öffentlicheNutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung) ist<strong>für</strong> <strong>de</strong>n Standort relevant. Durch <strong>die</strong> aktuelleZwischennutzung <strong>die</strong>nt <strong>de</strong>r Standort zu ca.50% seiner Fläche als Logistikstandort <strong>für</strong>Abfallannahme, Recycling, Lagerung durch<strong>die</strong> Kommune.Durch <strong>die</strong> im Untergrund lagern<strong>de</strong>n Tanks ist<strong>die</strong>se und eine zukünftige gewerbliche Nutzungjedoch stark eingeschränkt (Tank<strong>de</strong>ckelim Gelän<strong>de</strong>, geringe bauliche Belastbarkeit,Einschränkung <strong>de</strong>r Lagerflächen). Die Bo<strong>de</strong>nfunktion3d ist damit beeinträchtigt, es wird einmittleres Inanspruchnahmerisiko abgeleitet.58 | REFINA: | MESOTES


Auswertung und Ableitung <strong>de</strong>s verhältnismäßigen Sollzustan<strong>de</strong>s:Legen<strong>de</strong>:1a1b1c,3dBeeinträchtigungsgrad0 - unbeeinträchtigt1 - geringfügig beeinträchtigt2 - beeinträchtigt3 - außer FunktionStandortrelevanz0 - nicht relevant1 - bedingt relevant2 - relevant3 – dominantAbb. 9:2, 3b3cSynopsis <strong>de</strong>r Einstufung <strong>de</strong>r 8 Bo<strong>de</strong>nfunktionen und Ableitung einesverhältnismäßigen Sanierungszieles ( = Verringerung <strong>de</strong>s Betroffenheitsgra<strong>de</strong>s)3aRK = RisikoklassenRK 1: kein RisikoRK 2: sehr geringes RisikoRK 3: geringes RisikoRK 4: mittleres RisikoRK 5: hohes RisikoRK 6: sehr hohes Risiko /akute GefahrSanierungsoption: Verringerung<strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>sSanierungsziel <strong>für</strong>gewerbliche NachnutzungAus <strong>de</strong>r Synopsis <strong>de</strong>r Risikoklassifizierung <strong>für</strong> <strong>die</strong> 8 Bo<strong>de</strong>nfunktionen (siehe Abb. 9) ist abzuleiten:- RK 1 (kein Risiko): Bo<strong>de</strong>nfunktionen 2, 3a, 3b und 3c- RK 2 (sehr geringes Risiko): Bo<strong>de</strong>nfunktion 1b- RK 3 (geringes Risiko): Bo<strong>de</strong>nfunktion 1a- RK 4 (mittleres Risiko): Bo<strong>de</strong>nfunktionen 1c und 3d- RK 5 (hohes Risiko): keine Bo<strong>de</strong>nfunktion- RK 6 (sehr hohes Risiko): keine Bo<strong>de</strong>nfunktionGemäß <strong>de</strong>r postulierten Anwendung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in Abschnitt 2.4.3.3ergibt sich <strong>die</strong> Notwendigkeit <strong>de</strong>r angemessenen Verringerung <strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r in<strong>die</strong> RK 4 eingestuften Bo<strong>de</strong>nfunktionen um eine Risikoklasse. Die Ursache <strong>für</strong> <strong>die</strong> Risikoeinstufungist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktionen 1c und 3d <strong>die</strong> Gleiche: Die Existenz <strong>von</strong> Erdtanks mit historischen Leckagenund <strong>de</strong>r Ausbreitung <strong>von</strong> Schadstoffen bewirkte <strong>die</strong> Betroffenheit <strong>die</strong>ser bei<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nfunktionen.Umzusetzen ist <strong>die</strong>ses Sanierungsziel anhand <strong>de</strong>r Betroffenheitskriterien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktionen1c und 3d.REFINA: | MESOTES | 59


Tab. 24: Umsetzung <strong>de</strong>s verhältnismäßigen Sanierungszieles anhand <strong>de</strong>r Verringerung <strong>de</strong>r Betroffenheitsgra<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktionen1cund 3d <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandortBetroffenheitBo<strong>de</strong>nfunktion 1c(Seite 39)Bo<strong>de</strong>nfunktion 3d(Seite 51)Ist-Zustand Die Stoffbelastungen sind hoch,beispielsweise haben Schadstoffehoher Umweltrelevanz <strong>die</strong> Schichtenfolgeüber Teilareale <strong>de</strong>sStandortes bis zum Grundwasserhorizontdurchdrungen.Die eingetretenen Beeinträchtigungen<strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sind als sohoch einzuschätzen bzw. nachgewiesen,dass … eine uneingeschränkteNutzung <strong>de</strong>r Fläche <strong>für</strong>sonstige wirtschaftliche und öffentlicheNutzung, Verkehr, VerundEntsorgung ohne <strong>die</strong> Ergreifunggeeigneter Maßnahmen nichtmehr möglich ist.Soll-Zustand(verhältnismäßigesSan.-ziel)Die Stoffbelastungen sind niedrig,mit geringer Umweltrelevanz und /o<strong>de</strong>r punktuell.Stoffnachschub ist nicht / nur ingeringem Maße zu prognostizieren.Die Beeinträchtigungen sind <strong>de</strong>rHöhe nach niedrig bzw. geringfügigund / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verbreitungnach punktuell bzw. kleinflächig.Die Bo<strong>de</strong>nfunktion ist weitgehendintakt, <strong>die</strong> Fläche gewerblichnutzbar.Technisch bewältigbar ist <strong>die</strong> Erreichung <strong>de</strong>s Sanierungszieles ‚geringes Risiko’ nur mittels <strong>de</strong>rEntfernung <strong>de</strong>r Erdtanks mit Verfüllung <strong>de</strong>r Hohlformen und Verdichtung. Damit ist <strong>die</strong> Nutzungsfunktion3d wie<strong>de</strong>r hergestellt. Mit <strong>de</strong>r Entfernung <strong>de</strong>r Tanks wird zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Betroffenheitsgrad <strong>de</strong>rBo<strong>de</strong>nfunktion 1c auf <strong>die</strong> Stufe 1 (‚geringfügig betroffen’) reduziert. Das heißt, über kleine Teilflächen<strong>de</strong>s Standortes können niedrigere Stoffbelastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns (o<strong>de</strong>r auch höhere in punktuellenVorkommen) toleriert wer<strong>de</strong>n. Dieser Soll-Zustand ist <strong>von</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Frage <strong>de</strong>sWie<strong>de</strong>reinbaues kontaminierten Materials und <strong>die</strong> Diskussion über <strong>de</strong>ssen Zulässigkeit mit <strong>de</strong>rzuständigen Gefahrenabwehrbehör<strong>de</strong>.Die Vorgehensweise hat <strong>de</strong>n Nebeneffekt, dass gleichzeitig <strong>de</strong>r Betroffenheitsgrad <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion1a ebenfalls um eine Stufe reduziert wird.2.4.4.4. Statistische Auswertung <strong>de</strong>r Relevanz- und Beeinträchtigungsprüfung<strong>von</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktionen anhand <strong>von</strong> Standorten aus <strong>de</strong>m Begutachtungsportfolio<strong>de</strong>r JENA-GEOS ® -Ingenieurbüro GmbHMethodikDie voran stehend entwickelte Methodik soll anhand <strong>von</strong> vorliegen<strong>de</strong>n Daten zu gewerblichenBrachflächen mit Altlastverdacht und Altstandorten aus <strong>de</strong>r Consulting-Praxis <strong>de</strong>rJENA-GEOS ® -Ingenieurbüro GmbH angewen<strong>de</strong>t und ausgewertet wer<strong>de</strong>n.Bei <strong>de</strong>n zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n 114 Standorten han<strong>de</strong>lt es sich um 86 Altstandorte, 19 Altablagerungenund 9 auf alten Gewerbeflächen errichtete neue produzieren<strong>de</strong> Standorte. Die geografischeHerkunft <strong>de</strong>r Standorte setzt sich wie folgt zusammen:60 | REFINA: | MESOTES


54 3 2 111ThüringenSachsenNordrhein-Westfalen5Bran<strong>de</strong>nburg8975PolenSachsen-AnhaltHessenMecklenburg-VorpommernBayernUkraineUSAAbb. 10: Geographische Zuordnung <strong>de</strong>r ausgewerteten StandorteDie ehemaligen o<strong>de</strong>r aktuellen Standortnutzungen sind folgen<strong>de</strong>n Branchen zuzuordnen:19%2%2%3%4%4%5%6%6%6%28%15%MetallbearbeitungTagebau / DeponieElektrotechnikTreibstoffLeuchtmittelOptikTabakindustrieChemieindustrieBrikettherstellungFahrzeugelektrikTextilindustriesonstigeAbb. 11: Branchen - Zuordnung <strong>de</strong>r ausgewerteten StandorteFür je<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Standorte wur<strong>de</strong> gemäß <strong>de</strong>r Methodik in Abschnitt 2.4.4.1 nach <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>nDatenlage eine Relevanz- und Beeinträchtigungsprüfung aller 8 Bo<strong>de</strong>nfunktionen und somit eineRisikoklassifizierung vorgenommen. Die <strong>für</strong> alle Standorte summierten Häufigkeiten gleicher Relevanz-und Beeinträchtigungskombination wur<strong>de</strong>n <strong>für</strong> je<strong>de</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktion in einem Diagramm angetragen.Darin wie<strong>de</strong>rum wur<strong>de</strong>n Linien gleicher Mächtigkeit konstruiert (Interpolation), um <strong>die</strong> Häufigkeitsverteilungen<strong>de</strong>r Risikoklassifizierungen visuell darzustellen. Daraus ergibt sich das in <strong>de</strong>nFiguren a) bis h) <strong>de</strong>r Ergebnisse Abb. 12 Fig. a) bis h) dargestellte Bild.REFINA: | MESOTES | 61


ErgebnisseAbb. 12: Fig. a) bis h):Häufigkeitsverteilung <strong>de</strong>r Risikoklassifizierung <strong>für</strong> <strong>die</strong> 114 Standorte nach Bo<strong>de</strong>nfunktionenFig. a) Bo<strong>de</strong>nfunktion 1amit Linien gleicher Häufigkeit1 – 5 – 10 – 20 – 40Fig. b) Bo<strong>de</strong>nfunktion 1bmit Linien gleicher Häufigkeit1 – 5 – 10 – 20Fig. c) Bo<strong>de</strong>nfunktion 1cmit Linien gleicher Häufigkeit1 – 5 – 10 – 20Fig. a) Bo<strong>de</strong>nfunktion 2mit Linien gleicher Häufigkeit1 – 5 – 10 – 20 – 4062 | REFINA: | MESOTES


Fig. e) Bo<strong>de</strong>nfunktion 3amit Linien gleicher Häufigkeit1 – 5 – 10 – 20 – 40Fig. f) Bo<strong>de</strong>nfunktion 3bmit Linien gleicher Häufigkeit1 – 5 – 10 – 20 – 40Fig. g) Bo<strong>de</strong>nfunktion 3cmit Linien gleicher Häufigkeit1 – 5 – 10 – 20 – 40Fig. h) Bo<strong>de</strong>nfunktion 3dmit Linien gleicher Häufigkeit1 – 5 – 10 – 20 – 40REFINA: | MESOTES | 63


Bewertunga) Vergleich <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen Bo<strong>de</strong>nfunktionen:Im Vergleich <strong>de</strong>r Diagramme wird <strong>de</strong>utlich, dass hinsichtlich <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktionenauf gewerblich genutzten Standorten <strong>die</strong> Funktionen 1c und 3d <strong>die</strong> herausragen<strong>de</strong> Rolle spielen.Hier wird relativ häufig <strong>die</strong> Risikoklasse ‚mittleres Risiko’ sowie in einigen Fällen ‚hohes Risiko’erreicht.- Eine gestörte Grundwasserschutzfunktion 1c ist oftmals Folge eines über meist längereZeiträume erfolgten Schadstoffeintrages. Hierzu sind insbeson<strong>de</strong>re auch <strong>die</strong> Ausführungzur Relevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c, Absatz b) in Abschnitt 2.4.4.1 <strong>von</strong> Be<strong>de</strong>utung.- Die Störung <strong>de</strong>r Funktion 3d als Standort <strong>für</strong> sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzung,Verkehr, Ver- und Entsorgung ist zumeist <strong>de</strong>r Grund <strong>für</strong> das Brachfallen bzw. -bleiben <strong>de</strong>s Gewerbestandortes.Die Bo<strong>de</strong>nfunktionen 1a, 1b und 3b sind gegenüber <strong>de</strong>n erst genannten <strong>von</strong> geringerer Be<strong>de</strong>utung,d.h. weniger relevant und / o<strong>de</strong>r weniger beeinträchtigt:- Bei einer Zuordnung <strong>de</strong>s jeweiligen Standortes zum Lebensraum <strong>de</strong>s Menschen (Bo<strong>de</strong>nfunktion1a) sind Beeinträchtigungen <strong>die</strong>ser Bo<strong>de</strong>nteilfunktion nur dann gegeben, wennPrüf- und Maßnahmewerte <strong>de</strong>r BBodSchV <strong>für</strong> <strong>de</strong>n WirkpfadBo<strong>de</strong>n Mensch überschritten wer<strong>de</strong>n.- Gleiches wür<strong>de</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktion 3b gelten, jedoch sind <strong>die</strong> hier betrachteten Standorteweniger <strong>für</strong> eine Nutzung <strong>für</strong> Siedlung und Erholung relevant.- Die Funktion 3b im Naturhaushalt mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen wird primärdurch <strong>die</strong> Lage <strong>de</strong>r hier zu bewerten<strong>de</strong>n Standorte im urbanen Bereich und <strong>de</strong>r damitim Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Ausglie<strong>de</strong>rung aus <strong>de</strong>r naturnahen Flächennutzung <strong>von</strong>vornherein zurückgedrängt.Die Bo<strong>de</strong>nfunktionen 3a und 3c spielen nur eine sehr geringe, <strong>die</strong> Funktion 2 bei <strong>de</strong>m betrachtetenPortfolio keine Rolle.- Nutzbare bzw. fachrechtlich ausgewiesene Lagerstättenvorkommen sind im Zusammenhangmit Brachflächen im Innenbereich selten. Die Bo<strong>de</strong>nfunktion 3a ist eher am Siedlungsrandim Bereich <strong>von</strong> Kiesvorkommen /-gruben <strong>de</strong>r Talauen <strong>von</strong> Be<strong>de</strong>utung.- Ähnliches trifft <strong>für</strong> land- und forstwirtschaftliche Nutzungen zu. Die untergeordnete Be<strong>de</strong>utung<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3c wird <strong>von</strong> <strong>de</strong>rer geringen Standortrelevanz bzgl. <strong>de</strong>r hierbewerteten Flächen bestimmt.- Die Archivfunktion ist nach <strong>de</strong>n praktischen Erfahrungen sehr selten standortrelevant. EineBe<strong>de</strong>utung <strong>für</strong> einzelne Standorte ist <strong>de</strong>nnoch nicht auszuschließen.b) Betrachtung <strong>de</strong>r Ergebnisse in SummeSummiert man <strong>die</strong> Häufigkeiten gleicher Relevanz- und Beeinträchtigungskombination aller 8 Bo<strong>de</strong>nfunktionen,so ergibt sich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verteilung <strong>de</strong>r 912 Bewertungen (114 Standorte x 8 Bo<strong>de</strong>nfunktionen)folgen<strong>de</strong> Verteilung <strong>für</strong> <strong>die</strong> 6 Risikoklassen:- RK 1 (kein Risiko)691 mal (entspricht 76 %) wird eine Einstufung in <strong>die</strong>se Risikoklasse vorgenommen.Hauptgewicht hat dabei <strong>die</strong> <strong>die</strong> Relevanz- und Beeinträchtigungskombination / (nicht relevant und nicht beeinträchtigt), untergeordnet treten <strong>die</strong> Kombinationen / und / ) auf.- RK 2 (sehr geringes Risiko, / ): 9 %- RK 3 (geringes Risiko, / und / ): 9 %- RK 4 (mittleres Risiko, / , / und / ): 6 %- RK 5 (hohes Risiko, / und / ): 0,5 % (lediglich 5 mal)- RK 6 (sehr hohes Risiko / akute Gefahr), / ): kein einziger Fall64 | REFINA: | MESOTES


0001 4 028 52 178 55 2Legen<strong>de</strong>:Beeinträchtigungsgrad0 - unbeeinträchtigt1 - geringfügig beeinträchtigt2 - beeinträchtigt3 - außer FunktionStandortrelevanz0 - nicht relevant1 - bedingt relevant2 - relevant3 - dominant501 73 1170Sanierungsziel <strong>für</strong> gewerblicheNachnutzungAbb. 13: Häufigkeiten gleicher Relevanz- und Beeinträchtigungskombinationenin Summe <strong>für</strong> alle 8 Bo<strong>de</strong>nfunktionen <strong>de</strong>r 114 Standorte (rote Zahlen)Hinsichtlich <strong>de</strong>s Auftretens erhöhter Risiken ist <strong>die</strong> Relevanz- und Beeinträchtigungskombination / , <strong>die</strong> <strong>de</strong>r mittleren Risikoklasse zuzuordnen ist, herausragend. Sie wur<strong>de</strong> 52 mal gezählt. Etwa<strong>die</strong> Hälfte <strong>die</strong>ser Fälle ist auf eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c, ein weiteres Viertel auf<strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktion 3d zurückzuführen.c) Wesentliche zusammengefasste Erkenntnisse und Empfehlungen1. Beeinträchtigungen o<strong>de</strong>r Störungen <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktionen 1c und 3d sind <strong>die</strong> häufigstenim Zusammenhang mit altlastenverdächtigen Flächen stehen<strong>de</strong>n bo<strong>de</strong>nschutzbezogenenGefahrensachverhalte.Bei <strong>de</strong>n meisten Fällen <strong>von</strong> zu bewerten<strong>de</strong>n altlastverdächtigen, ehemals o<strong>de</strong>r aktuellgewerblich genutzten Standorten im Innenbereich ist zumeist eine Betrachtung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktionen1c und 3d, untergeordnet 1a, 1b und 3b, ausreichend.2. Die Ableitung verhältnismäßiger Sanierungsziele ergibt sich zumeist aus <strong>de</strong>r Verringerung<strong>de</strong>s Betroffenheitsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Relevanz- und Beeinträchtigungskombination / (d.h. relevant / beeinträchtigt) um eine Risikoklasse (d.h. relevant / geringfügig beeinträchtigt).Daraus können folgen<strong>de</strong> Soll-Zustän<strong>de</strong> begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n:a) niedrigere Stoffbelastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns können toleriert wer<strong>de</strong>nb) höhere Beeinträchtigungen / Schadstoffbelastungen können bei punktuellem Auftreten(begrün<strong>de</strong>t) toleriert wer<strong>de</strong>nc) Die Frage <strong>de</strong>r Zulässigkeit <strong>de</strong>s kontrollierten Wie<strong>de</strong>reinbaues standorteigenen kontaminiertenMaterials kann – speziellen Län<strong>de</strong>rregelungen folgend – unter Berücksichtigung<strong>von</strong> a) und b) be<strong>für</strong>wortet wer<strong>de</strong>n.REFINA: | MESOTES | 65


2.4.4.5. Ausblick auf <strong>die</strong> Umsetzung bo<strong>de</strong>nschutzrechtlicher Verhältnismäßigkeitserwägungenim EU-RechtNachfolgend wird auf <strong>de</strong>n Vorschlag <strong>für</strong> eine europäische Bo<strong>de</strong>nschutzrichtlinie 44 Bezug genommen.Bezüglich <strong>de</strong>r schutzwürdigen Bo<strong>de</strong>nfunktionen wird in <strong>die</strong>sem Dokument <strong>von</strong> ökologischen, wirtschaftlichen,sozialen und kulturellen Funktionen gesprochen. Im Einzelnen sind es <strong>die</strong> folgen<strong>de</strong>n,<strong>die</strong> sich im Wesentlichen auch im <strong>de</strong>utschen Bo<strong>de</strong>nschutzrecht wie<strong>de</strong>r fin<strong>de</strong>n:a) Funktion zur Erzeugung <strong>von</strong> Biomasse, auch in <strong>de</strong>r Land- und Forstwirtschaft(entspricht im Wesentlichen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Bo<strong>de</strong>nfunktion 3c)b) Funktion zur Speicherung, Filterung und Umwandlung <strong>von</strong> Nährstoffen, an<strong>de</strong>ren Stoffenund Wasser(entspricht im Wesentlichen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c)c) Funktion als Pool <strong>für</strong> <strong>die</strong> biologische Vielfalt auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Lebensräume, <strong>de</strong>r Artenund <strong>de</strong>r Gene(entspricht im Wesentlichen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Bo<strong>de</strong>nfunktion 1a)d) Funktion als physisches und kulturelles Umfeld <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Menschen und seine Tätigkeiten(entspricht <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Bo<strong>de</strong>nfunktionen 3b und 3d)e) Funktion als Rohstoffquelle(entspricht <strong>de</strong>utschen Bo<strong>de</strong>nfunktion 3a)f) Funktion als Kohlenstoffspeicher(entspricht zu Teilen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Bo<strong>de</strong>nfunktion 3a)g) Funktion als Archiv unseres geologischen und archäologischen Erbes(entspricht <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Bo<strong>de</strong>nfunktion 2)Nähere Begriffsbestimmungen zu <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nfunktionen wie auch zu an<strong>de</strong>ren wesentlichen Begriffenfehlen in <strong>de</strong>r Richtlinie (noch). Der Bezug bzw. <strong>die</strong> naturwissenschaftlich bekannten Zusammenhängezwischen Bo<strong>de</strong>n- und (Grund-)Wasserverunreinigungen wer<strong>de</strong>n bislang unzureichendberücksichtigt.Unberücksichtigt ist auch eine klare Formulierung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei <strong>de</strong>rAbleitung geeigneter Maßnahmen zur Wie<strong>de</strong>rherstellung gestörter Bo<strong>de</strong>nfunktionen. Es wird dazuim Entwurf lediglich ausgesagt: ‚Zu <strong>die</strong>sen Maßnahmen zählen <strong>die</strong> Eindämmung <strong>de</strong>r Folgen <strong>de</strong>rartigerVerän<strong>de</strong>rungen sowie <strong>die</strong> Wie<strong>de</strong>rherstellung und Sanierung geschädigter Bö<strong>de</strong>n bis zu einemFunktionalitätsgrad, <strong>de</strong>r im Hinblick auf <strong>die</strong> gegenwärtige und <strong>die</strong> künftige genehmigte Nutzungzumin<strong>de</strong>st angemessen ist 45 . Im Übrigen wird auf <strong>die</strong> jeweiligen Umsetzungsgesetze <strong>de</strong>r Mitgliedstaatenverwiesen.Es soll in <strong>die</strong>sem Zusammenhang nicht auf <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>r Richtlinie im Detail eingegangen wer<strong>de</strong>n.Die endgültige Formulierung <strong>de</strong>r Europäischen Bo<strong>de</strong>nschutzrichtlinie bleibt insbeson<strong>de</strong>re imHinblick auf <strong>die</strong> Korrekturfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Mitgliedstaaten 46 abzuwarten. Es ist jedoch absehbar,dass eine europäische Bo<strong>de</strong>nschutzgesetzgebung keinen Paradigmenwechsel <strong>für</strong> das <strong>de</strong>utscheBo<strong>de</strong>nschutzrecht be<strong>de</strong>uten wird und <strong>die</strong> hier vorgestellte Methodik in <strong>die</strong>ser o<strong>de</strong>r modifizierterForm zur Anwendung kommen kann. Es ist sinnvoll, bei einer konsequenten Weiterentwicklung<strong>de</strong>s optirisk eine Adaption <strong>de</strong>s europäischen Rechts in <strong>die</strong> Bewertungsmatrix vorzunehmen.44 Kommission <strong>de</strong>r europäischen Gemeinschaften: ‚Vorschlag <strong>für</strong> eine Richtlinie <strong>de</strong>s Europäischen Parlamentsund Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nschutz und zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Richtlinie2004/35/EG. – Brüssel, 22.09.200645 ebenda, Kapitel 1, Artikel 1, (1)46 Beispiel: Stellungnahme <strong>de</strong>s ITVA zur Europäischen Bo<strong>de</strong>nschutzrichtlinie vom 02.02.200766 | REFINA: | MESOTES


2.4.5. Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Sanierungsmaßnahmenzum Schutz <strong>de</strong>r Oberflächengewässer2.4.5.1. Einstufung / Graduierung gewässerschutzbezogener RisikofaktorenUnzulässig im gewässerschutzrechtlichen Sinne ist, wenn Oberflächengewässer durchbo<strong>de</strong>nbürtige Schadstoffe o<strong>de</strong>r Direkteintrag verunreinigt sind. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Risikobewertunggehen <strong>die</strong> Autoren aus ihrer technischen Sicht da<strong>von</strong> aus, dass auch <strong>die</strong> Frage <strong>de</strong>s Bewirtschaftungsgrundsatzes<strong>von</strong> Oberflächengewässern - sowohl unter ökologischem als auch unter wasserwirtschaftlichemAspekt - unter <strong>de</strong>m Blickwinkel <strong>de</strong>r nachhaltigen Entwicklung zu betrachten ist.Da gewässerbezogene Altlastensanierungsmaßnahmen immer mit einem Eingriff in bestehen<strong>de</strong>natürliche Gleichgewichte und mit umweltschädlichen Nebenwirkungen wie Energie- und Rohstoffverbrauch,Abfall- und Treibhausgasentstehung verbun<strong>de</strong>n sind, wäre es aus ökologischer Sichtnicht rational, solche Maßnahmen nicht nach wasserwirtschaftlichen o<strong>de</strong>r ökosystemaren Schutzwürdigkeitsprofilenzu differenzieren. Als unvereinbar mit <strong>de</strong>n umweltpolitischen Zielvorstellungeneiner nachhaltigen Entwicklung müsste z.B. je<strong>de</strong> gewässerschutzbezogene Sanierungsmaßnahmebetrachtet wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren Ziel in einer Herstellung <strong>de</strong>r Trinkwasserqualität bestün<strong>de</strong>, wenn dasentsprechen<strong>de</strong> Oberflächengewässer <strong>von</strong> Natur aus <strong>die</strong> mengen- o<strong>de</strong>r gütewirtschaftlichen Voraussetzungen<strong>für</strong> eine Trinkwassergewinnung nicht besitzt o<strong>de</strong>r eine beson<strong>de</strong>rs exponierte ökosystemareFunktion (‚Forellengewässer’) nicht erfüllt.Die Verfasser gehen <strong>von</strong> ihren hydrologischen Erfahrungen aus und <strong>de</strong>finieren <strong>die</strong> nachstehen<strong>de</strong>Prüftabelle:Tab. 25: Glie<strong>de</strong>rung <strong>von</strong> Oberflächengewässern auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>s Kriteriums ‚Ressourcenwert’ und Definition <strong>de</strong>r adäquatenPrüfkriterienKriterium Vorhan<strong>de</strong>nseinundRessourcenwert<strong>de</strong>s GewässersPrüfkriterium Ressourcenwert <strong>de</strong>s Oberflächengewässersa) unter wasserwirtschaftlichemAspektb) unter ökosystemarem AspektXa) b)nichtrelevantgeringmittelhochkein Oberflächengewässer auf <strong>de</strong>m Standort und in <strong>de</strong>r vom Standortbeeinflussbaren Umgebung vorhan<strong>de</strong>nOberflächengewässer, <strong>die</strong> nicht <strong>für</strong>Trinkwassergewinnung o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>resensible Zwecke genutzt wer<strong>de</strong>nkönnen, ‚Brauchwasser’Oberflächengewässer, <strong>die</strong> aktuello<strong>de</strong>r potentiell zur Trinkwassergewinnunggenutzt wer<strong>de</strong>n können /könnten - <strong>die</strong> jedoch ohne beson<strong>de</strong>renwasserwirtschaftlichen o<strong>de</strong>rbalneologischen Schutzstatus sindOberflächengewässer hoher Verletzbarkeitund unersetzbare Trinkwasservorkommensowie Wasservorkommenim Bereich <strong>von</strong> Trinkwasser-und HeilwasserschutzgebietenOberflächengewässer in Industriegebieten;bei Fließgewässernsolche <strong>de</strong>r GüteklassenIII, III-IV und IVOberflächengewässer als Bestandteil<strong>von</strong> Gebieten mit naturnaherFlächennutzung; keinnaturschutzrechtlicher Schutzstatus;Oberflächengewässer<strong>de</strong>r Güteklassen II und II-IIIGewässer großer ökologischerBe<strong>de</strong>utung; Bestandteil <strong>von</strong>Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieteno<strong>de</strong>r geschützterBiotope, Oberflächengewässer<strong>de</strong>r GüteklassenI und I-IIIm nächsten Schritt ist zu prüfen, ob und in welchem Maße das Oberflächenwasservorkommendurch <strong>die</strong> Standortnutzung beeinträchtigt wird / wur<strong>de</strong>.Eine nachhaltige Gewässerverunreinigung ist nach Auffassung <strong>de</strong>r Autoren gegeben, wenn in einemverunreinigten Oberflächengewässer eine progressive o<strong>de</strong>r ggf. stagnative Ten<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>rREFINA: | MESOTES | 67


Schadstoffausbreitung festzustellen o<strong>de</strong>r begrün<strong>de</strong>t anzunehmen wäre, o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r natürlicheRessourcenwert durch <strong>die</strong> Verunreinigung in eine niedrigere Kategorie einzustufen ist.Von einer nachhaltigen Gewässerverunreinigung wür<strong>de</strong> nicht ausgegangen wer<strong>de</strong>n können, wennin einem örtlich verunreinigten Gewässer <strong>die</strong> Ten<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>r Schadstoffausbreitung regressiv wäreund eine Endlichkeit <strong>de</strong>s nicht hinnehmbaren Zustan<strong>de</strong>s einer Gewässerverunreinigung - alleindurch <strong>die</strong> Wirkung natürlicher Selbstreinigungsreaktionen o<strong>de</strong>r Rückhalteprozesse - absehbar wäre.Von einer regressiven Ten<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>r Schadstoffausbreitung in einem Fließgewässer könntez. B. ausgegangen wer<strong>de</strong>n, wenn sich <strong>die</strong> Freisetzung <strong>de</strong>r Schadstoffe aus <strong>de</strong>m emittieren<strong>de</strong>nSchadstoffzentrum über <strong>die</strong> Zeitachse verringert o<strong>de</strong>r ein natürlicher Abbau stattfin<strong>de</strong>t, und <strong>die</strong>seErscheinungen durch Laboranalysen belegt o<strong>de</strong>r durch allgemeine hydrologische und hydrochemischeErfahrungen plausibel prognostiziert wer<strong>de</strong>n kann.Tab. 26: Beurteilung <strong>de</strong>r Nachhaltigkeit <strong>de</strong>r Verunreinigung <strong>von</strong> Oberflächengewässern auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>s Kriteriums‚Schadstoffausbreitungsten<strong>de</strong>nz’ und <strong>de</strong>r Definition <strong>de</strong>r adäqua-ten PrüfkriterienKriterium Eintrag<strong>von</strong> Schadstoffenund Ten<strong>de</strong>nz<strong>de</strong>rer AusbreitungPrüfkriterium Schadstoffausbreitungsten<strong>de</strong>nzim OberflächengewässerXkeinEintragregressivstagnativprogressivEs sind nachweislich keine standortbürtigen Schadstoffe in beeinflussbareOberflächengewässer eingetragen wor<strong>de</strong>n bzw. ein solcher Eintrag ist nichtzu prognostizieren.Ein messbarer o<strong>de</strong>r zu prognostizieren<strong>de</strong>r Eintrag standortbürtiger Schadstoffeist vernachlässigbar gering bzw. punktuell o<strong>de</strong>r aufgrund einer geringenUmweltrelevanz <strong>de</strong>s Schadstoffes vernachlässigbar.Auf <strong>de</strong>r Basis <strong>von</strong> Messergebnissen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer belastbarer Indizien istnachgewiesen o<strong>de</strong>r zu prognostizieren, dass <strong>die</strong> Konzentrationen <strong>de</strong>r dasGewässer verunreinigen<strong>de</strong>n standortbürtigen Schadstoffe rückläufig sind.Es liegen Informationen o<strong>de</strong>r Indizien da<strong>für</strong> vor, dass ein weiterer <strong>von</strong> <strong>de</strong>rQuelle ausgehen<strong>de</strong>r Schadstoffnachschub nicht zu besorgen ist (beispielsweisedurch <strong>die</strong> Einstellung stark emittieren<strong>de</strong>r Produktionsprozesse o<strong>de</strong>rdurch <strong>die</strong> Sanierung).Auf <strong>de</strong>r Basis <strong>von</strong> Messergebnissen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer belastbarer Indizien istnachgewiesen, dass <strong>die</strong> Konzentrationen <strong>de</strong>r das Gewässer verunreinigen<strong>de</strong>nstandortbürtigen Schadstoffe im üblichen Schwankungsbereich gleichbleibendsind.Es liegen Informationen o<strong>de</strong>r Indizien da<strong>für</strong> vor, dass ein weiterer <strong>von</strong> <strong>de</strong>rQuelle ausgehen<strong>de</strong>r Schadstoffnachschub nicht zu besorgen ist.Auf <strong>de</strong>r Basis <strong>von</strong> Messergebnissen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer belastbarer Indizien istnachgewiesen o<strong>de</strong>r zu prognostizieren, dass <strong>die</strong> Konzentrationen <strong>de</strong>r dasOberflächengewässer verunreinigen<strong>de</strong>n standortbürtigen Schadstoffe ansteigen.Es liegen Informationen o<strong>de</strong>r Indizien da<strong>für</strong> vor, dass ein weiterer <strong>von</strong> <strong>de</strong>rQuelle ausgehen<strong>de</strong>r Schadstoffnachschub, <strong>de</strong>r prognostisch zu einer weiterenErhöhung <strong>de</strong>r Freisetzungsraten in das Gewässerführen könnte, zu besorgenist.68 | REFINA: | MESOTES


2.4.5.2. Prüfmatrix: Ableitung <strong>de</strong>r Risikoklasse <strong>für</strong> ein betroffenes OberflächengewässerIn Auswertung <strong>de</strong>r Fachliteratur zum Gewässerschutz und unter Berücksichtigung eigener Forschungsergebnissesind <strong>die</strong> Autoren zu <strong>de</strong>m Ergebnis gekommen, dass bei einer bereits eingetretenenGewässerverunreinigung sich <strong>die</strong> bei<strong>de</strong>n KriterienISchadstoffausbreitungsten<strong>de</strong>nz (als gewässerschutzbezogene Ausprägung <strong>de</strong>s Risikofaktors‚Betroffenheit’) im OberflächengewässerII Ressourcenwert <strong>de</strong>s Oberflächengewässers in wasserwirtschaftlichem und ökologischemSinne als gewässerschutzbezogene Ausprägung <strong>de</strong>s Risikofaktors ‚Sensibilität / Vulnerabilität’)zur Beurteilung gewässerbezogener Risiken wie auch zur Ableitung <strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit gewässerschutzbezogenerMaßnahmen als maßgeblich erwiesen haben.Als Konsequenz aus <strong>de</strong>r Altlasten<strong>de</strong>finition ergibt sich, dass das Ziel gewässerschutzbezogenerSanierungsmaßnahmen nur <strong>die</strong> Risikomin<strong>de</strong>rung <strong>von</strong> Gewässerverunreinigungen sein kann 47 . DieKombination <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n gewässerschutzbezogenen Risikofaktoren und <strong>de</strong>ren Graduierung lässtsich wie in <strong>de</strong>r Prüf- und Entscheidungsmatrix <strong>de</strong>r Abb. 14 grafisch verwirklichen.Legen<strong>de</strong>:Eintrag <strong>von</strong> Schadstoffen undTen<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>ren Ausbreitung0 - kein Eintrag1 - regressiv2 - stagnativ3 - progressivVorhan<strong>de</strong>nsein undRessourcenwert <strong>de</strong>s Gewässers0 - kein relevantes Gewässer1 - gering2 - mittel3 - hochAbb. 14: Entscheidungsmatrix zur Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes oberflächengewässerschutzbezogenerSanierungsmaßnahmen, mit Sanierungsoptionen (rote Pfeile)47 Die Erreichung <strong>de</strong>s ursprünglichen Gewässerzustan<strong>de</strong>s ist technisch unmöglich; eine solche For<strong>de</strong>rung wäredaher unverhältnismäßig und wür<strong>de</strong> <strong>die</strong> Rechtswidrigkeit eines entsprechen<strong>de</strong>n Verwaltungsaktes begrün<strong>de</strong>n.REFINA: | MESOTES | 69


Anwendungsbeispiele:Dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen:- Maßnahmen zur Verringerung <strong>de</strong>s Risikos um jeweils eine Risikokategorie, was technischdurch Beeinflussung <strong>de</strong>r Schadstoffausbreitungsten<strong>de</strong>nz und / o<strong>de</strong>r planerischdurch Herunterstufung <strong>de</strong>r Schutzwürdigkeitsprofils erreichbar wäre.Dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wi<strong>de</strong>rsprechen:- Maßnahmen zur Wasserbehandlung, wenn das betreffen<strong>de</strong> Wasservorkommen bereitsim Niedrigrisiko-Bereich einzustufen ist.2.4.5.3. Darstellung <strong>de</strong>r Methodik an einem konkreten BeispielDie Methodik sei am Beispiel <strong>de</strong>s Standortes ROTASYM Pößneck (= Mo<strong>de</strong>llstandort A <strong>de</strong>soptirisk-Projektes) erläutert. Der Standort befin<strong>de</strong>t sich in <strong>de</strong>r Talaue im Stadtzentrum <strong>von</strong>Pößneck / Thüringen und wird <strong>von</strong> einem Oberflächengewässer (Kotschau-Bach) durchschnitten.Durch <strong>die</strong> jahrzehntelange Metallbearbeitung mit schnei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n, spanen<strong>de</strong>n und oberflächenvergüten<strong>de</strong>nProduktionsprozessen kam es durch <strong>die</strong> Produktionsvorgänge selbst wie auch durch <strong>de</strong>nUmgang und <strong>de</strong>r Lagerung <strong>von</strong> Betriebshilfsstoffen (in erster Linie Mineralölkohlenwasserstoffe) zueinem Eintrag <strong>die</strong>ser Stoffe in <strong>de</strong>n Untergrund. Die Gebäu<strong>de</strong> und Anlagen sind mittlerweile fastkomplett zurückgebaut, ein weiterer Stoffnachschub in <strong>de</strong>n Untergrund somit nicht zu prognostizieren.Es wird folgen<strong>de</strong> Bewertung <strong>de</strong>s Inanspruchnahmerisikos bzgl. <strong>de</strong>s Schutzgutes Oberflächenwassergegeben:Abb. 15: Oberflächengewässer Standort ROTASYM PößneckDer Ressourcenwert <strong>de</strong>s Gewässers istgem. Nomenklatur in Tab. 25 mit ‚gering’(Stufe 1) einzustufen.Auf <strong>de</strong>r Basis <strong>von</strong> Messergebnissen undan<strong>de</strong>rer belastbarer Indizien ist zu prognostizieren,dass <strong>die</strong> Konzentrationen <strong>de</strong>rdas Gewässer verunreinigen<strong>de</strong>nstandortbürtigen Schadstoffe rückläufigsind.Es liegen Informationen da<strong>für</strong> vor, dass einweiterer <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Quelle ausgehen<strong>de</strong>rSchadstoffnachschub nicht zu besorgenist. Damit ist hinsichtlich <strong>de</strong>s SchutzgutesOberflächengewässer <strong>de</strong>r Standort <strong>die</strong>Betroffenheitsstufe 1 (‚regressiv’) zuzuordnen.Bezüglich <strong>de</strong>s Oberflächengewässers ist<strong>de</strong>m Standort ein sehr geringesInanspruchnahmerisiko zuzusprechen. DieAbleitung <strong>von</strong> Sanierungsmaßnahmenerübrigt sich daher.70 | REFINA: | MESOTES


2.4.5.4. Statistische Auswertung <strong>de</strong>r Relevanz- und Beeinträchtigungsprüfung<strong>von</strong> Oberflächengewässern anhand <strong>von</strong> Standorten aus <strong>de</strong>m Begutachtungsportfolio<strong>de</strong>r JENA-GEOS ® -Ingenieurbüro GmbH(Datengrundlage und Methodik siehe Abschnitt 2.4.4.4)ErgebnisseAbb. 16: Häufigkeitsverteilung <strong>de</strong>r Risiko-klassifizierung <strong>für</strong><strong>die</strong> 114 Standor-te nach Oberflächengewässern mitLinien gleicher Häufigkeit 1 – 5 – 10 – 20 – 402.4.6. Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Sanierungsmaßnahmenzum Schutz <strong>de</strong>s Grundwassers2.4.6.1. Einstufung / Graduierung gewässerschutzbezogener Risikofaktoren2.4.6.1.1. Prüfkriterium Ressourcenwert <strong>de</strong>s GrundwasservorkommensDa auch grundwasserbezogene Altlastensanierungsmaßnahmen immer mit einem Eingriff in bestehen<strong>de</strong>natürliche Gleichgewichte und mit umweltschädlichen Nebenwirkungen wie Energie- undRohstoffverbrauch, Abfall- und Treibhausgasentstehung verbun<strong>de</strong>n sind, wäre es aus ökologischerSicht nicht rational, solche Maßnahmen nicht nach wasserwirtschaftlichen o<strong>de</strong>r ökosystemarenSchutzwürdigkeitsprofilen zu differenzieren. Als unvereinbar mit <strong>de</strong>n umweltpolitischen Zielvorstellungeneiner nachhaltigen Entwicklung müsste z.B. je<strong>de</strong> grundwasserschutzbezogene Sanierungsmaßnahmebetrachtet wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren Ziel in einer Herstellung <strong>de</strong>r Trinkwasserqualität bestün<strong>de</strong>,wenn das betroffene Grundwasservorkommen <strong>von</strong> Natur aus <strong>die</strong> mengen- o<strong>de</strong>r gütewirtschaftlichenVoraussetzungen <strong>für</strong> eine Trinkwassergewinnung nicht besitzt o<strong>de</strong>r eine beson<strong>de</strong>rsexponierte ökosystemare Funktion nicht erfüllt.Diese aus technischer Sichtweise entwickelte Argumentation fin<strong>de</strong>t beim Vollzug <strong>de</strong>s Altlastenrechtsinsbeson<strong>de</strong>re in Bezug auf das Grundwasser bisher nur in begrenztem Umfang Berücksichtigung,weil <strong>die</strong> sachlich unzutreffen<strong>de</strong> Auffassung sehr verbreitet ist, dass das unterirdische Wasserein einheitliches Gewässer darstelle und <strong>die</strong>ses überall <strong>die</strong> gleiche Qualität habe bzw. besitzenmuss. Die Verfasser gehen <strong>von</strong> ihren hydrogeologischen Erfahrungen zu geogenen Inhaltsstoffenim Grundwasser aus und <strong>de</strong>finieren <strong>die</strong> nachstehen<strong>de</strong> Prüftabelle:REFINA: | MESOTES | 71


Tab. 27: Glie<strong>de</strong>rung <strong>von</strong> Grundwässern auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>s Kriteriums ‚Ressourcenwert’ und Definition <strong>de</strong>r adäquaten PrüfkriterienKriterium Vorhan<strong>de</strong>nseinundRessourcenwert<strong>de</strong>s GrundwassersPrüfkriterium Ressourcenwert <strong>de</strong>s Grundwassersa) unter wasserwirtschaftlichemAspektb) unter ökosystemarem AspektXa) b)nichtrelevantgeringmittelhochkein Grundwasserkörper im Standortbereich und in <strong>de</strong>r vom Standortbeeinflussbaren Umgebung vorhan<strong>de</strong>nGrundwasservorkommen, <strong>die</strong> aufgrundihres natürlichen Chemismusund / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ergiebigkeit nicht <strong>für</strong>Trinkwassergewinnung o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>resensible Zwecke geeignet sindGrundwasservorkommen, <strong>die</strong> aktuello<strong>de</strong>r potentiell zur Trinkwassergewinnunggenutzt wer<strong>de</strong>n können /könnten - <strong>die</strong> jedoch ohne beson<strong>de</strong>renwasserwirtschaftlichen o<strong>de</strong>rbalneologischen Schutzstatus sindGrundwässer hoher Verletzbarkeitund unersetzbare Trinkwasservorkommen,darunter Grundwasservorkommenim Bereich <strong>von</strong> Trinkwasser-und HeilwasserschutzgebietenGrundwasservorkommen mitgeringer Ergiebigkeit und /o<strong>de</strong>r mit nachteiligengeogenen Stoffbelastungen,sowie Grundwässer in IndustriegebietenGrundwasservorkommen alsBestandteil <strong>von</strong> Gebieten mitnaturnaher Flächennutzung;kein naturschutzrechtlicherSchutzstatusGrundwasservorkommen großerökologischer Be<strong>de</strong>utung;Bestandteil <strong>von</strong> NaturschutzundLandschaftsschutzgebieteno<strong>de</strong>r geschützter BiotopeDiese Glie<strong>de</strong>rung beruht auf <strong>de</strong>r Differenzierung <strong>de</strong>s Ressourcenwertes eines Gewässers beigleichzeitiger Konkretisierung <strong>de</strong>s Grundwasserbegriffs. Der abstrakte Begriff <strong>de</strong>s Grundwassersgem. WHG und <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rwassergesetzen wird ersetzt durch <strong>de</strong>n hydrogeologisch adäquatenFachbegriff <strong>de</strong>s Grundwasserkörpers. Die Autoren stützen sich dabei auf <strong>die</strong> Vorstellungen <strong>de</strong>sSachverständigenrates <strong>für</strong> Umweltfragen, <strong>de</strong>r in seinem ‚Son<strong>de</strong>rgutachten: Flächen<strong>de</strong>ckend wirksamerGrundwasserschutz’ 48 das Konzept standortbezogener Schutzanfor<strong>de</strong>rungen auf <strong>de</strong>r Basis<strong>von</strong> Grundwassereinheiten präferiert 49 . Die Beurteilung <strong>von</strong> Risiken wie auch <strong>die</strong> Auswahl gewässerschutzbezogenerMaßnahmen können auf <strong>die</strong>se Weise sachgerechter vorgenommen wer<strong>de</strong>nals bei einer undifferenzierten Betrachtung <strong>de</strong>r unterirdischen Hydrosphäre.2.4.6.1.2. Prüfkriterium Schadstoffausbreitungsten<strong>de</strong>nz im GrundwasserIm nächsten Schritt ist zu prüfen, ob und in welchem Maße das Grundwasservorkommen durch <strong>die</strong>Standortnutzung beeinträchtigt wird / wur<strong>de</strong>. Eine nachhaltige Gewässerverunreinigung ist nachAuffassung <strong>de</strong>r Autoren gegeben, wenn in einem verunreinigten Grundwasservorkommen eineprogressive o<strong>de</strong>r ggf. stagnative Ten<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>r Schadstoffausbreitung festzustellen o<strong>de</strong>r begrün<strong>de</strong>tanzunehmen wäre.Von einer nachhaltigen Grundwasserverunreinigung wür<strong>de</strong> nicht ausgegangen wer<strong>de</strong>n können,wenn in einem örtlich verunreinigten Grundwasser <strong>die</strong> Ten<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>r Schadstoffausbreitung regressivwäre und eine Endlichkeit <strong>de</strong>s nicht hinnehmbaren Zustan<strong>de</strong>s einer Gewässerverunreinigung -allein durch <strong>die</strong> Wirkung natürlicher Rückhalteprozesse und Selbstreinigungsreaktionen - absehbarwäre.Von einer regressiven Ten<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>r Schadstoffausbreitung im Grundwasser könnte z. B. ausgegangenwer<strong>de</strong>n, wenn sich <strong>die</strong> Freisetzung <strong>de</strong>r Schadstoffe aus <strong>de</strong>m emittieren<strong>de</strong>n Schadstoff-48 Sachverständigenrat <strong>für</strong> Umweltfragen: Bun<strong>de</strong>sdrucksache 13/10196 vom 03.03.199849 Der Begriff Grundwasserkörper ist inzwischen auch Bestandteil <strong>de</strong>r EU-WRRL. Seine Übernahme in <strong>de</strong>n Wortlaut<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Wasserrechts-Normen steht z.Z. noch aus.72 | REFINA: | MESOTES


zentrum über <strong>die</strong> Zeitachse verringert o<strong>de</strong>r ein natürlicher Abbau stattfin<strong>de</strong>t, und <strong>die</strong>se Erscheinungendurch Laboranalysen belegt o<strong>de</strong>r durch allgemeine hydrogeologische und hydrogeochemischeErfahrungen plausibel prognostiziert wer<strong>de</strong>n kann.Tab. 28: Beurteilung <strong>de</strong>r Nachhaltigkeit <strong>de</strong>r Verunreinigung <strong>von</strong> Grundwasservorkommen auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>s Kriteriums‚Schadstoffausbreitungsten<strong>de</strong>nz’ und <strong>de</strong>r Definition <strong>de</strong>r adäquaten PrüfkriterienKriterium Eintrag<strong>von</strong> Schadstoffenund Ten<strong>de</strong>nz<strong>de</strong>rer AusbreitungkeinEintragregressivstagnativprogressivPrüfkriterium Schadstoffausbreitungsten<strong>de</strong>nzim GrundwasserEs sind nachweislich keine standortbürtigen Schadstoffe in beeinflussbareGrundwasservorkommen eingetragen wor<strong>de</strong>n bzw. ein solcher Eintrag istnicht zu prognostizieren.Ein messbarer o<strong>de</strong>r zu prognostizieren<strong>de</strong>r Eintrag standortbürtiger Schadstoffeist vernachlässigbar gering bzw. punktuell o<strong>de</strong>r aufgrund einer geringenUmweltrelevanz <strong>de</strong>s Schadstoffes vernachlässigbar.Auf <strong>de</strong>r Basis <strong>von</strong> Messergebnissen (Zeitreihen) im GrundwasserabstromigenBereich <strong>de</strong>s Standortes ist nachgewiesen, dass <strong>die</strong> Konzentrationen <strong>de</strong>r dasGrundwasser verunreinigen<strong>de</strong>n standortbürtigen Schadstoffe zurückgegangensind.Es liegen Informationen o<strong>de</strong>r Indizien da<strong>für</strong> vor, dass ein weiterer <strong>von</strong> <strong>de</strong>rQuelle ausgehen<strong>de</strong>r Schadstoffnachschub nicht zu besorgen ist (beispielsweisedurch <strong>die</strong> Einstellung stark emittieren<strong>de</strong>r Produktionsprozesse o<strong>de</strong>rdurch <strong>die</strong> Sanierung / Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>von</strong> Produktionsanlagen).Es liegen Informationen o<strong>de</strong>r Indizien da<strong>für</strong> vor, dass ein Nachschub <strong>von</strong>Schadstoffen, <strong>die</strong> ‚bereits auf <strong>de</strong>m Wege’ <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Schadstoffquelle zumGrundwasservorkommen sind, nicht zu einer Erhöhung <strong>de</strong>r Freisetzung in dasGrundwasservorkommen führen wer<strong>de</strong>n.Auf <strong>de</strong>r Basis <strong>von</strong> Messergebnissen (Zeitreihen) im GrundwasserabstromigenBereich <strong>de</strong>s Standortes ist nachgewiesen, dass <strong>die</strong> Konzentrationen <strong>de</strong>r dasGrundwasser verunreinigen<strong>de</strong>n standortbürtigen Schadstoffe im üblichenKonzentrationsschwankungsbereich konstant sind.Es liegen Informationen o<strong>de</strong>r Indizien da<strong>für</strong> vor, dass ein weiterer <strong>von</strong> <strong>de</strong>rQuelle ausgehen<strong>de</strong>r Schadstoffnachschub, <strong>de</strong>r prognostisch zu einer Erhöhung<strong>de</strong>r Freisetzungsraten in das Grundwasservorkommen führen könnte,nicht zu besorgen ist (s.o.).Es liegen Informationen o<strong>de</strong>r Indizien da<strong>für</strong> vor, dass ein Nachschub <strong>von</strong>Schadstoffen, <strong>die</strong> ‚bereits auf <strong>de</strong>m Wege’ <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Schadstoffquelle zumGrundwasservorkommen sind, nicht zu einer Erhöhung <strong>de</strong>r Freisetzung in dasGrundwasservorkommen führen wer<strong>de</strong>n.Auf <strong>de</strong>r Basis <strong>von</strong> Messergebnissen (Zeitreihen) im GrundwasserabstromigenBereich <strong>de</strong>s Standortes ist nachgewiesen, dass <strong>die</strong> Konzentrationen <strong>de</strong>r dasGrundwasser verunreinigen<strong>de</strong>n standortbürtigen Schadstoffe signifikant ansteigen.Es liegen Informationen o<strong>de</strong>r Indizien da<strong>für</strong> vor, dass ein weiterer <strong>von</strong> <strong>de</strong>rQuelle ausgehen<strong>de</strong>r Schadstoffnachschub, <strong>de</strong>r prognostisch zu einer weiterenErhöhung <strong>de</strong>r Freisetzungsraten in das Grundwasservorkommen führenkönnte, zu besorgen ist.XBei Vorliegen mehrerer Grundwasserhorizonte ist <strong>die</strong> Prüfung <strong>für</strong> einen je<strong>de</strong>n einzelnen vorzunehmen.REFINA: | MESOTES | 73


2.4.6.1.3. Ermittlung <strong>de</strong>r Ausbreitungsten<strong>de</strong>nz industrieller Schadstoffe im Grundwasser imAbstrom <strong>von</strong> SchadstoffquellenDie laterale Schadstoffverteilung in <strong>de</strong>n <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schadstoffmigration maßgeblichen Grundwasserleiternist zumeist beson<strong>de</strong>rs dadurch gekennzeichnet, dass sich hohe Gehalte organischer o<strong>de</strong>ranorganischer Wasserschadstoffe auf ein enges Areal um <strong>die</strong> Emissionsquellen konzentrieren.Außerhalb <strong>de</strong>r Schadstoffeintragsbereiche fällt <strong>die</strong> Schadstoffkonzentration dagegen auf kurzeStrecken sehr schnell ab. ‚Phänomene’ ließ auf bislang nicht erkannte bzw. nicht hinreichend genaucharakterisierte Mechanismen <strong>de</strong>s Schadstoffabbaues bzw. <strong>de</strong>s Verharrens <strong>von</strong> Schadstoffenim Grundwasser schließen. Die Verfasser leiteten <strong>die</strong> Existenz ‘Reaktiver Geogener Komplexe’ ab,in <strong>de</strong>nen faziell bedingte, physikalische, geochemische und mikrobielle Prozesse in komplexerWechselbeziehung ein höheres Rückhalten bzw. einen größeren Abbau <strong>von</strong> Schadstoffen imGrundwasser bewirken, als mit bislang mehr o<strong>de</strong>r weniger einseitigen Betrachtungsweisen z.B.aus Geochemie o<strong>de</strong>r Mikrobiologie angenommen wer<strong>de</strong>n konnte. Eine realitätsnahe Anwendung<strong>von</strong> rechnerischen Schadstofftransportmo<strong>de</strong>llen wur<strong>de</strong> zumeist durch <strong>die</strong> unsichere o<strong>de</strong>r empirischabgeschätzte Ermittlung <strong>de</strong>r Migrationsparameter eingeschränkt. Gera<strong>de</strong> <strong>die</strong> laborative Nachbildung<strong>die</strong>ser Prozesse bereitet auch heute noch große Schwierigkeiten.Unter Berücksichtigung <strong>von</strong> Art, Menge und Verteilung organischer Schadstoffe sowie außer<strong>de</strong>munter Beachtung <strong>de</strong>r Hydrogeochemie <strong>de</strong>s Kontaminationsbereiches und seiner Umgebung ist esprinzipiell möglich, <strong>de</strong>n Faktor natürlicher Abbauprozesse <strong>für</strong> Sanierungsentscheidungen zu nutzen,wenn er <strong>für</strong> <strong>de</strong>n speziellen Standort in Näherungen quantifiziert ist.Die Rückhalte- und Abbauwirkung <strong>de</strong>r REAKTIVEN GEOGENEN KOMPLEXE ist über zwei Wege quantifizierbar:1. durch fun<strong>die</strong>rte Berechnungsmetho<strong>de</strong>n, <strong>die</strong> <strong>de</strong>r Komplexität <strong>de</strong>r Vorgänge weitgehendund naturnah Rechnung tragen;2. im vergleichen<strong>de</strong>n Messen bestimmter Eingangs- und Ausgangsgrößen <strong>von</strong> Schadstoffeno<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer standortspezifischer Parameter über eine <strong>de</strong>finierte Länge in exakterAbstromrichtung <strong>de</strong>s Grundwassers.Bereits 1999 wur<strong>de</strong> in einer Stu<strong>die</strong> 50 <strong>de</strong>r internationale Stand <strong>de</strong>r in 1.) aufgeführten fun<strong>die</strong>rtenBerechnungsmetho<strong>de</strong>n umfassend recherchiert und kritisch beleuchtet. Es war u. a. ein Beweggrund<strong>für</strong> <strong>die</strong> genannte Stu<strong>die</strong>, reale, über Jahre gemessene Entwicklungen <strong>von</strong> Schadstofffahnenjeweiligen prognostischen Berechnungen gegenüberzustellen. Die Autoren kamen zu <strong>de</strong>m Ergebnis,dass eine realitätsnahe Anwendung <strong>von</strong> rechnerischen Schadstofftransportmo<strong>de</strong>llen zumeistdurch <strong>die</strong> unsichere o<strong>de</strong>r empirisch abgeschätzte Ermittlung <strong>de</strong>r Migrationsparameter eingeschränktwird. Gera<strong>de</strong> <strong>die</strong> laborative Nachbildung <strong>die</strong>ser Prozesse bereitet bis heute großeSchwierigkeiten o<strong>de</strong>r ist mit oft unverhältnismäßigem Aufwand verbun<strong>de</strong>n. Aus <strong>die</strong>sem Grun<strong>de</strong>ziehen sich <strong>die</strong> jeweiligen Gutachter zumeist hinter ein worst-case-Szenario zurück, das <strong>die</strong> jeweiligeBehör<strong>de</strong> oft zu einer Maximierung <strong>von</strong> For<strong>de</strong>rungen veranlassen könnte.Daraus ist abzuleiten, dass <strong>die</strong> existieren<strong>de</strong>n Berechnungsmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Komplexität <strong>de</strong>r Vorgänge(noch) nicht genügend Rechnung tragen. Es zeigte sich in <strong>de</strong>n meisten Fällen, dass <strong>die</strong> räumlicheAusbildung <strong>von</strong> Schadstofffahnen im Umfeld industrieller Standorte <strong>de</strong>utlich engständiger istund <strong>die</strong> Ausbreitungsgeschwindigkeit wesentlich langsamer verläuft, als bislang angenommenwur<strong>de</strong>.Die Feststellung <strong>die</strong>ser ‚Phänomene’ ließ auf bislang nicht erkannte bzw. nicht hinreichend genaucharakterisierte Mechanismen <strong>de</strong>s Schadstoffabbaues bzw. <strong>de</strong>s Verharrens <strong>von</strong> Schadstoffen imGrundwasser schließen. Die faziell bedingten physikalischen, geochemischen und mikrobiellen50 Stu<strong>die</strong>: Analyse / Bewertung limitieren<strong>de</strong>r und för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Faktoren zum Abbauverhalten braunkohlenbürtigerSchadstoffe. – Autoren: K. Roselt, J. Schmidt, R. Hähnel, F. Weihrauch, A. Schaubs, JENA-GEOS-Ingenieurbüro GmbH, im März 199974 | REFINA: | MESOTES


Prozesse bewirken in komplexer Wechselbeziehung ein höheres Rückhalten bzw. einen größerenAbbau <strong>von</strong> Schadstoffen im Grundwasser, als mit bislang mehr o<strong>de</strong>r weniger einseitigen Betrachtungsweisenz.B. aus Geochemie o<strong>de</strong>r Mikrobiologie angenommen wer<strong>de</strong>n konnte.Aus <strong>die</strong>sem Grun<strong>de</strong> sehen <strong>die</strong> Autoren eine Lösung <strong>für</strong> eine solche, zunächst objektspezifischausgerichtete Quantifizierung in <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>von</strong> parameterspezifischen Konzentrationsgra<strong>die</strong>nten(vergleichen<strong>de</strong>s Messen bestimmter Eingangs- und Ausgangsgrößen <strong>von</strong> Schadstoffen o<strong>de</strong>ran<strong>de</strong>rer standortspezifischer Parameter über eine <strong>de</strong>finierte Länge in exakter Abstromrichtung <strong>de</strong>sGrundwassers ).Der zeitliche Verlauf <strong>von</strong> Zerfalls- und Abbauprozessen wird durch folgen<strong>de</strong> allgemeine Beziehungcharakterisiert:(1)ct−λt= c 0⋅ ec 0 Anfangskonzentrationc tλKonzentration nach <strong>de</strong>r Zeit tZerfallskonstanteDie Auswertung <strong>von</strong> Grundwasseranalysen am Beispiel <strong>de</strong>r im Abstromverhältnissekarbochemischer Standorte hat gezeigt, dass auch <strong>die</strong> räumliche Entwicklung <strong>de</strong>r Konzentrationbestimmter Wasserinhaltsstoffe in Grundwasserfließrichtung näherungsweise durch eine analogeExponentialfunktion beschrieben wer<strong>de</strong>n kann:(2)c−i c s2= c 1⋅ec 1 Konzentration in Grundwassermessstelle 1c 2 Konzentration in <strong>de</strong>r Grundwassermessstelle 2i c parameterspezifischer Konzentrationsgra<strong>die</strong>nts Entfernung zwischen <strong>de</strong>n Messstellen 1 und 2Durch Umstellung <strong>von</strong> (2) wur<strong>de</strong> folgen<strong>de</strong> Arbeitshypothese <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestimmung <strong>de</strong>s parameterspezifischenKonzentrationsgra<strong>die</strong>nten i c abgeleitet:i c⎛ cln⎜⎝ c=(3) s12⎟ ⎞⎠Sind <strong>die</strong> Konzentrationen eines bestimmten Parameters in min<strong>de</strong>stens zwei im Abstrom einerEmissionsquelle in Grundwasserfließrichtung gelegenen Messstellen (M1 und M2) bekannt, kannmit <strong>de</strong>r Beziehung <strong>de</strong>r parameterspezifische Konzentrationsgra<strong>die</strong>nt i c ermittelt wer<strong>de</strong>n. Er charakterisiert<strong>die</strong> Engständigkeit <strong>de</strong>r Schadstofffahne und kann damit auch <strong>für</strong> standortübergreifen<strong>de</strong>Vergleiche unabhängig <strong>von</strong> <strong>de</strong>r jeweiligen Absolutkonzentration genutzt wer<strong>de</strong>n.⇒Der parameterspezifische Konzentrationsgra<strong>die</strong>nt ic beschreibt <strong>die</strong> Konzentrationsän<strong>de</strong>runganthropogen bedingter Wasserinhaltsstoffe o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer geeigneterstandortspezifisch ausgewählter chemisch - physikalischer Messgrößen auf <strong>de</strong>rabstromig gerichteten Strecke im Abstrom <strong>von</strong> Altlastverdachtsflächen in Abhängigkeit<strong>von</strong> <strong>de</strong>r Entfernung zur Emissionsquelle. Er beschreibt somit halbquantitativ <strong>die</strong>Wirkung <strong>de</strong>s REAKTIVEN GEOGENEN KOMPLEXES und kann zur Beurteilung <strong>de</strong>r Schadstoffausbreitungsten<strong>de</strong>nzim Grundwasser herangezogen wer<strong>de</strong>nREFINA: | MESOTES | 75


Abb. 17: Schematische Darstellung <strong>de</strong>s parameterspezifischen Konzentrationsgra<strong>die</strong>nten2.4.6.2. Prüfmatrix: Ableitung <strong>de</strong>r Risikoklasse <strong>für</strong> ein betroffenes GrundwasserHinsichtlich <strong>de</strong>r Sanierung eines bereits stark verunreinigten Grundwasservorkommens steht nachAuffassung verschie<strong>de</strong>ner Autoren nicht <strong>die</strong> Beseitigung <strong>de</strong>r Verunreinigung im Vor<strong>de</strong>rgrund; ”…esgeht um <strong>die</strong> Ausbreitung <strong>de</strong>r Schadstoffe ... in noch nicht o<strong>de</strong>r bisher nur gering verunreinigte Anschluss- Vorkommen. Hier muss vielfach <strong>die</strong> Reinigungswirkung einer bestimmten Bo<strong>de</strong>npassagevom Belastungskerngebiet in Fließrichtung bis zu einem Punkt veranschlagt wer<strong>de</strong>n, <strong>von</strong> <strong>de</strong>m ab<strong>die</strong> zusätzliche Belastung in Kauf genommen wer<strong>de</strong>n kann o<strong>de</strong>r vernachlässigbar erscheint” 51 .Dieser Sichtweise trägt z.B. das Land Sachsen mit <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>s Begriffes ‚tolerabler Grundwasserscha<strong>de</strong>n’Rechnung.In Auswertung <strong>de</strong>r Fachliteratur zum Gewässerschutz und unter Berücksichtigung eigener Forschungsergebnissesind <strong>die</strong> Autoren zu <strong>de</strong>m Ergebnis gekommen, dass bei einer bereits eingetretenenGrundwasserverunreinigung sich <strong>die</strong> bei<strong>de</strong>n KriterienISchadstoffausbreitungsten<strong>de</strong>nz (als gewässerschutzbezogene Ausprägung <strong>de</strong>s Risikofaktors‚Betroffenheit’) im GrundwasserstromII Ressourcenwert <strong>de</strong>s Grundwassers in wasserwirtschaftlichem und ökologischem Sinneals gewässerschutzbezogene Ausprägung <strong>de</strong>s Risikofaktors ‚Sensibilität / Vulnerabilität’)zur Beurteilung gewässerbezogener Risiken wie auch zur Ableitung <strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit gewässerschutzbezogenerMaßnahmen als maßgeblich erwiesen haben.51 zit. Salzwe<strong>de</strong>l, 1996 S. 2176 | REFINA: | MESOTES


Legen<strong>de</strong>:Eintrag <strong>von</strong> Schadstoffenund Ten<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>ren Ausbreitung0 - kein Eintrag1 - regressiv2 - stagnativ3 - progressivVorhan<strong>de</strong>nsein undRessourcenwert <strong>de</strong>sGewässers0 - kein relevantesGewässer1 - gering2 - mittel3 - hochAbb. 18: Entscheidungsmatrix zur Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes grundwasserschutzbezogener Sanierungsmaßnahmen,mit Sanierungsoptionen (rote Pfeile)2.4.6.3. Darstellung <strong>de</strong>r Methodik an einem konkreten BeispielAls konkretes Beispiel soll auch hier <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>llstandort C <strong>de</strong>s optirisk-Projektes, dasehemalige Tanklager in Jena <strong>die</strong>nen (Beschreibung siehe Abschnitt 2.4.4.3).Oberes GrundwasserstockwerkDem oberen Grundwasserstockwerk <strong>de</strong>r quartärenKiesterrasse ist gem. Nomenklatur inTab. 27 ein Ressourcenwert <strong>de</strong>r Stufe 1 (‚gering’)zuzuerkennen:Einstufung nach wasserwirtschaftlichem Aspekt:‚Grundwasservorkommen, das aufgrund seinesnatürlichen Chemismus und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ergiebigkeitnicht <strong>für</strong> Trinkwassergewinnung o<strong>de</strong>ran<strong>de</strong>re sensible Zwecke geeignet ist’Abb. 19: Oberes Grundwasserstockwerk, Standort TanklagerJenaEinstufung nach ökosystemarem Aspekt:‚Grundwasservorkommen mit geringer Ergiebigkeitund Grundwässer in Industriegebieten’Die Messergebnisse bzgl. <strong>de</strong>r Grundwassergüte <strong>de</strong>r vergangenen Jahre haben gezeigt, dass <strong>die</strong>Konzentrationen <strong>de</strong>r Umweltschadstoffe (LHKW, MKW) im Abstrom <strong>de</strong>r Emissionsquelle rückläufigsind. Daraus kann eine regressive Ten<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>r Schadstoffausbreitung im Grundwasser abgeleitetREFINA: | MESOTES | 77


wer<strong>de</strong>n. Dies führt zur Einstufung bzgl. <strong>de</strong>s Prüfkriteriums ‚Schadstoffausbreitungsten<strong>de</strong>nz’ in <strong>die</strong>Kategorie ‚regressiv’ ().Begründung gem. Nomenklatur in Tab. 28:- Auf <strong>de</strong>r Basis <strong>von</strong> Messergebnissen (Zeitreihen) im Grundwasser-abstromigen Bereich<strong>de</strong>s Standortes ist nachgewiesen, dass <strong>die</strong> Konzentrationen <strong>de</strong>r das Grundwasser verunreinigen<strong>de</strong>nstandortbürtigen Schadstoffe zurückgegangen sind.- Es liegen Informationen da<strong>für</strong> vor, dass ein weiterer <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Quelle ausgehen<strong>de</strong>r Schadstoffnachschubnicht zu besorgen ist (Stilllegung <strong>de</strong>r Tanks).- Es liegen Indizien da<strong>für</strong> vor, dass ein Nachschub <strong>von</strong> Schadstoffen, <strong>die</strong> ‚bereits auf <strong>de</strong>mWege’ <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Schadstoffquelle zum Grundwasservorkommen sind, nicht zu einer Erhöhung<strong>de</strong>r Freisetzung in das Grundwasservorkommen führen wer<strong>de</strong>n.Aus <strong>de</strong>r Einstufung gem. <strong>de</strong>r <strong>die</strong> Entscheidungsmatrix aufspannen<strong>de</strong>n Prüfkriterien ergibt sich eineZuordnung <strong>de</strong>s Oberen Grundwasserstockwerkes in ein ‚geringes Inanspruchnahmerisiko’. Sanierungsmaßnahmen,das Grundwasser selbst betreffend, erübrigen sich, wenn nicht berechtigteprivatrechtliche Ansprüche <strong>von</strong> Anrainern gem. Abschnitt 2.2.1.1.4 geltend gemacht wer<strong>de</strong>n (können).Solche sind dann jedoch auch <strong>die</strong>sem Verpflichtungsgrundtyp zuzuordnen.Zu<strong>de</strong>m wird am Standort ein verbesserter Zustand <strong>de</strong>s Grundwassers durch <strong>die</strong> Wie<strong>de</strong>rherstellung<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c (siehe Abschnitt 2.4.4.3) erreicht.Unteres GrundwasserstockwerkDem Grundwasserstockwerk <strong>de</strong>r salinarenZechsteinwässer ist aufgrund <strong>de</strong>rer balneologischenGeeignetheit gem. Nomenklaturin Tab. 27 ein Ressourcenwert <strong>de</strong>r Stufe 2(‚mittlerer Ressourcenwert’) zuzuerkennen.Auch wenn <strong>die</strong> Sole keinen amtlich festgelegtenSchutzstatus genießt, han<strong>de</strong>lt essich doch um Grundwasser, das potenziell<strong>von</strong> wasserwirtschaftlicher Be<strong>de</strong>utung ist.Abb. 20: Unteres Grundwasserstockwerk Standort TanklagerJenaEs ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass aufgrund <strong>de</strong>r geologischen-strukturellen und hydrologischen Bedingungen(Tiefenlage, Geschütztheitsgrad, artesische Druckverhältnisse) <strong>die</strong> Zechsteinsole durch<strong>die</strong> oberflächennahen Schadstoffquellen keine Beeinträchtigung erlangt hat und erlangen wird.Mangels Schadstoffeintrag ist das Grundwasservorkommen unbetroffen.Ein Inanspruchnahmerisiko ist <strong>de</strong>mnach nicht abzuleiten.78 | REFINA: | MESOTES


2.4.6.4. Statistische Auswertung <strong>de</strong>r Relevanz- und Beeinträchtigungsprüfung<strong>von</strong> Grundwässern anhand <strong>von</strong> Standorten aus <strong>de</strong>m Begutachtungsportfolio<strong>de</strong>r JENA-GEOS ® -Ingenieurbüro GmbH(Datengrundlage und Methodik siehe Abschnitt 2.4.4.4)ErgebnisseAbb. 21: Häufigkeitsverteilung <strong>de</strong>r Risiko-klassifizierung <strong>für</strong><strong>die</strong> 114 Standorte, bezogen auf <strong>de</strong>n oberenGrundwasserleiter mit Linien gleicher Häufigkeit1 – 5 – 10 – 20Abb. 22: Häufigkeitsverteilung <strong>de</strong>r Risikoklassifizierung <strong>für</strong><strong>die</strong> 114 Standorte, bezogen auf <strong>de</strong>n unterenGrundwasserleiter mit Linien gleicher Häufigkeit1 – 5 – 10 – 20 – 402.4.6.5. Ausblick auf <strong>die</strong> Umsetzung grundwasserschutzrechtlicher Verhältnismäßigkeitserwägungenim EU-RechtAktuell sind hinsichtlich <strong>de</strong>r europäischen Gesetzgebung bzgl. <strong>de</strong>s Gewässerschutzes folgen<strong>de</strong>Dokumente zu berücksichtigen:- <strong>die</strong> Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 52 und- <strong>die</strong> EG-Grundwasserrichtlinie (GWRL) 53 .Umweltpolitisch verfolgt <strong>die</strong> EU bezüglich <strong>de</strong>s Grundwassers mit <strong>die</strong>sen Richtlinien das Bewirtschaftungszieleines ‚guten chemischen Zustan<strong>de</strong>s’ <strong>de</strong>r Grundwasserkörper, <strong>de</strong>r durch geeigneteVor- und Nachsorgemaßnahmen bis 2015 erreicht wer<strong>de</strong>n soll. Jedoch muss eingangs angemerktwer<strong>de</strong>n, dass unter ‚Grundwasserkörper’ <strong>die</strong>se jeweils insgesamt gemeint sind und sich nach <strong>de</strong>rflussgebietsbezogenen Gewässerbewirtschaftung richten. Kriterium <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erreichung <strong>de</strong>s ‚gutenchemischen Zustan<strong>de</strong>s’ ist <strong>die</strong> Einhaltung bestimmter Qualitätsnormen und Schwellenwerte anausgewählten, repräsentativen Überwachungsstellen. Das Bewirtschaftungsziel verlangt dahernicht <strong>die</strong> flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Einhaltung <strong>de</strong>r Qualitätsnormen und Schwellenwerte an je<strong>de</strong>m Ort imGrundwasser 54 . Das Monitoring <strong>von</strong> Altlasten wie auch an<strong>de</strong>ren, in <strong>die</strong>sem Zusammenhang alspunktuell anzusehen<strong>de</strong>n Schadstoffquellen, liegt damit auf einer an<strong>de</strong>ren Ebene als <strong>die</strong> Überwachung<strong>de</strong>s Zustan<strong>de</strong>s <strong>von</strong> Grundwasserkörpern im Sinne <strong>de</strong>r WRRL.52 Richtlinie 200/60/EG <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom 23. 10. 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens<strong>für</strong> Maßnahmen <strong>de</strong>r Gemeinschaft im Bereich <strong>de</strong>r Wasserpolitik53 Richtlinie 2006/118/EG <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz <strong>de</strong>sGrundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung54 aus: Großmann, J., G. Meiners, N. Steiner, T. Track und A. Willand: Die neue Grundwasserrichtlinie (GWRL) - eine erste Auswertung <strong>de</strong>sAK WRRL. – altlasten spektrum 01/2007REFINA: | MESOTES | 79


Wichtig im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Frage, inwieweit <strong>die</strong> genannten europäischen Rechtsnormenbei <strong>de</strong>r in <strong>die</strong>sem Dokument vorgestellten Metho<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Risikoklassifizierung <strong>für</strong> Grundwasservorkommenund <strong>de</strong>r Ableitung verhältnismäßiger Sanierungsoptionen Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n, sindfolgen<strong>de</strong> Kernpunkte:1. Risikofaktor Schutzwürdigkeitsgrad: Es wer<strong>de</strong>n hinsichtlich <strong>de</strong>r Schutzbedürftigkeit Unterschie<strong>de</strong>zwischen ‚normalen’ und Grundwässern, <strong>die</strong> <strong>de</strong>r Trinkwassergewinnung <strong>die</strong>nen,herausgestellt. Des Weiteren wer<strong>de</strong>n Ausnahmen bzgl. <strong>de</strong>s chemischen Zustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>sGrundwassers dahingehend erhoben, dass hohe Stoffkonzentrationen natürlicher Stoffeo<strong>de</strong>r Ionen nicht unter <strong>de</strong>n Begriff <strong>de</strong>r ‚Verschmutzung’ fallen 55 . Letztendlich unterliegt <strong>de</strong>r zufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> ‚gute chemische Zustand’ aller Grundwasserkörper <strong>de</strong>n Bewirtschaftungszielen.2. Risikofaktor Betroffenheit: Bezüglich <strong>de</strong>r Einschätzung <strong>de</strong>r Gefährdung bzw. <strong>de</strong>r eingetretenenBetroffenheit <strong>von</strong> Grundwasserkörpern be<strong>die</strong>nt sich <strong>die</strong> GWRL <strong>de</strong>s Kriteriums <strong>de</strong>sTrends <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>von</strong> Schadstofffahnen bzw. <strong>de</strong>s Kriteriums <strong>de</strong>r Trendumkehr zur Erreichungeines ‚guten chemischen Zustan<strong>de</strong>s’; <strong>die</strong>s ausdrücklich auch bei altlastenrelevanten,lokalen Schadstofffahnen mittels zusätzlicher lokaler Tren<strong>de</strong>rmittlung 56 .3. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip fin<strong>de</strong>t bei Sanierungserwägungen grundsätzlich Berücksichtigung.Es können Maßnahmen ausgenommen wer<strong>de</strong>n, <strong>die</strong> aus technischen Grün<strong>de</strong>nnicht begrenzt wer<strong>de</strong>n können o<strong>de</strong>r unverhältnismäßig kostspielig sind (beispielsweise umSchadstoffe aus kontaminierten Bö<strong>de</strong>n zu entfernen, aus <strong>de</strong>nen eine Versickerung in dasGrundwasser stattfin<strong>de</strong>t) 57 . Jedoch fehlt ein Hinweis, wie das Merkmal ‚unverhältnismäßigkostspielige Maßnahmen’ auszulegen und zu bewerten ist.2.5. Auswahl geeigneter wirtschaftlicher Sanierungstechniken undKostenprognose <strong>de</strong>r Maßnahmen2.5.1. Metho<strong>de</strong>Die zu prognostizieren<strong>de</strong>n Kosten ergeben sich als Summe <strong>de</strong>r minimal je Maßnahme aufzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nKosten nach folgen<strong>de</strong>m Algorithmus (siehe auch Abb. 23).Für alle zur Erreichung <strong>de</strong>s Soll-Zustan<strong>de</strong>s abgeleiteten, erfor<strong>de</strong>rlichen und verhältnismäßigenMaßnahmen sind im nächsten Schritt geeignete Techniken auszuwählen. Unter Technik wer<strong>de</strong>nhier alle Bau- und Verfahrenstechnologien verstan<strong>de</strong>n, mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Ist-Zustand in <strong>de</strong>n Soll-Zustand überführt wer<strong>de</strong>n kann. Die Betrachtung erfolgt <strong>für</strong> alle Maßnahmen und all ihrer Kombinationen,<strong>die</strong> nach gutachterlichem Ermessen sinnvoll zu einer Maßnahmenkombination zusammengefasstwer<strong>de</strong>n können. Eine Maßnahmenkombination kann dann sinnvoll gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wennauf je<strong>de</strong> eingeschlossene Maßnahme <strong>die</strong> gleiche Technik angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann (<strong>de</strong>r Begriff‚Maßnahmenkombination’ schließt <strong>de</strong>m gemäß auch je<strong>de</strong> singuläre Maßnahme selbst ein).Für je<strong>de</strong> Maßnahmenkombination wer<strong>de</strong>n geeignete Techniken aus <strong>de</strong>m nach Stand <strong>de</strong>r Technikbekannten Metho<strong>de</strong>n festgelegt. Das erfolgt <strong>de</strong>rgestalt, dass alle prinzipiell geeigneten Technikendaraufhin untersucht wer<strong>de</strong>n, ob sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erfüllung <strong>de</strong>r Maßnahmenkombination auch unter <strong>de</strong>nkonkreten Bedingungen anwendbar sind. Für <strong>die</strong>se wird jeweils eine Kostenermittlung durchgeführt.55 GWRL, Präambel (10)56 GWRL, Art. 5 Abs. 557 GWRL, Art. 6, Abs, 3 e) ii)80 | REFINA: | MESOTES


Abb. 23: Ablaufschema KostenprognoseREFINA: | MESOTES | 81


Dazu wird <strong>die</strong> Maßnahmenkombination in Kostengruppen aufgeglie<strong>de</strong>rt, wobei <strong>die</strong>s in Anlehnungan DIN 276, Fassung Juni 1993, ausführungsorientiert entsprechend <strong>de</strong>m Niveau <strong>für</strong> eine Kostenschätzungerfolgen sollte. Die erste Ebene <strong>de</strong>r Kostenglie<strong>de</strong>rung wird nach herstellungsmäßigenGesichtspunkten unterteilt. Hier<strong>für</strong> kann <strong>die</strong> Glie<strong>de</strong>rung in Leistungsbereiche entsprechend <strong>de</strong>mStandardleistungsbuch <strong>für</strong> das Bauwesen (StLB) o<strong>de</strong>r ähnlichen Katalogen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. In<strong>die</strong> zweite, meist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kostenschätzung genügend genaue Glie<strong>de</strong>rungsebene gelangt man beiausführungs- o<strong>de</strong>r gewerkeorientierten Strukturen z. B. entsprechend <strong>de</strong>r Vergabe und Vertragsordnung<strong>für</strong> Bauleistungen VOB Teil C (DIN 18299 ff.).Aus <strong>de</strong>n <strong>für</strong> je<strong>de</strong> Maßnahmenkombination <strong>für</strong> <strong>die</strong> unterschiedlichen anwendbaren Techniken ermitteltenKosten wird <strong>de</strong>r kleinste Betrag im Weiteren als Kosten <strong>de</strong>r Maßnahmenkombination berücksichtigt,ihr zugeordnet ist <strong>die</strong> wirtschaftlichste Technik <strong>für</strong> <strong>die</strong> betrachtete Maßnahme.Im abschließen<strong>de</strong>n Schritt wer<strong>de</strong>n alle <strong>die</strong> Gruppen aus allen Maßnahmenkombinationen gebil<strong>de</strong>t,<strong>die</strong> <strong>de</strong>r Bedingung genügen, dass je<strong>de</strong> Maßnahme genau einmal in <strong>de</strong>r Gruppe vorkommt. DieKosten <strong>de</strong>r zugeordneten Maßnahmenkombinationen wer<strong>de</strong>n summiert. Diejenige Maßnahmenkombinationsgruppe,<strong>die</strong> <strong>die</strong> geringste Kostensumme erfor<strong>de</strong>rt, ist schließlich <strong>die</strong> wirtschaftlichste,<strong>die</strong> zugeordnete Kostensumme ist <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r Kostenprognose. In <strong>de</strong>r konkreten Anwendungwird man ausgehend <strong>von</strong> Erfahrungen und praktischen Erwägungen meist <strong>die</strong> Grundgesamtheitaller möglichen Maßnahmenkombinationen auf eine tatsächlich sinnvolle Anzahl reduzieren. Dasgleiche trifft <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Katalog <strong>de</strong>r in eine engere Wahl zu stellen<strong>de</strong>n Techniken. Den Ausführungsrisikenist dabei beson<strong>de</strong>re Beachtung zu schenken.Als Informationsquellen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Auswahl <strong>de</strong>r Sanierungstechniken und <strong>die</strong> Festlegung eignen sichneben <strong>de</strong>n eigenen Quellen <strong>de</strong>s Sanierungspflichtigen. Zu nennen sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):- Datenbasen <strong>de</strong>r bearbeiten<strong>de</strong>n Stelle, z. B. Architektur- und Ingenieurbüro, SanierungsundEntwicklungsgesellschaften- Standardisierte und normierte, öffentlich zugängliche Datenbanken und Auskunftsstellen58- Internet, Fachliteratur (Bücher, Zeitschriften, Veröffentlichungen), Tagungen, Informationsmaterial<strong>von</strong> Sanierungsunternehmen)2.5.2. BeispielDas bereits vorangegangen behan<strong>de</strong>lte Beispiel <strong>de</strong>s Mo<strong>de</strong>llstandortes C Tanklager Jena-Nord sollhier auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kostenprognose <strong>de</strong>r Maßnahmen herangezogen wer<strong>de</strong>n.Die Standortanalyse bzgl. möglicher Inanspruchnahmerisiken führte zu folgen<strong>de</strong>m Ergebnis:Tab. 29: Inanspruchnahmerisiken am Mo<strong>de</strong>llstandort C Tanklager Jena-Nord1. Besteht ein Inanspruchnahmerisiko zur Wie<strong>de</strong>rherstellung beeinträchtigterBo<strong>de</strong>nfunktionen?ja2. Besteht ein Inanspruchnahmerisiko zum Schutz <strong>de</strong>r Oberflächengewässer? nein3. Besteht ein Inanspruchnahmerisiko zum Schutz <strong>de</strong>s Grundwassers? neinEs wur<strong>de</strong> in Abschnitt 2.4.4.3 <strong>die</strong> Notwendigkeit einer angemessenen Verringerung <strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s<strong>de</strong>r in <strong>die</strong> RK 4 eingestuften Bo<strong>de</strong>nfunktionen 1c und 3d um eine Risikoklasseabgeleitet.58 u. a.: - STLB-Bau Dynamische Baudaten (http://www.din-bauportal.<strong>de</strong>/) - SirAdos Baudaten(http://www.sirados.<strong>de</strong>/)Bracke, R.; Klümpen, Ch.: Materialien zur Altlastensanierung und zum Bo<strong>de</strong>nschutz Band 20, LeistungsbuchAltlasten und Flächenrecycling 2004 / 2005, Hrsg.: Lan<strong>de</strong>sumweltamt Nordrhein-Westfalen, Essen, 200582 | REFINA: | MESOTES


Kostengruppen nach DIN 276 Menge Einheit EP Einheit Kosten213.300 Aushubbereitstellung am Standort <strong>für</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n Wie<strong>de</strong>reinbau 5.373,88 €213.310 Auffülle um Tanks - Schadstoffe mitZuordnung bis einschließlich Z1.2,Sulfat und physiko-chemische >Z2gemäß aktuell gültiger LAGA M203.583 m³ 1,50 €/m³ 5.373,88 €213.400 Wie<strong>de</strong>rverfüllung, Baugrundverbesserung, Verdichtung 77.862,23 €213.410 Wie<strong>de</strong>reinbau bereitgestellter Aushubmassen3.583 m³ 0,75 €/m³ 2.686,94 €213.420 verdichtungsfähiges Material nachJena liefern213.430 großflächiger mehrteiliger verdichteterEinbau2.525 m³ 8,00 €/m³ 20.203,29 €6.108 m³ 9,00 €/m³ 54.972,00 €700 Baunebenkosten 43.000,00 €730 Architekten- und Ingenieurleistungen5.000,00 €739 sonstiges 5.000,00 €739.100 Bauüberwachung HOAI LP 8, 9 HOAI 5.000,00 €740 Gutachten und Beratung 38.000,00 €743 Bo<strong>de</strong>nmechanik, Erd- und Grundbau 10.000,00 €743.100 Geotechnische Baubegleitung,Lastplattendruckversuche undgeotechnischeFremdüberwachnung Wie<strong>de</strong>reinbaupschl. 10.000,00 €744 Vermessung 6.200,00 €744.110 Beweissicherung Ausgangssituationund2 Stk. 1.600,00 Stk. 3.200,00 €744.120 Haufwerks- und Baugrubenaufmaß 10 Stk. 300,00 Stk. 3.000,00 €749 Gutachten und Beratung, sonstiges 21.800,00 €749.100 Vor-Ort-Bo<strong>de</strong>nseparation, Massenmanagement,fachtechnischeEntsorgungsbegleitung, Dokumentation,Probenahmepschl. 20.000,00 €749.200 analytische Deklarationskosten 10 Stk. 180,00 Stk. 1.800,00 €Fazit:Die Beseitigung <strong>de</strong>s Inanspruchnahmerisikos <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandort C TanklagerJena-Nord erfor<strong>de</strong>rt einen Kostenaufwand <strong>von</strong> ca. 293 T€.2.6. Zusammenfassung und AusblickEs wird im Ergebnis <strong>de</strong>r Erfahrungen <strong>de</strong>r Autoren an über 1.800 Standorten / Brachflächen mitAltlastenproblematik sowie im Ergebnis <strong>de</strong>r <strong>de</strong>taillierten naturwissenschaftlichen und rechtlichenDurchdringung anhand <strong>de</strong>r 4 Mo<strong>de</strong>llstandorte ein Verfahren entwickelt und vorgestellt, <strong>die</strong> standortbezogenenHaftungs- / Inanspruchnahmerisiken <strong>de</strong>rart hinreichend genau zu <strong>de</strong>finieren un<strong>de</strong>rfor<strong>de</strong>rliche Maßnahmen unter <strong>de</strong>m Verhältnismäßigkeitsaspekt abzuleiten, dass <strong>de</strong>renMonetarisierung potenziellen Investoren Entscheidungs- bzw. Handlungssicherheit gibt.Diese risikobasierte Prüfungssystematik ist nach <strong>de</strong>n praktischen Erfahrungen <strong>von</strong> JENA-GEOS ®das erste Instrument zur technischen Prüfung <strong>von</strong> Sanierungskonzepten im Hinblick auf <strong>de</strong>renVerhältnismäßigkeit. Es bil<strong>de</strong>t <strong>die</strong> bislang fehlen<strong>de</strong> technische Grundlage zur Prüfung <strong>von</strong> Sanierungserfor<strong>de</strong>rnissendurch Sachverständige hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit. Ihre Ergebnissekönnen84 | REFINA: | MESOTES


- <strong>von</strong> Behör<strong>de</strong>n zur Gestaltung <strong>von</strong> Sanierungsanordnungen,- <strong>von</strong> Juristen zur Beratung pflichtiger Mandanten sowie- <strong>von</strong> Gerichten zur Beweiserhebungverwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.Das Verfahren erscheint zunächst umfangreich und kompliziert. Dies relativiert sich jedoch schnell,weil <strong>für</strong> je<strong>de</strong>n einzelnen Standort eine Vielzahl <strong>de</strong>r zu prüfen<strong>de</strong>n Kriterien nicht relevant sind. Jedochist <strong>die</strong> vollständige Prüfung aller Verpflichtungen unabdingbar, um das Haftungsrisiko zu <strong>de</strong>finieren.Die Wunschvorstellung insbeson<strong>de</strong>re <strong>von</strong> Vollzugs- und an<strong>de</strong>ren beteiligten Behör<strong>de</strong>n, einen solchenAbwägungsprozess beispielsweise auf <strong>de</strong>r Basis einer Entscheidungsmatrix ‚automatisiert’durchzuführen, bleibt illusorisch. Die Aufgabe ist nur mit entsprechen<strong>de</strong>m Sachverstand auf naturwissenschaftlicherund umweltrechtlicher Basis lösbar.3. Prognose <strong>de</strong>s Investitionsrisikos3.1. Einführung, Herangehensweise und PrüfkriterienUnter <strong>de</strong>m Investitionsrisiko wer<strong>de</strong>n Kosten verstan<strong>de</strong>n, <strong>die</strong> sich über ein Inanspruchnahmerisikohinaus aus Umweltschutzverpflichtungen im Zusammenhang mit künftigen Nutzungen ergeben 59 .Einfachstes Beispiel ist <strong>de</strong>r so genannte ‚kontaminationsbedingte Mehraufwand’ 60 , <strong>de</strong>r sich ausabfallrechtlichen Verpflichtungen - nicht aus gefahrenrelevanten Tatbestän<strong>de</strong>n - ergibt. Somit istdas Investitionsrisiko auf <strong>die</strong> ökologischen Kosten-Auswirkungen standortspezifischer realer Investitionsabsichtenausgerichtet.Im Gegensatz zum Inanspruchnahmerisiko, bei <strong>de</strong>m es im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verantwortungum <strong>die</strong> Beurteilung einer vorhan<strong>de</strong>nen Situation im Status quo geht, sind somit bezüglich<strong>de</strong>s nutzungsbezogenen Risikos Vorhaben im weitesten Sinne zu berücksichtigen, <strong>die</strong> ein Grundstückseigentümer,-erwerber o<strong>de</strong>r –nutzer in <strong>de</strong>r Zukunft verwirklichen möchte, und welche dasGesetz an öffentlich-rechtliche Anfor<strong>de</strong>rungen knüpft, häufig sogar unter <strong>de</strong>m Vorbehalt <strong>de</strong>r Erteilungeiner öffentlich-rechtlichen Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung o<strong>de</strong>r Ähnliches stellt 61 . Hierbeihan<strong>de</strong>lt es sich z. B. um eine Baugenehmigung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Errichtung einer baulichen Anlage o<strong>de</strong>reine immissionsschutzrechtliche Genehmigung <strong>für</strong> Errichtung und Betrieb einer emittieren<strong>de</strong>n Anlage.Maßnahmen <strong>de</strong>r Stilllegung, <strong>de</strong>s Abrisses / Rückbaus baulicher und <strong>de</strong>r Demontage technischerAnlagen sind analog zu betrachten.Die Reichweite solcher Maßnahmen wird im Allgemeinen <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen bestimmt, <strong>die</strong> imRahmen einer Konfliktbewältigung unter Berücksichtigung <strong>von</strong> Stoffbelastungen einerseits und <strong>de</strong>rNutzung an<strong>de</strong>rerseits als verhältnismäßig zu betrachten sind. Dabei hat <strong>die</strong> Behör<strong>de</strong> – an<strong>de</strong>rs alsbeim polizeirechtlichen Eingriff, bei <strong>de</strong>m lediglich das zur Gefahrenabwehr ausreichen<strong>de</strong> Mitteldurchsetzbar ist – <strong>die</strong> Möglichkeit, Umweltstandards anzustreben, <strong>die</strong> <strong>von</strong> Vorsorgeerwägungenbestimmt sind. Die Ermessensspielräume sind dabei wesentlich enger als beim Vollzug <strong>de</strong>s Polizei-und Ordnungsrechts, weil <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Umgang mit kontaminierten Bo<strong>de</strong>nanteilen und kontaminiertemBaugrubenwasser abfallrechtlich bzw. wasserrechtlich normierte Prozeduren und technischeZielparameter vorgeschrieben sind.Zur Durchsetzung ihrer For<strong>de</strong>rungen be<strong>die</strong>nt sich <strong>die</strong> Behör<strong>de</strong> nach Erfahrungen <strong>de</strong>r Autoren in<strong>de</strong>r Praxis regelmäßig <strong>de</strong>s Instrumentariums <strong>de</strong>r Nebenbestimmung zu <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Geneh-59 Weitere Investitionsrisiken bestehen beispielsweise bzgl. <strong>de</strong>s Baugrun<strong>de</strong>s (Baugrundrisiko aufgrund einerungünstigen natürlichen Ausbildung <strong>de</strong>s Untergrun<strong>de</strong>s) o<strong>de</strong>r bzgl. genehmigungsrechtlicher Aspekte aus <strong>de</strong>mBaurecht heraus.60 Darunter wer<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nkontaminationen verstan<strong>de</strong>n, <strong>die</strong> keine haftungsrechtliche Relevanz inne haben, jedochim Falle <strong>von</strong> Baumaßnahmen bei Eingriffen in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>utlichen Kostenerhöhungen aufgrund <strong>de</strong>rEntsorgungspflichtigkeit führen können.61 Grunewald & Duken, GuG 3/95, S. 226REFINA: | MESOTES | 85


migungsbescheid, wenn <strong>die</strong> Genehmigung nicht ohnehin vollständig versagt wird. Aussagen überöffentlich-rechtliche Verpflichtungen, <strong>die</strong> im Investitionsrisiko zu berücksichtigen sind, können somitnicht allein anhand <strong>de</strong>r aktuell vorgefun<strong>de</strong>nen Belastungen getroffen wer<strong>de</strong>n. Es bedarf vielmehrnotwendigerweise <strong>de</strong>r Vorgabe eines zukünftigen Vorhabens, zumin<strong>de</strong>st jedoch bestimmter Nutzungsszenarien,wenn keine <strong>de</strong>taillierten Planungen vorliegen.Die Einschätzung <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s finanziellen Risikos erstreckt sich somit sowohl auf investitionsverteuern<strong>de</strong>Mehraufwendungen wegen Stoffbelastungen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Realisierung eines betreffen<strong>de</strong>nVorhabens finanziell belasten, als auch auf <strong>die</strong> prognostische Betrachtung genehmigungsfähigerGrundstücksnutzungen unter Berücksichtigung statistischer Kenngrößen, wenn konkretePlanungen noch nicht vorliegen. Im ersten Falle wird <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>rwertes beauftragteGutachter einen Planungsansatz wählen, im zweiten Fall wird er sich eines statistischenAnsatzes unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Baunutzungsverordnung, <strong>de</strong>r bauregiontypischen Bebauungunter Wirtschaftlichkeitsaspekten, <strong>de</strong>r Geometrie <strong>de</strong>r Schadstoffverteilung und <strong>de</strong>r ortsüblichenumwelttechnischen Kosten be<strong>die</strong>nen.Anhand eines fun<strong>die</strong>rten Wissens über <strong>die</strong>se Risiken besteht umgekehrt <strong>die</strong> Möglichkeit, Standortentwicklungskonzeptezu optimieren, in<strong>de</strong>m <strong>die</strong> <strong>städtebauliche</strong>n Konzepte <strong>de</strong>rart angepasst wer<strong>de</strong>n,dass ein minimales Kostenrisiko entsteht – ohne jedoch dabei <strong>de</strong>n <strong>städtebauliche</strong>n Entwurf<strong>de</strong>rart zu verän<strong>de</strong>rn, dass seine Intention verloren geht.Diese Frage ist ein Schwerpunkt <strong>de</strong>s Forschungsprojektes und wird anhand <strong>von</strong> 4 Mo<strong>de</strong>llstandortenexerziert. Generell wird hier zunächst in einer check-Tabelle aufgezeigt, welche Investitionsrisikenin ihrer Gesamtheit vorliegen können:Tab. 31. check-Tabelle zur I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>von</strong> Investitionsrisiken1 Bau- und Anlagenbestand (Technische Abrissaufwendungen Hoch- und Tiefbau über <strong>de</strong>m normalenRahmen)1.1 Bestehen Investitionsrisiken bezüglich abfallrechtlicher Aufwendungen <strong>für</strong> <strong>die</strong>Hoch- und Tiefbausubstanz (<strong>belastete</strong> Bausubstanz ≥ Z 1.2, Asbest, Dachpappe,Teer usw.)?1.2 Bestehen Investitionsrisiken bezüglich <strong>de</strong>s Rückbaues und <strong>de</strong>r Entsorgung <strong>von</strong>über- und unterirdischen Anlagen?1.3 Existieren Anhaltspunkte <strong>für</strong> weitere Investitionsrisiken, <strong>die</strong> durch <strong>de</strong>n Rückbau<strong>de</strong>s Bau- und Anlagenbestan<strong>de</strong>s entstehen können?2 Bo<strong>de</strong>n, Ablagerungen und Abfälle (Investitionsrisiken durch anthropogene Beeinträchtigungen)2.1 Bestehen Investitionsrisiken aufgrund <strong>von</strong> Kontaminationen <strong>von</strong> Bö<strong>de</strong>n, Ablagerungen/ Auffüllungen ≥ Z 1.2, <strong>die</strong> nicht Gegenstand <strong>von</strong> behördlich anzuordnen<strong>de</strong>nGefahrenabwehrmaßnahmen sind?2.2 Bestehen Investitionsrisiken bzgl. schädlicher Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r natürlichenBo<strong>de</strong>nstruktur (Baugrundverschlechterung)?2.3 Bestehen Investitionsrisiken bzgl. durchzuführen<strong>de</strong>r Abfallberäumungen?2.4 Existieren Anhaltspunkte <strong>für</strong> weitere Investitionsrisiken durch anthropogene Beeinträchtigungen?3 Grund- und Oberflächenwässer (Investitionsrisiken durch anthropogene Beeinträchtigungen)3.1 Bestehen Investitionsrisiken aufgrund <strong>von</strong> Kontaminationen <strong>de</strong>s Grundwassers?3.2 Bestehen Investitionsrisiken aufgrund <strong>von</strong> Kontaminationen <strong>von</strong> Oberflächenwässern?4 Kampfmittel 624.1 Bestehen Investitionsrisiken aufgrund eines Kampfmittelverdachtes?janein62 Im engeren Sinne sind Risiken, <strong>die</strong> sich aus einem Kampfmittelverdacht ergeben, nicht <strong>de</strong>n Investitionsrisikenaus Umweltschutzverpflichtungen zugehörig. Sie wur<strong>de</strong>n hier jedoch mit aufgenommen, weil in <strong>de</strong>r Praxis zumeist<strong>die</strong> Kampfmittelfrage gemeinsam mit <strong>de</strong>n Betrachtungen zu <strong>de</strong>n Umweltschutzverpflichtungen beleuchtetwird.86 | REFINA: | MESOTES


3.2. Son<strong>de</strong>rfall theoretisches maximales InvestitionsrisikoEine reale Ermittlung <strong>de</strong>s Investitionsrisikos ist nur unter Zugrun<strong>de</strong>legung eines realen Investitionsprojektesmöglich (s.o.). Da hinsichtlich <strong>de</strong>s strategischen Umganges mit einem brachliegen<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>r Alt-Standort und <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen Mittelplanung ökonomische Aspekte <strong>von</strong> herausragen<strong>de</strong>rBe<strong>de</strong>utung sind, wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Praxis <strong>von</strong> Gutachtern auch Kostenprognosen auf <strong>de</strong>rGrundlage <strong>von</strong> noch unscharfen <strong>städtebauliche</strong>n Vorprojekten verlangt o<strong>de</strong>r gar eine Ermittlung<strong>de</strong>r gesamten auf <strong>de</strong>r Standortfläche möglichen Investitionsrisiken beauftragt. Die Autoren habenaus <strong>de</strong>r Praxis <strong>die</strong> Erfahrung gemacht, dass beispielsweise- bei <strong>de</strong>r ‚Environmental Due Diligence’ im Rahmen <strong>von</strong> Firmenverkäufen o<strong>de</strong>r- bei <strong>de</strong>r Bildung <strong>von</strong> Rückstellungen im Rahmen <strong>von</strong> Unternehmensbilanzenein maximales Investitionsrisiko im Sinne eines aus kaufmännischer bzw. firmenstrategischer Sichtmonetären worst-case-Szenarios zum Ansatz gebracht wird.3.3. Kostenprognose3.3.1. GrundsätzeBezüglich <strong>de</strong>r entstehen<strong>de</strong>n Kosten sind immer nur <strong>die</strong>jenigen Leistungen anzusetzen, <strong>die</strong> zusätzlichzu <strong>de</strong>n ohnehin entstehen<strong>de</strong>n Projektkosten entstehen; am Beispiel <strong>de</strong>s ‚kontaminationsbedingtenMehraufwan<strong>de</strong>s’ be<strong>de</strong>utet <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Differenz aus <strong>de</strong>n Entsorgungskosten <strong>für</strong> <strong>de</strong>n kontaminiertenBo<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>n Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entsorgung un<strong>belastete</strong>n Bo<strong>de</strong>ns. Die sog. ‚Sowieso-Kosten’(<strong>die</strong> Kosten, <strong>die</strong> bei <strong>de</strong>r Investition ohnehin entstehen) wie <strong>die</strong> Bauleistung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>naushubes(‚Lösen und La<strong>de</strong>n’) usw. sind grundsätzlich nicht Bestandteil <strong>de</strong>s Investitionsrisikos.Die Kostenprognose kann wie beim Inanspruchnahmerisiko anhand <strong>de</strong>r Kostengruppen in Anlehnungan <strong>die</strong> DIN 276 durchgeführt wer<strong>de</strong>n.3.3.2. Beispiele3.3.2.1. Ermittlung <strong>de</strong>s Investitionsrisikos <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandort C (TanklagerJena-Nord) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nachnutzung als WertstoffhofNachfolgend sollen das Investitionsrisiko <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandort C <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nachnutzung als Wertstoffhofi<strong>de</strong>ntifiziert und monetarisiert wer<strong>de</strong>n. Folgen<strong>de</strong> Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten:1. Nachnutzung im Wesentlichen als standsichere befestigte Lagerfläche, Errichtung einerLeichtbauhalle (keine Unterkellerung) mit Streifenfundamenten, Zu- und Abfahrten (Straßenbau)2. Die i<strong>de</strong>ntifizierten und monetarisierten Gefahrenabwehrmaßnahmen(Inanspruchnahmerisiko) aus 2.5.2 wer<strong>de</strong>n unabhängig <strong>von</strong> <strong>de</strong>r konkreten Investitiondurchgeführt, das wie<strong>de</strong>rum in <strong>de</strong>n Fällena) zeitlich unabhängig nacheinan<strong>de</strong>r undb) in einem Zuge.REFINA: | MESOTES | 87


Tab. 32: check-Tabelle zur I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>von</strong> Investitionsrisiken am Mo<strong>de</strong>llstandort C <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nachnutzung als Wertstoffhof1 Bau- und Anlagenbestand (Technische Abrissaufwendungen Hoch- und Tiefbau über <strong>de</strong>m normalenRahmen)1.1 Bestehen Investitionsrisiken bezüglich abfallrechtlicher Aufwendungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> HochundTiefbausubstanz (<strong>belastete</strong> Bausubstanz ≥ Z 1.2, Asbest, Dachpappe, Teerusw.)?1.2 Bestehen Investitionsrisiken bezüglich <strong>de</strong>s Rückbaues und <strong>de</strong>r Entsorgung <strong>von</strong>über- und unterirdischen Anlagen?1.3 Existieren Anhaltspunkte <strong>für</strong> weitere Investitionsrisiken, <strong>die</strong> durch <strong>de</strong>n Rückbau <strong>de</strong>sBau- und Anlagenbestan<strong>de</strong>s entstehen können?2 Bo<strong>de</strong>n, Ablagerungen und Abfälle (Investitionsrisiken durch anthropogene Beeinträchtigungen)2.1 Bestehen Investitionsrisiken aufgrund <strong>von</strong> Kontaminationen <strong>von</strong> Bö<strong>de</strong>n, Ablagerungen/ Auffüllungen ≥ Z 1.2, <strong>die</strong> nicht Gegenstand <strong>von</strong> behördlich anzuordnen<strong>de</strong>nGefahrenabwehrmaßnahmen sind?2.2 Bestehen Investitionsrisiken bzgl. schädlicher Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r natürlichen Bo<strong>de</strong>nstruktur(Baugrundverschlechterung)?2.3 Bestehen Investitionsrisiken bzgl. durchzuführen<strong>de</strong>r Abfallberäumungen? X2.4 Existieren Anhaltspunkte <strong>für</strong> weitere Investitionsrisiken durch anthropogene Beeinträchtigungen?3 Grund- und Oberflächenwässer (Investitionsrisiken durch anthropogene Beeinträchtigungen)3.1 Bestehen Investitionsrisiken aufgrund <strong>von</strong> Kontaminationen <strong>de</strong>s Grundwassers? X3.2 Bestehen Investitionsrisiken aufgrund <strong>von</strong> Kontaminationen <strong>von</strong> Oberflächenwässern?4 Kampfmittel4.1 Bestehen Investitionsrisiken aufgrund eines Kampfmittelverdachtes? XjaXXXXneinXXXTab. 33: Kostenprognose <strong>de</strong>s Investitionsrisikos <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nachnutzung als Wertstoffhof nach abgeschlossener Sanierung <strong>de</strong>rbehebungspflichtigen LastenKostengruppen nach DIN 276 Menge Einheit EP Einheit KostenGesamtkosten KG 100 bis 700 netto ohne MwSt. 28.040,00 €100 Grundstück 0,00 €120 Grundstücksnebenkosten 0,00 €126 Wertermittlungen, Untersuchungen zu Altlasten und <strong>de</strong>ren Beseitigung, Baugrunduntersuchungenund Untersuchungen über <strong>die</strong> Bebaubarkeit, soweit sie zurBeurteilung <strong>de</strong>s Grundstückswertes <strong>die</strong>nen0,00 €126.100 optirisk 0,00 €(bereits erfolgt)200 Herrichten und Erschließen 18.000,00 €210 Herrichten (Kosten <strong>de</strong>r vorbereiten<strong>de</strong>n Maßnahmen auf <strong>de</strong>m Baugrundstück- hier behebungspflichtige Altlasten)212 Abbruchmaßnahmen (investitionsvorbereiten<strong>de</strong> Rückbaumaßnahmen vorhan<strong>de</strong>nerBauwerke, Ver- und Entsorgungsleitungen und Verkehrsanlagen soweit wieerfor<strong>de</strong>rlich)212.100 Rückbau Versiegelung und sonstige unterirdische Bauwerke (Rückbau Erdtanksseparate Maßnahme im Rahmen <strong>de</strong>r Gefahrenabwehr)18.000,00 €18.000,00 €18.000,00 €300 Bauwerk - Baukonstruktion 7.000,00 €310 Baugrube 7.000,00 €311 Baugrubenherstellung (Fundamentstreifen, Verdrängungsmassen Me<strong>die</strong>nleitungen)7.000,00 €88 | REFINA: | MESOTES


Kostengruppen nach DIN 276 Menge Einheit EP Einheit Kosten311.221 Mehraufwand Entsorgung Aushub,Schadstoffe mit Zuordnungbis einschließlich Z1.2, Sulfat undphysiko-chemische >Z2 gemäßaktuell gültiger LAGA M20500 m³ 14,00 €/m³ 7.000,00 €700 Baunebenkosten 3.040,00 €730 Architekten- und Ingenieurleistungen1.000,00 €739 sonstiges 1.000,00 €739.100 Bauüberwachung HOAI LP 8, 9 HOAI 1.000,00 €740 Gutachten und Beratung 2.040,00 €749 Gutachten und Beratung, sonstiges 2.040,00 €749.100 fachtechnische Entsorgungsbegleitung,Dokumentation, Probenahmepschl. 1.500,00 €749.200 analytische Deklarationskosten 3 Stk. 180,00 Stk. 540,00 €Fazit:Die Beseitigung <strong>de</strong>s Investitionsrisikos <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nachnutzung als Wertstoffhofam Mo<strong>de</strong>llstandort C erfor<strong>de</strong>rt nach erfolgter Sanierung <strong>de</strong>r behebungspflichtigerLasten einen Kostenaufwand <strong>von</strong> ca. 28 T€.Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n in Tab. 33 aufgeführten Positionen entstehen weitere Leistungen undKosten, <strong>die</strong> jedoch auch ohnehin bei <strong>de</strong>r beabsichtigten Investition Wertstoffhof anfallen (‚Sowieso’– Kosten).Tab. 34: Kostenprognose <strong>de</strong>s zuzüglich zu kalkulieren<strong>de</strong>n ‚Sowieso’-Anteils <strong>für</strong> <strong>die</strong> in Tab. 32 abgeleiteten MehraufwandkostenKostengruppen nach DIN 276 Menge Einheit EP Einheit KostenGesamtkosten KG 100 bis 700 netto ohne MwSt. 25.750,00 €200 Herrichten und Erschließen 19.000,00 €210 Herrichten (Kosten <strong>de</strong>r vorbereiten<strong>de</strong>n Maßnahmen auf <strong>de</strong>m Baugrundstück- hier behebungspflichtige Altlasten)212 Abbruchmaßnahmen (investitionsvorbereiten<strong>de</strong> Rückbaumaßnahmen vorhan<strong>de</strong>nerBauwerke, Ver- und Entsorgungsleitungen und Verkehrsanlagen soweit wie erfor<strong>de</strong>rlich)19.000,00 €17.000,00 €212.100 Rückbau Versiegelung und sonstige unterirdische Bauwerke (Rückbau Erdtanksseparate Maßnahme im Rahmen d. Gefahrenabwehr)212.110 Rückbau Versiegelung(anteilig)212.120 Entsorgung Bauschutt(überwiegend Beton)8.500,00 €1000 m² 2,50 €/m² 2.500,00 €600 t 10,00 €/t 6.000,00 €214 Herrichten <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>oberfläche (Ro<strong>de</strong>n <strong>von</strong> Bewuchs, Planieren, Bo<strong>de</strong>nbewegungeneinschließlich Oberbo<strong>de</strong>nsicherung)2.000,00 €214.100 Rodung Buschwerk pschl. 400,00 €214.200 Planierarbeiten pschl. 1.600,00 €300 Bauwerk - Baukonstruktion 6.750,00 €310 Baugrube 6.750,00 €311 Baugrubenherstellung(Fundamentstreifen, Verdrängungsmassen Me<strong>die</strong>nleitungen)6.750,00 €311.100 Lösen und La<strong>de</strong>n 500 m³ 1,50 €/m³ 750,00 €REFINA: | MESOTES | 89


Kostengruppen nach DIN 276 Menge Einheit EP Einheit Kosten311.200 Entsorgung Aushub, unbelastet(Z0)500 m³ 12,00 €/m³ 6.000,00 €Anschließend erfolgt <strong>die</strong> Kostenermittlung <strong>de</strong>s Einsparpotenzials <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Beseitigung <strong>von</strong>Inanspruchnahme- und Investitionsrisiken ‚in einem Zuge’ (Fall 2.b), Seite 87).Tab. 35: Kostenprognose <strong>de</strong>s Einsparpotenzials <strong>für</strong> Inanspruchnahmeaufwendungen bei zeit-gleicher Ausführung <strong>de</strong>rMaßnahmen zur Beseitigung <strong>de</strong>s Investitionsrisikos <strong>für</strong> <strong>die</strong> Errichtung <strong>de</strong>s Wertstoffhofes am Mo<strong>de</strong>llstandort CTanklager Jena-NordKostengruppen nach DIN 276 Menge Einheit EP Einheit KostenGesamtkosten KG 100 bis 700 netto ohne MwSt. 8.500,00 €200 Herrichten und Erschließen 8.500,00 €210 Herrichten (Kosten <strong>de</strong>r vorbereiten<strong>de</strong>n Maßnahmen auf <strong>de</strong>m Baugrundstück- hier behebungspflichtige Altlasten)213 Altlastenbeseitigung: Beseitigen <strong>von</strong> Kampfmitteln und an<strong>de</strong>ren gefährlichen Stoffen,Sanieren <strong>belastete</strong>r und kontaminierter Bö<strong>de</strong>n8.500,00 €8.500,00 €213.420 verdichtungsfähiges Material nachJena liefern213.430 großflächiger mehrteiliger verdichterEinbau-500 m³ 8,00 €/m³ 4.000,00 €-500 m³ 9,00 €/m³ 4.500,00 €Fazit:Bei zeitgleicher Ausführung <strong>de</strong>r Maßnahmen zur BeseitigungInanspruchnahmerisikos und <strong>de</strong>s Investitionsrisikos <strong>für</strong> <strong>die</strong> Errichtung <strong>de</strong>sWertstoffhofes entsteht ein Einspareffekt <strong>von</strong> ca. 8,5 T€.Gemessen an <strong>de</strong>n Gesamtaufwendungen <strong>von</strong> 293 T€ <strong>für</strong> das Inanspruchnahme- und 28 T€ <strong>für</strong> dasInvestitionsrisiko besteht somit ein Einsparpotenzial <strong>von</strong> 3%.3.3.2.2. Ermittlung <strong>de</strong>s theoretischen maximalen Investitionsrisikos <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandortC Tanklager Jena-NordWie in Abschnitt 3.2 beschrieben, steht in bestimmten Fällen <strong>die</strong> Aufgabe, ein theoretisches maximalesInvestitionsrisiko zu bestimmen. Dies umfasst eine Ermittlung <strong>de</strong>r gesamten auf <strong>de</strong>r Standortflächemöglichen Investitionsrisiken, jedoch1. gem. <strong>de</strong>s Baurechtes mit <strong>de</strong>r Einschränkung, dass <strong>de</strong>r Standort nur entsprechend <strong>de</strong>rGrundflächenzahl bebaut wer<strong>de</strong>n darf 63 , und2. <strong>die</strong> i<strong>de</strong>ntifizierten und monetarisierten Gefahrenabwehrmaßnahmen(Inanspruchnahmerisiko) aus 2.5.2 unabhängig da<strong>von</strong> (sinnvollerweise jedoch gleichzeitigund kombiniert) durchgeführt wer<strong>de</strong>n.Anzusetzen ist ein multifunktionales gewerbliches Nachnutzungsszenario mit Unterkellerung aufeiner Fläche entsprechend <strong>de</strong>r Grundflächenzahl.Tab. 36: check-Tabelle zur I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>de</strong>s theoretischen maximalen Investitionsrisikos <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandort C1 Bau- und Anlagenbestand (Technische Abrissaufwendungen Hoch- und Tiefbau über <strong>de</strong>m normalenRahmen)1.1 Bestehen Investitionsrisiken bezüglich abfallrechtlicher Aufwendungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> HochundTiefbausubstanz (<strong>belastete</strong> Bausubstanz ≥ Z 1.2, Asbest, Dachpappe, Teerusw.)?1.2 Bestehen Investitionsrisiken bezüglich <strong>de</strong>s Rückbaues und <strong>de</strong>r Entsorgung <strong>von</strong>über- und unterirdischen Anlagen?jaXXnein63 Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 1990 | REFINA: | MESOTES


1.3 Existieren Anhaltspunkte <strong>für</strong> weitere Investitionsrisiken, <strong>die</strong> durch <strong>de</strong>n Rückbau <strong>de</strong>sBau- und Anlagenbestan<strong>de</strong>s entstehen können?janeinX2 Bo<strong>de</strong>n, Ablagerungen und Abfälle (Investitionsrisiken durch anthropogene Beeinträchtigungen)2.1 Bestehen Investitionsrisiken aufgrund <strong>von</strong> Kontaminationen <strong>von</strong> Bö<strong>de</strong>n, Ablagerungen/ Auffüllungen ≥ Z 1.2, <strong>die</strong> nicht Gegenstand <strong>von</strong> behördlich anzuordnen<strong>de</strong>nGefahrenabwehrmaßnahmen sind?2.2 Bestehen Investitionsrisiken bzgl. schädlicher Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r natürlichen Bo<strong>de</strong>nstruktur(Baugrundverschlechterung)?2.3 Bestehen Investitionsrisiken bzgl. durchzuführen<strong>de</strong>r Abfallberäumungen? X2.4 Existieren Anhaltspunkte <strong>für</strong> weitere Investitionsrisiken durch anthropogene Beeinträchtigungen?3 Grund- und Oberflächenwässer (Investitionsrisiken durch anthropogene Beeinträchtigungen)3.1 Bestehen Investitionsrisiken aufgrund <strong>von</strong> Kontaminationen <strong>de</strong>s Grundwassers? X3.2 Bestehen Investitionsrisiken aufgrund <strong>von</strong> Kontaminationen <strong>von</strong> Oberflächenwässern?4 Kampfmittel4.1 Bestehen Investitionsrisiken aufgrund eines Kampfmittelverdachtes? XXXXXTab. 37: Kostenprognose <strong>de</strong>s theoretischen maximalen Investitionsrisikos <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>ll-standort C nach Sanierung <strong>de</strong>rbehebungspflichtigen LastenKostengruppen nach DIN 276 Menge Einheit EP Einheit KostenGesamtkosten KG 100 bis 700 netto ohne MwSt. 975.067,66 €100 Grundstück 0,00 €120 Grundstücksnebenkosten 0,00 €126 Wertermittlungen, Untersuchungen zu Altlasten und <strong>de</strong>ren Beseitigung, Baugrunduntersuchungen,Untersuchungen über <strong>die</strong> Bebaubarkeit, soweit sie zur Beurteilung<strong>de</strong>s Grundstückswertes <strong>die</strong>nen0,00 €126.100 optirisk 0,00 €(bereits erfolgt)200 Herrichten und Erschließen 896.427,66 €210 Herrichten (Kosten <strong>de</strong>r vorbereiten<strong>de</strong>n Maßnahmen auf <strong>de</strong>m Baugrundstück- hier theoretisches maximales Investrisiko)213 Altlastenbeseitigung: Beseitigen <strong>von</strong> Kampfmitteln und an<strong>de</strong>ren gefährlichen Stoffen,Sanieren aller <strong>belastete</strong>n und kontaminierten Bö<strong>de</strong>n896.427,66 €634.945,69 €213.100 Baugrubenherstellung 20.333,54 €213.110 Lösen und La<strong>de</strong>n (ohne Tankvolumen1825,6 m³)13.556 m³ 1,50 €/m³ 20.333,54 €213.200 Transport und Entsorgung Bo<strong>de</strong>naushub getrennt nach Hauptkontaminanten 353.130,18 €213.220 Auffülle um Tanks - Schadstoffe mitZuordnung bis einschließlich Z1.2,Sulfat und physiko-chemische >Z2gemäß aktuell gültiger LAGA M20213.225 Schadstoffe mit Zuordnung biseinschließlich Z2, Sulfat undphysiko-chemische >Z2 gemäßaktuell gültiger LAGA M2010.062 m³ 22,00 €/m³ 221.353,15 €1.468 m³ 26,00 €/m³ 38.166,91 €213.230 MKW 1000 bis 5000 mg/kg 1.231 m³ 36,00 €/m³ 44.322,90 €213.240 MKW > 5000 mg/kg 760 m³ 63,00 €/m³ 47.895,85 €213.250 BETX 5 - 30 mg/kg ,LHKW 5 - 25 mg/kg35 m³ 40,00 €/m³ 1.391,36 €REFINA: | MESOTES | 91


Kostengruppen nach DIN 276 Menge Einheit EP Einheit Kosten213.260 BETX > 30 mg/kg ,LHKW > 25 mg/kg0 m³ 100,00 €/m³ 0,00 €213.400 Wie<strong>de</strong>rverfüllung, Baugrundverbesserung, Verdichtung 261.481,97 €213.420 verdichtungsfähiges Material nachJena liefern213.430 großflächiger mehrteiliger verdichterEinbau15.381 m³ 8,00 €/m³ 123.050,34 €15.381 m³ 9,00 €/m³ 138.431,63 €700 Baunebenkosten 78.640,00 €730 Architekten- und Ingenieurleistungen20.000,00 €739 sonstiges 20.000,00 €739.100 Bauüberwachung HOAI LP 8, 9 HOAI 20.000,00 €740 Gutachten und Beratung 58.640,00 €743 Bo<strong>de</strong>nmechanik, Erd- und Grundbau 12.000,00 €743.100 Geotechnische Baubegleitung,Lastplattendruckversuche undgeotechnische FremdüberwachungWie<strong>de</strong>reinbaupschl. 12.000,00 €744 Vermessung 11.600,00 €744.110 Beweissicherung Ausgangssituation 2 Stk. 1.600,00 Stk. 3.200,00 €744.120 Haufwerks- und Baugrubenaufmaß 28 Stk. 300,00 Stk. 8.400,00 €749 Gutachten und Beratung, sonstiges 35.040,00 €749.100 Vor-Ort-Bo<strong>de</strong>nseparation, Massenmanagement,fachtechnischeEntsorgungsbegleitung, Dokumentation,Probenahmepschl. 30.000,00 €749.200 analytische Deklarationskosten 28 Stk. 180,00 Stk. 5.040,00 €Fazit:Die Beseitigung <strong>de</strong>s theoretischen maximalen Investitionsrisikos nach erfolgterSanierung <strong>de</strong>r behebungspflichtiger Lasten erfor<strong>de</strong>rt einen Kostenaufwand<strong>von</strong> ca. 975 T€.Anschließend erfolgt <strong>die</strong> Kostenermittlung <strong>de</strong>s Einsparpotenzials <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Beseitigung <strong>von</strong>Inanspruchnahme- und Investitionsrisiken ‚in einem Zuge’.Tab. 38: Kostenprognose <strong>de</strong>s Einsparpotenzials <strong>für</strong> Inanspruchnahmeaufwendungen bei zeit-gleicher Ausführung <strong>de</strong>rMaßnahmen zur Beseitigung <strong>de</strong>s theoretisch maximalen In-vestitionsrisikos <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandort C TanklagerJena-NordKostengruppen nach DIN 276 Menge Einheit EP Einheit KostenGesamtkosten KG 100 bis 700 netto ohne MwSt. 39.096,95 €200 Herrichten und Erschließen 39.096,95 €210 Herrichten (Kosten <strong>de</strong>r vorbereiten<strong>de</strong>n Maßnahmen auf <strong>de</strong>m Baugrundstück- hier behebungspflichtige Altlasten)213 Altlastenbeseitigung: Beseitigen <strong>von</strong> Kampfmitteln und an<strong>de</strong>ren gefährlichen Stoffen,Sanieren <strong>belastete</strong>r und kontaminierter Bö<strong>de</strong>n39.096,95 €39.096,95 €213.300 Aushubbereitstellung am Standort <strong>für</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n Wie<strong>de</strong>reinbau 5.374,50 €213.310 Auffülle um Tanks - Schadstoffe mitZuordnung bis einschließlich Z1.2,Sulfat und physiko-chemische >Z2gemäß aktuell gültiger LAGA M20-3.583 m³ 1,50 €/m³ 5.374,50 €213.400 Wie<strong>de</strong>rverfüllung, Baugrundverbesserung, Verdichtung 33.722,45 €92 | REFINA: | MESOTES


Kostengruppen nach DIN 276 Menge Einheit EP Einheit Kosten213.410 Wie<strong>de</strong>reinbau bereitgestellter Aushubmassen-3.583 m³ 0,75 €/m³ 2.687,25 €213.420 verdichtungsfähiges Material nachJena liefern213.430 großflächiger mehrteiliger verdichterEinbau-1.826 m³ 8,00 €/m³ 14.604,80 €-1.826 m³ 9,00 €/m³ 16.430,40 €700 Baunebenkosten 28.000,00 €744 Vermessung 6.200,00 €744.110 Beweissicherung Ausgangssituation-2 Stk. 1.600,00 Stk. 3.200,00 €744.120 Haufwerks- und Baugrubenaufmaß -10 Stk. 300,00 Stk. 3.000,00 €749 Gutachten und Beratung, sonstiges 21.800,00 €749.100 Vor-Ort-Bo<strong>de</strong>nseparation, Massenmanagement,fachtechnischeEntsorgungsbegleitung, Dokumentation,Probenahmepschl. 20.000,00 €749.200 analytische Deklarationskosten -10 Stk. 180,00 Stk. 1.800,00 €Fazit:Bei zeitgleicher Ausführung <strong>de</strong>r Maßnahmen zur Beseitigung <strong>de</strong>sInanspruchnahmerisikos und <strong>de</strong>s theoretisch maximalen Investitionsrisikosentsteht ein Einspareffekt <strong>von</strong> ca. 40 T€.Gemessen an <strong>de</strong>n Gesamtaufwendungen <strong>von</strong> 293 T€ <strong>für</strong> das Inanspruchnahme- und 975 T€ <strong>für</strong>das theoretische maximale Investitionsrisiko besteht somit ein Einsparpotenzial <strong>von</strong> lediglich 3%.REFINA: | MESOTES | 93


4. Die Risikoprognosekarte als Werkzeug zur I<strong>de</strong>ntifizierungund Visualisierung <strong>von</strong> Haftungs- und Investitionsrisiken4.1. Das schematische Risikoprognoseprofil als ergänzen<strong>de</strong> Darstellungumweltrelevanter SachverhalteAbb. 24: Risikoprognoseprofil zum WGT-Standort Tanklager Jena (A. SCHAUBS, JENA-GEOS®)Zur Ver<strong>de</strong>utlichung <strong>de</strong>r umweltrelevanten Sachverhalte hat es sich in <strong>de</strong>r Praxis oft bewährt, Profildarstellungenzu erarbeiten. Solche Risikoprognoseprofile stellen (meist maßstäblich überhöhte)schematisierte geologische Schnitte dar, <strong>die</strong> um <strong>die</strong> umweltrelevanten Sachverhalte ergänzt wer<strong>de</strong>n.Abb. 24 zeigt beispielhaft einen Überblick über <strong>die</strong> Altlastensituation <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandort C WGTTanklager Jena.Wesentliche, aus <strong>de</strong>r Darstellung erkennbare umweltrelevante Sachverhalte sind:- Lage <strong>de</strong>r Tankanlagen im Grundwasserschwankungsbereich- Durchörterung geogener Schichten (insbeson<strong>de</strong>re Auelehm) durch <strong>die</strong> Platzierung <strong>de</strong>rTanks, dadurch Fehlen einer bindigen Schicht mit Grundwasserschutzfunktion- massive Kontaminationen / Inanspruchnahmerisiken in verschie<strong>de</strong>nen Höhenniveaus:a) im Bereich <strong>von</strong> 0 – 1m u. GOK als Folge <strong>von</strong> Abtropf- und Umfüllverlustenb) im Bereich zwischen 2 und 3,5m als Folge <strong>von</strong> Tankleckagen- Schadstoffakkumulation im Bo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Grundwasserschwankungsbereiches (MKW)- Kontaminationen <strong>de</strong>s Grundwassers mit LHKW und MKW und <strong>de</strong>ren Transport mit <strong>de</strong>rGrundwasserfließrichtung (Nord).94 | REFINA: | MESOTES


Unter Wahrung <strong>de</strong>r Konsistenz <strong>de</strong>r Bezeichnungen zu <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r nachfolgend behan<strong>de</strong>ltenRisikoprognosekarten sind in <strong>de</strong>n Profilen allgemein folgen<strong>de</strong> Details <strong>von</strong> Be<strong>de</strong>utung:- Lage <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> und baulichen Anlagen und <strong>de</strong>ren Einbettung in <strong>de</strong>n Untergrund mitDarstellung <strong>de</strong>r Fundamente, Unterkellerungen, ggf. Me<strong>die</strong>nzuführungen- Lage und Verbreitung anthropogener Schichten- geogenes Schichtprofil, insbeson<strong>de</strong>re unter Berücksichtigung baulicher DurchörterungenGrundwasser - schützen<strong>de</strong>r Horizonte- Eintragstellen (Quellen) <strong>von</strong> Schadstoffen und Wirkpfa<strong>de</strong> gem. BBodSchG- repräsentative (Bohr-)aufschlüsse mit <strong>de</strong>tektierten Schadstoffkonzentrationen- kontaminierte Bö<strong>de</strong>n, abzugrenzen nach Kontaminationsgrad- Grundwasserspiegel, -schwankungsbereich, -fließrichtung, -messstellen- Schadstoffausbreitung im Grundwasser (‚Fahne’)- u. a.4.2. Aufgabe und Inhalt einer RisikoprognosekarteDie Risikoprognosekarte stellt alle bis zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt bekannten Standortsituationen dar, aus<strong>de</strong>nen Haftungs- / Inanspruchnahme- und Investitionsrisiken abzuleiten sind. Sie wirdstichtagsbezogen erarbeitet. Aus <strong>de</strong>r Risikoprognosekarte sind <strong>die</strong> monetären Aufwendungen ausökologischen Grün<strong>de</strong>n zur planungsrechtlich zulässigen Entwicklung und Nachnutzung einesGrundstückes ableitbar.Es fin<strong>de</strong>n alle bewertungsrelevanten, organoleptisch feststellbaren und technisch-analytisch belegtenErgebnisse Eingang. In <strong>de</strong>r Karte erfolgt <strong>die</strong> Zuordnung <strong>die</strong>ser Ergebnisse zu Verpflichtungstypenund Belastungskategorien.Dazu gehören:A: Inanspruchnahme- / Haftungsrisiken gem. <strong>de</strong>n Verpflichtungstypen in Kapitel 2.2 (abSeite 13), <strong>die</strong> sich begrün<strong>de</strong>n aufI. das PrivatrechtI.1 aus nachbarschaftsrechtlichen Grün<strong>de</strong>nI.2 aus vertraglichen Grün<strong>de</strong>nII.II.1II.2II.3II.4II.5II.6II.7das öffentliche Rechtbzgl. behebungspflichtiger ökologischer Lastena) zur Gefahrenerforschungb) zur Gefahrenabwehr <strong>für</strong>- Mensch- Bo<strong>de</strong>n- Oberflächengewässer- Grundwasser- SonstigeAltablagerungen / DeponienAnlagenverwahrung WHGEntsorgung gem. Krw.- / AbfGBergrechtAtomrechtÖRVREFINA: | MESOTES | 95


B: Investitionsrisiken gem. <strong>de</strong>n Prüfkriterien in Kapitel 3.1 (ab Seite 85), <strong>die</strong> sich begrün<strong>de</strong>nauf1. Technische Abrissaufwendungen bei Hoch- und Tiefbau über <strong>de</strong>n normalenRahmen hinaus (Bau- und Anlagenbestand)2. Anthropogene Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, durch Ablagerungen und /o<strong>de</strong>r durch Abfälle3. Anthropogene Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Grundwassers o<strong>de</strong>r <strong>von</strong> Oberflächengewässern4. KampfmittelverdachtAlle Fakten ökologischer Risiken, <strong>die</strong> in <strong>de</strong>r Risikoprognosekarte dargestellt sind, müssen ein<strong>de</strong>utig<strong>de</strong>finiert und <strong>de</strong>r Weg zu ihrer Findung zum Status quo klar nachvollziehbar sein.Die Darstellung kann als Karte / Plan zu einem o<strong>de</strong>r mehreren Themen bzw. als GIS in mehrerenEbenen erfolgen. Dabei ist wichtig, dass in <strong>die</strong> Darstellung auch alle auswertungsrelevanten Fakten,auch aus <strong>de</strong>m relevanten Umfeld, <strong>die</strong> in Wechselwirkung mit <strong>de</strong>m Standort stehen, eingearbeitetsind. Dazu gehören:1. <strong>die</strong> Kartengrundlage mit:a) Standort- und Flurstücksgrenzen (nicht immer i<strong>de</strong>ntisch),b) angrenzen<strong>de</strong>r Umfeldnutzung,c) <strong>de</strong>r Standortnutzung, geglie<strong>de</strong>rt nach1. Nutzung <strong>de</strong>r Untersuchungsgebietsfläche historisch2. Nutzung <strong>de</strong>r Untersuchungsgebietsfläche aktuell,d) zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Standortnutzung, geglie<strong>de</strong>rt entsprechend <strong>de</strong>r Nomenklatur in <strong>de</strong>n Erfassungsbögennach1. Gebäu<strong>de</strong>n (G)2. sonstigen baulichen (und technischen) Anlagen (A)3. versiegelte Flächen (V)4. unversiegelte Fläche (U)jeweils alle mit NummerierungAnmerkung:Die Standortnutzung sollte entsprechend o. g. Glie<strong>de</strong>rung nach einemFarb- o<strong>de</strong>r Schraffurschlüssel erfolgen, um eine gute Übersicht sicherzustellen.2. <strong>die</strong> Messpunkte / Untersuchungsergebnisse:Markierung <strong>de</strong>r Aufschlüsse, Bohrungen, GW-Messstellen, Fotografierstandorte etc., <strong>die</strong> zurSachverhaltsaufklärung am Standort beitragen, ein<strong>de</strong>utig und durchgängig geglie<strong>de</strong>rt nachZielstellung, Untersuchungsetappen und GutachternAnmerkung:Alle verfügbaren Analysen und an<strong>de</strong>re erkannten umweltrelevantenSachverhalte sind vor <strong>de</strong>r Erarbeitung <strong>de</strong>r Karte in geeigneter Form(Bewertungstabellen) datenthematisch zu erfassen und nach einschlägigenRegelwerken auszuwerten.96 | REFINA: | MESOTES


3. <strong>die</strong> Auswertung:a) Zuordnung zu <strong>de</strong>n Hauptkategorien1. Haftungs- / Inanspruchnahmerisiko (H) und2. Investitionsrisiko (I)b) räumlich-lokale Zuordnung zu <strong>de</strong>n Nutzungsbereichen nach 1.d) (G, A, V, U)c) Art <strong>de</strong>r ökologischen Lasten1. Bo<strong>de</strong>n / Auffülle / Grundwasserbereich (B)2. Gebäu<strong>de</strong> (G)3. sonstige bauliche (und technische) Anlagen (A)4. Abfälle (M)Alle Teilflächen wer<strong>de</strong>n exakt nach Art <strong>de</strong>r Nutzung, <strong>de</strong>r Stoffbelastung und <strong>de</strong>s Risikos klassifiziertund nummeriert. Dies ist unabdingbar, um auf <strong>de</strong>r Karte <strong>die</strong> Lage und räumliche Position <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen/ prognostizierten Stoffbelastung in Bo<strong>de</strong>n / Grundwasser, Gebäu<strong>de</strong> und Anlagen sowieAbfälle / Abfallablagerungen exakt zuordnen zu können.Beispiel:Darstellungen <strong>von</strong> Stoffbelastungen mit Haftungs- / Inanspruchnahme- und InvestitionsrisikoH = HaftungsrisikoB = Bo<strong>de</strong>n / Auffülle1 = Teilfläche= H/B – 1I = InvestitionsrisikoG = Gebäu<strong>de</strong> / Bauwerk2 = Gebäu<strong>de</strong> / Teilobjekt= I/G - 2H = HaftungsrisikoA = bauliche Anlage3 = Anlage= H/A – 3I = InvestitionsrisikoM = Abfälle / Ablagerung4 = Teilfläche= I/M – 4In Abb. 25 sind beispielhaft <strong>die</strong> horizontbezogenen Risikoprognosekarten <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandort CWGT-Tanklager Jena dargestellt.Abb. 25: Fig. a) – d):Auszugsweise beispielhafte Darstellung <strong>de</strong>r horizontbezogenen Risi-koprognosekarten <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandort CWGT-Tanklager JenaFig. a)Darstellung <strong>de</strong>r oberflächen-nahenKontaminationen imBereich <strong>von</strong> 0 – 1,0m u. GOKREFINA: | MESOTES | 97


In relativ geringer flächiger Verbreitung sind <strong>die</strong> Inanspruchnahmerisiken, resultierend aus massivenBo<strong>de</strong>nkontaminationen durch Abtropf- und Umfüllverluste, zu erkennen. Für fast <strong>die</strong> gesamterestliche Fläche besteht ein Investitionsrisiko durch abfallrechtlich bedingte Mehraufwendungen imFalle <strong>von</strong> Tiefbaumaßnahmen.Fig. b)Darstellung <strong>de</strong>r Kontaminationenim Bereich<strong>von</strong> 1,0 – 2,0m u. GOKInanspruchnahmerisiken, resultierend aus massiven Bo<strong>de</strong>nkontaminationen durch Tankleckagen,nehmen große Flächen ein. Die Flächenaus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>s Investitionsrisikos geht gegenüber <strong>de</strong>rdarüberliegen<strong>de</strong>n Scheibe zurück.Fig. c)Darstellung <strong>de</strong>r Kontaminationenim Bereich<strong>von</strong> 2,0 – 3,5m u. GOK(Grundwasser-Schwankungsbereich)In <strong>die</strong>sem Teufenniveau bleibt <strong>die</strong> Aus<strong>de</strong>hnung schädlichen Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen, <strong>die</strong> <strong>die</strong>Inanspruchnahmerisiken bedingen, gegenüber <strong>de</strong>r darüberliegen<strong>de</strong>n Scheibe annähernd konstant,bedingt durch <strong>die</strong> <strong>die</strong> Tanks umgeben<strong>de</strong> Aureole <strong>von</strong> Kontaminationen.98 | REFINA: | MESOTES


Fig. d)Darstellung <strong>de</strong>r Kontaminationenim Bereichunter 3,5m u. GOK(gesättigte Bo<strong>de</strong>nzone)Unter <strong>de</strong>n Tanks sind keine Bo<strong>de</strong>nkontaminationen mehr erkennbar, <strong>die</strong> Schadstoffe wur<strong>de</strong>n hiermit <strong>de</strong>m Grundwasser in Fließrichtung abtransportiert. Dies äußert sich in schädlichen Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungenabseits <strong>de</strong>r Tanks sowie in einer flächig weit verbreiteten Kontaminierung <strong>de</strong>s Untergrun<strong>de</strong>sin Form eines Investitionsrisikos, das bei baulichen Eingriffen bis in <strong>die</strong>se Tiefe als ‚kontaminationsbedingterMehraufwand’ wirksam wird.Im Rahmen einer Sanierungserfor<strong>de</strong>rnis bzw. einer Nachnutzung o<strong>de</strong>r Umwidmung <strong>de</strong>s Standorteskann <strong>für</strong> je<strong>de</strong> Fläche mit ökologischem Risiko eine Monetarisierung vorgenommen o<strong>de</strong>r prognostiziertwer<strong>de</strong>n. Da<strong>für</strong> ist es erfor<strong>de</strong>rlich, Fläche, Kubator und Stoffbelastung so exakt wie möglich zuerfassen und mit Hilfe einschlägiger Regelwerke (LAGA, LAWA u. a) zu klassifizieren und zu bewerten.Die Monetarisierung erfolgt dann wie in <strong>de</strong>n Abschnitten 2.5.2 <strong>für</strong> dasInanspruchnahmerisiko und in 3.3.1 <strong>für</strong> das Investitionsrisiko beschrieben.REFINA: | MESOTES | 99


100 | REFINA: | MESOTES


5. Spezielle Literatur (Auswahl)Für weiterführen<strong>de</strong> Recherchen sei auf <strong>die</strong> Literaturdatenbank im Rahmen <strong>de</strong>s Projektesoptirisk verwiesen.AIGNER, B.; OTPARLIK, R. [2003]: Green Brownfields II – UBA – U.S.EPA – CiF e.V. – Konferenzbericht.altlasten spektrum 5 / 2003, S. 266-267ASCH, K. (HRSG.) [2000]: GIS in Geowissenschaften und Umwelt. GUG Ges. f. Umweltgeowissenschaften.Springer Verl., 200 S.BACHMANN, G. u.a. [1998]: Fachliche Eckpunkte zur Ableitung <strong>von</strong> Bo<strong>de</strong>nwerten im Rahmen <strong>de</strong>sBun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutzgesetzes. Bo<strong>de</strong>nschutz und Altlasten, Bd. 4, E-Schmidt-Verl., BerlinBACHMANN, G. u.a. [1999-2003]: Berechnung <strong>von</strong> Prüfwerten zur Bewertung <strong>von</strong> Altlasten, E-Schmidt-Verl., Hrsg. UBA, Berlin, LoseblattsammlungBACHMANN, G. [2004]: Mehr Wert <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fläche: Das Ziel-30-ha <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nachhaltigkeit bei <strong>de</strong>r Entwicklung<strong>von</strong> Stadt und Land. – altlasten spektrum 5 / 2004, S. 241BAUGB [1986]: Baugesetzbuch <strong>de</strong>r BRD vom 8. Dezember 1986 (BGBl.I, S. 2253)BBODSCHG [1998]: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen und zur Sanierung<strong>von</strong> Altlasten (Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutzgesetz) vom 17. März 1998. BGBl. I Nr. 16 vom24.03.1998,S. 502, Berlin 1998BBODSCHV [1999]: Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutz- und Altlastenverordnung. BGBl. I Nr. 36, vom 16.7.1999,S. 1533 - 1582, Berlin 1999BLUME, H.-P. [1990]: Handbuch <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nschutzes, Landsberg 1990, 794 S.BLUME, H.-P. [1994]: Bö<strong>de</strong>n in Ballungsräumen. aus: DECHEMA-Fachgespräche Umweltschutz,Frankfurt, S. 33 - 58BMVBW / BMV [2002]: Arbeitshilfen Bo<strong>de</strong>n- und Grundwasserschutz: Planung und Ausführung <strong>de</strong>rSanierung <strong>von</strong> schädlichen Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen und Grundwasserverunreinigungen - StandJuni 2002 – Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bun<strong>de</strong>sministerium<strong>de</strong>r Verteidigung http://www1.sbn.nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong>/html/bgws/arbeitshilfen/in<strong>de</strong>x0.html, BerlinBÖHME, C.; BUNZEL, A.; DEIWICK, B.; HERBERG, A.; KÖPPEL, J. [2003]: Statusbericht Flächen- undMaßnahmepools. –Dt. Inst. f UrbanistikBRACKE, R. & C. KLÜMPEN: Leistungsbuch Altlasten und Flächenentwicklung 2004/2005 – LUA NRW,831 S., Essen 2005BUNDESREGIERUNG DEUTSCHLAND [2002]: Perspektiven <strong>für</strong> Deutschland. Unsere Strategie <strong>für</strong> einenachhaltige Entwicklung. 360 S., BerlinBURMEIER, H.; FUCHS, O. & RÜPKE, A. [2000]: Die Bo<strong>de</strong>n-Wert-Bilanz: ein neues ökonomisches Mo<strong>de</strong>ll<strong>für</strong> <strong>die</strong> Potenzialanalyse <strong>von</strong> Altstandorten und Naturflächen. Inf.z.Raumentw., H.5 /6.2000, S. 311 - 318.BURMESTER, M., MÖRTL, W., WEGNER, TH. [1996]: Ausgewählte GIS-Funktionen <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Aufbau <strong>von</strong>Altlastenverdachtsflächenkatastern am Beispiel <strong>de</strong>s Softwarepakets TRiAS (Math.Geol, 1(1996), S. 15 - 20DOETSCH, P.; RÜPKE, A.; BURMEIER, H. [1998]: Revitalisierung <strong>von</strong> Altstandorten versus Inanspruchnahme<strong>von</strong> Naturflächen – Gegenüberstellung <strong>de</strong>r Flächenalternativen zur gewerblichen Nutzungdurch qualitative, quantitative und monetäre Bewertung <strong>de</strong>r gesellschaftlichen Potentialeund Effekte. UBA Forschungsbericht 97-111, Texte 15 / 98, Berlin, S. 135 - 154REFINA: | MESOTES | 101


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GlossarBbergGBBodSchGBBodSchVBETXGGGISGOKGWGWRLKrw.- / AbfGLAGALAWALHKWMKWROTASYMThürWGÖRVWGTWHGWRRLBun<strong>de</strong>sberggesetzBun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutzgesetzBun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutz- und AltlastenverordnungMonoaromatischen KohlenwasserstoffeGrundgesetzGeographisches InformationssystemGelän<strong>de</strong>oberkanteGrundwasserGrundwasserrichtlinieKreislaufwirtschafts- und AbfallgesetzLän<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft AbfallLän<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft WasserLeichtflüchtige Halogenierte KohlenwasserstoffeMineralölkohlenwasserstoffeRotationssymetrische TeileThüringer WassergesetzÖffentlich rechtliche Vereinbarung<strong>die</strong> Westgruppe <strong>de</strong>r Truppen bezeichnet <strong>die</strong> in <strong>de</strong>r DDR stationiertenTeile <strong>de</strong>r Sowjetarmee,vor 1989 hieß sie GSSD (Gruppe <strong>de</strong>r sowjetischen Streitkräfte inDeutschland)WasserhaushaltsgesetzWasserrahmenrichtlinie104 | REFINA: | MESOTES


AbbildungsverzeichnisAbb. 1: industrielle Brachfläche mit Altlastenverdacht ..................................................................... 8Abb. 2: Projektziel <strong>von</strong> optirisk ist <strong>die</strong> Rückführung <strong>von</strong> Problemflächen in <strong>de</strong>nGrundstücksverkehr (in Anlehnung an das A-B-C-Mo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>s EuropäischenBrachenflächenforschungsverbun<strong>de</strong>s CABERNET) ........................................................... 9Abb. 3: Methodik: Prognose und Monetarisierung <strong>de</strong>s Inanspruchnahmerisikos .......................... 12Abb. 4: Entscheidungsmatrix zur Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beiMaßnahmen <strong>de</strong>r Altlastensanierung in ihrer allgemeinen Form........................................ 26Abb. 5: Sanierungsoptionen zur Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beiMaßnahmen <strong>de</strong>r Altlastensanierung zur Verringerung <strong>de</strong>s Betroffenheitsgra<strong>de</strong>s(hier: <strong>für</strong> Gewerbeflächen) ................................................................................................. 27Abb. 6: Strukturelle Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktionen und ihrer Teilfunktionen mit zugeordnetenKriterien und Parametern zur Ableitung <strong>von</strong> Relevanz und Beeinträchtigung(A. Homuth, JENA-GEOS® 2009 ...................................................................................... 32Abb. 7: Entscheidungsmatrix zur Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzesbo<strong>de</strong>nschutzbezogener Sanierungsmaßnahmen insgesamt (durchzuführen <strong>für</strong> alle 8Bo<strong>de</strong>nfunktionen) mit Sanierungsoptionen (rote Pfeile) <strong>für</strong> eine gewerblicheNachnutzung. ..................................................................................................................... 54Abb. 8: a) bis h) Entscheidungsmatrices zur Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzesbo<strong>de</strong>nschutzbezogener Sanierungsmaßnahmen <strong>für</strong> <strong>die</strong> 8 Bo<strong>de</strong>nfunkti-onen amBeispiel <strong>de</strong>s Mo<strong>de</strong>llstandortes C Tanklager Jena ............................................................. 55Abb. 9: Synopsis <strong>de</strong>r Einstufung <strong>de</strong>r 8 Bo<strong>de</strong>nfunktionen und Ableitung eines verhältnismäßigenSanierungszieles ( = Verringerung <strong>de</strong>s Betroffenheitsgra<strong>de</strong>s)................................ 59Abb. 10: Geographische Zuordnung <strong>de</strong>r ausgewerteten Standorte ................................................ 61Abb. 11: Branchen - Zuordnung <strong>de</strong>r ausgewerteten Standorte ....................................................... 61Abb. 12: Fig. a) bis h): Häufigkeitsverteilung <strong>de</strong>r Risikoklassifizierung <strong>für</strong> <strong>die</strong> 114 Standortenach Bo<strong>de</strong>nfunktionen ....................................................................................................... 62Abb. 13: Häufigkeiten gleicher Relevanz- und Beeinträchtigungskombinationen in Summe <strong>für</strong> alle8 Bo<strong>de</strong>nfunktionen <strong>de</strong>r 114 Standorte (rote Zahlen) ......................................................... 65Abb. 14: Entscheidungsmatrix zur Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzesoberflächengewässerschutzbezogener Sanierungsmaßnahmen, mit Sanierungsoptionen(rote Pfeile) ......................................................................................................... 69Abb. 15: Oberflächengewässer Standort ROTASYM Pößneck ....................................................... 70Abb. 16: Häufigkeitsverteilung <strong>de</strong>r Risikoklassifizierung <strong>für</strong> <strong>die</strong> 114 Standorte nachOberflächengewässern mit Linien gleicher Häufigkeit 1 – 5 – 10 – 20 – 40 ..................... 71Abb. 17: Schematische Darstellung <strong>de</strong>s parameterspezifischen Konzentrationsgra<strong>die</strong>nten .......... 76Abb. 18: Entscheidungsmatrix zur Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzesgrundwasserschutzbezogener Sanierungsmaßnahmen, mit Sanierungsoptionen(rote Pfeile) ........................................................................................................................ 77Abb. 19: Oberes Grundwasserstockwerk, Standort Tanklager Jena ............................................... 77Abb. 20: Unteres Grundwasserstockwerk Standort Tanklager Jena ............................................... 78Abb. 21: Häufigkeitsverteilung <strong>de</strong>r Risiko-klassifizierung <strong>für</strong> <strong>die</strong> 114 Standorte, bezogen auf<strong>de</strong>n oberen Grundwasserleiter mit Linien gleicher Häufigkeit 1 – 5 – 10 – 20 ................. 79Abb. 22: Häufigkeitsverteilung <strong>de</strong>r Risikoklassifizierung <strong>für</strong> <strong>die</strong> 114 Standorte, bezogen auf<strong>de</strong>n unteren Grundwasserleiter mit Linien gleicher Häufigkeit 1 – 5 – 10 – 20 – 40 ........ 79Abb. 23: Ablaufschema Kostenprognose ......................................................................................... 81Abb. 24: Risikoprognoseprofil zum WGT-Standort Tanklager Jena(A. SCHAUBS, JENA-GEOS®) ......................................................................................... 94Abb. 25: Fig. a) – d): Auszugsweise beispielhafte Darstellung <strong>de</strong>r horizontbezogenen Risikoprognosekarten<strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandort C WGT-Tanklager Jena .................................. 97REFINA: | MESOTES | 105


TabellenverzeichnisTab. 1: Prüftabelle zur Ermittlung <strong>de</strong>s Vorliegens <strong>von</strong> Haftungs- / Inanspruchnahmerisiken ....... 20Tab. 2: Prüftabelle zur Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r standortrelevantenBo<strong>de</strong>nfunktionen ............................................................................................................... 29Tab. 3: Allgemeine Graduierung <strong>de</strong>r Relevanz bzw. Sensibilität <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktionen ................ 30Tab. 4: Allgemeine Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>von</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktionen .............................. 30Tab. 5: Relevanzprüfung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1a: Zuordnung zum Lebensraum <strong>de</strong>s Menschen ... 34Tab. 6: Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1a ................................................. 35Tab. 7: Relevanzprüfung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1b: Zuordnung zum Naturhaushalt ......................... 37Tab. 8: Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1b ................................................. 38Tab. 9: Bo<strong>de</strong>nteilfunktionen und Bewertungskriterien <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c (Auszug ausPlanungsgruppe Ökologie + Umwelt GmbH, Juli 2003, Anhang) ..................................... 39Tab. 10: Relevanzkriterien und -prüfung <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c ........................................... 40Tab. 11: Substantieller Aufbau <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Standort unterlagern<strong>de</strong>n Schichtenfolgen einschließlichanthropogener Schichten, <strong>de</strong>ren Mächtigkeit, ihres Rückhalte- und Puffervermögensgegenüber Schadstoffen bzw. Schadstoff führen<strong>de</strong>r Wässer und ihrer hydrogeologischenKlassifizierung (grau: Beispiel Mo<strong>de</strong>llstandort C) ................................................ 41Tab. 12: Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c ............................................... 41Tab. 13: Prüfung <strong>de</strong>r Relevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 2 <strong>für</strong> <strong>de</strong>n zu bewerten<strong>de</strong>n Standort ................ 42Tab. 14: Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 2 ................................................... 43Tab. 15: Zuordnung laut planungsrechtlicher Ausweisung bzw. fachlichen Anhaltspunkten.......... 44Tab. 16: Prüfung <strong>de</strong>r Relevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3a <strong>für</strong> <strong>de</strong>n zu bewerten<strong>de</strong>n Standort .............. 45Tab. 17: Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3a ................................................. 45Tab. 18: Prüfung <strong>de</strong>r Relevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3b <strong>für</strong> <strong>de</strong>n zu bewerten<strong>de</strong>n Standort .............. 46Tab. 19: Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3b ................................................. 47Tab. 20: Prüfung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3c hinsichtlich Relevanz und Sensibilitätsgra<strong>de</strong>n <strong>für</strong> <strong>de</strong>nzu bewerten<strong>de</strong>n Standort .................................................................................................. 49Tab. 21: Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3c ................................................. 50Tab. 22: Prüfung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3d hinsichtlich Relevanz und Sensibilitätsgra<strong>de</strong>n <strong>für</strong> <strong>de</strong>nzu bewerten<strong>de</strong>n Standort .................................................................................................. 52Tab. 23: Graduierung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 3d ................................................. 53Tab. 24: Umsetzung <strong>de</strong>s verhältnismäßigen Sanierungszieles anhand <strong>de</strong>r Verringerung <strong>de</strong>rBe-troffenheitsgra<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktionen1c und 3d <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandort .................. 60Tab. 25: Glie<strong>de</strong>rung <strong>von</strong> Oberflächengewässern auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>s Kriteriums ‚Ressourcenwert’und Definition <strong>de</strong>r adäquaten Prüfkriterien ........................................................................ 67Tab. 26: Beurteilung <strong>de</strong>r Nachhaltigkeit <strong>de</strong>r Verunreinigung <strong>von</strong> Oberflächengewässern auf <strong>de</strong>rBasis <strong>de</strong>s Kriteriums ‚Schadstoffausbreitungsten<strong>de</strong>nz’ und <strong>de</strong>r Definition <strong>de</strong>r adäquatenPrüfkriterien ................................................................................................................. 68Tab. 27: Glie<strong>de</strong>rung <strong>von</strong> Grundwässern auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>s Kriteriums ‚Ressourcenwert’ undDefinition <strong>de</strong>r adäquaten Prüfkriterien ............................................................................... 72Tab. 28: Beurteilung <strong>de</strong>r Nachhaltigkeit <strong>de</strong>r Verunreinigung <strong>von</strong> Grundwasservorkommen auf<strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>s Kriteriums ‚Schadstoffausbreitungsten<strong>de</strong>nz’ und <strong>de</strong>r Definition <strong>de</strong>r adäquatenPrüfkriterien ........................................................................................................... 73Tab. 29: Inanspruchnahmerisiken am Mo<strong>de</strong>llstandort C Tanklager Jena-Nord .............................. 82Tab. 30: Kostenprognose behebungspflichtiger Lasten am Mo<strong>de</strong>llstandort C Tanklager Jena-Nord zum Bewertungsstichtag .......................................................................................... 83Tab. 31. check-Tabelle zur I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>von</strong> Investitionsrisiken .................................................. 86Tab. 32: check-Tabelle zur I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>von</strong> Investitionsrisiken am Mo<strong>de</strong>llstandort C <strong>für</strong> <strong>die</strong>Nachnutzung als Wertstoffhof ........................................................................................... 88Tab. 33: Kostenprognose <strong>de</strong>s Investitionsrisikos <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nachnutzung als Wertstoffhof nachabgeschlossener Sanierung <strong>de</strong>r behebungspflichtigen Lasten ........................................ 88Tab. 34: Kostenprognose <strong>de</strong>s zuzüglich zu kalkulieren<strong>de</strong>n ‚Sowieso’-Anteils <strong>für</strong> <strong>die</strong> in Tab. 32abgeleiteten Mehraufwandkosten ..................................................................................... 89106 | REFINA: | MESOTES


Tab. 35: Kostenprognose <strong>de</strong>s Einsparpotenzials <strong>für</strong> Inanspruchnahmeaufwendungen bei zeitgleicherAusführung <strong>de</strong>r Maßnahmen zur Beseitigung <strong>de</strong>s Investitionsrisikos <strong>für</strong> <strong>die</strong>Errichtung <strong>de</strong>s Wertstoffhofes am Mo<strong>de</strong>llstandort C Tanklager Jena-Nord ...................... 90Tab. 36: check-Tabelle zur I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>de</strong>s theoretischen maximalen Investitionsrisikos <strong>für</strong><strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandort C ......................................................................................................... 90Tab. 37: Kostenprognose <strong>de</strong>s theoretischen maximalen Investitionsrisikos <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandortC nach Sanierung <strong>de</strong>r behebungspflichtigen Lasten .......................................... 91Tab. 38: Kostenprognose <strong>de</strong>s Einsparpotenzials <strong>für</strong> Inanspruchnahmeaufwendungen bei zeitgleicherAusführung <strong>de</strong>r Maßnahmen zur Beseitigung <strong>de</strong>s theoretisch maximalen Investitionsrisikos<strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandort C Tanklager Jena-Nord ...................................... 92REFINA: | MESOTES | 107

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